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DE20307987U1 - Fussbodenplatte - Google Patents

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Abstract

Fussbodenplatte (1), bestehend aus einer rechteckigen, insbesondere quadratischen Trägerplatte (2) und einer im Wesentlichen flächengleichen Dekorplatte (3), wobei die Dekorplatte (3) derart randversetzt mit der Trägerplatte (2) flächenverklebt ist, dass von zwei aneinandergrenzenden Längskanten (a, a) der Fussbodenplatte (1) der Rand (5) der Trägerplatte (2) gegenüber dem Rand der Dekorplatte (3) übersteht und an den beiden gegenüberliegenden Rändern (6) der Trägerplatte (2) gegenüber den dortigen Längskanten (b, b) der Dekorplatte (3) zurückspringt, dadurch gekennzeichnet, dass die Flächenverklebung mittels eines daueraktiven Haftklebers (4) erfolgt, mit welchem die gesamte Oberfläche der Trägerplatte (2) beschichtet ist, wobei der Überstand (x) von einem lösbaren Abdeckstreifen (7) überfangen ist.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Fussbodenplatte, bestehend aus einer rechteckigen, insbesondere quadratischen Trägerplatte und einer im Wesentlichen flächengleichen Dekorplatte, wobei die Dekorplatte derart randversetzt mit der Trägerplatte flächenverklebt ist, dass von zwei aneinandergrenzenden Rändern der Fussbodenplatte der Rand der Trägerplatte gegenüber dem Rand der Dekorplatte übersteht und an den beiden gegenüberliegenden Rändern der Trägerplatte gegenüber den dortigen Längskanten der Dekorplatte zurückspringt.
  • Eine solche bevorzugt lose verlegbare, elastische Fussbodenplatte ist aus den deutschen Gebrauchsmustern 20108 723 und 20214 720 bekannt und hinsichtlich ihrer Bedeutung gegenüber der klassischen Verlegeart, die ein Spachteln, Schleifen und tragbodenseitiges Verkleben erfordert, erläutert. Die sich bis über die exponierten Ränder der Trägerplatte fortsetzende, diese mit der Dekorplatte verbindende Schicht an Haftkleber bringt eine ein Verrutschen der Fussbodenplatten zueinander verhindernde Fesselung.
  • In Kenntnis dieser Vorgaben hat sich die Erfindung die Aufgabe gestellt, eine gattungsgemäße Fussbodenplatte in baulich vorteilhafter Weise verlegegünstig weiterzubilden.
  • Diese Aufgabe ist zunächst und im Wesentlichen bei einer Fussbodenplatte mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst, wobei darauf abgestellt ist, dass die Flächenverklebung mittels eines daueraktiven Haftklebers erfolgt, mit welchem die gesamte Oberfläche der Trägerplatte beschichtet ist, wobei der Überstand von einem lösbaren Abdeckstreifen überfangen ist.
  • Zufolge solcher Merkmalskombination ist eine Fussbodenplatte erhöhten Gebrauchswerts erzielt. Der daueraktive Haftkleber schafft einen hochgradigen Verbund von Trägerplatte und Dekorplatte. In Einbeziehung der gesamten Oberfläche besteht auch hinsichtlich der Fügezone zur benachbarten Fussbodenplatte eine gleichwertige daueraktive Verhaftung. Die bietet sich über den Überstand dar und ist auch nicht in den Zeiten der Lagerhaltung, des Versands etc. nachteiligen Auswirkungen ausgesetzt, wie beispielsweise einem Verstauben; vielmehr ist der im Überstand bereit gehaltene daueraktive Haftkleber durch einen lösbaren Abdeckstreifen überfangen. Solche Abdeckstreifen können aus Wachspapier, einem Silikonband oder dergleichen bestehen. Es bedarf also z. B. nicht einer vollflächigen Zwischenlage zwischen gestapelten Fussbodenplatten.
