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Die vorliegende Erfindung betrifft
zumindest abschnittsweise transparente Gehäuse, wie Vitrinen oder Aquarien,
mit einem elektrischen Verbraucher, der an der Oberseite der Vorrichtung
angeordnet ist. Solche elektrischen Verbraucher können im
Falle von Vitrinen beispielsweise Leuchtmittel, Sensoren, wie Temperatur-
oder Feuchtesensoren oder Sensoren von Alarmanlagen oder Mini-Lautsprecher,
sowie im Falle von Aquarien beispielsweise Leuchtmittel, Futterautomaten,
Pumpen, Sensoren o.ä.
sein.
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Die Erfindung und das zugrundeliegende Problem
wird nachfolgend am Beispiel von Vitrinen, insbesondere Ganzglas-Vitrinen,
erörtert,
wobei sie nicht auf Vitrinen beschränkt ist. Vitrinen umfassen gewöhnlich mehrere
plattenförmige
Wandelemente, die in ihren Randbereichen entlang von Verbindungslinien
gefügt
sind. Zumindest eines oder mehrere der Wandelemente sind transparent,
um den Einblick in die Vitrine zu ermöglichen.
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Im Deckenbereich weisen Vitrinen
mit Deckenbeleuchtung ein Leuchtmittel auf, dessen Speisung mit
elektrischem Strom über
Leitungen erfolgt, die vom Boden der Vitrine durch die Vitrine nach oben
zu führen
sind. Die auf dem Markt befindlichen Vitrinen mit Deckenbeleuchtung
erhalten die Stromzufuhr mittels sichtbarer Kabel, über leitfähige Winkelschienen,
mit denen die Wandelemente verbunden sind, bzw. Metallgestänge oder
Drahtsysteme, die alle einen technischen Eindruck vermitteln und
so eine gewünschte
Neutralität
und Zurückhaltung
bei einer eleganten, hochwertigen Ganzglas-Vitrine beispielsweise
aus Weißglas
vermissen lassen. Gleichermaßen
sollte die Signalleitung eines Alarmsensors entsprechend unauffällig geführt werden.
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Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung
ein Gehäuse
mit elektrischen Leitungen bereitzustellen, bei der die störenden Einflüsse durch die
Leitungen vermindert oder gänzlich
vermieden ist.
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Die Aufgabe wird gelöst durch
das Gehäuse gemäß des unabhängigen Schutzanspruchs
1.
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Das erfindungsgemäße Gehäuse umfaßt mindestens ein transparentes
Plattenelement und mindestens einen elektrischen Leiter, wobei das
mindestens eine transparente Plattenelement eine Aussparung aufweist,
deren Längsrichtung
sich im wesentlichen parallel zu einer Hauptfläche des Plattenelementes erstreckt,
und wobei der elektrische Leiter zumindest abschnittsweise in der
Aussparung verläuft.
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In einer Weiterbildung der Erfindung
umfaßt das
erfindungsgemäße Gehäuse mindestens
ein erstes transparentes Plattenelement und ein zweites Plattenelement,
wobei das erste Plattenelement mit einer Randfläche entlang einer Verbindungslinie
gegen eine Randfläche
oder eine Hauptfläche
des zweiten Plattenelements stößt; und
einen elektrischen Leiter, der zumindest einen Abschnitt aufweist
welcher im wesentlichen parallel zur Verbindungslinie verläuft, dadurch
gekennzeichnet daß das
erste Plattenelement entlang der Randfläche die Aussparung aufweist,
in welcher der zumindest eine Abschnitt des elektrischen Leiters
verläuft.
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Ein Plattenelement im Sinne der Erfindung ist
im wesentlichen ein Körper,
der durch zwei im wesentlichen parallel, beispielsweise planparallel,
verlaufenden Hauptflächen
und durch mehrere Randflächen
begrenzt, wobei die Randflächen
die Hauptflächen
begrenzen und diese miteinander verbinden. Der Abstand der Hauptflächen zueinander
ist wesentlich geringer als die Erstreckung des Körpers in der
Ebene der Hauptflächen.
Die Hauptflächen
können
beispielsweise Polygone, wie Rechtecke, Trapeze, Parallelogramme,
Dreiecke, Fünfecke,
Sechsecke, o. ä.
sein.
