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DE20311556U1 - Leuchtkörper - Google Patents

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DE20311556U1
DE20311556U1 DE20311556U DE20311556U DE20311556U1 DE 20311556 U1 DE20311556 U1 DE 20311556U1 DE 20311556 U DE20311556 U DE 20311556U DE 20311556 U DE20311556 U DE 20311556U DE 20311556 U1 DE20311556 U1 DE 20311556U1
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leds
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Abstract

Leuchtkörper mit einem Korpus aus einem lichtleitenden Material mit einer Grundfläche und benachbarten Seitenflächen, die einen Winkel zu der Grundfläche einschließen, wobei in dem Korpus zumindest eine LED angeordnet ist, deren Hauptabstrahlrichtung zu der Grundfläche vorzugsweise einen größeren Winkel einschließt als zu den an die Korpusgrundfläche angrenzenden Seitenflächen, wobei die Grundfläche eine Stirnseite des Korpus darstellen kann, dadurch gekennzeichnet, dass die LED (8, 13, 32) in einem Aufnahmebereich von dem Korpus (2, 10, 30, 47) vollständig aufgenommen ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Leuchtkörper mit einem Korpus aus einem lichtleitenden Material mit einer Grundfläche und benachbarten Seitenflächen, die einen Winkel zu der Grundfläche einschließen, wobei in dem Korpus zumindest eine LED angeordnet ist, deren Hauptabstrahlrichtung zu der Grundfläche einen größeren Winkel einschließt als zu den an die Korpusgrundfläche angrenzenden Seitenflächen.
  • Derartige Leuchtkörper sind vielfältig bekannt und werden beispielsweise als Informations- und/oder Werbedisplays oder als dekorative Gegenstände eingesetzt. Bei derartigen Leuchtkörpern ist zumeist eine separate Halterung für die LED's vorgesehen, welche an einer Schmalseite des Korpus angeordnet ist. Diese Konstruktion ist aufwändig, bedingt aufgrund der Beabstandung der LED's von der Lichteintrittsfläche des Korpus Lichtverluste und bedingt einen erhöhten Aufwand, wenn der Leuchtkörper der Witterung ausgesetzt im Außenbereich verwendet werden soll.
  • Andere Leuchtkörper sind bekannt, bei welchen die LED's mit einem Endbereich in Sackbohrungen des Korpus angeordnet sind. Zur Lagefixierung der LED's ist auch hier eine separate Halterung notwendig, so dass die oben genannten Probleme bestehen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen gattungsgemäßen Leuchtkörper mit LED's zu schaffen, der einfach und kostengüns tig herstellbar ist und auch bei Einsatz im Außenbereich eine hohe Lebensdauer aufweist.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen Leuchtkörper gelöst, bei welchem die zumindest eine, mehrere oder sämtliche LED's vollständig in einem Aufnahmebereich des Korpus angeordnet sind. Die LED's werden somit durch den Korpus vollständig geschützt und eine separate Halterung für die LED's ist entbehrlich. Auch können auf einfache Weise die besonders empfindlichen Anschlussbereiche der LED's in dem Korpus angeordnet werden. Der Korpus kann auch mit mindestens einer Nut zur Aufnahme von Stromzuführungen versehen sein, die eine Ableitung darstellt oder zwei oder mehr LED's miteinander verbindet, wobei der LED-Aufnahmebereich und/oder die Verbindungsnut in der Korpusgrundfläche bzw. einer Stirnfläche oder einer Seitenfläche angeordnet sein kann. Die Verbindungsnut kann sich, unabhängig von deren Anordnung, um einen Teilumfang oder Gesamtumfang des Korpus erstrecken und hierbei bogenförmige oder abgewinkelte Bereiche aufweisen. Die Seitenflächen schließen vorzugsweise einen Winkel von 30° bis 150°, insbesondere 60° bis 120° zu der Grundfläche ein, ohne hierauf beschränkt zu sein, vorzugsweise stehen sie im Wesentlichen senkrecht zu der Grundfläche.
  • Die Hauptabstrahlrichtung der LED kann zu der Grundfläche einen Winkel von 45 bis 135°, ohne hierauf beschränkt zu sein, vorzugsweise 60 – 120°, besonders bevorzugt im wesentlichen 90° einschließen und zu den an diese angrenzenden Seitenflächen einen kleineren Winkel einschließen, beispielsweise weniger als 60°, weniger als 15–30° oder vorzugsweise im wesentlichen parallel zu zumindest einer oder sämtlichen der Seitenflächen oder parallel zur Korpuslängsachse verlaufen. Größere Abweichungen von einer senkrechten Hauptabstrahlrichtung zur Grundfläche und parallel zu den Seitenflächen sind insbesondere möglich, wenn der Leuchtkörper von einer im Wesentlichen quaderförmigen Form stärker abweicht oder wenn der Nutgrund einen Winkel zu den Nutflanken und/oder zu der Seitenfläche, zu welcher die Nut hin offen ist, aufweist. Die der Grundfläche benachbarten Seitenflächen können sich unmittelbar an die Grundfläche anschließen oder durch Übergangsbereiche getrennt sein, sie begrenzen den Korpus im wesentlichen seitlich. Die Grundfläche kann in Montageanordnung des Korpus im wesentlichen horizontal aber auch vertikal oder geneigt angeordnet sein. Die Grundfläche und zumindest eine oder alle Seitenflächen können unabhängig voneinander eben, gewölbt oder strukturiert oder anders gestaltet ausgeführt sein. Je nach Anwendungsgebiet können in dem Korpus 1, 2 bis 10, bis 20 oder mehr LED's angeordnet sein. Die Grundfläche kann insbesondere durch den oben definierten Winkel zu der Hauptabstrahlrichtung der zumindest einen LED gekennzeichnet sein, wobei die Grundfläche eine kleinere, gleichgroße oder größere Fläche als zumindest eine oder sämtliche der Seitenflächen des Korpus aufweisen kann. Die Grundfläche kann insbesondere als die Fläche definiert sein, die der Basis zumindest einer LED oder sämtlicher LED's zugewandt ist.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Anwendungen des erfindungsgemäßen Leuchtkörpers ergeben sich aus den Unteransprüchen und den weiteren unabhängigen Ansprüchen.
  • Die zumindest eine, mehrere oder sämtliche der LED's können sogenannte SMD-LED's oder herkömmliche LED's mit einem Durchmesser von einigen Millimetern, z. B. im Bereich von 2–6mm, z. B. 4mm sein, ohne hierauf beschränkt zu sein.
  • Der aus einem lichtleitenden Material bestehende Korpus, welcher transparent oder farbig sein kann aber auch eine gewisse intrinsische Lichtstreuung aufweisen kann, besteht vorzugsweise aus einem Kunststoffmaterial, z.B. einem Polymethylmetacrylat (Plexiglas), Acrylkunststoff, Macrolon (Warenzeichen Bayer) oder dergleichen, vorzugsweise einem solchen mit einem möglichst hohen Brechungsindex, ohne hierauf beschränkt zu sein.
  • Vorzugsweise ist in einer Seitenfläche des Korpus eine zu der Seitenfläche hin offene Nut eingearbeitet, in welcher die zu mindest eine oder mehrere LED's angeordnet sind, vorzugsweise mit einer LED-Seitenfläche dem Nutgrund zugewandt oder einen Winkel von weniger als 45° oder weniger als 20° oder 10° einschließend. Die Einbringung einer seitlich offenen Nut in einem Korpus ist beispielsweise durch Fräsen oder durch andere materialabtragende Verfahren auch bei einer Anordnung einer Vielzahl von LED's einfach durchzuführen. Ferner kann die Seitenfläche mit der offenen Nut der der Witterung am stärksten ausgesetzten Seitenfläche des Korpus benachbart oder gegenüberliegend angeordnet werden, so dass die LED's durch den Korpus außenseitig abgeschirmt sind. Undichtigkeiten einer separaten Halterung sind somit sicher vermieden.
  • Es kann auch alternativ oder zusätzlich in einer Stirnseite des Korpus, beispielsweise der Grundfläche desselben, eine Nut zur Aufnahme einer oder mehrerer LED's eingearbeitet sein.
  • Die Nut oder der Aufnahmebereich allgemein nimmt die zumindest eine LED vorzugsweise hinterschneidungsfrei auf, so dass die LED einfach seitlich in den Korpus eingesetzt werden kann.
  • Die Nut, die jeweils in einer Seitenfläche oder einer Stirnseite des Korpus eingearbeitet sein kann, kann sich insbesondere im Wesentlichen parallel zu einer Begrenzungskante bzw. der der Nut nächst benachbarten Begrenzungskante des Korpus erstrecken aber auch jede andere geeignete Lage einnehmen. Die jeweilige Nut kann jeweils zur Aufnahme lediglich einer LED angepasst sein, so dass bei einer Anordnung einer Vielzahl von LED's an dem Korpus eine Vielzahl von Nuten vorgesehen ist, es können auch jeweils mehrere LED's in einer Nut angeordnet sein. Unabhängig von der Anzahl der LED's je Nut kann die Hauptabstrahlrichtung der LED's in Richtung auf eine der Nutflanken oder zum Nutgrund hin in einem Winkel von 35° bis 145°, ohne hierauf beschränkt zu sein, bevorzugt 60° bis 120° oder 70° bis 100° einschließen, vorzugsweise im wesentlichen senkrecht zu einer Nutflanke oder zum Nutgrund stehen. Die Nutlänge kann hierbei der LED-Länge im Wesentlichen entsprechen, wobei die LED's seitlich zu dem Nutgrund angeordnet sein können, sind mehrere LED's in einer Nut angeordnet, so kann die Nutbreite im wesentlichen der LED-Länge entsprechen.
  • Im Falle einer stirnseitig angeordneten Nut kann die Nuttiefe im Wesentlichen der LED-Länge entsprechen, gegebenenfalls zusätzlich eines Aufnahmebereichs für Stromzuführungen, oder über diese Länge hinausgehen.
  • Die Aufnahmebereiche der LED's können durch Wandbereiche voneinander getrennt sein, welche im Wesentlichen stegartig ausgeführt sein können und sich vorzugsweise über die gesamte Nuthöhe erstrecken. Die Wandbereiche können aus separaten Bestandteilen oder vorzugsweise aus Korpusbereichen bestehen, die aus dem Korpus herausgearbeitet sind, vorzugsweise durch ein materialabtragendes Verfahren wie Fräsen oder ein anderes geeignetes Verfahren. Die Aufnahmebereiche können seitlich die LED's umgeben, so dass an jeder Seite das Spiel kleiner/gleich 50%, kleiner/gleich 20% oder weniger ist, so dass durch die Aufnahmebereiche zumindest eine Vororientierung der LED's gegeben ist. Die Breite der nutförmigen Verbindungsbereiche kann wesentlich kleiner als die Breite oder Länge der LED-Aufnahmebereiche sein, aber auch dieser entsprechen oder gegebenenfalls diese übersteigen. Die Längsrichtung der LED-Aufnahmebereiche, die im Wesentlichen der LED-Hauptabstrahlrichtung entsprechen kann, kann mit der Längserstreckung der Verbindungsnuten einen Winkel von 30° bis 150° einschließen, ohne hierauf beschränkt zu sein, von 60° bis 120° oder vorzugsweise im wesentlichen 90°.
  • Der nutförmige Verbindungsbereich zur Aufnahme von Stromzuführungen kann sich über eine Vielzahl von LED-Aufnahmebereichen erstrecken, vorzugsweise im Wesentlichen linear oder parallel einer, beispielsweise der nächstbenachbarten, Begrenzungskante des Korpus erstrecken. Die LED-Aufnahmebereiche können seitlich von der Verbindungsnut abgehen und sich von dieser über mindestens die LED-Länge erstrecken, die LED's können mit einem Teil bereich jedoch auch noch in den Verbindungsnuten angeordnet sein. Die Verbindungsnuten erstrecken sich quer, vorzugsweise senkrecht zu den Hauptabstrahlrichtungen der LED's.
  • Vorzugsweise münden die Verbindungsnuten mit einem Endbereich und/oder einem Abzweig an einer Begrenzungsfläche oder Seitenfläche des Korpus, die der Seitenfläche oder Stirnfläche mit zu dieser hin offenen Nut vorzugsweise benachbart ist, oder in einer Grundfläche. Die Nut kann sich hierzu offen bis zu dieser Fläche erstrecken. Vorzugsweise ist die Verbindungsnut derart angeordnet, dass der Korpus an beliebigen oder an vorbestimmten Stellen abgelängt werden kann, um identische oder um eine oder mehrere Identitätsperioden verschiedene, ansonsten baugleiche Korpuselemente zu ergeben. Hierzu können beispielsweise periodisch an der Verbindungsnut seitliche Abzweige oder entsprechende Endbereiche vorgesehen sein.
  • Insbesondere zur Aufnahme einer Energieversorgung wie Batterien, Akkus oder dergleichen oder anderer elektrischer oder elektronischer Versorgungs- oder Betriebseinrichtungen kann sich an einem stirnseitig und/oder seitlich offenen Aufnahmebereich für zumindest eine LED ein stirnseitig und/oder seitlich offener Bereich mit einem gegenüber dem Aufnahmebereich erweiterten Querschnitt anschließen, der der Basisseite der LED's zugewandt ist. Die verschiedenen Aufnahmebereiche bzw. Erweiterungsbereiche können insbesondere in Art einer Stufenbohrung ausgeführt sein, wobei von einer ersten Bohrung mit erweitertem Querschnitt eine oder mehrere Bohrungen abgehen. Der LED-Aufnahmebereich und der Erweiterungsbereich weisen vorzugsweise parallele oder kongruente Längsachsen auf.
  • Die LED's und/oder die Stromzuführungen und/oder Energieversorgungseinrichtungen wie Batterien oder elektrische Einrichtungen können mittels einer vorzugsweise flexiblen Füllmasse, die auch eine Abdichtmasse darstellen kann, z. B. einem Silikonharz, Acrylharz oder einer anderen nach Möglichkeit witterungsbeständigen, einen wasserdichten Abschluss gewährleistenden und auf das Korpusmaterial abgestimmten Abdichtmasse in den jeweiligen Aufnahmebereichen bzw. Nutbereichen fixiert sein, wobei die Füllmasse die jeweiligen Aufnahmebereiche oder nutförmigen Bereiche zur offenen Seite hin vollständig abdichten oder die Aufnahmebereiche oder nutförmigen Bereiche praktisch vollständig ausfüllen kann. Die Füllmasse kann die LED's auch in deren lichtemittierenden Bereich teilweise oder vollständig umgeben und den Zwischenraum zwischen LED und Korpus teilweise oder vollständig ausfüllen, wozu die Füllmasse eine ausreichende Lichtdurchlässigkeit für das LED-Licht aufweist oder vorzugsweise transparent ist. Alternativ können die LED bzw. mehrere LED's und/oder die Stromzuführungen und/oder die Energieversorgungseinrichtungen mittels Halteelementen, z. B. Halteleisten, in den jeweiligen Aufnahmebereichen fixiert sein, die vorzugsweise wasserdicht abgedichtet sind. Alternativ können die genannten Einrichtungen auch in den Korpus eingegossen sein, vorzugsweise durch das gleiche Material, aus dem der Korpus besteht.
  • Der Korpus kann plattig ausgeführt sein, d.h. zwei großflächige, im Wesentlichen planparallel zueinander angeordnete Seitenflächen haben, welche von Schmalseiten begrenzt werden, deren Breite ein vielfaches geringer als die Breite der Großflächen ist. Die nutförmigen LED-Aufnahmebereiche und/oder nutförmigen Verbindungsbereiche sind hierbei vorzugsweise in einer der großflächigen Seitenflächen eingearbeitet, die Hauptabstrahlrichtung der LED's kann z. B. in einem Winkelbereich von –45° bis +45°, –30° bis +30° zu den Seitenflächen liegen, vorzugsweise im Wesentlichen parallel zu den großen Seitenflächen.
  • Die nutenförmigen LED-Aufnahme- und Verbindungsbereiche sind vorzugsweise an einer der Korpusgrundfläche benachbarten Seitenfläche angeordnet.
  • Die Nuttiefe der LED-Aufnahmebereiche kann in etwa gleich oder größer dem LED-Durchmesser sein, z.B. im Bereich des 1,1 bis 1,5 oder 2-fachen LED-Durchmessers oder tiefer. Die Nuttiefe der Verbindungsbereiche kann kleiner oder gleich der Nutbreite sein, ohne hierauf beschränkt zu sein.
  • Bei plattiger Ausführung des Korpus kann die Plattenstärke kleiner/gleich dem Dreifachen, kleiner/gleich dem Zweifachen oder kleiner/gleich dem 1,5-fachen LED-Durchmesser sein, ohne hierauf beschränkt zu sein.
  • Ist eine der Seitenflächen des Korpus mit einem aufgerauten Bereich versehen, welcher durch die zumindest eine LED erhellt wird, so kann der lichtemittierende Bereich zumindest einer oder sämtlicher LED's auf Höhe des aufgerauten Bereichs angeordnet sein, vorzugsweise jeweils die gesamte LED. Der seitlich nach außen lichtemittierende Bereich des Korpus kann somit eine vergleichsweise große Fläche aufweisen, wobei aufgrund der lichtleitenden Eigenschaften des Korpusmaterials auch der Bereich um die LED's verglichen mit anderen Bereichen gleichmäßig erhellt wird. Der Herstellungsaufwand ist hierdurch wesentlich vereinfacht. Der aufgeraute Bereich kann sich ferner in zumindest einer oder in sämtlichen Richtungen über die gesamte oder nahezu gesamte Seitenfläche des Korpus erstrecken, so dass die Gestalt des Korpus selber als Informationsträger dient, z. B. wenn der Korpus in Form eines Buchstabens, Zahl oder anderen Symbols ausgestaltet ist. Der Korpus kann hierbei aus größeren Plattenabschnitten herausgeschnitten werden. Hierdurch sind großflächige Leuchtreklamen bzw. Beschriftungen einfach herstellbar. Überraschenderweise können derartige großflächige Korpi auch durch eine vergleichsweise geringe Anzahl von LED's ausreichend erhellt werden um bei Dunkelheit auch auf größere Entfernungen gut wahrgenommen werden zu können. Ferner wird hierdurch der Vorgang des Aufrauens wesentlich vereinfacht, um die jeweilige Information auf die Seitenfläche des Korpus aufzubringen, da auch praktisch die gesamte Seitenfläche aufgeraut werden kann, und nicht nur Teilbereiche bei teilweise nicht aufzurauenden Teilbereichen aufgeraut werden müssen.