  • Die Gegenstände der weiteren Ansprüche sind nachstehend in Bezug zu dem Gegenstand des Anspruches 1 erläutert, können aber auch in ihrer unabhängigen Formulierung von Bedeutung sein. So wird weiter vorgeschlagen, dass der Haftkleber ein Klebefilm ist. Ein solcher Film macht die Verformungen der Fussbodenplatte, wie sie beispielsweise beim Verlegen auftreten können, schadfrei mit. Ein solcher Klebefilm läßt sich gegen Wandern sperren, was dadurch erreicht wird, dass der Klebefilm eine Gitterarmierung aufweist. Die kann in den schichtbildenden Klebefilm "eintauchen". Entsprechende Gelege sind markterhältlich. Als Variante wird vorgeschlagen, dass der Haftkleber ein Schmelzkleber ist. Die Anwendung des Haftklebers in den geschilderten Spezifikationen richtet sich nach der Materialpaarung des Plattenlaminats. Überdies bringt die Erfindung in Vorschlag, dass die Trägerplatte aus Polyolefin oder Ethylen-vinyl-acetat (EVA) besteht. Bezüglich der Dekorplatte wird vorgeschlagen, dass die wahlweise aus Kautschuk, EVA, Polyolefin und PVC besteht.
  • Weiter bringt die Erfindung in Vorschlag, dass die Grundrisse der beiden Platten derart voneinander abweichen, dass entweder der Überstand geringförmig größer oder kleiner ist als der Rücksprung. Das kann im ersteren Fall zur Erzielung einer sichtseitigen Fuge und im zweiteren Fall zur Erzielung einer ver deckten Rille genutzt werden, letztere ausgebildet in der Ebene der Trägerplatte. In letzterer lassen sich der Sicht entzogen Kabel verlegen. Andererseits ist eine sich zufolge kürzeren Überstandes beim Verlegen der Fussbodenplatten ergebende Fuge mit elastischem Material verfüllbar. Ein Vorschlag von sogar eigenständiger Bedeutung besteht sodann darin, dass die Fussbodenplatten mittels in der Ebene der Trägerplatte angeordneter Distanzhalter unter Ausbildung einer Fuge verlegbar sind. Das macht das Verlegen eines Fussbodens auch durch den verständigen Laien möglich. Ein solcher aus einer Vielzahl an Fussbodenplatten bestehender Fussboden ist gekennzeichnet durch Fussbodenplatten nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, welche insbesondere mit Ausbildung einer Fuge verlegt sind. Ein Fussboden ist schließlich gekennzeichnet durch in der Ebene der Trägerplatte angeordnete kreuzförmige Distanzhalter, deren Kreuzschenkel lang genug sind, um die Fuge zwischen den Dekorplatten zu unterfüttern.
  • Der Gegenstand der Erfindung ist nachstehend anhand eines zeichnerisch veranschaulichten Ausführungsbeispieles näher erläutert. Es zeigt:
  • 1 Fussbodenelemente in Form einer Fussbodenplatte in einem Verlegebeispiel dargestellt, und zwar in perspektivischer Wiedergabe,
  • 2 dasselbe in Draufsicht,
  • 3 den Schnitt gemäß Linie III–III in 2,
  • 4 den gleichen Schnitt, eine Variante verkörpernd,
  • 5 einen Auszug V aus 1,
  • 6 eine Draufsicht auf ein Verlegebeispiel, wobei die Fussbodenplatten unter Belassung einer Fuge aneinandergrenzen, mit zugeordnetem kreuzförmigen Distanzhalter und
  • 7 eine Herausvergrößerung VI aus 5.
  • Das lose verlegbare Fussbodenelement ist eine im Wesentlichen doppellagige elastische Fussbodenplatte 1. Die weist rechteckigen Umriss auf und ist bevorzugt quadratischen Zuschnitts.
  • Eine untere Lage der Fussbodenplatte 1 fungiert als Trägerplatte 2. Die letztere überlagernde obere Lage stellt eine Dekorplatte 3. Die Dekorplatte 3 bildet mit ihrer Oberseite die Sichtlage bzw. Nutzlage, das heißt sie ist begeh- und befahrbar.
  • Die bis auf verbundbezogene periphere Zonen hinsichtlich der Trägerplatte 2 im Wesentlichen flächengleiche Dekorplatte 3 erstreckt sich in einer Diagonalen randversetzt. Sie ist so mit der Trägerplatte 2 flächenverklebt. Zur Anwendung kommt ein daueraktiver Haftkleber. Bevorzugt ist auf Acrylat-Schmelzkleber zurückgegriffen, mit oder ohne Faservernetzung.
  • Der mit 4 bezeichnete Haftkleber ist ein Klebefilm. Beschichtungsmäßig ist die gesamte Oberfläche der Trägerplatte 2 erfasst. Trotz der Randversetzung der Dekorplatte 3 zur Trägerplatte 2 sind so auch die die Längskanten a, a der Dekorplatte 3 überragenden Partien der Fussbodenplatte 1 kleberausgerüstet. Die Haftkleberbeschichtung erstreckt sich erkennbar an zwei aneinander angrenzenden Rändern 5 der Fussbodenplatte 1.
