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DE20310267U1 - Verkaufsgestell - Google Patents

Verkaufsgestell

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Publication number
DE20310267U1
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
goods
base
sales rack
support
rack according
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20310267U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Aldi Einkauf GmbH and Co OHG
Original Assignee
Aldi Einkauf GmbH and Co OHG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Priority to DE20310267U priority Critical patent/DE20310267U1/de
Application filed by Aldi Einkauf GmbH and Co OHG filed Critical Aldi Einkauf GmbH and Co OHG
Publication of DE20310267U1 publication Critical patent/DE20310267U1/de
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Priority to DE502004005061T priority patent/DE502004005061D1/de
Priority to SI200430466T priority patent/SI1493363T1/sl
Priority to AT04013987T priority patent/ATE373979T1/de
Priority to AU2004202857A priority patent/AU2004202857B2/en
Priority to US10/881,912 priority patent/US7198160B2/en
Priority to HR20070143T priority patent/HRP20070143T3/xx
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Anticipated expiration legal-status Critical
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47FSPECIAL FURNITURE, FITTINGS, OR ACCESSORIES FOR SHOPS, STOREHOUSES, BARS, RESTAURANTS OR THE LIKE; PAYING COUNTERS
    • A47F5/00Show stands, hangers, or shelves characterised by their constructional features
    • A47F5/01Show stands, hangers, or shelves characterised by their constructional features made of tubes or wire
    • AHUMAN NECESSITIES
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    • A47F5/00Show stands, hangers, or shelves characterised by their constructional features
    • A47F5/16Platform-type show stands with flat, inclined, or curved upper surface
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    • A47F2005/165Platform-type show stands with flat, inclined, or curved upper surface with inclined display surface

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  • Warehouses Or Storage Devices (AREA)
  • Table Equipment (AREA)
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  • Liquid Crystal (AREA)
  • Road Signs Or Road Markings (AREA)
  • Vending Machines For Individual Products (AREA)
  • Burglar Alarm Systems (AREA)
  • Fittings On The Vehicle Exterior For Carrying Loads, And Devices For Holding Or Mounting Articles (AREA)
  • Display Racks (AREA)

Description

PATENTANWÄLTE
EUROPEAN PATENT AND TRADEMARK ATTORNEYS
Anwaltsakte:
9 7 315/Wy/Nu
Diplom-Physiker
DR. WALTER ANDRE JE WSKI (-1996)
Diplom-Ingenieur
DR.-ING. MANFRED HONKE
Diplom-Physiker
DR. KARL GERHARD MASCH
Diplom-Ingenieur
DR.-ING. RAINER ALBRECHT
Diplom-Physiker
DR. JÖRG NUNNENKAMP
Diplom-Chemiker
DR. MICHAEL ROHMANN
Diplom-Physiker
DR. ANDREAS VON DEM BORNE
D 45127 Essen, Theaterplatz 3 D 45002 Essen, P.O. Box IO 02 54
18. Juni 2003
Gebrauchsmusteranmeldung 203 10 267.3
Aldi GmbH & Co. KG
Burgstraße 37
45476 Mülheim / Ruhr
Verkaufsgestell
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Andrejewski, Honke & Sozien, Patentanwälte in Essen
Beschreibung:
Die Erfindung betrifft ein Verkaufsgestell zur Aufnahme von insbesondere in offenen Gebinden präsentierten Lebensmitteln wie Obst, Gemüse etc., mit einer Basis und einer demgegenüber verstellbaren Warenauflage.
( Ein derartiges Verkaufsgestell ist aus der Praxis bekannt.
Darüber hinaus wird ein Korb zum Anbieten von Schüttware beispielsweise in der DE 199 18 604 Al angesprochen.
Die bekannten Verkaufsgestelle haben sich grundsätzlich bewährt, sind jedoch vor dem Hintergrund verbesserungsfähig, dass die Bedienung umständlich ist und das Bestücken mit Waren zum Teil nur unter großer Kraftanstrengung gelingt. Hier will die Erfindung insgesamt Abhilfe schaffen.