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Neben planparallelen Hauptflächen, können die
Plattenelemente auch in einer Dimension oder zumindest abschnittsweise
in zwei Dimensionen gewölbt
sein. Im wesentlichen parallel soll bedeuten, daß die Hauptflächen in
begrenzten Abschnitten nicht parallel geführt sein können, um beispielsweise eine
Vergrößerungslinse
in einem transparenten Plattenelement zu realisieren.
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Ein transparentes Plattenelement
umfaßt
als Werkstoff beispielsweise Glas, Saphir, oder ein organisches
Material wie Plexiglas o.ä.
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Das Gehäuse kann eine Grundfläche mit
beispielsweise einer beliebigen regelmäßige oder unregelmäßige polygonalen
Geometrie aufweisen, wobei derzeit Rechtecke oder Quadrate, Trapeze,
Parallelogramme, Dreiecke, Fünfecke,
Sechsecke oder Achtecke bevorzugt sind. Andererseits kann die Grundfläche auch
abschnittsweise Kreisbögen,
einen Vollkreis, eine Ellipse, oder andere gekrümmte Linien umfassen. Die als
Seitenwände
dienenden Plattenelemente sind azimuthal jeweils entsprechend eines
Abschnitts der Grundflächenbegrenzung
ausgerichtet.
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Bei einem Gehäuse mit rechteckiger Grundfläche können die
Plattenelemente beispielsweise die Seitenwände, eine Vorderwand, eine
Rückwand, der
Boden oder ein Deckel sein.
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Die Plattenelemente können entlang
der Verbindungslinie gefügt,
beispielsweise verklebt, sein, oder sie können durch andere Haltemittel
in Position zueinander fixiert sein.
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Der elektrische Leiter umfaßt beispielsweise einen
metallischen Draht oder Stab mit rundem, halbrundem oder polygonalen
Querschnitt, wobei der maximale Querschnittsdurchmesser vorzugsweise
geringer ist als der Abstand zwischen den Hauptflächen eines
Plattenelementes. Der elektrische Leiter umfaßt beispielsweise einen nicht
ummantelten hochglanzvernickelten oder versilberten Messingdraht oder
Stab von beispielsweise nicht mehr als 1.5 mm Durchmesser bzw. hochglanzvernickelte
hochglanzversilberte Kupferdrähte
oder Stäbe
mit einem Durchmesser von beispielsweise 0,8mm oder mehr, je nach
Leistungsbedarf. Ggf. können
auch mehradrige Kabel mit einem verwendet werden, wobei die äußere Oberfläche des
Isolationsmaterials des Kabels ebenfalls mit einer reflektierenden
Schicht versehen sein kann. Gleichermaßen ist eine Einfärbung des
Isolationsmaterials oder der Leiterroberfläche zu erwägen, falls getönte transparente
Plattenelemente verwendet werden. Als Leiter kann beispielsweise ein
durchgehender Draht verwendet werden, oder es können verschiedene Abschnitte
aus Drähten
oder Stäben
verwendet werden, die in geeigneter Weise miteinander galvanisch
gekoppelt sind. Dies kann beispielsweise durch Löten, Schweißen, oder verbinden mit einer
Klemme oder durch einen Steckvorgang erfolgen.
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Die Aussparung entlang der Randfläche kann
eine beliebige Form aufweisen beipielsweise kann eine Nut oder Rille
in der Randfläche
geführt sein,
die geeignet ist den elektrischen Leiter aufzunehmen, oder die Aussparung
kann eine Fase umfassen, die sich im Übergangsbereich zwischen einer der
Randfläche
und einer Hauptfläche
des ersten Plattenelements erstreckt. Die Fase kann planar in einem
Winkel von beispielsweise 45° zur
Randfläche und
zur Hauptfläche
geführt
sein, oder die Fase kann eine Hohlkehle oder ein Winkelprofil aufweisen.
Die Ausgestaltung der Aussparung als Fase ist insofern vorteilhaft,
als eine Fase kostengünstig
zu realisieren ist.
Ggf. kann ein Leiter verwendet werden,
dessen Querschnittsfläche
der Form der Aussparung angepaßt
ist, so daß der
Leiter den Raum der Aussparung optimal ausnutzt.
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Der elektrische Leiter wird vorzugsweise
solchermaßen
in der Aussparung geführt,
daß der
Querschnitt des elektrischen Leiters nicht über die Ebene der durch die
Fase betroffene Hauptfläche
hinausragt.