  • Sämtliche Schmalseiten des Korpus können im Wesentlichen glatt sein, so dass die Lichtaustrittsfläche des Korpus im Wesentli chen eine seiner großflächigen Seitenflächen sein kann. Der Begriff „glatt" bedeutet im Sinne der Erfindung, dass die Rauhigkeit deutlich unterhalb der Rauhigkeit einer aufgerauten Fläche liegt und dass die Lichtemission durch die glatte Fläche im Wesentlichen durch die Bedingungen der Totalreflektion unter Berücksichtigung der Korpusgeometrie definiert sind oder ein Vielfaches geringer sind als die einer aufgerauten Fläche, z. B. je Flächeneinheit weniger als 20%, weniger als 5% oder weniger als 1% derselben.
  • Alternativ können auch zumindest eine oder sämtliche Schmalseiten und gegebenenfalls auch die der Betrachtungsfläche des Korpus gegenüberliegende großflächige Seitenfläche teilweise oder vollständig aufgeraut sein, wodurch die Herstellung der Leuchtkörper wesentlich vereinfacht wird, da Übergänge zwischen aufgerauten und nicht aufgerauten Bereichen vermieden werden oder nicht auf der Betrachtungsfläche des Korpus erscheinen.
  • Die Aufrauung kann durch Ätzen, Sandstrahlen, Bürsten oder durch ein anderes geeignetes Verfahren erfolgen, sie kann oberflächlich erfolgen oder durch Einbringung tiefer Gräben.
  • Der Korpus kann leistenförmig ausgebildet und mit einer Vielzahl von LED's versehen sein, deren Hauptabstrahlrichtung einen Winkel zur Leistenlängsrichtung einschließt, z.B. > 45° oder > 60°, ohne hierauf beschränkt zu sein, vorzugsweise im Wesentlichen 90°, wobei die in Hauptabstrahlrichtung liegende Seitenfläche vorzugsweise einen Winkel von > 45° oder > 60°, ohne hierauf beschränkt zu sein, vorzugsweise im Wesentlichen 90°, mit der Hauptabstrahlrichtung der LED's einschließt. Der Leuchtkörper kann somit in Art einer Lichtleiste eingesetzt werden.
  • Vorzugsweise ist der Korpus in einer Nut einer Profilschiene gehaltert, welche gegebenenfalls auch mehrere Längsnuten aufweisen kann, vorzugsweise 2,3 oder 4, gegebenenfalls aber auch mehr, die jeweils mit zumindest einem Korpus bestückt sind. Die Korpi erstrecken sich vorzugsweise parallel zur Profilschienenlängsrichtung. Der mindestens eine oder sämtliche Korpi sind vorzugsweise plattig, insbesondere leistenförmig, ausgeführt. Die Profilschiene kann an beiden Enden bündig mit zumindest einem, vorzugsweise mit sämtlichen Korpi abschließen. Der zumindest eine oder sämtliche Korpi können jeweils über die gesamte Höhe und/oder gesamte Länge von der Profilschiene aufgenommen sein. Es kann auch zumindest ein oder sämtliche Korpi von der Profilschiene in der Höhe, d.h. in der Hauptabstrahlrichtung der LED's, und/oder der Länge von der Profilschiene vorstehen. Die Korpi können auf unterschiedlichen Seiten der Profilschiene angeordnet sein, vorzugsweise paarweise einander gegenüberliegend, wobei ein oder mehrere weitere Korpi zu den genannten an der Profilschiene vorgesehen sein können. Die Korpi können auch über den Umfang oder einen Teilumfang der Profilschiene gleichmäßig oder ungleichmäßig verteilt sein, z.B. in Winkelabständen von 90° oder 120°, ohne hierauf beschränkt zu sein. Die Profilschiene ist vorzugsweise ein Abschnitt eines beliebig ablängbaren Profilstückes, z.B. ein in einem kontinuierlichen Verfahren wie einem Strangpress- oder Extrusionsverfahren erzeugtes Profil, die Profilschiene kann auch einen sich über die Länge ändernden Querschnitt aufweisen. Die Profilschiene kann ein mehreckigen, z.B. 3-, 4-, 5- oder 6-eckigen Querschnitt aufweisen, ohne hierauf beschränkt zu sein, der Querschnitt kann auch rund, oval oder anders gestaltet sein. Es kann jede der Seitenflächen des Profils mit mindestens einem Korpus bestückt sein, es können dazwischen, vorzugsweise regelmäßig, auch unbestückte Flächen vorliegen.
  • Erfindungsgemäße Leuchtkörper können bei einer wasserdichten Anordnung der LED's, insbesondere in Kombination mit den oben beschriebenen Profilschienen aber auch unabhängig von diesen, vorteilhaft in Vorrichtungen, Gefäßen oder Behältern mit einem Flüssigkeitsaufnahmeraum, eingesetzt und hierzu in dem mit Flüssigkeit befüllten oder bestimmungsgemäß zu befüllenden Flüssigkeitsaufnahmeraum angeordnet sein. Die Leuchtkörper, insbesondere die mit LED's bestückten Bereiche, können somit unter Wasser oder in anderen Flüssigkeiten eingesetzt werden, um das Innere der Vorrichtung, des Behälters oder Gefäßes auszuleuchten oder in diesem angeordnete Gegenstände zu beleuchten. Anwendungsgebiete sind z.B. in Aquarien, Teichen, Brunnen, Wasserspielen oder dergleichen, ohne auf diese beschränkt zu sein.
  • Die Profilschiene kann außer der Halterung des Korpus anderen Funktionen dienen, wie z. B. als Handlauf eines Geländers, einer Brüstung, eines Aufzuges, einer Rolltreppe oder dergleichen. Insbesondere kann ein erfindungsgemäßer Korpus auch als Beleuchtungseinheit einer Vitrine oder eines Schaukastens dienen, nicht nur aufgrund seiner schmalen Abmessung sondern auch aufgrund der geringen Wärmeemission der LED's. Der Korpus kann hierbei in der Halterung der Vitrinen- oder Schaukastenscheiben, vorzugsweise auf deren Innenseite, angeordnet sein. Alternativ kann der Korpus seitlich, vorzugsweise innenseitig, an den Halterungen der Vitrinen- oder Schauglasscheiben angeordnet sein und hierbei vorzugsweise linienförmig oder großflächig an den jeweiligen Halterungen anliegen.
  • Ist der Korpus in einer Halterung angeordnet, die auch als Profilschiene ausgeführt sein kann, so nimmt die Halterung den Korpus vorzugsweise in einer Höhe auf, so dass die nutförmigen Verbindungsbereiche und/oder die LED-Aufnahmebereiche zumindest in etwa vollständig oder darüber hinausgehend von der Halterung aufgenommen sind.
  • Leuchtkörper mit einem Korpus aus einem lichtleitenden Material wie insbesondere einem geeigneten Kunststoffmaterial, mit zumindest einer oder mehreren LED's können ferner besonders vorteilhaft in unterschiedlichen Anwendungen eingesetzt werden, wie insbesondere als Taschenlampe, Deckenleuchte, Notstrombeleuchtung, Instrumentenbedientableau, einschließlich Klingeltaster, Abschlussleisten für Fußböden, Treppenstufen, Möbel oder dergleichen. Je nach Anwendungsgebiet ergeben sich besondere vorteilhafte Ausführungsformen derartiger Vorrichtungen.
  • Nach einem weiteren Anwendungsgebiet kann ein Ansatzstück aus einem lichtleitenden Material, das vorzugsweise plattig ausgeführt ist, lösbar oder unlösbar mit dem Korpus verbunden sein, wobei die gegenseitigen Anlageflächen von Korpus und Ansatzstück vorzugsweise gleich dimensioniert sind, so dass ein grat- und absatzfreier Übergang zwischen Ansatzstück und Korpus gewährleistet ist. Das Ansatzstück kann den Korpus auch ein-, beid- oder mehrseitig umgreifen. Vorzugsweise liegen die Auflageflächen des Ansatzstückes und des Korpus vollflächig und spaltfrei aneinander auf, um Reflektionsverluste zu vermeiden.
  • Das Ansatzstück kann, wie oben zu dem Korpus beschrieben, ausschließlich im Wesentlichen glatte Flächen, Flächen mit aufgerauten Bereichen oder Flächen aufweisen, die über deren gesamte Höhe und Breite aufgeraut sind, so dass das von der zumindest einen in dem Korpus angeordneten LED emittierte Licht von einer teilweise oder vollständig aufgerauten Fläche emittiert wird oder gegebenenfalls unter Berücksichtigung einer Krümmung des Ansatzstückes im Wesentlichen in Richtung der Hauptabstrahlrichtung der LED's aus dem Ansatzstück austritt.
  • Es versteht sich, dass das Ansatzstück sowohl als plattiger Körper ausgebildet sein kann als auch praktisch jede beliebige andere Form einnehmen kann, einschließlich in der Ebene oder im Raum gekrümmte Formen sowie komplexe dreidimensionale Gebilde. Das Ansatzstück kann sich insbesondere hinsichtlich einer optischen Eigenschaft wie z. B. der Farbe oder der Rauhigkeit von dem Korpus unterscheiden, so dass der Leuchtkörper durch Austausch des Ansatzstückes vielfältig variierbar ist.
  • Der Korpus kann zumindest zwei Gruppen von LED's mit jeweils zumindest einer oder mehreren, vorzugsweise in Reihen angeordneten, LED's aufweisen, wobei die LED's innerhalb einer Gruppe eine im Wesentlichen parallele Hauptabstrahlrichtung aufweisen und die Hauptabstrahlrichtungen der LED's verschiedener Gruppen einen Winkel zueinander einschließen. Gegebenenfalls können auch mehr als zwei Gruppen vorgesehen sein. Der eingeschlossenen Winkel kann zwischen +/- 5° und 180°, vorzugsweise zwischen 20° und 90°, beispielsweise ca. 45°–60°, oder andere geeignete Werte betragen. Vorzugsweise sind die LED's jeweils einer Gruppe durch eine oder mehrere Verbindungsnuten zur Aufnahme von Stromzuführungen miteinander verbunden, wobei verschiedene Gruppen unterschiedliche Stromzuführungen zugeordnet sein können.
  • Es versteht sich, dass in sämtlichen Ausführungsformen des Leuchtkörpers mindestens eine Platine zur Stromversorgung der LED's vorgesehen sein kann, wobei die Platine an dem Korpus oder an der Stromversorgung für die LED's angeordnet sein kann, welche durch Stromzuführungen von dem Korpus beabstandet sein kann. Ferner kann ein Dimmer zur Einstellung der Leuchtstärke der LED's vorgesehen sein.
  • Der Korpus kann jeweils mehrere LED's aufweisen, die Licht unterschiedlicher Farbe abstrahlen, wobei LED's unterschiedlicher Farbe vorzugsweise unabhängig voneinander betreibbar sind.
  • Ferner betrifft die Erfindung einen Leuchtkörper mit zumindest einem Korpus aus einem lichtleitendem Material mit einer Grundfläche und benachbarten Seitenflächen, die einen Winkel zu der Grundfläche einschließen, wobei einem oder verschiedenen Korpi insgesamt zumindest zwei LED's zugeordnet sind, deren Hauptabstrahlrichtung zu der Grundfläche einen größeren Winkel einschließt als zu den an die Korpusgrundfläche angrenzenden Seitenflächen. Der Korpus kann hierbei in der vorstehend ausführlich beschriebenen Weise ausgebildet sein, es können jedoch auch einige oder sämtliche der LED's teilweise oder vollständig außerhalb des Korpus angeordnet sein, so dass das von den LED's abgestrahlte Licht in die Grundfläche des Korpus eintritt und an einer hiervon verschiedenen Fläche, z.B, einer gegenüberliegenden Fläche, aus dem Korpus austritt. Der Korpus kann hierbei gegebenenfalls auch in Art einer zumindest teilweise transparenten Abdeckung für die LED's ausgeführt sein. Um die Leucht eigenschaften des Leuchtkörpers vielfältig variieren zu können, was sowohl zeitabhängig als auch verschiedene im Wesentlichen stationäre Betriebszustände betreffen kann, die gegebenenfalls einander abwechseln können, wird weiterhin erfindungsgemäß vorgeschlagen, einen Sequenzgeber vorzusehen, der verschiedene LED-Gruppen, die jeweils unabhängig voneinander zumindest eine oder mehrere LED's aufweisen können, gleichzeitig und/oder zeitlich aufeinander folgend mit einem Betriebsparameter der LED's ansteuert, der eine Änderung der Lichtemission zumindest einer oder mehrerer LED-Gruppen bewirkt. Die Änderung der Lichtemission kann beispielsweise eine Änderung der Helligkeit bzw. Leuchtstärke der jeweiligen LED-Gruppe betreffen. Vorzugsweise sind LED's verschiedener Farbe unterschiedlichen Gruppen zugeordnet, wobei auch mehrere Gruppen von LED's gleicher Farbe oder mehrere LED's verschiedener Farben in einer Gruppe zusammengefasst sein können. Der Sequenzgeber kann dem Leuchtkörper zugeordnet sein oder in dem Leuchtkörper integriert sein.
  • Vorzugsweise sind Mittel vorgesehen, mittels derer ein Betriebsparameter einer LED-Gruppe bei währendem Betrieb einer anderen LED-Gruppe ansteuerbar sind. Die Mittel können dem Leuchtkörper zugeordnet oder in diesem integriert sein.
  • Nach einer Alternative können mehrere LED-Gruppen einem Korpus zugeordnet sein oder mehreren Korpi, die über den Leuchtkörper verteilt angeordnet sind, so dass durch die mehreren Korpi sich für den Betrachter vorzugsweise einheitliche, nicht notwendigerweise gleichmäßige, Lichtabstrahlung des Leuchtkörpers ergibt.
  • Die verschiedenen LED's oder Gruppen von LED's können derart angeordnet sein, dass deren Hauptabstrahlrichtungen parallel oder einen Winkel einschließend aufeinander zuweisen. Durch die Hauptabstrahlrichtungen der LED's kann eine Ebene oder eine Körperoberfläche aufgespannt werden. Die LED's können hierzu beispielsweise in einem plattigen Korpus oder in Korpusteilen angeordnet sein, die die Oberfläche eines Körpers, insbesondere eines regelmäßigen Polyeders aufspannen. Vorzugsweise sind bei dieser LED-Anordnung, ohne auf diese beschränkt zu sein, die LED's derart angeordnet, dass zumindest in einem Betriebszustand der LED's, beispielsweise bei maximaler Leuchtstärke oder bei einer üblichen Teillast wie beispielsweise 50% oder 75% der maximalen Leuchtstärke oder dazwischen, sich die LED-Lichtkegel von mindestens zweier, mehrerer oder sämtlicher LED's des Leuchtkörpers überlappen, d.h. zumindest teilweise durchdringen, wobei der Überlappungs- oder Durchdringungsbereich vorzugsweise innerhalb eines Korpus aus lichtleitendem Material oder eines Ansatzstückes an diesen angeordnet ist. In dem Überlappungsbereich entsteht somit hinsichtlich Lichtstärke und Farbe ein optisches Erscheinungsbild, zu dem sämtliche der LED's, die Licht bis in diesen Bereich abstrahlen, beitragen und das somit vielfältig zeitlich und örtlich variiert werden kann, beispielsweise, in dem unterschiedlichste Mischfarben in einem gegebenen oder in sich ändernden Bereichen erzeugt werden. Es überlappen somit Bereiche der einzelnen LED-Lichtkegel, so dass die Überlappung optisch wahrnehmbar ist. Hierzu können beispielsweise Lichtkegel zur Überlappung gebracht werden, deren Lichtintensität größer 5 oder 10%, größer 25%, größer 50% oder größer 75% der maximalen Lichtintensität der jeweiligen LED's beträgt, ohne hierauf beschränkt zu sein. Das entstehende Mischlicht des Überlappungsbereiches wird somit ebenfalls in einem Korpus erzeugt, bei dem das Licht an einer von der Einstrahlrichtung verschiedenen Richtung austreten und von einem Betrachter wahrgenommen werden kann. Vorzugsweise ist der dem Überlappungsbereich zugeordnete Korpus Teil des Korpus, in welchem die LED's angeordnet sind, er kann gegebenenfalls von diesem getrennt ausgeführt sein, wobei er vorzugsweise mit diesem lichtleitend verbunden ist, wozu Lichtleitungselemente angeordnet sein können, gegebenenfalls kann die Lichtleitung jedoch auch über Zwischenräume zwischen den Korpi erfolgen. Die obigen Ausführungen gelten entsprechend für einander in Blickrichtung überlagernde LED-Lichtkegel, wobei einige oder sämtlich der LED-Lichtkegel in verschiedenen Ebenen angeordnet sein können, so dass die Überlagerung lediglich in Blickrichtung des jewei ligen Betrachters erfolgt.
  • Die LED-Lichtkegel können einander seitlich oder mit ihren in Abstrahlrichtung liegenden Endbereichen überlappen, z. B. wenn die LED's einander gegenüberliegend oder in einem größeren Winkel zueinander angeordnet sind. Die LED's mit einander überlappenden und/oder überlagernden Lichtkegeln können insbesondere Licht unterschiedlicher Farbe emittieren, so dass in den Überlappungs- oder Überlagerungsbereichen Mischfarben aufgrund der jeweils gegebenen optischen Verhältnisse entstehen. Es versteht sich, dass einem Leuchtkörper auch mehrere Überlappungs- und/oder Überlagerungsbereiche zugeordnet sein können, die in Betrachtungsrichtung seitlich und/oder axial voneinander beabstandet sein können.