Der Erfindung liegt das technische Problem zu Grunde, ein Verkaufsgestell zur Aufnahme von insbesondere in offenen
&ngr; y Gebinden präsentierten Lebensmitteln der eingangs
beschriebenen Gestaltung so weiter zu entwickeln, dass die Warenbestückung einfach gelingt, wobei die Bedienung des Verkaufsgestells, insbesondere die Schrägstellung der ■Warenauflage unschwer gelingt.
Zur Lösung dieser technischen Problemstellung ist ein gattungsgemäßes Verkaufsgestell erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet, dass die Warenauflage mit wenigstens einem 0 wahlweise anbringbaren und von den Waren bzw. Gebinden beim Bestücken überfahrbaren Halteelement zum Fixieren der Waren
Andrejewski, Honke & Sozien, Patentanwälte in Essen
in Schrägstellung der Warenauflage ausgerüstet ist. In der Regel sind mehrere Halteelemente verwirklicht.
Bei" dem Halteelement handelt es sich bevorzugt um eine in die Warenauflage einsteckbare Halteprofilleiste. Dabei mag das Halteelement eine Höhe gegenüber einer Warenauflageebene besitzen, die maximal 30 mm beträgt. Besonders haben sich 20 mm als maximale Höhe bewährt, wobei vorzugsweise sogar der Bereich bis maximal 10 mm präferiert wird.
Um das Überfahren des Haltelementes mit den Gebinden bzw. den Waren zu erleichtern, verfügt dieses über eine das Überfahren begünstigende Querschnittsform. Zu diesem Zweck mag das Halteelement rund, elliptisch, dreieckig oder vergleichbar ausgebildet sein. Dabei hat sich besonders eine rampenartige Gestaltung in Richtung des Überfahrens als günstig erwiesen. Dies vor dem Hintergrund, dass die Gebinde bzw. Waren beim Bestücken der Warenauflage in Schrägstellung von unten nach oben zunehmend die Schräge 0 hinauf verschoben werden.
Dabei wird die Schrägstellung der Warenauflage für die normale Verkaufstätigkeit genutzt. Darüber hinaus lässt sich die Warenauflage aber auch horizontal gegenüber der Basis ausrichten. Diese Stellung kommt üblicherweise beim Transport des Verkaufsgestells zum Einsatz. Als mögliche Schrägen haben sich Winkel von ca. 20° bis 40° als günstig erwiesen, wobei Neigungen im Bereich von ca. 30° bevorzugt sind.
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Andrejewski, Honke & Sozien, Patentanwälte in Essen
Das Halteelement mag L-förmig mit Fixiersteg und Haltesteg ausgebildet sein. Dabei sorgt der Fixiersteg dafür, dass das Halteelement die beschriebene lösbare Verbindung mit der Warenauflage eingehen kann. Demgegenüber stellt der Haltesteg sicher, dass in Schrägstellung der Warenauflage die daran anliegenden Waren bzw. Gebinde nicht die Schräge hinunterrutschen.
Nach einem Vorschlag der Erfindung mit selbstständiger Bedeutung ist bei einem Verkaufsgestell nach dem Oberbegriff vorgesehen, dass an die Warenauflage wenigstens ein in eine Aufnahme der Basis eingreifender U-förmiger Verstellbügel angeschlossen ist. Dabei mögen zwei miteinander gekoppelte Verstellbügel vorgesehen werden. Diese lassen sich an die Unterseite der Warenauflage in etwa mittig und randseitig anschließen.
Bei beiden prinzipiellen Ausgestaltungen, die selbstverständlich miteinander kombiniert werden können, hat es sich bewährt, die Basis als wenigstens oben offene Quader-V ; Struktur aus Vierkantstreben auszubilden, wobei die Warenauflage den kopfseitigen Abschluss dieser oben und gegebenenfalls unten offenen Quaderstruktur bildet. Sobald die Warenauflage also in Transportstellung horizontal ausgerichtet ist, stellt das Verkaufsgestell mit der Basis und der Warenauflage einen im Wesentlichen geschlossenen Quader dar.
Die Auflage lässt sich in der Regel um eine im Wesentlichen 0 horizontal verlaufende Drehachse schwenken. Diese Drehachse folgt dabei dem Verlauf der längsten Seite des Quaders.
