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Die Erfindung liegt auf dem Gebiet der Komfortausstattung, insbesondere für Personenkraftfahrzeuge, und betrifft eine Armlehne für ein Fahrzeug mit einem Armlehnenkörper und mit einer dazu um eine Schwenkachse verschwenkbaren Abdeckung,
wobei die Abdeckung mit einem separaten Scharnierteil unter Bildung einer vorgefertigten Baugruppe drehbeweglich verbunden ist und
wobei das Scharnierteil mit dem Armlehnenkörper fest verbunden ist.
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Mit zunehmenden Ansprüchen der Erwerber und Nutzer von Fahrzeugen, insbesondere Personenkraftfahrzeugen, steigen auch die Anforderungen an die Innenausstattung eines Fahrzeugs. Diese soll nicht nur optisch gefällig, sondern auch technisch und funktionell optimiert sein und beispielsweise für den Fahrer durch ergonomische Gestaltung ein ermüdungsfreies und unbeschwertes Fahrerlebnis sicherstellen. Außerdem ist oft ein individuelles Interieur gewünscht, wobei dieses häufig Multifunktionseinheiten umfasst.
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Ein prominentes Beispiel für eine solche Multifunktionseinheit sind Armlehnen, die häufig als Mittelarmlehnen ausgebildet und zwischen den Frontsitzen angeordnet sind. In solchen Mittelarmlehnen befinden sich – gewöhnlich durch eine Abdeckung verdeckt und verschlossen – häufig Ablagebereiche, Getränkehalter und Bedienelemente wie zum Beispiel Zigarettenanzünder. Nicht zuletzt aus Sicherheitsgründen ist die Abdeckung überwiegend geschlossen; sie soll in dieser Position nicht nur optisch ansprechend, sondern auch mechanisch belastbar sein, zum Beispiel damit sich Passagiere auf ihr sicher abstützen können.
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Eine Armstütze (Armlehne) der gattungsbildenden, eingangs genannten Art geht aus der
DE 40 19 883 A1 hervor. Diese offenbart eine in mehrere Winkellagen verschwenkbare Armstütze, die mit einem wannenförmigen Unterteil (Armlehnenkörper) und einem Deckelteil (Abdeckung) als kastenförmiger Körper ausgebildet ist. Der Armlehnenkörper ist mit einem Scharnierelement eines Scharnierteils versehen, dessen anderes, zunächst freies Scharnierelement mit dem Armlehnenkörper verschraubbar ist. Die beiden Scharnierelemente sind über eine einrastbare Achse miteinander verschwenkbar verbunden. Die
DE 40 19 883 A1 adressiert Aspekte der mechanischen Belastbarkeit der Armlehne, insbesondere durch Querkräfte, nicht.
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Vor diesem Hintergrund besteht die Aufgabe der vorliegenden Erfindung in der Schaffung einer Armlehne, die in einem relativ späten Fertigungsstadium noch einfach montiert werden kann und die eine leichte Anpassung an individuelle – zum Beispiel farbliche – Ausstattungswünsche des Kunden erlaubt und die relativ große Querkräfte aufnehmen kann, die zum Beispiel entstehen, wenn sich ein Fahrgast seitlich auf der Armlehne abstützt.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Armlehne mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
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Die der vorliegenden Erfindung zugrunde liegende Idee besteht unter anderem darin, dass des Scharnierteil mehrere parallel beabstandete, in Einbaulage im Wesentlichen vertikale Rippen aufweist, zwischen denen sich korrespondierende Rippen der Abdeckung erstrecken.
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Somit weist die vorliegende Erfindung den Vorteil auf, dass die Verbindung zwischen Abdeckung und Scharnierteil relativ große Querkräfte aufnehmen kann, die zum Beispiel entstehen, wenn sich ein Fahrgast seitlich auf der Armlehne abstützt. Die Rippen kämmen quasi ineinander, so dass auch bei (teil)verschwenkter Abdeckung eine ausreichende Querkraftübertragung sichergestellt ist.
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In einer Ausgestaltung ist eine vorgefertigte Baugruppe vorzusehen, die die Abdeckung und das Scharnierteil umfasst. Dabei sind diese beiden Elemente bereits (verschwenkbar) miteinander verbunden. Die zwischen ihnen für die Schwenkbewegung erforderliche Drehbeweglichkeit ist dabei bereits realisiert.
