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AT511794B1 - Montagevorrichtung für eine leuchte - Google Patents

Montagevorrichtung für eine leuchte Download PDF

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AT511794B1
AT511794B1 ATA1162/2011A AT11622011A AT511794B1 AT 511794 B1 AT511794 B1 AT 511794B1 AT 11622011 A AT11622011 A AT 11622011A AT 511794 B1 AT511794 B1 AT 511794B1
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AT
Austria
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mounting device
mounting
lamp housing
light
profile
Prior art date
Application number
ATA1162/2011A
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English (en)
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AT511794A1 (de
Inventor
Ernst Kettler
Daniel Fuchs
Original Assignee
Unique Lights Cee Gmbh
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Unique Lights Cee Gmbh filed Critical Unique Lights Cee Gmbh
Priority to ATA1162/2011A priority Critical patent/AT511794B1/de
Priority to PCT/EP2012/065657 priority patent/WO2013021042A1/de
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Publication of AT511794B1 publication Critical patent/AT511794B1/de

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Montagevorrichtung (1) für eine Leuchte, umfassend zumindest ein an einem Untergrund (3) montierbares Montageprofil (2) und zumindest ein Leuchtengehäuse (4), wobei das Montageprofil (2) und das Leuchtengehäuse (4) paarweise Ausnehmungen (6, 7) zur lösbaren Befestigung eines, das Montageprofil (2) mit dem Leuchtengehäuse (4) verbindenden Verbindungselementes (5) aufweisen. Die Ausnehmungen (6, 7) sind mit im Wesentlichen C-förmigem Querschnitt und das Verbindungselement (5) ist mit im Wesentlichen hantelförmigem Querschnitt ausgeführt, und das Verbindungselement (5) ist passgenau in die Ausnehmungen (6, 7) einführbar.

Description

österreichische; p8t«itiwt AT 511 794 B1 2014-08-15
Beschreibung [0001] Die Erfindung betrifft eine Montagevorrichtung für eine Leuchte gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1.
[0002] Leuchtdioden stellen zunehmends wertvolle Alternativen zu konventionellen Leuchtmitteln wie Glühbirnen, Halogenlampen oder Leuchtstoffröhren dar. Die Vorteile von Leuchtdioden sind vielseitig. Zunächst weisen Leuchtdioden einen wesentlich höheren Wirkungsgrad als andere Leuchtmittel auf, und benötigen aus diesem Grund nur einen Bruchteil der Energie, wobei ein wesentlich geringerer Anteil der Energie in Form von Wärme verloren geht. Darüber hinaus haben Leuchtdioden eine wesentlich höhere Lebensdauer als andere Leuchtmittel, wodurch der Wartungsaufwand deutlich reduziert wird. Auch sind Leuchtdioden wesentlich robuster als andere Leuchtmittel.
[0003] Leuchtdioden flackern nicht und sind in verschiedenen Lichtfarben erhältlich. Durch die geringe Baugröße lassen sich Leuchtdioden praktisch überall einsetzen, wo bisher konventionelle Leuchtmittel verwendet wurden. Weiters werden Leuchtdioden üblicherweise mit geringerer Spannung betrieben, als konventionelle Leuchtmittel, und sind daher ungefährlich. Leuchtdioden emittieren keine Infrarot- oder Ultraviolett-Strahlung und sind daher auch in geschützten Bereichen (Museen, Ausstellungen, etc.) einsetzbar. Schließlich beinhalten Leuchtdioden keine umweltschädlichen Problemstoffe in nennenswerten Mengen, wie dies beispielsweise bei Leuchtstoffröhren bzw. Energiesparlampen der Fall ist.