  • Es versteht sich, dass durch derartige Leuchtkörper eine Vielzahl unterschiedlicher optischer Effekte erzielt werden kann, die sich örtlich und/oder zeitlich verändern können. Derartige Leuchtkörper sind somit vielseitig zu Werbe- und/oder Animationszwecken einsetzbar, wobei die Leuchtkörper beispielsweise als Decken-, Wand-, Raumleuchten, Standleuchten oder dergleichen einsetzbar sind. Das Lichtspiel derartiger Leuchtkörper kann in Art einer Lichtorgel vielfältig gestaltet oder programmiert werden, beispielsweise können die LED's in Umfangsrichtung des jeweiligen Leuchtkörpers nacheinander, abschnittsweise oder zufällig unter Ausbildung der Überlappungs- und/oder Überlagerungsbereiche geschaltet werden. Ferner können die Gruppen von LED's jeweils selber aus mehreren LED's bestehen, die jeweils Licht unterschiedlicher Farben emittieren, so dass die jeweilige LED-Gruppe Licht unterschiedlicher Farben, einschließlich Mischfarben, emittieren kann. Die LED-Anordnung einer Gruppe kann hierbei derart erfolgen, dass diese mehr oder weniger unter Erzeugung eines einzigen Lichtkegels erscheint, beispielsweise, indem der Abstand der LED's zueinander wesentlich geringer als die Breite des Lichtkegels ist. Im obigen Sinne soll dann unter Mischfarben jegliche Farben verstanden werden, die von der Farbe des von den LED's unmittelbar emit tierten Lichtes verschieden ist, und wobei die Mischfarbe beispielsweise als Additions- oder Subtraktionsfarbe entstehen kann.
  • Nach einer weiteren Alternative können mehrere LED-Gruppen zwei oder mehreren Korpi zugeordnet sein, die von einem Betrachter getrennt wahrgenommen werden, so dass durch Lichtabstrahlung von einem oder beiden der Korpi sich für den Betrachter unterschiedliche Erscheinungsbilder bezüglich der Lichtabstrahlfläche des Leuchtkörpers ergeben. Eine derartige Anordnung ist beispielsweise vorgegeben, wenn unterschiedliche Korpi unterschiedlichen Elementen eines Symbols, insbesondere eines alphanumerischen Zeichens wie z.B. eines Buchstabens oder einer Zahl, zugeordnet sind, so dass sich durch Betrieb der LED's eines ersten Korpus für den Betrachter ein unterschiedliches Symbol ergibt, als bei Betrieb der einem anderen Element oder beiden oder mehreren Elementen zugeordneten LED's. So können beispielsweise alphanumerische Zeichen durch sieben balkenförmige Leuchtkörper die in Art der Ziffer 8 angeordnet sind, dargestellt werden. Jeder dieser Balken kann somit ein Element darstellen, welches durch einen Korpus, gegebenenfalls auch durch mehrere Korpi, erzeugt wird. Durch Betrieb mehrerer der Elemente lassen sich somit beispielsweise sämtliche arabische Ziffern darstellen. Entsprechendes gilt für die Darstellung von Buchstaben oder anderen Symbolen.
  • Vorzugsweise sind in zumindest einem, mehreren oder sämtlichen der Elemente LED's verschiedener Farbe angeordnet, so dass die Elemente in Licht unterschiedlicher Farbe erscheinen können. Vorzugsweise sind hierbei mehrere Gruppen aus zumindest einer oder mehrerer LED's gleichzeitig mit einem Betriebsparameter, insbesondere dem LED-Durchgangsstrom, unterschiedlich ansteuerbar, so dass die LED's unterschiedlicher Farbe Licht unterschiedlicher Intensität abstrahlen, so dass verschiedene oder sämtliche aus den Grundfarben der LED's, z.B. blau, grün, rot, orange, erzeugbaren Mischfarben darstellbar sind, indem die LED's unterschiedlicher Farbe jeweils mit unterschiedlichen Helligkeiten betreibbar sind.
  • Vorzugsweise ist der Sequenzgeber mehreren Gruppen von Elementen zugeordnet, wobei jeweils eine Gruppe von Elementen ein Symbol darstellt, so dass mehrere Symbole gleichzeitig oder nacheinander, vorzugsweise in einer vorgegebenen oder frei wählbaren Reihenfolge nacheinander, mittels der LED's erleuchtbar sind. Die Symbole können hierbei beispielsweise in Art einer Leuchtschrift angeordnet sein. Die zeitliche Abfolge der Inbetriebnahme der Elemente verschiedener Symbole kann durch einen Mikrochip oder eine andere geeignete Steuerung, insbesondere programmierbare Steuerung, erfolgen.
  • Vorzugsweise liegt die Zeitauflösung des Sequenzgebers, mit welcher verschiedene Elemente eines oder unterschiedlicher Symbole ansteuerbar sind, weniger als eine Sekunde oder weniger als eine Zehntelsekunde, vorzugsweise weniger als die Größenordnung oder der Schwellwert der Zeitauflösung des menschlichen Auges, der im Bereich von 1/30 Sekunden liegt, so dass der Symbolwechsel, z. B. in Form einer Leuchtschrift, vor dem menschlichen Auge kontinuierlich oder quasi-kontinuierlich wahrgenommen wird.
  • Vorzugsweise sind die den LED's zugeordneten Platinen zumindest einiger oder sämtlicher Elemente unmittelbar an den Elementen angeordnet. Die Elemente können hierbei in Form eines zuvor beschriebenen Korpus ausgeführt sein, der die jeweiligen LED's teilweise oder vorzugsweise vollständig aufnimmt, die Elemente können auch jeweils lediglich aus einer Abdeckplatte bestehen, welche für das von den LED's emittierte Licht zumindest teildurchlässig ist.
  • Durch die erfindungsgemäße Koppelung der LED's verschiedener Elemente mit einem Sequenzgeber zum Betrieb der LED's mit unterschiedlicher Helligkeit, kann beispielsweise eine Laufschrift in verschiedenen Farben, beispielsweise den Farben der LED's oder aber in ausgewählten oder beliebigen Mischfarben aus diesen erzeugt werden. Entsprechend kann bei Zuordnung der LED-Gruppen zu einem Element, unabhängig von dessen Einbindung in eine Leuchtschrift, die Farbe des Elementes zeitlich veränderbar sein.
  • Die Erfindung sei im Folgenden beispielhaft beschrieben und anhand der Figuren beispielhaft erläutert.
  • 1 zeigt schematisch einen erfindungsgemäßen Leuchtkörper 1 in perspektivischer Darstellung, mit einem Korpus 2, einer Grundfläche 3 und Seitenflächen 4, die in einem Winkel zu der Grundfläche angeordnet sind, wobei der einstückige Korpus einen in etwa quaderförmigen Sockel 2a und einen in etwa zylinderförmigen Leuchtbereich 5 aufweist, der zur Erzielung einer seitlichen Abstrahlrichtung aufgeraut ist. In der Seitenfläche 6 des Sockels ist eine zu dieser Seitenfläche hin offene Nut 7 eingearbeitet, in welcher eine LED 8 angeordnet ist, die vollständig in der Nut 7 aufgenommen ist und deren Hauptabstrahlrichtung im Wesentlichen parallel zu der Zylinderachse 9 angeordnet ist oder einen Winkel zu dieser einschließen kann. Durch die vollständige Aufnahme der LED in der Nut ist diese vor äußeren Einwirkungen im Wesentlichen geschützt und Lichtverluste werden vermindert. Es versteht sich, dass auch der Sockel im Wesentlichen zylinderförmig ausgebildet ist und lediglich zur Erleichterung der Einbringung einer Nut oder der Anordnung in einer Halterung quaderförmig ausgebildet ist.
  • Der Korpus kann auch allgemein stabförmig ausgebildet sein. Die Hauptabstrahlrichtung der mindestens einen oder mehrerer LED's erfolgt hier im wesentlichen in Stablängsrichtung, wobei ein Winkel zur Stablängsrichtung zulässig ist, vorzugsweise von weniger als 45° oder weniger als 30° oder 10°, so dass das Licht sich durch Totalreflexion im Stab in Längsrichtung ausbreitet und vorzugsweise der Stab über seine gesamte Länge als Leuchtmittel fungiert. Hierzu kann die Staboberfläche zumindest teilweise oder praktisch vollständig aufgeraut sein, es können auch symbolförmig gestaltete Stabbereiche nicht aufgeraut sein, so dass hier der Lichtaustritt vermindert ist. Die Stablänge kann ein Vielfaches der Stabbreite sein, z.B. größer als die doppelte oder dreifache Stabbreite, größer/gleich der 5-, 10- oder 20–50-fachen Stabbreite oder darüber hinaus. Die Stabbreite kann im Millimeter-Bereich oder cm-Bereich liegen, z.B. im Bereich von 2–10 mm oder im Bereich von 1–5 cm oder mehr, ohne hierauf beschränkt zu sein. Der Stabquerschnitt ist vorzugsweise über die gesamte Stablänge konstant, er kann ggf. auch Bereiche unterschiedlichen Querschnitts aufweisen, z.B. im Sockelbereich. Der Stab kann einen runden oder isometrischen vieleckigen Querschnitt aufweisen, ohne hierauf beschränkt zu sein. Die Energieversorgung für die LED's kann in dem Stab integriert oder extern angeordnet sein. Die LED-Aufnahmen können seitlich oder vorzugsweise stirnseitig an dem Stab vorgesehen sein. Die Einrichtungen des Stab, insbesondere die LED's, sind wasserdicht in dem Stab integriert.
  • 2 zeigt einen plattigen Korpus 10 mit gegenüberliegenden im Wesentlichen planparallelen großflächigen Seitenflächen 11, wobei in einer der Seitenflächen mehrere Aufnahmebereiche 12 für LED's 13 eingefräst sind, wobei die Hauptabstrahlrichtung 13a der LED's senkrecht zu einem Teilbereich der Korpusgrundfläche ausgerichtet sind, wobei die Korpusgrundfläche hier eben ausgeführt ist. Die LED's sind vollständig in den Aufnahmebereichen angeordnet, die Aufnahmebereiche sind durch nutförmige Verbindungsbereiche 14 zur Aufnahme von Stromzuführungen für die LED's verbunden, wobei die Längsachsen der LED-Aufnahmebereiche senkrecht zu den Längsrichtungen der Verbindungsnuten angeordnet ist. Die Verbindungsbereiche erstrecken sich ferner parallel zu der Begrenzungskante 15 des Korpus. Die Tiefe der Verbindungsbereiche kann der Tiefe der Aufnahmebereiche entsprechen oder derart sein, dass sie im Wesentlichen auf Höhe der Ableitungen der Stromzuführungen von den LED's endet, so dass die LED-Ableitungen unmittelbar auf den Nutgrund der Verbindungsbereiche aufgelegt werden können, um Beschädigungen zu vermeiden. Die LED-Aufnahmebereiche sind in Art von Taschen ausgeführt und durch Wandbereiche 16 voneinander getrennt, die aus dem Korpus herausgearbeitet sind. Sowohl die Verbindungsbereiche als auch die Aufnahmebereiche sind hinterschneidungsfrei, so dass die LED's und Stromzuführungen leicht eingelegt werden können, gegebenenfalls können jedoch auch Hinterschneidungen vorgesehen sein.
  • Die Nutflanken 17 der Aufnahmebereiche und Verbindungsbereiche stehen ferner senkrecht zu der Hauptebene des Korpus, was auch bei gebogenen, gekrümmten oder andersartig profilierten Seitenflächen der Fall sein kann, und zwar unabhängig von der plattenartigen Gestalt des Korpus. Alternativ oder gleichzeitig kann der nutförmige Verbindungsbereich einen Abzweig 18 oder einen Endbereich 19 aufweisen, die in der Grundfläche 20 oder einer der mit Nut versehenen Seitenfläche 11 benachbarten Seitenfläche 21 oder auch der Grundfläche gegenüberliegenden Fläche münden, und bezüglich der offenen Nutflanke zu derselben Seitenfläche 11 hin offen sind. Abzweig oder Endbereich können auch von dem Verbindungsbereich oder einem LED-Aufnahmebereich durch eine Änderung des Nutquerschnittes, z. B. in Form einer Querschnittsverengung, getrennt sein, um die Stromführungen geeignet handhaben zu können. Der Endbereich stellt hier eine Verlängerung des nutförmigen Aufnahmebereichs dar, so dass von dem Korpus, insbesondere bei leistenartiger Ausführung, beliebige Einheiten abgelängt werden können, um erfindungsgemäße Leuchtkörper bereitzustellen, wie durch die gestrichelte Linie in der Figur dargestellt ist.
  • Die LED's und die Stromzuführungen sind innerhalb der jeweiligen Nuten mit einer auch in abgebundenem Zustand flexiblen Abdichtmasse 22 fixiert, z. B. einem Acrylharz oder einer im Wesentlichen keine Lösungsmittel, Spaltprodukte oder Wasser abgebenden Abdichtmasse wie sie z.B. unter dem Handelsnamen „Bostik" vertrieben wird, um Korrosionen an den LED's oder Stromzuführungen zu vermeiden. Die Abdichtmasse kann insbesondere auch einen zwischen dem lichtemittierenden Bereich der LED's und dem Korpus bestehenden Zwischenraum teilweise oder vollständig ausfüllen, wozu die Abdichtmasse lichtleitend bzw. –durchlässig oder vorzugsweise transparent ausgeführt ist, um Lichtverluste aufgrund von Totalreflexionen beim Eintritt in den Korpus zu verringern.
  • Die in Blickrichtung anzuordnende Seitenfläche 23 des Korpus weist einen durch Sandstrahlen aufgerauten Bereich auf, der die Gestalt eines Symbols (Buchstabe, Zahl, Logo oder dergleichen) aufweist und durch das LED-Licht wesentlich stärker aufgehellt ist, als die angrenzenden glatten Bereiche der Seitenfläche.
  • 3 zeigt eine ähnliche Ausführungsform eines Leuchtkörpers wie in 2, der Unterschied besteht im Wesentlichen darin, dass die Gestalt des Korpus 30 selber in Art eines Symbols gehalten ist, so dass die gesamte Seitenfläche 31 von den LED's 32 erhellt wird, die geeignet angeordnet sind und von nicht dargestellten Aufnahmebereichen aufgenommen sind. Die LED's sind hierbei auf Höhe des aufgerauten Bereichs angeordnet, ferner werden hierdurch fertigungstechnisch aufwändige Abgrenzungen von aufgerauten und nicht aufgerauten Oberflächenbereichen des Korpus vermieden. Diese Ausgestaltung ist insbesondere für großflächige Informationsträger geeignet, der Korpus kann jeweils die Gestalt eines Buchstabens, Zahl, Logos oder dergleichen aufweisen. Die schematisch dargestellte Verbindungsnut 34 erstreckt sich hierbei bogenförmig um einen Teilumfang des Korpus. Die Schmalseiten 33 des Korpus, insbesondere die der Grundfläche 35 gegenüberliegende, welche vorzugsweise teilweise oder vollständig senkrecht zur Hauptabstrahlrichtung der LED's angeordnet ist, kann glatt oder aufgeraut sein, was auch für die übrigen Korpusschmalseiten gelten kann. Hierdurch können die Leuchteigenschaften des Leuchtkörpers den jeweiligen Erfordernissen angepasst werden.
  • 4 zeigt einen Handlauf 40 in Form einer Profilleiste 41 mit einer Längsnut 42, in welcher ein erfindungsgemäßer Leuchtkörper mit einem leistenförmigen Korpus 43 mit LED's 44 eingesetzt ist, der ansonsten im wesentlichen dem Korpus nach 2 entsprechen kann. Die Profilleiste weist die Gestalt eines endlosen Strangprofils auf, sie kann jedoch auch beliebige Strukturierungen aufweisen. Der Handlauf ist mit seitlich abgehenden Befestigungsbereichen 45 zur Anbringung an einer Wand oder an einer anderen Abstützung versehen. Die Längserstreckung des leistenförmigen Korpus ist parallel zur Längserstreckung der Profilleiste. Die Hauptabstrahlrichtung 46 der LED's kann bei Montageanordnung des Handlaufs im Wesentlichen senkrecht nach unten oder seitlich erfolgen, ohne hierauf beschränkt zu sein. Hierzu kann eine (alternativ vorgesehene) Nut schräg nach unten angeordnet sein, es kann auch ein Korpus 47 mit seitlicher Abwinkelung oder Biegung vorgesehen sein. Anzahl und Leistung der LED's können so gewählt sein, dass der Leuchtkörper im Wesentlichen dekorativen Zwecken dient oder aber einer Beleuchtung der Gehfläche in Art einer Notbeleuchtung oder dergleichen. Es versteht sich, dass der Leuchtkörper beispielsweise auch als Verkleidungselement eines Geländers ausgeführt sein kann, das sich über eine größere oder nahezu die gesamte Geländerhöhe erstreckt, wobei der Lichtaustritt aus dem Korpus an einer Schmalseite und/oder einer großflächigen Seitenfläche erfolgen kann.
  • 5 zeigt einen Leuchtkörper 50 mit leistenartigem Korpus, welcher in einem Sockel 51 gehaltert ist oder selber als Sockel mit verbreiterter Standfläche ausgebildet ist. Auf dem Korpus ist ein Ansatzstück 52 angeordnet, dass spaltfrei an dem Korpus anliegt. Das Ansatzstück übergreift den Korpus an beiden Enden durch Vorsprünge 53, zur lösbaren Befestigung können entsprechende Führungsnuten, vorzugsweise einstückig angeformte Führungsleisten oder Haltestifte an dem Ansatzstück oder dem Korpus vorgesehen sein. Das Ansatzstück kann an einer großflächigen Seitenfläche 54 als Lichtaustrittsfläche teilweise oder vollständig aufgeraut sein oder im Wesentlichen glatte Seitenflächen aufweisen, wobei die der Korpusgrundfläche gegenüberliegende Schmalseite 56 oder andere Schmalseiten des Ansatzstückes als Lichtaustrittsfläche glatt oder aufgeraut ausgeführt sein kann.
  • 6 zeigt eine Halterung 60 mit U-förmigem Haltebereich mit einem Informationsträger 61 in Form eines Türschildes, Hausnummer oder dergleichen, mit einem Informationsfeld 62, welches einen aufgerauten Bereich des ansonsten oberflächlich glatten Informationsträgers darstellt. An der Halterung 60 ist oberhalb des Informationsfeldes und in Blickrichtung vor diesem ein leistenförmiger Korpus 63 mit einer Mehrzahl von LED's angeordnet, wobei die Korpushauptebene im Wesentlichen parallel zu der des Informationsträgers angeordnet ist, aber auch zu dieser hin geneigt sein kann. Das von den LED's des Korpus emittierte Licht (Pfeil) fällt hierbei von außen auf das aufgeraute Informationsfeld 62, was hierdurch erleuchtet erscheint.
