DE202006005428U1 - Beleuchtbare Fliese - Google Patents
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Abstract
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine beleuchtbare Fliese umfassend wenigstens ein Leuchtmittel, vorzugsweise eine Anzahl von Leuchtmitteln, und wenigstens eine mindestens teilweise transparente Lichtaustrittsplatte über deren Fläche ein Lichtaustritt erfolgt.
- Die
DE 102005002783 A1 beschreibt eine beleuchtete Fliese zur Anbringung an einer Befestigungsfläche mit einer als Leuchtmittelträger dienenden Trägerplatte und Abstandhaltern, die zwischen dieser Trägerplatte und der zu dieser parallelen Fliesenplatte angeordnet sind und eine Art umlaufenden Rahmen bilden. Die auf der Trägerplatte angeordneten Leuchtmittel, zum Beispiel Leuchtdioden, strahlen Ihr Licht auf die Unterseite der aus einem durchsichtigen Material wie beispielsweise Glas bestehenden Fliesenplatte, so dass das Licht durch diese Fliesenplatte hindurch fällt. Diese Fliesenplatte kann zum Beispiel durch Sandstrahlen mattiert sein, um eine gleichmäßige Lichtstreuung des durchfallenden Lichts zu erzielen. - Die Druckschrift
EP 1469141 A1 beschreibt eine Fliese mit einer Beleuchtungseinrichtung, bei der in eine Ausnehmung der Fliesenplatte ein Leuchtmittel, beispielsweise eine Leuchtdiode, eingesetzt wird. Um die Leuchtdiode gegen Feuchtigkeit zu schützen, wird die Ausnehmung oberseitig durch ein transparentes Abdeckelement abgedeckt. Der Lichtaustritt erfolgt hier somit nicht über die gesamte Fläche der nicht transparenten keramischen erfolgt hier somit nicht über die gesamte Fläche der nicht transparenten keramischen Fliesenplatte, sondern nur in den Bereichen, in denen sich eine Ausnehmung mit dem darin angeordneten Leuchtmittel befindet. Bei einer Variante ist die Fliese zweischichtig ausgebildet, wobei das Leuchtmittel wiederum in einer Ausnehmung einer unteren Fliesenplatte angeordnet ist, diese aber oberseitig durch eine transparente Abdeckplatte abgedeckt ist, die auch die Funktion hat, das aus der Öffnung der Ausnehmung nach oben austretende Licht durch Streuung über einen größeren Bereich zu verteilen. - Das Gebrauchsmuster
DE 202004001644 U beschreibt Leuchtsteine, die in flacher Bauform als Fliesen einsetzbar sind. Die Leuchtsteine weisen ein Oberteil aus einer Glasplatte mit einer strukturierten Oberfläche auf, die matt, mit mattierten Bereichen oder Musterungen versehen sein kann, die dekorative oder optische Effekte wie zum Beispiel Streulicht erzeugen, wobei die Glasplatte klar oder auch farbig sein kann. Die Glasplatte hat rückseitig eine Ausnehmung, in die ein Leuchtkopf mit einem Leuchtmittel eingesetzt wird. In dem Leuchtkopf ist zum Beispiel eine Leuchtdiode untergebracht. Auch hier wird nur ein bereichsweiser Lichtaustritt zur Oberseite des Leuchtsteins hin erzielt, dort, wo sich ein Leuchtkopf befindet. Es erfolgt keine stirnseitige Einspeisung in ein plattenförmiges lichtleitendes Element. - Die Deutsche Offenlegungsschrift
DE 10064703 A1 beschreibt ein sandwichartiges Plattenelement, welches als Fliese verwendbar und mit Leuchtmitteln ausgestattet ist. Das sandwichartige Plattenelement umfasst zwei voneinander beabstandete Platten, die über eine Rahmenkonstruktion eingefasst sind. Das Licht wird hier von den Leuchtmitteln, zum Beispiel Leuchtdioden, in den Zwischenraum zwischen den beiden Platten eingestrahlt, jedoch nicht in eine der Platten selbst. Die eine der beiden Platten ist lichtdurchlässig und wirkt lichtstreuend, während die zweite Platte beispielsweise aus einem keramischen Material besteht. Die Rückseite der lichtundurchlässigen Platte kann wie bei einer Fliese auf eine ebene Oberfläche geklebt werden. - Das Gebrauchsmuster