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Nach einer anderen Ausgestaltung
der Erfindung kann die Aussparung auch in einer Hauptfläche eines
Plattenelements verlaufen. In diesem Falle kann die Aussparung beispielsweise
eine Rille bzw. eine Nut umfassen. Eine solche Ausgestaltung kann beispielsweise
bei einem als Deckel eines Gehäuses dienenenden
Plattenelement zum Einsatz kommen, wobei die Aussparung z.B. in
einen zentralen Bereich der Hauptfläche, beispielsweise zum Mittelpunkt,
geführt
ist.
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Nach einer weiteren Ausgestaltung
der Erfindung kann ein Deckel oder ein anderes Wandelement eines
Gehäuses
auch zwei koplanare Plattenelemente aufweisen, wobei eine erste
Randfläche
des ersten Plattenelements gegen eine zweite Randfläche des
zweiten Plattenelements stößt, und
wobei zumindest die erste Randflächen
eine Aussparung, beispielsweise eine Fase aufweist.
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Das erfindungsgemäße Gehäuse kann mehrere elektrische
Leiter aufweisen, die gemäß der zuvor
beschriebenen Art geführt
sind. Hierzu können beispielsweise
mehrere Randflächen,
die jeweils gegen eine Hauptfläche
oder eine andere Randfläche stoßen, eine
Aussparung aufweisen, in der jeweils ein elektrischer Leiter geführt ist.
Gleichermaßen können ggf.
mehrere Leiter in einer Aussparung geführt werden.
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Selbstverständlich sind die verschiedenen erfindungsgemäßen Ausgestaltungen
der Aussparungen beliebig miteinander kombinierbar.
Insoweit
als die Glasteile eines Gehäuses,
wie Rückwand,
Seitenwände,
Deckel und Böden,
gewöhnlich an
allen Kanten Fasen haben, die bewirken, daß besonders bei Beleuchtung
die Lichtbrechungseffekte des Glases, insbesondere des Weißglases,
verstärkt werden,
ist ein in breite Fasen eingelegter Hochglanzdraht auch durch eigene
Lichtreflexionen vom Glas auf Anhieb nicht zu unterscheiden oder
zu erkennen. Diesen Vorteil der Materialien zu nutzen ist ein Gesichtspunkt
der Erfindung. Bei sandgestrahlten, geätzten oder satinierten oder
mit Siebdruck versehenen Gläsern
ist matt vernickelter Draht empfehlenswert. Bei gefärbtem oder
Lackiertem Glas, kann der Draht oder der Stab entsprechend eingefärbt oder
mitgefärbt
werden.
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Mit dieser Art der Stromzuführung innerhalb oder
außerhalb
einer Vitrine durch gleich welche Teile sowie Verwendung minimalster
Leuchtkörper
wird ein großes
Problem der Optik und Ästhetik
gelöst
und dadurch alleine schon wesentliche Fortentwicklung des know hows
und der Technik aber auch eine Wertsteigerung erreicht.
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Die Erfindung wird nun anhand der
in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiele erläutert. Es
zeigt:
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1:
Eine perspektivische Detailansicht einer ersten Ausgestaltung der
Erfindung;
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2:
eine perspektivische Detailansicht einer zweiten Ausgestaltung der
Erfindung;
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3a,b: eine Aufsicht auf Varianten
einer dritten Ausgestaltung der Erfindung;
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4a-c:
Schnittansichten durch verschiedene Aussparungsvarianten im Überblick.
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Die in 1 im
Ausschnitten dargestellte Vitrine ist ein Beispiel eines erfindungsgemäßen Gehäuses. Die
Vitrine weist eine rechteckige Grundfläche mit einer Bodenplatte,
die ggf. aus Glas sein kann, und vier vertikal angeordneten Glasplatten
als Wände
auf, von denen in der Zeichnung nur eine Seitenwand 1 und
eine Rückwand 2 dargestellt
sind, wobei die Seitenwand 1 mit einer ersten Randfläche gegen
die Rückwand 2 stößt. Auf
den oberen Randflächen
der Glasplatten liegt ein Glasdeckel 4 auf, der eine erste
plattenförmige
Deckelhälfte 4a und
eine zweite plattenförmige
Deckelhälfte 4b umfaßt, wobei die
Deckelhälften
koplanar angeordnet sind und mit ihren Randflächen gegeneinanderstoßen.
