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DE202007016569U1 - Verkaufsgestell zum Präsentieren von Waren - Google Patents

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DE202007016569U1
DE202007016569U1 DE200720016569 DE202007016569U DE202007016569U1 DE 202007016569 U1 DE202007016569 U1 DE 202007016569U1 DE 200720016569 DE200720016569 DE 200720016569 DE 202007016569 U DE202007016569 U DE 202007016569U DE 202007016569 U1 DE202007016569 U1 DE 202007016569U1
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Abstract

Verkaufsgestell zum Präsentieren von Waren, insbesondere in offenen Gebinden (2) befindliches Gemüse, Obst o. dgl. Lebensmittel, mit einem gestellartigen Unterbau (3), auf dem ein in Form einer Gitterplatte (4) o. dgl. Flächenelement ausgebildeter und in eine Neigungsstellung (B) hochschwenkbarer Warenträger (5) abgestützt ist, derart, daß die auf einer vom Warenträger (5) definierten Stützebene (S) befindlichen Gebinde (2) in einer zum Kunden geneigten Zugriffslage präsentierbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß der Warenträger (5, 5') zumindest eine zusätzliche Auflagestütze (7, 7', 7'', 7''') aufweist, mit der für die Waren bzw. die Gebinde (2) zumindest eine zweite oberseitige Stützebene (S') vorgebbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verkaufsgestell zum Präsentieren von Waren, insbesondere in offenen Gebinden befindliches Gemüse, Obst o. dgl. Lebensmitteln, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Bekannte Verkaufsgestelle dieser Art ( DE 19 14 436 , G 88 01 534.3 ) weisen einen gestellartigen Unterbau auf, der jeweilige in zumindest eine Neigungsstellung hochschwenkbare Warenträger so abstützt, daß auf diesem befindliche Gebinde in eine zum Kunden geneigte Zugriffslage gelangen. Bei einem Verkaufsgestell gemäß EP 1 493 363 A1 weist der verstellbare Warenträger zusätzliche Halteelemente auf, die in der Schrägstellung des Warenträgers zum Fixieren der sonst auf diesem abrutschenden Gebinde vorgesehen sind. Diese Halteelemente sind beim Bestücken des Warenträgers von den Gebinden o. dgl. Behälter überfahrbar und können durch eine schwenkbare Verbindung mit dem Warenträger selbsttätig in die Blockierstellung zurückschwenken. Auch bei einer ähnlichen Konstruktion gemäß EP 1 592 327 B1 sind die Halteelemente im Stande, den Behältnissen bei deren Aufwärtsbewegung auszuweichen, so daß auf der Stützebene des Warenträgers eine Reihenanordnung der Gebinde erreicht ist, wobei das obere der Gebinde eine vom Kunden umständlich zu erreichende Lage aufweist.
  • Die Erfindung befaßt sich mit dem Problem, ein Verkaufsgestell zum Präsentieren von Waren zu schaffen, dessen Warenträger mit geringem technischem Aufwand eine ergonomisch günstige Auflage der Waren bzw. Gebinde gewährleistet und dabei ein optimaler Abverkauf von Waren auch aus gestapelten Gebinden möglich ist.
  • Die Erfindung löst diese Aufgabe mit einem Verkaufsgestell mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Weitere Ausgestaltungen ergeben sich aus den Ansprüchen 2 bis 28.
  • Das erfindungsgemäß ausgeführte Verkaufsgestell ist im Bereich seines Warenträgers mit die Waren bzw. die Gebinde untergreifenden Auflagestützen versehen, wobei diese als zusätzliche Bauteile aus einer Nichtgebrauchsstellung in eine Gebrauchsstellung überführbar sind und damit eine funktional verbesserte Handhabung von auf dem Warenträger befindlichen Gebinden möglich ist. Mit den Auflagestützen kann oberhalb des an sich bekannten Warenträgers eine zweite Stützebene geschaffen werden, so daß eine erhöhte Zugriffslage für die Kunden erreicht wird und auch bei flachen Gebinden oder von diesen gebildeten Reihenanordnungen mit weiter entfernt vom Kunden am oberen Seitenrand des Warenträgers befindlichen Gebinden eine optimale Warenentnahme möglich bleibt.