  • 7 zeigt einen Teilbereich einer Vitrine oder eines Schaukastens mit einer Halteleiste 70, welche eine Glasscheibe 71 oder auch eine Wand haltert. Die Halterung kann des weiteren der Aufnahme eines Korpus dienen oder der Korpus 72 kann mittels einer weiteren Halterung, eines Bofestigungsmittels 73 oder unmittelbar an der Glasscheibe 71 angrenzen, vorzugsweise vollflächig. Da der Korpus aus leicht bearbeitbarem Material besteht, kann der Korpus 72 an der Halterung auch angeklebt, unmittelbar durch Schrauben oder andere Halteelemente befestigt werden. Das Innere der Vitrine oder des Schaukastens kann hierdurch einfach erleuchtet werden.
  • Die 8ac zeigen unterschiedlichen Profilschienen 80, 81, 82 mit sich parallel zu deren Längsrichtungen erstreckenden leistenförmigen Korpi 83, 84, 85. Die Profilschiene 80 weist in etwa einen ovalen Querschnitt auf, die Korpi 83 sind einander gegenüberliegend mit entgegensetzten Abstrahlrichtungen der LED's vollständig in Nuten der Profilschienen aufgenommen, die in der Hauptebene des Ovals mit längerer Achse angeordnet sind. Die Profilschienen 81 und 82 weisen einen quadratischen bzw. oktogonalen Querschnitt auf, die Korpi stehen in Abstrahlrichtung der LED's jeweils von den Profilschienen vor. Die Korpi sind jeweils mittig an den Flächen angeordnet. Nach 8c sind zwischen den mit einem Korpus bestücken Flächen unbestück te Flächen 85 vorgesehen. Es versteht sich, dass die Anordnungen nicht auf leistenförmige Korpi beschränkt und hinsichtlich der Ausgestaltung der Korpi und der Profilschienen vielfältig abwandelbar sind. Die Profilschienen sind vorzugsweise als Handlauf oder zur Raumbeleuchtung, Schaufensterbeleuchtung o. dgl. in Form von Leuchtleisten einsetzbar.
  • 9 zeigt einen Korpus 90 in Form eines langgestreckten Zylinders in Art einer Leuchtstoffröhre, der einen zylindrischen, gegebenenfalls auch mehreckigen Querschnitt aufweist. In dem Korpus sind mehrere vorzugsweise in Reihen angeordnete LED's 91 angeordnet, wobei nach dem Ausführungsbeispiel 2 Reihen von LED's vorgesehen sind, es können selbstverständlich auch nur eine oder mehrere Reihen vorgesehen sein. Die LED's jeweils einer Reihe sind durch eine Verbindungsnut 92 verbunden. An den Stirnseiten 93 des Korpus sind jeweils paarweise Kontakte 94 angeordnet, welche in Fassungen für herkömmliche Leuchtstoffröhren einführbar und mit den Kontakten der Leuchtstoffröhrenhalterungen kontaktierbar sind, so dass hierdurch die LED's 91 betreibbar sind. Hierzu kann gegebenenfalls ein abgeänderter Trafo oder eine Zusatzeinrichtung zur Modifizierung des bestehenden Trafos zum Betrieb von Leuchtstoffröhren vorgesehen sein, um die LED's bestimmungsgemäß betreiben zu können. Die Hauptabstrahlrichtung der LED's 91A und 91B schließt einen Winkel von ca. 45° ein. Der Korpusdurchmesser beträgt ca. 30–40mm, ohne hierauf beschränkt zu sein. Die Außenumfangsfläche des Korpus ist aufgeraut.
  • 10 zeigt einen Korpus 100 mit einem Aufsatzstück 101 in Form einer langgestreckten Säule, welche an ihrem Außenumfang sandgestrahlt ist. Der Korpus 100 weist gemäß den Ausführungsbeispielen der 10B, 10C eine Grundfläche auf, an der eine Vielzahl von LED's mit einer Hauptabstrahlrichtung im Wesentlichen parallel zueinander und im Wesentlichen senkrecht zu der Korpusgrundfläche 103 angeordnet ist. Der Aufsatz 101 kann massiv sein oder einen Hohlraum aufweisen, der mit Wasser oder mit Luft gefüllt ist, wobei gegebenenfalls in dem Hohlraum auch ein bewegliches Element einschließlich im Wasser aufsteigender Luftblasen angeordnet sein können. Die gruppenweise in Form von Reihen, konzentrischen Kreisen oder anderen geeigneten Anordnungen zusammengefassten LED's 104, 105, 106 weisen unterschiedliche Farben, z. B. rot, gelb, blau, auf und sind mit einem Sequenzgeber gekoppelt, durch den LED's unterschiedlicher Gruppen, insbesondere unterschiedlicher Farben, unabhängig voneinander ansteuerbar und in ihrer Helligkeit einstellbar sind. Die Helligkeitseinstellung erfolgt hierbei durch Anlegung unterschiedlich hoher Gleichspannung an die LED's. Die zeitliche Veränderung der Helligkeit der LED's unterschiedlicher Gruppen, insbesondere unterschiedlicher Farben, kann mittels eines Befehlsgebers 107, der den Sequenzgeber 106 steuert, in vorbestimmter, frei programmierbarer Weise oder auch zufälligerweise vorgegeben werden. Der Befehlsgeber 107 kann in Form eines Mikrochips, Computers oder auf andere Weise realisiert sein. Die Helligkeitsänderungen der LED's können kontinuierlich oder stufenweise erfolgen, wobei die kontinuierliche Helligkeitsänderung in der Größenordnung der zeitlichen Auflösung des menschlichen Auges oder unterhalb dieser liegen kann. Der Sequenzgeber ist insbesondere derart betreibbar, dass die LED's unterschiedlicher Gruppen bei gleichzeitigem Betrieb unter Lichtemission eine Helligkeitsänderung durchführen können, so dass durch Veränderung der Helligkeit einer oder mehrerer LED-Gruppen eine Farbänderung des von der LED-Gesamtanordnung emittierten Lichtes erfolgt und damit eine Farbänderung des Korpus bzw. des von diesem emittierten Lichtes bzw. eine Farbänderung der aufgesetzten Säule oder eines anderen beleuchteten Objektes.
  • Es versteht sich, dass die oben beschriebene Ausführung des Sequenzgebers nicht an die dargestellte Ausbildung des Korpus oder die Anordnung eines Aufsatzes auf diesen gebunden ist. Der Korpus kann vielmehr vielgestaltig ausgeführt sein, beispielsweise auch lediglich in Art einer auf LED's aufgelegten Abdeckscheibe, die LED's können auch nur teilweise in dem Korpus integriert sein. Ferner kann der Korpus ein Symbol oder ein Ele ment eines Symbols darstellen, wie es beispielsweise bei Leuchtschriften, insbesondere Laufschriften mit sich bewegender Schrift, gegeben ist. Vorzugsweise ist jeweils die den LED's gegenüberliegende Außenfläche der Korpi aufgeraut.
  • In 11A, 11B ist die Anordnung von Elementen unter Darstellung von Symbolen 110 gezeigt, wobei die Elemente 111 balkenförmig ausgebildet sind und jeweils eine oder mehrere LED's 112 aufweisen. Die LED's verschiedener Elemente 111 sind unabhängig voneinander ansteuerbar, so dass in der gezeigten Anordnung der Elemente in bekannter Weise arabische Ziffern darstellbar sind. Bei Anordnung mehrerer in einer Richtung hintereinander folgender Symbole 110 kann durch entsprechende zeitliche Taktung des Sequenzgebers eine Laufschrift erzeugt werden, in dem ausgewählte Elemente 111 von nacheinander folgenden Symbolen 110 in zeitlicher Abfolge durch Inbetriebnahme der LED's zum Leuchten gebracht werden. Es versteht sich, dass die Betriebszeit der LED's 112 eine Einheit vorzugsweise ein Vielfaches der zwischen Betriebsende der LED's eines ersten Symbols und Betriebsbeginn der LED's eines zweiten Symbols beträgt. Wie in Figur 110B gezeigt können eines, bestimmte oder sämtliche Elemente mehrere LED's unterschiedlicher Farbe aufweisen, die vorzugsweise geordnet, z. B. in Reihen 113, 114, 115, innerhalb der Einheiten 111 angeordnet sind und gruppenweise zusammengefasst sind, so dass durch den Sequenzgeber unterschiedliche Gruppen mit unterschiedlicher Helligkeit ansteuerbar sind, vorzugsweise in ausgewählter, programmierbarer oder statistischer Weise. Die Elemente erscheinen hierdurch in Mischfarben der LED-Farben. Hierdurch kann eine Laufschrift in praktisch beliebigen Farben der Symbole erzeugt werden, wofür sich vielfältige Anwendungszwecke ergeben. Auch hier sind vorzugsweise die den LED's gegenüberliegenden Außenflächen der Korpi aufgeraut. Die Korpi können jeweils Abdeckscheiben für die LED's bereitstellen, sie können auch teilweise oder vollständig in den Korpi integriert sein.
  • 12 zeigt einen Leuchtkörper in Form einer Taschenlampe 120 mit einem Korpus 121 aus einem lichtleitenden Material wie Plexiglas, welches zur rückseitigen Stirnseite hin offene Aufnahmen 122 für jeweils eine LED aufweisen, wobei die Aufnahmen in Form von Sackbohrungen ausgeführt sind. An die offenen Enden der Aufnahmen 122 bzw. an der Basisseite der LED's schließt sich eine Aufnahme 123 mit erweitertem Querschnitt auf, wobei die Aufnahmen 122, 123 koaxial zueinander und zur Längsrichtung der Taschenlampe angeordnet sind und hier in Art von Stufenbohrungen ausgeführt sind. Die Aufnahme 123 dient der Aufnahme von elektrischen Einrichtungen wie Batterien 124 und Kontaktelementen zur Erzeugung des notwendigen Stromkreises wie beispielsweise eine Kontaktplatte 125. In der Wandung des Korpus 121 ist ferner eine seitliche Durchtrittsöffnung zur Aufnahme eines Schalters 126 zur manuellen Ein- und/oder Ausschaltung der LED's vorgesehen. Die Aufnahme 123 wird an dem Ende des Korpus 121 durch ein Verschlusselement verschlossen. Ferner werden, wie üblich, die Batterien zur Erzeugung eines Stromkreises gegeneinander und gegen die elektrischen Ableitungen angedrückt, wozu der Deckel 127 druckbeaufschlagt gegen die Batterien anlegbar ist, beispielsweise indem dieser ausreichend weit in den Korpus 121 eingedreht wird. Zur Gewährleistung eines wasserdichten Abschlusses ist ein O-Ring 128 vorgesehen. Das in Abstrahlrichtung der LED's vordere Ende 129 der Taschenlampe ist in Form einer Linse geformt, wobei diese beispielsweise als Konvexlinse (durchgezogene Linie) oder als Konkavlinse (gestrichelte Linie) ausgeführt sein kann. Die optische Linse ist somit einstückig an dem Korpus 121 angeformt, gegebenenfalls kann diese auch lösbar befestigt sein, beispielsweise durch entsprechende Anordnung von Gewinden an dem Linsenteil und dem Korpus oder durch einen beide umgreifenden Befestigungsring, z. B. in Form eines Schraub- oder Klemmringes. Der Korpus ist somit bis auf das Verschlusselement einstückig ausgeführt.
  • 13a zeigt ein Instrumentenbedientableau in Form eines Klingeltasters 130 mit einer Tastereinrichtung 131, um in üblicher Weise einen Stromkreis zu schalten, der einer Klingel zugeordnet ist, wobei es sich versteht, dass der Tastereinrich tung auch eine beliebige andere elektrische Einrichtung zugeordnet sein kann. Die Tastereinrichtung ist hier in Form eines Drucktasters ausgeführt, sie kann jedoch auch auf andere geeignete Weise ausgeführt sein, beispielsweise als Kippschalter, Berührungsschalter oder dergleichen. Die Tastereinrichtung ist hierbei an einem Korpus 132 gehaltert. Um den Taster auch bei schlechten Lichtverhältnissen leicht erkennbar zu machen oder um verschiedene Taster ihrer Funktion nach unterscheiden zu können, sind in dem Korpus 132 aus lichtleitendem Material wie Plexiglas mindestens eine, beispielsweise zwei gegenüberliegende LED's 133 angeordnet. In Betrachtungsrichtung oberhalb der LED's ist eine Abdeckung 134 vorgesehen, die für das von den LED's emittierte Licht durchlässig, teildurchlässig oder undurchlässig sein kann. Die Abdeckung kann beispielsweise ebenfalls aus einem Plexiglas bestehen. Die Abdeckung kann farbig sein. Die Abdeckung ist vorzugsweise in Betrachtungsrichtung oberhalb der LED's angeordnet, sie kann gegebenenfalls jedoch auch versetzt zu diesen angeordnet sein. Die Abdeckung 134 deckt die Stirnseite 132a des Korpus nur teilweise ab und lässt nach dem Ausführungsbeispiel einen radial außenliegenden Rand 136 und einen radial innenliegenden Rand 137 stehen, wobei das von den LED's emittierte Licht an den Rändern 136, 137 an der Stirnseite des Korpus nach außen tritt und ferner aufgrund von Reflektionen innerhalb des Korpus in die Abdeckung 134 eintreten kann, sofern diese lichtundurchlässig ist, so dass ferner die Abdeckung 134 zur dem Betrachter zugewandten Stirnseite des Korpus hin beleuchtet erscheint. Es versteht sich, dass gegebenenfalls auf die von der Abdeckung 134 verschiedenen Bereiche der Stirnseite des Korpus wie die Ränder 136 und/oder 137 mit einer nur teilweise lichtdurchlässigen oder lichtundurchlässigen Abdeckung versehen sein können, so dass beispielsweise Licht nur über die Stirnseite der Abdeckung 134 in Richtung eines Betrachters aus dem Korpus austritt.
  • Die LED's 133 sind nach dem Ausführungsbeispiel in dem als flache Scheibe ausgeführten Korpus 132 flach angeordnet, d.h. parallel zu der rückseitigen Stirnseite 132b des Korpus, so dass der der Basis der LED's zugewandte Bereich 132c des Korpus als Grundfläche desselben aufgefasst werden kann.
  • Ferner weist die Abdeckung 134 durchbrochene Bereich auf, in welche erhabene Bereiche 135 des Korpus eingreifen, wobei die Bereiche 135 die Durchbrechungen vorzugsweise in der Erstreckung der Stirnseite 132a des Korpus vollständig ausfüllen und vorzugsweise auf Höhe der Stirnseite 132a enden. Die erhabenen Bereiche 135 können in Art eines Symbols wie beispielsweise eines Buchstabens oder eines Schriftzuges wie beispielsweise eines Namens ausgeführt sein, beispielsweise dann, wenn der Klingeltaster zugleich als Türschild fungieren soll. Entsprechendes gilt für andere Anwendungsfälle.
  • 13b zeigt eine Abwandlung des Instrumentenbedientableaus nach 13a, welche ebenfalls als Klingeltaster ausgeführt ist, wobei gleiche Merkmale mit gleichen Bezugsziffern versehen sind. Zusätzlich zu dem Ausführungsbeispiel nach 13a ist zwischen dem Korpus 132 und der Abdeckung 134 eine lichtschwächende oder lichtundurchlässige weitere Abdeckung 139 vorgesehen, welche in Betrachtungsrichtung oberhalb der LED's 133 angeordnet ist. Hierdurch wird eine ungleichmäßige Helligkeitsverteilung in dem oberhalb der LED's angeordneten Korpusbereich bzw. der Abdeckung 135 verhindert, die in Form eines Lichtfleckes der LED erscheinen könnte. Es versteht sich, dass die Lichtundurchlässigkeit der Abdeckung 139 höher oder wesentlich höher als die der außenseitigen Abdeckung 134 sein kann, wobei die Abdeckung 134 lediglich zu Dekor- und/oder Informationszwecken vorgesehen sein kann. Auch bei Lichtundurchlässigkeit der der LED zugewandten Abdeckung 139 kann Licht von einer oder mehreren Seitenflächen 134a in die Abdeckung 134 eintreten. Die Abdeckung 134 ist vorzugsweise scheibenförmig ausgeführt. Auch nach diesem Ausführungsbeispiel können die Abdeckungen 134 und 139 mit Durchbrüchen versehen sein, welche vorzugsweise von erhabenen Bereich 135 des Korpus teilweise oder vorzugsweise vollständig ausgefüllt werden, beispielsweise um Symbole, Schriftzüge oder andere Informationen bereitzustellen. Vorzugs weise sind die Abdeckungen 135 und 139 bezogen auf die Stirnseite 132a des Korpus kongruent ausgeführt.
  • Es versteht sich, dass durch eine flache Anordnung der LED's das Instrumentenbedientableau eine sehr geringe Bauhöhe aufweisen kann, gegebenenfalls können die LED's jedoch auch derart angeordnet sein, dass die Hauptabstrahlrichtung derselben senkrecht zur Stirnseite des Korpus angeordnet ist.
