DE20205804U1 - Vorrichtung zum Ausheben von flächig verlegten Verbundsteinen - Google Patents
Vorrichtung zum Ausheben von flächig verlegten VerbundsteinenInfo
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Description
• · t ·
& Richardt
Quermann & Richaidt · Unter den Eichen 7 · D-65195 Wiesbaden
Deutsches Patent- und Markenamt
Zweibrückenstraße 12
Zweibrückenstraße 12
80331 München
Patentanwälte
European Patent Attorneys European Trademark Attorneys
Diplom-Ingenieur
Helmut Quermann Diplom-Ingenieur
Markus Richardt
Internes Zeichen: schu.102.01 DE
Burkhard Schuster Im Gotthelf 19, 65795 Hattersheim
12. April 2002
Q/BA/DV
Q/BA/DV
Vorrichtung zum Ausheben von flächig verlegten Verbundsteinen
Beschreibung
Die [Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Ausheben von flächig verlegten Verbundsteinen.
Verbundsteine werden beispielsweise in Fußgängerzonen, Lagerhallen oder dergleichen dicht an dicht verlegt. Sie weisen in aller Regel Quaderform oder
Unter den Eichen 7
D-65195 Wiesbaden
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die Form eines Knochens auf. Benachbarte Knochen sind so zueinander verlegt, dass sich deren Flanken hintergreifen.
Verbundsteine, unabhängig welche Form sie besitzen, werden dicht an dicht auf einen Sanduntergrund aufgelegt und der zwischen benachbarten Verbundsteinen gebildete Spalt mit Sand eingeschlämmt. Müssen aus einer verlegten Verbundsteinanordnung Verbundsteine herausgenommen werden, beispielsweise weil eine Elektro- oder Wasserleitung zu verlegen ist, ist dies mit erheblichen Problemen verbunden. Manuelle Hilfsmittel, wie Spitzhaken, Brechstangen usw. sind wenig hilfreich. Dies insbesondere deshalb, weil beim Anheben eines Verbundsteines benachbarte Verbundsteine in aller Regel mit angehoben werden und sich die Verbundsteine verklemmen. Ist dies der Fall, kann der jeweilige Verbundstein nicht ausgehoben werden.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung anzugeben, mit der bei baulich einfacher Gestaltung flächig, somit dicht an dicht verlegte Verbundsteine zuverlässig und einfach ausgehoben werden können.
Die Erfindung schlägt eine Vorrichtung zum Ausheben von flächig verlegten Verbundsteinen mit folgenden Merkmalen vor:
eine heb- und senkbare Tragplatte, die unter den auszuhebenden Verbundstein einfahrbar ist,
ein heb- und senkbares Stützelement, das auf Verbundsteine absenkbar ist, die dem auszuhebenden Verbundstein benachbart sind,
- Kraftmittel zum Heben und Senken von Tragplatte und Stützelement.
Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung dient die heb- und senkbare Tragplatte dem Ausheben des jeweiligen Verbundsteines. Die Tragplatte wird seitlich unter den Verbundstein eingefahren. Somit ist es für die Anwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung Voraussetzung, dass dieser Verbundstein von einer Seite frei zugänglich ist. Das Einfahren der Tragplatte unter den auszuhebenden Verbundstein kann auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen, beispielsweise
durch eine vertikale und eine horizontale Bewegung der Tragplatte oder aber durch eine Einschwenkbewegung der Tragplatte. Gehoben bzw. abgesenkt werden kann die Tragplatte, indem unmittelbar auf diese ein Kraftmittel, beispielsweise ein Hydraulikzylinder, einwirkt. Es ist aber gleichfalls denkbar, die Vorrichtung grundsätzlich so auszugestalten, dass ein Hubrahmen, der die Tragplatte aufnimmt und an einem Ausleger eines Fahrzeuges befestigt ist, mittels dieses Auslegers gehoben und gesenkt wird, gegebenenfalls der Hubrahmen eine Schwenkbewegung über den Ausleger erfährt.
