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DE20308214U1 - Verbindung eines Bodenbearbeitungsgeräts mit einem Auslegerarm eines Fahrzeuges - Google Patents

Verbindung eines Bodenbearbeitungsgeräts mit einem Auslegerarm eines Fahrzeuges

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DE20308214U1
DE20308214U1 DE20308214U DE20308214U DE20308214U1 DE 20308214 U1 DE20308214 U1 DE 20308214U1 DE 20308214 U DE20308214 U DE 20308214U DE 20308214 U DE20308214 U DE 20308214U DE 20308214 U1 DE20308214 U1 DE 20308214U1
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Description

Quermann & Richardt
Quermann & Richardt · Unter den Eichen 7 · D-65195 Wesbaden
Deutsches Patent- und Markenamt
Zweibrückenstraße 12
80331 München
Patentanwälte
European Patent Attorneys European Trademark Attorneys
Diplom-Ingenieur
Helmut Quermann Diplom-Ingenieur
Markus Richardt
Internes Aktenzeichen: schu.103.01 DE
Burkhard Schuster
Im Gotthelf 17-19, 65795 Hattersheim
22. Mai 2003 Q/DV
Verbindung eines Bodenbearbeitungsgeräts mit einem Auslegerarm eines Fahrzeuges
Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Verbindung eines Bodenbearbeitungsgeräts mit einem Auslegerarm eines Fahrzeugs. Es ist insbesondere daran gedacht, dass es sich bei dem Fahrzeug um einen Kompaktbagger handelt. Dieser ist beispielsweise durch die Kubota (Deutschland) GmbH, 61110 Rodgau gemäß deren Veröffentlichung Cat.No.8576-07-GE &Oacgr;0-7&Ugr; bekannt geworden.
In der Serienausführung dient ein solcher Kompaktbagger der Aufnahme eines Löffels. Dieser ist schwenkbar im Auslegerarm des Baggers gelagert und es greift in Abstand zu der Schwenkachse von Löffel und Auslegerarm eine im Auslegerarm schwenkbar gelagerte Hebelanordnung schwenkbar an. Ein doppelseitig beaufschlagbarer Hydraulikzylinder ist einerseits im Auslegerarm schwenkbar gelagert, greift andererseits in Abstand von der Lagerachse des Löffels im Auslegerarm schwenkbar an der Hebelandordnung an. Auf diese Art und Weise kann der Löffel mittels des Hydraulikzylinders um eine horizontale Achse relativ zum Auslegerarm geschwenkt werden. Je nach Montage des Löffels ist dieser als Tieflöffel wirksam, der auf die Fahrerkabine des Baggers zugerichtet ist oder aber als Hochlöffel, bei der er von der Fahrerkabine weggerichtet ist. Im ersten Fall ist insbesondere vorgesehen, dass Erdreich in Richtung der Kabine gebaggert wird, während im zweiten Fall das Erdreich von der Kabine weg gebaggert wird.
Es ist bekannt geworden, einen solchen Kompaktbagger mit anderen Bodenbearbeitungsgeräten als dem genannten Löffel auszustatten, beispielsweise mit einer Vorrichtung zum Einsanden von Verbund- und Pflastersteinen gemäß der DE 201 02 185 U1, einer Vorrichtung zum Ausheben von flächig verlegten Verbundsteinen gemäß der DE 202 05 804 U1 oder einer Vorrichtung zur Bodenauflockerung gemäß der DE 299 10 921 U1, die überdies einen Hydraulikmotor zum Drehen der Rotorplatte aufweist, die Gabelzinken trägt. Ferner ist bekannt, als mit dem Auslegerarm zu verbindendes Bodenbearbeitungsgerät einen Reißzahn oder Rechen, einen Erdbohrer, einen Maschinenrechen vorzusehen.