[0004] Somit stellen sich Leuchtdioden als ideales Leuchtmittel für die verschiedensten Anwendungsbereiche dar. Es besteht insbesondere Bedarf daran, bestehende Leuchtmittel durch energiesparende Leuchtdiodensysteme zu ersetzen. In diesem Bereich sind vor allem bestehende Anlagen von Leuchtstoffröhren (Neonröhren) zu nennen, die nach wie vor in großer Anzahl verwendet werden. Es existieren zwar röhrenförmige Leuchten auf Leuchtdiodenbasis (sogenannte LED Röhren), diese werden aber in bestehende Sockel (beispielsweise G13-Sockel) montiert. Die bestehenden Sockel sind im Allgemeinen mit Vorschaltgeräten (konventionelle Vorschaltgeräte KVG, elektronische Vorschaltgeräte EVG, oder verlustarme Vorschaltgeräte WG) und Startern (bei KVG und WG) ausgestattet. Um nun das LED-Leuchtmittel in dieser bestehenden Fassung zu betreiben werden mehrere Varianten angeboten in der aber überwiegend eine Eingriff in die Leuchte erforderlich wird, und daher die Leuchte Ihre Zulassung verliert. In den meisten Fällen sind die verwendeten Sockel (im Allgemeinen G13) außerdem durch Verschleiß brüchig und müssten ebenfalls ausgetauscht werden.
[0005] Überwiegend werden LED Leuchtmittel, die als Ersatz für die Leuchtstoffröhre vorgesehen sind, als 230Volt Variante mit integriertem Netzteil angeboten. Diese Variante ist aus Sicherheitsgründen jedoch sehr umstritten, es gab auch einen Entwurf für eine Verordnung diese zu verbieten, diese Verordnung wurde aber von der EU wegen befürchtetem Handelshemmnis verhindert. An die Stelle der Verordnung wurde eine Empfehlung ausgesprochen diese Leuchtmittel aus Sicherheitsgründen nicht einzusetzen.
[0006] Es ist im Allgemeinen sehr problematisch, wenn LED Leuchtmittel, die als Ersatz für Leuchstoffröhren vorgesehen sind, das Netzgerät in der Röhre eingebaut haben. Durch Kurzschlüsse und zu hohe Wärmeentwicklung kann es passieren, dass der Schutz des Netzteiles schmilzt, und die Spannung dann direkt am Kühlkörper der LED anliegt. Auch LED Röhren, bei denen die Spannung nur an einer Seite anliegt, sind keine Lösung für dieses Sicherheitsproblem.
[0007] Aus der AT 12157 U1 ist eine Montagevorrichtung für eine Leuchte mit einem Montageprofil und einem Leuchtengehäuse bekannt, wobei Montageprofil und Leuchtengehäuse paarweise Ausnehmungen zur lösbaren Befestigung eines Verbindungselementes aufweisen. Das Verbindungselement ist in Form eines Montagebügels ausgeführt, der an seiner Oberseite Montagekrallen aufweist, um die abnehmbare Aufhängung des Leuchtengehäuses zu ermöglichen. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass eine derartige Ausführung des Verbindungselements 1 /17 &t??re!äfisöies psiwitüisi AT 511 794 B1 2014-08-15 nachteilig ist, da die Fixierung des Leuchtengehäuses mit den Montagekrallen nicht immer ausreichend ist, um das Leuchtengehäuse vor der versehentlichen Lösung vom Montageprofil zu sichern. Auch zeigen sich bei mehrmaliger Benutzung des Verbindungselements Abnutzungserscheinungen, die sich negativ auf die Stabilität der Vorrichtung auswirken.
[0008] Weitere Ausführungsformen gattungsgemäßer Montagevorrichtungen für Leuchten finden sich in den Druckschriften KR 100949452 B1, US 2010103657 A1, CN 201827739 U, US 2006146531 A1, JP 2010003683 A, US 2003223235 A1.
[0009] Keine dieser Montagevorrichtungen erlaubt jedoch das einfache Austauschen bestehender Leuchten ohne aufwendige Umbauarbeiten und ohne die Gefahr, die Verbindungsvorrichtungen zu beschädigen.
