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DE102005031234B4 - Paneel und Verfahren zum Verlegen eines eine Mehrzahl von Paneelen aufweisenden Belages - Google Patents

Paneel und Verfahren zum Verlegen eines eine Mehrzahl von Paneelen aufweisenden Belages Download PDF

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DE102005031234B4
DE102005031234B4 DE102005031234A DE102005031234A DE102005031234B4 DE 102005031234 B4 DE102005031234 B4 DE 102005031234B4 DE 102005031234 A DE102005031234 A DE 102005031234A DE 102005031234 A DE102005031234 A DE 102005031234A DE 102005031234 B4 DE102005031234 B4 DE 102005031234B4
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Udo Tünte
Richard Schwitte
Matthias Wolf
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Huelsta Werke Huels GmbH and Co KG
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Abstract

Paneel (1) für einen eine Mehrzahl von Paneelen (1) aufweisenden Belag, insbesondere Boden-, Wand- oder Deckenbelag, zur Verlegung auf einen bauseitigen Untergrund, mit einem Längsseiten (3, 4) und Stirnseiten (5, 6) aufweisenden Paneelelement (2), mit einer Klebschicht (7) zur Verbindung mit dem Untergrund und mit wenigstens einer äußeren, abziehbaren, auf der Klebschicht (7) vorgesehenen Schutzabdeckung (8), dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein mit der Schutzabdeckung (8) verbundenes Abziehmittel vorgesehen ist, das seitlich über eine Längsseite (3, 4) übersteht, daß das Abziehmittel als im stirnseitigen Bereich mit der Schutzabdeckung (8) verbundene Lasche (15, 16) ausgebildet ist und daß die Lasche (15, 16) endseitig unter oder auf die Schutzabdeckung (8) umgefaltet ist und daß der umgefaltete Bereich (23) mit der Schutzabdeckung (8) verbunden ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Paneel für einen eine Mehrzahl von Paneelen aufweisenden Belag, insbesondere Boden-, Wand- oder Deckenbelag, zur Verlegung auf einen bauseitigen Untergrund, mit einem Längsseiten und Stirnseiten aufweisenden Paneelelement, mit einer Klebschicht zur Verbindung mit dem Untergrund und mit wenigstens einer äußeren, abziehbaren auf der Klebschicht vorgesehenen Schutzabdeckung. Des weiteren betrifft die vorliegende Erfindung einen Belag mit einer Mehrzahl von Paneelen der vorgenannten Art. Schließlich betrifft die vorliegende Erfindung ein Verlegeverfahren für einen Belag der vorgenannten Art.
  • Ein Paneel mit dem Oberbegriffsmerkmalen von Anspruch 1 ist bereits aus der DE 23 08 983 A bekannt. Die Verlegung von eine unterseitige Klebeschicht aufweisenden Paneelen ist häufig vergleichsweise schwierig. Die Schwierigkeiten bei der Verlegung ergeben sich dadurch, daß es nach dem Abziehen der Schutzabdeckung und dem Platzieren des Paneelelements am Boden häufig schwierig, jedenfalls aber sehr umständlich ist, die Position des Paneelelements nochmals zu ändern, da dieses nach Entfernung der Schutzabdeckung bereits teilweise mit dem Boden verklebt ist.
  • Aufgrund der Schwierigkeiten, die sich beim Verlegen ergeben, werden in der Praxis mit einer Klebeschicht versehene Paneele für Beläge kaum eingesetzt. Üblicherweise erfolgt die Verklebung mit dem bauseitigen Untergrund über einen Kleber, der auf den bauseitigen Untergrund über einen Spachtel oder ähnliches Werkzeug aufgetragen wird. Anschließend wird das nicht mit einer Klebschicht versehene Paneelelement in das Klebebett verlegt. Von Nachteil ist jedoch, daß auch diese Art der Verlegung einige Probleme bereitet, da der bauseitig aufgetragene Kleber häufig schmiert und auch das Wiederaufnehmen nach einem nicht optimalen Verlegen eines Paneelelements nicht unproblematisch ist.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Paneel mit Klebschicht sowie ein Verfahren zum Verlegen eines Bodenbelags mit derartigen Paneelen zur Verfügung zu stellen, wobei es dem Anwender möglich ist, die Verlegung in einfacher Weise vorzunehmen, und wobei auch ein Wiederaufnehmen eines noch nicht optimal verlegten Paneels in einfacher Weise möglich ist.
  • Die vorstehende Aufgabe ist bei einem Paneel der eingangs genannten Art bei einer ersten erfindungsgemäßen Alternative dadurch gelöst, daß wenigstens ein mit der Schutzabdeckung verbundenes Abziehmittel vorgesehen ist, das seitlich über eine Längsseite übersteht, daß das Abziehmittel als im stirnseitigen Bereich mit der Schutzabdeckung verbundene Lasche ausgebildet ist und daß die Lasche endseitig unter oder auf die Schutzabdeckung umgefaltet ist und daß der umgefaltete Bereich mit der Schutzabdeckung verbunden ist.
  • Die erfindungsgemäße Ausgestaltung bietet den Vorteil, daß es ohne weiteres möglich ist, zunächst ein Paneel für den Belag zu verlegen und erst nach der Verlegung, das heißt nach dem paßgenauen Einsetzen in die ideale Einbaulage, die Schutzabdeckung abzuziehen, also bei bereits verlegtem Paneel. Hierzu ist es von Seiten des Anwenders lediglich erforderlich, an dem Abziehmittel zu ziehen. Da das Abziehmittel mit der Schutzabdeckung verbunden ist, wird durch Zugausübung auf das Abziehmittel die Schutzabdeckung letztlich unter dem verlegten Paneel hervorgezogen.
