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DE20308399U1 - Kombi-Thermovorrichtung - Google Patents

Kombi-Thermovorrichtung

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DE20308399U1
DE20308399U1 DE20308399U DE20308399U DE20308399U1 DE 20308399 U1 DE20308399 U1 DE 20308399U1 DE 20308399 U DE20308399 U DE 20308399U DE 20308399 U DE20308399 U DE 20308399U DE 20308399 U1 DE20308399 U1 DE 20308399U1
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Description

OC &Ggr;&iacgr;&THgr;&Igr;&Ggr;&Mgr; Irmgardstrasse
D-81479 München
Deutsche Patentanwälte Tel. +49-(0)89 799047
European Patent Attorneys Fax+49-(0)89 7915256
European Trademark Attorneys mail@weber-heim.de
J 704
Kombi-Thermovorrichtung
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Kombi-Thermovorrichtung, insbesondere eine Armlehnenkühlbox für Automobile.
Thermobehälter, insbesondere Kühlbehälter, mit einem Kühl- oder Thermoraum zur Aufnahme von zu kühlenden oder gegebenenfalls zu erwärmenden Nahrungsmitteln, Stoffen und/oder Gegenständen, und mit einer verschließbaren Öffnung zum Zugriff auf den Thermoraum sind bekannt und kommen in vielfältiger Weise im privaten und gewerblichen Bereich zum Einsatz. Häufige Anwendungen betreffen etwa die Kühlung von Lebensmitteln oder Medikamenten. Ebenfalls bekannt ist, im Auto, insbesondere zur Kühlung von Proviant und Getränken, Kühlräume vorzusehen, beispielsweise im Handschuhfach oder in der Armlehne.
Schließlich sind transportable Kühlvorrichtungen für Trinkgefäße, beispielsweise Getränkedosen, bekannt, bei denen das zu kühlende Trinkgefäß in eine Aufnahme eingestellt und sodann von einer aktiven Kühleinrichtung gekühlt wird.
Ein Nutzer, der beide Funktionalitäten, d.h. einerseits die Kühlung oder Erwärmung beispielsweise von Lebensmitteln in einem geschlossenen Thermoraum und andererseits die Kühlung oder Erwärmung eines Trinkgefäßes in einer Aufnahme, nutzen möchte, muss sich hierzu bisher zweier separater Geräte bedienen. Dies bringt naturgemäß einen hohen apparativen Aufwand, einen hohen Energieverbrauch und hohen Platzbedarf mit sich.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Thermovorrichtung zu schaffen, die sowohl das Kühl- oder Warmhalten von Nahrungsmitteln, Stoffen und/oder Gegenständen in einem im Wesentlichen geschlossenen Thermoraum als auch die Kühlung oder Erwärmung von Trinkgefäßen ermöglicht.
Diese Aufgabe wird durch die Kombi-Thermovorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Eine erfindungsgemäße Kombi-Thermovorrichtung weist neben einem Thermobehälter mit einem Thermoraum zur Aufnahme und zur Temperaturisolierung von kühl oder warm zu haltenden Nahrungsmitteln, Stoffen und/oder Gegenständen und mit einer verschließbaren Öffnung zum Zugriff auf den Thermoraum eine Trinkgefäßhalterung auf, die an dem Thermobehälter ausgebildet und mit einer Aufnahme für mindestens ein Gefäß, insbesondere Trinkgefäß, und einer aktiven Thermoeinrichtung zum, insbesondere wahlweisen, Kühlen und/oder Erwärmen des oder der Gefäße versehen ist.
Als Kerngedanke der Erfindung kann angesehen werden, einen Thermobehälter mit einer Trinkgefäßhalterung mit aktiver Kühleinrichtung zu verbinden.