DE 202004006389 U beschreibt Fliesen mit integrierten Beleuchtungseinrichtungen, die eine durchsichtige, satinierte oder mattierte Oberfläche aus Glas oder Kunststoff aufweisen und ein Tiefziehteil mit Beleuchtungselementen in Form von Leuchtdioden, welches im Randbereich der Aussenkante der Fliese angebracht wird. Die Leuchtdioden können in dem Tiefziehteil in einem lichtdurchlässigen Material vergossen sein, wobei Reflektoren in dem Tiefziehteil für eine geeignete Verteilung des Lichts der Leuchtdioden eingebaut sind. Der Bereich der Aussenkante kann von einer Bordüre abgedeckt sein. - Die aus dem Stand der Technik bekannten beleuchtbaren Fliesen benötigen in den Fällen, bei denen eine Hinterleuchtung der Lichtaustrittsplatte vorgesehen und die Leuchtmittel folglich hinter dieser angeordnet sind, immer noch eine vergleichsweise große Einbautiefe. Bei der Lösungsvariante, die eine stirnseitige Einspeisung des Lichts in die Lichtaustrittsfläche und eine anschließende Lichtumlenkung vorsieht, ist eine Abdeckung der Leuchtmittel im Randbereich der Lichtaustrittsplatte notwendig, was im Allgemeinen über einen Rahmen bewerkstelligt wird, der die Lichtaustrittsfläche randseitig einfasst und folglich einen Teil der Lichtaustrittsfläche abdeckt, wodurch ein entsprechender Anteil an Leuchtfläche verloren geht. Auch hier benötigen die stirnseitig angeordneten Leuchtmittel noch eine gewisse Einbautiefe, wobei die gesamte Einbautiefe der beleuchtbaren Fliese allerdings geringer ist, als bei der Lösung mit Hinterleuchtung der Lichtaustrittsfläche.
- Bei beiden vorgenannten Lösungen ist weiterhin nachteilig, dass die Leuchtmittel in der Regel ein zusätzliches Gehäuse gegen mechanische Belastungen und andere äußere Einwirkungen benötigen. Außerdem bilden Anschlussstellen und das konstruktionsbedingte Zusammenwirken verschiedener Materialien Schwachstellen der Konstruktion.
- Hier setzt die vorliegende Erfindung ein. Aufgabe der Erfindung ist es, eine beleuchtbare Fliese von möglichst flacher Bauart mit geringer Einbautiefe zur Verfügung zu stellen, bei der die Fläche der Lichtaustrittsplatte weitgehend vollständig zur Verfügung steht und die vorgenannten durch das Leuchtmittel bedingten konstruktiven Nachteile vermieden werden.
- Die Lösung der Aufgabe liefert eine erfindungsgemäße beleuchtbare Fliese der eingangs genannten Gattung mit den kennzeichnenden Merkmalen des Hauptanspruchs.
- Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass als Leuchtmittel wenigstens eine organische Leuchtdiode (OLED) dient, vorzugsweise eine Anzahl OLEDs, welche in die Lichtaustrittsplatte integriert ist (sind) bzw. Bestandteil der Lichtaustrittsplatte ist (sind). oder in einer dafür vorgesehenen Schicht die organischen Leuchtdioden enthält. Allein die Lichtaustrittsplatte bildet damit die beleuchtbare Fliese und benötigt bei dieser Variante keine zusätzlichen Applikationen oder Installationen für die Leuchtmittel, wie zum Beispiel Gehäuse, Reflektoren, Abdeckungen, Rahmen, Abstandshalter oder andere Einrichtungen, die die Einbautiefe der Lichtfliese erhöhen würden bzw. die verfügbare Leuchtfläche verringern und/oder den konstruktiven Aufwand erhöhen würden.
- Die Leuchtmittel sind in die Lichtaustrittsplatte integriert und dadurch gegen mechanische Belastungen geschützt. Eine aufwändige und teure Isolation zum Schutz der Leuchtmittel gegen Klimaeinflüsse und Feuchtigkeit sowie direkte UV-Einwirkung erübrigt sich, da die organischen Leuchtdioden durch die Lichtaustrittsplatte selbst geschützt werden. Die Leuchtdioden können als Licht emittierende Schicht in eine Glasplatte oder Kunststoffplatte, die die Lichtaustrittsplatte bildet, eingebettet sein. Die Dimensionen der Lichtfliese lassen sich dadurch verringern, ebenso wie deren Gewicht. Da quasi konstruktionsbedingt eine höhere Schutzart für die Leuchtmittel gegeben ist, wird auch die Herstellung der Lichtfliese wirtschaftlicher. Die Stabilität der Lichtfliese wird verbessert, da beispielsweise auch Übergangsbereiche zwischen verschiedenen Materialien, z. B. Glas/Metall, Glas/Kunststoff, Kunststoff/Metall entfallen ebenso wie sonst eventuell erforderliche Fügeprozesse. Die Statik der Lichtfliese wird insgesamt verbessert und gleichzeitig wird das Herstellungsverfahren vereinfacht und somit kostengünstiger. Ein zusätzliches Gehäuse oder Tragwerk sowie Elemente zur Verstärkung oder Aussteifung können entfallen. Die Belastbarkeit der Lichtfliese insgesamt wird nur noch bestimmt durch die Beschaffenheit der Lichtaustrittsplatte.
