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DE20017128U1 - Kalender mit individuell gestaltbarer Werbefläche - Google Patents

Kalender mit individuell gestaltbarer Werbefläche

Info

Publication number
DE20017128U1
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DE
Germany
Prior art keywords
calendar
pocket
carrier plate
upper edge
plastic film
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20017128U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
TTB Verlag Peter Wohldorf KG
Original Assignee
TTB Verlag Peter Wohldorf KG
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Publication date
Application filed by TTB Verlag Peter Wohldorf KG filed Critical TTB Verlag Peter Wohldorf KG
Priority to DE20017128U priority Critical patent/DE20017128U1/de
Priority claimed from DE2000119887 external-priority patent/DE10019887A1/de
Publication of DE20017128U1 publication Critical patent/DE20017128U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B42BOOKBINDING; ALBUMS; FILES; SPECIAL PRINTED MATTER
    • B42DBOOKS; BOOK COVERS; LOOSE LEAVES; PRINTED MATTER CHARACTERISED BY IDENTIFICATION OR SECURITY FEATURES; PRINTED MATTER OF SPECIAL FORMAT OR STYLE NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; DEVICES FOR USE THEREWITH AND NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; MOVABLE-STRIP WRITING OR READING APPARATUS
    • B42D5/00Sheets united without binding to form pads or blocks
    • B42D5/04Calendar blocks
    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F23/00Advertising on or in specific articles, e.g. ashtrays, letter-boxes
    • G09F23/10Advertising on or in specific articles, e.g. ashtrays, letter-boxes on paper articles, e.g. booklets, newspapers

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  • General Physics & Mathematics (AREA)
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  • Theoretical Computer Science (AREA)
  • Packaging For Recording Disks (AREA)

