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DE102004034201A1 - Transparentes Gehäuse mit Versorgungsleitungen für einen elektrischen Verbraucher - Google Patents

Transparentes Gehäuse mit Versorgungsleitungen für einen elektrischen Verbraucher Download PDF

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Abstract

Ein Gehäuse umfasst mindestens ein transparentes Plattenelement und mindestens einen elektrischen Leiter, wobei das mindestens eine transparente Plattenelement eine Aussparung aufweist, deren Längsrichtung sich im Wesentlichen parallel zu einer Hauptfläche des Plattenelementes erstreckt, und der elektrische Leiter zumindest abschnittsweise in der Aussparung verläuft. Das Gehäuse umfasst beispielsweise mindestens ein erstes transparentes Plattenelement und ein zweites Plattenelement, wobei das erste Plattenelement mit einer Randfläche entlang einer Verbindungslinie gegen eine Randfläche oder eine Hauptfläche des zweiten Plattenelementes stößt; wobei der elektrische Leiter zumindest einen Abschnitt aufweist, welcher im Wesentlichen parallel zur Verbindungslinie verläuft, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Plattenelement entlang der Randfläche die Aussparung aufweist, in welcher der zumindest eine Abschnitt des elektrischen Leiters verläuft.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft zumindest abschnittsweise transparente Gehäuse, wie Vitrinen oder Aquarien, mit einem elektrischen Verbraucher, der an der Oberseite der Vorrichtung angeordnet ist. Solche elektrischen Verbraucher können im Falle von Vitrinen beispielsweise Leuchtmittel, Sensoren, wie Temperatur- oder Feuchtesensoren oder Sensoren von Alarmanlagen oder Mini-Lautsprecher, sowie im Falle von Aquarien beispielsweise Leuchtmittel, Futterautomaten, Pumpen, Sensoren o.ä. sein.
  • Die Erfindung und das zugrundeliegende Problem wird nachfolgend am Beispiel von Vitrinen, insbesondere Ganzglas-Vitrinen, erörtert, wobei sie nicht auf Vitrinen beschränkt ist. Vitrinen umfassen gewöhnlich mehrere plattenförmige Wandelemente, die in ihren Randbereichen entlang von Verbindungslinien gefügt sind. Zumindest eines oder mehrere der Wandelemente sind transparent, um den Einblick in die Vitrine zu ermöglichen.
  • Im Deckenbereich weisen Vitrinen mit Deckenbeleuchtung ein Leuchtmittel auf, dessen Speisung mit elektrischem Strom über Leitungen erfolgt, die vom Boden der Vitrine durch die Vitrine nach oben zu führen sind. Die auf dem Markt befindlichen Vitrinen mit Deckenbeleuchtung erhalten die Stromzufuhr mittels sichtbarer Kabel, über leitfähige Winkelschienen, mit denen die Wandelemente verbunden sind, bzw. Metallgestänge oder Drahtsysteme, die alle einen technischen Eindruck vermitteln und so eine gewünschte Neutralität und Zurückhaltung bei einer eleganten, hochwertigen Ganzglas-Vitrine beispielsweise aus Weißglas vermissen lassen. Gleichermaßen sollte die Signalleitung eines Alarmsensors entsprechend unauffällig geführt werden.
  • Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ein Gehäuse mit elektrischen Leitungen bereitzustellen, bei der die störenden Einflüsse durch die Leitungen vermindert oder gänzlich vermieden ist.
  • Die Aufgabe wird gelöst durch das Gehäuse gemäß des unabhängigen Schutzanspruchs 1.
  • Das erfindungsgemäße Gehäuse umfaßt mindestens ein transparentes Plattenelement und mindestens einen elektrischen Leiter, wobei das mindestens eine transparente Plattenelement eine Aussparung aufweist, deren Längsrichtung sich im wesentlichen parallel zu einer Haupffläche des Plattenelementes erstreckt, und wobei der elektrische Leiter zumindest abschnittsweise in der Aussparung verläuft.
