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AT843U1 - Sb-verkaufsverpackung, insbesondere für flache verkaufsgegenstände - Google Patents

Sb-verkaufsverpackung, insbesondere für flache verkaufsgegenstände Download PDF

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AT843U1
AT843U1 AT0011895U AT11895U AT843U1 AT 843 U1 AT843 U1 AT 843U1 AT 0011895 U AT0011895 U AT 0011895U AT 11895 U AT11895 U AT 11895U AT 843 U1 AT843 U1 AT 843U1
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AT
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card
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hanging
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AT0011895U
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Adolf Von Hagen Gmbh
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Description

AT 000 843 Ul
Die vorliegende Erfindung betrifft eine SB-VerkaufVerpackung; insbesondere für flache Verkaufsgegenstände, wie Wandrahmen für Schalter, Steckdosen und devcflisxcina^, bestehend aus einem eine Aufhängekarte bildenden Zuschnitt insbesondere aus Karton oder Pappe, mit einer Halterung für den Verkaufsgegenstand.
Derartige Verpackungen sind in zahlreichen verschiedenen Ausführungen bekannt. Sie gestatten insbesondere in Selbst-bedienungs-(SB-)Geschäften eine übersichtliche Anordnung von Verkaufsgut, indem die das Verkaufsgut enthaltenden Verpackungen an Haken einer Verkaufswand (SB-Wand) aufgehängt werden.
In der Vergangenheit wurden hauptsächlich sogenannte Blister- oder Skinverpackungen verwendet. Bei Blisterver-packungen besteht die zum Haltern des jeweiligen Gegenstandes erforderliche Halterung aus einem aus dünnem Kunststoffmaterial haubenartig tiefgezogenen Vorderteil, 2 AT 000 843 Ul welcher den Gegenstand aufnehmend bzw. umschließend mit der Aufhängekarte verbunden ist, und zwfed in den meisten Fällen Stoff schlüssig durch sogenannte Heißsiegelung. Skinver-packungen - auch Haut- oder Konturverpackung genannt -weisen eine thermoplastische Kunststoffolie auf, die sich hauteng an die Kontur des Gegenstandes anschmiegt und ebenfalls stof f schlüssig mit der Rückwand verbunden ist. Bei derartigen Verpackungen ist die Verwendung von unterschiedlichen Materialien, nämlich Kunststoff und üblicherweise Pappe oder Karton, von entscheidendem Nachteil hinsichtlich der Abfallentsorgung, denn es besteht praktisch keine Möglichkeit für ein Material-Recycling. Einerseits sind Kunststoffe noch nicht uneingeschränkt recyclefähig, so daß die Verwendung von Kunststoff bereits aus diesem Grund bedenklich ist. Andererseits ist eine zum Recycling zwingend erforderliche "sortenreine" Trennung der Rohstoffe nahezu unmöglich, denn aufgrund der Stoffschlußverbindung bleiben antßenf Kunststoff zwangsläufig Reste des Materials der Auf-hängekarte hängen.
Es wird daher in zunehmendem Maße versucht, derartige Verpackungen aus nur einem Material, und zwar inbesondere aus gut recycle fähigem Papp- oder Kartonmaterial, herzustellen. Dabei verursacht aber häufig die Halterung des jeweiligen Verkaufsgegenstandes Probleme, so daß teilweise gesonderte Halterungselemente, wie Kunststoffbinder, Drahtklammern od|ss| d^rg 1 sretren, verwendet werden, um den Gegenstand an der Aufhängekarte zu befestigen. Dabei ist einerseits von Nachteil, daß wiederum unterschiedliche Materialien eingesetzt werden, die vor einem Recycling "sortenrein" getrennt werden müßten. Andererseits sind die Verkaufsgegenstände in der Regel auch unzureichend gegen mechanische Einflüsse insbesondere während Transport und Lagerung geschützt. 3 AT 000 843 Ul
Es sind des weiteren auch Verpackungen bekannt (vgl. z.B. DE-GM 73 29 393 und DE-PS 30 34 363), die aus einem einstückigen Karton-Zuschnitt bestehen, der durch Auffalten ein schachtelartigen Aufnahmeteilesjmit einer einstückigen Aufhängelasche bildet. Diese Ausführung ist naturgemäß nicht für beliebige Gegenstände geeignet. Das jeweilige Verkaufsgut ist innerhalb des schachtelartigen Aufnahme-teils zwar relativ gut gegen mechanische Einflüsse geschützt, jedoch besteht eine - für den Verkaufserfolg in SB-Geschäften sehr wichtige - Sichtmöglichkeit zur Begutachtung des Verkaufsgutes nur in unzureichendem Maße, denn es ist lediglich eine relativ kleine Sichtöffnung vorgesehen.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Verkaufsverpackung der gattungsgemäßen Art zu schaffen, die sich insbesondere für flache (flächige) Verkaufsgegenstände eignet, wobei sowohl eine gute Halterung des jeweiligen Gegenstandes als aber auch ein guter mechanischer Schutz bei gleichzeitig optimaler Einsichtmöglichkeit auf den Gegenstand gewährleistet sein sollen. Dabei soll die Verpackung natürlich auch gut recyclebar sowie einfach und preiswert in der Herstellung sein.
Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, daß die Halterung von einem Teil des einstückigen Zuschnitts gebildet ist, wobei dieser Zuschnitt-Teil an der Aufhängekarte über Verbindungsstege derart angelenkt ist, daß er in eine zur Oberfläche der Aufhängekarte vorzugsweise zumindest annähernd parallele Ebene bewegbar ist, so daß zwischen der Aufhängekarte und dem Zuschnitt-Teil eine Aufnahme zum Einschieben des Verkaufsgegenstandes gebildet wird. Damit eignet sich die erfindungsgemäße Verpackung vor allem für 4 AT 000 843 Ul flache Gegenstände, wobei ein Versatz zwischen der Auf-hängekarte und dem mit dieser gelenkig verbundenen, die Halterung bildenden Zuschnitt-Teil über die Länge der Verbindungsstege an die Dicke und Form des aufzunehmenden Verkaufsgegenstandes angepaßt ist. Im aufnahmebereiten Zustand sind die Verbindungsstege vorzugsweise zumindest annähernd senkrecht zwöeat Aufhängekarte angeordnet. Die Aufnahme ist somit "kanalartig" ausgebildet, so daß der jeweilige Gegenstand insbesondere von der Seite eines Aufhängeloches der Aufhängekarte her eingeschoben werden kann. Dabei ist - im auf gehängten Zustand - eine Fixierung des Gegenstandes vertikal nach unten sowie horizontal zu beiden Seiten vorzugsweise über die Verbindungsstege gewährleistet. In zur Aufhängekarte senkrechter Richtung erfolgt die Fixierung dadurch, daß der Verkaufsgegenstand zwischen der Aufhängekarte und Bereichen des dazu versetzten Zuschnitt-Teils mit nur geringem Spiel angeordnet ist. Hieübei ist es bereits ausreichend, wenn der Verkaufsgegenstand nur bereichsweise in der Aufnahme sitzt, uiu| zwpo* insbesondere in dem dem Aufhängeloch abgekehrten Bereich. Der übrige, außerhalb der Aufnahme angeordnete Bereich des Verkaufsgegenstandes ist somit- außerordentlich gut sichtbar. Dennoch ist vorteilhafterweise ein guter mechanischer Schutz des Verkaufsgegenstandes gewährleistet, denn während Transport und Lagerung liegen die gefüllten Verpackungen jeweils flach aufeinander, wobei dann stets zumindest eine Schicht des Papp- oder Kartonmaterials zwischen den Verkauf sgegenständen liegt. Somit wird jedenfalls eine unmittelbare Reibung der Verkaufsgegenstände aneinander vermieden.
In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist mindestens eine zusätzliche Halterungslasche und/oder min- 5 AT 000 843 Ul destens eine zusätzliche Fixierlasche vorgesehen, utsä, zwfcst insbesondere in einem Bereich des Verkaufsgegenstandes, der außerhalb der erfindungsgemäßen Aufnahme angeordnet ist. Hierdurch wird vorteilhafterweise eine Fixierung von Auf-hängekarte und Verkaufsgegenstand aneinander erreicht. Diese zusätzlichen Halterungs- bzw. Fixierlaschen sind vorzugsweise aus der Aufhängekarte freigeschnitten und so umbiegbar bzw. umfaltbar, daß sie den Verkaufsgegenstand auf dessen Vorderseite umgreifen. Nähere Einzelheiten hieiizu werden, in der nachfolgenden Beschreibung noch erläutert werden.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungsmerkmale der Erfindung sind in den Unteransprüchen sowie der folgenden Beschreibung enthalten.