Description

Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Kalender mit einem oberhalb der Kalenderblätter befindlichen Werbeträger.
Wandkalender mit Werbeträgern sind in unterschiedlichen Formen bekannt. Weit verbreitet sind beispielsweise Kalender, die auf einer Trägerplatte einen Stapel abreißbarer Kalenderblätter tragen, die jeweils untereinander drei aufeinanderfolgende Monate eines Jahres darstellen, so dass im mittleren Bereich der gerade gültige Monat gezeigt, und üblicherweise der jeweilige Tag mit einem einen verschiebbaren Rahmen tragenden Streifen gekennzeichnet wird, während darüber der vergangene Monat und darunter der nächste Monat wiedergegeben wird.
Dabei ist es auch üblich, dass oberhalb der Kalenderblätter ein Werbeträger vorhanden ist. Dazu ist die Trägerplatte meist nach oben verlängert ausgebildet und darauf ein Werbeträger mit Texten und Bildern angebracht oder direkt darauf aufgebracht. Der
HAMBURG: TEL.: &phgr;.4<3) 5,99 654-&Ogr;* ISE>iF?AT^)CO?v1PtisERvä.COM !FA}<:(05l0)te9ä654-88
BÜRO/OFFICE MÜNCHEN: THOMAS-WIMMER-RING 9
Werbeträger zeigt meist plakative Bild- und/oder Textelemente, die auf einen Betrieb hinweisen. Solche Kalender werden häufig von Firmen als Werbegeschenke verwendet, die an Kunden verteilt werden.
Wird der Werbeträger schon beim Druckvorgang zusammen mit den Kalenderblättern einheitlich hergestellt, so lohnt sich die Herstellung nur bei größeren Stückzahlen, da die gesonderte Herstellung einiger weniger Kalender mit einem gewünschten Werbeträger, bei kleinen Stückzahlen, pro Kalender zu hohe Kosten verursacht.
Andererseits ist es, gerade für kleinere Betriebe oder Einzelfirmen als Verwender, oft erwünscht, auch Kalender mit Werbeträgern in geringer Stückzahl bereitstellen zu können. Insbesondere wäre es auch wünschenswert, dass ein Verwender sich seine Werbeträger selbst erstellen kann, was heutzutage mit Grafikprogrammen auf Personalcomputern relativ einfach möglich ist, und diese dann über einen Farbdrucker ausdrucken kann. Um auch solche individuellen Werbeträger mit einem Kalender kombinieren zu können, war es bislang bekannt, dass der Verwender eine Druckvorlage, z.B. einen Film mit dem gewünschten Motiv und Text, dem Hersteller der Kalender zur Verfügung stellt, die beim Hersteller reproduziert und mit den Kalendern verbunden werden.
Wollte ein Verwender, einen Kalender mit einer individuell gestalteten Werbefläche versehen, so wäre dies mit den bekannten Kalendern praktisch nicht möglich, da dies in Handarbeit geschehen müsste und einerseits das Aufbringen eines Werbeträgers auf eine Unterlage zeitaufwendig und mühsam wäre, z.B. weil beim Aufbringen eines Blattes dieses oft schief befestigt werden könnte und sich leicht Falten bilden könnten, und weil andererseits auch die richtige Befestigung der Unterlage an der Trägerplatte zeitaufwendig und fehleranfällig wäre. Ferner ist der Werbeträger nicht gegen Beschädigungen, wie z.B. durch Kratzer, geschützt.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, "einen Kalender mit individuell gestaltbarer Werbefläche zu schaffen, der einfach handhabbar und auch bei kleinen Stückzahlen einfach herstellbar ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe dienen die Merkmale des Anspruchs 1. Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind in den Unteransprüchen aufgeführt.
Gemäß der Erfindung ist vorgesehen, dass an der Trägerplatte eine sich über diese nach oben hinaus erstreckende und wenigstens einseitig offene Tasche aus transparenter Folie angebracht ist, in die ein blattförmiger Werbeträger einlegbar ist. Mit wenigstens einseitig offen ist hier gemeint, dass wenigstens ein Seitenrand der Tasche nicht permanent geschlossen ist. Auf diese Weise ist es möglich, dass der Verwender sich Exemplare des von ihm gewünschten individuellen Werbeträgers erstellt, beispielsweise mit einem Personalcomputer erzeugt und anschließend über einen Farbdrucker ausgibt. Der so hergestellte Werbeträger kann dann, wenn er auf das in der Tasche vorgesehene Maß gebracht ist, in diese Tasche eingelegt werden, so dass der Werbeträger durch die transparente Folie hindurch oberhalb der Kalenderblätter sichtbar ist.
Auf diese Weise ist es möglich, dass aus einem in großer Stückzahl hergestellten einheitlichen Standardkalender beim Verwender ein Kalender mit individuellem Werbeträger gebildet wird, den der letztere dann an seine Kunden als letztendliche Benutzer des Kalenders abgeben oder verschenken kann.
Darüber hinaus hat diese Gestaltung des Kalenders den Vorteil, dass der Werbeträger in der Folie gegen Beschädigungen geschützt ist, die sonst durch Kratzer oder dergleichen auftreten könnten.
In einer vorteilhaften Aus führungs form ist die Tasche durch einen im Wesentlichen rechteckigen Folienzuschnitt gebildet, dessen Breite der der Trägerplatte entspricht und der im oberen
Randbereich an der Trägerplatte entlang einer streifenförmigen Befestigungslinie angebracht ist. Parallel und auf Abstand zu der Befestigungslinie befindet sich oberhalb der Trägerplatte eine Faltlinie in dem Folienzuschnitt, an der dieser umklappbar ist, um so die Tasche zu bilden. Zum Verschließen dieser Tasche kann zum Beispiel vorgesehen sein, dass die Befestigungslinie auf Abstand unterhalb des oberen Randes der Trägerplatte liegt und dass die Faltlinie so auf dem Kunststofffolienzuschnitt angeordnet ist, dass der umgeklappte Teil des Kunststofffolienzuschnitts lang genug ist, um oberhalb der Befestigungslinie unter den oberen Rand der Trägerplatte geschoben zu werden. Auf diese Weise kann die Tasche nach Einlegen des Werbeträgers geschlossen werden, ohne dass weitere Klebungen oder Versiegelungen notwendig wären, wobei die Tasche an den beiden seitlichen Rändern offen bleibt.