  • Die erfindungsgemäße Ausgestaltung bietet darüber hinaus verschiedene Verlegevorteile, die ansonsten nur bei einer schwimmenden Verlegung erzielt werden. Bei einer schwimmenden Verlegung werden die ersten zwei bis drei Reihen mit Paneelen zunächst provisorisch und insbesondere mit versetzten Paneelen verlegt, um festzustellen, ob die einzelnen Paneele richtig ausgerichtet sind. Erst nach dem korrekten Zuschneiden und Ausrichten erfolgt eine endgültige Verlegung. Ein derartiges Vorgehen ist bei der Verlegung von Paneele in einem Klebebett üblicherweise nicht möglich, da die Wiederaufnahme von einmal verlegten Paneele recht schwierig ist. Durch die Erfindung ist es möglich, die erste, die zweite und gegebenenfalls die dritte Paneelreihe vorläufig und teilweise zu verlegen, und bedarfsweise wieder aufzunehmen. Erst wenn die genaue Verlegerichtung feststeht, wird die Schutzabdeckung an den einzelnen Paneelen abgezogen.
  • Im übrigen ist es bei der erfindungsgemäßen Ausgestaltung ohne weiteres möglich, die Paneele auch schwimmend, also ohne feste Verbindung zum Untergrund zu verlegen. In diesem Falle wird die Schutzabdeckung nicht abgezogen und verbleibt nach dem Verlegen auf den Paneelen.
  • Zur Realisierung der vorliegenden Erfindung bestehen verschiedene grundsätzliche Möglichkeiten. Bei einer Alternative ist es möglich, daß das Abziehmittel sich seitlich an die Schutzabdeckung anschließt, ohne unter der Schutzabdeckung hindurchgeführt zu sein. Das Abziehmittel kann dabei einstückig mit der Schutzabdeckung ausgebildet oder aber als an sich separates Mittel fest mit der Schutzabdeckung verbunden sein. Um ein Herausziehen der Schutzabdeckung bei verlegtem Paneel zu ermöglichen, bedarf es entweder einer einen entsprechend geringen Reibwiderstand aufweisenden Beschichtung der Schutzabdeckung und/oder einer entsprechenden Materialwahl der Schutzabdeckung aus einem solchen Material, das bei Zugausübung in horizontaler Richtung im verlegten Zustand des Paneels zur einer erheblichen Flächenvergrößerung führt, so daß sich pro Flächeneinheit eine Verringerung der über den Klebstoff wirkenden Haftkräfte ergibt. Diese Verringerung der Haftkräfte führt letztlich dazu, daß die Schutzabdeckung unter dem Paneel hervorgezogen werden kann.
  • Im übrigen versteht es sich, daß es insbesondere bei der zuvor genannten Ausführungsform zweckmäßig ist, die Schutzabdeckung mehrteilig auszugestalten, wobei dann jeder Schutzabdeckungsteil ein Abziehmittel aufweist. Durch die Mehrteiligkeit der Schutzabdeckung werden die aufzubringenden Kräfte beim Abziehen verringert.
  • Bei einer alternativen Ausführungsform der Erfindung ist das Abziehmittel als im stirnseitigen Bereich mit der Schutzabdeckung verbundene Lasche ausgebildet, wobei die Lasche unter oder über der Schutzabdeckung verläuft, sich zumindest im wesentlichen über die Breite der Schutzabdeckung erstreckt und mit ihrem freien Ende mit einem Griffabschnitt seitlich über die eine Längsseite übersteht. Diese Ausführungsform unterscheidet sich von der eingangs genannten Ausführungsform dadurch, daß das Abziehen der Schutzabdeckung von der Klebschicht letztlich von hinten her – bezogen auf das verlegte Paneel – erfolgt.
  • Um das Abziehen der Schutzabdeckung im verlegten Zustand des Paneels so einfach wie möglich zu machen, ist die Lasche im Eckbereich der einen Längsseite, das heißt der bei der Verlegung an ein bereits verlegtes Paneel anliegenden Längsseite, und der Stirnseite der Schutzabdeckung mit dieser verbunden. Auf die Lasche durch den Anwender aufgebrachte Zugkräfte wirken damit letztlich auf die bei der Verlegung hintere Ecke der Schutzabdeckung. Von dieser Stelle wird die Schutzabdeckung dann von der Klebschicht abgezogen.
  • Um das Abziehen in diesem Zusammenhang noch weiter zu vereinfachen, ist die Lasche unter einem Winkel zwischen 30° und 60°, vorzugsweise unter einem Winkel von 45° zur Längsrichtung des Paneels angeordnet. Beispielsweise bei einer 45°-Anordnung der Lasche wird die Schutzabdeckung auch unter 45° von der Klebschicht abgezogen.
  • Die Breite der Lasche ist vorzugsweise um ein Mehrfaches geringer als die Breite der Schutzabdeckung. Dies bedeutet, daß die Breite der Lasche allenfalls 50% der Breite der Schutzabdeckung beträgt. Vorzugsweise liegt die Breite der Lasche etwa bei einem Drittel bis einem Viertel der Breite der Schutzabdeckung.
  • Um dem Anwender das Abziehen zu erleichtern und ihm die richtige Zugrichtung anzuzeigen, weist der Griffabschnitt der Lasche endseitig eine pfeilartige Form auf. Alternativ oder zusätzlich kann auch vorgesehen sein, im Bereich des Griffabschnitts eine Markierung zur Anzeige der Zugrichtung vorzusehen. Im übrigen bietet es sich an, im Griffabschnitt eine Grifföffnung vorzusehen.
  • Da der zum Fassen und Abziehen der Schutzabdeckung im verlegten Zustand erforderliche Griffabschnitt der Lasche über das Paneel in den freien Arbeitsraum übersteht, ist bei einer bevorzugten Ausgestaltung vorgesehen, daß das freie Ende der Lasche mit dem Griffabschnitt im unverlegten Zustand des Paneels auf die Oberseite des Paneels umgefaltet ist. Bevorzugt ist dabei vorgesehen, daß das freie Ende der Lasche mit der Oberseite des Paneels lösbar verbunden ist. Im zuvor beschriebenen umgefalteten Zustand ist ein Transport und eine Lagerung des Paneels ohne weiteres möglich, ohne daß die Gefahr der Beschädigung der Lasche besteht.