Anhand der Zeichnung soll nun. die Erfindung beispielhaft näher erläutert werden. Dabei zeigen]
Fig. 1 eine Vorderansicht einer erfindungsgemäßen Verkauf sverpackung mit einem in der Aufnahme sitzenden Verkaufsgegenstand, hier einem Wandrahmenrj CT Fig. eine Seitenansicht in Pfeilrichtung II gemäß Fig. 1,
Fig. 3 eine Draufsicht auf einen ebenen Material-Zu-schnitt der Verpackung nacKTTig. 1 und 2Γ)
Fig. 4 eine Teilansicht der Verpackung in einer zu Fig. 1 alternativen Ausfuhrungsform/^) c
Fig. 5 einen Schnitt längs der Linie V-V in Fig. 4 und 6 AT 000 843 Ul
Fig. 6 eine Teil-Draufsicht eines ebenen Zuschnittes in der Ausführungsform der Verpackung nac^^Fig. 4 lind 5.
In den verschiedenen Figuren der Zeichnung sind gleiche Teile stets mit den gleichen Bezugszeichen versehen und werden daher in der Regel jeweils nur einmal beschrieben.
Gemäf?Fig. 1 und 2 ist eine erfindungsgemäße Verkaufsverpackung 1 insbesondere zur Aufnahme eines flachen Verkaufsgegenstandes 2 - hier beispielhaft einer Wandrahmenplatte für elektrische Installationsgeräte, wie Schalter, Steckdosen «W d*rgl£a arftwi - vorgesehen. Die Verpackung 1 wird erfindungsgemäß aus einem einstückigen, ursprünglich ebenen Zuschnitt 4 (siehe Fig. 3) aus einem faltbaren Material, vorzugsweise - wegen der guten Recyclebarkeit - aus Pappe oder Karton, durch Auffalten gebildet, wobei der Zuschnitt 4 aus einer Aufhängekarte 6 mit einer erfindungsgemäß einstückigen Halterung für den Gegenstand 2 besteht. Zum Auf-hängen weist die Aufhängekarte 6 in ihrem "oberen" Flächenbereich ein übliches Aufhängeloch 8 auf.
Erfindungsgemäß besteht nun die Halterung aus einem mit der Aufhängekarte 6 über Verbindungsstege 10, 12 einstückig und gelenkig verbundenen und über die Verbindungsstege 10, 12 derart relativ zurÖe*t Auf hängekarte 6 in eine zumindest annähernd parallele oder aber geneigte Ebene bewegbaren Zuschnitt-Teil 14 (siehe hierzu insbesondere Fig. 2) , daß zwischen der Auf hängekarte 6, dem Zuschnitt-Teil 14 und den - hierzu vorzugsweise im wesentlichen senkrecht angeordneten - Verbindungsstegen 10, 12 eine Aufnahme 16 zum Einschieben des Verkaufsgegenstandes 2 gebildet ist. Diese 7 AT 000 843 Ul
Aufnahme 16 ist dabei derart ausgebildet, daß der Gegenstand 2 zumindest teilweise sowie insbesondere aus der Richtung des Aufhängeloches 8 parallel zur Ebene der Auf-hängekarte 6 in die Aufnahme 16 einschiebbar ist und dann im aufgehängten Zustand der Verpackung zumindest schwer-kraftbedingt in der Aufnahme 16 sitzt. Dabei wird der Verkauf sgegenstand 2 bezüglich der Ebenenerstreckung der Auf-hängekarte 6 durch die Verbindungsstege 10, 12 in drei Richtungen fixiert, u|scl zw*u einerseits in die dem Auf-hängeloch 8 abgekehrte Richtung (vertikal nach unten) und die beiden hierzu senkrechten Seitenrichtungen (horizontal zu beiden Seiten) . In der zur Ebene der Aufhängekarte 6 senkrechten Richtung gesehen ist der Gegenstand 2 zwischen der Aufhängekarte 6 und Teilbereichen des dazu versetzten Zuschnitt-Teils 14 fixiert.
