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Die
Erfindung betrifft ein Paneel für
einen eine Mehrzahl von Paneelen aufweisenden Belag, insbesondere
Boden-, Wand- oder Deckenbelag, zur Verlegung auf einen bauseitigen
Untergrund, mit einem Längsseiten
und Stirnseiten aufweisenden Paneelelement, mit einer Klebschicht
zur Verbindung mit dem Untergrund und mit wenigstens einer äußeren, abziehbaren
auf der Klebschicht vorgesehenen Schutzabdeckung. Des weiteren betrifft
die vorliegende Erfindung einen Belag mit einer Mehrzahl von Paneelen
der vorgenannten Art. Schließlich
betrifft die vorliegende Erfindung ein Verlegeverfahren für einen
Belag der vorgenannten Art.
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Ein
Paneel mit dem Oberbegriffsmerkmalen von Anspruch 1 ist bereits
aus der
DE 23 08 983
A bekannt. Die Verlegung von eine unterseitige Klebeschicht
aufweisenden Paneelen ist häufig
vergleichsweise schwierig. Die Schwierigkeiten bei der Verlegung
ergeben sich dadurch, daß es
nach dem Abziehen der Schutzabdeckung und dem Platzieren des Paneelelements
am Boden häufig
schwierig, jedenfalls aber sehr umständlich ist, die Position des
Paneelelements nochmals zu ändern,
da dieses nach Entfernung der Schutzabdeckung bereits teilweise mit
dem Boden verklebt ist.
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Aufgrund
der Schwierigkeiten, die sich beim Verlegen ergeben, werden in der
Praxis mit einer Klebeschicht versehene Paneele für Beläge kaum
eingesetzt. Üblicherweise
erfolgt die Verklebung mit dem bauseitigen Untergrund über einen
Kleber, der auf den bauseitigen Untergrund über einen Spachtel oder ähnliches
Werkzeug aufgetragen wird. Anschließend wird das nicht mit einer
Klebschicht versehene Paneelelement in das Klebebett verlegt. Von Nachteil
ist jedoch, daß auch
diese Art der Verlegung einige Probleme bereitet, da der bauseitig
aufgetragene Kleber häufig
schmiert und auch das Wiederaufnehmen nach einem nicht optimalen
Verlegen eines Paneelelements nicht unproblematisch ist.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, ein Paneel mit Klebschicht sowie
ein Verfahren zum Verlegen eines Bodenbelags mit derartigen Paneelen
zur Verfügung
zu stellen, wobei es dem Anwender möglich ist, die Verlegung in
einfacher Weise vorzunehmen, und wobei auch ein Wiederaufnehmen eines
noch nicht optimal verlegten Paneels in einfacher Weise möglich ist.
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Die
vorstehende Aufgabe ist bei einem Paneel der eingangs genannten
Art bei einer ersten erfindungsgemäßen Alternative dadurch gelöst, daß wenigstens
ein mit der Schutzabdeckung verbundenes Abziehmittel vorgesehen
ist, das seitlich über eine
Längsseite übersteht,
daß das
Abziehmittel als im stirnseitigen Bereich mit der Schutzabdeckung verbundene
Lasche ausgebildet ist und daß die
Lasche endseitig unter oder auf die Schutzabdeckung umgefaltet ist
und daß der
umgefaltete Bereich mit der Schutzabdeckung verbunden ist.
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Die
erfindungsgemäße Ausgestaltung
bietet den Vorteil, daß es
ohne weiteres möglich
ist, zunächst
ein Paneel für
den Belag zu verlegen und erst nach der Verlegung, das heißt nach
dem paßgenauen
Einsetzen in die ideale Einbaulage, die Schutzabdeckung abzuziehen,
also bei bereits verlegtem Paneel. Hierzu ist es von Seiten des
Anwenders lediglich erforderlich, an dem Abziehmittel zu ziehen.
Da das Abziehmittel mit der Schutzabdeckung verbunden ist, wird
durch Zugausübung
auf das Abziehmittel die Schutzabdeckung letztlich unter dem verlegten
Paneel hervorgezogen.
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Die
erfindungsgemäße Ausgestaltung
bietet darüber
hinaus verschiedene Verlegevorteile, die ansonsten nur bei einer
schwimmenden Verlegung erzielt werden. Bei einer schwimmenden Verlegung werden
die ersten zwei bis drei Reihen mit Paneelen zunächst provisorisch und insbesondere
mit versetzten Paneelen verlegt, um festzustellen, ob die einzelnen
Paneele richtig ausgerichtet sind. Erst nach dem korrekten Zuschneiden
und Ausrichten erfolgt eine endgültige
Verlegung. Ein derartiges Vorgehen ist bei der Verlegung von Paneele
in einem Klebebett üblicherweise
nicht möglich,
da die Wiederaufnahme von einmal verlegten Paneele recht schwierig
ist. Durch die Erfindung ist es möglich, die erste, die zweite
und gegebenenfalls die dritte Paneelreihe vorläufig und teilweise zu verlegen,
und bedarfsweise wieder aufzunehmen. Erst wenn die genaue Verlegerichtung
feststeht, wird die Schutzabdeckung an den einzelnen Paneelen abgezogen.