  • 14a zeigt eine Abschlussleiste 140 für Fußböden, welche einen Höhenunterschied zwischen eine mit einem Fußbodenbelag 141 wie einem Laminat, Parkett oder dergleichen und einem Untergrund 142 ausgleichen, um Absätze oder Stolperstellen zu vermeiden. Die Abschlussleiste weist einen langgestreckten Profilkörper 143 auf, welcher mit der Oberkante des Fußbodenbelages abschließt oder gemäß dem Ausführungsbeispiel diesen oberseitig mit einem überkragenden Bereich 144 überdeckt. Der vor dem durch den überkragenden Bereich 144 gebildeten Absatz angeordnete Bereich 145 der Abschlussleiste ist mit einer Aufnahme für ein Befestigungsmittel wie einer Schraube versehen, mittels derer die Abschlussleiste an dem Untergrund befestigbar ist. Gegebenenfalls kann alternativ oder zusätzlich auch in dem überlappenden Bereich 144 eine Aufnahme für ein Befestigungsmittel vorgesehen sein. Die Aufnahme 146 und damit das zugeordnete Befestigungsmittel durchdringt gleichzeitig einen Korpus 147, der aus zumindest teillichtdurchlässigem Material wie Plexiglas besteht und in dem eine Vielzahl von LED's eingearbeitet ist. Gegebenenfalls kann auch die entsprechende Energieversorgung für die LED's in Form von Batterien oder Akkus in dem Korpus oder in der Abdeckleiste selber integriert sein, gegebenenfalls kann auch eine externe Energieversorgung vorgesehen sein. Nach dem Ausführungsbeispiel schließt der Korpus 147, der sich über die gesamte Länge des Profilkörpers erstreckt, nach unten hin die Abdeckleiste ab und liegt, vorzugsweise vollflächig, auf dem Untergrund 142 auf. Gegebenenfalls kann der Korpus in der Höhe auch von dem Untergrund 142 beabstandet sein und beispielsweise in einem stirnseitig offenen Schlitz des Profilkör pers 143 angeordnet sein. Gegebenenfalls können auch mehrere voneinander beabstandete Korpi 147 an dem Profilkörper vorgesehen sein, die durch Bereiche des Profilkörpers oder durch andere Bauteile voneinander beabstandet sind. Auch in diesem Falle können die einzelnen Korpi gleichzeitig durch die in der Aufnahme 146 angeordneten Befestigungsmittel 148 mit dem Untergrund verbunden sein, ohne dass dies immer zwingend notwendig ist. Der Profilkörper 143 bildet somit zusammen mit dem Korpus 147 einen einheitlichen Körper, dessen Querschnitt grad- und absatzfrei ist.
  • 14b zeigt eine Abwandlung einer Abdeckleiste nach 14a, wobei gleiche Bauteile mit gleichen Bezugsziffern versehen sind. Die Abschlussleiste nach 14b eignet sich insbesondere für Treppenstufen, im Möbelbereich oder dergleichen. Der Korpus 147 ist hierbei stirnseitig von einem Bereich 145 der Abdeckleiste abgedeckt, wobei die LED's gemäß der Figurendarstellung nach unten abstrahlen, sie können gegebenenfalls jedoch auch nach vorne abstrahlen, d.h. von dem Untergrund 142 weg gerichtet. Gegebenenfalls kann die Aufnahme 146 für das Befestigungsmittel, die auch hier vorteilhafterweise den Korpus 147 durchdringt (siehe Figur), oberhalb des Korpus in dem vertikalen Abschnitt der Abdeckleiste oder in dem horizontalen Abschnitt der Abdeckleiste angeordnet sein.
  • 15 zeigt eine kleinformatige Informationskarte 150 in Form einer Visitenkarte mit einem Informationsfeld 151, in welchem eine LED 152 angeordnet ist, welche durch eine Energieversorgung in Form einer Knopfzelle 153 versorgt wird. Die LED und die Knopfzelle können in Ausnehmungen angeordnet sein, die vorzugsweise zur Rückseite, gegebenenfalls auch zu einer Schmalseite oder zur vorderen Sichtfläche hin offen sind, gegebenenfalls können die LED und die Energieversorgung in der Informationskarte, welche beispielsweise aus einem Kunststoffmaterial besteht, eingeschlossen, beispielsweise eingegossen sein. Außer dem Informationsfeld 151 kann die übrige Vorderseite 154 oder zusätzlich die Rückseite als Informationsfeld dienen. Der von der LED ausgeleuchtete Bereich kann sich auf das Informationsfeld 152 beschränken, wozu geeignete lichtundurchlässige Abgrenzungen wie beispielsweise durch lichtundurchlässige Folien an den Schmalseiten des Informationsfeldes vorgesehen sein können, es kann auch die Vorderseite 154 mit einer lichtundurchlässigen oder lichtteildurchlässigen Beschichtung versehen sein. Das von der LED 152 emittierte Licht kann gegebenenfalls an den Schmalseiten 155 der Informationskarte austreten oder die Schmalseiten können mit einem undurchlässigen Material beschichtet sein. Entsprechend kann die Rückseite teilweise oder vollständig, wie auch eine oder mehrere der anderen Begrenzungsseiten der Karte, mit einem teilweise lichtdurchlässigen oder einem lichtundurchlässigen Material beschichtet sein. Hierdurch kann insgesamt die Informationskarte vielgestaltig ausgeführt werden, wobei verschiedene Bereiche der Informationskarte durch eine Beleuchtung mit einer oder mehrerer in der Karte integrierter LED's optisch hervorgehoben werden können oder zur besseren Lesbarkeit bei Dunkelheit beleuchtet werden können.
  • 16 zeigt ein Gefäß zur Aufnahme einer Flüssigkeit in Form eines Trinkbechers 160, wobei der Trinkbecher bereichsweise oder vollständig aus einem zumindest teilweise lichtdurchlässigem Material wie Plexiglas besteht. In dem Trinkbecher sind eine LED 161 und eine zugeordnete Stromversorgung in Form einer Knopfzelle 162 angeordnet, wobei die LED und die Energieversorgung in dem Bodenbereich des Trinkgefässes angeordnet sind, gegebenenfalls können alternativ oder zusätzlich auch eine oder mehrere LED's in dem Wandbereich 164 angeordnet sein, wobei die LED's in Richtung auf den oberen Rand des Behälters abstrahlen können. Ferner kann ein Schalter integriert sein, beispielsweise eingegossenen sein. Der Schalter kann als Druckschalter ausgeführt und nahe der Wandungsoberfläche angeordnet sein, so dass die Wandung in Art eines Folienverschlusses wirkt. Damit ein Leuchtfleck der LED vermieden wird, kann diese durch ein weniger lichtdurchlässiges oder ein lichtundurchlässiges Material in einem Teilumfang umgeben sein. Durch die Anordnung der LED in dem Gefäß kann nicht nur das Gefäß selber bei Dunkelheit leicht gesehen werden, wobei beispielsweise ein Umstoßen des Gefäßes bei Dunkelheit vermieden wird, es kann auch aufgrund der integrierten Beleuchtung des Gefäßes der Füllstand desselben beobachtet werden. Vorzugsweise besteht das Gefäß vollständig aus einem zumindest teilweise lichtdurchlässigen Bereich, es kann jedoch auch nur ein Teilbereich lichtdurchlässig ausgeführt sein, beispielsweise ein unterer Teilbereich des Gefäßes wie die untere Hälfte desselben.
  • 17 zeigt eine Leuchte 170, die als Deckenleuchte verwendbar ist und insbesondere als Notstrombeleuchtung dienen kann. Die Leuchte weist eine Korpuseinheit 171 aus zumindest teilweise lichtdurchlässigem Material wie Plexiglas auf, wobei der Korpus 171 im Wesentlichen in Form eines Stabes oder auch einer Platte ausgeführt sein kann und einteilig ausgeführt ist, gegebenenfalls aber auch aus mehreren Teilen bestehen kann. In dem Korpus 171 sind eine oder mehrere LED's 172 angeordnet, die Licht einer ersten Farbe emittieren und als Normalbeleuchtung eingesetzt werden können. Die LED's strahlen in Richtung auf die der Grundfläche 173 gegenüberliegenden Stirnseite 174 ab. Ferner sind eine oder mehrere LED's 175 angeordnet, die ebenfalls in Richtung auf die Stirnseite 174 abstrahlen, wobei die Hauptabstrahlrichtungen der LED's 172, 175 parallel zur Hauptachse des Korpus 171 angeordnet sind. Gegebenenfalls können die Energieversorgungen für die LED's in dem Korpus integriert sein, beispielsweise in Form von Batterien oder Akkus. Zur Befestigung des Korpus ist eine diesen zumindest teilumfänglich oder vollumfänglich umgebende Hülse 176 vorgesehen, welche sich kraft- und/oder formschlüssig haltern, wobei die Befestigungsmittel an dem dem Korpus zugewandten Schenkel 177 angeordnet sein können. Zur Befestigung können die Hülse 176 und der Korpus 171 mit korrespondierenden Gewinden, der Schenkel 177 mit einer auf den Korpus wirkenden Madenschraube ausgeführt sein oder andere geeignete Befestigungsmittel vorgesehen sein. Durch den von dem Korpus radial abstehenden Befestigungsbereich 178, der als umlaufender Rand ausgebildet ist, kann die Leuchte an einer Decke befestigt werden, wozu der Rand mit Aufnahmen für Befestigungsmittel versehen sein kann.
  • 18 zeigt eine Abwandlung einer Leuchtkörpereinrichtung gemäß 10a, welche einen Korpus 180 mit zumindest zwei, vorzugsweise einer Vielzahl von LED's 181 aufweist, deren Hauptabstrahlrichtung aufeinander zugewandt sind, wobei die Hauptabstrahlrichtungen zweier ausgewählter LED's entgegengesetzt parallel zueinander angeordnet sein können oder einen Winkel einschließen können. An dem Korpus 180 können ohne Weiteres 2 bis 10 oder bis 20 oder mehr LED's angeordnet sein. Die LED's können gleichmäßig über den Umfang des Korpus verteilt sein oder auch ungleichmäßig, es können alternativ oder zusätzlich die LED's auch innerhalb des Korpus nach einem vorgegebenen Muster oder regellos verteilt sein, wie durch die LED's 183 angedeutet ist.
  • Die LED's 181, 183 sind derart angeordnet, dass deren Lichtkegel 184 überlappen, was bei unterschiedlichsten räumlichen Anordnungen zueinander der Fall sein kann, beispielsweise bei eher gegenüberliegenden oder eher benachbarten LED's, so dass die Lichtkegel eher frontal oder eher seitlich überlappen. Die Lichtkegel können hierbei derart definiert sein, dass diese eine bestimmte Höhe der Maximalintensität des von den LED's unter den jeweiligen Bedingungen abgestrahlten Lichtes entsprechen, wie beispielsweise größer 10% oder größer 20% der Maximalintensität. Die Lichtkegel können auch derart definiert werden, dass das von den Lichtkegeln abgestrahlte Licht, welches durch die dem Betrachter zugewandte Seitenfläche 185 des Leuchtkörpers 180 fällt, einen definierten Anteil wie 75%, 80% oder 90% des Lichtes einschließt, welches von der jeweiligen LED unter den gegebenen Betriebsbedingungen über die Seitenfläche 185 abgestrahlt wird. Die LED's sind ferner derart angeordnet, dass deren Lichtkegel in einem Teilbereich 186 überlappen, so dass die Lichtkegel einander gegenseitig in diesem Teilbereich durchdringen. Die Lichtkegel sind hierbei derart definiert, dass die Überlappung der Lichtkegel mit bloßem Auge optische wahrnehmbar ist, beispielsweise bei üblichem Raumlicht oder gegebenenfalls auch bei Dunkelheit. Je schärfer die Grenze der Lichtkegel bezogen auf deren Verhältnis zu der Maximalintensität der LED unter den jeweiligen Betriebsbedingungen oder bezogen auf deren maximale Leuchtkraft definiert wird, umso heller ist der durch zwei oder mehrere LED's gebildete Überlappungsbereich 186. Die Grenze der Lichtkegel ist auf jeden Fall derart definiert, dass der sich durch die Überlappung der Lichtkegel ergebende Helligkeitsunterschied bezogen auf einen einzelnen der überlappten Lichtkegel durch das menschliche Auge optisch wahrnehmbar ist.
  • Werden LED's gleicher Farbe verwendet, so erscheint somit der Überlappungsbereich 186 heller als die angrenzenden Bereiche der den einzelnen LED's zugeordneten Lichtkegel, werden LED's unterschiedlicher Farbe verwendet, so erscheint der Überlappungsbereich in einer Mischfarbe.
  • Die LED's 181, 183 des Leuchtkörpers sind gruppenweise mit einem Sequenzgeber 187 gekoppelt (in der Figur schematisch dargestellt), wobei eine Gruppe von LED's nur eine oder mehrere LED's umfassen kann. Sind von einer Gruppe mehrere LED's umfasst, so können diese LED's einem Leuchtkörper benachbart oder in einem weiteren Abstand mit mindestens einer oder mehreren dazwischen angeordneten LED's anderer Gruppen angeordnet sein. Durch den Sequenzgeber können, wie bezüglich der Leuchtanordnung zu 11 ausführlich beschrieben ist, Betriebsparameter der LED's gesteuert werden, wobei die LED's unterschiedlicher Gruppen, insbesondere unterschiedlicher Farben, unabhängig voneinander ansteuerbar und in ihrer Helligkeit einstellbar sind. Die zeitliche Veränderung der Helligkeit der LED's unterschiedlicher Gruppen kann mittels eines Profilsgebers 188, der den Sequenzgeber 187 steuert, vorgegeben werden, beispielsweise in vorbestimmter Weise, in frei programmierbarer Weise oder auch in zufälliger Weise oder nach anderer Maßgabe, beispielsweise durch Steuerung durch äußere Parameter wie die allgemeine Raumhelligkeit oder anderer Einflüsse. Die weiteren obigen Ausführungen zu dem Sequenzgeber und dem Befehlsgeber gelten auch für die Ausführungsform nach 18 (Befehlsgeber 188). Dadurch, dass die Lichtkegel verschiedener LED's überlappen können durch sequenzielle Schaltung der LED's unterschiedliche Lichtbilder erzeugt werden, die insbesondere für dekorative Zwecke einsetzbar sind. Hierbei können die LED's mindestens in einem Betriebszustand einander überlappenden Lichtkegeln derselben Gruppe oder unterschiedlichen Gruppen zugeordnet sein. Beispielsweise kann durch den Sequenzgeber die Helligkeit der LED's verändert werden, wodurch auch die Größe des Überlappungsbereichs der Lichtkegel veränderbar ist und gegebenenfalls die Lichtkegel nicht überlappen oder einen Abstand zueinander einhalten. Ferner können die Gruppen von LED's Licht unterschiedlicher Farben emittieren. Es versteht sich, dass sowohl nach dem Ausführungsbeispiel der 18 als auch dem Ausführungsbeispiel der 11 die Gruppen von LED's dem Sequenzgeber nicht fest zugeordnet sein müssen sondern die Gruppenzuordnung in zeitlichem Abstand auch neu definiert werden kann, so dass beispielsweise zu einem ersten Zeitpunkt die Betriebsparameter mehrerer LED's gleichartig verändert werden, wobei zu einem anderen Zeitpunkt die Gruppe in verschiedene Teilgruppen aufgeteilt wird oder die LED's anderen Gruppen zugeordnet werden und die Betriebsparameter der LED's dieser neu definierten Gruppen in jeweils gruppenspezifischer Weise verändert werden, beispielsweise indem die Helligkeiten auf einen bestimmten Prozentsatz der Maximalhelligkeit eingestellt oder die relative Helligkeit um einen bestimmten Prozentsatz verändert wird. Hierdurch sind insgesamt vielfältige sich räumlich und/oder zeitlich verändernde Beleuchtungsmuster des jeweiligen Korpus möglich. Ferner kann der Korpus mit einem Material versehen sein, welches durch das von zumindest einer, mehreren oder sämtlichen LED's des Korpus emittierten Lichtes zu einer Fluoreszenz, Lumineszenz oder Phosphoreszenz angeregt werden können, wodurch die Beleuchtungsmuster weiter variiert werden können.
  • 18b zeigt eine entsprechende Anordnung, wobei der scheibenförmige Leuchtkörper nicht eine runde (18a) sondern eine mehreckige Form aufweist, wobei an den Rändern jeweils zwei Reihen 190, 191 von LED's angeordnet sind, die in jeweils drei Gruppen zusammengefasst sind, wodurch sich drei Überlappungsbereiche 193 ergeben. Die LED's können beispielsweise gruppenweise in den Farben rot, grün, blau differenziert sein, es können beispielsweise auch die LED's jeweils einer Gruppe in den Farben rot, grün, blau vorgesehen sein. Es versteht sich, dass die Geometrie der Leuchtkörper vielfältig variiert werden kann.
  • 19 zeigt schematisch eine weitere Anordnung, bei welcher mehrere Leuchtkörper 191 axial hintereinander angeordnet sind, so dass nicht, wie gemäß den 18 und 19 der Überlappungsbereich der Lichtkegel innerhalb von lichtleitendem Material angeordnet ist, vorzugsweise innerhalb desselben Korpus, der die LED's trägt, sondern es ergibt sich in axialer Richtung ein Überlagerungsbereich 192, der von dem Betrachter wahrgenommen wird. Es versteht sich, dass gegebenenfalls auch mehrere Leuchtkörper nach 18, die überlappende Lichtkegel innerhalb des Korpus aufweisen, axial hintereinander angeordnet werden können, so dass die Lichtbilder jeweils verschiedener Korpi in einer Betrachtungsrichtung, vorzugsweise parallel zur Anordnungsachse 193 der Leuchtkörper, sich überlagern und dadurch Lichteffekte ergeben, die auf Anteile zweier oder mehrerer LED's basieren. Die in Blickrichtung hintereinander angeordneten LED weisen hierbei vorzugsweise unterschiedliche Hauptabstrahlrichtungen in den jeweiligen Ebenen auf, die jeweils die Hauptabstrahlrichtung beinhalten und einen Winkel mit der Blickrichtung einschließen, vorzugsweise senkrecht zu dieser stehen. Einzelne, mehrere oder sämtliche Lichtkegel der LED's unterschiedlicher Ebenen überlagern sich somit vorzugsweise nur teilweise.
