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DE20309835U1 - Kalender - Google Patents

Kalender

Info

Publication number
DE20309835U1
DE20309835U1 DE20309835U DE20309835U DE20309835U1 DE 20309835 U1 DE20309835 U1 DE 20309835U1 DE 20309835 U DE20309835 U DE 20309835U DE 20309835 U DE20309835 U DE 20309835U DE 20309835 U1 DE20309835 U1 DE 20309835U1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
calendar
support
wall
foldable
designed
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE20309835U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Grafisches Ct Cuno & Co K GmbH
Original Assignee
Grafisches Ct Cuno & Co K GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Grafisches Ct Cuno & Co K GmbH filed Critical Grafisches Ct Cuno & Co K GmbH
Priority to DE20309835U priority Critical patent/DE20309835U1/de
Publication of DE20309835U1 publication Critical patent/DE20309835U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B42BOOKBINDING; ALBUMS; FILES; SPECIAL PRINTED MATTER
    • B42DBOOKS; BOOK COVERS; LOOSE LEAVES; PRINTED MATTER CHARACTERISED BY IDENTIFICATION OR SECURITY FEATURES; PRINTED MATTER OF SPECIAL FORMAT OR STYLE NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; DEVICES FOR USE THEREWITH AND NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; MOVABLE-STRIP WRITING OR READING APPARATUS
    • B42D5/00Sheets united without binding to form pads or blocks
    • B42D5/04Calendar blocks
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B42BOOKBINDING; ALBUMS; FILES; SPECIAL PRINTED MATTER
    • B42PINDEXING SCHEME RELATING TO BOOKS, FILING APPLIANCES OR THE LIKE
    • B42P2241/00Parts, details or accessories for books or filing appliances
    • B42P2241/12Means for enabling the device to be positioned upright

Landscapes

  • Mirrors, Picture Frames, Photograph Stands, And Related Fastening Devices (AREA)