[0010] Die technische Aufgabe der Erfindung besteht demnach darin, eine Montagevorrichtung zu schaffen, mit der das Austauschen bestehender Leuchten mit Leuchten auf Leuchtdiodenbasis vereinfacht wird und ein Eingriff in eine bestehende Leuchte nicht vorgenommen werden muss. Aufwendige Umbauarbeiten und das Verwenden verschlissener Bauteile soll vermieden werden. Die Vorrichtung soll einfach, robust und billig sein und dennoch die zukünftige Erweiterung der Leuchtdiodensysteme ermöglichen. Die Vorrichtung soll das Anbringen verschiedenster Leuchtdiodensysteme ermöglichen und insbesondere im Hinblick auf verschiedene Abstrahlwinkel und geforderte Lichtintensitäten flexibel sein.
[0011] Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Ausnehmungen des Montageprofils und des Leuchtengehäuses mit im Wesentlichen C-förmigem Querschnitt ausgeführt sind, und das Verbindungselement mit im Wesentlichen hantelförmigem Querschnitt ausgeführt ist, wobei das Verbindungselement passgenau in die Ausnehmungen einführbar ist.
[0012] Durch diese erfindungsgemäßen Merkmale wird eine einfache Montage des Leuchtengehäuses am Montageprofil ermöglicht. Zu diesem Zweck kann ein spezielles Montagewerkzeug vorgesehen sein. Das Montageprofil kann in bekannter Art und Weise an einem Untergrund, beispielsweise einer Raumdecke oder einem bestehenden Leuchtenträger für konventionelle Leuchtmittel befestigt werden.
[0013] Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass ein Netzteil für das zu verwendende LED Leuchtmittel in das Leuchtengehäuse ersetzbar ist. Insbesondere sind 24V Netzteile vorgesehen. Ein Vorschaltgerät ist nicht mehr erforderlich. Dies hat auch den Vorteil, dass eine hochwertige LED höchstwahrscheinlich eine höhere Lebensdauer als das Netzteil hat, und somit das Netzteil unabhängig vom verwendeten LED Leuchtmittel getauscht werden kann.
[0014] Bei der Leuchte kann es sich insbesondere um eine stab- oder röhrenförmige Leuchte handeln.
[0015] Erfindungsgemäß kann weiters vorgesehen sein, dass das Leuchtengehäuse Einschiebenuten zur Aufnahme eines mit Einschiebeleisten ausgeführten Leuchtenträgers aufweist. Der Leuchtenträger umfasst das eigentliche Leuchtmittel, welches beispielsweise auf einer Leiterplatte angebracht ist. Die Leuchtenträger können mit ein oder mehrteiligen Leiterplatten versehen sein die beispielsweise mit elektrischen Verbindungsmitteln wie Steckverbindungen ausgestattet sein können um eine elektrische Verbindung der Leiterplatten zu gewährleisten.
[0016] Das Leuchtengehäuse kann erste Einschiebenuten zur Aufnahme eines mit Einschiebeleisten ausgeführten Leuchtenträgers aufweisen. Das Leuchtengehäuse kann weiters als U-förmiges Profil mit zwei Seitenstegen ausgeführt sein, wobei die Einschiebenuten an den inneren Flächen der Seitenstege vorgesehen sind.
[0017] Der Leuchtenträger kann zur Aufnahme einer mit Leuchtmitteln, insbesondere Leuchtdioden, versehenen Leiterplatte oder einer LED Röhre eingerichtet sein. Der Leuchtenträger kann weiters zur Aufnahme einer Linsenoptik oder Stangenoptik ausgeführt sein. Insbesondere kann vorgesehen sein, dass der Leuchtenträger die Leiterplatte und die Linsenoptik gleichzeitig aufnehmen kann. Dies ermöglicht erstmals das gleichzeitige Vorsehen von Leuchtmitteln und Linsenoptiken zum Bündeln oder Streuen des Lichtes in einem einzigen Leuchtenträger. 2/17
SsfcmsdfiscSie p8t«!it8S!t AT 511 794 B1 2014-08-15 [0018] Der Leuchtenträger kann insbesondere als U-förmiges Profil mit einem mittleren Steg und zwei seitlichen Stegen ausgeführt sein, wobei die Leiterplatte Befestigungsöffnungen aufweisen und an einer der beiden Flächen des mittleren Steges mit Befestigungsmitteln lösbar befestigbar sein kann. Dies ermöglicht erstmals das nachträgliche Tauschen des Leuchtmittels bei installiertem Leuchtengehäuse, indem die vorhandene Leiterplatte entfernt und mit einer neuen Leiterplatte ersetzt wird.