- Anstelle der klassischen OLEDs kommen grundsätzlich im Rahmen der vorliegenden Erfindung auch andere Licht emittierende Dioden, die auch für die Bilderzeugung verwendet werden, als Leuchtmittel in Betracht, insbesondere solche, die sich als flache Schichten oder in Form von Folien aufbringen oder einbetten lassen, insbesondere seien hier in nicht abschließender Form aufgezählt, Elektrolumineszenzdisplays (ELD), Plasmadisplays (PDP), Vakuumfluoreszenzdisplays(VFD) oder Feldemissionsdisplays (FED).
- Die erfindungsgemäße beleuchtbare Fliese kann beispielsweise homogenes Licht, insbesondere weißes Licht abgeben oder aber ebenso gut können die Leuchtmittel über geeignete Steuerungseinrichtungen so gesteuert werden, dass farbiges Licht abgegeben wird.
- Die Lichtabgabe kann in der Farbe zeitlich verändert werden, wodurch sich vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten ergeben. Einzelne Leuchtdioden oder Gruppen von Leuchtdioden lassen sich in der Regel mit vergleichsweise einfachen elektronischen Mitteln so ansteuern, dass die Lichtabgabe der Gesamtheit der Leuchtmittel farblich variiert, zum Beispiel durch Verwendung von Gruppen von Leuchtdioden im so genannten RGB-Modus (rot, grün, blau).
- Die Lichtaustrittsplatte kann auch mit einer oder mehreren weiteren Platten einen Verbund bilden, beispielsweise mit einer Lichtaustrittsplatte und einer oder mehreren weiteren Platten, die weitere Funktionen übernehmen. Je nach Anwendungszweck kann die Lichtaustrittsplatte beziehungsweise der Plattenverbund aus stabilem Glas oder Kunststoff bestehen, so dass zum Beispiel bei einer Verwendung als Bodenfliese eine Begehbarkeit oder Befahrbarkeit erreicht wird. Die erfindungsgemäße Fliese kann also aus einem sehr festen, chemikalienbeständigen und gut zu reinigenden Material bestehen und somit als Fliese im üblichen Sinne verwendet werden. Auch die Robustheit und Oberflächenfestigkeit kann derjenigen einer herkömmlichen Fliese entsprechen. Die Größe der Fliese kann standardisiert sein, wobei die verschiedensten Größen nach dem erfindungsgemäßen Prinzip herstellbar sind.
- Die Lichtaustrittsplatte besteht vorzugsweise mindestens teilweise aus Glas oder Kunststoffglas, z.B. Acrylglas und die erfindungsgemäße beleuchtbare Fliese kann gemäß einer Variante der Erfindung gegebenenfalls transparent oder zumindest transluzent (lichtdurchlässig) sein, sie kann aber auch zumindest in Bereichen bzw. Schichten, die unter der Lichtaustrittsplatte liegen, lichtundurchlässig sein. Diese Varianten ermöglichen es, eine innere Fläche eines Plattenverbunds oder die untere Fläche bei ausgeschaltetem Zustand der Leuchtmittel optisch gleich oder anders erscheinen zu lassen, als bei eingeschalteten Leuchtmitteln. Die genannte innere oder untere Fläche kann dazu optisch gestaltet sein, beispielsweise mit Schrift, Bildern, Ornamenten oder dergleichen versehen sein oder beispielsweise eine Beschichtung aufweisen oder mit einer Folie oder mit einer weiteren Platte versehen sein.
- Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung sind Steuereinrichtungen vorgesehen, mittels derer eine Farbsteuerung der Leuchtmittel möglich ist, die Beleuchtung kann aber auch monochrom sein.
- Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung sind Steuereinrichtungen vorgesehen, mittels derer eine Farbsteuerung der Leuchtmittel möglich ist, die Beleuchtung kann aber auch monochrom sein.
- Die erfindungsgemäße beleuchtbare Fliese eignet sich sowohl für den Innen- als auch für den Außenbereich.
- Für die erfindungsgemäße Fliese kommen die verschiedensten Verwendungsformen in Betracht, beispielsweise als Badezimmerfliese für Wand oder Boden, Küchenfliese, Informationsfliese, Fahrbahnfliese, Fensterbankabdeckung, Fliese im Hauseingang oder Wohnungseingang, Treppenstufe, oder sie kann auch beispielsweise als Wand- oder Haustürelement verwendet werden. Eine erfindungsgemäße Fliese kann aber auch zum Beispiel als dekoratives Beleuchtungselement dienen, zum Beispiel als Schreibtischleuchte.