  • Die Ausgestaltung ist im Weiteren so vorgenommen, dass an den beiden gegenüberliegenden Längskanten b, b der Trägerplatte 2 diese gleichfalls anein andergrenzen, wobei die Trägerplatte 2 gegenüber dem dortigen Rand der Dekorplatte 3 zurückspringt. Das ergibt die erstrebte überlappende Fügung mit Klebeverbund. Der an den Längskanten a, a bestehende Überstand der Ränder 5 ist mit x bezeichnet, der Rücksprung gegenüber den Längskanten b, b mit y.
  • Die kleberbeschichtete Oberfläche der freiragenden Ränder 5 ist für die Zeiten der Lagerung bzw. des Versands geschützt und dazu von einem lösbaren Abdeckstreifen 7 überfangen. Der deckt breitenmäßig den Haftkleber 4 ab und kann endseitig in eine freiragende Zuglasche auslaufen (nicht dargestellt).
  • Als Streifenmaterial kommt beispielsweise Wachspapier in Frage, welches einen ausreichenden Haftverbund aufrecht erhält, der aber willensbetont in gewohnter Weise leicht überwindbar ist. Das Mitreissen des den gesamten Überstand x überfangenden Haftklebers 4 ist ausgeschlossen.
  • Der Klebefilm des Haftklebers 4 nimmt eine Gitterarmierung 8 auf. Es handelt sich um ein relativ großmaschiges Netz aus Kunststofffäden. Die sind bevorzugt monophil und können in den Klebefilm eingebettet sein. Eine entsprechend haftvermittelnde Variante des Haftklebers 4 kann auch ein Schmelzkleber sein.
  • Die Trägerplatte 2 selbst besteht aus Polyolefin. Zur Anwendung kommen können auch EVA (Ethylen-vinyl-acetat) sowie Kautschukgranulat.
  • Die Unterseite der Trägerplatte 2 kann, wie aus 3 ersichtlich, kaschiert sein. Es mag sich um ein textiles Flächenerzeugnis handeln, welches in festem Verbund mit dem Körper der Trägerplatte 2 steht. Die entsprechende Unterschicht trägt das Bezugszeichen 9. Auch ihre Fixierung ist klebetechnischer Art.
  • Was die Dekorplatte 3 materialmäßig betrifft, so kann letztere aus Kautschuk, EVA, Polyolefin und PVC bestehen. Die Auswahl hängt vom erstrebten Zweck ab.
  • 3 ist weiter entnehmbar, dass die Dekorplatte 3 durch eine Oberschicht 3' überfangen ist, und zwar in kongruenter Zuordnung. Sie kann in Vernetzung zur Dekorplatte 3 stehen und dient als eigentliche Begeh- bzw. Befahrfläche. Die ist im Hinblick auf das erstrebte Äußere, auch im Sinne von Naturmaterialimitaten zu wählen.
  • Weiter können die Grundrisse der beiden Platten, nämlich der Trägerplatte 2 und der Dekorplatte 3 derart voneinander abweichen, dass entweder der Überstand x der Ränder 5 größer oder kleiner ist als der Rücksprung y. Gemäß Grundversion (zum Beispiel 3) ist der Überstand x der Ränder 5 kleiner als der in der gleichen Richtung gemessene Rücksprung y. Das ergibt einen in der Ebene der Trägerplatten 2 verbleibenden Freispalt 10. Letzterer ist durch die ihn überfangende Dekorplatte 3 der Sicht entzogen.
  • Der Freispalt 10 kann zur Führung von Leitungen, wie beispielsweise Kabel, genutzt werden.
  • Die prinzipiell gleich aufgebaute Variante gemäß 4 sieht dagegen einen Freispalt in Form einer Fuge 11 in der Ebene der Dekorplatten 3 vor. Besagte Fuge 11 entsteht erkennbar, wenn der Überstand x der Ränder 5 größer ist als der Rücksprung y. Anschlagdefinierend sind die Schmalkanten der Platten. Die aus 4 hervorgehende Variante zeigt die Fuge 11 als nach oben offen und so ausfüllbar mit elastischem Material. Solche Fugenfüller einschließlich Ausbringhilfen sind markterhältlich.