Description

Grafisches Centrum Cuno GmbH & Co. KG Gewerbering West 27 39240 Calbe
Kalender
Die Neuerung bezieht sich auf einen Kalender mit herausnehmbaren und den Förderungsbestimmungen der Post entsprechenden Kalenderblättern, als Stand- oder Wandkalender verwendbar.
Kalender sind in vielfältiger Form gestaltet und entsprechend ihres Verwendungszweckes ausgeführt. So gibt es Wandkalender, Standkalender als auch Kombinationen daraus, die als Mehrzweck-Kalender gestaltet sind.
Dabei ist es weitgehend allgemeine Praxis, dass die einzelnen Kalenderblätter nicht nur zum kalendarischen Nachweis dienen, sondern die einzelnen Kalenderblätter sind mit bestimmten zusätzlichen Kalenderblattteilen ausgebildet, welche unterschiedlich ausgeführt und gestaltet sind. Dabei stehen insbesondere solche Kalender beim Publikum in deren Gunst, deren einzelne Kalenderblätter mit Postkartenteilen ausgebildet sind. Unabhängig von der bildlichen Gestaltung dieser Kalenderblätter, ob als Postkarte mit den unterschiedlichsten Motiven, sind deren Einbindung in das gesamte Kalenderwerk und deren Herausnahme, deren Abtrennung von den einzelnen Kalenderblättern sehr unterschiedlich gelöst und auch sehr aufwendig gestaltet.
So beschreibt die DE 200 06 627 Ul einen Mehrzweck-Wandkalender, welcher aus mindestens zwei getrennten Bereichen besteht, die als einzelne Blocksegmente voneinander getrennt sind. Der obere Teil des Mehrzweck-Wandkalenders ist mit einzelnen Blättern ausgebildet, die bestimmte Motive auf der Vorderseite haben und rückseitig postalische Angaben und die untereinander mittels einer Ringbindung verbunden sind. Im unteren Bereich sind die einzelnen Kalenderblätter vorgesehen, die zueinander geklebt und in ihrer Gesamtheit mit der Rückwand des Wandkalenders verbunden sind.
Bei dieser Lösung kommt halt der bereits oben beschriebene Nachteil zum Ausdruck, dass die als Postkarten ausgebildeten oberen Kalenderblätter aus der Ringbindung herausgerissen werden müssen und anschließend sich ein Schneiden erforderlich macht, um eine glatte Kante zu erzielen.
Aufgabe der vorliegenden Neuerung ist es, einen Kalender, ausgebildet als Stand- oder Wandkalender, zu entwickeln, dessen einzelne Kalenderblätter mittels einer Klebebindung verbunden und problemlos herausgetrennt werden können, wobei die Herausbildung des Kalenders als Stand- oder Wandkalender durch die Gestaltung des Einbandes des Kalenders erreicht werden soll.
Neuerungsgemäß wird die Aufgabe mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst und vorteilhafte Lösungen sowie besondere Ausführungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
Mit der Erfindung ist die Möglichkeit geschaffen worden, Kalender als Wand- oder Standkalender zu verwenden, deren wesentliches Merkmal darin besteht, dass die einzelnen Kalenderblätter mittels einer Klebebindung im Rückenbereich untereinander verbunden sind und ferner der geschaffene Kalender durch Faltungen und Entfaltungen einzelner Teile der Rückwand des Kalenders genutzt werden zur Herausbildung als Standoder Wandkalender, somit dieser Kalender mindestens zwei Funktionen erfüllt. So dient der Kalender und seine einzelnen Kalenderblätter einmal der kalendarischen Information durch den auf den Kalenderblättern aufgedruckten Kalenderteil, und der zweite Teil eines jeden einzeln Kalenderblattes dient zur individuellen Gestaltung und Verwendung des Benutzers.
So kann dieser Teil, welcher sich außerhalb des Kalendariums befindet, verschiedenen und unterschiedlichen Zwecken dienen. So können hier beispielweise Zeichnungen aufgemalt oder Fotos angebracht werden, welche vom Kalenderblatt erhalten bleiben, wenn das jeweilige Kalenderblatt, kalendarisch betrachtet, nicht mehr aktuell ist und benötigt wird.
So wird das jeweilige Kalenderblatt aus der Klebebindung im Rückenbereich des Kalenders herausgetrennt, im weitesten Sinne „abgerissen", und es bedarf lediglich des Abtrennens des Kalenderteiles von dem anderen nicht mehr benötigten Teil des Kalenderblattes.
Da dieser Bild-Kalenderteil den postalischen Beförderungsbestimmungen entspricht, kann dieses und jedes andere Kalenderblattteil als Postkarte verwendet werden.
Dies ist jedoch nicht zwingende Vorschrift, denn die einzelnen bildhaften Kalenderteile können auch ohne postalischen Aufdruck auf der Rückseite gestaltet sein, dies ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn diese Kalenderblätter mit Motiven bestückt sind, die zur Sammlung verwendet werden sollen oder als Informationsträger der unterschiedlichen Art dienen.
Es liegt auch im Rahmen der Neuerung, dass der Kalender als Monats- oder auch Wochenkalender gestaltet werden kann, was durch das frontseitige Bedrucken des Kalenderteiles erfolgt, welcher die kalendarischen Informationen, hier die einzelnen Tage einer Woche oder eines Monats angibt.