  • Die aus ihrer obenliegenden Gebrauchsstellung in eine abgesenkte Nichtgebrauchsstellung verlagerbaren Auflagestützen sind weitgehend vollständig absenkbar bzw. in den Warenträger integrierbar, so daß auf dem die erste Stützebene definierenden Warenträger auch eine Stapelung von zumindest zwei Gebinde-Lagen möglich ist und bei einem Kundenzugriff in das jeweils obenliegende Gebinde eine ergonomisch günstige Präsentationslage genutzt wird.
  • Nach Entleerung des obenliegenden Gebindes kann dieses vom Personal einfach entfernt werden und die zweite Lage der Gebinde wird anschließend in die ergonomisch günstige Zugriffslage dadurch gebracht, daß vorher die Auflagestützen in der Gebrauchsstellung positioniert werden. Durch eine entsprechend als Höhenabstand zur ersten Stützebene wirksame Länge der Auflagestützen kann für die zweite Lage der nun zum Abverkauf bereitgestellten Gebinde die ergonomisch vorteilhaft verbesserte Präsentationslage vorgegeben werden. Bei dieser jeweiligen Umrüstung des Warenträgers bzw. der Auflagestützen wird mit geringem Aufwand ein vorteilhaftes first-in-first-out-System realisiert, so daß für den Abverkauf von insbesondere Frischgemüse eine einfache Überwachung und eine optimale Kontrolle der Waren möglich ist.
  • Weitere Einzelheiten und vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung und der Zeichnung, in der mehrere Ausführungsbeispiele des erfindungsgemäßen Verkaufsgestells näher veranschaulicht ist. In der Zeichnung zeigen:
  • 1 eine Seitenansicht eines Verkaufsgestells zum Präsentieren von Waren gemäß dem Stand der Technik,
  • 2 eine vergrößerte Ausschnittsdarstellung des Verkaufsgestells gemäß 1 im Bereich eines auf diesem vorgesehenen Warenträgers mit erfindungsgemäßen Auflagestützen für Gebinde,
  • 3 eine Ausschnittsdarstellung ähnlich 2 mit in Stapellage befindlichen Gebinden auf dem Warenträger,
  • 4 und 5 jeweilige Perspektivdarstellungen einer ersten Ausführung des Warenträgers mit in unterschiedlichen Stellungen befindlichen Auflagestützen,
  • 6 eine vergrößerte Ausschnittsdarstellung einer einzelnen auf dem Warenträger befindlichen Auflagestütze in Gebrauchsstellung,
  • 7 bis 9 jeweilige Prinzipdarstellungen unterschiedlicher Phasen bei der Verlagerung der Auflagestütze,
  • 10 eine Perspektivdarstellung, ähnlich 4 mit einer zweiten Ausführung des Verkaufsgestells mit zwei nebeneinander angeordneten Warenträgern und veränderten Auflagestützen,
  • 11 eine Seitenansicht des Verkaufsgestells gemäß 10,
  • 12 eine Perspektivdarstellung ähnlich 10 mit einer ergänzten Ausführung des Warenträgers im Bereich der veränderten Auflagestützen,
  • 13 eine Ausführung ähnlich 12 mit den Auflagestützen in oberer Gebrauchsstellung,
  • 14 eine Seitenansicht des Verkaufsgestells gemäß 13 mit sämtlichen hochgeschwenkten Auflagestützen,
  • 15 eine Seitenansicht ähnlich 14 mit auf den Warenträgern in Nichtgebrauchslage aufliegenden Auflagestützen,
  • 16 eine Draufsicht auf das Verkaufsgestell gemäß 15, und
  • 17 eine vergrößerte Ausschnittsdarstellung im Bereich einer Stützvorrichtung für die Warenträger am Unterbau des Verkaufsgestells.