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Somit weist die vorliegende Erfindung den Vorteil auf, dass das Scharnierteil als separates, optimiertes Verbindungsbauteil die Verbindung der Abdeckung mit dem Armlehnenkörper realisiert und eine definierte Schnittstelle zu der Abdeckung bildet. Damit ist eine große Gestaltungsvielfalt (zum Beispiel hinsichtlich Farbe oder Material) der Abdeckung gegeben. Die Abdeckung kann dadurch je nach Kundenwunsch individuell gestaltet werden, ohne dass die grundsätzliche Konstruktion angepasst oder eine Vielzahl von Bauelementen vorgehalten werden muss.
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Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass mittels dieser Verbindungstechnik die Baugruppe in einem fortgeschrittenen Montagestadium mit einfachen Mitteln und Handgriffen (oder ggf. auch automatisiert) in dem Fahrzeug montiert, also mit dem fahrzeugseitigen Armlehnenkörper verbunden werden kann. Ebenso ist eine nachträgliche (erstmalige) Montage oder zum Beispiel bei Beschädigung während der Montage ein einfacher Austausch bzw. eine (erneute) Montage der Abdeckung möglich.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche sowie der Beschreibung unter Bezugnahme auf die Zeichnung.
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Eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Abdeckung einen inneren Bauraum aufweist, in dem die Schwenkachse liegt. In diesem Zusammenhang ist es besonders vorteilhaft, wenn sich das Scharnierteil vollständig innerhalb des inneren Bauraums befindet. Damit entspricht die Höhe der Verschwenkmechanik im Wesentlichen der Höhe der Abdeckung, ist also extrem flach und Raum sparend bauend, so dass der darunter liegende Raum des Armlehnenkörpers optimal für andere Zwecke genutzt werden kann.
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Eine weitere, konstruktiv und herstellungstechnisch bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass ein Bolzen die Abdeckung und das Scharnierteil drehbeweglich verbindet.
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Weiter bevorzugt ist eine Weiterbildung der Erfindung, bei der das Scharnierteil mehrere parallel beabstandete, in Einbaulage im Wesentlichen vertikale Rippen aufweist, zwischen denen sich korrespondierende Rippen der Abdeckung erstrecken. Dadurch kann die Verbindung zwischen Abdeckung und Scharnierteil relativ große Querkräfte aufnehmen, die zum Beispiel entstehen, wenn sich ein Fahrgast seitlich auf der Armlehne abstützt. Die Rippen kämmen quasi ineinander, so dass auch bei (teil)verschwenkter Abdeckung eine ausreichende Querkraftübertragung sichergestellt ist.
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Hinsichtlich einer evtl. notwendigen Demontage ist es vorteilhaft, wenn die Verbindung von Scharnierteil und Armlehnenkörper lösbar ist. Konstruktiv bevorzugt kann die Verbindung von Scharnierteil und Armlehnenkörper dazu von einem Bolzen gebildet sein.
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Zur weiteren Vereinfachung der Montage und für die Aufnahme bzw. Übertragung von Abstützkräften ist es günstig, wenn nach einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung der Armlehnenkörper einerseits und das Scharnierteil andererseits korrespondierende Formelemente aufweisen, die das Scharnierteil relativ zum Armlehnenkörper ausrichten.
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Die Erfindung wird im Folgenden anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Figuren der beiliegenden Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
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1 in perspektivischer Ansicht eine erfindungsgemäße Armlehne vor der Montage einer Abdeckung;
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2 eine Einzelheit der erfindungsgemäßen Armlehne aus 1;
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3 eine in Längsrichtung geschnittene Armlehne in leicht perspektivischer Ansicht.
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In allen Figuren der Zeichnung sind gleiche bzw. funktionsgleiche Elemente – sofern nichts anderes angegeben ist – mit gleichen Bezugszeichen versehen worden.
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1 zeigt in perspektivischer Ansicht eine Armlehne für ein nicht dargestelltes Fahrzeug, beispielsweise einen Personenkraftwagen, die zwischen den Vordersitzen von Fahrer und Beifahrer angeordnet ist. Die Armlehne umfasst einen Armlehnenkörper 1, der einen Aufnahme- oder Ablagebereich 2 und einen Bereich 3 mit Getränkehaltern 4, 5 aufweist. Im Normalfall – also wenn sich keine Getränkegefäße in den Haltern 4, 5 befinden und der Ablagebereich verschlossen sein soll – sind die Bereiche 2, 3 von jeweils einer Abdeckung abgedeckt.