Durch das Zusammenfassen von Thermobehälter und Trinkgefäßhalterung wird der konstruktive Aufwand und damit der Material- und Herstellungsaufwand reduziert. Es kann ein sehr kompakter und raumsparender Aufbau erzielt werden.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Vorrichtung ist der Thermobehälter als Armlehne für den Einsatz in Automobilen ausgebildet. Die Vorrichtung kann dann im Wesentlichen die Form eines Quaders aufweisen, der beispielsweise zwischen den Vordersitzen eines PKW angeordnet werden und als Armlehne dienen kann. Auch während der Fahrt besteht so eine gute Zugriffsmöglichkeit sowohl auf den den Thermoraum als auch auf die Trinkgefäßhalterung.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass die aktive Thermoeinrichtung zum, insbesondere wahlweise, Kühlen und/oder Erwärmen auch des Thermoraums ausgebildet ist. Als Kerngedanke kann hier angesehen werden, die Funktion des Kühlens oder gegebenenfalls des Erwärmens, im Thermoraum und der Aufnahme der Trinkgefäßhalterung mit Hilfe einer einzigen Thermoeinrichtung bereitzustellen.
Hierdurch wird der apparative Aufwand weiter reduziert. Außerdem kann, da lediglich eine Thermoeinrichtung zum Kühlen oder gegebenenfalls Erwärmen benötigt wird, in erheblichem Umfang Strom gespart werden. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn die Vorrichtung über Batterien mit Strom versorgt werden soll.
Bei einem besonders großen Thermoraum oder wenn beispielsweise besonders tiefe Kühltemperaturen im Thermoraum erzielt werden sollen, kann aber auch eine Ausgestaltung der Erfindung bevorzugt sein, bei der zum, insbesondere wahlweisen, Kühlen und/oder Erwärmen des Thermoraums eine zweite, insbesondere aktive, Thermoeinrichtung vorgesehen ist. Diese kann beispielsweise auch separat zuschaltbar sein.
Eine separate Thermoeinrichtung für den Thermoraum ist auch zweckmäßig, wenn der Thermoraum beispielsweise erwärmt und gleichzeitig eine Getränkedose in der Trinkgefäßhalterung gekühlt werden soll. Auch der umgekehrte Fall, d.h. Kühlen des Thermoraums und Erwärmen eines Trinkgefäßes, ist möglich.
Eine Erwärmungsfunktion für den Thermoraum kann zweckmäßig sein, wenn kleine Mahlzeiten erwärmt werden sollen.
• ·
Bevorzugt ist die Trinkgefäßhalterung zur Aufnahme von zwei Trinkgefäßen, insbesondere Dosen und/oder Bechern, ausgebildet, so dass für Fahrer und Beifahrer jeweils ein Trinkgefäß gekühlt oder erwärmt werden kann. Es können auch zusätzliche Halterungen für Trinkgefäße ohne Kühl- oder Erwärmungsmöglichkeit, beispielsweise für Thermoskannen, vorgesehen sein.
Beim Einsatz im Auto ist insbesondere zweckmäßig, wenn die Trinkgefäßhalterung an einem stirnseitigen Ende des Thermobehälters angeordnet ist. Hierdurch wird der Zugriff auf Becher oder gekühlte Dosen für Fahrer und Beifahrer, insbesondere auch während der Fahrt, erleichtert.
Weiterhin ist für den Einsatz im Automobil vorteilhaft, wenn ein Deckelteil des Thermobehälters, das als eigentliche Armlehne dienen kann, abnehmbar oder aufklappbar ausgebildet ist, insbesondere über ein Scharnier oder Gelenk, das beispielsweise an einem der Trinkgefäßhalterung gegenüberliegenden Ende des Thermobehälters angeordnet ist. So ist auch der Zugriff auf den Thermoraum während der Fahrt leicht möglich.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann bei einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung als abnehmbare Armlehnenkühlbox ausgebildet sein, wodurch die Funktionalität weiter erhöht wird. Diese Kühlbox kann z.B. für ein Picknick mitgenommen werden. In diesem Zusammenhang kann, um den Transport zu erleichtern, außerdem ein Tragegurt vorgesehen sein.
Die Thermoeinrichtung und/oder die zweite Thermoeinrichtung weist bzw. weisen bevorzugt mindestens ein Peltierelement auf. Mit Peltierelementen kann auf kleinem Raum eine hohe Kühleffektivität erzielt werden.