  • In 1 ist ein insgesamt mit 1 bezeichnetes Verkaufsgestell zum Präsentieren von Waren dargestellt. Derartige Verkaufsgestelle 1 werden insbesondere in Supermärkten o. dgl. zur Präsentation von in offenen Gebinden 2 befindlichen Lebensmitteln wie Obst oder Gemüse eingesetzt. Das Verkaufsgestell 1 weist dabei einen ge stellartigen Unterbau 3 auf, der einen in Form einer Gitterplatte 4 o. dgl. Flächenelement (4) ausgebildeten und aus einer im wesentlichen horizontalen Stützebene A in eine Neigungsstellung (Winkel B) hochschwenkbaren Warenträger 5 aufweist, der im Bereich eines Gelenkes 6 abgestützt ist. Damit können die auf einer vom Warenträger 5 definierten Stützebene S befindlichen Gebinde 2 in einer zum Kunden geneigten Zugriffslage (entsprechend der Einstellung des Winkels B) präsentiert werden.
  • Das Verkaufsgestell 1 ist in erfindungsgemäß verbesserter Ausführung im Bereich des zumindest einen Warenträgers 5 mit einem oder mehreren als zusätzliche Bauteile vorgesehenen Auflagestützen 7 (2) versehen, womit den Waren bzw. den Gebinden 2 zumindest eine zweite oberseitig über dem Warenträger 5 verlaufende Stützebene S vorgegeben werden kann.
  • Die vergrößerte Ausschnittsdarstellung gemäß 2 zeigt, daß mit der zumindest einen Auflagestütze 7 jeweilige Präsentationslagen der Waren bzw. Gebinde 2 unabhängig von der voreingestellten Neigung B des Warenträgers 5 veränderbar sind. Die weitgehend beliebige konstruktive Ausführung der Auflagestütze 7 kann dabei darauf gerichtet sein, in kundenspezifisch angepaßten Ausführungen eine oder mehrere zur ersten Stützebene S des Warenträgers 5 im wesentlichen parallele zweite Stützebene S' zu bilden. Ebenso ist denkbar, daß ähnlich dem in 2 mit dem Gebinde 2'' verdeutlichen Präsentations-Konzept auch eine oder mehrere zur ersten Stützebene S des Warenträgers 5 geneigte zweite Stützebenen S'' (Neigungswin kel C) vorgebbar sind, wobei die Auflagestütze 7' durch ihre Kontur bzw. Einbaulage die jeweilige Anlageposition bestimmt.
  • Entsprechend der konstruktiven Gestaltung des Verkaufsgestells 1 und jeweiliger für dieses kundenspezifisch vorgesehener Anwendungsfälle können mittels jeweiliger Längen L, L der Auflagestützen 7, 7' unterschiedliche Höhenabstände der zweiten Stützebene S' zur ersten Stützebene S des Warenträgers 5 vorgebbar sein, so daß Systeme für unterschiedliche Gebindehöhen, Warenabmessungen o. dgl. bereitstellbar sind.
  • Die unterschiedlichen Nutzungsphasen der Auflagestütze 7 gemäß 3 und 2 verdeutlichen, daß die Auflagestützen 7 aus einer im Bereich der ersten Stützebene S befindlichen Nichtgebrauchsstellung (3) in die oberseitige Gebrauchsstellung (2) verlagerbar sind. Dabei wird die vorteilhafte Ausführung der Auflagestützen als unmittelbar mit dem Warenträger 5 verbundene Teile deutlich. Ebenso ist denkbar, die Auflagestützen als aufsteckbare Teile bzw. Baugruppen auszuführen (nicht dargestellt).
  • Die Auflagestützen 7, 7' sind dabei in die eine erhöhte Position für die Gebinde 2 vorgebende, im wesentlichen zur ersten Stützebene S des Warenträgers 5 parallele zweite Stützebene S' von Hand überführbar, wonach die Auflagestützen 7 in der als jeweilige Stützstellung wirksamen Verbindungsstellung unmittelbar am Warenträger 5 festlegbar sein können. Für diese Verbindung sind unterschiedliche konstruktive Ausführungen denkbar, wobei die Auflagestützen 7 auch durch das Gewicht der auf liegenden Gebinde 2 fixierbar sein können. Ebenso ist vorgesehen, daß die Auflagestützen 7 in eine zur ersten Stützebene S spitzwinklig geneigte Präsentationslage (2, Ebene S'') fixiert werden können, so daß die Gebinde 2'' nur noch teilweise unmittelbar auf dem Warenträger 5 bei D gehalten sind.