Alle vorgenannten Bodenbearbeitungsgeräte sind mit einem Anschluss zum Auslegerarm versehen, der entsprechend dem des herkömmlichen Löffels gestaltet ist, wie er aus dem Kubota-Prospekt bekannt ist. Demzufolge ist die Umrüstung des Baggers von der Löffelvariante auf die anderen Varianten des Bodenbearbeitungsgeräts äußerst aufwendig, mit der Folge, dass sie in aller Regel unterbleibt.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Verbindung eines Bodenbearbeitungsgeräts mit einem Auslegerarm eines Fahrzeugs, insbesondere eines Kompaktbaggers, zu schaffen, die innerhalb kurzer Zeit auf einfache Art und Weise bewerkstelligt werden kann, so dass sich die Funktionalität des Fahrzeugs deutlich erhöhen lässt.
Gelöst wird die Aufgabe bei einer Verbindung der Eingangs genannten Art dadurch, dass sie einen Adapter aufweist, der mit dem Auslegerarm verbindbar ist, wobei der Adapter mit einer Steckaufnahme für unterschiedliche Bodenbearbeitungsgeräte oder für eine Dreheinrichtung für unterschiedliche Bodenbearbeitungsgeräte versehen ist, sowie Mittel zum Sichern der Verbindung von A-dapter- und Bodenbearbeitungsgerät bzw. Dreheinrichtung vorgesehen sind.
Erfindungsgemäß ist somit vorgesehen, dass im Auslegerarm des Fahrzeugs nicht unmittelbar das Bodenbearbeitungsgerät bzw. die Dreheinrichtung für das jeweilige Bodenbearbeitungsgerät gelagert ist, sondern ein Adapter, der für alle denkbaren Bodenbearbeitungsgeräte bzw. für die Dreheinrichtung zur Aufnahme des jeweiligen Bodenbearbeitungsgeräts geeignet ist. Auf diesen Adapter sind die Bodenbearbeitungsgeräte bzw. ist die Dreheinrichtung abgestimmt, wobei eine besonders einfache Auswechslung des jeweiligen Bodenbearbeitungsgeräts bzw. der Dreheinrichtung deshalb erfolgen kann, weil der Adapter mit einer Steckaufnahme für diese versehen ist. Es ist dann nur noch erforderlich die Steckverbindung zu sichern.
Als Bodenbearbeitungsgeräte kommen insbesondere die Eingangs genannten Geräte in Frage, ferner ein Hydraulikhammer. Ist das jeweilige Bodenbearbeitungsgerät für eine Schwenk- bzw. Drehbewegung vorgesehen, beispielsweise als Erdbohrer, Maschinenrechen oder Vorrichtung zum Einsanden ausgebildet, wird eine Dreheinrichtung zwischen dem Adapter und dem Bodenbearbeitungsgerät angeordnet, die insbesondere hydraulisch antreibbar ist. Der Antrieb erfolgt vorzugsweise über die Hydraulikmittel des Fahrzeugs. Dies gilt auch für
den Fall, dass das jeweilige Bodenbearbeitungsgerät hydraulisch angegriffen wird. Dies ist beispielsweise bei einem Hydraulikhammer der Fall.
Vorzugsweise sind die Steckaufnahme des Adapters als Zapfen ausgebildet und das Bodenbearbeitungsgerät bzw. die Dreheinrichtung mit einer Hülse zur Aufnahme des Zapfens, insbesondere Aufnahme des Zapfens mit geringem Spiel vorgesehen. Insbesondere bei einer horizontalen Ausrichtung des Zapfen des Adapters lässt sich das Bodenbearbeitungsgerät bzw. die Dreheinrichtung einfach mit der Hülse auf den Zapfen aufschieben. Das Mittel zum Sichern der Verbindung von Adapter und Bodenbearbeitungsgerät bzw. Dreheinrichtung kann auf unterschiedliche Art und Weise gestaltet sein. Es wird als vorteilhaft angesehen, wenn der Zapfen senkrecht zu dessen Längsachse mit einem Durchgangsloch und die Hülse mit fluchtenden Löchern versehen ist, die in der auf den Zapfen aufgesteckten Stellung der Hülse mit dem Durchgangsloch fluchten, sowie ein Steckbolzen vorgesehen ist, der zum Sichern der Verbindung von Zapfen und Hülse in die Löcher steckbar ist. - Diese Anordnung ermöglicht es, das jeweilige Bodenbearbeitungsgerät um 180° verschwenkt bezüglich des Zapfens des Adapters zu positionieren, womit durch einfaches Drehen beispielsweise des Löffels die Funktion eines Hochlöffels oder Tieflöffels bewerkstelligt werden kann.