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Die Aussparungen zur Führung von
elektrischen Leitungen sind bei diesem Ausführungsbeispiel durch Fasen
gebildet. Hierzu weist beispielsweise die erste Randfläche der
Seitenwand 1 als Aussparung an der dem Vitrineninnenraum
zugewandten Kante eine erste Fase auf, die hinreichend tief ist,
daß ein
stabförmiger
metallischer Leiter 5 darin geführt werden kann. Vorzugsweise
ragt der Querschnitt des Leiters 5 nicht über die
innere Hauptfläche
der Seitenwand 1 in das innere der Vitrine hinein.
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Entsprechend ist an der Innenkante
der oberen Randfläche
der Seitenwand 1 eine zweite Fase vorgesehen, in der ein
zweiter stabförmiger
metallischer Leiter nach vorne zur Seitenmitte der Seitenwand geführt ist.
Die Fase und der zweite Leiter erstreckt sich mindestens bis zur
Verbindungslinie zwischen den beiden Deckelhälften 4a und 4b.
Mindestens eine der Randflächen
der Deckelhälften
weist an der Unterkante entlang der Verbindungslinie eine Fase auf
in der ein dritter metallischer Leite 7a geführt ist,
wobei sich der dritte metallische Leiter 7a bis zu einer
Fassung für
ein Leuchtmittel an der Unterseite des Deckels in einem zentralen
Bereich des Deckels erstreckt. Soweit ein Leuchtmittel mit einer
großen
Wärmeentwicklung,
z.B. eine Halogenlampe, vorgesehen ist, kann es zweckmäßig sein,
eine Bohrung durch den Deckel vorzusehen, um die Wärme entweichen
zu lassen. Sofern Leuchtdioden zum Einsatz kommen, kann auf eine
Bohrung verzichtet werden. Die zweite Ader zur Speisung des Leuchtmittels wird
sinngemäß über Fasen
in den Randflächen
einer hier nicht gezeigten zweiten Seitenwand geführt.
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Zum Anschluß der Vitrine an eine Stromversorgung
sind in der Bodenplatte jeweils mit den vertikal verlaufenden Leitern
fluchtende Bohrungen vorgesehen, durch welche die Leiter aus der
Vitrine herausgeführt
und in geeigneter Weise an eine Versorgungsquelle, beispielsweise
eine Niedervoltquelle, angeschlossen werden.
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Als stabförmig Leiter können beispielsweise nicht
ummantelte versilberte oder hochglanzvernickelte Messingdrähte oder
Kupferdrähte
von höchstens
1.5 mm oder, sofern geeignet, auch dünnere Drähte oder andere unauffällige, dem
Glascharakter angepasste, für
den ausreichenden Durchfluss des Niedervoltstroms geeignete Materialien,
verwendet werden.
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Die Leiter können einen beliebigen Querschnitt
aufweisen, der beispielsweise rechteckig oder kreisförmig oder
halbkreisförmig
sein kann. Ggf. kann die Querschnittsform der Leiter der Form der Aussparungen
angepaßt
sein. Insofern als die Aussparung bei diesem Ausführungsbeispiel
durch eine Fase von beispielsweise 45° gebildet wird, wäre ein geeigneter
Leiterquerschnitt ein rechtwinkliges gleichschenkliges Dreieck,
so daß der
Leiter die Aussparung optimal ausfüllt. Die Drähte können beispielsweise durch Kleber,
u.a. UV-Kleber an einer Platte oder ggf. auch an beiden an sie angrenzenden Platten
befestigt werden. Zur Gewährleistung
einer zuverlässigen
galvanischen Kopplung zwischen den einzelnen Abschnitten der Stromleitung,
also dem ersten, zweiten und dritten Leiter, sind die aneinander angrenzenden
Leiter, durch Punktschweißen
oder Punktlöten
miteinander verbunden.
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Die in 2 gezeigte
Vitrine entspricht im wesentlichen der Vitrine aus 1, sie unterscheidet sich von dieser
jedoch folgendermaßen.
Der Deckel 14 umfaßt
eine einstückige
Glasplatte. Durch den Deckel 14 ist eine vertikale Bohrung 11 geführt, die mit
einer fasenförmigen
Aussparung fluchtet die an einer Seitenwand an der Innenkante von
deren Randfläche
ausgebildet ist, wobei die Seitenwand mit der Randfläche gegen
die Rückwand
stößt. In der Aussparung
ist ein erster stabförmiger
Leiter 15 geführt,
der sich durch die Bohrung 11 bis zur Oberseite des Deckels 14 erstreckt.