Eine Erwärmungsfunktion kann in einfacher Weise durch Heizelemente, die auf Ohmscher Erwärmung beruhen, bereitgestellt werden.
Bei einer besonders einfachen Ausführungsform der Erfindung ist die Trinkgefäßhalterung mit der Thermoeinrichtung als Dosenkühler, insbesondere zum Anschluss an eine Autobatterie, ausgebildet. Zweckmäßig können Dosenkühler und Thermobehälter dann so miteinander verbunden sein, dass der Thermoraum des Thermobehälters von der aktiven Thermoeinrichtung des Dosenkühlers mitgekühlt werden kann.
Ein sehr kompakter Aufbau der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird erreicht, wenn die Thermoeinrichtung und/oder die zweite Thermoeinrichtung unterhalb der Trinkgefäßhalterung angeordnet ist bzw. sind.
Die Funktionalität der Kühlung von Thermoraum und Aufnahme durch eine einzige Thermoeinrichtung lässt sich in besonders einfacher Weise realisieren, wenn für die Kühlung des Thermoraums in einem Bereich zwischen Thermobehälter und Trinkgefäßhalterung ein Durchbruch ausgebildet ist.
Um eine gute Kühleffektivität zu erzielten, wird die Thermoeinrichtung dabei zweckmäßig so angeordnet, dass sie den Durchbruch zumindest teilweise durchgreift.
Eine weitere wesentliche Erhöhung der Funktionalität wird erzielt, wenn zur Regelung und/oder Steuerung der Temperatur in Thermoraum und/oder Aufnahme der Trinkgeäßhalterung eine Temperatursteuereinrichtung vorgesehen ist. Eine solche Steuereinrichtung ermöglicht die gezielte Einstellung,
gegebenfalls auch unterschiedlicher Temperaturen für Thermoraum und Aufnahme der Trinkgefäßhalterung.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden nachstehend unter Bezugnahme auf die beiliegenden Figuren beschrieben. In diesen zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Kombi-Thermovorrichtung mit aufgeklapptem Deckel;
Fig. 2 eine Draufsicht auf die Vorrichtung aus Figur 1 mit abgenommenen Deckel;
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht der Vorrichtung aus Figur 1 mit aufgeklapptem Deckel und eingestellten Trinkgefäßen;
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht der Vorrichtung aus Figur 1 mit geschlossenem Deckel und abgenommener Frontabdeckung und
Fig. 5 eine perspektivische Explosionsdarstellung der Vorrichtung aus Figur 1 mit Tragegurt.
In den Figuren 1 bis 5 ist ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Kombi-Thermovorrichtung dargestellt, wobei die Komponenten in den einzelnen Figuren jeweils mit denselben Bezugszeichen gekennzeichnet sind.
Dargestellt ist jeweils eine Kombi-Thermovorrichtung 10, die als Armlehnenkühlbox für den Einsatz im Auto ausgebildet ist. Die Armlehnenkühlbox weist im Wesentlichen die Form eines Quaders auf, dessen Höhe sich, dem Einsatz als
Armlehne entsprechend, nach vorne zu verjüngt. Um eine besonders ergonomische Form zu erhalten, sind die oberen und unteren Längskanten gebrochen.
Die Armlehnenkühlbox 10 weist erfindungsgemäß einen Thermobehälter 12 mit einem Thermoraum 14 zur Aufnahme von zu
kühlenden oder zu erwärmenden Nahrungsmitteln, Stoffen und/ oder Gegenständen auf, wobei in den Figuren 1 und 2 eine Flasche 24 in den Thermoraum 14 einlegt ist. Der Thermoraum 14 weist eine Öffnung 16 auf, die mit Hilfe eines Deckelteils 28 verschließbar ist. Das Deckelteil 28, das im geschlossenen Zustand als Armlehne fungiert, ist in einem hinteren Bereich 60 des Thermobehälters 12 über Gelenkeinrichtungen 30 klappbar angeordnet. Hierzu sind Befestigungsbereiche 54 für das Deckelteil 28 vorgesehen.