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Im übrigen ist
es bei der erfindungsgemäßen Ausgestaltung
ohne weiteres möglich,
die Paneele auch schwimmend, also ohne feste Verbindung zum Untergrund zu
verlegen. In diesem Falle wird die Schutzabdeckung nicht abgezogen
und verbleibt nach dem Verlegen auf den Paneelen.
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Zur
Realisierung der vorliegenden Erfindung bestehen verschiedene grundsätzliche
Möglichkeiten.
Bei einer Alternative ist es möglich,
daß das
Abziehmittel sich seitlich an die Schutzabdeckung anschließt, ohne
unter der Schutzabdeckung hindurchgeführt zu sein. Das Abziehmittel
kann dabei einstückig
mit der Schutzabdeckung ausgebildet oder aber als an sich separates
Mittel fest mit der Schutzabdeckung verbunden sein. Um ein Herausziehen
der Schutzabdeckung bei verlegtem Paneel zu ermöglichen, bedarf es entweder
einer einen entsprechend geringen Reibwiderstand aufweisenden Beschichtung
der Schutzabdeckung und/oder einer entsprechenden Materialwahl der
Schutzabdeckung aus einem solchen Material, das bei Zugausübung in
horizontaler Richtung im verlegten Zustand des Paneels zur einer
erheblichen Flächenvergrößerung führt, so daß sich pro
Flächeneinheit
eine Verringerung der über
den Klebstoff wirkenden Haftkräfte
ergibt. Diese Verringerung der Haftkräfte führt letztlich dazu, daß die Schutzabdeckung
unter dem Paneel hervorgezogen werden kann.
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Im übrigen versteht
es sich, daß es
insbesondere bei der zuvor genannten Ausführungsform zweckmäßig ist,
die Schutzabdeckung mehrteilig auszugestalten, wobei dann jeder
Schutzabdeckungsteil ein Abziehmittel aufweist. Durch die Mehrteiligkeit
der Schutzabdeckung werden die aufzubringenden Kräfte beim
Abziehen verringert.
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Bei
einer alternativen Ausführungsform
der Erfindung ist das Abziehmittel als im stirnseitigen Bereich
mit der Schutzabdeckung verbundene Lasche ausgebildet, wobei die
Lasche unter oder über
der Schutzabdeckung verläuft,
sich zumindest im wesentlichen über
die Breite der Schutzabdeckung erstreckt und mit ihrem freien Ende
mit einem Griffabschnitt seitlich über die eine Längsseite übersteht. Diese
Ausführungsform
unterscheidet sich von der eingangs genannten Ausführungsform
dadurch, daß das
Abziehen der Schutzabdeckung von der Klebschicht letztlich von hinten
her – bezogen
auf das verlegte Paneel – erfolgt.
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Um
das Abziehen der Schutzabdeckung im verlegten Zustand des Paneels
so einfach wie möglich
zu machen, ist die Lasche im Eckbereich der einen Längsseite,
das heißt
der bei der Verlegung an ein bereits verlegtes Paneel anliegenden Längsseite, und
der Stirnseite der Schutzabdeckung mit dieser verbunden. Auf die
Lasche durch den Anwender aufgebrachte Zugkräfte wirken damit letztlich
auf die bei der Verlegung hintere Ecke der Schutzabdeckung. Von
dieser Stelle wird die Schutzabdeckung dann von der Klebschicht
abgezogen.
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Um
das Abziehen in diesem Zusammenhang noch weiter zu vereinfachen,
ist die Lasche unter einem Winkel zwischen 30° und 60°, vorzugsweise unter einem Winkel
von 45° zur
Längsrichtung
des Paneels angeordnet. Beispielsweise bei einer 45°-Anordnung
der Lasche wird die Schutzabdeckung auch unter 45° von der
Klebschicht abgezogen.
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Die
Breite der Lasche ist vorzugsweise um ein Mehrfaches geringer als
die Breite der Schutzabdeckung. Dies bedeutet, daß die Breite
der Lasche allenfalls 50% der Breite der Schutzabdeckung beträgt. Vorzugsweise
liegt die Breite der Lasche etwa bei einem Drittel bis einem Viertel
der Breite der Schutzabdeckung.
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Um
dem Anwender das Abziehen zu erleichtern und ihm die richtige Zugrichtung
anzuzeigen, weist der Griffabschnitt der Lasche endseitig eine pfeilartige
Form auf. Alternativ oder zusätzlich
kann auch vorgesehen sein, im Bereich des Griffabschnitts eine Markierung
zur Anzeige der Zugrichtung vorzusehen. Im übrigen bietet es sich an, im
Griffabschnitt eine Grifföffnung
vorzusehen.