  • Die Lasche, bei der es sich letztlich um einen über das Paneel überstehenden Streifen handelt, kann in unterschiedlicher Weise ausgebildet sein. Grundsätzlich ist es möglich, die Lasche einstückig mit der Schutzabdeckung auszubilden. In diesem Falle besteht die Lasche dann aus dem gleichen Material wie die Schutz abdeckung, also beispielsweise aus einem Folienmaterial oder einem Papier mit Trennschicht, wie zum Beispiel Silikon. Allerdings ist diese Ausführungsform vergleichsweise materialaufwendig. Daher bietet es sich an, die Lasche und die Schutzabdeckung jeweils als separate Teile auszubilden, wobei die Lasche dann endseitig mit der Schutzabdeckung verklebt ist. In diesem Falle bestehen unterschiedliche Möglichkeiten der Verbindung der Lasche mir der Schutzabdeckung. Die Lasche ist endseitig unter oder auf die Schutzabdeckung umgefaltet und der umgefaltete Abschnitt ist mit der Schutzabdeckung verklebt. Durch die zusätzliche Faltung der Lasche an ihrem Verbindungsende werden bei Zugausübung auf die Lasche die auftretenden Zugkräfte unmittelbar auf den hinteren Eckbereich der Schutzabdeckung ausgeübt.
  • Um dem Anwender die Möglichkeit zu geben, das Abdeckmaterial sowohl von der einen als auch von der anderen Seite abzuziehen, ist an beiden Stirnseiten des Paneels jeweils eine Lasche vorgesehen, wobei die Laschen dann in entgegengesetzten Richtung, das heißt aufeinander zu gewinkelt angeordnet sind. Die beidseitige Anbringung der Laschen hat im übrigen den Vorteil, daß das erfindungsgemäße Prinzip auch bei der Verlegung von Reststücken möglich ist und daß im übrigen ein Abziehen von unten her auch dann möglich ist, wenn eine Lasche versehentlich beim Abziehen der Schutzabdeckung abreißt.
  • Statt der Verwendung einer mit der Schutzabdeckung verbundenen Lasche ist es grundsätzlich auch möglich, mit einem entsprechenden Abziehwerkzeug zu arbeiten. Dieses Hilfswerkzeug, das zum Entfernen bzw. Abziehen der Schutzabdeckung von der Klebschicht des Paneels dient, weist einen äußeren Griffabschnitt und einen flachen messerartigen Bereich mit einem vorderen Angriffsbereich zum Angriff an der Schutzabdeckung auf. Der messerartige Bereich ist dabei an die Breite des Paneels angepaßt. Im Gebrauchszustand wird der flache, messerartige Bereich unter das Paneel bzw. die Schutzabdeckung geschoben, und zwar so weit, bis der Angriffsbereich am hinteren Ende, insbesondere im hinteren Eckbereich der Schutzabdeckung angreifen kann. Der Angriff des vorderen Angriffsbereichs an der Schutzabdeckung kann über ein Anhaften oder ein Greifen erfolgen. Hierzu weist der Angriffsbereich einen vorzugsweise vertieften Klebebereich und/oder einen widerhakenförmigen Angriffsbereich zum Hintergreifen der hinteren Randkante der Schutzabdeckung auf. Bevorzugt werden beide Möglichkeiten realisiert. Die vertiefte Anbringung des Klebebereichs hat den Vorteil, daß sich nicht unmittelbar beim Unterschieben der Angriffsspitze unter die Schutzabdeckung ein Anhaften ergibt. Erst wenn der messerartige Bereich vollständig unter die Schutzabdeckung geschoben ist, soll der Klebebereich wirksam werden. Dies wird dadurch erreicht, daß nach dem vollständigen Unterschieben ein leichter Druck auf die Oberseite des Paneels ausgeübt wird. Die Vertiefung des Klebebereichs läßt sich besonders gut im Zusammenhang mit dem sich anschließenden widerhakenförmigen Angriffsbereich realisieren.
  • In Verbindung mit dem vorbeschriebenen Abziehwerkzeug kann es von Vorteil sein, an der einen Randkante des messerartigen Bereichs eine Führung in Art wenigstens eines punktförmigen oder eines linienförmigen Vorsprungs oder einer Kante vorzusehen. Die Führung kann dazu verwendet werden, das Messer beispielsweise stirnseitig am Paneel bei Einschieben unter das verlegte Paneel zu führen. Nach vollständigem Unterschieben wird die Verbindungsposition erreicht und es wird, wie zuvor beschrieben, die Haft- oder Formschlußverbindung zur Schutzabdeckung hergestellt. Das Herausziehen des Werkzeugs kann dabei zum einen rechtwinklig zur Längsrichtung des Paneels erfolgen, oder aber auch winklig in den freien Arbeitsraum hinein, was sich sogar anbietet, da bei dieser Ausführungsform beim Herausziehen die Führung das Paneel geringfügig anhebt, so daß sich ein unterseitiger Spalt ergibt und hierdurch das Abziehen der Schutzabdeckung leichter erfolgen kann.