  • Im Falle der Verwendung gleicher Überstände x und gleicher Rücksprünge y (vgl. 5 und 6) kann eine Maßnahme dahingehend greifen, dass die Fussbodenplatten 1 mittels in der Ebene der Trägerplatten 2 angeordneter Distanzhalter 12 unter Ausbildung der Fuge 11 verlegbar sind.
  • Die Distanzhalter 12 befinden sich in den kreuzungsartigen Eckbereichen der verlegten Fussbodenplatten 1. Sie sind nach dem Ausfüllen der dortigen Fugen der Sicht entzogen.
  • Wie ersichtlich, ergibt sich aufgrund der Fügungsstruktur der Fussbodenplatten im besagten Kreuzungsbereich eine bis zum Verlegeboden hin offene Lücke 13. Es entstehen pro vollständiger Kreuzung zwei Lücken 13. Der durch die definierte Beabstandung in der Ebene der Trägerplatte 2 verlaufende Freispalt 10 wird im Kreuzungsbereich durch den Distanzhalter 12 geschlossen. Erkennbar sind die Kreuzbalken bzw. Kreuzschenkel 14 von ausreichender Länge, um die sie querende Fuge 11 zwischen den Dekorplatten 3 zu unterfüttern. Das Fugenfüllmaterial kann somit nicht auf den Boden der Baulichkeit gelangen. Es kommt daher auch nicht zu einem Verbund damit via etwa klebend wirkenden Fugenfüllmaterials. Der Verlegeboden läßt sich somit bequem wieder abheben.
  • Alle offenbarten Merkmale sind (für sich) erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten Prioritätsunterlagen (Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen, auch zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender Anmeldung mit aufzunehmen.

Claims (11)

  1. Fussbodenplatte (1), bestehend aus einer rechteckigen, insbesondere quadratischen Trägerplatte (2) und einer im Wesentlichen flächengleichen Dekorplatte (3), wobei die Dekorplatte (3) derart randversetzt mit der Trägerplatte (2) flächenverklebt ist, dass von zwei aneinandergrenzenden Längskanten (a, a) der Fussbodenplatte (1) der Rand (5) der Trägerplatte (2) gegenüber dem Rand der Dekorplatte (3) übersteht und an den beiden gegenüberliegenden Rändern (6) der Trägerplatte (2) gegenüber den dortigen Längskanten (b, b) der Dekorplatte (3) zurückspringt, dadurch gekennzeichnet, dass die Flächenverklebung mittels eines daueraktiven Haftklebers (4) erfolgt, mit welchem die gesamte Oberfläche der Trägerplatte (2) beschichtet ist, wobei der Überstand (x) von einem lösbaren Abdeckstreifen (7) überfangen ist.
  2. Fussbodenplatte nach Anspruch 1 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der Haftkleber (4) ein Klebefilm ist.
  3. Fussbodenplatte nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der Klebefilm eine Gitterarmierung (8) aufweist.
  4. Fussbodenplatte nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der Haftkleber (4) ein Schmelzkleber ist.
  5. Fussbodenplatte nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerplatte (2) aus Polyolefin oder Ethylen-vinyl-acetat (EVA) besteht.
  6. Fussbodenplatte nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Dekorplatte (3) aus Kautschuk, EVA, Polyolefin und PVC besteht.
  7. Fussbodenplatte nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundrisse der beiden Platten (2, 3) derart voneinander abweichen, dass entweder der Überstand (x) geringfügig größer oder kleiner ist als der Rücksprung (y).
  8. Fussbodenplatte nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass eine sich zufolge kürzeren Überstandes (x) beim Verlegen der Fussbodenplatte (1) ergebende Fuge (11) mit elastischem Material ausfüllbar ist.
  9. Fussbodenplatte nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Fussbodenplatten (1) mittels in der Ebene der Trägerplatte (2) angeordneter Distanzhalter (12) unter Ausbildung einer Fuge (11) verlegbar sind.
  10. Aus einer Vielzahl an Fussbodenplatten (1) bestehender, lose verlegbarer Fussboden, gekennzeichnet durch Fussbodenplatten (1) nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, welche insbesondere mit Ausbildung einer Fuge (11) verlegt sind.
  11. Fussboden nach Anspruch 10 oder insbesondere danach, gekennzeichnet durch in der Ebene der Trägerplatte (2) angeordnete kreuzförmige Distanzhalter (12), deren Kreuzschenkel (14) lang genug sind, um die Fuge (11) zwischen den Dekorplatten (3) zu unterfüttern.
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