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Da
der zum Fassen und Abziehen der Schutzabdeckung im verlegten Zustand
erforderliche Griffabschnitt der Lasche über das Paneel in den freien
Arbeitsraum übersteht,
ist bei einer bevorzugten Ausgestaltung vorgesehen, daß das freie
Ende der Lasche mit dem Griffabschnitt im unverlegten Zustand des
Paneels auf die Oberseite des Paneels umgefaltet ist. Bevorzugt
ist dabei vorgesehen, daß das
freie Ende der Lasche mit der Oberseite des Paneels lösbar verbunden
ist. Im zuvor beschriebenen umgefalteten Zustand ist ein Transport
und eine Lagerung des Paneels ohne weiteres möglich, ohne daß die Gefahr
der Beschädigung
der Lasche besteht.
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Die
Lasche, bei der es sich letztlich um einen über das Paneel überstehenden
Streifen handelt, kann in unterschiedlicher Weise ausgebildet sein. Grundsätzlich ist
es möglich,
die Lasche einstückig mit
der Schutzabdeckung auszubilden. In diesem Falle besteht die Lasche
dann aus dem gleichen Material wie die Schutz abdeckung, also beispielsweise aus
einem Folienmaterial oder einem Papier mit Trennschicht, wie zum
Beispiel Silikon. Allerdings ist diese Ausführungsform vergleichsweise
materialaufwendig. Daher bietet es sich an, die Lasche und die Schutzabdeckung
jeweils als separate Teile auszubilden, wobei die Lasche dann endseitig
mit der Schutzabdeckung verklebt ist. In diesem Falle bestehen unterschiedliche
Möglichkeiten
der Verbindung der Lasche mir der Schutzabdeckung. Die Lasche ist
endseitig unter oder auf die Schutzabdeckung umgefaltet und der
umgefaltete Abschnitt ist mit der Schutzabdeckung verklebt. Durch
die zusätzliche
Faltung der Lasche an ihrem Verbindungsende werden bei Zugausübung auf
die Lasche die auftretenden Zugkräfte unmittelbar auf den hinteren
Eckbereich der Schutzabdeckung ausgeübt.
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Um
dem Anwender die Möglichkeit
zu geben, das Abdeckmaterial sowohl von der einen als auch von der
anderen Seite abzuziehen, ist an beiden Stirnseiten des Paneels
jeweils eine Lasche vorgesehen, wobei die Laschen dann in entgegengesetzten
Richtung, das heißt
aufeinander zu gewinkelt angeordnet sind. Die beidseitige Anbringung
der Laschen hat im übrigen
den Vorteil, daß das
erfindungsgemäße Prinzip
auch bei der Verlegung von Reststücken möglich ist und daß im übrigen ein
Abziehen von unten her auch dann möglich ist, wenn eine Lasche
versehentlich beim Abziehen der Schutzabdeckung abreißt.
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Statt
der Verwendung einer mit der Schutzabdeckung verbundenen Lasche
ist es grundsätzlich auch
möglich,
mit einem entsprechenden Abziehwerkzeug zu arbeiten. Dieses Hilfswerkzeug,
das zum Entfernen bzw. Abziehen der Schutzabdeckung von der Klebschicht
des Paneels dient, weist einen äußeren Griffabschnitt
und einen flachen messerartigen Bereich mit einem vorderen Angriffsbereich
zum Angriff an der Schutzabdeckung auf. Der messerartige Bereich
ist dabei an die Breite des Paneels angepaßt. Im Gebrauchszustand wird
der flache, messerartige Bereich unter das Paneel bzw. die Schutzabdeckung
geschoben, und zwar so weit, bis der Angriffsbereich am hinteren
Ende, insbesondere im hinteren Eckbereich der Schutzabdeckung angreifen kann.
Der Angriff des vorderen Angriffsbereichs an der Schutzabdeckung
kann über
ein Anhaften oder ein Greifen erfolgen. Hierzu weist der Angriffsbereich einen
vorzugsweise vertieften Klebebereich und/oder einen widerhakenförmigen Angriffsbereich
zum Hintergreifen der hinteren Randkante der Schutzabdeckung auf.
Bevorzugt werden beide Möglichkeiten realisiert.
Die vertiefte Anbringung des Klebebereichs hat den Vorteil, daß sich nicht
unmittelbar beim Unterschieben der Angriffsspitze unter die Schutzabdeckung
ein Anhaften ergibt. Erst wenn der messerartige Bereich vollständig unter
die Schutzabdeckung geschoben ist, soll der Klebebereich wirksam
werden. Dies wird dadurch erreicht, daß nach dem vollständigen Unterschieben
ein leichter Druck auf die Oberseite des Paneels ausgeübt wird.
Die Vertiefung des Klebebereichs läßt sich besonders gut im Zusammenhang
mit dem sich anschließenden
widerhakenförmigen
Angriffsbereich realisieren.