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Darüber hinaus ist die Drehachse im Vergleich zu einer Frontseite der Basis um ein vorgegebenes Maß basiseinwärts versetzt.
Die Warenauflage ist in der Regel im Querschnitt L-förmig mit die Basis rückseitig überragendem längeren L-'Schenkel und die Waren in Schrägstellung der Warenauflage fixierendem kurzen L-Schenkel ausgebildet. In Verbindung mit der basiseinwärts um das vorgegebene Maß versetzten Drehachse wird hierdurch erreicht, dass die schräggestellte Warenauflage mit ihrem kurzen L-Schenkel über die Frontseite der Basis übersteht, so dass dort anliegende Waren bzw. Gebinde problemlos entnommen werden können, ohne dass ein Käufer mit der demgegenüber nach hinten versetzten Basis in irgendeiner Weise kollidiert.
Im Ergebnis wird ein Verkaufsgestell zur Aufnahme von insbesondere in offenen Gebinden präsentierten Lebensmitteln zur Verfügung gestellt, welche sich für die Präsentation und den Verkauf von insbesondere Obst, Gemüse etc. besonders eignet. Selbstverständlich lassen sich auch andere Waren hiermit in einem Ladenlokal oder draußen vorteilhaft anbieten.
Dabei wird insgesamt eine besonders stabile und optisch ansprechende Ausführungsform zur Verfügung gestellt, weil die zumeist eingesetzten Vierkantrohre bei der Basis aus verchromtem Stahl hergestellt sind. Das Gleiche gilt für die Warenauflage, die über ein Gitterrost verfügen mag, wenngleich auch eine Holzleistenkonstruktion denkbar ist und vom Erfindungsgedanken umfasst wird.
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So oder so stellt eine solche Warenauflage mit regelmäßig wiederkehrenden Durchbrechungen bzw. einer Rasterung eine vorteilhafte Aufnahmefläche für die daran anzubringenden Halteelemente dar. Das gilt insbesondere dann, wenn an dieser Stelle ein Gitterrost aus verchromten Stahlrundstäben zum Einsatz kommt. Denn diese Stahlrundstäbe können jeweils Steckelemente aufnehmen, mit deren Hilfe die Halteelemente bzw. Halteprofilleisten wahlweise - dem Muster der Rasterung folgend - an der Warenauflage angebracht werden. Dadurch lassen sich flexible Positionen der einzelnen Waren bzw. Gebinde bei Schrägstellung der Warenauflage an dieser definieren. Auch kann hierdurch unterschiedlichen Gebinde- und/oder Warengrößen unschwer Rechnung getragen werden.
Bei den Gebinden mag es sich um offene Kartons, Foliengebinde, Pappschachteln mit Einsätzen oder Kombinationen handeln, die die eigentlichen Waren, insbesondere das Obst oder Gemüse, aufnehmen. - Infolge der überfahrbaren Halte-0 elemente wird sichergestellt, dass die betreffenden Gebinde am kurzen L-Schenkel der Warenauflage anliegend auf diese aufgelegt werden können. Im Anschluss daran werden die Gebinde- entlang der Schräge hochgeschoben, wobei die überfahrbaren Halteelemente sicherstellen, dass dieser Schiebe-Vorgang nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Dazu haben sich rampenartige oder entsprechend gestaltete Querschnittsformen der Halteelemente als günstig erwiesen, die die beschriebene Schiebebewegung die Schräge hinauf ermöglichen. Hierin sind die wesentlichen Vorteile zu 0 sehen.
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Im Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert; es zeigen:
Fig. 1 das erfindungsgemäße Verkaufsgestell in perspektivischer Ansicht mit der Warenauflage in Schrägstellung,
Fig. 2 den Gegenstand nach Fig. 1 mit der Warenauflage in Horizontalposition und
Fig. 3 den Gegenstand nach den Fig. 1 und 2 in Seitenansicht .