Alternativ kann bei einer solchen Tasche vorgesehen sein, dass auf dem Folienzuschnitt eine Klebezone in dem Bereich vorgesehen ist, auf dem der Rand des umgeklappten Teils des Kunststofffolienzuschnitts nach Umklappen zur Anlage kommt, so dass die Tasche durch Verkleben an der Klebezone geschlossen wird. Es können auch noch weiter ausgedehnte Klebezonen vorgesehen sein, die dazu dienen können, dass der eingelegte Werbeträger daran haftet und gegen Verrutschen gesichert in der Tasche gehalten ist..
In einer alternativen Ausführungsform kann die Tasche auch durch eine an drei Seiten geschlossene rechteckige Tasche gebildet sein, die ebenfalls am oberen Randbereich der Trägerplatte befestigt ist, wobei die offene Seite der Tasche unterhalb des oberen Randes hinter der Trägerplatte angeordnet ist. Hier kann ein Werbeträger von unten in die Tasche eingeschoben werden, wobei die Öffnung der Tasche für den Betrachter unsichtbar bleibt.
Die Erfindung ist auf alle Formen von Kalendern anwendbar, also
&bull; &diams;
nicht etwa nur auf die eingangs erwähnten Dreimonatskalender, sondern auch auf Tages-, Wochen-, Monats- und jegliche Mehrmonatskalender .
Die Erfindung wird im Folgenden anhand eines Ausführungsbeispiels in den Zeichnungen beschrieben, in denen:
Figur 1 eine perspektivische Ansicht eines Wandkalenders mit geöffneter Tasche zeigt; und
Figur 2 eine seitliche Ansicht des Kalenders aus Figur 1 im Schnitt zeigt, wobei die geschlossene Stellung der Tasche in durchgezogener Linie und die geöffnete Stellung einer Seite der Tasche in gestrichelter Linie dargestellt ist.
Figur 1 zeigt eine perspektivische Ansicht eines Kalenders, der eine rückwärtige Trägerplatte 2, z.B. aus Karton aufweist, an deren Vorderseite die Kalenderblätter 4 angeordnet sind, wobei in typischen Fällen, wie dargestellt, auf jedem Kalenderblatt drei Monate auf abgesetzten Abschnitten übereinander dargestellt sind und der aktuelle Monat in der Mitte liegt.
An den oberen Rand der Trägerplatte 2 schließt sich eine Tasche aus .transparenter Kunststofffolie an, die allgemein mit dem Bezugszeichen 8 bezeichnet ist. In der dargestellten Ausführungsform besteht diese Kunststofftasche 8 aus einem im Wesentlichen rechteckigen Kunststofffolienzuschnitt, der am oberen Bereich an einer streif enformigen Befestigungslinie 20 an der Rückseite der Trägerplatte 2 befestigt ist. Dabei ist die Befestigungslinie 20 etwas gegen den oberen Rand der Trägerplatte 2 versetzt, wie in Figur 2 zu sehen.
Der Kunststofffolienzuschnitt 9 besteht aus einer transparenten Folie, die auf Abstand und parallel zu der Befestigungslinie 20 eine Faltlinie 10 hat, über die der Kunststofffolienzuschnitt
umgeschlagen werden kann. Nach Einlegen des blattförmigen Werbeträgers in den Bereich der Kunststofffolie 9, wie dies in dem in Figur 1 dargestellten geöffneten Zustand der Tasche 8 geschehen kann, wird der umgeschlagene Teil des Kunststofffolienzuschnitts geschlossen, indem dieser umgeklappt und mit seinem äußersten Rand unter den oberen Rand der Trägerplatte 2 geschoben wird. Damit dieses Einschieben des umgeschlagenen Teils der Kunststofffolie unter den oberen Rand der Trägerplatte 2 möglich ist, ist die Befestigungslinie 20 mit einem vorgegebenen Abstand von dem oberen Rand der Trägerplatte 2 entfernt. Dies ermöglicht es auch, dass auch der eingelegte Werbeträger mit seinem unteren Randbereich in den Zwischenraum zwischen Kunststofffolie und Trägerplatte eingeschoben wird, um ihn sicher zu halten.
In Figur 2 ist der umgeklappte Teil des Kunststofffolienzuschnitts mit der durchgezogenen Linie in der geschlossenen Stellung gezeigt, während mit der gestrichelten Linie die geöffnete Stellung der Tasche 8 angedeutet ist.
Vorteilhaft kann in dem Kunststofffolienzuschnitt auch noch ein Aufhänger für den Kalender gebildet sein. Es kann z.B. durch einen dreiseitigen Ausschnitt in der rückwärtigen Kunststofffolie 9 erfolgen, dessen nicht ausgeschnittene Seite im Bereich der Faltlinie 10 liegt, so dass er um die Faltlinie 10 nach oben geklappt werden kann. In diesem ausgeschnittenen Aufhänger ist eine Öffnung vorgesehen, so dass er über einen Nagel in der Wand geschoben werden kann.
In alternativen Ausführungsformen kann die Tasche 8 auch so ausgebildet sein, dass der umgeklappte Folienteil nicht unter die Trägerplatte 2 zu schieben ist, sondern durch eine Klebezone im Bereich der Kunststofffolie 9, z.B. unmittelbar oberhalb des oberen Randes der Trägerplatte 2 geschlossen wird. Alternativ kann die Tasche auch bereits an drei Seiten geschlossen sein und an einer Befestigungslinie, ähnlich der Linie 20, unter Umständen
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aber auch direkt am oberen Rand der Trägerplatte 2, angebracht sein, wobei die offene Seite der Tasche 8 dann im Bereich der Befestigung hinter der Trägerplatte 2 liegen sollte, so dass der Werbeträger von unten in diese Tasche 8 einschiebbar ist und diese offene Seite für den Betrachter nicht sichtbar ist.