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In
Verbindung mit dem vorbeschriebenen Abziehwerkzeug kann es von Vorteil
sein, an der einen Randkante des messerartigen Bereichs eine Führung in
Art wenigstens eines punktförmigen
oder eines linienförmigen
Vorsprungs oder einer Kante vorzusehen. Die Führung kann dazu verwendet werden,
das Messer beispielsweise stirnseitig am Paneel bei Einschieben
unter das verlegte Paneel zu führen.
Nach vollständigem
Unterschieben wird die Verbindungsposition erreicht und es wird,
wie zuvor beschrieben, die Haft- oder Formschlußverbindung zur Schutzabdeckung
hergestellt. Das Herausziehen des Werkzeugs kann dabei zum einen
rechtwinklig zur Längsrichtung
des Paneels erfolgen, oder aber auch winklig in den freien Arbeitsraum
hinein, was sich sogar anbietet, da bei dieser Ausführungsform beim
Herausziehen die Führung
das Paneel geringfügig
anhebt, so daß sich
ein unterseitiger Spalt ergibt und hierdurch das Abziehen der Schutzabdeckung
leichter erfolgen kann.
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Insbesondere
eignet sich die vorliegende Erfindung bei Paneelen, die an ihren
Längs-
und Kopf- bzw. Stirnkanten Rastmittel zur Verbindung mit benachbarten
Paneelen aufweisen. Die Rastmittel sollten dabei derart ausgebildet
sein, daß benachbarte Paneele
mit einer Einsteck- und anschließenden Schwenkbewegung im wesentlichen
in vertikaler Richtung miteinander verbindbar sind, ohne daß eine horizontale
Bewegung eines Paneels erforderlich ist. Benachbarte Paneele können mittels
der Einsteckbewegung in einer Einsteckstellung und mittels der anschließenden Schwenkbewegung
in einer Endstellung an ihren Längsseiten
miteinander verbindbar sein, wobei ein in ein auf dem Untergrund
aufliegendes Paneel eingestecktes Paneel in der Einsteckstellung
unter einem Winkel von größer 0° und vorzugsweise
zwischen 1° bis
25° zum
Untergrund abgewinkelt sein und in der Endstellung auf dem Untergrund aufliegen
kann. Grundsätzlich
ist natürlich
in der Einsteckstellung auch eine größere Abwinklung des eingesteckten
Paneels zum Untergrund möglich.
Allerdings versteht es sich, daß die
Erfindung auch bei Belägen
zur Anwendung kommen kann, bei denen entweder überhaupt keine Rastverbindung
vorgesehen ist, lediglich an den Kopf- oder Längsseiten Rastverbindung vorgesehen
sind, oder bei denen lediglich Nut- und Federsysteme realisiert
sind.
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Das
Abziehmittel kann auf einer in der Einsteckstellung vom Untergrund
abstehenden freien Längsseite
des Paneelelementes des eingesteckten Paneels vorge sehen sein. Hierbei
handelt es sich üblicherweise
um die nutseitige Längsseite.
Dadurch ist es möglich,
das Abziehmittel problemlos zu greifen und damit die Schutzabdeckung
abzuziehen, bevor das eingesteckte Paneel durch die Schwenkbewegung
von der Rückseite
des eingesteckten Paneels in die Endstellung überführt wird. In diesem Zusammenhang
kann es so sein, daß die
Schutzabdeckung im wesentlichen in Richtung zum Untergrund, also nach
unten hin, abziehbar ist, wobei sich die Schutzabdeckung dann ausgehend
von der freien Längsseite
des Paneelelementes in Richtung zur eingesteckten Längsseite
löst. Im
Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung ist festgestellt worden,
daß sich ein
derartiges Abziehen der Schutzabdeckung in der Einsteckstellung
sehr einfach vornehmen läßt, und zwar
immer dann, wenn das eingesteckte Paneel sich in einem Winkel von
größer 0° zum Untergrund befindet.
Dieses einfache Ablösen
ist deshalb möglich,
da durch die Winkelstellung des Paneels die Gewichtskraft nicht
auf die Schutzabdeckung wirkt. Dadurch entstehen auch keinerlei
Reibkräfte
zwischen dem Untergrund und der Schutzabdeckung, was das Abziehen
erheblich vereinfacht.
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Im übrigen wird
darauf hingewiesen, daß die vorstehenden
Werteangaben und die angegebenen Intervalle jeweils sämtliche
Werte umfassen, also nicht nur die Untergrenzen bzw. bei Intervallen
die Intervallgrenzen, ohne daß dies
einer ausdrücklichen Erwähnung bedarf.