[0019] An den Innenseiten der seitlichen Stege des Leuchtenträgers können Einschiebenuten zur Aufnahme der Linsenoptik oder der Stangenoptik vorgesehen sein. Der Leuchtenträger kann in einer ersten und einer zweiten, sich durch die Höhe des mittleren Steges unterscheidenden Position am Leuchtengehäuse montierbar sein.
[0020] Dies ermöglicht erstmals, dass einzig durch die Wahl der Orientierung, in der der Leuchtenträger befestigt wird, die Abstrahlcharakteristik und das Leuchtenbild der Leuchte geändert werden kann.
[0021] Das Leuchtengehäuse kann Einschiebenuten zur Aufnahme eines optischen Schirms aufweisen. Zu diesem Zweck sind beispielsweise klare, diffuse oder farbige Schirme vorgesehen. Das Montageprofil kann zur Aufnahme von zwei oder mehr parallel verlaufenden Leuchtengehäusen ausgeführt sein.
[0022] Die Montagevorrichtung kann in Längen von 30 cm bis 300cm und mit Abstrahlwinkeln von 30° bis 300° ausgeführt sein. Die Leuchte kann als LED Röhre ausgeführt sein.
[0023] Bei dem Untergrund kann es sich insbesondere um ein bestehendes Gehäuse einer Leuchtstoffröhre handeln. Das als Untergrund verwendete Gehäuse kann insbesondere das Netzteil der verwendeten Leuchtmittel aufnehmen.
[0024] Zur Befestigung des Montageprofils am Untergrund können Befestigungsmittel wie Schrauben, Nägel, oder Klebstoffe vorgesehen sein.
[0025] Es können erfindungsgemäß Linsenoptiken oder Stangenoptiken mit unterschiedlichen Abstrahlcharakteristika vorgesehen sein.
[0026] An den Stirnseiten des Leuchtengehäuses können Abdeckkappen vorgesehen sein.
[0027] Das Montageprofil, das Leuchtengehäuse und der Leuchtenträger können aus einem Metall, insbesondere Aluminium, oder einem Kunststoff gefertigt sein.
[0028] Weitere erfindungsgemäße Merkmale ergeben sich aus den Ansprüchen, der Beschreibung und den Zeichnungen.
[0029] In den Zeichnungen ist der Erfindungsgegenstand in Ausführungsbeispielen schematisch dargestellt. Es zeigen [0030] Fig. 1: [0031] Fig. 2: [0032] Fig. 3: [0033] Fig. 4: [0034] Fig. 5a - 5b: [0035] Fig. 6a - 6c: eine schematische Darstellung eines Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Montagevorrichtung; einen Schnitt durch die schematische Darstellung aus Fig. 1; eine detaillierte Ansicht des Querschnitts eines erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiels; eine detaillierte Ansicht des Querschnitts der wesentlichen Elemente eines erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiels; eine schematische Draufsicht und ein Querschnitt eines erfindungsgemäßen Verbindungselements; einen Querschnitt durch verschiedene erfindungsgemäße Ausführungsbeispiele mit unterschiedlicher Abstrahlcharakteristik; 3/17
SstemlcMscäse AT 511 794 B1 2014-08-15 [0036] Fig. 7a - 7b: [0037] Fig. 8: [0038] Fig. 9: eine schematische Darstellung und ein Querschnitt einer weiteren Aus-führungsform der erfindungsgemäßen Montagevorrichtung bei der Montage von zwei parallel verlaufenden Leuchtengehäusen; ein schematischer Querschnitt durch eine weitere Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Montagevorrichtung; eine schematische Darstellungen eines Details einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Montagevorrichtung; [0039] Fig. 10a - 10c: ein schematischer Querschnitt durch ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Montagevorrichtung mit verschiedenen Linsenoptiken.