Ein weiteres wesentliches Merkmal der vorliegenden Neuerung, neben der Verbindungstechnik, nämlich der Klebebindung der einzelnen Kalenderblätter, besteht darin, dass die Rückseite des Kalenders mit Rillungen, Perforationslinien und Stanzungen ausgebildet ist, mit denen einzelne Teile der Rückseite des Kalenders entfaltbar und umfaltbar sind, so dass die Rückseite des Kalenders durch entsprechende umfaltbare Klappen und Rückseitenteile zu einem Standfuß herausgebildet wird, so dass der Kalender als Standkalender verwendet werden kann. Soll der Kalender als Wandkalender benutzt werden, werden die einzelnen entfaltbaren und umfaltbaren Teile so zueinander in Verbindung gebracht, dass die Rückseite mit einer Aufhängelasche ausgebildet wird, über welche der Wandkalender über seine Aufhängeöse aufgehängt werden kann.
Im Rahmen der Neuerung liegt auch, dass die Rückseite mit verschiedenen Schlitzöflhungen ausgebildet ist, in die, je nach Herausbildung des Kalenders als Standoder Wandkalender, die Aufhängelasche gefugt ist, so eine formschlüssige „Verriegelung" des Standfußes des Standkalenders oder der Aufhängung des Wandkalenders gegeben ist.
Mit dem nachfolgenden Ausfuhrungsbeispiel soll die Erfindung näher erläutert werden. Die dazugehörige Zeichnung zeigt in
Fig. 1: den Kalender als Standkalender mit aufgefächerten einzelnen
Kalenderblättern und in
Fig. 2: die flächenhafte Ansicht der Rückseite des Kalenders mit ausgeklapptem
Innenteil.
Die Ausbildung des neuerungsgemäßen Kalenders als Standkalender ergibt sich aus der Darstellung nach der Figur 1, die zum einen zeigt, wie die einzelnen Kalenderblätter 2 im
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Kalenderrücken 7 untereinander und mit dem Deckblatt 1 und der Rückseite 3 des Kalenders verbunden sind.
Im Bereich des Kalenderrückens 7 weist das Deckblatt 1 eine Perforationslinie 8 auf, über die das Deckblatt 1 abgetrennt werden kann. Dabei bleibt die Klebebindung im Kalenderrücken 7 erhalten und je nach Bedarf können dann durch ein Heraustrennen die einzelnen Kalenderblätter entfernt werden.
Je nach Inhalt des Kalenders, hinsichtlich seiner bildhaften Darstellung, kann das Deckblatt 1 mit bestimmten Motiven 9 versehen werden, die unmittelbar auf den Charakter des Kalenders hinweisen.
Aus der Darstellung nach der Figur 1 ergibt sich ferner, dass der Kalender mit einem Fuß 4 ausgebildet ist, welcher durch das Entfalten und Umfalten einzelner Teile der Rückseite 3 des Kalenders herausgebildet wird oder die einzelnen Teile der Rückseite 3 des Kalenders werden so zueinander gefügt, dass der Kalender als Wandkalender verwendet werden kann, was nachfolgend näher erläutert wird.
Die Herausbildung des Kalenders als Wand- oder Standkalender wird durch die formgestalterische Ausbildung der Rückseite 3 des Kalenders erreicht, welche zu diesem Zwecke besonders gestaltet und ausgeführt ist, wie in der Figur 2 gezeigt.
So ist die Rückseite 3 in ihrer Größe dem Deckblatt 1 und den einzelnen Kalenderblättern 2 angepasst und zusätzlich mit einem ausklappbaren Innenteil 19 ausgebildet, welches aus der flächigen Auflage 6 und der einfaltbaren Stütze 5 besteht und über die obere Rillungslinie 16 zur Rückseite 3 verbunden ist.
In seiner Ursprungsform ist der gesamte Innenteil 19 flächig auf der Innenseite der Rückseite 3 eingeschlagen und wird erst entfaltet, wenn der Kalender benutzt wird, dies unter Beachtung, ob als Wand- oder Standkalender.
Neben der Ausbildung der Rückseite 3 mit dem ausklappbaren Innenteilen 19 ist die Rückseite 3 mit einer Perforationslinie 10 ausgeführt und besitzt eine mittlere Schlitzöffhung 14 und eine obere Schlitzöffhung 15.
Die beiden Teile des ausklappbaren Innenteiles 19, die flächige Auflage 6 und die umfaltbare Stütze 5, sind an ihren Verbindungsstellen gleichfalls mit einer Rillungslinie 16 ausgebildet.
Die umfaltbare Stütze 5 ist flächig mit einer entfaltbaren Stützklappe 18 ausgebildet. Diese Stützklappe 18 ist durch eine Stanzung 17 herausgebildet und befestigt über die gestaltete Rillungslinie 16.
An der Stirnseite der flächigen Auflage 5 besitzt diese eine Aufhängelasche 12 mit Aufhängeöse 13, wobei die Aufhängelasche 12 neben ihrer Funktion als Aufhängelasche gleichfalls die Funktionen der formschlüssigen Verriegelung der entfaltbaren und einfaltbaren Teile der Rückenseite 3 des Kalenders übernimmt. Dies unter Beachtung der Ausbildung als Wand- oder Standkalender.
Soll der Kalender als Wandkalender verwendet werden, wird das ausklappbare Innenteil 19 mit dem Flächenteil 11 um die Perforationslinie 10 so gefaltet, dass diese Teile flächig auf der Innenfläche der Rückseite 3 aufliegen, wobei die Aufhängelasche 12 durch die obere Schlitzöflhung 15 geführt wird, so dass sie über den Kalenderrücken 7 hinausragt, so dass über die Aufhängeöse 13 der Kalender aufgehängt werden kann.
Bei der Herausbildung des Kalenders als Standkalender, wird die Rückseite 3 mit dem entfaltbaren Fuß 4 derart ausgebildet, dass über die Rillungslinien 16 die flächige Auflage 6 und das Flächenteil der Stütze 5 nach innen gefaltet werden, wobei gleichfalls die in der flächigen Auflage 6 vorgesehene Stützklappe 18 entfaltet wird. Dies in der Art, dass die Stützklappe 18 auf der flächigen Auflage 6 und an der Innenseite der Rückseite des Kalenders zum Anliegen kommt. Eine Arretierung/Verriegelung und somit sichere Ausbildung des entfaltbaren Fußes 4 wird erreicht, indem die Aufhängelasche 12 durch die mittlere Schlitzöffiiung 14 geführt wird, wodurch die sichere Position und Lage des entfaltbaren Fußes 4 gewährleistet ist.

