-
Die
Erfindung betrifft einen Leuchtkörper für Informations-
und/oder Werbezwecke, insbesondere ein Leuchtzeichen bzw. Leuchtbuchstaben,
mit einem Grundkörper, mit einem Deckkörper und
einem Leuchtmittel, wobei Grundkörper und Deckkörper miteinander
verbunden sind und zusammen zumindest abschnittsweise ein Leuchtprofil
mit einem Innenraum bilden, wobei der Innenraum in einer Querschnittebene
senkrecht zu der Längserstreckung des Leuchtprofils umlaufend
abgeschlossen ist und in dem Innenraum das Leuchtmittel angeordnet
ist und wobei der Grundkörper und der Deckkörper
jeweils aus einer Kunststoffplatte als Halbzeug durch ein Trennverfahren
herausgearbeitet sind. Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren
zur Wartung bzw. Reparatur dieses Leuchtkörpers.
-
Innenstädte,
Gaststätten, Tankstellen oder auch Märkte sind
in der Dunkelheit mit Leuchtreklamen oftmals werbewirksam beleuchtet,
um den Kunden ihre Werbebotschaft vermitteln zu können.
Die Leuchtkörper sind vielfach in der Form von Buchstaben,
Ziffern oder anderen Konturen gehalten, so dass die Werbebotschaft
auch über große Entfernung von den Kunden sicher
erfasst werden können. Ein anderes Anwendungsgebiet von
Leuchtkörpern ist die Darstellung von Marken, Zeichen oder
Symbolen, an denen sich der Kunde orientieren soll.
-
Beispielsweise
zeigt die Druckschrift
US 5,577,831 eine
lichtaussendende Struktur eines Dekorationsspielzeugs, bei dem ein
Symbol – in diesem Fall ein Hase – mit einer Leuchtlinie
umlaufen ist. Die Struktur weist eine Grundplatte auf, auf welche
eine Beleuchtungsplatte mit Leuchtdioden aufgesetzt wird. Auf dieser
Beleuchtungsplatte wird ein Rahmen befestigt, welcher zum einen
ein Abbild des Hasen aufnimmt und zum anderen durch einen kanalförmigen
Bereich ein Durchscheinen der Leuchtdioden durch eine Deckplatte
erlaubt.
-
Die
Druckschrift
DE 9307862
U1 betrifft einen Leuchtkörper für Leuchtreklamen,
welcher aus einem Zargenunterteil besteht, welches aus Metallblech
und/oder mehreren Acrylglas-Platten zusammengebaut ist und welches
mit einer Abdeckung aus lichtdurchlässigem Acrylglas verschlossen
ist. In dem durch den Zargenkörper und die Abdeckung gebildeten
Innenraum sind eine Mehrzahl von Leuchtdioden auf einer Trägerplatine
angeordnet.
-
Die
Offenlegungsschrift
DE
10036231 A1 , die wohl den nächstkommenden Stand
der Technik bildet, beschreibt einen Leuchtkörper für
Leuchtreklamen, welche eine massive, die Soll-Konturform des Leuchtkörpers
wiedergebende Kernplatte aus einem opaken Material mit einer Vielzahl
von einzeln in jeweilige Aufnahmebohrungen in der Rückseite
der Kernplatte eingesetzte Leuchtdiode sowie eine die Rückseite
mit den Leuchtdioden dicht abdeckende Deckelplatte umfasst. Die
Deckelplatte und die Kernplatte sind jeweils aus Acryl-Kunstglas
gefertigt und miteinander verklebt. Die Befestigung des Leuchtkörpers
an einer Gebäudefassade erfolgt durch Gewindestifte, welche
in die Kernplatte eingeschraubt, jedoch durch die Deckplatte nur
durchgeführt sind. Ebenso ist eine auf der Vorderseite
der Kernplatte angeordnete Reflektorplatte
9 mittels Muttern
an der Kernplatte befestigt.
-
Der
Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, einen Leuchtkörper
für Informations- und/oder Werbezwecke und ein Betriebsverfahren
für diesen vorzuschlagen, welcher bzw. welches Betriebsvorteile gegenüber
den aus dem Stand der Technik bekannten Leuchtkörpern aufweist.