In den Figuren ist ein Verkaufsgestell dargestellt, welches sich insbesondere, aber nicht einschränkend, zur Aufnahme von in offenen Gebinden präsentierten Lebensmitteln wie Obst, Gemüse etc. eignet. Das Verkaufsgestell wird dazu in Ladenlokalen platziert, wobei eine Warenauflage 1 gegenüber einer Basis 2 geneigt angeordnet ist, und zwar in Richtung auf die angesprochenen Käufer hin. Dazu lässt sich die Warenauflage 1 gegenüber der Basis 2 verstellen. Nach dem Ausführungsbeispiel wird ein (einziger) Winkel &agr; der Schrägneigung realisiert, der Werte von ca. 30° einnimmt. Grundsätzlich sind natürlich auch andere Winkel &agr; denkbar und werden vom Erfindungsgedanken umfasst. Ebenso die Möglichkeit, mit variierendem Winkel &agr; zu arbeiten.
Die Warenauflage 1 verfügt über wenigstens ein Halteelement 0 3. Dieses Halteelement 3 verhindert, dass die auf der Warenauflage 1 platzierten Waren bzw. Gebinde die infolge
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des Winkels &agr; gebildete Schräge herunterrutschen. Je nach Größe des Gebindes bzw. der Waren lässt sich das jeweilige Halteelement 3 wahlweise an der Warenauflage 1 anbringen und dient zum Fixieren der Waren in Schrägstellung der Warenauflage 1.
Um nun die Warenauflage 1 problemlos bestücken zu können, lassen sich die einzelnen wahlweise und selbstverständlich lösbar an der Warenauflage 1 angebrachten Halteelemente 3 überfahren. Damit ist gemeint, dass eine Bewegung der Gebinde bzw. Waren in Schieberichtung S entlang der Schrägen - beginnend am kurzen L-Schenkel la der Warenauflage 1 - nicht oder nur unwesentlich behindert wird. Die Waren bzw. Gebinde lassen sich also problemlos den langen L-Schenkel Ib der L-förmigen Waranauflage 1 in Richtung S hinaufschieben.
Bei dem oder den Halteelementen 3 handelt es sich um in die Warenauflage 1 einsteckbare Halteprofilleisten 3. Im Rahmen des Ausführungsbeispiels ist das Haltelement 3 bzw. die Halteprofilleiste 3 L-förmig mit Fixiersteg 3a und Haltesteg 3b ausgebildet. Der Fixiersteg 3a verfügt an seiner Unterseite - der Warenauflage 1 zugewandt - über nicht ausdrücklich dargestellte Klipse oder Rastelemente bzw. Steckelemente, die einzelne Rundstäbe 4 eines Gitterrostes 5 rast- und lösbar übergreifen.
Das Gitterrost 5 bildet zusammen mit seinen Rundstäben 4 also im Querschnitt der Warenauflage 1 den langen L-Schenkel Ib. Dagegen sind am kurzen L-Schenkel la lediglich Längsverstrebungen 6 realisiert, die von einem Rahmen 7 aus
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Vierkantrohr umgeben werden. Auch das Gitterrost 5 wird von einem Rahmen 8 aus einem Vierkantrohr umschlossen. Beide Rahmen 7, 8 verfügen über jeweils abgerundete Ecken, um eventuelle Verletzungen auszuschließen.
5
Das Halteelement 3 bzw. dessen Haltesteg 3b verfügt über eine Höhe H gegenüber einer Warenauflageebene E, die im Rahmen des Ausführungsbeispiels unterhalb von 20 mm, vorzugsweise unterhalb von 10 mm, angesiedelt ist. Dadurch lässt sich in Verbindung mit einem speziellen Querschnittsprofil des Halteelementes 3 das beschriebene Überfahren der Halteelemente 3 gewährleisten. Dabei hat sich eine runde oder elliptische Querschnittsform als günstig erwiesen. Auch dreieckige Querschnittsformen des Haltesteges 3b sind denkbar. Ebenso kann der Haltesteg 3b auch über eine Schräge entgegen der Richtung S verfügen, die das Überfahren des jeweiligen Halteelementes 3 erleichtert.