- Ein weiterer Vorteil gegenüber vielen herkömmlichen Lichtfliesen besteht darin, dass bei der erfindungsgemäßen Lichtfliese in der Regel kein Rahmen erforderlich ist, der bei herkömmlichen Lichtfliesen einen erheblichen Teil der Oberflächenseite in Anspruch nimmt. Daher ist eine weitgehend ganzflächige Lichtabgabe möglich. Aus den zuvor genannten Gründen erübrigen sich weitere bisher notwendige Bauelemente und es sind keine hinter der Lichtaustrittsplatte angeordnete Platz raubende Leuchtmittel vorgesehen, wodurch sich auch eine sehr geringe Einbautiefe erzielen lässt. Bei den vorbekannten hinterleuchteten Lichtfliesen ergibt sich dagegen eine größere Bauhöhe und somit Einbautiefe der Leuchte bereits dadurch, dass das Leuchtmittel hinter der Lichtaustrittsplatte angeordnet ist. Der gleiche Nachteil gilt für Sandwichplatten, bei denen das Licht in einen Zwischenraum zwischen zwei Platten eingespeist wird.
- Gemäß einer möglichen bevorzugten Weiterbildung der erfindungsgemäßen Aufgabenlösung ist vorgesehen, dass die Stromversorgung der Leuchtmittel der beleuchtbaren Fliese mittels wenigstens eines in die Fliese integrierten Solarelements erfolgt. Der Ausdruck „in die Fliese integriertes Solarelement" ist so zu verstehen, dass sich entweder wenigstens ein Solarelement in der Lichtaustrittsplatte befindet, insbesondere, wenn diese eine mehrschichtige Verbundplatte ist, oder dass sich wenigstens ein Solarelement auf oder an der Lichtaustrittsplatte befindet, insbesondere auf der Rückseite der Lichtaustrittsplatte. Die Lichtaustrittsplatte sollte mindestens bereichsweise so lichtdurchlässig sein, dass das Licht, entweder natürliches Tageslicht oder Kunstlicht, durch diese Lichtaustrittsplatte hindurch auf das Solarelement fallen kann, so dass letzteres in ausreichendem Masse Strom erzeugen kann. Die auf diese Weise erzeugte elektrische Energie wird zur Speisung der Leuchtmittel verwendet, wenn diese eingeschaltet werden, um die Fliese zu beleuchten. Durch die erfindungsgemäße Lösung wird somit erreicht, dass die sonst notwendige Kabelzuführung entfällt.
- Es sind bereits Licht emittierende Dioden, insbesondere OLEDs bekannt, die weitgehend transparent sind, so dass bei ausgeschaltetem Leuchtmittel ausreichend Licht von der Frontseite her durch die Lichtaustrittsplatte hindurch auf die Solarelemente fallen kann, wenn diese in einem von der Frontseite aus betrachtet hinter den Leuchtmitteln liegenden Bereich, zum Beispiel einer entsprechenden Schicht liegen. Auch zumindest teilweise transparente Solarelemente sind bekannt, so dass auch ein Lichteinfall beziehungsweise eine Durchsicht durch diese hindurch möglich ist und man hinter den Solarelementen noch beispielsweise eine Schicht mit Dekorelementen, Informationen, Schrift, Bildern, Symbolen oder dergleichen anordnen kann, die dann bei ausgeschalteten Leuchtmitteln durch die Lichtaustrittsplatte hindurch beziehungsweise durch vordere Schichten dieser Platte hindurch sichtbar bleiben.
- Die erfindungsgemäße beleuchtbare Fliese kann neben der herkömmlichen Fliesenfunktion und der Leuchtenfunktion ohne weitere zusätzliche Einrichtungen in dritter Funktion als Display (Bildschirm oder Bildschirmelement) für statische oder bewegte Bilder dienen. Man kann also eine Fliese bei eingeschalteten Leuchtdioden als Bildschirm benutzen, zum Beispiel eine in einem Fliesenverbund mit weiteren Fliesen verlegte Wand- oder auch Bodenfliese oder auch eine einzelne erfindungsgemäße Fliese, die als Bildschirm dient und zusätzlich transportabel sein kann, im Gegensatz zu der verlegten ortsfesten Fliese im erstgenannten Fall. Die erfindungsgemäße Fliese kann auch als ortsfester oder mobiler Informationsträger dienen. Der besondere Vorteil bei dieser möglichen Verwendungsform liegt darin, dass die Lichtfliese gleichzeitig eine Raumbeleuchtung und einen Bildschirm oder Informationsträger ersetzt, je nachdem welche Funktion angesteuert wird. Dabei ist bei der zuvor genannten bevorzugten Variante mit Solarelementen zusätzlich noch die völlige Unabhängigkeit von Fremdenergie gegeben, wodurch sich vielfältigere Einsatzmöglichkeiten und eine wesentlich einfachere Installation ergeben.