-
Diese
Aufgabe wird durch einen Leuchtkörper mit den Merkmalen
des Anspruchs 1 sowie mit einem Verfahren mit den Merkmalen des
Anspruchs 22 gelöst. Bevorzugte oder vorteilhafte Ausführungsformen
der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, der
nachfolgenden Beschreibung sowie den beigefügten Figuren.
-
Im
Rahmen der Erfindung wird ein Leuchtkörper, welcher für
Informations- und/oder Werbezwecke geeignet und/oder ausgebildet
ist, vorgeschlagen, der vorzugsweise für einen dauerhaften Einsatz
im Außenbereich oder auch nur für den Einsatz
im Innenbereich ausgebildet ist. Für den Einsatz im Außenbereich
weist der Leuchtkörper vorzugsweise eine Dichtigkeit in
der IP-Schutzartenklassifikation hinsichtlich der ersten Kennziffer
(Schutz gegen Eindringen von Fremdkörpern und Staub) gleich
oder besser als besser 5 und hinsichtlich der zweiten Kennziffer
(Schutz gegen das Eindringen von Wasser) gleich oder besser ebenfalls
als 5 auf. Der Leuchtkörper ist mit seiner Kontur oder
zumindest Abschnitten der Kontur an eine Soll-Form eines Zeichens
bzw. eines Buchstabens angepasst, insbesondere derart, dass der
Leuchtkörper als ein Leuchtzeichen bzw. ein Leuchtbuchstabe
ausgebildet ist.
-
Der
Leuchtkörper weist einen Grundkörper, einen Deckkörper
und ein Leuchtmittel auf, wobei Grundkörper und Deckkörper
miteinander verbunden sind und zusammen zumindest abschnittsweise
ein Leuchtprofil mit einem Innenraum bilden. Das Leuchtprofil erstreckt
sich ebenfalls zumindest abschnittsweise entlang der Soll-Form.
Der Innenraum ist in einer Querschnittebene senkrecht zu der Längserstreckung
des Leuchtprofils umlaufend abgeschlossen, wobei das Leuchtmittel
in dem Innenraum angeordnet ist bzw. durch den Innenraum verläuft.
-
Sowohl
Grundkörper als auch Deckkörper sind in der Querschnittebene
jeweils einstückig ausgebildet. Bevorzugt sind die Körper
jeweils aus einer Kunststoffplatte als Halbzeug durch ein Trennverfahren,
insbesondere Fräsen und/oder Schneiden, herausgearbeitet
und/oder sind jeweils als eine Kernplatte ausgebildet. Vorzugsweise
sind Grundkörper und Deckkörper als Kunststoffprofile
ausgebildet. In der Längserstreckung des Leuchtkörpers
können auch mehrere Abschnitte des Grundkörpers
bzw. des Deckkörpers hintereinander angesetzt sein.
-
Im
Rahmen der Erfindung wird vorgeschlagen, dass der Grundkörper
und der Deckkörper ohne Zerstörung von Grundkörper
und Deckkörper voneinander trennbar sind.
-
Diese
zerstörungsfreie Trennung ist im Rahmen der Erfindung vorzugsweise
so zu verstehen, dass Grundkörper und Deckkörper
nach der Trennung nacharbeitungsfrei und/oder nacharbeitungsarm
vorliegen und/oder dass Grundkörper und Deckkörper
für den Wiederzusammenbau des Leuchtkörpers wiederverwendbar
sind.
-
Es
ist dabei eine Überlegung der Erfindung, dass die bisher
verfügbaren Leuchtkörper, welche wie bei einer
möglichen Ausgestaltung der Erfindung aus zwei Kunststoffprofilen
gebildet sind, aus Dichtigkeitsgründen stets miteinander
verklebt werden, so dass eine Wartung, Reinigung oder Reparatur
des Leuchtkörpers unmöglich ist. Dies führt
jedoch zu einer Mehrzahl von Nachteilen: Zum einen sind in den Leuchtkörpern
oftmals eine Mehrzahl von Leuchtquellen angeordnet. Bereits der
Ausfall einer einzigen Leuchtquelle kann zu einer sichtbaren Qualitätsminderung
des gesamten Leuchtkörpers führen. In diesem Fall
muss bisher der gesamte Leuchtkörper ausgetauscht werden.