Baulich besonders einfach stellt sich der Anschluss des Bodenbearbeitungsgeräts bzw. der Dreheinrichtung an den Adapter dar, wenn die Hülse mit einer Lagerplatte verschweißt ist, die mit dem Bodenbearbeitungsgerät bzw. der Dreheinrichtung verbunden ist. Bei dieser Ausbildung, bei der demzufolge die Dreheinrichtung antriebseitig eine Hülse aufweist, die in Wirkverbindung mit dem Zapfen des Adapters bringbar ist, ist es von besonderem Vorteil, wenn die Dreheinrichtung abtriebsseitig einen Zapfen aufweist. Dieser Zapfen ist somit im Sinne des Zapfens des Adapters wirksam, womit auf den abtriebseitigen Zapfen der Dreheinrichtung das Bodenbearbeitungsgerät genauso aufgesteckt und dort gesichert werden kann, als wenn es unmittelbar mit dem Adapter verbunden würde.
Hinsichtlich der Lagerung des Adapters im Auslegerarm wird es als baulich besonders vorteilhaft angesehen, wenn der Adapter schwenkbar im Auslegerarm des Fahrzeugs lagerbar ist und in Abstand zu der Schwenkachse von Adapter und Auslegerarm eine im Auslegerarm des Fahrzeugs schwenkbar gelagerte Hebelanordnung mit dem Adapter schwenkbar verbindbar ist. In diesem Fall greift vorteilhaft der Eingangs genannte Hydraulikzylinder, insbesondere doppelseitig beaufschlagbare Hydraulikzylinder, in Abstand vom Adapter an der Hebelanordnung schwenkbar an. Die Modifikation der erfindungsgemäßen Verbindung bezieht sich somit nur auf den Adapter, somit die Verbindung des A-dapters zum Bodenbearbeitungsgerät bzw. der Dreheinrichtung, nicht aber auf den Auslegerarm, die Hebelanordnung und den Hydraulikzylinder des Fahrzeugs.
Der Adapter ist insbesondere mittels sicherbarer Steckverbindungen mit dem Ausleger und der Hebelanordnung verbindbar. Es ist nicht erforderlich, dass diese Steckverbindung einfach gelöst werden kann, weil es hierauf nicht ankommt, sondern auf die einfache Lösbarkeit und Verbindbarkeit des jeweiligen Bodenbearbeitungsgeräts bzw. der Dreheinrichtung mit dem Adapter.
Eine konkrete bauliche Gestaltung des Adapters sieht vor, dass er eine Lagerplatte aufweist, mit der der Zapfen verbunden ist, sowie mit der Lagerplatte Flanschansätze verbunden sind, die der Aufnahme des Auslegerarms und der Hebelanordnung dienen.