  • In einer Weiterbildung der Erfindung umfaßt das erfindungsgemäße Gehäuse mindestens ein erstes transparentes Plattenelement und ein zweites Plattenelement, wobei das erste Plattenelement mit einer Randfläche entlang einer Verbindungslinie gegen eine Randfläche oder eine Haupffläche des zweiten Plattenelements stößt; und einen elektrischen Leiter, der zumindest einen Abschnitt aufweist welcher im wesentlichen parallel zur Verbindungslinie verläuft, dadurch gekennzeichnet daß das erste Plattenelement entlang der Randfläche die Aussparung aufweist, in welcher der zumindest eine Abschnitt des elektrischen Leiters verläuft.
  • Ein Plattenelement im Sinne der Erfindung ist im wesentlichen ein Körper, der durch zwei im wesentlichen parallel, beispielsweise planparallel, verlaufenden Hauptflächen und durch mehrere Randflächen begrenzt, wobei die Randflächen die Hauptflächen begrenzen und diese miteinander verbinden. Der Abstand der Hauptflächen zueinander ist wesentlich geringer als die Erstreckung des Körpers in der Ebene der Haupfflächen. Die Hauptflächen können beispielsweise Polygone, wie Rechtecke, Trapeze, Parallelogramme, Dreiecke, Fünfecke, Sechsecke, o. ä. sein.
  • Neben planparallelen Hauptflächen, können die Plattenelemente auch in einer Dimension oder zumindest abschnittsweise in zwei Dimensionen gewölbt sein. Im wesentlichen parallel soll bedeuten, daß die Haupfflächen in begrenzten Abschnitten nicht parallel geführt sein können, um beispielsweise eine Vergrößerungslinse in einem transparenten Plattenelement zu realisieren.
  • Ein transparentes Plattenelement umfaßt als Werkstoff beispielsweise Glas, Saphir, oder ein organisches Material wie Plexiglas o.ä.
  • Das Gehäuse kann eine Grundfläche mit beispielsweise einer beliebigen regelmäßige oder unregelmäßige polygonalen Geometrie aufweisen, wobei derzeit Rechtecke oder Quadrate, Trapeze, Parallelogramme, Dreiecke, Fünfecke, Sechsecke oder Achtecke bevorzugt sind. Andererseits kann die Grundfläche auch abschnittsweise Kreisbögen, einen Vollkreis, eine Ellipse, oder andere gekrümmte Linien umfassen. Die als Seitenwände dienenden Plattenelemente sind azimuthal jeweils entsprechend eines Abschnitts der Grundflächenbegrenzung ausgerichtet.
  • Bei einem Gehäuse mit rechteckiger Grundfläche können die Plattenelemente beispielsweise die Seitenwände, eine Vorderwand, eine Rückwand, der Boden oder ein Deckel sein.
  • Die Plattenelemente können entlang der Verbindungslinie gefügt, beispielsweise verklebt, sein, oder sie können durch andere Haltemittel in Position zueinander fixiert sein.
  • Der elektrische Leiter umfaßt beispielsweise einen metallischen Draht oder Stab mit rundem, halbrundem oder polygonalen Querschnitt, wobei der maximale Querschnittsdurchmesser vorzugsweise geringer ist als der Abstand zwischen den Hauptflächen eines Plattenelementes. Der elektrische Leiter umfaßt beispielsweise einen nicht ummantelten hochglanzvernickelten oder versilberten Messingdraht oder Stab von beispielsweise nicht mehr als 1.5 mm Durchmesser bzw. hochglanzvernickelte hochglanzversilberte Kupferdrähte oder Stäbe mit einem Durchmesser von beispielsweise 0,8mm oder mehr, je nach Leistungsbedarf. Ggf. können auch mehradrige Kabel mit einem verwendet werden, wobei die äußere Oberfläche des Isolationsmaterials des Kabels ebenfalls mit einer reflektierenden Schicht versehen sein kann. Gleichermaßen ist eine Einfärbung des Isolationsmaterials oder der Leiterroberfläche zu erwägen, falls getönte transparente Plattenelemente verwendet werden. Als Leiter kann beispielsweise ein durchgehender Draht verwendet werden, oder es können verschiedene Abschnitte aus Drähten oder Stäben verwendet werden, die in geeigneter Weise miteinander galvanisch gekoppelt sind. Dies kann beispielsweise durch Löten, Schweißen, oder verbinden mit einer Klemme oder durch einen Steckvorgang erfolgen.