Hinzu kommt, dass die Leuchtkörper meist Einzelanfertigungen
sind, da jedes Unternehmen sein eigenes Markenzeichen oder seine
eigene Schrift in definierter Größe und Farbe umgesetzt
haben möchte. Wenn nach einigen Jahren ein einzelner Leuchtkörper
in einem Ensemble von Leuchtkörpern, wie zum Beispiel in
einem Schriftzug, ersetzt werden soll, so kann es zu Schwierigkeiten bei
der Nachlieferung der genauen Form, der Farbgebung etc. kommen.
Die defekte Leuchtquelle kann dagegen als standardisiertes Ersatzteil
ohne Probleme von der Herstellerfirma des Leuchtkörpers
bevorratet werden. Durch die konstruktive Verbesserung des Leuchtkörpers
wird somit das Betriebsverhalten des Leuchtkörpers auf
seine Gesamtlebensdauer betrachtet entscheidend verbessert. Ferner
kann auch der Ausschuss bei der Fertigung der Leuchtkörper verringert
werden.
-
Bei
einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
sind der Grundkörper und der Deckkörper über
eine oder mehrere Schraubverbindungen miteinander verbunden. Die
Schraubverbindungen sind vorzugsweise verdeckt und/oder nicht einsehbar
und/oder auf der der Sichtseite abgewandten Seite angeordnet. Zwar
sind prinzipiell auch andere lösbare Verbindungstechniken,
wie zum Beispiel Klipsen, Klemmen, etc. denkbar, eine Schraubverbindung
weist – wieder auf die lange Betriebsdauer des Leuchtkörpers
gesehen – die besten Funktionseigenschaften auf.
-
Vorzugsweise
wird die Schraubverbindung so ausgebildet, dass in dem Deckkörper
ein Gewinde eingebracht wird, in welches ein Schraubelement mit einem
Schraubbolzen eingeschraubt werden kann, welcher den Grundkörper
an dem Deckkörper fixiert. Vorteilhaferweise ist das Gewinde
unmittelbar in den Deckkörper eingeschnitten.
-
Bei
einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass Teile der
Schraubverbindung, insbesondere der Schraubbolzen und/oder in den
Deckkörper und/oder Grundkörper eingreifende Teile
der Schraubverbindung aus einem Material gefertigt sind, welches
optische Eigenschaften aufweist, die die Lichtausbreitung wenig
stören und/oder keine oder nur geringe Schattenbildungen
verursachen. Es ist dabei bevorzugt, ein klares, durchsichtiges,
transluzentes und/oder transparentes Material zu verwenden. Insbesondere
im Fall eines weißen oder milchigen Deckkörpers
wird ein weiß gefärbtes Material bevorzugt, bei
anderen Färbungen des Deckkörpers kann das Material
ebenfalls in der jeweiligen Farbe eingefärbt sein.
-
Bei
einer bevorzugten konstruktiven Weiterbildung der Erfindung umfasst
die Schraubverbindung ein Schraubelement, welches neben der Fixierung
von Grundkörper und Deckkörper als weitere Funktion
eine mechanische Schnittstelle zur Befestigung des Leuchtkörpers
an einer Tragkonstruktion bereitstellt. Die mechanische Schnittstelle
kann beispielsweise als eine Buchse, insbesondere eine Schraubbuchse,
Ein Haken, ein freies Ende einer Gewindestange oder dergleichen
ausgebildet sein. Durch die Doppelfunktion des Schraubelements wird die
Anzahl der möglicherweise Dichtigkeitsprobleme verursachenden
Stellen in dem Leuchtkörper minimiert, da für
die mechanische Schnittstellen keine weiteren Eingriffe in dem Leuchtkörper
vorgenommen werden müssen, sondern Teile der Schraubverbindung
genutzt werden können.