  • In 3 ist eine weitere vorteilhafte Anwendung der Auflagestützen 7 verdeutlicht, wobei jeweilige Gebinde 2, 2' eine zumindest zweilagige Stapelstellung auf dem Warenträger 5 bilden, in der ein Zugriff nach Art einer first-in-first-out-Verlagerung durchführbar ist. Nach Entleerung des oberen Gebindes 2' kann das jeweils darunter befindliche Gebinde 2 auf die Auflagestützen 7 dann aufgelegt werden, wenn diese in der Gebrauchsstellung angehoben ist. Nach dieser Positionierung wird ebenfalls die obere, ergonomisch günstige Präsentationslage des Gebindes 2 für den Kunden vorgegeben. Gleichzeitig wird mit diesem Positionswechsel ein vom Personal auszuführender Umschichtungsvorgang realisiert, damit die Ware schneller kontrollierbar und der Abverkauf leicht verderblicher Lebensmittel kann nach dem first-in-first-out-System optimiert werden.
  • In den Perspektivdarstellungen gemäß 4 und 5 ist die Anordnung einer Vielzahl der Auflagestützen 7 im Bereich des als Gitterplatte 4 ausgebildeten Flächenelement deutlich. Die Anzahl der Auflagestützen 7 ist weitgehend variabel, wobei in 4 eine Gebrauchsstellung gezeigt ist und sich die Auflagestützen 7 in 5 in Nichtgebrauchsstellung befinden.
  • In 6 ist eine Auflagestütze 7 in Einzeldarstellung auf der Gitterplatte 4 verdeutlicht, wobei gleichzeitig deren Ausbildung als ein Schwenkhaken 8 gezeigt ist. Dieser Schwenkhaken 8 ist im Nahbereich der Stützebene S des Warenträgers 5 um eine Halteachse E verlagerbar (Pfeil G, G'; 7 bis 9).
  • Der Schwenkhaken 8 weist dabei in einstückiger Ausführung einen aus der Stützebene S des Warenträgers 5 hochschwenkbaren Verbindungsschenkel 9 und einen anderenends zur Ware bzw. zum Gebinde 2 hin ausrichtbaren Anlageschenkel 10 auf. In Zusammenschau mit 7 bis 9 wird deutlich, daß der Schwenkhaken 8 in Nichtgebrauchsstellung (9) mit seinem Verbindungsschenkel 9 im wesentlichen in der Stützebene S des Warenträgers 5 liegt und dabei der Auflageschenkel 10 zumindest teilweise die Stützebene S nach unten durchgreift.
  • Der Schwenkhaken 8 ist im Bereich zwischen seinem Verbindungsschenkel 9 und dem Auflageschenkel 10 mit einem Winkel F geformt, der entsprechend den Durchgriffsbedingungen im Bereich jeweiliger Maschen 11 der Gitterplatte 4 einen Winkel von beispielsweise 45° bis 100°, vorzugsweise 90°, aufweist.
  • Ausgehend von der Nichtgebrauchsstellung (9) des Schwenkhakens 8 wird deutlich, daß dieser mit einer ca. 180°-Schwenkbewegung (Pfeil G) in die Gebrauchsstellung hochschwenkbar ist und in dieser der Verbindungsschenkel 9 im wesentlichen im Bereich der Stützebene S am Warenträger 5 gehalten ist (7). In Zusammenschau mit 6 wird deutlich, daß dabei als effiziente Fixierung eine einfache Auflage des Verbindungsschenkels 9 auf jeweiligen Teilstreben 12 der Gitter platte 4 vorgesehen ist. In dieser Stützstellung verläuft der Anlageschenkel 10 mit seinem oberen endseitigen Bereich in der zweiten Stützebene S'.