  • Die Aussparung entlang der Randfläche kann eine beliebige Form aufweisen beipielsweise kann eine Nut oder Rille in der Randfläche geführt sein, die geeignet ist den elektrischen Leiter aufzunehmen, oder die Aussparung kann eine Fase umfassen, die sich im Übergangsbereich zwischen einer der Randfläche und einer Hauptfläche des ersten Plattenelements erstreckt. Die Fase kann planar in einem Winkel von beispielsweise 45° zur Randfläche und zur Hauptfläche geführt sein, oder die Fase kann eine Hohlkehle oder ein Winkelprofil aufweisen. Die Ausgestaltung der Aussparung als Fase ist insofern vorteilhaft, als eine Fase kostengünstig zu realisieren ist.
  • Ggf. kann ein Leiter verwendet werden, dessen Querschnittsfläche der Form der Aussparung angepaßt ist, so daß der Leiter den Raum der Aussparung optimal ausnutzt.
  • Der elektrische Leiter wird vorzugsweise solchermaßen in der Aussparung geführt, daß der Querschnitt des elektrischen Leiters nicht über die Ebene der durch die Fase betroffene Hauptfläche hinausragt.
  • Nach einer anderen Ausgestaltung der Erfindung kann die Aussparung auch in einer Hauptfläche eines Plattenelements verlaufen. In diesem Falle kann die Aussparung beispielsweise eine Rille bzw. eine Nut umfassen. Eine solche Ausgestaltung kann beispielsweise bei einem als Deckel eines Gehäuses dienenenden Plattenelement zum Einsatz kommen, wobei die Aussparung z.B. in einen zentralen Bereich der Hauptfläche, beispielsweise zum Mittelpunkt, geführt ist.
  • Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung kann ein Deckel oder ein anderes Wandelement eines Gehäuses auch zwei koplanare Plattenelemente aufweisen, wobei eine erste Randfläche des ersten Plattenelements gegen eine zweite Randfläche des zweiten Plattenelements stößt, und wobei zumindest die erste Randflächen eine Aussparung, beispielsweise eine Fase aufweist.
  • Das erfindungsgemäße Gehäuse kann mehrere elektrische Leiter aufweisen, die gemäß der zuvor beschriebenen Art geführt sind. Hierzu können beispielsweise mehrere Randflächen, die jeweils gegen eine Hauptfläche oder eine andere Randfläche stoßen, eine Aussparung aufweisen, in der jeweils ein elektrischer Leiter geführt ist. Gleichermaßen können ggf. mehrere Leiter in einer Aussparung geführt werden.
  • Selbstverständlich sind die verschiedenen erfindungsgemäßen Ausgestaltungen der Aussparungen beliebig miteinander kombinierbar.
  • Insoweit als die Glasteile eines Gehäuses, wie Rückwand, Seitenwände, Deckel und Böden, gewöhnlich an allen Kanten Fasen haben, die bewirken, daß besonders bei Beleuchtung die Lichtbrechungseffekte des Glases, insbesondere des Weißglases, verstärkt werden, ist ein in breite Fasen eingelegter Hochglanzdraht auch durch eigene Lichtreflexionen vom Glas auf Anhieb nicht zu unterscheiden oder zu erkennen. Diesen Vorteil der Materialien zu nutzen ist ein Gesichtspunkt der Erfindung. Bei sandgestrahlten, geätzten oder satinierten oder mit Siebdruck versehenen Gläsern ist matt vernickelter Draht empfehlenswert. Bei gefärbtem oder Lackiertem Glas, kann der Draht oder der Stab entsprechend eingefärbt oder mitgefärbt werden.
  • Mit dieser Art der Stromzuführung innerhalb oder außerhalb einer Vitrine durch gleich welche Teile sowie Verwendung minimalster Leuchtkörper wird ein großes Problem der Optik und Ästhetik gelöst und dadurch alleine schon wesentliche Fortentwicklung des know hows und der Technik aber auch eine Wertsteigerung erreicht.