-
Bei
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
ist zwischen dem Grundkörper und dem Deckkörper
eine Dichtung zur Abdichtung des Innenraums angeordnet.
-
Obwohl
es möglich ist, dass die Dichtung als Formdichtung, beispielsweise
in Soll-Form des Leuchtkörpers, ausgebildet ist, ist es
jedoch bevorzugt, dass die Dichtung als eine formlose Masse oder als
ein Endlosmaterial aufgelegt ist. Beispielsweise kann die Dichtung
als formlose Masse mittels eines Dispensers oder einer Spritze aufgebracht
sein. Alternativ hierzu kann die Dichtung auch als ein Endlosmaterial,
beispielsweise als eine Dichtschnur, ausgebildet sein, welche bei
der Montage zwischen Grundkörper und Deckkörper
eingelegt wird. Das Material der Dichtung ist bevorzugt dauerelastisch ausgebildet
und ist insbesondere trennbar zu dem Deckkörper und/oder
Grundkörper realisiert. Bei einer bevorzugten Weiterbildung
der Erfindung weist das Dichtungsmaterial ähnliche optische
Eigenschaften auf wie die oben diskutierten Teile der Schraubverbindungen.
Beispielsweise kann die Dichtung aus einem durchsichtigen oder milchigen
Silikonmaterial gebildet sein.
-
Bei
einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
greifen der Grundkörper und der Deckkörper formschlüssig
ineinander und/oder verzahnen miteinander. Durch die formschlüssige
Bauweise kann der Leuchtkörper so gestaltet werden, dass
Grundkörper und Deckkörper nur in einer Richtung
trennbar sind, welche durch die lösbare Verbindung gesperrt
werden kann. Ein weiterer Vorteil bei einer miteinander verzahnten
Bauweise liegt darin, dass die Gesamtdicke des Leuchtkörpers
sehr gering gehalten werden kann.
-
Bei
einer fertigungstechnisch bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung sind Grundkörper und Deckkörper jeweils
aus dem gleichen Halbzeug herausgearbeitet. Diese Ausführungsform
erlaubt es, die Lagerhaltung zur Fertigung des Leuchtkörpers gering
zu halten, indem für den Grundkörper und dem Deckkörper
jeweils das gleiche Halbzeug verwendet wird. Besonders bevorzugt
weist das Halbzeug eine Dicke von circa 20 mm auf, so dass ein Leuchtkörper
mit einer Dicke von kleiner 35 mm, vorzugsweise kleiner 30 mm, und
insbesondere kleiner 20 mm gefertigt werden kann.
-
In
einer möglichen konstruktiven Realisierung weist der Grundkörper
in der Querschnittebene einen Aufnahmebereich, vorzugsweise einen
rechteckigen Aufnahmebereich, für den Deckkörper
oder einen Stegabschnitt des Deckkörpers auf, wobei der Aufnahmebereich
seitlich durch Seitenstege des Grundkörpers begrenzt wird.
Der Deckkörper wird somit zumindest abschnittsweise von
dem Grundkörper aufgenommen. Die Breite des Aufnahmebereichs und/oder
des Stegbereichs nimmt eine Breite von mindestens 50%, vorzugsweise
mindestens 70% Prozent und insbesondere mindestens 80% der Breite
des Leuchtprofils ein. Vorzugsweise sind Aufnahmebereich und Stegbereich
komplementär und/oder passend zueinander mit Toleranzen
kleiner als 1 mm ausgebildet. Durch die gewählte Breite
ist eine gute Lichteinkopplung von dem Grundkörper in den
Deckkörper gewährleistet.
-
Bei
einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung füllt der
Stegbereich in der Querschnittebene den Aufnahmebereich zu mindestens
90 vorzugsweise zu mindestens 95 und insbesondere zumindest 98 aus.
In dieser Ausbildung wird sichergestellt, dass sich das Licht maßgeblich
in dem Grundkörper oder in den Deckkörper, jedoch
nur zu einem geringen Anteil in freier Luft ausbildet, so dass eine
effektive Streuung des Lichts bei geringem Bauraum des Leuchtkörpers
erfolgt.