  • In zweckmäßiger Ausführung ist der Anlageschenkel 10 mit einem diesen in der zweiten Stützebene S verlängernden Ansatzteil 13 versehen. Der Schwenkhaken 8 ist in der dargestellten einstückigen Ausführung insgesamt als ein Biegeformteil ausgebildet, so daß mit geringem Herstellungsaufwand auch eine Anpassung an die jeweils vorliegenden geometrischen Gegebenheiten im Bereich des Warenträgers 5 möglich sind. Für eine stabile Abstützung auch größerer Gewichte ist der Schwenkhaken aus zwei Biegeformteilen hergestellt, die durch Querstege 14 verbunden sind. In 6 ist die einstückige Ausführung mit den zwei Biegeformteilen dadurch erreicht, daß ein Formdraht als Ausgangsmaterial zu der dargestellten zweischenkligen Kontur umgeformt wird.
  • Zur Schwenkhalterung im Bereich der Verbindungsachse E ist der Schwenkhaken 8 im Bereich des qVerbindungsschenkels 9 mit einer endseitigen Formöse 15, 15' versehen, die von der nahe der Stützebene S des Warenträgers 5 verlaufenden und als Haltestrebe wirksamen Teilstrebe 12 durchgriffen ist.
  • In weiteren Ausführungsformen des Schwenkhakens 8 ist denkbar, daß zur Bildung zusätzlicher Stützebenen ähnlich S', S'' an den Schenkeln 9 und/oder 10 des Schwenkhakens 8 zusätzliche Halteteile vorgesehen sind (nicht dargestellt) und in ebenfalls nicht dargestellter Ausführung kann der Schwenkhaken 8 auch zumindest bereichsweise mit rutschhemmenden und/oder geräuschdämpfenden Auflagen ver sehen werden, so daß eine optimale Halterung für Gebinde 2 auf den Auflagestützen 7 erreicht ist.
  • In 10 ist eine zweite Ausführung des erfindungsgemäßen Verkaufsgestells 1' mit Warenträgern 5' ähnlich 4 dargestellt, wobei dieses Gestell 1' oberhalb des gestellartigen Unterbaus 3 zwei von diesem aus (Pfeil B) hochgeschwenkte Teilbereiche mit dem jeweiligen Warenträger 5' aufweist. Anstelle der gemäß 1 bis 9 gezeigten Schwenkhaken-Ausführung sind in 10 bis 13 jeweilige Auflagestützen 7'' dargestellt. Diese sind als zwei L-förmig abgewinkelte Wandteile 16 und 17 aufweisende Schwenkkörper (Bewegungspfeil G'', 11) ausgebildet. Dabei ist vorgesehen, daß eines der L-Wandteile – nämlich 16 – mittels einer im Nahbereich der Stützebene S befindlichen Halteachse E am Warenträger 5' bzw. an diesem vorgesehenen Tragstreben 18, 19, 20 gehalten ist.
  • Die Seitenansicht gemäß 11 zeigt, daß die beiden L-förmig abgewinkelten Wandteile 16 und 17 mit im wesentlichen gleicher Schenkellänge K, K' versehen sind, so daß der jeweilige Schenkel 17 bei der Schwenkbewegung in Richtung G'' durch eine in der Stützebene S vorgesehene Durchlaßzone 21 hindurchgeschwenkt und in die obere Stützlage überführt werden kann (Stützebene S', 11). Mit zu G'' entgegengesetzter Schwenkrichtung erfolgt die Rückverlagerung der Auflagestütze 7'' in die Ausgangsposition (11, linke Seite).
  • Auch in den Darstellungen gemäß 12 und 13 ist das vorgeschriebene Schwenk-Konzept verwirklicht, wobei sich in 12 (rechte Seite) die Auflagestützen 7'' in Nichtgebrauchsstellung befinden und auf der linken Seite dieser Darstellung sämtliche der Auflagestützen 7'' in der hochgeschwenkten Position abgestützt sind. In 13 sind sämtliche der Auflagestützen 7'' hochgeschwenkt, so daß die Wandteile 17 die obere Stützebene S mit entsprechenden Auflagebereichen für die Gebinde 2 (11) definieren.
  • In 14 bis 16 ist das Verkaufsgestell 1' mit einer dritten Ausführung der Auflagestützen 7'' im Bereich der Warenträger 5' dargestellt. Diese Auflagestützen 7'' sind ebenfalls als L-förmig abgewinkelte Wandteile 16' und 17' aufweisende Schwenkkörper ausgebildet, wobei diese Wandteile 16' und 17' jedoch mit unterschiedlichen Schenkellängen T bzw. P versehen sind (14).