  • Insbesondere eignet sich die vorliegende Erfindung bei Paneelen, die an ihren Längs- und Kopf- bzw. Stirnkanten Rastmittel zur Verbindung mit benachbarten Paneelen aufweisen. Die Rastmittel sollten dabei derart ausgebildet sein, daß benachbarte Paneele mit einer Einsteck- und anschließenden Schwenkbewegung im wesentlichen in vertikaler Richtung miteinander verbindbar sind, ohne daß eine horizontale Bewegung eines Paneels erforderlich ist. Benachbarte Paneele können mittels der Einsteckbewegung in einer Einsteckstellung und mittels der anschließenden Schwenkbewegung in einer Endstellung an ihren Längsseiten miteinander verbindbar sein, wobei ein in ein auf dem Untergrund aufliegendes Paneel eingestecktes Paneel in der Einsteckstellung unter einem Winkel von größer 0° und vorzugsweise zwischen 1° bis 25° zum Untergrund abgewinkelt sein und in der Endstellung auf dem Untergrund aufliegen kann. Grundsätzlich ist natürlich in der Einsteckstellung auch eine größere Abwinklung des eingesteckten Paneels zum Untergrund möglich. Allerdings versteht es sich, daß die Erfindung auch bei Belägen zur Anwendung kommen kann, bei denen entweder überhaupt keine Rastverbindung vorgesehen ist, lediglich an den Kopf- oder Längsseiten Rastverbindung vorgesehen sind, oder bei denen lediglich Nut- und Federsysteme realisiert sind.
  • Das Abziehmittel kann auf einer in der Einsteckstellung vom Untergrund abstehenden freien Längsseite des Paneelelementes des eingesteckten Paneels vorge sehen sein. Hierbei handelt es sich üblicherweise um die nutseitige Längsseite. Dadurch ist es möglich, das Abziehmittel problemlos zu greifen und damit die Schutzabdeckung abzuziehen, bevor das eingesteckte Paneel durch die Schwenkbewegung von der Rückseite des eingesteckten Paneels in die Endstellung überführt wird. In diesem Zusammenhang kann es so sein, daß die Schutzabdeckung im wesentlichen in Richtung zum Untergrund, also nach unten hin, abziehbar ist, wobei sich die Schutzabdeckung dann ausgehend von der freien Längsseite des Paneelelementes in Richtung zur eingesteckten Längsseite löst. Im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung ist festgestellt worden, daß sich ein derartiges Abziehen der Schutzabdeckung in der Einsteckstellung sehr einfach vornehmen läßt, und zwar immer dann, wenn das eingesteckte Paneel sich in einem Winkel von größer 0° zum Untergrund befindet. Dieses einfache Ablösen ist deshalb möglich, da durch die Winkelstellung des Paneels die Gewichtskraft nicht auf die Schutzabdeckung wirkt. Dadurch entstehen auch keinerlei Reibkräfte zwischen dem Untergrund und der Schutzabdeckung, was das Abziehen erheblich vereinfacht.
  • Im übrigen wird darauf hingewiesen, daß die vorstehenden Werteangaben und die angegebenen Intervalle jeweils sämtliche Werte umfassen, also nicht nur die Untergrenzen bzw. bei Intervallen die Intervallgrenzen, ohne daß dies einer ausdrücklichen Erwähnung bedarf.
  • Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung beschrieben. Dabei zeigt
  • 1 eine Unteransicht einer ersten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Paneels,
  • 2 eine Unteransicht einer zweiten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Paneels,
  • 3 eine Unteransicht eines Teils einer dritten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Paneels,
  • 4 eine Unteransicht eines Teils einer vierten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Paneels,
  • 5 eine Seitenansicht eines Teils einer fünften Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Paneels,
  • 6 eine Seitenansicht eines Details der in 5 dargestellten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Paneels,
  • 7 eine Seitenansicht eines Teils einer sechsten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Paneels,
  • 8 eine Seitenansicht eines Teils einer siebten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Paneels und
  • 9 eine Seitenansicht eines zwei Paneele einer weiteren Ausführungsform aufweisenden Belages.
  • In den Figuren sind jeweils Ausführungsbeispiele von Paneelen 1 für einen eine Mehrzahl von Paneelen 1 aufweisenden Belag, der im einzelnen nicht dargestellt ist, gezeigt. Bei dem Belag kann es sich um einen Boden-, Wand und/oder Deckenbelag handeln, der auf einen bauseitigen Untergrund verlegt wird. Bei dem Untergrund kann es sich um einen Estrich-, Trockenbau- oder Holzboden handeln. Aber auch Böden aus anderen Materialien, wie Keramik, Fliesen, Textil, Weichböden oder auch Stein, können als Untergrund dienen. Das Paneel 1 weist ein Paneelelement 2 auf, das die Form eines langgestreckten Rechtecks mit gegenüberliegenden Längsseiten 3, 4 als Langseiten und gegenüberliegende Stirnseiten 5, 6 als Kurzseiten aufweist. Das Paneelelement 2 kann grundsätzlich aus jeglichem Material bestehen. Vorzugsweise handelt es sich bei dem Material jedenfalls des Grundkörpers des Paneelelements 2 um einen Holzwerkstoff. Das Paneelelement 2 kann grundsätzlich aus einem Schichtmaterial bestehen. Beispielsweise kann eine hochabriebfeste Deckschicht, eine darunter befindliche Dekorschicht, eine Tragplatte, eine feuchtigkeitsabweisende Schicht und eine schalldämmende Schicht vorgesehen sein. Es versteht sich, daß die vorgenannten Schichten und gegebenenfalls noch weitere Schichten einzeln oder in jeglicher Kombination miteinander verbunden sein können. In der einfachsten Ausführung besteht das Paneelelement 2 lediglich aus einem einstückigen Körper aus Holzwerkstoff.
  • Unterseitig weist das Paneel 1 eine Klebschicht 7 auf, die voll oder teilflächig aufgebracht ist und zur voll- oder teilflächigen Verbindung mit dem Untergrund dient. Des weiteren ist wenigstens eine äußere, abziehbare, auf der Klebschicht 7 vorgesehene Schutzabdeckung 8 vorgesehen. Bei der Schutzabdeckung 8 kann es sich um eine Schutzfolie oder um ein Papier mit einer Trennschicht, wie zum Beispiel Silikon, handeln.