-
Bei
einer ersten bevorzugten Realisierung der Erfindung ist die freie
Stirnseite der Seitenstege und/oder die dazu korrespondierende Anlagefläche des
Deckkörpers plan oder mit einer Dichtungsaufnahme, insbesondere
Dichtungsnut, zur Aufnahme einer dauerelastischen Dichtung und/oder
der Dichtungsmasse ausgebildet. Die Abdichtung gegenüber dem
Außenbereich verläuft somit an den Eingangsöffnungen
des Leuchtkörpers. Bei einer anderen bevorzugten Ausführungsform
weist die freie Stirnseite des Stegbereichs und/oder die dazu korrespondierende
Anlagefläche des Grundkörpers eine plane oder
eine mit einer Dichtungsaufnahme zur Aufnahme einer dauerelastischen
Dichtung und/oder der Dichtungsmasse ausgebildete Oberfläche
auf.
-
Bei
einer möglichen konstruktiven Realisierung weist der Innenraum
eine Nut zur Aufnahme der Leuchtmittel auf und/oder ist der Innenraum
als eine Nut zur Aufnahme der Leuchtmittel ausgebildet. Vorteile
bei der Verwendung einer Nut ergeben sich dadurch, dass der Abstand
von Einzelelementen des Leuchtmittels beliebig gewählt
werden können und zudem die Verbindungskabel zwischen den
Einzelteilen ebenfalls in die Nut eingelegt werden können.
Der Verlauf der Nut ist vorzugsweise gleichlaufend mit der Soll-Form
des Leuchtkörpers.
-
Bei
einer Weiterbildung der Erfindung weist die Nut Verbreiterungen
als Aufnahmen für Einzelelemente des Leuchtmittels auf.
Bei dieser Ausbildung sind die Positionen der Einzelelemente festgelegt, die
Nut kann zur Aufnahme der Verbindungskabel dienen.
-
Es
ist darauf hinzuweisen, dass der Grundkörper und der Deckkörper
auch automatisiert, beispielsweise durch eine CNC-Fräsbearbeitung,
herstellbar sind. Damit sind die maßgeblichen Komponenten
des Leuchtkörpers trotz der Anforderung der Sonderanfertigung
für jeden Kunden verglichen mit einer händischen
Fertigung kostengünstig zu produzieren.
-
Bei
einer bevorzugten Realisierung der Erfindung sind die Einzelelemente
des Leuchtmittels als Leuchtdioden ausgebildet, wobei die Abstrahlrichtung
des Leuchtmittels bzw. der Leuchtdioden in Richtung des Grundkörpers
ausgerichtet ist. Es sind jedoch auch andere Leuchtmittel, so zum
Beispiel Leuchtbänder oder dergleichen vorstellbar.
-
Als
eine Alternative oder eine Ergänzung zu der zuvor beschriebenen
Dichtung kann das Leuchtmittel auch in einem Dichtungsschlauch oder
dergleichen untergebracht sein.
-
Zur
dauerhaften Befestigung sind die Leuchtmittel in dem Innenraum vorzugsweise
vergossen und/oder verklebt. Es ist zwar auch möglich, dass
die Leuchtmittel in dem Innenraum nur mechanisch verklemmt sind,
um die Reparaturfähigkeit zu verbessern. Es hat sich jedoch
herausgestellt, dass bei der üblichen Verklebung bzw. Vergießung
einzelne Leuchtelemente, zum Beispiel einzelne Leuchtdioden, mit
geringem Aufwand und ohne Verletzung des Grundkörpers bzw.
Deckkörpers im Rahmen einer Reparatur herausgeschnitten,
ersetzt und wieder neu vergossen bzw. verklebt werden können,
so dass die Reparatur- bzw. Wartungsfähigkeit des Leuchtkörpers
dadurch nicht eingeschränkt ist.