  • 20ac zeigt eine weitere Ausführung eines erfindungsgemäßen Leuchtkörpers, der insbesondere als Informationsträger, im Besonderen als kleinformatiger Informationsträger wie als Visitenkarte, ausgeführt sein kann. Es versteht sich, dass jedoch auch eine Vielzahl anderer Anwendungsbereiche gegeben ist und dass der Leuchtkörper gegebenenfalls auch nicht mit Informationen versehen sein kann. Der Korpus 200 ist nach dem Ausführungsbeispiel flächig oder plattig in Form einer Scheibe ausgeführt, wobei die der LED-Basis zugewandte Schmalseite 200a als Korpusgrundfläche aufgefasst werden kann, der Korpus kann jedoch auch eine zylindrische, eher isometrische oder andere Formen aufweisen. Der Korpus weist eine LED-Aufnahme 201 und eine Aufnahme 202 für die LED-Ableitungen auf, die hier jeweils beide zu gegenüberliegenden Korpusflächen hin geöffnet sind, vorzugsweise zu solchen Flächen mit einem geringem Abstand. Gegebenenfalls kann auch nur die Aufnahme 201 oder nur die Aufnahme 202 beidseitig geöffnet sein. Nach dem Ausführungsbeispiel sind die Aufnahmen 201 und 202 zu den gegenüberliegenden großflächigen Seitenflächen 204, 205 hin geöffnet. Die Aufnahmen 201, 202 sind somit zu den gleichen Seitenflächen des Korpus hin geöffnet, gegebenenfalls kann bei entsprechender Formgestaltung des Korpus auch eine Öffnung zu anderen Seitenflächen hin praktikabel sein oder sich die Aufnahmen 201 und 202 beidseitig zu unterschiedlichen Korpusflächen hin öffnen. Die Aufnahmen 201 und/oder 202 sind zu den beiden Seitenflächen hin über deren gesamten parallel zu den Seitenflächen hin verlaufenden Querschnitt zu diesen geöffnet, so dass die Aufnahmen zu den Seitenflächen hin hinterschneidungsfrei ausgeführt sind. Die Aufnahmen 201 und/oder 202 können gegebenenfalls auch in Richtung auf die Seitenflächen 204, 205 hin eine Hinterschneidungen aufweisen, die beispielsweise bündig mit der Oberseite des Korpus abschließen. Die Aufnahmen 201, 202 für die LED und deren Ableitungen sind in ihrer lateralen Weite derart bemessen, dass sie die aufnehmenden Bauteile mit nur geringem Spiel, was insbesondere für eine einfache und beschädigungsfreie Montage ausreicht, oder praktisch ohne Spiel seitlich umschließen. Da die Aufnahmen sich hinterschneidungsfrei durch den Korpus erstrecken, sind diese fertigungstechnisch einfach herstellbar, beispielsweise durch durchgehende Einschnitte einer vorgegebenen Breite durch Fräsen, Laserschneiden oder dergleichen. Gegebenenfalls können eine oder beide der Aufnahmen 201, 202 auf nur zu einer Seitenfläche, insbesondere einer großflächigen Seitenfläche in Art einer Nut geöffnet sein.
  • An die Aufnahme 202 schließt sich eine vorzugsweise nur einseitig geöffnete Aufnahme für eine LED-Stromquelle wie z.B. eine Knopfzelle an. Die Aufnahme ist vorzugsweise zu der vorderen, d.h. dem Betrachter zugewandten Seitenfläche 205 hin geöffnet, wobei die Öffnung teilweise oder vollständig durch eine Druckplatte 207 verschlossen sein kann, durch deren manuelle Betätigung die LED schaltbar ist. Die Druckplatte 207 ist in einer anderen Farbe ausgeführt als der Korpus, wodurch deren Handhabung erleichtert ist. Die Farbe der Druckplatte kann der LED-Farbe entsprechen. Die Aufnahme für die LED-Stromquelle ist hierbei derart angeordnet, dass die Hauptebene der Stromquelle parallel zu der Hauptebene des Leuchtkörpers verläuft.
  • Die Aufnahme für die LED-Stromquelle ist hier in einem Eckbereich des Leuchtkörpers angeordnet. Die LED-Stromquelle kann jedoch auch im Bereich einer Leuchtkörperaussenkante oder einer anderen geeigneten Stelle angeordnet sein.
  • Die Hauptabstrahlrichtung der LED und/oder die Längserstreckung der LED-Ableitungen ist vorzugsweise in etwa auf das Zentrum des Leuchtkörpers gerichtet, ohne hierauf beschränkt zu sein, wobei die Hauptabstrahlrichtung parallel zu den Seitenflächen 204, 205 angeordnet sein kann.
  • Die Druckplatte 207 ist praktisch passgenau in die Stromquellenaufnahme 203 eingepasst und durch ein flexibles Material wie beispielsweise ein Schaumstoffpolster 208 von der Stromquelle 206 beabstandet, wobei unter Umständen auf das flexible Material auch verzichtet werden kann. Die Druckplatte 207 ist ferner, vorzugsweise unmittelbar, mit einer der LED-Ableitungen 209 verbunden, sodass durch manuelle Druckausübung auf die Druckplatte (siehe Pfeil) die dieser zugeordnete LED-Ableitung mittelbar oder vorzugsweise unmittelbar unter Schließung eines Stromkreises mit der Stromquelle zur Betreibung der LED kontak tiert wird. Die LED-Ableitungen können hierbei gegebenenfalls selber die erforderliche Rückstellkraft zur Überführung der Druckplatte in ihre Neutralstellung aufbringen, diese kann allein oder zusätzlich auch durch das flexible Material ausgeübt werden. Die Stromquelle wird durch geeignete Maßnahmen axial und lateral verschiebungssicher in der Aufnahme gehalten. Die jeweiligen Verbindungsstellen von Stromquelle und Korpus, LED-Ableitung und Druckplatte bzw. Stromquelle bzw. flexiblem Material und Druckplatte o. dgl. können beispielsweise durch Verklebung, beispielsweise durch doppelseitiges Klebeband oder andere Klebemittel, erfolgen. Die Druckplatte 207 kann gegebenenfalls auch an der zugewandten LED-Ableitung lageunveränderlich und gegenüber der abgewandten LED-Ableitung lageveränderlich verbunden ist. Gegebenenfalls können auch anders ausgeführte Schalter vorgesehen sein.
  • Anstelle oder zusätzlich zu der zumindest einen LED 210 kann der Leuchtkörper mit einer Lumineszenzfolie 211 (20a, schraffiert) versehen sein, die sich vorzugsweise teilweise oder vollständig über die hintere, dem Betrachter abgewandte Seitenfläche 204 erstreckt, alternativ oder zusätzlich sich jedoch auf über eine oder mehrere der Schmalseiten 212 und/oder die vordere Seitenfläche 205 erstrecken kann. Die Lumineszenzfolie ist durch geeignete, nicht näher dargestellte, Kontakte mit der Stromquelle verbunden und kann durch Betätigung der Druckplatte 206 oder einer anderen Betätigungseinrichtung unter Abstrahlung von Lumineszenzlicht betätigt werden. Der mit einer Lumineszenzfolie versehene Leuchtkörper kann ebenfalls mit Informationen versehen sein, vorzugsweise mit in der hinteren Seitenfläche 204 eingravierten Symbolen, welche rückseitig von der Lumineszenzfolie abgedeckt werden können, die Lumineszenzfolie kann sich jedoch auf nur über den nicht mit Informationen versehenen Teil des Leuchtkörpers erstrecken. Es versteht sich, dass anstelle einer Lumineszenzfolie auch andere lumineszierende Mittel eingesetzt werden können, beispielsweise geeignet aufgebrachte Schichten aus lumineszierendem Material.
  • Der Leuchtkörper kann ferner bei Anordnung einer LED und/oder einer Lumineszenzfolie mit einer teilweise oder vollständig verspiegelten Fläche 213, die auch teillichtdurchlässig sein kann, versehen sein. Diese Spiegelfläche 213a, 213b kann insbesondere auf Höhe der LED auf der dem Betrachter zugewandten und/oder abgewandten Seite angeordnet sein oder sich über einen Teilbereich oder die gesamte rückwärtige Seitenfläche 204 erstrecken. Gegebenenfalls können auch eine oder mehrere der Schmalseiten 212 verspiegelt sein. Hierdurch kann die Lichtausbeute in bestimmten Abstrahlrichtungen, beispielsweise zum Betrachter hin, erhöht werden. Die Verspiegelung kann durch eine Spiegelfolie, durch Bedampfung der Korpusflächen mit einem verspiegelnden Material oder auf andere geeignete Weise erzielt werden.
  • 21 zeigt ein flugfähiges Spielgerät in Form eines Federballs 220 mit einem Federballkopf 221 und einer Luftleitanordnung 222, die insbesondere als Federanordnung ausgeführt sein kann, worunter auch netz- oder gitterartige Strukturen fallen, welche die Flugeigenschaften des Spielgerätes beeinflussen oder stabilisieren. Das Spielgerät wird hierbei bestimmungsgemäss zwischen zwei oder mehr Personen durch diese vorzugsweise manuell hin und her bewegt, wie geschleudert, geworfen oder dergleichen. Die Flugbedingungen des Spielgerätes wie Richtung, Geschwindigkeit und dergleichen und/oder das Einfangen oder Weiterbewegen des Spielgerätes werden somit maßgeblich und erfolgsbestimmt durch die Personen bestimmt, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme technischer Hilfsmittel, vorzugsweise ausschliesslich manuell. Damit die Flugbedingungen des zwischen zwei oder mehr Personen vorzugsweise manuell hin und her bewegten Spielgerätes wie Fluggeschwindigkeit, Rotationsgeschwindigkeit und/ oder Flugrichtung sowie deren zeitliche Änderungen von den das Spielgerät betätigenden Personen besser abgeschätzt werden können und hierdurch das Spiel zu fördern, ist das Spielgerät, dass nach dem Ausführungsbeispiel als Federball ausgeführt ist, mit mindestens einer LED 224 versehen. Hierdurch kann das Spielgerät nicht nur bei Dämmerungslicht einfacher und zuverlässiger bedient werden (insbesondere gefangen und geschlagen aber auch auf andere Weise gehandhabt werden), sondern auch bei Tageslicht. Ferner wird unabhängig hiervon ein Spiel bei Dunkelheit erst ermöglicht. Die LED kann an dem Spielgerät integriert sein, beispielsweise vom Federballmaterial umspritzt sein oder lösbar an diesem befestigt sein. Die Hauptabstrahlrichtung zumindest einer LED kann der Längsachse oder einer anderen Vorzugsrichtung des Spielgerätes entsprechen oder in einem Winkel von kleiner 45° oder kleiner 30° zu dieser verlaufen, ohne hierauf beschränkt zu sein, die LED-Hauptabstrahlrichtung kann auch in etwa senkrecht zu der Spielgerätelängsachse oder dessen Drehachse liegen, beispielsweise wenn dieses eine Frisbeescheibe ist.
  • Die mindestens eine oder mehrere LED's sind vorzugsweise derart angeordnet, dass sie bei den meisten üblichen oder bei sämtlichen Spielsituationen von der Person, auf welche das Spielgerät zufliegt oder die dieses als nächste handhaben soll, wahrgenommen werden kann.
  • Im Falle eines Federballs kann die LED 224 alternativ oder zusätzlich zu einer Anordnung an dem Kopf auch an der Luftleitanordnung des Federballs angeordnet sein, wozu der Kopf sich auch mit Teilbereichen in die Luftleitanordnung hinein erstrecken kann, wie beispielsweise den Bereichen 223, die eine größere Materialstärke aufweisen können, als die anderen Bereiche der Luftleitanordnung, jedoch gleichzeitig auch der Stabilisierung der Flugeigenschaften dienen. Die Bereiche 223 können somit einstückig mit dem Federballkopf oder einem anderen zentralen Bereich eines Spielgerätes verbunden sein.
  • Vorzugsweise ist der die LED 224 umgebende Bereich des Spielgerätes bis zu einem Teilbereich einer Außenfläche hin zumindest teillichtdurchlässig ausgeführt, beispielsweise transparent oder farbig, gegebenenfalls kann dies auch für den gesamten die LED umgebenden Bereich oder für das gesamte Spielgerät gelten.
  • Vorzugsweise sind an dem Spielgerät mehrere LED's mit unterschiedlichen Hauptabstrahlrichtungen (siehe Pfeile) vorgesehen, die vorzugsweise symmetrisch zu einer Hauptachse oder Längsachse bzw. Drehachse des Spielgerätes angeordnet sind, wodurch die Flugbewegung des Spielgerätes besonders einfach verfolgt und beispielsweise auch eine Drehung des Spielgerätes oder dessen Rotationsgeschwindigkeit um eine Längsachse einfach erkannt werden kann. Vorzugsweise sind hierzu mehrere LED's, vorzugsweise gleichmäßig, um den Umfang des Spielgerätes verteilt angeordnet. Mindestens eine LED kann hierbei in Spielgerätlängsrichtung oder Drehrichtung abstrahlen, mindestens eine weitere oder mehrere quer oder senkrecht dazu.
  • Die LED und/oder ein Schalter 225 zur Betätigung derselben ist vorzugsweise in einem Bereich des Spielgerätes angeordnet, welcher bei üblicher bestimmungsgemäßer Handhabung außerhalb des manuellen Angriffsbereichs und/oder außerhalb des Betätigungsbereich durch ein weiteres Spielmittel wie einen Federballschläger oder dergleichen angeordnet ist. Alternativ oder zusätzlich können die LED und/oder die Stromversorgung 226 und/oder ein zugeordneter Schalter in einem weichelastischen Material oder einem die LED in einem größerem Abstand umgebenden Bereich des Spielgerätes schlagdämpfenden Material angeordnet sein oder von dem Betätigungsbereich des Spielgerätes durch ein derartiges Material getrennt sein, um die auf die genannten Bauteile wirkenden Kräfte, insbesondere dynamische Kräfte, zu vermindern.
  • Um eine unbeabsichtigte Betätigung des Schalters 225 zu verhindern, kann der Schalter insbesondere als Flip-Flop-Schaltung ausgeführt sein, insbesondere als RS-Flip-Flop Schaltung, die unterschiedliche Schaltzustände registriert.
  • Im Falle eines Spielgerätes als Federball kann der Schalter 225 an der Rückseite des Federballkopfes angeordnet sein, vorzugs weise derart, dass der Schalter durch eine Bewegung eines Fingers oder Gegenstandes in Richtung der Federballlängsachse betätigbar ist, beispielsweise als Tasters oder Schalters, dessen Solldruckbeaufschlagungsrichtung in Federballlängsrichtung verläuft. Die Hauptebene des Schalters kann senkrecht zur Federballlängsachse stehen. Eine Stromversorgung 226, z.B. eine Knopfzelle, kann unterhalb des Schalters angeordnet sein, unabhängig hiervon vorzugsweise derart, dass die Hauptebene der Stromversorgung (z.B. Knopfzelle) senkrecht zur Federballlängsrichtung steht. Alternativ kann ein Schalter vorgesehen sein, der durch seitlich an dem Federball angeordnete Druckpunkte 227 betätigbar ist, wobei die Druckpunkte vorzugsweise an gegenüberliegenden Seiten des Federballs angeordnet sind. Der Schalter kann unabhängig hiervon gegebenenfalls nur bei gleichzeitiger Betätigung zweier verschiedener Druckpunkte betätigbar sein. Die Druckpunkte sind vorzugsweise von dem vorderen Ende des Federballkopfes beabstandet und vorzugsweise in dem hinteren Bereich des Federballkopfes oder benachbart der Luftleitanordnung angeordnet, um Fehlbetätigungen zu vermeiden. Stromversorgung und Schalter sind vorzugsweise hintereinander angeordnet.
  • Es versteht sich jedoch, dass das Spielgerät gegebenenfalls auch ohne Schalter ausgeführt sein kann, wozu beispielsweise die LED demontierbar ausgeführt sein kann und durch Anordnung der LED in ihrer Sollposition an dem Spielgerät der zugehörige Stromkreis geschlossen wird.
  • 22 zeigt ein Spielgerät in Form einer Frisbeescheibe 230 mit einem zentralen tellerartigen Bereich 231 und gegebenenfalls einem nach unten gezogenen Randbereich 232. Die zumindest eine oder mehrere LED's 233a,b können hierbei im zentralen Bereich 231 und/oder dem Randbereich der Frisbeescheibe angeordnet sein. Vorzugsweise sind zwei oder mehr LED's 233a,b mit unterschiedlichen Hauptabstrahlrichtungen vorgesehen, die Hauptabstrahlrichtungen verlaufen jeweils vorzugsweise parallel oder im Wesentlichen parallel zu der Scheibenebene, gegebenenfalls können alternativ oder zusätzlich auch LED's vorgesehen sein, die zu der Scheibenebene einen größeren Winkel einschließen, diese LED's können insbesondere in dem Randbereich angeordnet sein und beispielsweise an der Innenseite des Randbereiches anschließen, die LED-Hauptabstrahlrichtung kann auch im Wesentlichen parallel zu der Mittelachse bzw. Drehachse der Frisbeescheibe verlaufen oder zu dieser einen Winkel von ungleich 90° einschließen. Verschiedene LED-Anordnungen (Hauptabstrahlrichtung siehe Pfeilrichtung) sind schematisch in 22 gezeigt, die in. einer Figur verschiedene Anordnungsvarianten angeben, die alternativ oder gleichzeitig realisiert sein können, wobei auch andere Varianten möglich sind.
  • Die LED's können jeweils unabhängig voneinander an der Frisbeescheibe befestigt sein, es können auch eine oder mehrere LED's in einem Korpus 234 aus lichtleitendem Material vorgesehen sein, der separat an der Frisbeescheibe befestigt ist, was auch für andere Spielgeräte gelten kann. Die Korpusanordnung gemäss 22 ist schematisch, die verschiedene Anordnungen angibt, die gleichzeitig oder alternativ realisiert sein können. Der die LED mehr oder weniger benachbart umgebende Bereich, der jeweilige Korpus oder die gesamte Frisbeescheibe können aus zumindest teilweise lichtdurchlässigem Material bestehen, gegebenenfalls transparent oder farbig ausgeführt sein. Es können auch mehrere voneinander beabstandete Bereiche aus zumindest teillichtdurchlässigem Material mit jeweils zumindest einer LED vorgesehen sein, die durch Bereiche aus lichtundurchlässigem Material voneinander begrenzt sind. Gegebenenfalls können die LED's auch von der Scheibe vorder- oder rückseitig vorstehen. Vorzugsweise ist mindestens eine LED an der Oberseite und/oder Unterseite der Frisbeescheibe und/oder dem umgebenden Randbereich angeordnet bzw. das von diesen emittierte Licht auf der Ober- und/oder Unterseite und/oder dem Randbereich der Frisbeescheibe wahrnehmbar. Verschiedene Anordnungen der Korpi oder lichtteildurchlässigen Bereiche 234 sind in 22 dargestellt.
  • Sind mehrere LED's mit unterschiedlichen Hauptabstrahlrichtungen vorgesehen, so sind diese vorzugsweise derart angeordnet, dass eine Drehbewegung der Scheibe durch die Relativbewegung der LED's zueinander erkennbar ist. Hierzu können die LED's auf gegenüberliegenden Seiten der Scheibendrehachse angeordnet sein oder die Hauptabstrahlrichtungen schließen einen Winkel ein, ohne hierauf beschränkt zu sein.