  • In 15, rechte Seite, ist – beispielhaft an einer der als Schwenkkörper 7'' ausgebildeten Auflagestützen – mit einem Pfeil H veranschaulicht, daß die Teile 7'' dieser Warenträger 5' im Bereich der Halteachse E'' in einer Pfeilrichtung H verschiebbar gehalten sind. Damit sind die Auflagestützen 7'' aus der in 15 gezeigten Lage anhebbar und können danach in einer Schwenkrichtung G'' in die gemäß 14 dargestellte Gebrauchsstellung hochgeschwenkt werden.
  • Diese Schub-Schwenk-Kombination gemäß Pfeil H und G'' ermöglicht es, die einen kurzen Schenkel 17' aufweisende Auflagestütze 7''' in der jeweiligen Stützebene S so zu positionieren, daß eine weitgehend vollständige Flächenabdeckung (16) erreicht ist. Damit sind die – in 10 bis 13 dargestellten – Durchlaßöffnungen 21 mit geringem Aufwand abdeckbar und ein unbeabsichtigtes Hindurchfallen von auf den Warenträgern 5' (16) präsentierten Waren wird vermieden. Diese können sich auf der weitgehend geschlossenen Stützebene S zu einem unteren Anlagebügel 22 hin verlagern und sind so für Kunden bzw. die Bedienperson einfach erreichbar.
  • In der Ausführung gemäß 10 ist das Verkaufsgestell 1' im Bereich zwischen dem Unterbau 3 und den Warenträgern 5' bzw. deren Tragstreben 18, 19, 20 mit einem einfachen Stützbügel 23 versehen, der nur in einer vergleichsweise ungünstigen Bedienposition erreichbar ist (11) und die in Pfeilrichtung B hochgeschwenkte Gebrauchslage der Warenträger 5, 5' sichert.
  • Bei den Ausführungen des Verkaufsgestells 1 gemäß 1 sowie 12 bis 14 ist zwischen dem gestellartigen Unterbau 3 und den Warenträgern 5 bzw. 5' eine für deren Neigungsstellung B einsetzbare Stützvorrichtung 24 aus mehreren Bauteilen vorgesehen, wobei diese mit zumindest einer weiteren Haltestrebe 25 im Bereich des Unterbaus 3 bzw. dessen Auflagebalken 3' zusammenwirkt.
  • In 17 sind die wesentlichen Baugruppen der Stützvorrichtung 24 in vergrößerter Ausschnittsdarstellung verdeutlicht, wobei diese Konstruktion so ausgeführt ist, daß nach Verlagerung der Warenträger 5' in die dargestellte Neigungsstellung B eine selbsttätige Verriegelung in der in 17 dargestellten Verbindungsstellung erfolgt. Danach kann die Stützvorrichtung 24 von Hand oder per Full mit geringem Aufwand im Bereich des Gelenkes 6 entriegelt und in die wesentlichen horizontale Nichtgebrauchsstellung (nicht dargestellt) zur Stützebene A hin geschwenkt werden.