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Nachfolgend
werden Ausführungsbeispiele der
Erfindung anhand der Zeichnung beschrieben. Dabei zeigt
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1 eine
Unteransicht einer ersten Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Paneels,
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2 eine
Unteransicht einer zweiten Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Paneels,
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3 eine
Unteransicht eines Teils einer dritten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Paneels,
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4 eine
Unteransicht eines Teils einer vierten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Paneels,
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5 eine
Seitenansicht eines Teils einer fünften Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Paneels,
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6 eine
Seitenansicht eines Details der in 5 dargestellten
Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Paneels,
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7 eine
Seitenansicht eines Teils einer sechsten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Paneels,
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8 eine
Seitenansicht eines Teils einer siebten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Paneels
und
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9 eine
Seitenansicht eines zwei Paneele einer weiteren Ausführungsform
aufweisenden Belages.
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In
den Figuren sind jeweils Ausführungsbeispiele
von Paneelen 1 für
einen eine Mehrzahl von Paneelen 1 aufweisenden Belag,
der im einzelnen nicht dargestellt ist, gezeigt. Bei dem Belag kann
es sich um einen Boden-, Wand und/oder Deckenbelag handeln, der
auf einen bauseitigen Untergrund verlegt wird. Bei dem Untergrund
kann es sich um einen Estrich-, Trockenbau- oder Holzboden handeln.
Aber auch Böden
aus anderen Materialien, wie Keramik, Fliesen, Textil, Weichböden oder
auch Stein, können als
Untergrund dienen. Das Paneel 1 weist ein Paneelelement 2 auf,
das die Form eines langgestreckten Rechtecks mit gegenüberliegenden
Längsseiten 3, 4 als
Langseiten und gegenüberliegende
Stirnseiten 5, 6 als Kurzseiten aufweist. Das
Paneelelement 2 kann grundsätzlich aus jeglichem Material
bestehen. Vorzugsweise handelt es sich bei dem Material jedenfalls
des Grundkörpers
des Paneelelements 2 um einen Holzwerkstoff. Das Paneelelement 2 kann grundsätzlich aus
einem Schichtmaterial bestehen. Beispielsweise kann eine hochabriebfeste
Deckschicht, eine darunter befindliche Dekorschicht, eine Tragplatte,
eine feuchtigkeitsabweisende Schicht und eine schalldämmende Schicht
vorgesehen sein. Es versteht sich, daß die vorgenannten Schichten und
gegebenenfalls noch weitere Schichten einzeln oder in jeglicher
Kombination miteinander verbunden sein können. In der einfachsten Ausführung besteht das
Paneelelement 2 lediglich aus einem einstückigen Körper aus
Holzwerkstoff.
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Unterseitig
weist das Paneel 1 eine Klebschicht 7 auf, die
voll oder teilflächig
aufgebracht ist und zur voll- oder teilflächigen Verbindung mit dem Untergrund
dient. Des weiteren ist wenigstens eine äußere, abziehbare, auf der Klebschicht 7 vorgesehene
Schutzabdeckung 8 vorgesehen. Bei der Schutzabdeckung 8 kann
es sich um eine Schutzfolie oder um ein Papier mit einer Trennschicht,
wie zum Beispiel Silikon, handeln.
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Bei
der in 1 dargestellten Ausführungsform ist es nun so, daß die Schutzabdeckung 8 an beiden
stirnseitigen Enden 9, 10 eine unter einem Winkel α von vorliegend
45° zur
Längsrichtung
L des Paneels 1 verlaufende Falzung 11 aufweist.
Bei der Falzung handelt es sich vorliegend um eine Faltkante oder
-linie, die ein Umfalten oder Umklappen des jeweils von der Falzung 11 begrenzten äußeren Bereichs
ermöglicht.
Statt der Falzung 11 kann auch eine schräglaufende
Markierung vorgesehen sein, die dem Benutzer die ideale, vorzunehmende
Faltung anzeigt. Im in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel
ist der linke äußere Bereich 12 entlang
der Falzung 11 noch nicht umgeklappt. Dem gegenüber ist
der rechte äußere Bereich 13 bereits
umgeklappt. Durch die um 45° verlaufende
Falzung 11 steht der umgeklappte Bereich 13 dann
im rechten Winkel zur Längsrichtung
L des Paneels 1. Die Anordnung der Falzung 11 ist
jedenfalls derart, daß der äußere, umgeklappte
Bereich 12, 13 seitlich über die Längsseite 4 übersteht.
Durch den Überstand
ergibt sich ein Griffbereich 14. Der Griffbereich 14 sollte
eine Länge von
wenigstens 2 cm haben. Vorzugsweise liegt die Länge des Griffbereichs zwischen
10 cm und 25 cm. Die gewünschte
Länge des
Griffbereichs 14 bestimmt den Abstand a von der jeweiligen
Stirnkante 5, 6 zum seitlichen Ansatzpunkt der
Falzung 11 an der Längskante 3.
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Im übrigen sei
an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, daß es bei der in 1 dargestellten
Ausführungsform
grundsätzlich
auch möglich
ist, daß die
Schutzabdeckung 8 über
die Stirnkanten 5, 6 hinaus verlängert und
zu Transportzwecken auf die Oberseite hin umgeschlagen ist. Durch
stirnseitige Verlängerung
der Schutzabdeckung 8 kann der Ansatzpunkt der Falzung 11 bis
in den Eckbereich zwischen der Längskante 3 und
der jeweiligen Stirnkante 5, 6 hineingezogen werden.