Insbesondere für den Fall, dass es sich bei dem Bearbeitungsgerät um einen Hydraulikhammer handelt und dieser nur mit sehr großem Aufwand hinsichtlich der Gestaltung des Adapters modifiziert werden kann, ist gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, dass der Adapter oder die Dreheinrichtung der Aufnahme eines weiteren Adapters dient. Dieser ist mit einer Hülse versehen ist, die der Verbindung mit dem Zapfen der Dreheinrichtung oder mit dem Zapfen, der mit dem Auslegerarm verbunden ist, dient. Es
kann damit der weitere Adapter unkompliziert mit der Dreheinrichtung bzw. dem mit dem Auslegerarm verbundenen Adapter verbunden werden. Dieser weitere Adapter ist mit den herkömmlichen Aufnahmen für das Bearbeitungsgerät, insbesondere den Hydraulikhammer, versehen, die vorgesehen sind, um diesen unmittelbar am Auslegerarm und der Hebelanordnung eines nicht modifizierten Fahrzeugs, insbesondere eines nicht modifizierten Kompaktbaggers, anzuschließen.
Weitere Merkmale der Erfindung sind in der Beschreibung der Figuren und den Figuren selbst dargestellt.
In den Figuren ist die Erfindung anhand mehrerer Ausführungsformen beispielsweise dargestellt, ohne auf diese beschränkt zu sein. Es zeigt jeweils in einer räumlichen Ansicht:
15
Figur 1 einen Kompaktbagger im Bereich seines Auslegerarms mit ei
nem an diesen angeschlossenen Adapter und bezüglich der Hülse dargestelltem Bodenbearbeitungsgerät, das sonst beliebig gestaltet sein kann,
Figur 2 eine Darstellung gemäß Figur 1, allerdings bei auf den Adapter
aufgestecktem Bodenbearbeitungsgerät, das als Hochlöffel ausgebildet ist, bei gesicherter Verbindung von Adapter und Hochlöffel mittels eines Steckbolzens,
25
Figur 3 eine Ansicht gemäß Figur 1, wobei auf den Adapter ein hydrau
lischer Drehmotor aufgesteckt ist,
Figur 4 eine Ansicht gemäß Figur 3, wobei auf die Abtriebseite der
Dreheinrichtung ein Maschinenrechen aufgesteckt ist,
Figur 5 eine Ansicht gemäß Figur 1, wobei auf den Zapfen des Adap
ters ein weiterer Adapter mit seiner Hülse aufgesteckt ist, der der Aufnahme eines mit strickpunktierten Linien verdeutlichten Hydraulikhammers dient,
Figur 6 eine Darstellung gemäß Figur 5, allerdings mit zwischen dem
Adapter und dem weiteren Adapter angeordnetem hydraulischen Drehmotor.
Figur 1 veranschaulicht einen Auslegerarm 1 eines Kompaktbaggers, der gebogen ausgebildet ist. Im Bereich der Biegung weist der Auslegerarm 1 zwei Lagerflansche 2 zur schwenkbaren Lagerung eines doppelt wirkenden Hydraulikzylinders 3 auf. Der flanschseitige Lagerbolzen zur Aufnahme des Hydraulikzylinders ist mit der Bezugsziffer 4 bezeichnet. Das andere Ende des Hydraulikzylinders ist in einem Lagerbolzen 5 schwenkbar gelagert, der schwenkbar in einer Hebelanordnung 6 gelagert ist. Dieser weist ein Paar von Doppelhebeln auf, die auf abgewandten Seiten des Auslegerarms 1 positioniert sind, wobei der jeweilige eine Hebel 7 im Lagerbolzen 5 und einem Lagerbolzen 9 des Auslegerarms 1 und der jeweilige andere Hebel 8 im Lagerbolzen 5 und einem Lagerbolzen 10, der einem Adapter 11 zugeordnet ist, gelagert ist.