  • Bei der in 1 dargestellten Ausführungsform ist es nun so, daß die Schutzabdeckung 8 an beiden stirnseitigen Enden 9, 10 eine unter einem Winkel α von vorliegend 45° zur Längsrichtung L des Paneels 1 verlaufende Falzung 11 aufweist. Bei der Falzung handelt es sich vorliegend um eine Faltkante oder -linie, die ein Umfalten oder Umklappen des jeweils von der Falzung 11 begrenzten äußeren Bereichs ermöglicht. Statt der Falzung 11 kann auch eine schräglaufende Markierung vorgesehen sein, die dem Benutzer die ideale, vorzunehmende Faltung anzeigt. Im in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel ist der linke äußere Bereich 12 entlang der Falzung 11 noch nicht umgeklappt. Dem gegenüber ist der rechte äußere Bereich 13 bereits umgeklappt. Durch die um 45° verlaufende Falzung 11 steht der umgeklappte Bereich 13 dann im rechten Winkel zur Längsrichtung L des Paneels 1. Die Anordnung der Falzung 11 ist jedenfalls derart, daß der äußere, umgeklappte Bereich 12, 13 seitlich über die Längsseite 4 übersteht. Durch den Überstand ergibt sich ein Griffbereich 14. Der Griffbereich 14 sollte eine Länge von wenigstens 2 cm haben. Vorzugsweise liegt die Länge des Griffbereichs zwischen 10 cm und 25 cm. Die gewünschte Länge des Griffbereichs 14 bestimmt den Abstand a von der jeweiligen Stirnkante 5, 6 zum seitlichen Ansatzpunkt der Falzung 11 an der Längskante 3.
  • Im übrigen sei an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, daß es bei der in 1 dargestellten Ausführungsform grundsätzlich auch möglich ist, daß die Schutzabdeckung 8 über die Stirnkanten 5, 6 hinaus verlängert und zu Transportzwecken auf die Oberseite hin umgeschlagen ist. Durch stirnseitige Verlängerung der Schutzabdeckung 8 kann der Ansatzpunkt der Falzung 11 bis in den Eckbereich zwischen der Längskante 3 und der jeweiligen Stirnkante 5, 6 hineingezogen werden.
  • In 2 ist eine Ausführungsform dargestellt, bei der an beiden stirnseitigen Enden 9, 10 der Schutzabdeckung 8 eine mit dieser verbundene Lasche 15, 16 vorgesehen ist, wobei die Lasche 15, 16 unterhalb (bezogen auf den Verlegezustand) der Schutzabdeckung 8 vorgesehen ist. Im übrigen erstreckt sich die Lasche 15, 16 zumindest im wesentlichen über die Breite B der Schutzabdeckung 8 und steht an ihrem freien Ende mit einem Griffabschnitt 17, 18 seitlich über die Längsseite 3 über. In den dargestellten Ausführungsbeispielen ist an jedem stirnseitigen Ende 9, 10 eine Lasche 15, 16 vorgesehen. Die Laschen 15, 16 sind aufeinander zu gerichtet und verlaufen ebenfalls unter einem Winkel α von 45° zur Längsrichtung L des Paneels 1. Die Verbindung der jeweiligen Lasche 15, 16 mit der Schutzabdeckung 8 erfolgt im Eckbereich 19, 20 der Längsseite 4, die beim Verlegen an ein bereits verlegtes Paneel 1 angelegt wird, und der jeweiligen Stirnseite 5, 6. Die Breite b der Lasche ist um ein Mehrfaches geringer als die Breite B der Schutzabdeckung 8. Üblicherweise liegt die Breite b bei 1/3 bis 1/4 der Breite B der Schutzabdeckung 8. Der Überstand a der jeweiligen Griffabschnitte 17, 18 sollte wie bei der in 1 beschriebenen Ausführungsform jedenfalls größer als 2 cm sein. Vorzugsweise liegt der Überstand a zwischen 10 cm und 25 cm.
  • Bei den in den 3 und 4 dargestellten Ausführungsformen hat der Griffabschnitt 17 der jeweiligen Lasche 15 endseitig jeweils eine pfeilartige Form und zeigt damit dem Benutzer die ideale Zugrichtung an. Die beiden Ausführungsformen unterscheiden sich dahingehend, daß bei der Ausführungsform gemäß 4 im pfeilartigen Griffabschnitt 17 noch eine Grifföffnung 21 vorgesehen ist und die Pfeilgestaltung etwas anders ist.
  • In 5 ist eine Ansicht eines Paneels 1 dargestellt, wobei die Lasche 16 endseitig auf die Oberseite 22 des Paneelelements 2 umgefaltet ist. Die Umfaltung erfolgt insbesondere zu Transport- und Lagerzwecken. Um den Griffabschnitt 17 auf der Oberseite 22 zu halten, kann jedenfalls teilflächig ein entsprechender Kleber an dieser Stelle auf der Lasche vorgesehen sein. Im übrigen ist die in 5 dargestellte Lasche einstückig mit der Schutzabdeckung 8 ausgebildet. Die Lasche 16 ist dabei auf bzw. unter die Schutzabdeckung 8 umgefaltet. Dies zeigt die in 6 dargestellte Ausführungsform, die letztlich eine vergrößerte Ansicht der Einzelheit X aus 5 zeigt.
  • Während bei der in 6 dargestellten Ausführungsform die Lasche 16 einstückig mit der Schutzabdeckung ausgebildet ist und aus dem gleichen Material besteht, sind bei den in 7 bis 8 dargestellten Ausführungsformen die Schutzabdeckung 8 und die jeweilige Lasche 16 zweistückig ausgeführt. Dabei kann die Lasche 16 aus dem gleichen Material wie die Schutzabdeckung 8 bestehen. Allerdings können auch andere Materialien, wie ein anderes Papier, eine andere Folie oder eine Schnur zur Anwendung kommen. Letztlich handelt es sich bei den Laschen 15, 16 lediglich um ein im hinteren Eckbereich 19, 20 der Schutzabdeckung 8 ansetzendes Zugübertragungselement, das endseitig in den freien Arbeitsraum geführt ist und ein Abziehen der Schutzabdeckung im verlegten Zustand ermöglicht.
