DE20311077U1 - Wasserundurchlässiger Keller - Google Patents
Wasserundurchlässiger KellerInfo
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Classifications
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- E04B1/00—Constructions in general; Structures which are not restricted either to walls, e.g. partitions, or floors or ceilings or roofs
- E04B1/16—Structures made from masses, e.g. of concrete, cast or similarly formed in situ with or without making use of additional elements, such as permanent forms, substructures to be coated with load-bearing material
- E04B1/161—Structures made from masses, e.g. of concrete, cast or similarly formed in situ with or without making use of additional elements, such as permanent forms, substructures to be coated with load-bearing material with vertical and horizontal slabs, both being partially cast in situ
-
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Description
Ferdinand Hammerer, 8. Juli 2003
78655 Dunningen; K/kk
737/04
Beschreibung
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Die vorliegende Erfindung betrifft einen wasserundurchlässigen Keller mit mittels einer entfernbaren Schalung hergestellten Außenwänden,
Aus der DE 202 19 324 U1 ist bekannt, Doppelwandelemente auf als Bodenplatte wirkende Doppelwandelemente aufzusetzen und den Zwischenraum mit Beton in einem Guss auszugießen. Zusätzlich können gleichzeitig auch noch Deckenelemente vor dem Ausgießen aufgelegt und damit das Geschoss in einem Betonguss hergestellt werden. Bei diesem Kellergeschoss geht es auch darum, ein Kellergeschoss herzustellen, das wasserundurchlässig ist; eine sogenannte „Weiße Wanne". Es ist bekannt, dass ein Keller aus mehreren gleichartigen Wand-, Decken- oder Bodenelementen zusammengesetzt sein kann. Im Nachfolgenden wird jedoch zur Vereinfachung der Beschreibung im Wesentlichen nur der Singular verwendet, wenn von Wand-, Decken- oder Bodenelementen gesprochen wird.
Die Herstellung aus einem Guss ist eine wesentliche Maßnahme zur Herstellung eines wasserundurchlässigen Kellers. Mit den heute üblichen
it *· ·&bgr;
wasserundurchlässigen Betonarten kann ein Eindringen von Wasser in den Beton über eine Tiefe von 1,5 cm hinaus, verhindert werden.
Das in dem Stand der Technik beschriebene Gebäudegeschoss stellt bereits einen enormen Fortschritt im Hinblick auf die Herstellung eines wasserundurchlässigen Kellers dar. Für derartige Keller besteht ein erhöhter Bedarf, da einerseits diese Keller in Feuchtgebiete oder in Grundwassergebiete gebaut werden können und andererseits die übliche Drainage um diese Keller weggelassen werden kann. Letzteres ist seitens der Behörden, zumindest in Deutschland, erwünscht.
Bei dem bekannten Keller wird die Außenwand durch Doppelwandelemente gebildet. Allerdings ist es auch wünschenswert, Keller mit abgeschalten Außenwänden herzustellen, die ebenfalls die Bedingungen für eine Weiße Wanne erfüllen.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die Herstellung derartiger Keller weiter zu optimieren, und eine Möglichkeit vorzuschlagen, diese Keller auch mit Außenwänden herzustellen, die in der herkömmlichen Art und Weise mittels Schalung betoniert werden.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen wasserundurchlässigen Keller mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Weitere Vorteilhafte Ausgestaltungen sind den rückbezogenen Unteransprüchen zu entnehmen.
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Gemäß der Erfindung ist die Außenwand zusammen mit der Bodenplatte einstückig ausgebildet. Einstück heißt in diesem Zusammenhang, dass die
Außenwand und die Bodenplatte in einen Guss hergestellt (betoniert) sind und keine Nahtstelle zwischen der Bodenplatte und den Außenwänden vorhanden ist. Damit wird ein völlig neuer Keller realisiert. Hierzu stützt sich die Außenwand vorzugsweise auf eine lastabtragende Schicht als Fundament und auf der Bewehrung der Bodenplatte ab. In einer anderen Ausbildung stützt sich nur die
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Schalung auf einer Bewehrung ab, so dass die Außenwand direkt angrenzend an die Bewehrung zusammen mit der Bodenplatte einstückig ausgebildet ist. Dies stellt auch gegenüber dem Stand der Technik, bei dem noch Doppelwandelemente als Gerüst für die Bodenplatte verwendet werden, einen erheblichen Fortschritt hinsichtlich der für den Bau verwendeten Bauelemente als auch für die Herstellung der aus einem Guss hergestellten Verbindung zwischen der Bodenplatte und der Seitenwand dar, wobei die Außenwände in der herkömmlichen Art durch Abschalen vorgegeben werden.