Der Adapter 11 weist eine Lagerplatte 12 und zwei sich senkrecht zu dieser erstreckende Flanschansätze 13 auf. In Abstand zur Lagerplatte 12 durchsetzt der Lagerbolzen 10 Bohrungen 14 in den Flanschansätzen 13, die im oberen Bereich der Flanschansätze 13 vorgesehen sind. Im unteren Bereich der Flanschansätze 13, allerdings in größerem Abstand zur Lagerplatte 12 als die Bohrungen 14, durchsetzen Bohrungen 15 die Flanschansätze. Ein Lagerbolzen 16 durchsetzt diese Bohrungen 15 und eine mit diesen fluchtende Bohrung im Endbereich des Auslegerarms 1. Der Lagerbolzen 9 ist somit im größeren Abstand zum Endbereich des Auslegerarms 1 positioniert. Die vorzitierten Lagerbolzen werden jeweils parallel zueinander angeordnet und verlaufen im wesentlichen horizontal.
• · I
Nicht veranschaulicht sind die Anschlüsse zum Hydraulikzylinder 3. Bis auf den insoweit beschriebenen Adapter 11 ist der Auslegerarm 1 mit Hebelanordnung 6 und dessen hydraulische Anbindung aus dem Stand der Technik bekannt, beispielsweise aus dem Eingangs beschriebenen Prospekt der Firma Kubota.
Mit der Lagerplatte 12 ist ein Zapfen 16 verbunden, der sich senkrecht zur Lagerplatte 12, vom Auslegerarm 1 weg erstreckt. Der Zapfen 16 ist senkrecht zu dessen Längsachse mit einem Durchgangsloch 17 versehen. Die Hülse 18 des nachfolgend noch näher zu beschreibenden Bodenbearbeitungsgeräts bzw. der Dreheinrichtung dient der Aufnahme des Zapfens 16 mit geringem Spiel. Die Länge der Hülse 18 entspricht im wesentlichen der Länge des Zapfens 16. Die Hülse 18 ist mit fluchtenden Löchern 19 versehen, die in der auf den Zapfen 16 aufgesteckten Stellung der Hülse 18 mit dem Durchgangsloch 17 des Zapfens 16 fluchten. Es ist ein Steckbolzen 20 vorgesehen, der dem Sichern der Verbindung von Zapfen 16 und Hülse 18 dient. Der Steckbolzen 20 wird im Bereich seines ringförmigen Endes 21 erfasst und durch die Löcher 17 und 19 gesteckt und mittels eines Sicherungssplintes 35 gegen unbeabsichtigtes Herausziehen des Steckbolzens 20 gesichert. Dieser Splint 35 durchsetzt eine Radialöffnung 36 im Bereich des dem Ringansatz 21 abgewandten Endes des Steckbolzens 20. Die Figur 1 zeigt die Hülse 18 vor dem Aufstecken auf den Zapfen 16. Bei dem Ausführungsbeispiel nach der Figur 2 ist die Hülse 18 auf den Zapfen 16 aufgesteckt und der Steckbolzen 20 in der gesicherten Stellung gezeigt.
Wie der Darstellung der Figur 2 zu entnehmen ist, ist mit der Hülse 18 eine Lagerplatte 22 verschweißt, mit der, auf der Hülse 18 abgewandten Seite der Lagerplatte 22 eine Schaufel 24 verschweißt ist. Diese bildet mit dem Flansch 22 und der Hülse 18 das als Löffel unabhängig handhabbare Bodenbearbeitungsgerät 23. In der gezeigten Position ist der Löffel als Hochlöffel montiert. Würde er um 180° relativ zum Zapfen 16 gedreht positioniert, hätte er die Funktion eines Tieflöffels.
Figur 3 zeigt, jeweils ohne Steckbolzen 20, der zur sicheren Verbindung der Teile einzubringen ist, die Verbindung des Adapters 11 mit einem hydraulisch angetriebenen Drehmotor 25. Die Hydraulikzuleitung und Hydraulikableitung des Drehmotors ist mit der Bezugsziffer 26 bezeichnet. Antriebseitig ist der Drehmotor 25 mit der Hülse 18 mit Löchern 19 versehen und abtriebseitig, entsprechend der Gestaltung des Adapters 11, mit dem Zapfen 16 mit Durchgangsloch 17. Veranschaulicht ist in dieser Figur die antriebseitige Hülse 18 des Drehmotors 25, die auf den Zapfen 16 des Adapters 11 aufgesteckt ist. Auf den abtriebseitigen Zapfen 16 des Drehmotors 25 ist noch kein Bearbeitungsgerät aufgesteckt. Zum Sichern der Verbindung von Drehmotor 25 und Adapter 11 ist der Steckbolzen 20 einzustecken.