Am vorderen stirnseitigen Ende 42 des Thermobehälters 12 ist eine Trinkgefäßhalterung 18 mit einer Aufnahme 20 für zwei Trinkgefäße ausgebildet, wobei die Trinkgefäßhalterung 18 mit dem Thermobehälter 12 eine gemeinsame Außenkontur aufweist. Hierdurch wird eine hohe Ergonomie der Vorrichtung erzielt.
Die Trinkgefäßhalterung 18 ist zur Aufnahme eines zu kühlenden Trinkgefäßes, das in den Figuren 3 bis 5 beispielhaft als Getränkedose 40 dargestellt ist, sowie weiterhin zur Aufnahme eines zu erwärmenden Trinkgefäßes, das in Figur 3 beispielhaft als Trinkbecher 41 dargestellt ist, ausgebildet. Selbstverständlich sind auch Varianten mit Aufnahmemöglichkeit von zwei oder mehr Getränkedosen bzw. zwei oder mehr Trinkbechern möglich.
Der Einstellplatz für die Getränkedose 40 ist dabei, wie aus der Explosionsdarstellung in Figur 5 ersichtlich, als Dosenkühler 17 mit daran angeordneter Thermoeinrichtung 22 ausgebildet. Zur Aufnahme des Dosenkühlers 17 ist im Bereich der Trinkgefäßhalterung 18 unterhalb der Aufnahme 20 eine Ausnehmung 52 vorgesehen, die von einer Frontabdeckung 56 im Benutzungszustand abgedeckt wird. Wie in Figur 5 gezeigt, ist in dieser Ausnehmung 52 außerdem eine zweite Thermoeinrichtung 44 für den Thermobehälter 12 vorgesehen. Über einen in den Figuren nicht dargestellten Durchbruch greift diese zweite Thermoeinrichtung 44, wie aus der Draufsicht in Figur 2 ersichtlich, in den Thermoraum 14, der vorliegend auch als Kühlraum bezeichnet werden kann, hinein, wodurch die Kühleffektivität erhöht wird.
Prinzipiell ist bei der dargestellten Armlehnenkühlbox auch ein Erwärmen des Thermoraums 14 und ein gleichzeitiges Kühlen z.B. einer Getränkedose in der Trinkgefäßhalterung 18 oder umgekehrt die Kühlung des Thermoraums und gleichzeitig ein Erwärmen oder Warmhalten z.B. eines Bechers in der Trinkgefäßhalterung möglich.
Sowohl die Thermoeinrichtung 22 des Dosenkühlers 17 als auch die zweite Thermoeinrichtung 44 für den Thermobehälter 12 sind im gezeigten Ausführungsbeispiel als Peltier-Kühler für den Anschluss an eine Autobatterie ausgebildet.
Zur sicheren Unterbringung von Flaschen 24 im Thermoraum sind in einem an die Trinkgefäßhalterung 18 angrenzenden Randbereich des Thermoraums Aufnahmeprofilierungen 58 ausgebildet, in denen der Deckelbereich einer Flasche eingeführt und diese somit, beispielsweise während der Fahrt, fixiert werden kann. Entsprechende Ausnehmungen zur Fixierung und/oder Stabilisierung von zu transportierenden Gegenständen können auch an anderen Stellen, beispielsweise im Bodenbereich, des Thermoraums 14 vorgesehen sein.
Die Armlehnenkühlbox 10 ist insgesamt abnehmbar und tragbar ausgebildet, wobei zum leichteren Transport, wie in Figur gezeigt, ein Tragegurt 38 vorgesehen ist. Zur Befestigung des Tragegurts 38 an der hinteren und vorderen Stirnseite der Vorrichtung 10 sind Befestigungseinrichtungen 46 vorgesehen, von denen eine an der Frontabdeckung 56 beispielhaft gezeigt ist.
Um ein ergonomisches Öffnen und Wiederverschließen des als Armlehne 26 dienenden Deckelteils 28 zu ermöglichen, ist in dessen vorderem stirnseitigen Bereich eine Griffmulde 48 ausgebildet. Der angrenzende Bereich der Trinkgefäßhalterung 18 ist ebenfalls mit einer Ausnehmung 50 versehen.