In der dargestellten, bevorzugten Ausführungsform weist der angelenkte Zuschnitt-Teil 14 eine im wesentlichen ü-förmige Flächenform auf, d.h. er besteht aus zwei vorzugsweise zueinander parallelen Randstreifen 18 und einem diese auf der dem Aufhängeloch 8 abgekehrten Seite miteinander verbindenden Fußstreifen 20. Dabei ist gemäß Fig. 3 der einstückige Zuschnitt 4 vorzugsweise im wesentlichen rechteckig ausgebildet. Jeder Randstreifen 18 ist auf seiner dem Fußstreifen 20 abgekehrten Seite über einen Verbindungssteg 10 mit der Aufhängekarte 6 verbunden. Diese Verbindungsstege 10 sind schmaler als die Randstreifen 18 ausgebildet und insbesondere an den einander abgekehrten Außenrändern der Randstreifen 18 angeordnet (siehe hierzu insbesondere Fig. 3). Dadurch ist der lichte Abstand zwischen diesen beiden Verbindungsstegen 10 größer als der lichte Abstand zwischen den beiden Randstreifen 18, wobei der Abstand zwischen den beiden Verbindungsstegen 10 an die Breite des Verkaufsgegenstandes 2 zu dessen seitlicher Fixierung angepaßt ist. 8 AT 000 843 Ul
Durch den geringeren lichten Abstand zwischen den Randstreifen 18 erstrecken sich diese bereichsweise über die Vorderseite des Verkaufsgegenstandes 2 (siehe Fig. 1), was zu einem guten mechanischen Schutz des Gegenstandes 2 führt.
Der relativ zurfcbexf Aufhängekarte 6 versetzte bzw. zu versetzende Zuschnitt-Teil 14 ist ferner im Bereich des Fußstreifens 20 über mindestens einen Verbindungssteg 12 gelenkig mit der Aufhängekarte 6 verbunden. Im|ä«a) bevorzugten Ausführungsbeispiel sind hier jedoch zwei Verbindungsstege 12 vorgesehen, die bevorzugt im unmittelbaren Übergangsbereich zu den Randstreifen 18 mit dem Fußstreifen 20 verbunden sind (siehe Fig. 1 und 3) . Über diese Verbindungsstege 12 wird der Verkaufsgegenstand im hängenden Zustand vertikal nach unten abgestützt. Hierbei ist es zudem vorteilhaft, wenn der Fußstreifen 20 im zwischen den beiden Verbindungsstegen 12 liegenden Bereich eine sich in der Ebene des Fußstreifens 20 liegend in Richtung des Auf hänge-loches 8 erstreckende Ansatzlasche 22 aufweist. Diese Ansatzlasche 22 dient der zusätzlichen Fixierung des Verkauf sgegenstandes 2 in zur Aufhängekarte 6 senkrechter Richtung. Außerdem stellt die Ansatzlasche 22 ein Beschriftungsfeld dar, auf dem beliebige Beschriftung, wie Werbeaufdrucke upd{ dbatglwlulwj, aufgebracht werden können. Natürlich können auch die Randstreifen 18 und der gesamte Fußstreifen 20 zu Beschriftungszwecken verwendet werden.
Wie sich aus Fig. 3 ergibt, ist der einstückige Material-Zuschnitt 4 über Schnitte bzw. Stanzungen 24 in die Auf-hängekarte 6, den relativ zu dieser beweglichen Zuschnitt-Teil 14 sowie die Verbindungstege 10, 12 unterteilt. Dabei sind die Verbindungsstege 10, 12 zweckmäßigerweise mit der Aufhängekarte 6 und dem übrigen Zuschnitt-Teil 14 jeweils 9 AT 000 843 Ul über in Fig. 3 gestrichelt eingezeichnete Faltlinien 26 verbunden. Damit bilden die Verbindungsstege 10,12 praktisch eine Art von jeweils gelenkig angebundenen "Parallelschwingenarmen " (Parallel-Lenker), durch deren Verschwenkung der erfindungsgemäße Versatz zwischen der Aufhängekarte 6 und dem Zuschnitt-Teil 14 zur Bildung der Aufnahme 16 erreicht wird. Die Faltlinien 26 sind zweckmäßig als linienförmige Materialschwächungen (sog. "Filmschamiere"), beispielsweise Prägungen, Perforationen oder Anritzungen, ausgebildet.