-
Es
ist bevorzugt vorgesehen, dass sich der Innenraum an den Aufnahmebereich
anschließt und beispielsweise über einen Absatz
oder eine Schulter von diesem deutlich getrennt ist. Es ist des
Weiteren bevorzugt, dass der Aufnahmebereich verklebungs- und/oder
vergussfrei ausgebildet ist, wohingegen der Innenraum mit Vergussmittel
gefüllt sein kann. Dieser Ausbildung liegt die Überlegung
zu Grunde, dass bei der Fertigung des Leuchtkörpers der
Innenraum in schneller Arbeitsweise vergossen werden kann, wobei
einfach darauf geachtet werden kann, dass die Füllhöhe
des Vergussmittels den Innenraum nicht übersteigt.
-
Bei
einer verbesserten Ausführungsform der Erfindung weist
der Grundkörper an der Unterseite und/oder an den Seitenflächen
bzw. Zargenflächen eine Reflektionsschicht und/oder eine
Absorbtionsschicht und/oder eine Dekorschicht auf. Der Grundkörper
bildet damit quasi den Leuchtkörper, in dem das Leuchtmittel
angeordnet ist und der einen Beitrag zur Diffusion bei der Lichtausbreitung
beisteuert. Um die Diffusion und den Lichtverlust möglichst
gering zu halten, ist eine Reflektionsschicht an den Grenzflächen
angeordnet. Um den gewünschten Lichteffekt zu erreichen,
ist nach der Reflektionsschicht eine Absorptionsschicht angeordnet,
welche optional mit einer Dekorschicht oder Farbschicht abgedeckt
ist. Auf der Vorderseite des Deckkörpers kann optional
eine Dekorschicht, eine Farbschicht oder Hochleistungsfolie angeordnet
sein.
-
Der
Grundkörper ist vorzugsweise aus einem milchigen, transluzenten
Kunststoff oder alternativ aus einem klaren Kunststoff gebildet,
welcher eine geringere Lichtabsorption begründet. Der Deckkörper
ist dagegen bevorzugt aus einem transluzenten und/oder opaken Kunststoff
gebildet, um eine homogene Ausleuchtung darzustellen.
-
Ein
weiterer Gegenstand der Erfindung betrifft ein Verfahren zur Wartung
und/oder Reparatur des Leuchtkörpers wie er zuvor beschrieben
wurde bzw. nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei
der Leuchtkörper durch Trennen von Grundkörper
und Deckkörper geöffnet wird, wobei die Wartungs-
bzw. Reparaturaufgaben durchgeführt werden, wobei der Leuchtkörper
durch Zusammenführen des unbeschädigten Grundkörpers
mit dem unbeschädigten Deckkörper wieder geschlossen
wird.
-
Als
ein optionaler Zwischenschritt wird eine alte Dichtung zwischen
Grundkörper und Deckkörper zur Abdichtung des
Innenraums entfernt und/oder eine neue Dichtung zwischen diesen
beiden Körpern zur Abdichtung des Innenraums eingesetzt.
-
Weitere
Merkmale, Vorteile und Wirkungen der Erfindung ergeben sich aus
der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
der Erfindung. Dabei zeigt:
-
1 eine
schematische Draufsicht auf einen Leuchtkörper als ein
erstes Ausführungsbeispiel der Erfindung;
-
2 einen
Querschnitt durch das Leuchtprofil des Leuchtkörpers in 1 als
ein erste Ausführungsvariante der Erfindung.
-
Die 1 zeigt
in einer schematischen Draufsicht einen Leuchtkörper 1 als
ein Ausführungsbeispiel der Erfindung, welcher in diesem
Beispiel als Leuchtbuchstabe als geschwungenes L ausgebildet ist.
Die Oberseite des Leuchtkörpers 1 ist eine licht-emittierende
Fläche, so dass der Leuchtkörper 1 im
Betrieb über den gesamten Schriftzug leuchtet.
-
Die 2 zeigt
einen Querschnitt durch den Leuchtkörper 1 der 1,
z. B. entlang der Schnittlinie A-A, aus dem zu entnehmen ist, dass
der Leuchtköper 1 durch ein Leuchtprofil 2 gebildet
ist, welches einen Grundkörper 3, einen Deckkörper 4 und
ein Leuchtmittel in Form einer Reihe von LEDs 5 umfasst.