Claims (9)

1. Kalender mit einer oberhalb der Kalenderblätter befindlichen, individuell gestaltbarer Werbefläche und mit einer im wesentlichen formstabilen Trägerplatte, die die Kalenderblätter trägt, wobei an der Trägerplatte (2) eine sich über den Bereich der Kalenderblätter (4) nach oben hinaus erstreckende und wenigstens einseitig offene Tasche (8) aus transparenter Folie (9) angebracht ist, in die ein blattförmiger Werbeträger einlegbar ist.
2. Kalender nach Anspruch 1, wobei die Folie (9) eine Kunststofffolie ist.
3. Kalender nach Anspruch 1 oder 2, wobei die Tasche (8) im wesentlichen rechteckig ist.
4. Kalender nach Anspruch 2, wobei die Tasche (8) einen im wesentlichen rechteckigen Kunststofffolienzuschnitt aufweist, der auf ganzer Breite am oberen Randbereich an einer streifenförmigen Befestigungslinie (20) an der Trägerplatte (2) angebracht ist und der parallel und auf Abstand zu der Befestigungslinie eine Faltlinie (10) aufweist, an der der Kunststoffzuschnitt umklappbar ist, um die Tasche (8) zu bilden.
5. Kalender nach Anspruch 4, wobei die Befestigungslinie (20) auf Abstand zum oberen Rand der Trägerplatte (2) liegt und dass die Faltlinie (10) so auf dem Kunststofffolienzuschnitt . angeordnet ist, dass der umgeklappte Teil des Kunststofffolienzuschnitts lang genug ist, um oberhalb der Befestigungslinie (20) unter den oberen Rand der Trägerplatte (2) geschoben zu werden.
6. Kalender nach Anspruch 4 oder 5, wobei der Kunststofffolienzuschnitt mit einem Kleberstreifen versehen ist, so dass der Rand des umgeklappten Teils des Kunststofffolienzuschnitts auf dem Kleberstreifen oberhalb der Befestigungslinie nach Andrücken anhaftet.
7. Kalender nach Anspruch 1, 2 oder 3, wobei die Tasche durch übereinanderliegende Kunststofffolien, die an drei Seitenkanten miteinander verbunden sind, gebildet ist und so am oberen Rand der Trägerplatte befestigt ist, dass die offene Seite unterhalb des oberen Randes der Trägerplatte auf deren Rückseite liegt.
8. Kalender nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Tasche (8) an ihrem oberen Rand mit einem Aufhänger zum Aufhängen an einem Nagel versehen ist.
9. Kalender nach Anspruch 8, wobei der Aufhänger durch einen Ausschnitt in einer der Kunststoffolien gebildet ist, der um die Faltlinie nach oben klappbar und mit einem Loch zur Durchführung eines Nagels versehen ist.
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