  • Die Erfindung wird nun anhand der in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiele erläutert. Es zeigt:
  • 1: Eine perspektivische Detailansicht einer ersten Ausgestaltung der Erfindung;
  • 2: eine perspektivische Detailansicht einer zweiten Ausgestaltung der Erfindung;
  • 3a,3b: eine Aufsicht auf Varianten einer dritten Ausgestaltung der Erfindung;
  • 4a-4c: Schnittansichten durch verschiedene Aussparungsvarianten im Überblick.
  • Die in 1 im Ausschnitten dargestellte Vitrine ist ein Beispiel eines erfindungsgemäßen Gehäuses. Die Vitrine weist eine rechteckige Grundfläche mit einer Bodenplatte, die ggf. aus Glas sein kann, und vier vertikal angeordneten Glasplatten als Wände auf, von denen in der Zeichnung nur eine Seitenwand 1 und eine Rückwand 2 dargestellt sind, wobei die Seitenwand 1 mit einer ersten Randfläche gegen die Rückwand 2 stößt. Auf den oberen Randflächen der Glasplatten liegt ein Glasdeckel 4 auf, der eine erste plattenförmige Deckelhälfte 4a und eine zweite plattenförmige Deckelhälfte 4b umfaßt, wobei die Deckelhälften koplanar angeordnet sind und mit ihren Randflächen gegeneinanderstoßen.
  • Die Aussparungen zur Führung von elektrischen Leitungen sind bei diesem Ausführungsbeispiel durch Fasen gebildet. Hierzu weist beispielsweise die erste Randfläche der Seitenwand 1 als Aussparung an der dem Vitrineninnenraum zugewandten Kante eine erste Fase auf, die hinreichend tief ist, daß ein stabförmiger metallischer Leiter 5 darin geführt werden kann. Vorzugsweise ragt der Querschnitt des Leiters 5 nicht über die innere Hauptfläche der Seitenwand 1 in das innere der Vitrine hinein.
  • Entsprechend ist an der Innenkante der oberen Randfläche der Seitenwand 1 eine zweite Fase vorgesehen, in der ein zweiter stabförmiger metallischer Leiter nach vorne zur Seitenmitte der Seitenwand geführt ist. Die Fase und der zweite Leiter erstreckt sich mindestens bis zur Verbindungslinie zwischen den beiden Deckelhälften 4a und 4b. Mindestens eine der Randflächen der Deckelhälften weist an der Unterkante entlang der Verbindungslinie eine Fase auf in der ein dritter metallischer Leite 7a geführt ist, wobei sich der dritte metallische Leiter 7a bis zu einer Fassung für ein Leuchtmittel an der Unterseite des Deckels in einem zentralen Bereich des Deckels erstreckt. Soweit ein Leuchtmittel mit einer großen Wärmeentwicklung, z.B. eine Halogenlampe, vorgesehen ist, kann es zweckmäßig sein, eine Bohrung durch den Deckel vorzusehen, um die Wärme entweichen zu lassen. Sofern Leuchtdioden zum Einsatz kommen, kann auf eine Bohrung verzichtet werden. Die zweite Ader zur Speisung des Leuchtmittels wird sinngemäß über Fasen in den Randflächen einer hier nicht gezeigten zweiten Seitenwand geführt.
  • Zum Anschluß der Vitrine an eine Stromversorgung sind in der Bodenplatte jeweils mit den vertikal verlaufenden Leitern fluchtende Bohrungen vorgesehen, durch wel che die Leiter aus der Vitrine herausgeführt und in geeigneter Weise an eine Versorgungsquelle, beispielsweise eine Niedervoltquelle, angeschlossen werden.
  • Als stabförmig Leiter können beispielsweise nicht ummantelte versilberte oder hochglanzvernickelte Messingdrähte oder Kupferdrähte von höchstens 1.5 mm oder, sofern geeignet, auch dünnere Drähte oder andere unauffällige, dem Glascharakter angepasste, für den ausreichenden Durchfluss des Niedervoltstroms geeignete Materialien, verwendet werden.