Die in den Figuren dargestellte Armlehnenkühlbox ist als starres Behältnis aus einem harten Kunststoffmaterial ausgebildet. Prinzipiell ist aber auch denkbar, einen Dosenkühler an einer faltbaren oder jedenfalls flexiblen Kühltasche als Thermobehälter anzubringen.
Durch die Erfindung wird eine Kombi-Thermovorrichtung bereitgestellt, mit der bei sehr kompaktem Aufbau sowohl das Kühl- oder Warmhalten von Nahrungsmitteln, Stoffen und/oder Gegenständen in einem verschließbarem Thermoraum als auch die Kühlung oder Erwärmung von Trinkgefäßen ermöglicht und somit ein besonders hoher Grad an Funktionalität erzielt wird.

Claims (15)

1. Kombi-Thermovorrichtung, insbesondere Armlehnenkühlbox für Automobile,
- mit einem Thermobehälter (12), der einen Thermoraum (14) zur Aufnahme und Temperaturisolierung von kühl oder warm zu haltenden Nahrungsmitteln, Stoffen und/oder Gegenständen (24) und eine verschließbare Öffnung (16) zum Zugriff auf den Thermoraum (14) aufweist, und
- mit einer Trinkgefäßhalterung (18), die an dem Thermobehälter (12) ausgebildet ist und eine Aufnahme (20) für mindestens ein Gefäß, insbesondere Trinkgefäß (40), und eine aktive Thermoeinrichtung (22) zum, insbesondere wahlweisen, Kühlen und/oder Erwärmen des oder der Gefäße (20) aufweist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Thermobehälter (12) als Armlehne (26) für den Einsatz in Automobilen ausgebildet ist.
3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die aktive Thermoeinrichtung (22) zum, insbesondere wahlweisen, Kühlen und/oder Erwärmen des Thermoraums (14) ausgebildet ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass zum, insbesondere wahlweisen, Kühlen und/oder Erwärmen des Thermoraums (14) eine zweite, insbesondere aktive, Thermoeinrichtung (44) vorgesehen ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Trinkgefäßhalterung (18) an einem stirnseitigen Ende (42) des Thermobehälters (12) angeordnet ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Thermoeinrichtung (22) und/oder die zweite Thermoeinrichtung (44) unterhalb der Trinkgefäßhalterung (18) angeordnet ist bzw. sind.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass für die Kühlung des Thermoraums (14) in einem Bereich (34) zwischen Thermobehälter (12) und Trinkgefäßhalterung (18) ein Durchbruch (36) ausgebildet ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Thermoeinrichtung (22) und/oder die zweite Thermoeinrichtung (44) den Durchbruch (36) zumindest teilweise durchgreift bzw. durchgreifen.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Thermoeinrichtung (22) und/oder die zweite Thermoeinrichtung (44) ein Peltierelement aufweist bzw. aufweisen.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Trinkgefäßhalterung (18) mit der Thermoeinrichtung (22) als Dosenkühler, insbesondere zum Anschluss an eine Autobatterie, ausgebildet ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Trinkgefäßhalterung (18) zur Aufnahme von zwei Trinkgefäßen (40), insbesondere Dosen und/oder Bechern, ausgebildet ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass ein Deckelteil (28) des Thermobehälters (12) abnehmbar oder aufklappbar ausgebildet ist, insbesondere über ein Scharnier (30), das an einem der Trinkgefäßhalterung (18) gegenüberliegenden Ende des Thermobehälters (12) angeordnet ist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass eine Temperatursteuereinrichtung zur Regelung und/oder Steuerung der Temperatur in dem Thermoraum (14) und/oder der Aufnahme (20) der Trinkgefäßhalterung (18) vorgesehen ist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 12, welcher als abnehmbare Armlehnenkühlbox ausgebildet ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass zum Transport der Armlehnenkühlbox ein Tragegurt (38) vorgesehen ist.
DE20308399U 2003-05-28 2003-05-28 Kombi-Thermovorrichtung Expired - Lifetime DE20308399U1 (de)

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