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In 2 ist
eine Ausführungsform
dargestellt, bei der an beiden stirnseitigen Enden 9, 10 der Schutzabdeckung 8 eine
mit dieser verbundene Lasche 15, 16 vorgesehen
ist, wobei die Lasche 15, 16 unterhalb (bezogen
auf den Verlegezustand) der Schutzabdeckung 8 vorgesehen
ist. Im übrigen
erstreckt sich die Lasche 15, 16 zumindest im
wesentlichen über
die Breite B der Schutzabdeckung 8 und steht an ihrem freien
Ende mit einem Griffabschnitt 17, 18 seitlich über die
Längsseite 3 über. In
den dargestellten Ausführungsbeispielen
ist an jedem stirnseitigen Ende 9, 10 eine Lasche 15, 16 vorgesehen. Die
Laschen 15, 16 sind aufeinander zu gerichtet und verlaufen
ebenfalls unter einem Winkel α von
45° zur Längsrichtung
L des Paneels 1. Die Verbindung der jeweiligen Lasche 15, 16 mit
der Schutzabdeckung 8 erfolgt im Eckbereich 19, 20 der
Längsseite 4,
die beim Verlegen an ein bereits verlegtes Paneel 1 angelegt
wird, und der jeweiligen Stirnseite 5, 6. Die Breite
b der Lasche ist um ein Mehrfaches geringer als die Breite B der
Schutzabdeckung 8. Üblicherweise
liegt die Breite b bei 1/3 bis 1/4 der Breite B der Schutzabdeckung 8.
Der Überstand
a der jeweiligen Griffabschnitte 17, 18 sollte
wie bei der in 1 beschriebenen Ausführungsform
jedenfalls größer als
2 cm sein. Vorzugsweise liegt der Überstand a zwischen 10 cm und
25 cm.
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Bei
den in den 3 und 4 dargestellten Ausführungsformen
hat der Griffabschnitt 17 der jeweiligen Lasche 15 endseitig
jeweils eine pfeilartige Form und zeigt damit dem Benutzer die ideale
Zugrichtung an. Die beiden Ausführungsformen
unterscheiden sich dahingehend, daß bei der Ausführungsform
gemäß 4 im
pfeilartigen Griffabschnitt 17 noch eine Grifföffnung 21 vorgesehen
ist und die Pfeilgestaltung etwas anders ist.
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In 5 ist
eine Ansicht eines Paneels 1 dargestellt, wobei die Lasche 16 endseitig
auf die Oberseite 22 des Paneelelements 2 umgefaltet
ist. Die Umfaltung erfolgt insbesondere zu Transport- und Lagerzwecken.
Um den Griffabschnitt 17 auf der Oberseite 22 zu
halten, kann jedenfalls teilflächig
ein entsprechender Kleber an dieser Stelle auf der Lasche vorgesehen
sein. Im übrigen
ist die in 5 dargestellte Lasche einstückig mit
der Schutzabdeckung 8 ausgebildet. Die Lasche 16 ist
dabei auf bzw. unter die Schutzabdeckung 8 umgefaltet.
Dies zeigt die in 6 dargestellte Ausführungsform,
die letztlich eine vergrößerte Ansicht
der Einzelheit X aus 5 zeigt.
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Während bei
der in 6 dargestellten Ausführungsform die Lasche 16 einstückig mit
der Schutzabdeckung ausgebildet ist und aus dem gleichen Material
besteht, sind bei den in 7 bis 8 dargestellten
Ausführungsformen
die Schutzabdeckung 8 und die jeweilige Lasche 16 zweistückig ausgeführt. Dabei
kann die Lasche 16 aus dem gleichen Material wie die Schutzabdeckung 8 bestehen. Allerdings
können
auch andere Materialien, wie ein anderes Papier, eine andere Folie
oder eine Schnur zur Anwendung kommen. Letztlich handelt es sich bei
den Laschen 15, 16 lediglich um ein im hinteren Eckbereich 19, 20 der
Schutzabdeckung 8 ansetzendes Zugübertragungselement, das endseitig
in den freien Arbeitsraum geführt
ist und ein Abziehen der Schutzabdeckung im verlegten Zustand ermöglicht.
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Bei
der in 7 dargestellten Ausführungsform ist die Lasche 16 endseitig
umgefaltet. Der umgefaltete Bereich 23 untergreift die
Schutzabdeckung 8 und liegt in diesem Falle sogar an der
Klebschicht 7 an. Dabei befindet sich zwischen dem umgefalteten Bereich 23 und
der Schutzabdeckung 8 eine Verklebung 24. Die
in 8 dargestellte Ausführungsform entspricht im wesentlichen
der Ausführungsform
gemäß 7.
Allerdings ist der Bereich 23 auf die Lasche 16 umgefaltet.