[0040] Fig. 1 zeigt eine schematische Darstellung eines Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Montagevorrichtung 1. Die Montagevorrichtung 1 ist an einem Untergrund 3, in diesem Ausführungsbeispiel ein bestehendes Gehäuse für eine Leuchtstoffröhre, befestigt. An beiden Enden des Leuchtengehäuses 4 befinden sich die Montageprofile 2, die mit Befestigungsmitteln 22 am Untergrund 3 befestigt sind. Weiters ist das Leuchtengehäuse 4 an beiden Enden durch Abdeckkappen 26 abgeschlossen.
[0041] Fig. 2 zeigt einen Schnitt durch die schematische Darstellung aus Fig. 1 und offenbart weitere Details. Das Leuchtengehäuse 4 umfasst einen Leuchtenträger 10 mit einer Leiterplatte 14 und daran angebrachten Leuchtdioden 13 sowie einer stangenförmigen Linsenoptik 15 (auch als Stangenoptik bezeichnet). Weiters ist am Leuchtengehäuse 4 ein optischer Schirm 21 befestigt.
[0042] Fig. 3 zeigt nun eine weitere detaillierte Ansicht des Querschnitts des erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiels aus Fig. 1 und Fig. 2. Der Querschnitt ist an der Position des Montageprofils 2 gezeigt. Das Montageprofil 2 ist mit dem Befestigungsmittel 22 (Schraube) am Untergrund 3 befestigt. Das Montageprofil 2 ist als stangenförmiges Hohlprofil mit einer C-förmigen Ausnehmung zur Aufnahme des Verbindungselements 5 ausgeführt. Das Verbindungselement 5 ist als hantelförmiges Element ausgeführt, welches passgenau in die Ausnehmung des Montageprofils 2 und des Leuchtengehäuses 4 eingeführt werden kann. Das Leuchtengehäuse 4 ist als im Wesentlichen C-förmiges, stangenförmiges Profil ausgeführt, welches Mittel zur Aufnahme eines ebenfalls C-förmigen, stangenförmigen Leuchtenträgers 10, und eines optischen Schirms 21 aufweist. Am Leuchtenträger 10 sind Leiterplatten 14 mit Leuchtdioden 13 lösbar befestigt.
[0043] Fig. 4 zeigt eine detaillierte Ansicht des Querschnitts der wesentlichen Elemente des erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiels aus Fig. 1-3. Die Montagevorrichtung 1 umfasst ein Montageprofil 2, welches mit einem Befestigungsmittel 22 an einem Untergrund befestigt ist.
[0044] Weiters umfasst die Montagevorrichtung 1 ein Verbindungselement 5, welches in Form eines hantelförmigen Stiftes ausgeführt ist. Dieser Stift verbindet das Leuchtengehäuse 4 mit dem Montageprofil 2 in einer einfach lösbaren und doch stabilen Weise. Zum Zweck der Verbindung im Montageprofil ist im Montageprofil 2 eine erste C-förmige Ausnehmung 6 und im Leuchtengehäuse 4 eine zweite C-förmige Ausnehmung 7 vorgesehen. Die Ausnehmungen 6, 7 sind derart an das Verbindungselement 5 angepasst, dass durch Einschieben des Verbindungsmittels 5 in die Ausnehmungen 6, 7 eine passgenaue Verbindung des Leuchtengehäuses 4 mit dem Montageprofil 2 erfolgt.
[0045] Das Leuchtengehäuse 4 ist weiters zur Aufnahme eines Leuchtenträgers 10 zur Aufnahme des eigentlichen Leuchtmittels ausgeführt. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel handelt es sich bei dem Leuchtmittel um Leuchtdioden 13, die auf einer streifenförmigen Leiterplatte 14 angebracht sind. Weiters ist am Leuchtengehäuse 4 ein optischer Schirm 21 anbringbar, der dazu dient, das vom Leuchtmittel emittierte Licht zu streuen, bündeln oder einzufärben.