- Ein weiterer Vorteil bei dieser weiterentwickelten Variante der Erfindung besteht darin, dass nicht nur bei ausgeschalteten Leuchtmitteln eine Erzeugung von Strom dadurch erfolgt, dass natürliches Licht oder Kunstlicht durch die Lichtaustrittsplatte hindurch auf die Solarelemente fällt und diese Energie aufnehmen, sondern dass auch bei eingeschalteten Leuchtmitteln ein Teil des Lichts der Leuchtmittel in der mindestens teilweise transparenten Licht erzeugenden Schicht zur Rückseite hin abgegeben wird und somit ebenfalls auf die Solarelemente fällt. Ein Teil der von den Leuchtmitteln abgegebenen Lichtenergie kann also in den Solarelementen aufgenommen und als elektrische Energie wieder gespeichert werden, wodurch man eine Minimierung des Energieverbrauchs erzielt.
- Wenn die erfindungsgemäße Lichtfliese als Verbundplatte ausgebildet ist, kann diese mindestens eine erste Platte oder Schicht umfassen, die an der Lichtaustrittsseite angeordnet ist und vorzugsweise aus Glas oder Kunststoffglas besteht und die die Funktion der Lichtaustrittsfläche erfüllt sowie eine gewisse Schutzfunktion gegenüber einer darunter liegenden möglicherweise empfindlicheren Licht emittierenden Schicht übernimmt. Darauf kann mindestens eine zweite Schicht oder Platte folgen, die die Leuchtmittel (OLEDs) enthält und als Licht emittierende Schicht dient. Diese Schicht kann gegenüber der ersten Schicht oder Platte beziehungsweise gegenüber der gesamten Materialstärke der beleuchtbaren Fliese eine vergleichsweise geringe Schichtstärke aufweisen. In Schichtdickenrichtung daran anschließend weist die Verbundplatte dann vorzugsweise mindestens eine die Lichtenergie aufnehmende Schicht oder Platte mit Solarelementen auf. Es ergibt sich damit ein mindestens dreischichtiger Aufbau aus Lichtaustrittsplatte, Licht emittierender Schicht und Energie erzeugender Schicht. Prinzipiell können weitere Schichten oder Platten in den Verbund integriert sein, insbesondere mindestens eine weitere Licht emittierende Schicht und/oder weitere Schichten mit Solarelementen und/oder gegebenenfalls auch eine weitere zur gegenüberliegenden Seite der ersten Lichtaustrittsfläche gewandte zweite Lichtaustrittsfläche, die gleichzeitig auch Schutzschicht zur Rückseite der beleuchtbaren Fliese sein kann. Derartige Varianten ermöglichen zum Beispiel die Schaffung einer beleuchtbaren energetisch autarken Fliese, die Licht nach beiden Seiten hin abzugeben vermag.
- Die in den Unteransprüchen genannten Merkmale betreffen bevorzugte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Aufgabenlösung. Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Detailbeschreibung.