  • Die Leiter können einen beliebigen Querschnitt aufweisen, der beispielsweise rechteckig oder kreisförmig oder halbkreisförmig sein kann. Ggf. kann die Querschnittsform der Leiter der Form der Aussparungen angepaßt sein. Insofern als die Aussparung bei diesem Ausführungsbeispiel durch eine Fase von beispielsweise 45° gebildet wird, wäre ein geeigneter Leiterquerschnitt ein rechtwinkliges gleichschenkliges Dreieck, so daß der Leiter die Aussparung optimal ausfüllt. Die Drähte können beispielsweise durch Kleber, u.a. UV-Kleber an einer Platte oder ggf. auch an beiden an sie angrenzenden Platten befestigt werden. Zur Gewährleistung einer zuverlässigen galvanischen Kopplung zwischen den einzelnen Abschnitten der Stromleitung, also dem ersten, zweiten und dritten Leiter, sind die aneinander angrenzenden Leiter, durch Punktschweißen oder Punktlöten miteinander verbunden.
  • Die in 2 gezeigte Vitrine entspricht im wesentlichen der Vitrine aus 1, sie unterscheidet sich von dieser jedoch folgendermaßen. Der Deckel 14 umfaßt eine einstückige Glasplatte. Durch den Deckel 14 ist eine vertikale Bohrung 11 geführt, die mit einer fasenförmigen Aussparung fluchtet die an einer Seitenwand an der Innenkante von deren Randfläche ausgebildet ist, wobei die Seitenwand mit der Randfläche gegen die Rückwand stößt. In der Aussparung ist ein erster stabförmiger Leiter 15 geführt, der sich durch die Bohrung 11 bis zur Oberseite des Deckels 14 erstreckt. Von der Bohrung 11 erstreckt sich eine erste gefräste Rille 12 in der Oberseite des Deckels 14 bis etwa zu einer senkrecht zur ersten Rille geführten Mittlelinie wobei die erste Rille 12 vorzugsweise parallel zur unter der ersten Rille 12 verlaufenden Seitenwand verläuft. Entlang der Mittllinie weist der Deckel eine zweite Rille 13 auf, wobei die erste Rille 12 in die zweite Rille 13 mündet, und sich die zweite Rille 13 bis zu einer Bohrung 18 erstreckt, in der die Fassung für ein Leuchtmittel ange ordnet ist. In der ersten ersten Rille 13 ist ein zweiter Leiter 16 und der zweiten Rille 13 ein dritter Leiter 17 geführt, wobei die Leiter wie zuvor galvanisch miteinander verbunden sind. Die zweite Ader der Stromversorgung erfolgt sinngemäß über die andere Seite der Vitrine.
  • Insofern als die Rillen sehr aufwendig zu fertigen sind, kann aus Kostengründen auf eine oder beide Rillen mit einem darin geführten Leiter verzichtet werden. Stattdessen kann man flache in der Größe möglichst unauffällige und im Stromdurchlass ausreichend starke hochglanzvernickelte oder versilberte Messingstreifen oder Kupferstreifen als Verbindung zwischen dem hinteren aufsteigenden Leiter 15 und der Leuchtmittelfassung in der Bohrung 18 bzw. dem dritten Leiter 17 auf dem Deckel 14 führen und beispielsweise durch Klebung befestigen.
  • Wenn bei anderer Konstruktionsweise der Vitrine die beiden Seitenwände nicht stumpf auf der Rückwand, sondern die Rückwand und evtl. auch die Glasdeckelplatte zwischen die Seitenwände verklebt wird, so ergeben sich weitere Möglichkeiten zur Führung der Versorgungsleitungen und der erforderlichen Aussparungen, wie anhand der 3a und 3b erläutert werden soll.
  • Die Fasen 23, 33 zur Aufnahme der vertikal verlaufenden Leiter 25, 35 können nämlich sowohl innen 33 als auch außen 23 rechts und links an der Rückwand 22, 32 der Vitrine geführt werden, ohne Bohrungen für die Leiter vorsehen zu müssen.