  • Die Stützvorrichtung 24 ist dabei im Bereich einer – in einem Abstand A' (15) zur gelenkig bei M am Warenträger 5' angreifenden und bei N auf dem Balken 3' aufliegenden – Haltestrebe 25 mit einer Riegelbaugruppe 26 versehen, die einen per Fuß bedienbaren Bügel 27 aufweist. In der in 17 dargestellten Bedienstellung ist die Riegelbaugruppe 26 an einem Anlageteil 28 des Bügels 27 gehalten. In diesem Bereich und an einer Anlagezone 29 an einem Balken 3'' des Unterbaus 3 kann das Riegelelement 26 durch entsprechende Betätigung und Schwenkverlagerung (Pfeil 30, 17) freigegeben werden. Nach entsprechender Verlagerung der Haltestrebe 25 (z. B. Schwenkrichtung 30', 14) kann der gesamte Bereich der Warenträger 5 entgegen der Schwenkrichtung B aus der Präsentationslage zur Stützebene A hin abgesenkt werden.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 1914436 [0002]
    • - G 8801534 [0002]
    • - EP 1493363 A1 [0002]
    • - EP 1592327 B1 [0002]

Claims (28)

  1. Verkaufsgestell zum Präsentieren von Waren, insbesondere in offenen Gebinden (2) befindliches Gemüse, Obst o. dgl. Lebensmittel, mit einem gestellartigen Unterbau (3), auf dem ein in Form einer Gitterplatte (4) o. dgl. Flächenelement ausgebildeter und in eine Neigungsstellung (B) hochschwenkbarer Warenträger (5) abgestützt ist, derart, daß die auf einer vom Warenträger (5) definierten Stützebene (S) befindlichen Gebinde (2) in einer zum Kunden geneigten Zugriffslage präsentierbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß der Warenträger (5, 5') zumindest eine zusätzliche Auflagestütze (7, 7', 7'', 7''') aufweist, mit der für die Waren bzw. die Gebinde (2) zumindest eine zweite oberseitige Stützebene (S') vorgebbar ist.
  2. Verkaufsgestell nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mit der zumindest einen Auflagestütze (7, 7', 7'', 7''') jeweilige Präsentationslagen der Waren bzw. Gebinde (2, 2', 2'') unabhängig von der voreingestellten Neigung (B) des Warenträgers (5, 5') veränderbar sind.
  3. Verkaufsgestell nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere der Auflagestützen (7, 7', 7'', 7''') eine oder mehrere zur ersten Stützebene (S) des Warenträgers (5, 5') im wesentlichen parallele und/oder geneigte zweite Stützebenen) (S', S'') bilden.
  4. Verkaufsgestell nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß mittels jeweiliger Längen (L, L', K, K', P, T) der Auflagestützen (7, 7', 7'', 7''') unterschiedliche Höhenabstände der zweiten Stützebene (S') zur ersten Stützebene (S) des Warenträgers (5) vorgebbar sind.
  5. Verkaufsgestell nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflagestützen (7, 7', 7'', 7''') aus einer im Bereich der ersten Stützebene (S) befindlichen Nichtgebrauchsstellung in die oberseitige Gebrauchsstellung verlagerbar sind.
  6. Verkaufsgestell nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflagestützen (7, 7') aus einer randseitig neben dem Warenträger (5) befindlichen Nichtgebrauchsstellung in die oberseitige Gebrauchsstellung verlagerbar sind.
  7. Verkaufsgestell nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflagestützen (7, 7', 7'', 7''') in die eine erhöhte Position für die Gebinde (2) vorgebende, im wesentlichen zur ersten Stützebene (S) des Warenträgers (5) parallele zweite Stützebene (S') von Hand überführbar und in dieser die Auflagestützen (7, 7', 7'', 7''') in einer Verbindungsstellung am Warenträger (5, 5') festlegbar sind.
  8. Verkaufsgestell nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflagestützen (7, 7', 7'', 7''') durch das Gewicht der aufliegenden Gebinde (2, 2') fixierbar sind.
  9. Verkaufsgestell nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Ware bzw. dem Gebinde (2, 2') mittels der zumindest einen Auflagestütze (7, 7', 7'', 7''') eine zur ersten Stützebene (S) spitzwinklig geneigte Präsentationslage (Winkel C) vorgebbar ist.
  10. Verkaufsgestell nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß bei mehreren in einer zumindest zweilagigen Stapelstellung übereinander auf dem Warenträger (5, 5') abgestützten Gebinden (2, 2') ein Zugriff nach Art einer first-in-first-out-Verlagerung durchführbar ist, derart, daß nach Entleerung des oberen Gebindes (2') das jeweils darunter befindliche Gebinde (2) auf die Auflagestützen (7, 7', 7'', 7''') auflegbar ist und damit die obere Präsentationslage vorgebbar ist.
  11. Verkaufsgestell nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflagestütze (7, 7') als ein im Nahbereich der Stützebene (S) des Warenträgers (5) um eine Halteachse (E) verlagerbarer Schwenkhaken (8) ausgebildet ist.