Damit beim Heben der unter den Verbundstein eingefahrenen Tragplatte benachbarte Verbundsteine nicht angehoben werden, ist das Stützelement vorgesehen. Es ist nicht erforderlich, dass das Stützelement auf alle den auszuhebenden Verbundstein umgebenden Verbundsteine abgesenkt wird. In aller Regel braucht das Stützelement nicht auf denjenigen Verbundstein abgesenkt werden, der auf der der Einschubseite der Tragplatte abgewandten Seite des auszuhebenden Verbundsteines angeordnet ist. Es sind somit nur die seitlichen Verbundsteine mittels des Stützelementes abzustützen.
Die Zustellbewegung des Stützelementes auf die dem auszuhebenden Verbundstein benachbarten Verbundsteine erfolgt vorzugsweise durch das Absenken des Hubrahmens mit dem Stützelement auf diese Verbundsteine. Abgesehen hiervon bewirkt vorzugsweise ein im Hubrahmen gelagertes Kraftmittel, das mit der Tragplatte zusammenwirkt, eine Relativbewegung von Tragplatte und Stützelement, so dass auch insofern die Zustellbewegung herbeigeführt werden kann und die dem auszuhebenden Verbundstein benachbarten Verbundsteine daran gehindert werden, sich mit dem auszuhebenden Verbundstein anzuheben.
Vorzugsweise ist das Stützelement U-förmig ausgebildet. Zwei Schenkel dienen der Absenkung auf die Verbundsteine, während der die Schenkel verbindende Stegbereich des Stützelementes, der über die Verbundsteine herausragt und sich demzufolge nicht an diesen abstützt, der Aufnahme eines Lagerteiles für
die Trägerplatte dient. Ein Kraftmittel, insbesondere ein Hydraulikzylinder, greift zweckmäßig am Hubrahmen und am Lagerteil an, um diese Teile relativ zueinander bewegen zu können.
Die Verbundsteine können durchaus eine Stärke von etwa 100 bis 130 mm aufweisen, wobei dieses Stärkenmaß auf die Aushubrichtung des jeweiligen Verbundsteines bezogen ist.
Weitere Merkmale der Erfindung sind in den Ansprüchen, der Beschreibung der Figuren und den Figuren selbst dargestellt.
In den Figuren ist die Erfindung anhand einer Ausführungsform beispielsweise dargestellt, ohne auf diese beschränkt zu sein. Es zeigen:
Figur 1
Figur 2
Figur 2
Figur 3
20
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Figur 4
Figur 5
Figur 6
Figur 7
Figur 7
eine räumliche Ansicht eines Verbundsteines in Art eines Knochens,
eine Draufsicht einer flächig verlegten Anordnung von solchen Verbundsteinen,
eine Vorrichtung im Zusammenhang mit einem in einem Ausleger eines Fahrzeuges gelagerten Hubrahmen, in einer Seitenansicht veranschaulicht, vor dem Einschwenken der Tragplatte unter den auszuhebenden Verbundstein, mit einer Schnittführung durch die Pflasteranordnung gemäß der Linie HI-III in Figur 2,
eine Ansicht gemäß Figur 4, nach dem Einschwenken der Tragplatte unter den auszuhebenden Verbundstein, vor dem Absenken des Stützelementes auf die dem auszuhebenden Verbundstein seitlich benachbarten Verbundsteine,
eine Ansicht gemäß Figur 4, nach dem Einschwenken der Tragplatte unter den auszuhebenden Verbundstein, vor dem Absenken des Stützelementes auf die dem auszuhebenden Verbundstein seitlich benachbarten Verbundsteine,
eine Ansicht gemäß Figur 4, nach dem Absenken des Stützelementes auf die seitlichen Verbundsteine,
einen Schnitt gemäß der Linie Vl-Vl in Figur 5,
eine Darstellung gemäß Figur 5, nach dem Ausheben des Verbundsteines, bei unveränderter Position des Stützelementes,
einen Schnitt gemäß der Linie Vl-Vl in Figur 5,
eine Darstellung gemäß Figur 5, nach dem Ausheben des Verbundsteines, bei unveränderter Position des Stützelementes,
Figur 8 eine Ansicht gemäß der Linie VIII-VIII in Figur 7.