  • Bei der in 3b gezeigten innen geführten Stromversorgung verläuft ein erster Leiter 35 innen über eine Fase 33 an der Innenkante der seitlichen Randfläche der Rückwand 32 von dem Vitrinenboden nach oben, dann über eine Fase 37 an der Unterkante der seitlichen Randfläche des innenliegenden Deckels nach vorne bis etwa zur Mitte der Randfläche, dann in einer Aussparung an der Deckelunterseite bis zu einem Leuchtmittel 38 in der Deckelmitte. Die Aussparung an der Deckelunterseite kann entweder durch eine oder zwei Fasen an der Verbindungslinie zwischen zwei Deckelhälften oder durch eine gefräste Rille in einer einstückigen Deckelplatte gebildet werden. Sofern das Leuchtmittel LED bzw. Kaltlicht umfaßt, ist dies ein besonders einfacher und empfehlenswerter Weg, da kein Hitzestau entsteht und kein Deckenloch benötigt wird. Bei Halogen ist die Hitzeentwicklung zu beachten, die einen innen uv-verklebten Draht bei zu großer Nähe lösen kann. Hier ist evtl. eine Lochbohrung im Glasdeckel erforderlich.
  • Soll die Stromzufuhr nur außen erfolgen, so werden, wie in 3a gezeigt, Fasen 23, 27 an der Rückwand 22 außen und bei dem zwischen den Seitenwänden 21 eingelegtem Glasdeckel 24 rechts und links oben angebracht. Für den Weg zum Leuchtmittel 28 in der Deckelmitte ist eine Aussparung an der Deckeloberseite vorgesehen, die wie zuvor eine gefräste Rille oder eine Fase an der Verbindungslinie zwischen zwei Deckelhälften umfassen kann.
  • 4a bis c zeigen noch einmal einige Varianten für die Aussparungen im Überblick.
  • In 4a ist ein Querschnitt durch den Deckel 4 aus 1 gezeigt. Eine Deckelhälfte weist an der Unterkante einer Randfläche eine Fase auf, in welcher der Leiter 7a geführt ist.
  • In 4b. ist eine Deckelvariante zum Ausführungsbeispiel aus 3b im Schiff gezeigt. Beide Deckelhälften 34a, 34b weisen an der Unterkante der gegeneinander stoßenden Randflächen eine Fase auf. So entsteht eine größere Aussparung in welcher der Leiter geführt wird.
  • Schließlich zeigt 4c die Variante aus 2 mit einer Rille 13 in der Deckeloberseite, bzw. der oberen Hauptfläche des Deckels 14.
  • Bei Vitrinen, bei denen man abschnittsweise oder ganz auf Bohrungen, Fasenschnitte und Rillenfräsungen verzichten möchte, benutzt man statt der Drähte nur die bereits erwähnten Metallstreifen. Man klebt diese im Bereich der Verbindung Rückwand/Seitenwand auf die Außenseite der Rückwand bis zum Glasdeckel und geht auf dem Deckel jeweils bis zur Mitte bis zur Seitenmitte und von dort rechtwinklig zu dem Leuchtkörper. So erhält man auch hier eine praktikable preiswerte und relativ unauffällige Zuleitung für eine Deckenbeleuchtung. Sollte dieser unauffällige schmale Streifen stören, kann man mit Sandstrahl- oder Ätztechnik ein ähnlich wirkendes Designelement anbringen.
  • Für den Fall, dass die Vitrine freistehend sein soll, oder statt mit einer Tür versehen als Haubenform rundum geschlossen ist, z.B. auf einer freistehenden Säule, ist die Vitrine und alle Exponate von allen Seiten gleichwertig und ohne irgendwelche optisch störende Beeinträchtigungen zu betrachten. Sie hat dabei eine Decken-Beleuchtung, bei der man die Stromzufuhr (fast) nicht mehr erkennen kann. Je nach Anwendungszweck kann eine Standard-Halogenleuchte oder eine so stark reduzierte Fassung- und Technik-Verkleidung eingesetzt werden, dass fast nur das Leuchtmittel einer Halogen- oder LED-Beleuchtung selbst sichtbar ist.