Ein weiteres bevorzugtes Merkmal des erfindungsgemäßen wasserundurchlässigen Kellers ist das Fundament, das als ein unter den Außenwänden umlaufender Fundamentstreifen ausgebildet ist, der auf einem geeigneten vorbereiteten glatten Untergrund (Ausgleichsschicht, Sauberkeitsschicht) angeordnet ist. Bei der Herstellung von isolierten Kellern wird zweckmäßigerweise der Untergrund für die Bodenplatte durch eine lastabtragende Dämmplatte gebildet.
Besonders wichtig für einen wasserundurchlässigen Keller ist, das Eindringen von Wasser in sich doch immer wieder bildenden Haarrissen zwischen dem eingegossenen Beton und den vorgefertigten Betonteilen, wie insbesondere der Außenwand und dem Fundament, zu verhindern. Hierzu wird zwischen der Außenwand und dem Fundament bzw. der lastabtragenden Dämmplatte eine entsprechende Schicht aus Bitumenkautschuk ausgelegt.
Verfahrensmäßig erfolgt die Herstellung mit den folgenden Schritten:
A Vorbereiten des Untergrundes mit einer Ausgleichsschicht;
B Betonieren eines umlaufenden Randes als Fundamentsreifen, vorzugsweise mit einer senkrechten Anschlussbewehrung und Bügelmatten;
C Einbringen von Bewehrungen in den verbleibenden Zwischenraum
und Auflegen einer oberen Bewehrung auf die Bügelmatten;
D Aufsetzen von Schalungselementen für die Außenwände mit einer
Außenschalung für die Außenseite auf dem Fundament und einer
Innenschalung für die Innenseite auf den Bügelmatten;
E Anbringen einer umlaufenden Sperrschicht, die größer ist als das Ausbreitungsmaß des verwendeten Betons auf den Bügelmatten
E Anbringen einer umlaufenden Sperrschicht, die größer ist als das Ausbreitungsmaß des verwendeten Betons auf den Bügelmatten
beginnend im Bereich der Innenschalung und sich in Richtung
Innenbereich des Kellers erstreckend;
F Füllen des Zwischenraumes zwischen der Außenschalung und der Innenschalung mit wasserundurchlässigem Beton und gleichzeitig der Bügelmatten und der dazwischen angeordneten Bewehrung zur
F Füllen des Zwischenraumes zwischen der Außenschalung und der Innenschalung mit wasserundurchlässigem Beton und gleichzeitig der Bügelmatten und der dazwischen angeordneten Bewehrung zur
Herstellung einer Außenwand in Verbindung mit der Bodenplatte
ohne Naht;
G Glätten der Oberfläche der Bodenplatte.
G Glätten der Oberfläche der Bodenplatte.
Anstelle von Schritt E werden vorzugsweise auf die Bügelmatten Streckmetall und darüber die obere Bewehrung aufgelegt oder vor dem auf dem Fundament aufliegenden Ende eine Sperrschicht aus Streckmetall angeordnet wird.
Alternativ kann auch an Stelle der Schritte A-C eine Sauberkeitsschicht betoniert und auf diese ein Fertigdeckenelement aufgelegt werden. Das Fertigdeckenelement weist zusätzlich bereits einbetoniert Bügelmatten auf. Die Außenschalung wird dann auf die Fertigdeckenplatte und die Innenschalung auf die Bügelmatte aufgesetzt.
Bei der Herstellung eines gedämmten Kellers erübrigt sich der Verfahrensschritt B, da an diese Stelle dann eine lastabtragende Dämmplatte aufgelegt wird bzw. bei einer Bodenplatte mit Fertigdeckenelemente diese mit einer zusätzlichen Innendämmung versehen sind.