Figur 4 zeigt die grundlegende Situation entsprechend Figur 3, allerdings mit auf den abtriebseitigen Zapfen 16 des Drehmotors 25 aufgestecktem Bodenbearbeitungsgerät 23, das in diesem Fall als Maschinenrechen mit einer Vielzahl Zinken 27 ausgebildet ist. Auch hier sind die beiden Steckbolzen 20 zum Verbinden von Adapter 11 und Bodenbearbeitungsgerät 23 noch in die jeweiligen Löcher 17 und 19 antrieb- und abriebseitig des Drehmotors 25 einzustecken.
Die Figur 5 zeigt eine Ausgangsvariante gemäß derjenigen nach Figur 2, wobei auf den Zapfen 16 des Adapters 11 aber die Hülse 18 eines weiteren Adapters 28 aufgesteckt ist. Hülse 18 und Zapfen 16, die mit entsprechenden Löchern 17 und 19 versehen sind, werden mittels des Steckbolzens 20 gesichert. Der A-dapter 28 weist eine mit der Hülse 18 verschweißte Platte 29 und mit dieser verbundene Flanschansätze 30 mit fluchtenden Löchern 31 bzw. 32 auf. Durch diese sind gegen axiales Verschieben gesicherte Lagerbolzen gesteckt, entsprechend den Lagerbolzen 10 und 15, die an der Hebelanordnung 6 und dem Auslegerarm 1 angreifen. Diese Lagerbolzen dienen der Aufnahme eines Hydraulikhammers 33 im Bereich dessen beider Flanschansätze 34, die mit entsprechenden von den Lagerbolzen durchsetzten Löchern versehen sind. Ein solcher Hydraulikhammer 33 ist unter dem Aspekt des Adapters 11 nicht modifiziert, er könnte unter Außerachtlassung der erfindungsgemäßen Vorteile un-
&iacgr;&ogr;
mittelbar mit seinen Flanschansätzen 34 mittels der Lagerbolzen 10 und 15 mit den Hebeln 8 der Hebelanordnung 6 und dem Auslegerarm 1 verbunden werden. Die Verwendung des zusätzlichen Adapters 28 ermöglicht es aber, den Hydraulikhammer 33 einfach montierbar und demontierbar im Adapter 11 zu lagern.
Figur 6 zeigt die Ausführungsform nach der Figur 5, allerdings mit zwischen dem Adapter 11 und dem weiteren Adapter 28 angeordnetem Drehmotor 25. Die Steckbolzen 20 zum Sichern der Verbindung dieses Bodenbearbeitungsgeräts 23 mit dem Drehmotor 25 und des Adapters 11 mit dem Drehmotor 25 sind noch anzubringen.

Claims (12)

1. Verbindung eines Bodenbearbeitungsgeräts (23) mit einem Auslegerarm (1) eines Fahrzeugs, insbesondere eines Kompaktbaggers, dadurch gekennzeichnet, dass sie einen Adapter (11)aufweist, der mit dem Auslegerarm (1) verbindbar ist, wobei der Adapter (11) mit einer Steckaufnahme (16) für unterschiedliche Bodenbearbeitungsgeräte (23) oder für eine Dreheinrichtung (25) für unterschiedliche Bodenbearbeitungsgeräte (23) versehen ist, sowie Mittel (20) zum Sichern der Verbindung von Adapter (11) und Bodenbearbeitungsgerät (23) bzw. Dreheinrichtung (25) vorgesehen sind.