- Nachfolgend wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen näher beschrieben. Dabei zeigen:
-
1 : eine schematisch vereinfachte perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen beleuchtbaren Fliese; -
2 : eine Längsschnittansicht durch einen Teil einer erfindungsgemäßen beleuchtbaren Fliese gemäß einer ersten beispielhaften Ausführungsvariante; -
3 : eine Längsschnittansicht durch einen Teil einer erfindungsgemäßen beleuchtbaren Fliese gemäß einer zweiten beispielhaften Ausführungsvariante. - Zunächst wird auf
1 Bezug genommen, die eine prinzipielle Darstellung einer erfindungsgemäßen beleuchtbaren Fliese20 in perspektivischer Ansicht zeigt. Diese beleuchtbare Fliese besteht im Prinzip aus einer Verbundplatte, die zum einen eine erste lichtdurchlässige Platte umfasst, die als Lichtaustrittsplatte15 an der Frontseite der Fliese dient. Diese beispielsweise aus Glas oder Kunststoffglas wie Acrylglas oder dergleichen bestehende Lichtaustrittsplatte gibt bei eingeschalteten Leuchtmitteln das Licht im wesentlichen über ihre gesamte Fläche ab und bildet eine vorzugsweise gleichmäßig in weißem oder beispielsweise auch in farbigem Licht ausgeleuchtete Fläche. - Die Verbundplatte der Lichtfliese
15 umfasst weiterhin eine rückseitige Platte19 , die beispielsweise aus einem keramischen oder einem anderen dekorativen Material besteht, welches lichtundurchlässig sein kann. Zwischen diesen beiden Platten15 ,19 der Verbundplatte sind Solarelemente18 angeordnet. Wenn nun die Fliese20 ausgeschaltet ist, dann kann das Licht durch die transparente oder zumindest transluzente vordere Platte15 hindurch auf die Solarelemente18 fallen, so dass diese die aufgenommene Sonnenenergie (oder auch Energie aus künstlichem Licht) aufnehmen, in elektrische Energie umwandeln und speichern können. Gegebenenfalls ist ein entsprechender Akkumulator vorgesehen, der die Energie speichert. Im Bedarfsfall, das heißt wenn die Fliese beleuchtet werden soll, werden dann die in1 nicht dargestellten Leuchtmittel eingeschaltet und erhalten ihre Stromversorgung aus der zuvor aufgenommenen elektrischen Energie, so dass keine Kabelzuführung für die beleuchtbare Fliese notwendig ist. Die Leuchtmittel sind so angeordnet, dass sie ihr Licht in die frontseitige Platte15 hinein abgeben, möglichst so dass diese gleichmäßig erhellt wird und dieses Licht weitgehend über ihre gesamte frontseitige Fläche abgibt. Als Leuchtmittel sind Licht emittierende Dioden, insbesondere OLEDs vorgesehen, die beispielsweise in die Platte15 eingebettet sein können oder als Schicht oder in Form einer Folie auf die Rückseite der das Licht abgebenden Platte15 aufgebracht sein können. -
2 zeigt einen teilweisen Längsschnitt durch eine erste beispielhafte Ausführungsvariante einer erfindungsgemäßen beleuchtbaren Fliese20 . Man erkennt die Verbundplatte bestehend aus der frontseitigen Lichtaustrittsplatte15 , die transparent ist und beispielsweise aus Glas oder Acrylglas besteht, sowie der rückseitigen zweiten, beispielsweise keramischen Platte19 . Vor der rückseitigen keramischen Platte19 und somit zwischen dieser und der transparenten Lichtaustrittsplatte15 sind Solarelemente18 angeordnet, die das einfallende durch die transparente Platte15 hindurch tretende Licht aufnehmen (siehe die eingezeichneten und mit dem Bezugszeichen11 bezeichneten Pfeile) und nach dem Prinzip der Photovoltaik in elektrische Energie umwandeln. Die Solarelemente18 können gegebenenfalls auch transparent oder weitgehend transparent sein. Derartige Solarelemente sind bereits bekannt ebenso wie man sehr dünnschichtige plattenförmige Solarelemente kennt, deren Schichtdicke beispielsweise weit unterhalb von 0,1 mm liegen kann. Je nach Art der Solarelemente18 und deren Anordnung kann somit bei ausgeschalteten Leuchtmitteln der Blick durch die transparente frontseitige Platte15 der Fliese20 hindurch fallen, so dass ein Dekor, Symbole, Ornamente, ein Farbmuster oder eine Struktur der Oberfläche der rückseitigen keramischen Platte19 sichtbar wird. Die erfindungsgemäße beleuchtbare Fliese20 kann auch aus einem Verbund von mehr als zwei Platten bestehen, so dass sich verschiedene dekorative Effekte kombinieren lassen. - Wie