Nachfolgend wird die Erfindung in Verbindung mit den begleitenden Zeichnungen und verschiedenen Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es stellen dar:
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Figur 1 die Draufsicht auf den Untergrund unter einer zu fertigenden
Bodenplatte, bzw. Keller;
Figur 2 die prinzipielle Teilschnittdarstellung durch einen vorbereiteten
Fertigkeller für den Ausguss mit Beton;
Figur 3 die prinzipielle Teilschnittdarstellung durch einen vorbereiteten
Fertigkeller in einer anderen Ausbildung für den Ausguss mit Beton;
und
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Figur 4 die prinzipielle Teilschnittdarstellung durch einen vorbereiteten
Fertigkeller für den Ausguss mit Beton mit einem
Fertigdeckenelement für die Bodenplatte.
Figur 1 zeigt einen umlaufenden Fundamentstreifen 1, der auf den vorbereiteten Untergrund in einer Baugrube betoniert wird. Sofern ein damit isolierter Keller hergestellt wird, werden an dieser Stelle lastabtragende Dämmplatten verlegt.
Figur 2 zeigt das Fundament 1 auf einen glatten vorbereiteten Untergrund 32. In das Fundament werden eine vertikale Anschlussbewehrung 16 und umlaufende Bügelmatten 5 für die Bodenplatte 30 einbetoniert, wie in der Figur 2 gezeigt. Es ist auch möglich, Mattenkörbe oder Bügelmatten auf das Fundament aufzulegen.
Mattenkörbe sind vorzugsweise U-förmig ausgebildet und werden, wie die Bügelmatten derart auf dem Fundament 1 positioniert, dass sie mit einem verstärkten Steg auf dem Fundament liegen, um die Last aufnehmen zu können.
In dem dargestellten Ausführungsbeispiel werden auf die Bügelmatte 5 Abstandshalter 8 gelegt, um die Innenschalung 12 für die Außenwand 31 aufzunehmen. Auf diese Bügelmatte 5 und den Abstandshalter 4 wird in dem verbleibenden inneren Bodenplattenbereich mit dem Abstandshalter 4 zusätzlich zu der unteren Bewehrung 7 eine obere Bewehrung 9 aufgelegt. Weitere Bewehrung kann je nach Anwendungsfall im Inneren eingebracht werden, so wie es dem Fachmann geläufig und zweckmäßig bzw. erforderlich ist. Unter der
Bewehrung 9 ist in dem dargestellten Ausführungsbeispiel Streckmetall 19 angeordnet, dessen Funktion später erläutert wird.
Die vertikale Außenwand 31 wird durch eine nach dem Ausgießen mit wasserundurchlässigem Beton entfernbare Schalung 10 mit einer Außenschalung 11 und einer Innenschalung 12 gebildet. Die Schalung 10 wird derart angeordnet, dass die Außenschalung 11 sich auf das Fundament 1 und die Innenschalung 12 auf die Bügelmatte 5 abstützt. Zwischen die Schalung wird in bekannter Art und Weise die erforderliche Bewehrung 13 angebracht. Zusätzlich kann, wie ebenfalls bekannt, auch noch eine Isolierung in den Zwischenraum 18 eingebracht werden, so dies erforderlich oder gewünscht ist. Damit kann beim Ausgießen des Zwischenraumes 18 eine einstückige Verbindung der vertikalen Außenwand 31 mit der Bodenplatte 30 erreicht werden. Nahtstellen sind dann keine mehr vorhanden.
Beim Ausgießen des Zwischenraumes 18 und Füllen der Bodenplatte 30 sind jedoch Maßnahmen zu treffen, um zu Verhindern, dass der in den Zwischenraum 18 eingegossene Beton sich auf der anderen Seite der Innenschalung 12 nicht höher ansteigt, als gewünscht ist. Dies kann einerseits derart verhindert werden, dass ein entsprechend ausgestaltetes, und hier nicht dargestelltes Winkelelement, oder einfacher winklig angeordnete Schaltafeln, die einerseits an der Innenschalung 12 und andererseits auf der oberen Bewehrung 9 aufliegen, vorgesehen werden. Wesentlich dabei ist, dass die Abdeckung parallel zu den Bügelmatten größer ist als das Ausbreitmaß des verwendeten wasserundurchlässigen Betons. Üblicherweise ist das Ausbreitmaß des Betons bei derartigen Bauten nicht größer als 60 cm. Sofern die Vorgabe für das Ausbreitmaß des Betons geringer ist, kann auch die Abdeckung geringer sein. In dem Ausführungsbeispiel ist, wie bereits erwähnt, vorzugsweise umlaufend Streckmetall 19 eingearbeitet, das auf den Bügelmatten 5 aber unter der oberen Bewehrung 9 liegt, damit es nicht hochgedrückt werden kann. Eine andere grundsätzliche Möglichkeit besteht darin, ein entsprechendes Streckmetall (nicht dargestellt), in den Zwischenraum 18 vor die Bügelmatte 5 umlaufend
anzubringen. Dann sind allerdings für eine ordnungsgemäße Verbindung Stecheisen, ebenfalls nicht dargestellt hindurch zu stecken, da aufgrund des Streckmetalls der Beton im Wesentlichen nicht durch dieses hindurchdringen kann.