[0046] Für die Anbringung des Leuchtenträgers 10 im Leuchtengehäuse 4 sind erste Einschie-benuten 8 an den Innenseiten des ersten und zweiten Seitensteges 11,12 des Leuchtengehäuses 4 vorgesehen. Diesen Einschiebenuten 8 korrespondieren Einschiebeleisten 9 an den 4/17 ij$?£!T<?ichääüsc5 AT 511 794 B1 2014·08·15 psieiitä^t
Außenseiten der seitlichen Stege 17, 18 des Leuchtenträgers 10. Dabei ist der Leuchtenträger 10 derart ausgeführt, dass er in unterschiedlichen Positionen in das Leuchtengehäuse einführbar ist. Weiters verfügt das Leuchtengehäuse 4 über zweite Einschiebenuten 20 zur Aufnahme eines optischen Schirms 21.
[0047] Der Leuchtenträger 10 verfügt an den Innenseiten der seitlichen Stege 17, 18 über Einschiebenuten 19 zur Aufnahme einer Linsenoptik 15. Die Leiterplatte 14 mit den Leuchtdioden 13 ist sowohl an der Oberseite 27, als auch an der Unterseite 28 des mittleren Steges 16 des Leuchtenträgers 10 anbringbar. Damit kann je nach Anwendungsfall eine andere Abstrahlcharakteristik gewährleisten werden.
[0048] Fig. 5a und 5b zeigen eine schematische Ansicht eines Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Verbindungselements 5. In diesem Ausführungsbeispiel ist das Verbindungselement als hantelförmiger Stift ausgeführt, dessen beide Stiftköpfe je einen im Wesentlichen quadratischen Querschnitt aufweisen.
[0049] Die Fig. 6a - 6c zeigen schematische Darstellungen möglicher Ausführungsvarianten der Anbringung des Leuchtenträgers 10 im Leuchtengehäuse 4 zum Zweck der Erreichung unterschiedlicher Abstrahlcharakteristika. Zu diesem Zweck ist das Leuchtengehäuse 4 als C-förmiges Profil ausgeführt, welches einen ersten Seitensteg 11, einen zweiten Seitensteg 12 und einen mittleren Steg aufweist, an dem die Ausnehmung 7 angebracht ist. Die beiden Seitenstege 11,12 verfügen über Einschiebenuten 8 zur Aufnahme von Einschiebeleisten 9 des Leuchtenträgers 10, sowie über zweite Einschiebenuten 20 zur Aufnahme eines optischen Schirms 21 (in dieser Darstellung nicht gezeigt).
[0050] Der Leuchtenträger 10 ist ebenfalls als C-förmiges Profil ausgeführt, wobei ein erster seitlicher Steg 17, ein mittlerer Steg 16, und ein zweiter seitlicher Steg 18 vorgesehen sind. Am mittleren Steg 16 ist eine Leiterplatte 14 mit daran angebrachten Leuchtdioden 13 vorgesehen. Diese Leiterplatte 14 kann wie oben beschrieben an beiden Flächen des mittleren Steges 16 angebracht werden. Die seitlichen Stege 17, 18 des Leuchtenträgers verfügen über Einschiebenuten 19 zur Aufnahme einer Linsenoptik 15. Diese Linsenoptik 15 ist in Fig. 6c dargestellt.
[0051] Durch die erfindungsgemäße Formgebung des Leuchtenträgers 10 kann dieser in zwei unterschiedlichen Positionen im Leuchtengehäuse 4 montiert werden, wie dies in Fig. 6a und Fig. 6b gezeigt ist. Während die Leuchtdioden in der Stellung nach Fig. 6a einen Abstrahlwinkel 23 von etwa 45° aufweisen, erweitert sich der Abstrahlwinkel in der entgegensetzten Montageposition auf etwa 120° und in Verbindung mit einem optischen Schirm 21 in opaler und satinierter Ausführung auf bis zu 300°. Durch einfache Variation der Montageposition des Leuchtenträgers kann also der Abstrahlwinkel der Leuchte verändert bzw. der Situation angepasst werden.