2. Verbindung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Bodenbearbeitungsgerät (23) ein Hochlöffel, Tieflöffel, eine Vorrichtung zum Einsanden, ein Reiß- oder Rodezahn, ein Erdbohrer, ein Maschinenrechen, ein Verbundstein-Heber, ein Hydraulikhammer, ein Drehteller mit Zinken oder dergleichen ist.
3. Verbindung nach Anspruch 1 oder 2 dadurch gekennzeichnet, dass die Dreheinrichtung (25) und/oder das Bodenbearbeitungsgerät (23) hydraulisch antreibbar sind, insbesondere mittels der Hydraulikmittel des Fahrzeugs.
4. Verbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 3 dadurch gekennzeichnet, dass die Steckaufnahme (16) des Adapters (11) als Zapfen (16) ausgebildet ist und das Bodenbearbeitungsgerät (23) bzw. die Dreheinrichtung (25) mit einer Hülse (18) zur Aufnahme des Zapfens (16), insbesondere Aufnahme des Zapfens (16) mit geringem Spiel, vorgesehen ist.
5. Verbindung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Zapfen (16) senkrecht zu dessen Längsachse mit einem Durchgangsloch (17) und die Hülse (18) mit fluchtenden Löchern (19) versehen ist, die in der auf den Zapfen (16) aufgesteckten Stellung der Hülse (18) mit dem Durchgangsloch (17) fluchten, sowie ein Steckbolzen (20) vorgesehen ist, der zum Sichern der Verbindung von Zapfen (16) und Hülse (18) in die Löcher (17, 19) steckbar ist.
6. Verbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülse (18) mit einer Lagerplatte (22) verschweißt ist, die mit dem Bodenbearbeitungsgerät (23) bzw. der Dreheinrichtung (25) verbunden ist, insbesondere verschweißt ist.
7. Verbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Dreheinrichtung (25) antriebseitig eine Hülse (18) aufweist, die in Wirkverbindung mit dem Zapfen (16) des Adapters (11) bringbar ist, und die Dreheinrichtung (25) abtriebseitig einen Zapfen (16) aufweist, der in Wirkverbindung mit der Hülse (18) des Bodenbearbeitungsgeräts (23) bringbar ist.
8. Verbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Adapter (11)schwenkbar im Auslegearm (1)des Fahrzeugs lagerbar ist und in Abstand zu der Schwenkachse (15) von Adapter (11) und Auslegearm (1) eine im Auslegearm (1) des Fahrzeugs schwenkbar gelagerte Hebelanordnung (6) mit dem Adapter (11) schwenkbar verbindbar ist, wobei ein Hydraulikzylinder (3), insbesondere doppelseitig beaufschlagbare Hydraulikzylinder (3), in Abstand vom Adapter (11) an der Hebelanordnung (6) schwenkbar angreift.
9. Verbindung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dadurch gekennzeichnet, dass der Adapter (11) mittels sicherbarer Steckverbindungen (10, 15) mit dem Ausleger (1) und der Hebelanordnung (6) verbindbar ist.
10. Verbindung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Adapter (11) eine Lagerplatte (12) aufweist, mit der der Zapfen (16) verbunden ist, sowie mit der Lagerplatte (12) Flanschansätze (13) verbunden sind, die der Aufnahme des Auslegearms (1) und der Hebelanordnung (6) dienen.
11. Verbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Adapter (11) oder die Dreheinrichtung (25) der Aufnahme eines weiteren Adapters (28) dient, der mit einer Hülse (18) versehen ist, die der Verbindung mit dem Zapfen (16) der Dreheinrichtung (25) oder des erstgenannten Adapters (11) dient.
12. Verbindung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der weitere Adapter (28) der Aufnahme eines Bearbeitungsgeräts (23) dient, das als Hydraulikhammer ausgebildet ist.
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