  • Bei der in 7 dargestellten Ausführungsform ist die Lasche 16 endseitig umgefaltet. Der umgefaltete Bereich 23 untergreift die Schutzabdeckung 8 und liegt in diesem Falle sogar an der Klebschicht 7 an. Dabei befindet sich zwischen dem umgefalteten Bereich 23 und der Schutzabdeckung 8 eine Verklebung 24. Die in 8 dargestellte Ausführungsform entspricht im wesentlichen der Ausführungsform gemäß 7. Allerdings ist der Bereich 23 auf die Lasche 16 umgefaltet. Die Verklebung 24 ist wiederum zwischen dem umgefalteten Bereich 23 und der Schutzabdeckung 8 vorgesehen. In beiden Fällen führt eine Zugbelastung der Lasche 16 (vorliegend nach links) dazu, daß die eingeleiteten Kräfte am Ende der Schutzabdeckung 8, das heißt an der Umfaltstelle des Bereichs 23 angreifen, so daß die Schutzabdeckung 8 an ihrem äußeren, stirnseitigen Rand her umgefaltet wird.
  • Nicht dargestellt ist eine Ausführungsform, bei der das Abziehmittel nicht am – bezogen auf den freien Arbeitsraum – hinteren Bereich der Schutzabdeckung angreift, sondern an der verlegseitig vorderen Stirnkante. Auch in diesem Falle handelt es sich letztlich bei dem Abziehmittel um eine Art Lasche, die in den freien Arbeitsraum ragt, und zwar entweder unter einem Winkel von 90° zur Längsrichtung L des Paneels 1 oder aber unter einem entsprechenden Winkel dem gleichen Winkel α der Laschen 15, 16. Das Abziehmittel kann dabei einstückig mit der Schutzabdeckung 8 ausgebildet sein oder es kann sich um einen mit der Schutzabdeckung 8 verbundenen Abschnitt, der mit der Schutzabdeckung verbunden ist, handeln. Dieser Abschnitt kann sich dann sogar bis über die gesamte Breite der Schutzabdeckung erstrecken, was jedoch nicht unbedingt er forderlich ist. Durch entsprechende Auswahl des Klebstoffs, der Beschichtung der Schutzabdeckung und/oder des Schutzabdeckungsmaterials kann ein Abziehen in horizontaler Richtung bei bereits verlegtem Paneel 1 erfolgen.
  • In den bevorzugten Ausführungsbeispielen sind sowohl an den Längs- als auch an den Kopfkanten des Paneels jeweils Rastverbindungsmittel zur Verbindung mit benachbarten Paneelen vorgesehen. Üblicherweise ist dabei eine der Längsseiten mit einer Nut versehen, während an der anderen Längsseite eine Feder vorgesehen ist. Bei einer derartigen Ausgestaltung steht die jeweilige Lasche 15, 16 mit ihrem Griffabschnitt 17, 18 über die nutseitige Längsseite, vorliegend die Längsseite 3, des Paneels 1 über. Im übrigen sind bei dem bevorzugten Ausführungsbeispiel die Rastverbindungsmittel an den Längsseiten derart ausgebildet, daß benachbarte Paneelen mittels einer Schwenkbewegung miteinander verbindbar sind, ohne daß eine horizontale Bewegung einer Paneele erforderlich ist. Im Bereich der Stirnkanten sind dann Rastverbindungen vorgesehen, die ein Verrasten von oben her ermöglichen.
  • Allerdings sei darauf hingewiesen, daß die Art der Verbindung benachbarter Paneelen völlig unabhängig zur Realisierung der vorliegenden Erfindung ist.
  • Die Verlegung eines in 1 dargestellten Paneels erfolgt derart, daß zunächst die Schutzabdeckung 8 an wenigstens einem stirnseitigen Ende, vorzugsweise an beiden stirnseitigen Enden 9, 10 entlang der Falzung 11 umgefaltet wird, so daß die beiden jeweiligen Griffabschnitte über die Längsseite 3 überstehen. Anschließend wird das Paneel 1 auf den Untergrund aufgelegt und in die korrekte Einbaulage verbracht. Ein Hin- und Herschieben des Paneels 1 ist ohne weiteres möglich, da trotz Freilegung der Klebschicht an den stirnseitigen Enden kein Kontakt der Klebschicht 7 mit dem Untergrund erfolgt. Sobald die korrekte Einbaulage erreicht ist, wird die Schutzabdeckung durch Ziehen am jeweiligen Griffabschnitt 14 insbesondere unter einem Winkel von 45° abgezogen. Anschließend kann durch leichte Druckausübung von oben eine sichere Verbindung der Klebschicht zum Untergrund erzeugt werden.
  • In ähnlicher Weise wie zuvor beschrieben erfolgt das Abziehen der Schutzabdeckung bei der Ausführungsform gemäß 2. Durch Ziehen an den Laschen 15, 16 über die jeweiligen Griffabschnitte 17, 18 in die Richtung, in die sich die Laschen jeweils erstrecken, das heißt in 45° zur Längsrichtung L des Paneels 1, wird dann die Schutzabdeckung 8 unter dem Paneel 1, das bereits verlegt ist, hervorgezogen. Nach dem Entfernen der Schutzabdeckung 8 wird durch Andrücken der Paneele 1 die Verklebung mit dem Untergrund hergestellt. Der Belag ist dann sofort begehbar bzw. nutzbar.
  • Die beschriebene Möglichkeit ist auf alle Reihen des Belags, das heißt auch auf die erste und die letzten verlegten Reihen anwendbar. Durch die prinzipiellen Anforderungen an die Verlegung kann aber auch von einer Verklebung der ersten und/oder letzten Reihe abgesehen werden. Möglich ist es im übrigen ebenfalls, eine komplette Paneelreihe (Raumbreite) zusammen zu fügen und die Schutzabdeckung in einem Vorgang vor der Verlegung zu entfernen.