[0052] Darüber hinaus kann durch Vorsehen der Linsenoptik 15 eine weitere Beeinflussung der Abstrahlcharakteristik (insbesondere eine Reduktion des Abstrahlwinkels, also Fokussierung) erreicht werden, wie in Fig. 6c gezeigt.
[0053] Fig. 7a - 7b zeigen eine schematische Darstellung und einen Querschnitt einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Montagevorrichtung bei der Montage von zwei parallel verlaufenden Leuchtengehäusen. In diesem Fall ist das Montageprofil 2 um 90° verdreht am Untergrund 3 montiert. Dadurch wird erreicht, dass mehrere Leuchtengehäuse 4 nebeneinander an einem Montageprofil 5 angebracht werden können.
[0054] Fig. 8 zeigt einen schematischen Querschnitt durch eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Montagevorrichtung. In diesem Fall sind zwei Leuchtengehäuse 4 direkt nebeneinanderliegend angebracht.
[0055] Fig. 9 zeigt eine schematische Darstellungen eines Details einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Montagevorrichtung. Die Figur zeigt die Leiterplatte 14 mit daran angebrachten Leuchtdioden 13. Die Leiterplatte 14 ist mehrteilig und weist Steckverbinder 24 auf. Die Leiterplatte 14 weist Befestigungsöffnungen 25 zur Befestigung am Leuchtenträger 10 auf, wobei diese Befestigung lösbar ausgeführt ist, um den nachträglichen Austausch der Leiterplat- 5/17 fcteRidfiscäies psismtsmt AT 511 794 B1 2014-08-15 ten 14 zu ermöglichen.
[0056] Fig. 10a - 10c zeigen weitere schematische Querschnitte durch ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Montagevorrichtung mit verschiedenen Linsenoptiken 15.
[0057] Die Erfindung beschränkt sich nicht auf die dargestellten Ausführungsbeispiele, sondern umfasst selbstverständlich auch andere erfindungsgemäße Ausführungsformen im Rahmen des Schutzumfanges. Insbesondere beschränkt sich die Erfindung nicht auf die Verwendung von Leuchtdioden als Leuchtmittel, sondern es können beliebige andere Leuchtmittel verwendet werden.
BEZUGSZEICHENLISTE 1 Montagevorrichtung 2 Montageprofil 3 Untergrund 4 Leuchtengehäuse 5 Verbindungselement 6 Ausnehmung im Montageprofil 7 Ausnehmung im Leuchtengehäuse 8 Erste Einschiebenuten des Leuchtengehäuses 9 Einschiebeleisten 10 Leuchtenträger 11 Erster Seitensteg des Leuchtengehäuses 12 Zweiter Seitensteg des Leuchtengehäuses 13 Leuchtdioden 14 Leiterplatte 15 Linsenoptik 16 Mittlerer Steg des Leuchtenträgers 17 Erster seitlicher Steg des Leuchtenträgers 18 Zweiter seitlicher Steg des Leuchtenträgers 19 Einschiebenuten des Leuchtenträgers 20 Zweite Einschiebenuten des Leuchtengehäuses 21 Optischer Schirm 22 Befestigungsmittel 23 Abstrahlwinkel 24 Steckverbindung 25 Befestigungsöffnung 26 Abdeckkappe 27 Oberseite 28 Unterseite 6/17

Claims (19)

  1. &t?ir?ifhisöies pafsstjtfni AT 511 794 B1 2014-08-15 Patentansprüche 1. Montagevorrichtung (1) für eine Leuchte, umfassend zumindest ein an einem Untergrund (3) montierbares Montageprofil (2) und zumindest ein Leuchtengehäuse (4), wobei das Montageprofil (2) und das Leuchtengehäuse (4) paarweise Ausnehmungen (6, 7) zur lösbaren Befestigung eines, das Montageprofil (2) mit dem Leuchtengehäuse (4) verbindenden Verbindungselementes (5) aufweisen, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmungen (6, 7) mit im Wesentlichen C-förmigem Querschnitt und das Verbindungselement (5) mit im Wesentlichen hantelförmigem Querschnitt ausgeführt sind, und das Verbindungselement (5) passgenau in die Ausnehmungen (6, 7) einführbar ist.