2 weiterhin zeigt, ist auf die rückseitige Fläche13 der Lichtaustrittsplatte15 eine Schicht aus Licht emittierenden organischen Dioden (OLED)12 aufgebracht, die das Leuchtmittel bilden. Diese OLEDs geben im eingeschalteten Zustand ihr Licht wie in der Zeichnung durch die Pfeile17 angedeutet ist durch die Lichtaustrittsplatte15 hindurch zur Frontseite der Lichtfliese hin ab. Die Licht emittierenden Dioden12 können auch beispielsweise in Form einer Folie auf die rückseitige Fläche13 der Platte15 aufgebracht werden oder sie werden in die aus Glas oder Kunststoff bestehende Lichtaustrittsplatte eingebracht, beispielsweise eingegossen. Ein wesentlicher Vorteil besteht darin, dass die Licht emittierende Schicht12 ebenfalls transparent oder weitgehend transparent oder zumindest teilweise lichtdurchlässig sein kann, so dass das Licht (siehe Pfeile11 ) durch die Licht emittierende Schicht12 hindurch auf die Solarelemente fallen kann. Außerdem kann ein Teil des abgegebenen Lichts der Licht emittierenden Dioden auch von deren rückseitiger Fläche auf die Solarelemente18 fallen und somit zur Energieerzeugung genutzt werden. - Nachfolgend wird unter Bezugnahme auf
3 ein weiteres alternatives Ausführungsbeispiel der Erfindung erläutert. Bei dieser Variante der Erfindung ist die erfindungsgemäße beleuchtbare Fliese, die wiederum mit dem Bezugszeichen20 bezeichnet ist, einfacher aufgebaut und umfasst lediglich eine erste Platte, nämlich die transparente zum Beispiel aus Glas bestehende Lichtaustrittsplatte15 , an deren rückseitige Fläche13 eine weitere zum Beispiel keramische Platte angrenzt, die zum Beispiel ein Dekor aufweist oder Schrift oder Symbole. Die hier vergleichsweise dünne Schicht12 mit den Licht emittierenden Dioden (OLEDs) ist in die Lichtaustrittsplatte eingebettet. Dies kann man beispielsweise technisch so realisieren, dass man auf die Rückseite einer ersten transparenten Platte aus Glas oder Kunststoff eine Schicht aus dem Licht emittierenden Material12 zum Beispiel aufsprüht, aufdampft, aufdruckt oder durch ein anderes geeignetes Beschichtungsverfahren aufbringt oder eine Folie aus dem Licht emittierenden Material aufbringt, zum Beispiel aufklebt und dann eine zweite transparente Platte ausbringt, so dass eine Verbundplatte entsteht, in die die Licht emittierende Schicht12 oder Folie eingebettet ist. Im Übrigen ist der Aufbau ähnlich wie bei der in2 gezeigten zuvor beschriebenen Fliese. Rückseitig schließt sich die keramische Platte19 an und die ganze Anordnung bildet wie die Zeichnung3 zeigt eine mehrschichtige Verbundplatte20 . - Bei ausgeschalteten Leuchtmitteln in der Licht emittierenden Schicht
12 ist, wie durch die Pfeile11 angedeutet, die Sicht durch die weitgehend transparente Lichtaustrittsplatte15 hindurch frei auf die Oberfläche der keramischen Platte19 , so dass deren Dekor sichtbar wird. Bei Einschalten der Leuchtmittel gibt die Licht emittierende Schicht12 ihr Licht in Richtung der Pfeile17 ab, so dass es an der Oberfläche10 der Lichtaustrittsplatte15 austritt, wie durch die Pfeile17 in der Zeichnung angedeutet. Das optische Erscheinungsbild der Fliese kann auch eine entsprechende Steuerung der Leuchtmittel11 variiert werden, was bei Verwendung von Leuchtdioden mit vergleichsweise einfachen Mitteln möglich. Die dazu verwendeten Steuereinrichtungen, mittels derer man beispielsweise eine farbige Lichtabgabe der Leuchtmittel erreichen kann, sind in der Zeichnung nicht dargestellt. Man kann auch zum Beispiel eine zeitlich veränderliche farbige Beleuchtung über geeignete Steuermittel erzielen, wodurch sich interessante Effekte erreichen lassen. - Die verwendeten organischen Leuchtdioden in der Licht emittierenden Schicht
12 haben den Vorteil, dass sie sich so steuern lassen, dass sie Bildelemente bilden, so dass sich die Licht emittierende Schicht12 auch als Display für statische oder bewegte Bilder eignet. Im Prinzip ist die in die Lichtaustrittsplatte eingebettete Schicht12 also nicht nur eine Leuchtmittelschicht sondern auch eine Bild erzeugende Schicht, wodurch sich sehr vielseitige Anwendungsbereiche für die erfindungsgemäße Fliese20 ergeben. Ein die Fliese einfassender Rahmen ist nicht notwendig, da, wie man in3 gut erkennen kann, die Bild erzeugende und Licht emittierende Schicht12 in die Lichtaustrittsplatte integriert ist. Außerdem wird anhand der Darstellung von3 auch sehr gut deutlich, dass eine derartige Fliese20 eine sehr kompakte Bauform mit geringer Einbautiefe ermöglicht. Es sind weder Lampen als Leuchtmittel noch sonstige elektrische Installationseinrichtungen notwendig. Die Lichtfliese20 ist in ihrer Bauform sehr homogen, ohne Hohlräume, Verbindungselemente etc. Die in3 eingezeichnete rückseitige keramische Platte19 kann beispielsweise auch aus einem transparenten Material wie Glas oder Kunststoffglas bestehen oder auch vollständig entfallen, so dass die Fliese im wesentlichen nur aus der Lichtaustrittsplatte mit Licht emittierender Schicht12 besteht, da man mittels dieser allein gegebenenfalls auch gewünschte dekorative Effekte erzeugen kann oder die Fliese einfach als Display benutzen kann.