Von der Bohrung 11 erstreckt sich eine erste gefräste Rille 12 in
der Oberseite des Deckels 14 bis etwa zu einer senkrecht
zur ersten Rille geführten
Mittlelinie wobei die erste Rille 12 vorzugsweise parallel
zur unter der ersten Rille 12 verlaufenden Seitenwand verläuft. Entlang
der Mittllinie weist der Deckel eine zweite Rille 13 auf,
wobei die erste Rille 12 in die zweite Rille 13 mündet, und sich
die zweite Rille 13 bis zu einer Bohrung 18 erstreckt,
in der die Fassung für
ein Leuchtmittel angeordnet ist. In der ersten ersten Rille 13 ist
ein zweiter Leiter 16 und der zweiten Rille 13 ein
dritter Leiter 17 geführt,
wobei die Leiter wie zuvor galvanisch miteinander verbunden sind.
Die zweite Ader der Stromversorgung erfolgt sinngemäß über die
andere Seite der Vitrine.
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Insofern als die Rillen sehr aufwendig
zu fertigen sind, kann aus Kostengründen auf eine oder beide Rillen
mit einem darin geführten
Leiter verzichtet werden. Stattdessen kann man flache in der Größe möglichst
unauffällige
und im Stromdurchlass ausreichend starke hochglanzvernickelte oder
versilberte Messingstreifen oder Kupferstreifen als Verbindung zwischen
dem hinteren aufsteigenden Leiter 15 und der Leuchtmittelfassung
in der Bohrung 18 bzw. dem dritten Leiter 17 auf
dem Deckel 14 führen
und beispielsweise durch Klebung befestigen.
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Wenn bei anderer Konstruktionsweise
der Vitrine die beiden Seitenwände
nicht stumpf auf der Rückwand,
sondern die Rückwand
und evtl. auch die Glasdeckelplatte zwischen die Seitenwände verklebt wird,
so ergeben sich weitere Möglichkeiten
zur Führung
der Versorgungsleitungen und der erforderlichen Aussparungen, wie
anhand der 3a und 3b erläutert werden soll.
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Die Fasen 23, 33 zur
Aufnahme der vertikal verlaufenden Leiter 25, 35 können nämlich sowohl
innen 33 als auch außen 23 rechts
und links an der Rückwand 22, 32 der
Vitrine geführt
werden, ohne Bohrungen für
die Leiter vorsehen zu müssen.
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Bei der in 3b gezeigten innen geführten Stromversorgung
verläuft
ein erster Leiter 35 innen über eine Fase 33 an
der Innenkante der seitlichen Randfläche der Rückwand 32 von dem
Vitrinenboden nach oben, dann über
eine Fase 37 an der Unterkante der seitlichen Randfläche des
innenliegenden Deckels nach vorne bis etwa zur Mitte der Randfläche, dann
in einer Aussparung an der Deckelunterseite bis zu einem Leuchtmittel 38 in
der Deckelmitte. Die Aussparung an der Deckelunterseite kann entweder durch
eine oder zwei Fasen an der Verbindungslinie zwischen zwei Deckelhälften oder
durch eine gefräste
Rille in einer einstückigen
Deckelplatte gebildet werden. Sofern das Leuchtmittel LED bzw. Kaltlicht umfaßt, ist
dies ein besonders einfacher und empfehlenswerter Weg, da kein Hitzestau
entsteht und kein Deckenloch benötigt
wird. Bei Halogen ist die Hitzeentwicklung zu beachten, die einen
innen uv-verklebten Draht bei zu großer Nähe lösen kann. Hier ist evtl. eine
Lochbohrung im Glasdeckel erforderlich.
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Soll die Stromzufuhr nur außen erfolgen,
so werden, wie in 3a gezeigt,
Fasen 23, 27 an der Rückwand 22 außen und
bei dem zwischen den Seitenwänden 21 eingelegtem
Glasdeckel 24 rechts und links oben angebracht. Für den Weg
zum Leuchtmittel 28 in der Deckelmitte ist eine Aussparung
an der Deckeloberseite vorgesehen, die wie zuvor eine gefräste Rille
oder eine Fase an der Verbindungslinie zwischen zwei Deckelhälften umfassen
kann.
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4a bis c zeigen noch einmal einige
Varianten für
die Aussparungen im Überblick.
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In 4a ist
ein Querschnitt durch den Deckel 4 aus 1 gezeigt. Eine Deckelhälfte weist
an der Unterkante einer Randfläche
eine Fase auf, in welcher der Leiter 7a geführt ist.
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In 4b.
ist eine Deckelvariante zum Ausführungsbeispiel
aus 3b im Schiff gezeigt.