-
Das
Leuchtprofil 2 weist eine Tiefe T von kleiner als 35 oder
30 mm auf, die Breite B ist variabel in Abhängigkeit der
Soll-Form des Leuchtkörpers 1 zu gestalten. Das
Leuchtprofil 2 kann geradlinig, geschwungen, mit Kreuzungen
oder auch mit Endabschnitten versehen sein.
-
Der
Grundkörper 3 und der Deckkörper 4 sind
jeweils aus einem Halbzeug in Form eines Acryl-Kunstglases mittels
CNC-Bearbeitung gefertigt, wobei in dem gezeigten Querschnitt Grundkörper 3 und
Deckkörper 4 jeweils einstückig aus dem Material
durch Fräsen bzw. Ausräumen hergestellt sind.
Grundkörper 3 und Deckkörper 4 sind
formschlüssig ineinander gesteckt. Der Grundkörper 3 weist
eine Tiefe t1 von 20 mm, der Deckkörper 4 eine Tiefe
t2 ebenfalls von 20 mm auf, wobei in seitlicher Projektion die Überlappung
zwischen Grundkörper 3 und Deckkörper 4 t1t2
mindestens 30%, vorzugsweise mindestens 50% der Dicke t1 bzw. t2
beträgt. Vorzugsweise sind Grundkörper 3 und
Deckkörper 4 aus dem gleichen Halbzeug hergestellt.
-
Der
Grundkörper 3 weist zwei Seitenstege 6 auf,
welche gemeinsam einen Aufnahmebereich 7 definieren, in
die ein Stegbereich 8 des Deckkörpers 4 eingeführt
ist. Seitlich schließen Grundkörper 3 und Deckkörper 4 bei
diesem Beispiel bündig ab. Der Stegbereich 8 nimmt
in Erstreckung der Breite B mindestens 80%, vorzugsweise mindestens
90% der Breite B ein und füllt den Aufnahmebereich 7 nahezu vollständig
aus. An den Aufnahmebereich 7 anschließend ist
ein Innenraum 9 in Form einer gestuften Nut angeschlossen,
in dem die LEDs 5 angeordnet sind. Zur Befestigung der
LEDs 5 bzw. anderer Leuchtmittel sind diese eingeklebt
oder im Bereich des Innenraums zum Beispiel mit Silikon vergossen,
um zusätzlich eine Fixierung und elektrische Isolation
von den die LEDs 5 verbindenden Kabel zu erreichen. Der
Vergussbereich beschränkt sich jedoch auf den Innenraum 9 und
erstreckt sich insbesondere nicht in den Aufnahmebereich 7,
insbesondere ist zwischen der Stirnseite des Stegbereichs 8 und
der dazu korrespondierenden Anlagefläche des Grundkörpers 3 mit
Ausnahme im Bereich des Innenraums 9 keine Vergussmasse
angeordnet.
-
Die
Verbindung zwischen Grundkörper 3 und Deckkörper 4 erfolgt
durch eine lösbare Verbindung, in diesem Fall durch eine
Schraubverbindung 10. Die Schraubverbindung 10 umfasst
ein Schraubelement 11, welches an seinem freien Ende einen
Gewindebolzen 12 aufweist, welcher in ein dazu korrespondierendes
Gewindeloch 13 in dem Deckkörper 4 eingeschraubt
werden kann. Das Gewindeloch 13 ist zum Beispiel unmittelbar
in den Deckkörper 4 eingeschnitten. An dem gegenüberliegenden
Ende des Schraubelements 11 zeigt dieses eine Kappe 14, welche
sich an die Außenseite des Grundkörpers 3 und
damit an die Unterseite des Leuchtkörpers 1 anlegt.
Optional weist die Kappe 14 einen Hülsenabschnitt 15 auf,
in dem ein Innengewinde 16 eingeschnitten ist, so dass
der Leuchtkörper 1 über die Kappe 14 an
einer Tragkonstruktion befestigt werden kann. Über den
Verlauf der Soll-Form des Leuchtkörpers 1 entlang
des Lichtprofils 2 sind eine Mehrzahl derartiger Schraubverbindungen 10 angeordnet.