Die Verklebung 24 ist wiederum zwischen dem umgefalteten
Bereich 23 und der Schutzabdeckung 8 vorgesehen.
In beiden Fällen führt eine
Zugbelastung der Lasche 16 (vorliegend nach links) dazu,
daß die
eingeleiteten Kräfte
am Ende der Schutzabdeckung 8, das heißt an der Umfaltstelle des
Bereichs 23 angreifen, so daß die Schutzabdeckung 8 an
ihrem äußeren, stirnseitigen Rand
her umgefaltet wird.
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Nicht
dargestellt ist eine Ausführungsform, bei
der das Abziehmittel nicht am – bezogen
auf den freien Arbeitsraum – hinteren
Bereich der Schutzabdeckung angreift, sondern an der verlegseitig
vorderen Stirnkante. Auch in diesem Falle handelt es sich letztlich
bei dem Abziehmittel um eine Art Lasche, die in den freien Arbeitsraum
ragt, und zwar entweder unter einem Winkel von 90° zur Längsrichtung
L des Paneels 1 oder aber unter einem entsprechenden Winkel
dem gleichen Winkel α der
Laschen 15, 16. Das Abziehmittel kann dabei einstückig mit
der Schutzabdeckung 8 ausgebildet sein oder es kann sich
um einen mit der Schutzabdeckung 8 verbundenen Abschnitt,
der mit der Schutzabdeckung verbunden ist, handeln. Dieser Abschnitt
kann sich dann sogar bis über
die gesamte Breite der Schutzabdeckung erstrecken, was jedoch nicht
unbedingt er forderlich ist. Durch entsprechende Auswahl des Klebstoffs,
der Beschichtung der Schutzabdeckung und/oder des Schutzabdeckungsmaterials
kann ein Abziehen in horizontaler Richtung bei bereits verlegtem
Paneel 1 erfolgen.
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In
den bevorzugten Ausführungsbeispielen sind
sowohl an den Längs-
als auch an den Kopfkanten des Paneels jeweils Rastverbindungsmittel
zur Verbindung mit benachbarten Paneelen vorgesehen. Üblicherweise
ist dabei eine der Längsseiten
mit einer Nut versehen, während
an der anderen Längsseite
eine Feder vorgesehen ist. Bei einer derartigen Ausgestaltung steht
die jeweilige Lasche 15, 16 mit ihrem Griffabschnitt 17, 18 über die
nutseitige Längsseite,
vorliegend die Längsseite 3,
des Paneels 1 über.
Im übrigen
sind bei dem bevorzugten Ausführungsbeispiel
die Rastverbindungsmittel an den Längsseiten derart ausgebildet,
daß benachbarte Paneelen
mittels einer Schwenkbewegung miteinander verbindbar sind, ohne
daß eine
horizontale Bewegung einer Paneele erforderlich ist. Im Bereich
der Stirnkanten sind dann Rastverbindungen vorgesehen, die ein Verrasten
von oben her ermöglichen.
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Allerdings
sei darauf hingewiesen, daß die Art
der Verbindung benachbarter Paneelen völlig unabhängig zur Realisierung der vorliegenden
Erfindung ist.
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Die
Verlegung eines in 1 dargestellten Paneels erfolgt
derart, daß zunächst die
Schutzabdeckung 8 an wenigstens einem stirnseitigen Ende,
vorzugsweise an beiden stirnseitigen Enden 9, 10 entlang
der Falzung 11 umgefaltet wird, so daß die beiden jeweiligen Griffabschnitte über die
Längsseite 3 überstehen.
Anschließend
wird das Paneel 1 auf den Untergrund aufgelegt und in die
korrekte Einbaulage verbracht. Ein Hin- und Herschieben des Paneels 1 ist
ohne weiteres möglich,
da trotz Freilegung der Klebschicht an den stirnseitigen Enden kein
Kontakt der Klebschicht 7 mit dem Untergrund erfolgt. Sobald die
korrekte Einbaulage erreicht ist, wird die Schutzabdeckung durch
Ziehen am jeweiligen Griffabschnitt 14 insbesondere unter
einem Winkel von 45° abgezogen.
Anschließend
kann durch leichte Druckausübung
von oben eine sichere Verbindung der Klebschicht zum Untergrund
erzeugt werden.
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In ähnlicher
Weise wie zuvor beschrieben erfolgt das Abziehen der Schutzabdeckung
bei der Ausführungsform
gemäß 2.
Durch Ziehen an den Laschen 15, 16 über die
jeweiligen Griffabschnitte 17, 18 in die Richtung,
in die sich die Laschen jeweils erstrecken, das heißt in 45° zur Längsrichtung L
des Paneels 1, wird dann die Schutzabdeckung 8 unter
dem Paneel 1, das bereits verlegt ist, hervorgezogen. Nach
dem Entfernen der Schutzabdeckung 8 wird durch Andrücken der
Paneele 1 die Verklebung mit dem Untergrund hergestellt.