  12. Verkaufsgestell nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwenkhaken (8) in einstückiger Ausführung einen aus der Stützebene (S) des Warenträgers (5) hochschwenkbaren Verbindungsschenkel (9) und einen anderen ends zur Ware bzw. zum Gebinde (2, 2') ausrichtbaren Anlageschenkel (10) aufweist.
  13. Verkaufsgestell nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwenkhaken (8) in Nichtgebrauchsstellung mit seinem Verbindungsschenkel (9) im wesentlichen in der Stützebene (S) des Warenträgers (5) liegt und dabei der Auflageschenkel (10) zumindest teilweise die Stützebene (S) nach unten durchgreift.
  14. Verkaufsgestell nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwenkhaken (8) im Bereich zwischen Verbindungsschenkel (9) und Auflageschenkel (10) mit einem Winkel von 45° bis 135°, vorzugsweise ca. 90°, geformt ist.
  15. Verkaufsgestell nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwenkhaken (8) mit einer ca. 180°-Schwenkbewegung in die Gebrauchsstellung hochschwenkbar ist, in dieser der Verbindungsschenkel (9) rückseitig im wesentlichen im Bereich der Stützebene (S) am Warenträger (5) anliegt und dabei der nach oben gerichtete Anlageschenkel (10) endseitig in der zweiten Stützebene (S') verläuft.
  16. Verkaufsgestell nach einem der Ansprüche 11 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Anlageschenkel (10) mit einem diesen in der zweiten Stützebene (S') verlängernden Ansatzteil (13) versehen ist.
  17. Verkaufsgestell nach einem der Ansprüche 11 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß der einstückige Schwenkhaken (8) als Biegeformteil ausgebildet ist.
  18. Verkaufsgestell nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß zwei der Biegeformteile durch Querstege (14) zu dem einstückigen Schwenkhaken (8) verbunden sind.
  19. Verkaufsgestell nach einem der Ansprüche 11 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwenkhaken (8) im Bereich des Verbindungsschenkels (9) endseitig eine Formöse (19, 19') aufweist, die von einer nahe der Stützebene (S) des Warenträgers (5) verlaufenden Haltestrebe (12) durchgriffen ist.
  20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwenkhaken (8) jeweils zur Bildung zusätzlicher Stützebenen vorgesehene Halteteile aufweist.
  21. Verkaufsgestell nach einem der Ansprüche 11 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwenkhaken (8) zumindest bereichsweise mit rutschhemmenden und/oder geräuschdämpfenden Auflagen versehen ist.
  22. Verkaufsgestell nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflagestütze (7'', 7''') als ein zwei L-förmig abgewinkelte Wandteile (16, 17, 16', 17') aufweisender Schwenkkörper ausgebildet ist, wobei einer der L-Wandteile (16, 16') längsrandseitige eine im Nahbereich der Stützebene (S) befindliche Halteachse (E') am Warenträger (5') aufweist.
  23. Verkaufsgestell nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden L-förmig abgewinkelten Wandteile (16, 17) im wesentlichen die gleiche Schenkellänge (K, K') aufweisen.
  24. Verkaufsgestell nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden L-förmig abgewinkelten Wandteile (16', 17') mit unterschiedlichen Schenkellängen (T, P) versehen sind.
  25. Verkaufsgestell nach einem der Ansprüche 22 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkkörper (7'', 7''') im Bereich der Halteachse (E'') schiebbar (Pfeil H) und/oder schwenkbar (Pfeil G'', G''') sind.
  26. Verkaufsgestell nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen gestellartigem Unterbau (3) und Wandträger (5, 5') eine für dessen Neigungsstellung (B) einsetzbare Stützvorrichtung (24) mit zumindest einer Haltestrebe (25) vorgesehen ist.
  27. Verkaufsgestell nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützvorrichtung (24) nach Verlagerung der Warenträger (5, 5') in die Neigungsstellung (B) selbsttätig verriegelbar und zur Entriegelung per Hand oder Fuß bedienbar ist.
  28. Verkaufsgestell nach Anspruch 26 oder 27, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützvorrichtung (24) eine im Abstand (A') zur Haltestrebe (25) angeordnete Riegelbaugruppe (26) mit per Fuß bedienbarem Bügel (27) aufweist.
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