Claims (8)

1. Kalender, bestehend aus herausnehmbaren und den Beförderungsbestimmungen der Post entsprechenden Kalenderblättern, wobei der Kalender als Stand- oder Wandkalender verwendbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die einzelnen Kalenderblätter (2) im Kalenderrücken (7) mittels einer Klebebindung zueinander verbunden und heraustrennbar sind, wobei das Deckblatt (1) des Kalenders über eine Perforationslinie (10) zum Kalenderrücken (7) verbunden ist und die Rückseite (3) des Kalenders mit einzelnen Teilflächen zur Herausbildung einer Standauflage oder Aufhängeeinrichtung, mit Rillungen, Perforationen und Stanzungen in Form von Rillungslinien (16), Perforationslinien (10) und Stanzungen (17) ausgebildet ist.
2. Kalender nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die einzelnen der Rückseite (3) des Kalenders zugeordneten Teilflächen als ein einfaltbares Flächenteil (11), der einfaltbaren flächigen Auflage (6) sowie der umfaltbaren Stütze (5) besteht und die Rückseite (3) mit einer mittleren Schlitzöffnung (14) und einer oberen Schlitzöffnung (15) ausgebildet ist.
3. Kalender nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass der entfaltbare Fuß (4) des Kalenders herausgebildet wird durch die flächige Auflage (6), der umfaltbaren Stütze (5) und der entfaltbaren Stützklappe (18).
4. Kalender nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass an der unteren, der äußeren Kante der umfaltbaren Stütze (5) eine Aufhängelasche (12) mit integrierter Aufhängeöse (13) vorgesehen ist.
5. Kalender nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Deckblatt (1) des Kalenders zum Kalenderrücken (7) mit einer Perforationslinie (8) ausgebildet ist und das Deckblatt (1) Träger von Motiven (9) ist.
6. Kalender nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die entfaltbare Stützklappe (18) zur einfaltbaren Stütze (5) über eine vorgesehene Rillungslinie (16) einklappbar ist und durch Stanzungen (17) herausgebildet wird.
7. Kalender nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass bei Ausbildung als Wandkalender, das Innenteil (19) flächig auf der Innenseite der Rückseite (3) aufliegt und die Aufhängelasche (12) durch die obere Schlitzöffnung (14) hindurchragt.
8. Kalender nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass bei Ausbildung als Standkalender, die flächige Auflage (6) und die umfaltbare Stütze (5) über die Rillungslinien (16) gebogen sind und die Aufhängelasche (12) durch die mittlere Schlitzöffnung (14) geführt ist und so der entfaltbare Fuß (4) sicher mit der Rückseite (3) des Kalenders verbunden ist.
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