  • Ein Belag, der zwei erfindungsgemäße Paneele 1 einer weiteren Ausführungsform aufweist, ist in 9 dargestellt. Die Paneele 1 weisen jeweils ein Paneelelement 2 mit Rastverbindungsmitteln 36, 37 an den Längsseiten auf, so daß benachbarte Paneele 1 mittels einer Einsteckbewegung und anschließenden Schwenkbewegung miteinander unter Ausbildung einer Rastverbindung 38 verbindbar sind. In 9 ist die Rastverbindung 38 für eine Einsteckstellung eines Paneels 1 dargestellt, das in ein auf einem Untergrund 39 aufliegendes Paneel eingesteckt ist. Das eingesteckte Paneel 1 ist in der Einsteckstellung unter einem Winkel α zum Untergrund 39 abgewinkelt. Der Winkel α ist in jedem Falle größer 0°, so daß die Gewichtskraft des Paneelelements 2 nicht auf die Schutzabdeckung 8 wirkt und damit keine Reibkräfte zwischen der Schutzabdeckung 8 und dem Untergrund beim Abziehen auftreten. Durch eine Schwenkbewegung kann das eingesteckte Paneel 1 in eine Endstellung überführt werden, wobei die benachbarten Paneele 1 auf dem Untergrund 39 im wesentlichen flächenbündig aufliegen.
  • Erfindungsgemäß ist nun vorgesehen, daß ein Abziehmittel 40 auf der vom Untergrund 39 in der Einsteckstellung des eingesteckten Paneels 1 abstehenden freien Längsseite 4 des Paneelelementes 2 des eingesteckten Paneels 1 vorgesehen ist. Dadurch ist es möglich, die Schutzabdeckung 8 im wesentlichen in Richtung zum Untergrund 39 abzuziehen, wobei sich die Schutzabdeckung 8 ausgehend von der freien Längsseite 4 (als Nutseite) in Richtung zur eingesteckten Längsseite 3 (als Federseite) des angestellten Paneelelementes 2 bzw. in Richtung zu der Rastverbindung 38 ablöst.
  • Bei dem in 9 dargestellten Ausführungsbeispiel ist das eingesteckte Paneel 1 in der Einsteckstellung unter einem Winkel von ca. 10° zu dem Untergrund 39 angestellt. Aufgrund der Ausbildung der Rastverbindungsmittel 36, 37 mit Rastvorsprung und Rastschräge bleibt das Paneel 1 in der Einsteckstellung nach dem Einstecken zunächst stehen. In dieser Position kann dann das Abziehmittel 40 problemlos von der Rückseite des angestellten Paneelelementes 2 entfernt werden.
  • In der Einsteckstellung ist das zu verlegende Paneel 1 vorpositioniert, wobei der Winkel α zwischen der Unterseite des angestellten Paneelelementes 2 und dem Untergrund 39 je nach der Ausführung der Rastverbindungsmittel 36, 37 zwischen 1° bis 25°, vorzugsweise zwischen 5° bis 20°, betragen kann. Nach dem Abziehen der Schutzabdeckung 8 wird das eingesteckte Paneel 1 in die Endstellung verschwenkt, wobei es zum Verkleben des Paneelelementes 2 mit dem Untergrund 39 kommt. Ein Umschlagen der Schutzabdeckung 8, wie sie in den vorangegangenen Ausführungsbeispielen beschrieben ist, ist bei der in 9 dargestellten Ausführungsform nicht notwendig.
  • Im übrigen ist es bei dem in 9 dargestellten Paneel 1 so, daß das Abziehmittel 40 und die Schutzabdeckung 8 einstückig ausgebildet sind. Das Abziehmittel 40 stellt somit einen Abschnitt der Schutzabdeckung 8 dar, die seitlich über die freie Längsseite 4 übersteht und sich gegebenenfalls über die gesamte Längsseite erstreckt. Im Gegensatz zu den zuvor beschriebenen Ausführungsformen sind die Schutzabdeckung 8 und das Abziehmittel 40 einschichtig, d. h., daß sich das Abziehmittel 40 nicht über die Unterseite der Schutzabdeckung 8 erstreckt.

Claims (20)

  1. Paneel (1) für einen eine Mehrzahl von Paneelen (1) aufweisenden Belag, insbesondere Boden-, Wand- oder Deckenbelag, zur Verlegung auf einen bauseitigen Untergrund, mit einem Längsseiten (3, 4) und Stirnseiten (5, 6) aufweisenden Paneelelement (2), mit einer Klebschicht (7) zur Verbindung mit dem Untergrund und mit wenigstens einer äußeren, abziehbaren, auf der Klebschicht (7) vorgesehenen Schutzabdeckung (8), dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein mit der Schutzabdeckung (8) verbundenes Abziehmittel vorgesehen ist, das seitlich über eine Längsseite (3, 4) übersteht, daß das Abziehmittel als im stirnseitigen Bereich mit der Schutzabdeckung (8) verbundene Lasche (15, 16) ausgebildet ist und daß die Lasche (15, 16) endseitig unter oder auf die Schutzabdeckung (8) umgefaltet ist und daß der umgefaltete Bereich (23) mit der Schutzabdeckung (8) verbunden ist.
  2. Paneel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Lasche (15, 16) unter oder über der Schutzabdeckung (8) verläuft, sich zumindest im wesentlichen über die Breite (B) der Schutzabdeckung (8) erstreckt und mit ihrem freien Ende mit einem Griffabschnitt (17, 18) seitlich über die eine Längsseite (3, 4) übersteht.
  3. Paneel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Lasche (15, 16) im Eckbereich (19, 20) der einen Längsseite (3, 4) und der Stirnseite (5, 6) mit der Schutzabdeckung (8) verbunden ist.