  • Um die Philosophie der totalen Reduzierung der Beleuchtung zu vervollständigen, stehen Kleinst-Leuchtkörper für Halogen- oder LED-Beleuchtung leider noch nicht auf dem Markt zur Verfügung. Die Verbindung von Draht zur Fassung des Leuchtmittels, sowie der Porzellanfassung der Halogenlampen und die meist sehr kleine aber schwarze oder farbige Fassung der LED-Leuchtmittel sollen nicht sichtbar sein. Sie erhalten als Sichtschutz eine in der Größe der Fassung und des Leuchtmittels oder nach Designauffassung entsprechende Hülse als Leuchtkörper. Sie können aus Edelstahl, Aluminium, geeignete Leichtmetalle/Bleche oder Kunststoff in hochglanz, matt, pulverbeschichtet oder farbig und entsprechender Formen und Design, passend zu Griff, Beschlag und Füssen nach Anspruch gefertigt werden und werden an die durchgehende oder zweiteilige Glasplatte von unten mit UV-Kleber angeklebt oder durch einen Magnetring gehalten. Im Falle einer Lochbohrung wird diese Hülse im Glasdeckel unterhalb der Aussparung für die Stromleitung so uv-eingeklebt, dass sie keinen Kontakt mit der Stromleitung bekommt. Sie darf auch nur so weit nach unten gehen, dass die Technik, also Anschluss und Fassung, gerade noch verdeckt ist und somit der Zweck einer minimalst sichtbaren Metallverarbeitung oder Leuchtmittelhalterung erfüllt wird. Diese je nach Erfordernis möglichst kleine Hülse kann auch so gestalten sein, dass sie z.B. durch zwei kleine Laschen oder eine andere unauffällige Art der Halterung auf der Oberseite des Glasdeckels gehalten wird und nicht nach unten fällt ohne verklebt werden zu müssen. Bei einer Porzellan-Fassung der Halogenleuchte ist wegen der Hitzeentwicklung am Porzellan eine Bohrung im Glasdeckel evtl. doch wichtig, um einen möglichen Hitzestau zu verhindern. Ebenso ist bei UV-Verklebung der Hülse ein nicht wärme- und nicht stromleitender Distanzhalter zwischen Fassung und Metallhülse einzusetzen, um eine Erhitzung der Hülse zu vermeiden.

Claims (11)

  1. Gehäuse mit mindestens einem transparenten Plattenelement und mindestens einen elektrischen Leiter, wobei das mindestens eine transparente Plattenelement eine Aussparung aufweist, deren Längsrichtung sich im wesentlichen parallel zu einer Hauptfläche des Plattenelementes erstreckt, und wobei der elektrische Leiter zumindest abschnittsweise in der Aussparung verläuft.
  2. Gehäuse nach Anspruch 1, umfassend mindestens ein erstes transparentes Plattenelement und ein zweites Plattenelement, wobei das erste Plattenelement mit einer Randfläche entlang einer Verbindungslinie gegen eine Randfläche oder eine Hauptfläche des zweiten Plattenelements stößt; wobei der elektrische Leiter, zumindest einen Abschnitt aufweist welcher im wesentlichen parallel zur Verbindungslinie verläuft, dadurch gekennzeichnet daß das erste Plattenelement entlang der Randfläche die Aussparung aufweist, in welcher der zumindest eine Abschnitt des elektrischen Leiters verläuft.
  3. Gehäuse nach Anspruch 1 oder 2, wobei das transparente Plattenelement Glas, Saphir, oder ein organisches Material wie Plexiglas umfaßt.
  4. Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der elektrische Leiter einen metallischen Draht oder Stab umfaßt.
  5. Gehäuse nach Anspruch 4 wobei der elektrische Leiter einen nicht ummantelten hochglanzvernickelten oder versilberten Messingdraht oder Stab oder einen hochglanzvernickelten oder versilberten Kupferdraht oder Stab umfaßt.
  6. Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der elektrische Leiter durch Kleben insbesondere durch UV-Kleben befestigt ist.
  7. Gehäuse nach einem der Ansprüche 2 bis 5, wobei die Aussparung entlang der Randfläche eine Fase umfaßt, die sich im Übergangsbereich zwischen der Randfläche und einer Hauptfläche des ersten Plattenelements erstreckt.
  8. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei die Aussparung eine Rille umfaßt.
  9. Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Querschnittsfläche des Leiters der Form der Aussparung angepaßt ist.
  10. Gehäuse nach Anspruch 2 oder einem der davon abhängigen Ansprüche, wobei der elektrische Leiter seitlich nicht über die Ebene der durch die Fase betroffenen Hauptfläche hinausragt.
  11. Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Gehäuse eine Vitrine oder ein Aquarium ist.
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