Beide Deckelhälften 34a, 34b weisen
an der Unterkante der gegeneinander stoßenden Randflächen eine
Fase auf. So entsteht eine größere Aussparung
in welcher der Leiter geführt
wird.
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Schließlich zeigt 4c die Variante aus 2 mit einer Rille 13 in der
Deckeloberseite, bzw. der oberen Hauptfläche des Deckels 14.
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Bei Vitrinen, bei denen man abschnittsweise oder
ganz auf Bohrungen, Fasenschnitte und Rillenfräsungen verzichten möchte, benutzt
man statt der Drähte
nur die bereits erwähnten
Metallstreifen. Man klebt diese im Bereich der Verbindung Rückwand/Seitenwand
auf die Außenseite
der Rückwand bis
zum Glasdeckel, und geht auf dem Deckel jeweils bis zur Mitte bis
zur Seitenmitte und von dort rechtwinklig zu dem Leuchtkörper. So
erhält
man auch hier eine praktikable preiswerte und relativ unauffällige Zuleitung
für eine
Deckenbeleuchtung. Sollte dieser unauffällige schmale Streifen stören, kann
man mit Sandstrahl- oder Ätztechnik
ein ähnlich
wirkendes Designelement anbringen.
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Für
den Fall, dass die Vitrine freistehend sein soll, oder statt mit
einer Tür
versehen als Haubenform rundum geschlossen ist, z.B. auf einer freistehenden
Säule,
ist die Vitrine und alle Exponate von allen Seiten gleichwertig
und ohne irgendwelche optisch störende
Beeinträchtigungen
zu betrachten. Sie hat dabei eine Decken-Beleuchtung, bei der man die Stromzufuhr
(fast) nicht mehr erkennen kann. Je nach Anwendungszweck kann eine
Standard-Halogenleuchte oder eine so stark reduzierte Fassung- und
Technik-Verkleidung eingesetzt werden, dass fast nur das Leuchtmittel
einer Halogen- oder LED-Beleuchtung selbst sichtbar ist.
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Um die Philosophie der totalen Reduzierung der
Beleuchtung zu vervollständigen,
stehen Kleinst-Leuchtkörper
für Halogen-
oder LED-Beleuchtung leider noch nicht auf dem Markt zur Verfügung. Die
Verbindung von Draht zur Fassung des Leuchtmittels, sowie der Porzellanfassung
der Halogenlampen und die meist sehr kleine aber schwarze oder farbige
Fassung der LED-Leuchtmittel sollen nicht sichtbar sein. Sie erhalten
als Sichtschutz eine in der Größe der Fassung
und des Leuchtmittels oder nach Designauffassung entsprechende Hülse als Leuchtkörper. Sie
können
aus Edelstahl, Aluminium, geeignete Leichtmetalle/Bleche oder Kunststoff
in hochglanz, matt, pulverbeschichtet oder farbig und entsprechender
Formen und Design, passend zu Griff, Beschlag und Füssen nach
Anspruch gefertigt werden und werden an die durchgehende oder zweiteilige
Glasplatte von unten mit UV-Kleber angeklebt oder durch einen Magnetring
gehalten. Im Falle einer Lochbohrung wird diese Hülse im Glasdeckel
unterhalb der Aussparung für
die Stromleitung so uv-eingeklebt, dass sie keinen Kontakt mit der
Stromleitung bekommt. Sie darf auch nur so weit nach unten gehen,
dass die Technik, also Anschluss und Fassung, gerade noch verdeckt
ist und somit der Zweck einer minimalst sichtbaren Metallverarbeitung
oder Leuchtmittelhalterung erfüllt
wird. Diese je nach Erfordernis möglichst kleine Hülse kann
auch so gestalten sein, dass sie z.B. durch zwei kleine Laschen
oder eine andere unauffällige
Art der Halterung auf der Oberseite des Glasdeckels gehalten wird
und nicht nach unten fällt
ohne verklebt werden zu müssen.
Bei einer Porzellan-Fassung der Halogenleuchte ist wegen der Hitzeentwicklung
am Porzellan eine Bohrung im Glasdeckel evtl. doch wichtig, um einen
möglichen Hitzestau
zu verhindern. Ebenso ist bei UV-Verklebung der Hülse ein
nicht wärme-
und nicht stromleitender Distanzhalter zwischen Fassung und Metallhülse einzusetzen,
um eine Erhitzung der Hülse
zu vermeiden.