  4. Paneel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Lasche (15, 16) unter einem Winkel (α) zwischen 30° und 60°, vorzugsweise von etwa 45° zur Längsrichtung (L) des Paneels (19) angeordnet ist.
  5. Paneel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite (b) der Lasche (15, 16) um ein Mehrfaches geringer ist als die Breite (B) der Schutzabdeckung (8).
  6. Paneel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Griffabschnitt (17, 18) endseitig eine pfeilartige Form aufweist und/oder daß im Bereich des Griffabschnitts (17, 18) eine Markierung zur Anzeige der Zugrichtung vorgesehen ist und daß, vorzugsweise, im Griffabschnitt (17, 18) eine Grifföffnung (21) vorgesehen ist.
  7. Paneel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das freie Ende der Lasche (15, 16) im unverlegten Zustand des Paneels (1) auf die Oberseite (22) des Paneels (1) umgefaltet ist und daß, vorzugsweise, das freie Ende der Lasche (15, 16) mit der Oberseite (22) des Paneels (1) lösbar verbunden ist.
  8. Paneel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Lasche (15, 16) einstückig mit der Schutzabdeckung (8) ausgebildet ist.
  9. Paneel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Lasche (15, 16) endseitig mit der Schutzabdeckung (8) verbunden ist.
  10. Paneel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an den beiden stirnseitigen Enden des Paneels (1) jeweils eine Lasche (15, 16) vorgesehen ist und daß die Laschen (15, 16) aufeinander zugewinkelt sind.
  11. Paneel (1) für einen eine Mehrzahl von Paneelen (1) aufweisenden Belag, insbesondere Boden-, Wand- oder Deckenbelag, zur Verlegung auf einem bauseitigen Untergrund, mit einem Längsseiten (3, 4) und Stirnseiten (5, 6) aufweisenden Paneelelement (2), mit einer Klebschicht (7) zur Verbindung mit dem Untergrund und mit wenigstens einer äußeren, abziehbaren, auf der Klebschicht (7) vorgesehenen Schutzabdeckung (8), wobei die Schutzabdeckung (8) an wenigstens einem stirnseitigen Ende (9, 10) eine unter einem Winkel (α) zwischen 30° und 60°, vorzugsweise von etwa 45°, zur Längsrichtung (L) des Paneels (1) verlaufende Markierung und/oder Falzung (11) zum Umklappen der Schutzabdeckung (8) aufweist.
  12. Paneel nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Markierung und/oder Falzung (11) derart angeordnet ist, daß der umgeklappte Bereich (12, 13) seitlich über die eine Längsseite (3) übersteht und als Griffabschnitt (14) dient.
  13. Paneel nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge der Schutzabdeckung (8) der Länge des Paneels (1) zumindest im wesentlichen entspricht oder daß die Schutzabdeckung (8) an zumindest einem stirnseitigen Ende über die Stirnkante (5, 6) des Paneels (1) übersteht.
  14. Paneel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an den Längs- und/oder Stirnseiten (3, 4, 5, 6) des Paneels (1) jeweils Rastverbindungsmittel zur Verbindung mit benachbarten Paneelen (1) vorgesehen sind.
  15. Paneel nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastverbindungsmittel derart ausgebildet sind, daß benachbarte Paneele (1) mittels einer Einsteckbewegung und anschließenden Schwenkbewegung miteinander verbindbar sind, ohne daß eine horizontale Bewegung eines Paneels (1) auf dem Untergrund erforderlich ist, wobei benachbarte Paneele (1) mittels der Einsteckbewegung in einer Einsteckstellung und mittels der anschließenden Schwenkbewegung in einer Endstellung an ihren Längsseiten (3, 4) miteinander verbindbar sind und wobei ein in ein auf dem Untergrund aufliegendes Paneel (1) eingestecktes Paneel (1) in der Einsteckstellung zum Untergrund unter einem Winkel (α) größer 0°, vorzugsweise zwischen 3° bis 25° abgewinkelt ist und in der Endstellung auf dem Untergrund aufliegt.
  16. Paneel nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Abziehmittel auf der in der Einsteckstellung vom Untergrund abstehenden freien Längsseite (4) des Paneelelementes (2) des eingesteckten Paneels (1) vorgesehen ist.
  17. Paneel nach einem der Ansprüche 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzabdeckung (8) im wesentlichen in Richtung zum Untergrund abziehbar ist.
  18. Paneel nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Schutzabdeckung (8) beim Abziehen ausgehend von der freien Längsseite (4) des Paneelelementes (2) im wesentlichen in Richtung zu einer eingesteckten Längsseite (3) des Paneelelementes (2) löst.
  19. Belag, vorzugsweise Boden-, Wand- oder Deckenbelag mit einer Mehrzahl von Paneelen (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
  20. Verfahren zum Verlegen eines eine Mehrzahl von Paneelen (1) aufweisenden Belages, insbesondere Boden-, Wand- oder Deckenbelag, auf einen bauseitigen Untergrund, wobei die Paneele (1) jeweils ein Paneelelement (2) mit Längsseiten (3, 4) und Stirnseiten (5, 6) aufweisen, mit einer Klebschicht (7) zur Verbindung mit dem Untergrund und wenigstens einer äußeren, abziehbaren, auf der Klebschicht (7) vorgesehenen Schutzabdeckung (8), wobei die Schutzabdeckung (8) vor der Verlegung an wenigstens einem stirnseitigen Ende über einen Bereich von weniger als einem Drittel der Länge des Paneels (1) von der Klebschicht (7) gelöst und unter Winkel zwischen 30° und 60°, vorzugsweise von etwa 45°, nach außen umgeklappt wird, wobei das Paneel (1) anschließend verlegt wird und wobei die Schutzabdeckung (8) nach der Verlegung über den umgeklappten Bereich unter dem Paneel (1) hervorgezogen wird.
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