  • Gegebenenfalls können die LED's und/oder deren Stromversorgung 235 und/oder ein zugeordneter Schalter 236 an der Scheibe integriert sein oder in einem separaten Korpus angeordnet sein. Der Schalter ist vorzugsweise in dem zentralen Bereich der Scheibe angeordnet, ohne hierauf beschränkt zu sein. Ferner ist der Schalter vorzugsweise an der Unterseite der Scheibe angeordnet, um Fehlbetätigungen zu verhindern. Die Stromversorgung, z.B. als Knopfzelle, kann unmittelbar benachbart dem Schalter angeordnet sein, beispielsweise sind Schalter und Stromversorgung auf Höhe der Scheibendrehachse in Achslängsrichtung aufeinander folgend angeordnet. Eine elektrische Verbindung zwischen den elektrischen Bauteilen der LED-Leuchtanordnung kann insbesondere durch flexible bandförmige Leiter erfolgen, beispielsweise in Form von Flachbandkabeln, elektrische leitenden Folien oder dergleichen. Diese können jeweils in die Scheibe eingelassen sein oder oberflächlich an dieser, insbesondere an der Unterseite, befestigt sein. Es ist darauf zu achten, dass durch die elektrischen Einrichtungen keine Unwucht entsteht.
  • Insbesondere kann die Frisbeescheibe mit einer erfindungsgemäß beschriebenen LED-Anordnung mit Sequenzgeber versehen sein, wobei die Scheibe mit einem entsprechenden Leuchtkörper versehen sein oder selber als derartiger Leuchtkörper ausgeführt sein kann.
  • 23 zeigt ein Gefäß in Form eines Aschenbechers 240 mit mindestens einer LED 241 und einer Stromversorgung 242 in Form einer Knopfzelle. Der Aschenbecher kann hierbei insgesamt oder zumindest im Bereich der LED's aus einem zumindest teilweise lichtdurchlässigen Material, insbesondere einem vollständig transparenten Material bestehen. Gegebenenfalls kann an dem Aschenbecher auch ein die LED und gegebenenfalls auch Stromversorgung und/oder einen Schalter 243 umfassender Korpus aus zumindest teilweise lichtdurchlässigem Material angebracht sein. Die LED's können im Bodenbereich angeordnet sein, wobei deren Hauptabstrahlrichtung vorzugsweise parallel zur Standfläche 244 des Aschenbechers angeordnet ist, die Hauptabstrahlrichtung kann auch im Wesentlichen senkrecht zu der Standfläche angeordnet sein oder mit dieser einen anderen Winkel einschließen, wobei die LED's auch in dem Randbereich 245 des Aschenbechers angeordnet sein können. Vorzugsweise ist eine oder mehrere LED derart angeordnet, dass durch diese auch die den Aschenbecher unterstützende Unterlage beleuchtet wird, wozu die LED mit der Unterlage vorzugsweise einen Winkel von weniger als 60° oder 45° einschliesst oder parallel zu dieser abstrahlt. Zusätzlich kann der Aschenbecher mit einer nur schematisch wiedergegebenen Schaltung 246 versehen sein, die eine Zeitschaltuhr umfasst, mittels derer nach Betätigung des Schalters die Leuchtzeit der LED's gesteuert wird. Die Zeitschaltuhr ist derart programmierbar oder fest eingestellt oder manuell auf einen definiert vorgegebenen Sollwert einstellbar, der der üblichen Brenndauer einer Rauchware wie einer Zigarette, Zigarillos, Zigarre oder dergleichen entspricht. Es können auch verschiedene auswählbare Zeitintervalle in Abhängigkeit von der Rauchware vorgegeben sein. Hierdurch ist der Aschenbecher bei Dämmerung oder Dunkelheit leichter erkennbar, so dass Verbrennungen durch unbeabsichtigte Berührung der noch glimmenden Rauchware durch Tasten im Dunkeln vermieden werden. Des Weiteren wird auch bei Tageslicht der jeweilige Raucher durch die Beleuchtung des Aschenbechers daran erinnert, dass noch eine möglicherweise glimmende Zigarette oder dergleichen vorhanden ist. Die Zeitschaltuhr kann hierbei separat und/oder durch den Schalter 243 zeitnah zum Anzünden der Rauchware betätigt werden. Die LED kann während der üblichen Brenndauer der Rauchware permanent leuchten, es kann auch ein intermittierender Betrieb der LED vorgesehen sein. Vorzugsweise umfasst die Schaltung 246 einen Erschütterungskontakt, so dass innerhalb des Zeitraumes, welche der üblichen Brenndauer einer Rauchware entspricht und in welchem die Zeitschaltuhr aktiviert ist, die LED zwar ausgeschaltet ist, durch Rütteln an dem Aschenbecher oder der Unterlage der Erschütterungskontakt jedoch geschlossen und die LED in Betrieb genommen werden kann. Nach einer vorgegebenen Zeit erlischt die LED, so dass der jeweilige Benutzer durch unerwünschtes Fremdlicht nicht weiter gestört wird.
  • Alternativ oder zusätzlich kann auch ein temperaturempfindlicher Schalter vorgesehen sein, der den LED-Stromkreis schließt, wenn eine Wärmequelle wie eine brennende Zigarette in dem Aschenbecher vorhanden ist, ansonsten den Stromkreis öffnet.
  • 24 zeigt ein Bedientableau 250 mit einer Frontplatte 251, die von dem benachbarten Wandbereich 252 (oder Befestigungsbereich), an welchem das Tableau befestigt ist, vorsteht. Das Tableau kann auch als Vorwandinstallation ausgeführt sein oder aber auch nur teilweise in die Wand eingelassen sein. Die sich von der Frontplatte zur Wand hin erstreckende Seitenwandung 253 wird durch eine LED 254 beleuchtet, deren Hauptabstrahlrichtung vorzugsweise in einem Winkel von kleiner 60°, vorzugsweise kleiner 45° zu der Wandfläche steht, ohne hierauf beschränkt zu sein. Vorzugsweise liegt die Hauptabstrahlrichtung der LED parallel zur Wandfläche. Hierdurch ist das Bedientableau bei Dunkelheit oder Dämmerung aber gegebenenfalls auch bei Tageslicht besonders einfach erkennbar, da durch die LED die das Tableau umgebende Wand bzw. Befestigungsfläche in einer mehr oder weniger geringen radialen Ausdehnung beleuchtet wird. Das Bedientableau ist somit wesentlich leichter erkennbar, als dies allein bei einer Beleuchtung der Frontplatte gegeben wäre. Es versteht sich, dass zusätzlich selbstverständlich auch die Frontplatte durch die genannte oder eine weitere LED beleuchtet sein kann. Das Tableau kann insbesondere einen Schalter, einen Taster, einen Näherungsschalter oder einen Berührungsschalter oder dergleichen (Bezugsziffer 255) aufweisen und an geeignete elektrische Einrichtungen wie Klingeln, Alarmgeber, Notrufsysteme, Überwachungseinrichtungen einschließlich Überwachungskameras oder dergleichen angeschlossen sein, ohne auf diese beschränkt zu sein, so dass die genannten Einrichtungen durch Betätigung des jeweiligen Schalters betätigbar sind. Insbesondere kann jeweils auch eine Flip-Flop-Steuerung vorgesehen sein.
  • Anstelle oder zusätzlich zu dem Bedientableau kann in der Vorrichtung auch eine Steckdose mit einer Steckaufnahme 256 vorgesehen sein. In beiden Fällen kann durch die LED, welche die Umgebung des Bedientableaus bzw. der Steckdose erleuchtet, ein Nachtlicht bereitgestellt werden, welches insbesondere auch die Umgebung beleuchtet.
  • Sowohl bei der Ausgestaltung als Bedientableau als auch als Steckdose kann die LED jeweils durch den Stromkreis versorgt werden, der der Versorgung der weiteren vorgesehenen Einrichtungen dient und/oder der dem dem Schalter zugehörigen Stromkreis zugeordnet ist.
  • Es versteht sich, dass das Bedientableau bzw. die Steckdose auch mit den Merkmalen des weiter oben beschriebenen Instrumentenbedientableaus ausgeführt sein kann, so dass insbesondere auch im Wesentlichen lichtundurchlässige Abdeckungen und/oder zumindest teilweise lichtdurchlässige Durchbrechungen und/oder Materialerhebungen von lichtleitendem Material vorgesehen sein können, die von der Frontseite her wahrnehmbar sind oder sich durch diese erstrecken.
  • Es versteht sich, dass der erfindungsgemäße Leuchtkörper auch für eine Vielzahl weiterer Anwendungsfälle geeignet ist.

Claims (79)

  1. Leuchtkörper mit einem Korpus aus einem lichtleitenden Material mit einer Grundfläche und benachbarten Seitenflächen, die einen Winkel zu der Grundfläche einschließen, wobei in dem Korpus zumindest eine LED angeordnet ist, deren Hauptabstrahlrichtung zu der Grundfläche vorzugsweise einen größeren Winkel einschließt als zu den an die Korpusgrundfläche angrenzenden Seitenflächen, wobei die Grundfläche eine Stirnseite des Korpus darstellen kann, dadurch gekennzeichnet, dass die LED (8, 13, 32) in einem Aufnahmebereich von dem Korpus (2, 10, 30, 47) vollständig aufgenommen ist.
  2. Leuchtkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in einer Korpusfläche, vorzugsweise einer Seitenfläche und/oder in einer Stirnseite des Korpus (2, 10, 30, 47), eine zu der Fläche bzw. zu der Stirnseite hin offene Nut eingearbeitet ist, in der zumindest eine oder mehrere LED's (8, 13, 32) angeordnet ist.
  3. Leuchtkörper nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass in einer Korpusfläche, vorzugsweise einer Seitenfläche und/oder in einer Stirnseite des Korpus (2, 10, 30, 47), eine Nut mit mehreren Aufnahmebereichen für jeweils zumindest eine LED (8, 13, 32) eingearbeitet ist und dass die Aufnahmebereiche durch nutförmige Verbindungsbereiche zur Aufnahme von Stromzuführungen für die LED's (8, 13, 32) verbunden und vorzugsweise zu derselben Fläche oder zu derselben Stirnseite hin offen sind.
  4. Leuchtkörper nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest zwei oder sämtliche der Aufnahmebereiche für LED's (8, 13, 32) voneinander zumindest teilweise durch Wandbereiche (16) getrennt sind.
  5. Leuchtkörper nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest zwei LED's (8,13, 32) mit diese miteinander verbindenden Stromzuführungen verbunden sind, so dass die zumindest zwei LED's (8, 13, 32) durch eine gemeinsame elektrische Versorgungseinrichtung betreibbar sind, und dass die Stromzuführungen in einer die LED-Aufnahmebereiche verbindenden Nut (14), die zu einer Fläche oder zu einer Stirnfläche hin offen ist, angeordnet sind.
  6. Leuchtkörper nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die LED-Aufnahmebereiche und die diese verbindenden nutförmigen Bereiche die gleiche Nuttiefe aufweisen.
  7. Leuchtkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine oder mehrere LED's in zumindest einem stirnseitig und/oder lateral offenem Aufnahmebereich angeordnet ist, und dass einer oder mehrere Aufnahmebereiche in einen stirnseitig und/oder lateral offenen Bereich mit gegenüber dem Aufnahmebereich erweiterten Querschnitt übergehen, der auf der Seite der Basis der LED angeordnet ist.
  8. Leuchtkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine oder mehrere LED's (8, 13, 32) und/oder Stromzuführungen und/oder eine Energieversorgung für die zumindest eine LED mittels einer Füllmasse und/oder eines Halteelementes in dem jeweiligen Aufnahmebereich, der vorzugsweise als Nutbereich (14) ausgebildet ist, fixiert sind, oder in dem Korpus eingegossen sind.
  9. Leuchtkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Füllmasse den oder die Aufnahmebereiche der LED's und/oder Aufnahmebereiche für Stromzuführungen, die als nutförmige Verbindungsbereiche (14) zwischen den LED-Aufnahmebereichen ausgeführt sein können, zur offenen Seite des jeweiligen Aufnahmebereichs oder der Nut hin praktisch vollständig abdichtet oder der Aufnahmebereich oder die Nut praktisch vollständig ausfüllt.
  10. Leuchtkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass ein Abzweig (18) und/oder ein Ende (19) einer nutförmigen LED-Aufnahme und/oder eines nutförmigen Verbindungsbereichs (14) zwischen diesen in einer Begrenzungsfläche des Korpus (2, 10, 30, 47) mündet, die vorzugsweise seitlich an die mit der offenen Nutflanke versehene Fläche oder der Stirnseite angrenzt.
  11. Leuchtkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Korpus (10) plattig ausgeführt ist und dass zumindest ein oder mehrere nutförmigen LED-Aufnahmebereiche und/oder Verbindungsbereiche in einer großflächigen Seitenfläche (11) und/oder einer Stirnseite des Korpus (10) eingearbeitet sind.
  12. Leuchtkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Korpus (2, 10, 30, 47) an einer, vorzugsweise großflächigen, Seitenfläche (11) einen aufgerauten Bereich aufweist und dass zumindest eine oder mehrere LED's derart angeordnet ist/sind, dass bei Blick auf die Seitenfläche (11) der aufgeraute Bereich von dem von den LED's emittierten Licht erhellt erscheint.
  13. Leuchtkörper nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der lichtemittierende Bereich zumindest einer oder mehrere LED's auf Höhe des aufgerauten Bereichs angeordnet ist.
  14. Leuchtkörper nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der aufgeraute Bereich sich zumindest nahezu über eine gesamte Seitenfläche des Korpus (2, 10, 30, 47) erstreckt.
  15. Leuchtkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass sämtliche Schmalseiten des Korpus (2, 10, 30, 47) im Wesentlichen glatt sind.
  16. Leuchtkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Korpus (2, 10, 30, 47) leistenförmig ausgebildet ist und dass eine Vielzahl von LED's vorgesehen ist, deren Hauptabstrahlrichtung einen Winkel zur Leistenlängsrichtung einschließt, oder dass der Korpus stabförmig ausgebildet ist und dass die Hauptabstrahlrichtung der mindestens einen oder mehrerer LED's im wesentlichen in Stablängsrichtung erfolgt.
  17. Leuchtkörper nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Korpus (2, 10, 30, 47) in einer Nut einer Profilschiene (41) gehaltert ist und dass vorzugsweise der leistenförmige Korpus (2, 10, 30, 47) an beiden Enden bündig mit den Enden der Profilschiene (41) abschließt.
  18. Leuchtkörper nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Profilschiene (41) mehrere Längsnuten aufweist, in welcher jeweils ein leistenförmiger Korpus (2, 10, 30, 47) angeordnet ist, und dass vorzugsweise die LED's (8, 13, 32) verschiedener Korpi in unterschiedliche Richtungen abstrahlen.
  19. Leuchtkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Korpus (2, 10, 30, 47) in einer Halterung angeordnet ist, welche sich zumindest an der mit zumindest einer Aufnahmenut für LED's und/oder einem nutförmigen Verbindungsbereich zwischen diesen versehen Seitenflächen erstreckt und die nutförmigen Bereiche auf Höhe der Seitenfläche zumindest in etwa vollständig abdeckt.
  20. Leuchtkörper nach einem der Ansprüche 1–14 und 16–19, dadurch gekennzeichnet, dass eine Halterung für den, vorzugsweise leistenförmigen, Korpus und für einen Informationsträger (61) mit einem Informationsfeld (62) vorgesehen ist und dass in Betrachtungsrichtung der Korpus (2, 10, 30, 47) vor dem Informationsträger (61) und in der mit dem Informationsfeld versehenen Seite des Informationsträgers (61) vertikal und/oder horizontal von dem Informationsfeld (62) beabstandet angeordnet ist, dass das Informationsfeld durch Aufrauen der Korpusoberfläche erzeugt ist und dass das Informationsfeld (62) von den in dem Korpus angeordneten LED's beleuchtet wird.
  21. Leuchtkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass ein Ansatzstück (52) aus einem lichtleitenden Material vorgesehen ist, das an dem Korpus (50), vorzugsweise lösbar, angeordnet ist, so dass das von der zumindest einen LED des Korpus (50) emittierte Licht in das Ansatzstück eindringt und aus diesem an einer von der Eindringfläche verschiedenen Fläche austritt.
  22. Leuchtkörper nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass das Ansatzstück (52) derart ausgebildet ist, dass Licht an einer unter Berücksichtigung einer Krümmung des Ansatzstückes in Verlängerung der Hauptabstrahlrichtung der zumindest einen LED liegenden Schmalseite des Ansatzstückes (52) austritt und dass die von der Lichtaustrittsfläche verschiedenen Flächen des Ansatzstückes im Wesentlichen glatt ausgeführt sind.
  23. Leuchtkörper nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass das Ansatzstück (52) derart ausgebildet ist, dass das von der zumindest einen LED emittierte Licht in einer unter Berücksichtigung einer Krümmung des Ansatzstückes (52) einen Winkel zu der Hauptabstrahlrichtung der zumindest einen LED liegenden Fläche seitlich austritt und dass die Fläche teilweise oder vollständig aufgeraut ist.
  24. Leuchtkörper nach einem der Ansprüche 21 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass das Ansatzstück (52) zumindest eine unterschiedliche optische Eigenschaften als der Korpus (50) aufweist, vorzugsweise eine unterschiedliche Farbe und/oder Rauhigkeit an einer Stelle, die von der zumindest einen LED beleuchtet wird.
  25. Leuchtkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest zwei Gruppen von LED's (91a, 91b) mit jeweils zumindest einer oder mehreren, vorzugsweise in Reihen angeordneten, LED's mit jeweils im Wesentlichen paralleler Hauptabstrahlrichtung vorgesehen sind, und dass die Hauptabstrahlrichtungen der LED's verschiedener Gruppen (91a, 91b) einen Winkel zueinander einschließen.
  26. Leuchtkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass der Korpus (90) als langgestreckter Körper in Art einer Leuchtstoffröhre ausgeführt ist, an dessen beiden Stirnseiten stiftförmige Kontakte (94) angeordnet sind, die unter Inbetriebnahme der LED's in eine herkömmliche Leuchtstoffröhrenfassung einsetzbar sind.