Figur 1 veranschaulicht einen als Verbundstein 1 ausgebildeten Pflasterstein, der in Art eines Knochens ausgebildet ist. Der Verbundstein 1 weist eine Stärke, d.h. Höhe von etwa 100 mm auf. Er besitzt einen zentralen Abschnitt 2, an den sich zwei seitliche Flanken 3 anschließen.
Figur 2 zeigt eine Pflasteranordnung 4 mit einer Vielzahl in Reihen nebeneinander angeordneter Verbundsteine 1. Die Verbundsteine 1 sind so verlegt, dass die Flanken 3 der Verbundsteine 1 einer Reihe die Flanken 3 der Verbundsteine 1 der benachbarten Reihe hintergreifen. Zwischen den Verbundsteinen 1 sind schmale Spalte 5 gebildet, die mit Sand verfüllt sind.
In Figur 2 sind mit unterbrochen strichlierten Linien zwei Verbundsteine 1 gezeigt, die vor dem Ausheben des mit durchgezogener Schraffur versehenen Verbundsteines 1a ohne Einsatz der erfindungsgemäßen Vorrichtung entfernt werden, da diese Verbundsteine 1 wegen einer seitlichen Pflasterbegrenzung 30 nicht von allen Seiten frei zugänglich sind. Mittels der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist der angrenzende, zentrale Verbundstein 1a, der durchgezogen strichliert dargestellt ist.
Beim Ausheben des in vorstehendem Sinne auf einer Seite freigelegten Verbundsteines 1a legt sich das Stützelement der erfindungsgemäßen Vorrichtung auf den diesem Verbundstein 1a seitlich benachbarten Verbundsteinen 1b auf.
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Der Vorgang des Aushebens des Verbundsteines 1a und der Aufbau der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist in den Figuren 3 bis 8 veranschaulicht:
Gezeigt ist ein Ausleger 6 eines sonst nicht weiter gezeigten Fahrzeuges, insbesondere eines Hydraulikbaggers oder Radladers. Das freie Ende des Auslegers 6 nimmt schwenkbar einen Hubrahmen 7 auf. Die Schwenkachse ist mit der Bezugsziffer 8 bezeichnet. In Abstand zu dieser greift im Bereich einer Ach-
se 9 ein Schwenkhebel 10 am Ausleger 6 an. Das der Achse 9 abgewandte Ende des Schwenkhebels 10 ist im Bereich einer Achse 11 gelenkig mit einem weiteren Schwenkhebel 12 verbunden, der seinerseits um eine Achse 13 im Hubrahmen 7 schwenkbar gelagert ist, und zwar auf der der Achse 9 abgewandten Seite des Hubrahmens 7. An der Achse 11 greift ein fahrzeugseitiger Hydraulikzylinder 14 an, der beispielsweise im Bereich der fahrzeugseitigen Lagerung des Auslegers 6 in diesem gelagert ist.
Durch Heben und Senken des Auslegers 6 kann der Hubrahmen 7 entsprechend gehoben und gesenkt werden, die Betätigung des Hydraulikzylinders 14 führt zu einer Schwenkbewegung des Hubrahmens 7 relativ zum Ausleger 6 um die Achse 8.
Der Hubrahmen 7 weist zwei U-förmige Träger 15 auf, in denen ein Lagerteil 16 längsverschieblich geführt ist. Das Lagerteil 16 ist im wesentlichen durch zwei Führungsprofile 17 mit rechteckigem Querschnitt gebildet, die mit den beiden Trägern 15 zusammenwirken sowie durch eine Querstrebe 18, die die beiden Führungsprofile 17 miteinander verbindet. Ein Hydraulikzylinder 19 dient dem Verfahren der Führungsprofile 17 relativ zu den Trägern 15 und ist im Bereich seines Zylindergehäuses 20 in einem Kopfabschnitt 21 des Hubrahmens 7 gelagert und greift über ein mit dem freien Ende der Kolbenstange 22 verbundenes Kupplungselement 23 an der Querstrebe 18 an. Mit dem unteren Ende des jeweiligen Führungsprofiles 17 ist eine Tragplatte 24 verbunden. In den beiden Trägern 15 ist ein U-förmiges Stützelement 25 gelagert, das durch zwei paralle-Ie Schenkel 26 und zwei diese im Bereich der zentralen Träger 15 verbindende Stege 27 gebildet ist.