Die Warenauflage 1 besitzt wenigstens einen U-förmigen Verstellbügel 9. Dieser U-förmige Verstellbügel 9 ist mit seinen beiden U-Schenkeln 9a gelenkig an die Warenauflage 1 angeschlossen, und zwar vorteilhaft an eine Quertraverse 10, die gleichzeitig zur Stabilisierung des Gitterrostes 5 und damit der Warenauflage 1 insgesamt dient. Die beiden U-Schenkel 9a werden durch eine U-Basis 9b miteinander verbunden. Der Verstellbügel 9 greift- insgesamt in eine Aufnahme 11 an der Basis 2 ein. Bei dieser Aufnahme 11 an der Basis 2 handelt es sich im Rahmen des Ausführungsbeispiels um einen Rundhaken 11, in welchen die U-Basis 9b des U-förmigen Verstellbügels 9 eingehängt wird.
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Andrejewski, Honke & Sozien, Patentanwälte in Essen
Man erkennt, dass im Rahmen des Ausführungsbeispiels zwei miteinander gekoppelte Verstellbügel 9 realisiert sind. Die beiden Verstellbügel 9 sind an die Unterseite der Warenauflage 1 in etwa mittig und randseitig angeschlossen. Zur Kopplung der beiden Verstellbügel 9 dient eine Verbindungsstrebe 12. Die Verbindungsstrebe 12 stellt sicher, dass bei aus der Aufnahme 11 ausgehängten Verstellbügeln 9 die ( ■ Warenauflage 1 und folglich die beiden miteinander gekoppelten Verstellbügel 9 dennoch einwandfrei geführt werden, und zwar entlang eines in der Basis vorgesehenen Querrohres 13. Tatsächlich sind zwei Querrohre 13 realisiert, die in einem Rahmen 14 der Basis 1 verlaufen. Der Rahmen 14 verbindet jeweils vier Vertikalrohre 15 als Füße der Basis 1 miteinander. Gleiches gilt für einen weiteren Rahmen 16, der jedoch über keine Querrohre verfügt.
Jedenfalls stellen die Querrohre 13 im Rahmen 14 sicher, dass die beiden Verstellbügel 9 und folglich die Warenauflage 1 beim Übergang von ihrer horizontalen Position zum
\ y Transport nach Fig. 2 in die Verkaufsposition entsprechend
der Fig. 1 einwandfrei geführt werden. Dazu lässt sich die Warenauflage 1 um eine horizontal in Richtung der längsten Seite der quaderförmigen Basis 2 verlaufende Drehachse 17 5 - wie in Fig. 3 angedeutet - im Gegenuhrzeigersinn verschwenken. Die Drehachse 17 ist im Vergleich zu einer Frontseite 18 der Basis 1 um ein vorgegebenes Maß M basiseinwärts versetzt.
0 Dadurch wird insgesamt erreicht, dass die Warenauflage 1 in ihrer Schrägstellung mit in etwa gleichen Überhängen Ü,
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einerseits des kurzen L-Schenkels la und andererseits des langen L-Schenkels Ib gegenüber der Basis 2 ausgerüstet ist. Das macht die strichpunktierte Darstellung in Fig. 3 unmittelbar deutlich. Dadurch wird eine besonders gleichmäßige Lastverteilung erreicht und gewährleistet, dass der Schwerpunkt C des beladenen Verkaufsgestells in etwa im Schnittpunkt der Diagonalen der Basis 2 angeordnet ist, um
C maximale Standsicherheit des Verkaufsgestelles zu
erreichen.
10
Dagegen überragt der lange L-Schenkel Ib die Basis 1 in seiner Horizontalposition rückseitig relativ deutlich, wie die durchgezogene Darstellung in Fig. 3 deutlich macht.
Sämtliche Rahmen 7, 8 und 14, 16 sind ebenso wie die Vertikalrohre 15 aus Vierkantstahlrohren gefertigt. Diese Stahlrohre verfügen wie das Gitterrost 5 und dessen Rundstäbe 4 über eine verchromte Beschichtung, so dass ein ansprechendes Äußeres erreicht wird und insbesondere die Eignung zur Präsentation von Lebensmitteln gegeben ist.