Claims (17)
- Beleuchtbare Fliese umfassend wenigstens ein Leuchtmittel (
12 ), vorzugsweise eine Anzahl von Leuchtmitteln, und wenigstens eine mindestens teilweise transparente Lichtaustrittsplatte (15 ), über deren Fläche ein Lichtaustritt erfolgt, dadurch gekennzeichnet, dass das als Leuchtmittel wenigstens eine organische Leuchtdiode (OLED) dient, vorzugsweise eine Anzahl OLEDs, welches) in die Lichtaustrittsplatte integriert ist (sind) bzw. Bestandteil der Lichtaustrittsplatte (15 ) ist (sind). - Beleuchtbare Fliese nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtaustrittsplatte (
15 ), die vorzugsweise aus Glas oder Kunststoffglas besteht, eine ein- oder mehrschichtige Platte ist, die im Inneren in einem bestimmten Bereich oder in einer dafür vorgesehenen Schicht (12 ) die organischen Leuchtdioden enthält. - Beleuchtbare Fliese nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass auf eine weitgehend transparente Platte (
15 ) eine die organischen Leuchtdioden (OLED) aufweisende Beschichtung (12 ) aufgebracht oder eine diese umfassende Folie aufgebracht ist. - Beleuchtbare Fliese nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung aufgesprüht, aufgedampft, oder aufgedruckt ist oder eine Folie aufgeklebt ist.
- Beleuchtbare Fliese nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Fliese (
20 ) als Verbundplatte ausgebildet ist umfassend mindestens eine Lichtaustrittsplatte (15 ) und wenigstens eine weitere Platte (19 ), die mit dieser einen Verbund bildet, wobei die wenigstens eine weitere Platte des Verbunds, die nicht die Lichtaustrittsplatte ist, mindestens teilweise oder bereichsweise undurchsichtig ist. - Beleuchtbare Fliese nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine weitere Platte (
19 ) des Verbunds optisch gestaltet ist, insbesondere Schrift, Symbole, Bilder oder Ornamente aufweist. - Beleuchtbare Fliese nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine weitere Platte (
19 ) des Verbunds optisch gestaltet ist und dazu mit einer Beschichtung oder Folie versehen ist. - Beleuchtbare Fliese nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass Steuereinrichtungen vorgesehen sind für eine farbige Steuerung der Leuchtmittel.
- Beleuchtbare Fliese nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass eine weitgehend ganzflächige Lichtabgabe an der Oberfläche der Lichtaustrittsplatte (
15 ) erfolgt. - Beleuchtbare Fliese nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Solarelement (
18 ) auf, vorzugsweise rückseitig auf, hinter, in oder an der Lichtaustrittsplatte (15 ) angeordnet ist. - Beleuchtbare Fliese nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass diese eine Verbundplatte aufweist umfassend die Lichtaustrittsplatte (
15 ) und wenigstens eine weitere Platte (19 ), wobei wenigstens ein Solarelement (18 ) zwischen der Lichtaustrittsplatte (15 ) und wenigstens einer weiteren Platte angeordnet (19 ) ist. - Beleuchtbare Fliese nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die die Licht emittierende Schicht (
12 ) bildenden Leuchtdioden so ansteuerbar sind, dass diese Schicht als Display (Bildschirm oder Bildschirmelement) für statische oder bewegte Bilder dient. - Beleuchtbare Fliese nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fliese (
20 ) je nach Schaltzustand der Dioden in der Licht emittierenden Schicht (12 ) als Beleuchtung und/oder als Display/Bildschirm und/oder als ortsfester oder mobiler Informationsträger ausgebildet ist. - Beleuchtbare Fliese nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass diese wenigstens eine weitere, vorzugsweise separat ansteuerbare, Licht emittierende Schicht aufweist.
- Beleuchtbare Fliese nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Licht emittierende Schicht (
12 ) bei ausgeschalteten Leuchtmitteln mindestens teilweise, vorzugsweise weitgehend, transparent ist und/oder die Solarelemente (18 ) wenigstens teilweise transparent sind. - Beleuchtbare Fliese nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stabilität der Lichtaustrittsplatte (
15 ) derart gewählt ist, dass die Fliese (20 ) begehbar und/oder befahrbar ist. - Beleuchtbare Fliese nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass diese als Bodenfliese, Wandfliese, Informationsfliese, Fahrbahnfliese, Treppenstufe, Wandelement, Türelement oder als dekorative, gegebenenfalls kabellose, Leuchte ausgebildet ist.
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-
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