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In 1 ist aus Darstellungsgründen nur eine solche Abdeckung 8 gezeigt. Die Abdeckung ist vor ihrer endgültigen Montage (durch Pfeile P angedeutet) und zur besseren Erkennbarkeit der erfindungswesentlichen Details leicht um ihre Längsachse gekippt dargestellt. Zur unabhängigen Abdeckung der Bereiche 2, 3 sind tatsächlich zwei ähnliche Abdeckungen 8 vorgesehen. Selbstverständlich könnte der gesamte Armlehnenkörper auch von einer gemeinsamen Abdeckung bedeckt sein. Die Abdeckung 8 ist auf ihrer sichtbaren Oberfläche 8a mit Stoff oder Leder 8b bezogen. Im (in Fahrtrichtung F gesehen) hinteren Teil 9 der Abdeckung ist unterseitig eine Ausnehmung 10 vorgesehen. In diese ist ein Scharnierteil 12 eingesetzt, das als separates Kunststoffteil ausgebildet ist.
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Der Armlehnenkörper 1 hat für jede Abdeckung 8 einen Verbindungsbereich 14, der von mehreren sich nach oben erstreckenden Stegen 16 und einem Rahmen 17 gebildet ist. Die Kontur des Verbindungsbereichs bildet ein Formelement 18. Federn 19 sind in geschlossener Stellung der Abdeckung vorgespannt und unterstützen bei Entriegelung eines Schlosses 20 im vorderen Bereich der Abdeckung deren Aufspring- und Schwenkbewegung.
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2 zeigt das – gegenüber seiner Lage in 1 um ca. 180° gedreht und vergrößert dargestellte – Scharnierteil 12, das mehrere parallele, beabstandete und sich einbaugemäß in Fahrtrichtung F gesehen nach hinten von dem Hauptkörper 20 des Scharnierteils 12 weg erstreckende Rippen 21 aufweist.
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Ferner ist eine weitere Durchgangsöffnung 33 erkennbar, die wie nachfolgend noch erläutert zur Verbindung mit dem Armlehnenkörper 1 dient.
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Wie 3 zeigt, ist das Scharnierteil 12 mit der Abdeckung 8 drehbeweglich unter Bildung einer vorgefertigten Baugruppe 22 verbunden, indem ein Metallbolzen 23 eine die Rippen 21 durchziehende Öffnung 24 durchdringt und mit seinen Enden in der Abdeckung gelagert ist. Mit der Längsachse des Metallbolzens, der sich vollständig innerhalb des von der Abdeckung umgebenen inneren Bauraums 8c befindet, fällt die Schwenkachse S der Schwenkbewegung der Abdeckung zusammen.
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In die zwischen den beabstandeten Rippen 21 gebildeten Zwischenräume 25 greifen korrespondierende und maßlich entsprechend angepasste Rippen 28 der Abdeckung 8 ein, wenn das Scharnierteil in die Ausnehmung 10 (1) eingesetzt ist. Die korrespondierenden Rippen 21, 28 gleiten bei einer Verschwenkung der Abdeckung aneinander vorbei und ermöglichen dadurch auch in aufgeschwenkter Stellung die Übertragung von Querkräften zwischen Abdeckung und Scharnierteil. In dem Scharnierteil ist von der Unterseite 29 aus ein Formelement 30 in Form einer Ausnehmung (1 und 3) vorgesehen, die in ihrer Kontur 31 (invers) der Kontur des Formelements 18 entspricht.
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Zur Montage wird die Abdeckung in Richtung der Pfeile P in 1 auf den Armlehnenkörper aufgesetzt. Dabei richtet sich die Abdeckung relativ zum Armlehnenkörper aus, indem die korrespondierenden Konturen 18, 31 sich ineinander fügen. So vorausgerichtet bedarf es nur noch einer einfachen senkrechten Endmontagebewegung, bis das Scharnierteil in korrekter Lage in Bezug auf den Armlehnenkörper sitzt.
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Wie 3 in Schnittdarstellung zeigt, kann in dieser Lage dann die Abdeckung 8 mit dem Armlehnenkörper 1 fest verbunden werden, indem ein weiterer Metallbolzen 35 durch die Durchgangsöffnung 33 des Scharnierteils geschoben und mit seinen Enden in dem Armlehnenkörper fixiert wird. Damit ist das Scharnierteil fest – jedoch bei Bedarf wieder lösbar – an dem Armlehnenkörper befestigt. In 3 ist auch der Metallbolzen 23 sehr gut erkennbar, der die Rippen 21, 28 des Scharnierteils bzw. der Abdeckung 8 durchdringt. Ferner ist gut die Zentrierung zwischen Armlehnenkörper und Scharnierteil mit Hilfe der korrespondierenden Formelemente 18, 30 zu erkennen.