&ngr; Darüber hinaus liegen die Rundstäbe 4 in Schieberichtung S
auf den hierzu senkrecht verlaufenden Rundstäben 41 auf, um das Hochschieben der Waren bzw. Gebinde entlang der schräggestellten Warenauflage 1 zu erleichtern. Die Rundstäbe 4 spannen folglich die Warenauflageebene E auf.
Insgesamt lassen sich mit dem beschriebenen Verkaufsgestell die Waren lückenlos aneinanderreihen, ohne dass die Gebinde bzw. Kisten optisch wahrgenommen werden. Dadurch ergibt 0 sich ein plastischer Eindruck der Ware ohne sichtbare Kartonseiten. Druckstellen am Gemüse bzw. Obst lassen sich
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Andrej ewski, Honke & Sozien, Patentanwälte in Essen
so verhindern, weil dieses schonend in den jeweiligen Gebinden bzw. in entsprechend geformten Pappschachteln bevorratet wird.
Durch den Einsatz der wahlweise anbringbaren und selbstverständlich verstellbaren sowie überfahrbaren Halteelementen 3 lässt sich das beschriebene Verkaufsgestell auch in der oberen Reihe problemlos und ohne unnötigen Kraftaufwand bestücken.
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Claims (11)

1. Verkaufsgestell zur Aufnahme von insbesondere in offenen Gebinden präsentierten Lebensmitteln wie Obst, Gemüse etc., mit einer Basis (2) und einer demgegenüber verstellbaren Warenauflage (1), dadurch gekennzeichnet, dass die Warenauflage (1) mit wenigstens einem wahlweise anbringbaren und von den Waren bzw. Gebinden beim Bestücken überfahrbaren Haltelement (3) zum Fixieren der Waren in Schrägstellung der Warenauflage (1) ausgerüstet ist.
2. Verkaufsgestell nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteelement (3) als in die Warenauflage (1) einsteckbare Halteprofilleiste (3) ausgebildet ist.
3. Verkaufsgestell nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteelement (3) eine Höhe (H) gegenüber einer Warenauflageebene (E) aufweist, die maximal 30 mm, insbesondere 20 mm, vorzugsweise 10 mm, beträgt.
4. Verkaufsgestell nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteelement (3) eine das Überfahren mit den Gebinden bzw. Waren begünstigende Querschnittsform, zum Beispiel rund, elliptisch, dreieckig etc. aufweist.
5. Verkaufsgestell nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteelement (3) L-förmig mit Fixiersteg (3a) und Haltesteg (3b) ausgebildet ist.
6. Verkaufsgestell nach dem Oberbegriff des Anspruches 1, dadurch gekennzeichnet, dass an die Warenauflage (1) wenigstens ein in eine Aufnahme (11) der Basis (2) eingreifender U-förmiger Verstellbügel (9) angeschlossen ist.
7. Verkaufsgestell nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass zwei miteinander gekoppelte Verstellbügel (9) an die Unterseite der Warenauflage (1) in etwa mittig und randseitig angeschlossen sind.
8. Verkaufsgestell nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Basis (2) als wenigstens oben offene Quaderstruktur aus Vierkantstreben mit der kopfseitigen Warenauflage (1) ausgebildet ist.
9. Verkaufsgestell nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Warenauflage (1) um eine im Wesentlichen horizontal verlaufende Drehachse (17) schwenkbar an der Basis (2) gelagert ist, wobei die Drehachse (17) im Vergleich zu einer Frontseite (18) der Basis (2) um ein vorgegebenes Maß (M) basiseinwärts versetzt ist.
10. Verkaufsgestell nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Warenauflage (1) im Querschnitt L-förmig mit die Basis (2) rückseitig überragendem längeren L-Schenkel (1b) und die Waren in Schrägstellung der Warenauflage (1) fixierenden kurzen L-Schenkel (1a) ausgebildet ist.
11. Verkaufsgestell nach einem der Ansprüche 1 bis 10, gekennzeichnet durch eine Kombination der Merkmale der Ansprüche 1 bis 5 sowie 6 und 7 untereinander sowie mit den Merkmalen der Ansprüche 8 bis 10.
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