-
Aus
der beschriebenen Konstruktion ergibt sich somit ein Leuchtkörper 1,
welcher jederzeit und insbesondere ohne Beschädigung des
Grundkörpers 3 und des Deckkörpers 4 geöffnet
werden kann, um Wartungsarbeiten, Reinigungsarbeiten oder Reparaturarbeiten
durchzuführen.
-
Der
Grundkörper 3 ist wahlweise aus einem milchigen,
gefärbten oder klarem Acrylglas gefertigt und weist an
der Rückseite und an den Seitenflächen eine Schichtenfolge 17 auf,
welche ausgehend von der Lichteinstrahlrichtung durch die LED 5 eine
Reflektionsschicht, eine Absorptionsschicht in Form einer schwarzen
Schicht und eine Dekorschicht umfasst.
-
Der
Deckkörper 4 ist beispielsweise aus einem milchigen,
transluzenten oder opaken Acrylglas gebildet, welcher optional gefärbt
ist und an der Oberseite 18 bzw. an den Seitenflächen
ebenfalls optional eine Dekorfolie, eine Farbschicht oder eine andere
Schicht mit sichtbarem optischen Effekt trägt.
-
Zur
Abdichtung des Innenraums 9 gegenüber äußeren
Einflüssen, insbesondere Feuchtigkeit, können
zum einen die Stirnseiten der Seitenstege 6 mit dem Deckkörper 4 eine
Dichtungsfläche bilden, zum zweiten kann die Stirnseite
des Stegbereichs 8 mit dem dazu korrespondierenden Anlagebereich des
Grundkörpers 3 eine Dichtungsfläche bilden. Weitere
Möglichkeiten bestehen darin, dass man im Bereich des Seitenstegs 6 an
der Oberseite 19 eine Dichtung einlegt oder eine Dichtung
als formlose Masse aufgespritzt wird. Alternativ hierzu kann im Stegbereich 8 eine
derartige Dichtungsanordnung z. B. an den Positionen 20 eingebracht
werden. Bei dieser Lösung ist es bevorzugt, wenn die Dichtungsanordnung
zwischen dem Bereich des Innenraums 9 und der Schraubverbindung 10 positioniert
ist.
-
Funktionell
betrachtet ist die Abstrahlrichtung der LED 5 in Richtung
des Grundkörpers 3 gerichtet, dort wird die Strahlung
gestreut und über die Schichtenfolge 17 in Richtung
des Deckkörpers 4 reflektiert. Durch den kompakten
Aufbau zwischen Grundkörper 3 und Deckkörper 4 erfolgt
eine sehr starke Streuung der Strahlung, so dass an der Oberseite
des Deckkörpers 4 eine sehr homogene Abstrahlung
des Lichts vorliegt.
-
Die
Schraubverbindungen 10 sind auf der von der maßgeblich
lichtabstrahlenden Oberseite mit der Beschichtung 18 abgewandten
Rückseite mit der Beschichtung 17 angeordnet,
so dass diese für den Betrachter in dem üblichen
Betrachtungswinkel nicht einsehbar sind.
-
- 1
- Leuchtkörper
- 2
- Leuchtprofil
- 3
- Grundkörper
- 4
- Deckkörper
- 5
- LED
- 6
- Seitensteg
- 7
- Aufnahmebereich
- 8
- Stegbereich
- 9
- Innenraum
- 10
- Schraubverbindung
- 11
- Schraubelement
- 12
- Gewindebolzen
- 13
- Gewindeloch
- 14
- Kappe
- 15
- Hülsenabschnitt
- 16
- Gewinde
- 17
- Schichtenfolge
- 18
- Oberseite
des Deckkörpers
- 19
- Oberseite
der Seitenstege
- 20
- Zwischenbereich
zwischen Stegbereich und Anlagefläche
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste
der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert
erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information
des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen
Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- - US 5577831 [0003]
- - DE 9307862 U1 [0004]
- - DE 10036231 A1 [0005]