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Nach dem Einbringen des Betons kann in den Bereich 24 oberhalb der oberen Bewehrung 9, der durch den Abstandshalter 8 in der Höhe gebildet wird, ein Glattstrich des Betons durchgeführt werden, so dass die Oberfläche in einen Zustand gebracht wird, der einen Estrich nicht notwendig macht. Für den optimalen Abschluss an der Wand sind deshalb auch die Abstandshalter 8 vorgesehen.
Bei der Ausführung gemäß Figur 3 stützt sich nur die Innenschalung 12 auf der Bügelmatte 5 ab, so dass die Außenwand 31 mit der Bügelmatte 5 fluchtet.
Figur 4 zeigt eine andere Ausführung, bei der ein Fertigdeckenelement 17 auf einem vorbereiteten Untergrund 32 mit der Fertigdeckenplatte 6 nach unten aufgelegt wird. In die Fertigdeckenplatte 6 ist neben der üblichen Bewehrung 27 auch eine Bügelmatte 5 einbetoniert, die als Auflage zumindest für die Innenschalung 12 und, wie in der Figur gezeigt, auch für die Außenwand 31 dient. Auch hier kann ähnlich wie in Figur 3 die Innenschalung 12 auf der Bügelmatte 5 aufliegen. Im Übrigen ist der Aufbau gleich.
In den Figuren 2 bis 4 ist der Beton, der in einem Guss für die Herstellung der Außenwände und der Bodenplatte eingebracht wird, aus Übersichtlichkeitsgründen nicht dargestellt.
Durch diese vorstehend beschriebenen Maßnahmen wird somit ein wasserundurchlässiger Keller bereitgestellt, der in einem Grundwasserbereich aufgebaut werden kann.
Claims (7)
1. Wasserundurchlässiger Keller mit mittels einer entfernbaren Schalung hergestellten Außenwänden, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenwand (31) zusammen mit der Bodenplatte (30) einstückig ausgebildet ist.
2. Wasserundurchlässiger Keller nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenwand (11) sich auf einer lastabtragenden Schicht (1, 28) als Fundament und auf der Bewehrung (5, 9) der Bodenplatte abstützt.
3. Wasserundurchlässiger Keller nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass als Fundament ein unter den Außenwänden umlaufender Fundamentstreifen (1) angeordnet ist.
4. Wasserundurchlässiger Keller nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass als Fundament eine lastabtragende Dämmplatte (28), die auf einer Ausgleichsschicht aufliegt, vorgesehen ist.
5. Wasserundurchlässiger Keller nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenplatte (30) Fertigdeckenelemente (17) aufweist, die mit der glatten Seite auf dem Untergrund aufliegen, wobei die Außenwand (31) sich auf der Fertigdeckenplatte (6) und der Bewehrung (7) der Fertigdeckenelemente (17) abstützt.
6. Wasserundurchlässiger Keller nach Anspruch 1 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenwand (31) sich auf der lastabtragenden Schicht (1, 28) als Fundament abstützt und direkt an eine in der Bodenplatte (30) befindliche Stützbewehrung (5) angrenzt, die beim Betonieren der Außenwand (31) die Innenschalung (12) stützt.
7. Wasserundurchlässiger Keller nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bewehrung (5, 9) der Bodenplatte angrenzend an die Außenwand (31) eine umlaufende Fläche aus Streckmetall (19) aufweist.
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| DE20311077U1 true DE20311077U1 (de) | 2003-11-13 |
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Family Applications (1)
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| DE20311077U Expired - Lifetime DE20311077U1 (de) | 2003-07-18 | 2003-07-18 | Wasserundurchlässiger Keller |
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-
2003
- 2003-07-18 DE DE20311077U patent/DE20311077U1/de not_active Expired - Lifetime
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