  2. 2. Montagevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtengehäuse (4) erste Einschiebenuten (8) zur Aufnahme eines mit Einschiebeleisten (9) ausgeführten Leuchtenträgers (10) aufweist.
  3. 3. Montagevorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtengehäuse (4) als U-förmiges Profil mit zwei Seitenstegen (11,12) ausgeführt ist, wobei die Einschiebenuten (8) an den inneren Flächen der Seitenstege (11,12) vorgesehen sind.
  4. 4. Montagevorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Leuchtenträger (10) zur Aufnahme einer mit Leuchtmitteln, insbesondere Leuchtdioden (13), versehenen Leiterplatte (14) oder einer LED Röhre eingerichtet ist.
  5. 5. Montagevorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Leuchtenträger (10) zur Aufnahme einer Linsenoptik (15) oder Stangenoptik ausgeführt ist.
  6. 6. Montagevorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Leuchtenträger (10) als U-förmiges Profil mit einem mittleren Steg (16) und zwei seitlichen Stegen (17,18) ausgeführt ist, wobei die Leiterplatte (14) Befestigungsöffnungen (25) aufweist und an einer der beiden Flächen des mittleren Steges (16) mit Befestigungsmitteln lösbar befestigbar ist.
  7. 7. Montagevorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass an den Innenseiten der seitlichen Stege (17, 18) des Leuchtenträgers (10) Einschiebenuten (19) zur Aufnahme der Linsenoptik (15) oder der Stangenoptik vorgesehen sind.
  8. 8. Montagevorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Leuchtenträger (10) in einer ersten und einer zweiten, sich durch die Höhe des mittleren Steges (16) unterscheidenden Montageposition am Leuchtengehäuse (4) montierbar ist.
  9. 9. Montagevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtengehäuse (4) Einschiebenuten (20) zur Aufnahme eines optischen Schirms (21) aufweist.
  10. 10. Montagevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Montageprofil (2) zur Aufnahme von zwei oder mehr parallel verlaufenden Leuchtengehäusen (4) zwei oder mehr Ausnehmungen (6) zur Aufnahme von zwei oder mehr Verbindungselementen (5) aufweist.
  11. 11. Montagevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Montagevorrichtung eine Länge von 30 cm bis 300cm aufweist und eine Linsenoptik (15) und/oder einen optischen Schirm (21) umfasst, um einen Abstrahlwinkel (23) von 30° bis 300° zu erreichen.
  12. 12. Montagevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtengehäuse (4) zur Aufnahme eines Netzteils ausgeführt ist.
  13. 13. Montagevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchte als LED Röhre ausgeführt ist. 7/17 sstereichisches psisstawt AT 511 794 B1 2014-08-15
  14. 14. Montagevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Untergrund (3) als bestehendes Gehäuse einer Leuchtstoffröhre ausgeführt ist.
  15. 15. Montagevorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass das als Untergrund (3) verwendete Gehäuse das Netzteil der verwendeten Leuchtmittel umfasst.
  16. 16. Montagevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass zur Befestigung des Montageprofils (2) am Untergrund (3) Befestigungsmittel (22) vorgesehen sind.
  17. 17. Montagevorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass Linsenoptiken (15) oder Stangenoptiken mit unterschiedlichen Abstrahlcharakteristika vorgesehen sind.
  18. 18. Montagevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass an den Stirnseiten des Leuchtengehäuses (4) Abdeckkappen (26) vorgesehen sind.
  19. 19. Montagevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Montageprofil (2), das Leuchtengehäuse (4) und der Leuchtenträger (10) aus einem Metall oder einem Kunststoff gefertigt sind. Hierzu 9 Blatt Zeichnungen 8/17
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