  27. Leuchtkörper mit mindestens einem Korpus oder mehreren Korpi aus einem lichtleitenden Material mit einer Grundfläche und benachbarten Seitenflächen, die einen Winkel zu der Grundfläche einschließen, wobei einem Korpus oder mehreren Korpi insgesamt zumindest zwei Gruppen von LED's mit jeweils zumindest einer oder mehreren LED's zugeordnet sind, deren Hauptabstrahlrichtungen auf den jeweils zugeordneten Korpus weisen, so dass von den LED's emittiertes Licht in den jeweiligen Korpus eindringt und an einer anderen Fläche ausdringt, insbesondere mit einem oder mehreren Korpi in Form eines Leuchtkörpers nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass ein Sequenzgeber (106) vorgesehen ist, mittels dessen verschiedene LED-Gruppen (104106) gleichzeitig oder zeitlich aufeinanderfolgend mit einem Betriebsparameter der LED's ansteuerbar sind, der eine Änderung der Lichtemission zumindest einer oder mehrerer der LED-Gruppen bewirkt.
  28. Leuchtkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass verschiedene Gruppen LED's (104106) unterschiedlicher Farbe umfassen und/oder dass verschiedene Gruppen aus LED's unterschiedlicher Farbe bestehen.
  29. Leuchtkörper nach Anspruch 27 oder 28, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Betriebsparameter einer LED-Gruppe (104106) bei währendem Betrieb der einer anderen LED-Gruppe, insbesondere einer LED-Gruppe einer unterschiedlichen Farbe zu der Farbe der ersten LED-Gruppe, ansteuerbar sind, vorzugsweise in der Art, dass die Betriebsparameter der mehreren LED-Gruppen (104106) gleichzeitig, vorzugsweise unabhängig voneinander, veränderbar sind.
  30. Leuchtkörper nach einem der Ansprüche 27 bis 29, dadurch gekennzeichnet, dass die LED' s als SMD-LED's ausgeführt sind, die auf einer Platine angeordnet sind, und dass ein die LED's abdeckender Korpus vorgesehen ist.
  31. Leuchtkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Korpi (111, 112) in Form von Elementen in Form oder als Bestandteile eines Symbols vorgesehen sind und dass die LED's verschiedener Elemente (111, 112) unabhängig voneinander ansteuerbar sind.
  32. Leuchtkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 31, dadurch gekennzeichnet, dass der Leuchtkörper mindestens 2 Gruppen von jeweils zumindest einer LED umfasst, deren Hauptabstrahlrichtungen parallel oder einen Winkel zueinander einschließend derart zueinander angeordnet sind, dass zumindest in einem Betriebszustand der LED's sich die LED-Lichtkegel verschiedener LED's zumindest teilweise überlappen und/oder in Blickrichtung eines Betrachter überlagern.
  33. Leuchtkörper nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, dass die Hauptabstrahlrichtung der LED's einer Gruppe oder der Gruppen von LED's eine Ebene oder eine Körperoberfläche aufspannen.
  34. Leuchtkörper nach Anspruch 32 oder 33, dadurch gekennzeichnet, dass die LED's mit einander überlappendem und/oder in Blickrichtung überlagernden Lichtkegeln Licht unterschiedlicher Farbe emittieren.
  35. Leuchtkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 34, da durch gekennzeichnet, dass der Korpus (200), der vorzugsweise als flächiges Teil ausgeführt ist, eine LED-Aufnahme (201) aufweist, die zu zwei gegenüberliegenden Korpusseiten (204,205) hin offen ausgeführt ist, und/oder eine zu zwei gegenüberliegenden Korpusseiten hin offene Aufnahme (202) für LED-Ableitungen aufweist und/oder zu zwei gegenüberliegenden Seiten hin offene in den Korpus eingebrachte Aufnahme (203) für eine LED-Stromquelle aufweist.
  36. Leuchtkörper nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, dass die LED-Aufnahme (201) und/oder die Aufnahme (202) für die LED-Ableitungen beidseitig offen ausgeführt sind und dass die LED-Stromquellenaufnahme nur zur einer Seite hin offen ausgeführt ist.
  37. Leuchtkörper nach Anspruch 35 oder 36, dadurch gekennzeichnet, dass der Korpus (200) im Wesentlichen plattig ausgeführt ist und dass die beidseitig offenen Aufnahmen der LED und/oder der LED-Ableitungen und/oder der LED-Stromquelle zu der vorderen großflächigen Korpusvorderseite (204) und großflächigen Korpusrückseite (205) hin offen ausgeführt sind.
  38. Leuchtkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 37, dadurch gekennzeichnet, dass anstelle von oder zusätzlich zu der mindestens einen LED, eine lumineszierende Einrichtung (211), vorzugsweise in Form einer Lumineszenzfolie, vorgesehen ist, die durch mindesten eine dem Leuchtkörper zugeordnete Stromquelle (206), die vorzugsweise in dem Korpus integriert ist, zur Lumineszenz anregbar ist.
  39. Leuchtkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 38, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Spiegelfläche (213a,b) vorgesehen ist, die von der LED emittiertes Licht zumindest teilweise oder vollständig in das Innere des Korpus (200) und/oder zu dem jeweiligen Benutzer bei bestimmungsgemäßer Handhabung des Leuchtkörpers reflektiert.
  40. Leuchtkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 39, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Korpus eine LED-Stromquelle (206) integriert ist.
  41. Leuchtkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 40, dadurch gekennzeichnet, dass eine manuell betätigbare Druckplatte (207) zur Einschaltung und/oder Ausschaltung der jeweils zugeordneten LED vorgesehen ist, die vorzugsweise eine Aufnahmeöffnung für die LED-Stromquelle zumindest teilweise verschließt.
  42. Handlauf, insbesondere eines Geländers, eines Aufzuges, einer Rolltreppe oder dergleichen, dadurch gekennzeichnet, dass ein Leuchtkörper (40) nach einem der Ansprüche 1 bis 41 derart an dem Handlauf (41) angeordnet ist, dass eine Komponente der Hauptabstrahlrichtung der zumindest einen oder mehreren LED's (44) in Montageanordnung des Handlaufs vertikal nach unten und/oder seitlich ausgerichtet ist.
  43. Vitrine oder Schaukasten mit einem Leuchtkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 41, der innerhalb der Vitrine oder des Schaukastens zur Beleuchtung von in der Vitrine oder dem Schaukasten angeordneten Gegenständen angeordnet ist.
  44. Großflächiger Informationsträger mit einem oder in Form eines Leuchtkörpers) nach einem der Ansprüche 1 bis 41, wobei der Informationsträger an einer großflächigen Seitenfläche einen aufgerauten Bereich aufweist, der sich bis auf einen schmalen Randbereich oder vollständig zumindest in einer oder in allen Richtungen über die Seitenfläche des Informationsträgers erstreckt.
  45. Vorrichtung, Gefäß oder Behälter mit einem Flüssigkeitsaufnahmeraum, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Flüssigkeitsaufnahmeraum ein Leuchtkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 41 angeordnet ist.
  46. Vorrichtung, Gefäß oder Behälter mit einem Aufnahmeraum für Flüssigkeiten und/oder Gegenstände, insbesondere in Form eines Trinkgefässes, oder einer Aufnahmefläche für Gegenstände, insbesondere in Form eines Tabletts oder Tellers, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung, das Gefäß oder der Behälter als Leuchtkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 41 ausgeführt und/oder mit einem solchen versehen ist.
  47. Vorrichtung, Gefäß oder Behälter nach Anspruch 46, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine LED im Bodenbereich der Vorrichtung, des Gefäßes oder des Behälters angeordnet ist.
  48. Leuchtschrift mit mehreren Elementen als Korpus nach einem der Ansprüche 1 bis 41, wobei ein oder mehrere Elemente ein Zeichen der Leuchtschrift ergeben, dadurch gekennzeichnet, dass die verschiedenen Elementen (111, 112) zugeordneten LED's, vorzugsweise unabhängig oder in mittels einer geeigneten Einrichtung in vorzubestimmender zeitlicher Abfolge, getrennt voneinander ansteuerbar sind.
  49. Leuchtschrift nach vorhergehendem Anspruch 48, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchtschrift als Laufschrift mit mehreren Symbolen 110) angeordnet ist, die jeweils, vorzugsweise unabhängig oder in mittels einer geeigneten Einrichtung in vorzubestimmender zeitlicher Abfolge voneinander, getrennt ansteuerbare Elemente mit LED's aufweisen.
  50. Leuchtkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 41, dadurch gekennzeichnet, dass der Korpus stabförmig ausgeführt ist und dass in dem stirnseitig oder seitlich offenen Bereich mit erweitertem Querschnitt eine Energieversorgungseinrichtung zur Versorgung der mindestens einen LED angeordnet ist.
  51. Leuchtkörper nach Anspruch 50, dadurch gekennzeichnet, dass die in Hauptabstrahlungsrichtung der LED liegende Stirnseite des Korpus als optische Linse ausgeführt ist.
  52. Taschenlampe mit einem Leuchtkörper nach Anspruch 50 oder 51 mit einem als Leuchtkörper ausgeführten Taschenlampenkorpus.
  53. Instrumentenbedientableau, insbesondere als Klingeltaster, dadurch gekennzeichnet, dass ein Leuchtkörper mit einem Korpus aus einem lichtleitendem Material mit mindestens einer LED vorgesehen ist, insbesondere ein Leuchtkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 41, und dass der lichtleitende Korpus vorzugsweise als eine den Taster tragende Grundplatte des Tableaus und/oder als Taster ausgebildet ist.
  54. Instrumentenbedientableau nach Anspruch 53, dadurch gekennzeichnet, dass der Korpus eine die zumindest eine LED überdeckende zumindest lichtschwächende, vorzugsweise lichtundurchlässige, Abdeckung aufweist, die den Korpus zur Vorderseite gerichtet nur teilweise abdeckt.
  55. Instrumentenbedientableau nach Anspruch 54, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung im Bereich des Außenrandes und/oder im Bereich des Tasters den Korpus zur Vorderseite gerichtet nicht vollständig abdeckt.
  56. Instrumentenbedientableau nach einem der Ansprüche 53 bis 55, dadurch gekennzeichnet, dass bezogen auf die LED oberhalb der zumindest lichtschwächenden Abdeckung eine zweite im Wesentlichen lichtdurchlässige Abdeckung vorgesehen ist, die vorzugsweise kongruent zu der zumindest lichtschwächenden Abdeckung angeordnet ist, und die derart zu dem Korpus angeordnet ist, dass von der zumindest einen LED emittiertes Licht in die zweite, im Wesentlichen lichtleitende Abdeckung eintritt und an einer vorzugsweise frontseitigen Seite des Bedientableaus austritt.
  57. Instrumentenbedientableau nach einem der Ansprüche 53 bis 56, dadurch gekennzeichnet, dass die erste, lichtschwächende Abdeckung Durchtrittsöffnungen aufweist, die von lichtleitendem Material durchbrochen sind, welches in lichtleitender Verbindung mit dem Korpus steht oder ein Teil desselben ist.
  58. Instrumentenbedientableau nach einem der Ansprüche 53 bis 57, dadurch gekennzeichnet, dass der Korpus scheibenförmig ausgeführt ist und dass die zumindest eine LED flachliegend in dem Korpus angeordnet ist.
  59. Abschlussleiste für Fußböden, Treppenstufen, Möbel oder dergleichen, mit einer Befestigungsfläche zur Anbringung der Leiste an dem Fußboden oder dergleichen, wobei die Leiste als langgestreckter Profilkörper ausgeführt ist und mindestens ein Befestigungsmittel zur Befestigung der Leiste an dem Fußboden oder dergleichen vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Leiste mindestens einen mit mindestens einer LED versehenen Korpus aufweist, insbesondere einem Korpus nach einem der Ansprüche 1 bis 41, und dass die LED Licht in eine von der Befestigungsfläche verschiedenen Richtung abstrahlt.
  60. Abschlussleiste nach Anspruch 59, dadurch ge kennzeichnet, dass die Befestigungsmittel der Abschlussleiste zur Befestigung an dem Fußboden oder dergleichen den Korpus durchdringen und an dem Profilkörper sichern.
  61. Abschlussleiste nach Anspruch 59 oder 60, dadurch gekennzeichnet, dass der Korpus eine gekrümmte Außenfläche, insbesondere Vorderseite, aufweist, die zusammen mit dem angrenzenden Profil der Profilleiste eine durchgehende Leistenoberfläche bildet.
  62. Abschlussleiste nach einem der Ansprüche 59 bis 61, dadurch gekennzeichnet, dass die Profilleiste einen innenliegenden Absatz aufweist und dass der Korpus an der Profilleisteninnenseite mit dem Absatz abschließt.
  63. Abschlussleiste nach einem der Ansprüche 59 bis 62, dadurch gekennzeichnet, dass der Korpus eine Befestigungsfläche der Abschlussleiste an dem Fußboden oder dergleichen bildet.
  64. Abschlussleiste nach einem der Ansprüche 59 bis 63, dadurch gekennzeichnet, dass die Hauptabstrahlrichtung zumindest einer oder mehrerer LED's quer zur Profilleistenlängsrichtung und/oder parallel zur Befestigungsfläche der Leiste an dem Fußboden oder dergleichen verläuft.
  65. Kleinformatige Informationskarte wie Visitenkarte, Postkarte, Speisekarte oder dergleichen, mit einem vorzugsweise vorderseitig erkennbaren Informationsfeld, dadurch gekennzeichnet, dass die Karte zumindest teilweise oder vollständig als ein mit zumindest einer LED versehener Korpus ausgeführt ist, insbesondere als ein Korpus nach einem der Ansprüche 1 bis 41, und dass in der Karte eine Energiequelle zum Betrieb der zumindest einen LED integriert ist.
  66. Notstrombeleuchtung mit einem Korpus aus lichtleitendem Material mit mindestens zwei LED's, insbesondere mit einem Korpus nach einem der Ansprüche 1 bis 41, dadurch gekennzeichnet, dass der Korpus mindestens eine LED für eine Normalbeleuchtung aufweist, die an eine Normalstromversorgung angeschlossen oder anschließbar ist, und mindestens eine von der Normalbeleuchtung verschiedene LED einer Notstrombeleuchtung, die an eine Notstromversorgung angeschlossen oder anschließbar ist.
  67. Beleuchtung, insbesondere Notstrombeleuchtung nach Anspruch 66, mit einem Korpus aus lichtleitendem Material mit mindestens einer LED, insbesondere als Deckenleuchte, dadurch gekennzeichnet, dass die Beleuchtung eine den Korpus umgebende, vorzugsweise hülsenförmige, Fassung aufweist, die den Korpus haltert und dass die Fassung zumindest einen radial von der Fassung vorstehenden Befestigungsbereich aufweist.
  68. Flugfähiges Spielgerät, welches bestimmungsgemäß zwischen zwei oder mehr Personen durch die Personen auf einer Flugbahn von einer Person zu einer anderen Person bewegt wird, dadurch gekennzeichnet, dass das Spielgerät mindestens eine LED und eine Stromversorgung für diese aufweist, vorzugsweise in Form eines oder mit einem Korpus nach einem der Ansprüche 1 bis 41 mit mindestens einer LED.
  69. Spielgerät nach Anspruch 68 in Form eines Federball oder einer Frisbeescheibe.
  70. Spielgerät nach Anspruch 69 in Form eines Federballs, dadurch gekennzeichnet, dass die LED in dem Federballkopf und/oder an der Luftleitanordnung des Federballs vorgesehen ist.
  71. Spielgerät nach Anspruch 69 oder 70 in Form eines Federballs, dadurch gekennzeichnet, dass ein Schalter zur Betätigung der LED vorgesehen ist, der vorzugsweise an der Federballkopfrückseite oder seitlich an dem Federballkopf angeordnet ist.
  72. Spielgerät nach Anspruch 69 in Form einer Frisbeescheibe, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine oder mehrere LED's an einem zentralen tellerartigen Bereich der Frisbeescheibe angeordnet sind und/oder an einem von dem zentralen Bereich nach unten gezogenen Randbereich der Frisbeescheibe.
  73. Spielgerät nach einem der Ansprüche 69 bis 72, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest zwei LED's mit unterschiedlichen Hauptabstrahlrichtungen vorgesehen sind oder zumindest zwei LED's, die mit Bezug auf eine Längsachse des Spielgerätes seitlich versetzt zueinander angeordnet sind.
  74. Spielgerät nach einem der Ansprüche 69 bis 73, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine oder mehrere LED's, ein Schalter und eine LED-Stromversorgung in einem separaten, an der Frisbeescheibe angebrachten Korpus angeordnet sind.
  75. Aschenbecher, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine LED vorgesehen ist, insbesondere in Form von oder in Kombination mit einem Korpus nach einem der Ansprüche 1 bis 41.
  76. Aschenbecher nach Anspruch 75, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich ein Schalter und eine Zeitschaltuhr vorgesehen sind, und dass die Zeitschaltuhr derart programmiert ist oder ein derart vordefinierter Sollwert für eine manuelle Einstellung vorgegeben ist, so dass die Zeitschaltuhr nach einer üblichen Brenndauer einer Rauchware wie einer Zigarette, Zigarre oder dergleichen die Stromversorgung zum Betrieb der LED dauerhaft unterbricht.
  77. Steckdose oder Bedientableau, das in einer Vorwandinstallation an einer Wand oder anderen Befestigungsfläche befestigbar ist oder im montierten Zustand zumindest teilweise von der Wand oder Befestigungsfläche vorsteht, wobei die Steckdose oder das Bedientableau eine Frontplatte und eine zwischen der Frontplatte und der Befestigungsfläche angeordnete Seitenwandung aufweisen, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine LED vorgesehen ist, insbesondere in Form von oder mit einem Korpus nach einem der Ansprüche 1 bis 41, und dass die mindestens eine LED derart angeordnet ist, dass von der LED abgestrahltes Licht, vorzugsweise in Hauptabstrahlrichtung der LED abgestrahltes Licht, die Seitenwandung und/oder radial außen zu der Seitenwandung angeordnete Bereiche der Wand oder der Befestigungsfläche beleuchtet.
  78. Steckdose oder Bedientableau nach Anspruch 77, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine LED durch die anderen vorgesehenen oder anschließbaren Verbrauchern zugeordnete Stromversorgung betreibbar ist.
  79. Bedientableau nach Anspruch 77 oder 78 in Kombination mit einem der Ansprüche 53 bis 58.
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