Bei einer vorteilhaften, in den Fig. l und 3 veranschaulichten Weiterbildung der Erfindung ist nun mindestens eine zusätzliche, aus der Aufhängekarte 6 freigeschnittene bzw. freigestanzte Haltezungslasche 28 vorgesehen, die zum bereichsweisen Umgreifen bzw. Vorgreifen des in der Aufnahme 16 sitzenden Verkaufsgegenstandes 2 aus der Ebene der Aufhängekarte 6 auf die dieser abgekehrte Vorderseite des Verkaufsgegenstandes 2 umbiegbar bzw. umfaltbar ist. Hierbei kann die Halterungslasche 28 - wie dargestellt - eine Öffnung des Verkaufsgegenstandes 2 durchgreifen. Alternativ hierzu ist es jedoch ebenfalls möglich, wenn die Haltezungslasche 28 einen Außenrand des Gegenstandes 2 umgreift. Jedenfalls erstreckt sich die Halterungslasche 28 bis auf die Vorderseite des Gegenstandes 2, wodurch eine Fixierung zwischen der Aufhängekarte 6 und dem Gegenstand 2 erreicht wird. Eine solche zusätzliche Fixierung über die Halterungslasche 28 ist insbesondere im außerhalb der Aufnahme 16 liegenden Flächenbereich der Aufhängekarte 6 vorgesehen.
In den Fig. 4 bis 6 ist nun eine weitere Möglichkeit für eine zusätzliche Fixierung veranschaulicht, wobei diese Ausführung^ alternativ oder aber zusätzlich zur des} Ausführung nachY'Fig. i bis 3 angewandt werden kann. Hiesbei ist 10 AT 000 843 Ul mindest eine zusätzliche, ebenfalls aus der Aufhängekarte 6 freigeschnittene oder freigestanzte Fixierlasche 30 vorgesehen, mit der der Verkaufsgegenstand 2 praktisch an der Aufhängekarte 6 befestigt, d.h. "angebunden" werden kann, indem die Fixierlasche 30 den Verkaufsgegenstand 2 bereichsweise umgreift und mit ihrem freien Ende insbesondere in einer Kartenöffnung 32 kraft- und/oder formschlüssig fixierbar ist. Hierzu weist die Fixierlasche 30 Vorzugs- w»
weise wellenförmige oder geriffelte Laschenränder 34 auf, mit der sie mit entsprechend geformten Öffnungsrändern 36 der Kartenöffnung 32 kraft- und/oder formschlüssig zusammenwirkt. Hierbei kann die Kartenöffnung 32 in das Aufhän- wobei am Ende der Fixierlasche 30 ein dem Aufhängeloch 8 im wesentlichen entsprechendes Endstück 38 angebunden sein kann. Dieses Endstück 38 dient ebenfalls zur Fixierung der Fixierlasche 30, indem es die Auf-hängekarte 6 durch die Kartenöffnung 32 hindurch hintergreift .
Die Erfindung ist nicht auf die dargestellten und beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, sondern umfaßt auch alle im Sinne der Erfindung gleichwirkenden Ausführungen. Ferner ist die Erfindung bislang auch noch nicht auf die im Anspruch l definierte Merkmalskombination beschränkt, sondern kann auch durch jede beliebige andere Kombination von bestimmten Merkmalen aller insgesamt offenbarten Einzelmerkmalen definiert sein. Dies bedeutet, daß grundsätzlich praktisch jedes Einzelmerkmal des Anspruchs 1 weggelassen bzw. durch mindestens ein an anderer Stelle der Anmeldung offenbartes Einzelmerkmal ersetzt werden kann. Insofern ist der Anspruch 1 lediglich als ein erster Formulierungs-versuch für eine Erfindung zu verstehen. 11

Claims (12)

  1. AT 000 843 Ul Ansprüche 1. SB-Verkauf Verpackung, insbesondere für flache Ver- kaufsgegenständet wie Wandrahmen für Schalter,
    en, bestehend aus einem eine Aufhängekarte bildenden Zuschnitt, ‘ insbesondere aus Karton oder Pappe, mit einer Halterung für den Verkaufsgegenstand . , dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung von einem Teil (14) des einstückigen Zuschnitts (4) gebildet ist, wobei dieser Zuschnitt-Teil (4) an der Aufhängekarte (6) über Verbindungsstege (10,12) derart angelenkt ist, daß er in eine zur Oberfläche der Aufhängekarte (6) vorzugsweise zumindest annähernd parallele Ebene bewegbar ist, so daß zwischen der Aufhängekarte (6) und dem Zuschnitt-Teil (14) eine Aufnahme (16) zum Einschieben des Verkaufs-gegenständes (2) gebildet wird. 12 AT 000 845 Ul
  2. 2. Verkaufsverpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme (16) derart ausgebildet ist, daß der Verkauf sgegenst and (2) zumindest bereichsweise und insbesondere aus der Richtung eines Aufhängeloches (8) der Aufhängekarte (6) in die Aufnahme (16) einschiebbar ist und im aufgehängten Zustand zumindest schwer-kraftbedingt in der Aufnahme (16) gehalten wird.