Der Belag ist dann sofort begehbar bzw. nutzbar.
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Die
beschriebene Möglichkeit
ist auf alle Reihen des Belags, das heißt auch auf die erste und die letzten
verlegten Reihen anwendbar. Durch die prinzipiellen Anforderungen
an die Verlegung kann aber auch von einer Verklebung der ersten
und/oder letzten Reihe abgesehen werden. Möglich ist es im übrigen ebenfalls,
eine komplette Paneelreihe (Raumbreite) zusammen zu fügen und
die Schutzabdeckung in einem Vorgang vor der Verlegung zu entfernen.
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Ein
Belag, der zwei erfindungsgemäße Paneele 1 einer
weiteren Ausführungsform
aufweist, ist in 9 dargestellt. Die Paneele 1 weisen
jeweils ein Paneelelement 2 mit Rastverbindungsmitteln 36, 37 an
den Längsseiten
auf, so daß benachbarte
Paneele 1 mittels einer Einsteckbewegung und anschließenden Schwenkbewegung
miteinander unter Ausbildung einer Rastverbindung 38 verbindbar
sind. In 9 ist die Rastverbindung 38 für eine Einsteckstellung
eines Paneels 1 dargestellt, das in ein auf einem Untergrund 39 aufliegendes
Paneel eingesteckt ist. Das eingesteckte Paneel 1 ist in
der Einsteckstellung unter einem Winkel α zum Untergrund 39 abgewinkelt.
Der Winkel α ist
in jedem Falle größer 0°, so daß die Gewichtskraft
des Paneelelements 2 nicht auf die Schutzabdeckung 8 wirkt
und damit keine Reibkräfte zwischen
der Schutzabdeckung 8 und dem Untergrund beim Abziehen
auftreten. Durch eine Schwenkbewegung kann das eingesteckte Paneel 1 in
eine Endstellung überführt werden,
wobei die benachbarten Paneele 1 auf dem Untergrund 39 im
wesentlichen flächenbündig aufliegen.
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Erfindungsgemäß ist nun
vorgesehen, daß ein
Abziehmittel 40 auf der vom Untergrund 39 in der Einsteckstellung
des eingesteckten Paneels 1 abstehenden freien Längsseite 4 des
Paneelelementes 2 des eingesteckten Paneels 1 vorgesehen
ist. Dadurch ist es möglich,
die Schutzabdeckung 8 im wesentlichen in Richtung zum Untergrund 39 abzuziehen,
wobei sich die Schutzabdeckung 8 ausgehend von der freien
Längsseite 4 (als
Nutseite) in Richtung zur eingesteckten Längsseite 3 (als Federseite)
des angestellten Paneelelementes 2 bzw. in Richtung zu der
Rastverbindung 38 ablöst.
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Bei
dem in 9 dargestellten Ausführungsbeispiel ist das eingesteckte
Paneel 1 in der Einsteckstellung unter einem Winkel von
ca. 10° zu
dem Untergrund 39 angestellt. Aufgrund der Ausbildung der
Rastverbindungsmittel 36, 37 mit Rastvorsprung und
Rastschräge
bleibt das Paneel 1 in der Einsteckstellung nach dem Einstecken
zunächst
stehen. In dieser Position kann dann das Abziehmittel 40 problemlos
von der Rückseite
des angestellten Paneelelementes 2 entfernt werden.
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In
der Einsteckstellung ist das zu verlegende Paneel 1 vorpositioniert,
wobei der Winkel α zwischen
der Unterseite des angestellten Paneelelementes 2 und dem
Untergrund 39 je nach der Ausführung der Rastverbindungsmittel 36, 37 zwischen 1° bis 25°, vorzugsweise
zwischen 5° bis
20°, betragen
kann. Nach dem Abziehen der Schutzabdeckung 8 wird das
eingesteckte Paneel 1 in die Endstellung verschwenkt, wobei
es zum Verkleben des Paneelelementes 2 mit dem Untergrund 39 kommt.
Ein Umschlagen der Schutzabdeckung 8, wie sie in den vorangegangenen
Ausführungsbeispielen
beschrieben ist, ist bei der in 9 dargestellten
Ausführungsform nicht
notwendig.
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Im übrigen ist
es bei dem in 9 dargestellten Paneel 1 so,
daß das
Abziehmittel 40 und die Schutzabdeckung 8 einstückig ausgebildet
sind. Das Abziehmittel 40 stellt somit einen Abschnitt
der Schutzabdeckung 8 dar, die seitlich über die
freie Längsseite 4 übersteht
und sich gegebenenfalls über die
gesamte Längsseite
erstreckt. Im Gegensatz zu den zuvor beschriebenen Ausführungsformen
sind die Schutzabdeckung 8 und das Abziehmittel 40 einschichtig,
d. h., daß sich
das Abziehmittel 40 nicht über die Unterseite der Schutzabdeckung 8 erstreckt.