Die Breite der Tragplatte 24 ist ungefähr so bemessen, dass sie etwa dem Längenmaß des zentralen Abschnittes 2 des Verbundsteines 1 zwischen den Flanken 3 entspricht. Das Abstandsmaß der beiden Schenkel 26 des Stützelementes 25 ist so bemessen, dass es größer ist als das Längenmaß des Verbundsteines 1, gemessen über die beiden Flanken 23 und den zentralen Abschnitt 2.
Soll die erfindungsgemäße Vorrichtung bezüglich der gewählten Orientierung der Verbundsteine 1 um 90° gedreht eingesetzt werden, ist die Tragplatte 24 vorzugsweise schmäler ausgebildet, so dass deren Breite geringer ist als die Breite des zentralen Abschnittes 2 des Verbundsteines 1.
Um einen Verbundstein 1a, wie in Figur 2 veranschaulicht, herauszuheben, ist es erforderlich, dass die beiden benachbarten Verbundsteine 1 im Sinne der unterbrochenen Schraffur gemäß Figur 2 entfernt sind. Es wird dann, wie in Figur 3 veranschaulicht, bei geöffneter Zange 28, d.h. in der Darstellung, bei der das Stützelement 25 und die Tragplatte 24 in maximalem Abstand voneinander angeordnet sind, die Tragplatte 24 unter den zentralen Abschnitt 2 des Verbundsteines 1a eingeschwenkt, wobei die Tragplatte 24 in das Sandbett 29, auf dem die Verbundsteine 1 aufliegen, eindringt. Dieser Zustand ist in Figur 4 gezeigt. Der Einschwenkvorgang wird mittels des Auslegers 6 und des Hydraulikzylinders 14 bewerkstelligt, der über die Schwenkhebel 10 und 12 auf den Hubrahmen 7 einwirkt. Beim Absenken des Hubrahmens 7 und gleichzeitigem Einfahren der Kolbenstange 22 in das Zylindergehäuse des Hydraulikzylinders 19 schließt die Zange 28. Es wird damit das Stützelement 25 mit seinen beiden Schenkeln 26 oben auf die dem Verbundstein 1a benachbarten Flanken 3 der dem Verbundstein 1a benachbarten Verbundsteine 1b aufgelegt. Diese Position ist in den Figuren 5 und 6 veranschaulicht.
Anschließend wird bei gleichbleibender Position des Auslegers 6 die Kolbenstange 22 des Hydraulikzylinders 19 weiter eingefahren, so dass die Tragplatte 24 angehoben wird und hierbei den Verbundstein 1a aushebt. Dieser Zustand ist in den Figuren 7 und 8 veranschaulicht. Dieser Verbundstein kann dann an einem gewünschten Ort abgelegt werden.
Um den Verschleiß der beweglichen Teile der Vorrichtung zu minimieren, sind diverse Schmierstellen vorgesehen. Mit den Führungsprofilen 17 sind beispielsweise Schmiernippel 31 verbunden, die mit Schmierbohrungen 32 in Ver-
»· · ··· ill
bindung stehen, die die Führungsprofile 17 durchsetzten und eine Schmierung der Laufflächen der Führungsprofile 17 und der Träger 15 sicherstellen.
Die Vorrichtung ist so gestaltet, dass einem erhöhtem Verschleiß unterworfene Teile der Vorrichtung einfach erneuert werden können. So lassen sich Verschleißteile, wie insbesondere die Führungsprofile 17, die Querstrebe 18 und die Tragplatte 24 einfach austauschen. Hierzu ist der Hydraulikzylinder 19 zu entfernen. In diesem Zusammenhang wird der mittels eines Federsplintes gesicherter Lagerbolzen 33 für den Hydraulikzylinder 19 ausgebaut, so dass man die durch den Hydraulikzylinder 19, die Querstrebe 18, die Führungsprofile 17 und die Tragplatte 24 gebildete Einheit nach unten ausbauen kann. Nach dem Lösen nicht gezeigter Senkschrauben kann die Tragplatte 24 von den Führungsprofilen 17 getrennt werden. Die Führungsprofile 17 können seitlich abgenommen werden und es ist dann die freigelegte Querstrebe 18 abnehmbar.