  3. 3 . Verkauf sverpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet , daß die Aufnahme (16) derart ausgebildet ist, daß der Verkauf sgegenst and (2) einerseits - bezüglich der Ebenenerstreckung der Aufhängekarte (6) bzw. des angelenkten Zuschnitt-Teils (14) - durch die Verbindungsstege (10, 12) in drei Richtungen fixiert wird, ufcd zwin die dem Aufhängeloch (8) abgekehrte Richtung und die beiden hieiizu senkrechten Seitenrichtungen, sowie andererseits senkrecht zur Ebene der Aufhängekarte (6) zwischen dieser und Teilbereichen des versetzten Zuschnitt-Teils (14) .
  4. 4. Verkaufsverpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet , daß der die Halterung bildende Zuschnitt-Teil (14) eine im wesentlichen U-förmige Flächenform aufweist und aus zwei vorzugsweise zueinander parallelen Randstreifen (18) und einem diese auf der dem Aufhängeloch (8) abgekehrten Seite verbindenden Fußstreifen (20) besteht.
  5. 5. Verkaufsverpackung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Randstreifen (18) auf seiner dem Fußstreifen 13 AT 000 843 Ul (20) abgekehrten Seite über einen der Verbindungsstege (10) mit der Aufhängekarte (6) verbunden ist, wobei der lichte Abstand zwischen diesen beiden Verbindungs-Stegen (10) einerseits an die Breite des Verkaufsgegenstandes (2) zu dessen seitlicher Fixierung angepaßt ist imd andererseits größer als der lichte Abstand zwischen den beiden Randstreifen (18) ist.
  6. 6. Verkaufsverpackung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Fußstreifen (20) über mindestens einen Verbindungssteg, vorzugsweise über zwei Verbindungsstege (12), mit der Aufhängekarte (6) verbunden ist.
  7. 7. Verkaufsverpackung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Fußstreifen (20) im zwischen den beiden Verbindungsstegen (12) liegenden Bereich eine sich in Richtung der Aufnahme (16) erstreckende Ansatzlasche (22) auf-weist.
  8. 8. Verkaufsverpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der die Aufhängekarte (6), die Verbindungsstege (10,12) und den angelenkten Zuschnitt-Teil (14) bildende, einstückige Zuschnitt (4) im wesentlichen rechteckig ausgebildet ist.
  9. 9. Verkaufsverpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Zuschnitt (4) über Schnitte bzw. Stanzungen (24) in die Aufhängekarte (6), den relativ zu dieser beweglichen Zuschnitt-Teil (14) sowie die Verbindungstege 14 AT 000 845 Ul (10/12) unterteilt ist, wobei vorzugsweise die Verbindungsstege (10,12) mit der Au£hängekarte (6) und dem übrigen Zuschnitt-Teil (14) jeweils über gelenkartige Faltlinien (26) verbunden sind.
  10. 10. Verkauf sverpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, gekennzeichnet durch mindestens eine zusätzliche, aus der Aufhängekarte (6) freigeschnittene bzw. freigestanzte Halterungslasche (28), die zum bereichsweisen Umgreifen des in der Aufnahme (16) sitzenden Verkaufsgegenstandes (2) aus der Ebene der Aufhängekarte (6) auf die der Aufhängekarte (6) abgekehrte Vorderseite des Verkaufsgegenstandes (2) umbiegbar ist.
  11. 11. Verkaufsverpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, gekennzeichnet durch mindestens eine zusätzliche, aus der Aufhängekarte (6) freigeschnittene oder -gestanzte Fixierlasche (30), die derart faltbar bzw. umbiegbar ist, daß sie sich aus der Ebene der Aufhängekarte (6) und unter bereichsweisem Umgreifen des Verkaufsgegenstandes (2) mit ihrem freien Ende wieder zur Aufhängekarte (6) erstreckt, wobei das freie Ende insbesondere in einer Kartenöffnung (32) kraft- und/oder formschlüssig fixierbar ist.
  12. 12. Verkaufsverpackung nach Anspruch ll, dadurch gekennzeichnet, daß die Fixierlasche (30) wellenförmige oder geriffelte Laschenränder (34) aufweist und mit entsprechend geformten Öffnungsrändem (36) der Kartenöffnung (32) kraft- und/oder formschlüssig zusammenwirkt. 15
AT0011895U 1994-03-04 1995-03-03 Sb-verkaufsverpackung, insbesondere für flache verkaufsgegenstände AT843U1 (de)

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