Insgesamt ergibt sich eine schnelle und leichte Auswechslung der Verschleißteile.
Claims (12)
1. Vorrichtung zum Ausheben von flächig verlegten Verbundsteinen (1, 1a, 1b), mit folgenden Merkmalen:
- eine heb- und senkbare Tragplatte (24), die unter den auszuhebenden Verbundstein (1a) einfahrbar ist,
- ein heb- und senkbares Stützelement (25), das auf Verbundsteine (1b) absenkbar ist, die dem auszuhebenden Verbundstein (1a) benachbart sind,
- Kraftmittel (14, 19) zum Heben und Senken von Tragplatte (24) und Stützelement (25).
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei das Stützelement (25) U-förmig ausgebildet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, wobei das Stützelement (25) zwei Schenkel (26) aufweist, die auf Verbundsteine (1b) absenkbar sind, die im Bereich einander abgewandter Seiten des auszuhebenden Verbundsteines (1a) angeordnet sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, wobei die Tragplatte (24) symmetrisch zur Symmetrieachse des U-förmigen Stützelementes (25) in Abstand zu deren Schenkeln (26) positioniert ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei in einem Hubrahmen (7) das Stützelement (25) gelagert ist und der Hubrahmen (7) ein relativ zu diesem verfahrbares Lagerteil (16) für die Tragplatte (24) geführt aufnimmt, sowie ein Kraftmittel (19) zum Bewegen von Lagerteil (16) und Hubrahmen (7) relativ zueinander vorgesehen ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, wobei das Kraftmittel (19) als Hydraulikzylinder ausgebildet ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, wobei der Hubrahmen (7) in einem Ausleger (6) eines Fahrzeuges, insbesondere einem Ausleger eines Hydraulikbaggers oder Radladers gelagert ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, wobei der Hubrahmen (7) schwenkbar im Ausleger (6) des Fahrzeuges gelagert ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, wobei Kraftmittel (14) zum Heben und Senken und/oder Schwenken des Hubrahmens (7) vorgesehen sind, die insbesondere als hydraulische Kraftmittel ausgebildet sind.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 9, wobei der lichte Abstand der Schenkel (26) des Stützelementes (25) größer ist als die Abmessung des auszuhebenden Verbundsteines (1a) zwischen den Schenkeln (26).
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, wobei diese der Aufnahme von Verbundsteinen (1, 1a, 1b), dient, die in Form eines Knochens ausgebildet sind.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, wobei diese der Aufnahme von Verbundsteinen dient, und die Stärke des jeweiligen Verbundsteines, bezogen auf seine vertikale Orientierung in verlegtem Zustand, etwa 100 bis 130 mm beträgt.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE20205804U DE20205804U1 (de) | 2002-04-12 | 2002-04-12 | Vorrichtung zum Ausheben von flächig verlegten Verbundsteinen |
Applications Claiming Priority (1)
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|---|---|---|---|
| DE20205804U DE20205804U1 (de) | 2002-04-12 | 2002-04-12 | Vorrichtung zum Ausheben von flächig verlegten Verbundsteinen |
Publications (1)
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|---|---|
| DE20205804U1 true DE20205804U1 (de) | 2002-07-11 |
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| DE20205804U Expired - Lifetime DE20205804U1 (de) | 2002-04-12 | 2002-04-12 | Vorrichtung zum Ausheben von flächig verlegten Verbundsteinen |
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| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20205804U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP1479830A1 (de) * | 2003-05-22 | 2004-11-24 | Burkhard Schuster | Verbindung eines Bodenbearbeitungsgeräts mit einem Auslegerarm eines Fahrzeuges, sowie Bodenbearbeitungsgerät |
-
2002
- 2002-04-12 DE DE20205804U patent/DE20205804U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP1479830A1 (de) * | 2003-05-22 | 2004-11-24 | Burkhard Schuster | Verbindung eines Bodenbearbeitungsgeräts mit einem Auslegerarm eines Fahrzeuges, sowie Bodenbearbeitungsgerät |
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