AT504278B1 - Abschlussprofil zum stirnseitigen abschliessen eines bodenbelages - Google Patents
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Description
österreichisches Patentamt AT504 278 B1 2011-10-15
Beschreibung [0001] Die Erfindung bezieht sich auf ein Abschlußprofil zum stirnseitigen Abschließen eines Bodenbelages, wobei das mit einer Stoßfläche stumpf an die Stirnseite des Bodenbelages anschließbare Abschlussprofil auf der Sichtseite eine aufkaschierte Deckschicht trägt.
[0002] Um die Stirnseite eines Bodenbelages abzudecken, ist es üblich, Abschlussprofile vorzusehen, die mit Hilfe eines Befestigungsbeschlages an einem Unterboden gehalten werden. Zu diesem Zweck bildet der Befestigungsbeschlag, der in Form einer Befestigungsschiene oder von mit Abstand voneinander entlang der abzudeckenden Stirnseite des Bodenbelages angeordneten Einzelbeschlägen ausgebildet sein kann, zwischen zwei aufragenden Stegen eine Aufnahmenut für einen am Abschlussprofil vorgesehenen Klemmsteg, so dass sich nach dem Einführen des Klemmsteges in die Aufnahmenut zwischen dem Abschlussprofil und dem Befestigungsbeschlag ein Klemmsitz ergibt. Das Abschlussprofil stützt sich dabei mit einem Abdeckflansch einerseits am Unterboden und anderseits am Bodenbelag ab, der mit einem Längsrandabschnitt vom Abdeckflansch des Abdeckprofils Übergriffen wird. Aufgrund dieses Übergriffes wird in einfacher Weise ein Bewegungsausgleich zwischen dem üblicherweise schwimmend verlegten Bodenbelag und dem Abschlussprofil erreicht, das über den mit dem Unterboden schubfest verbundenen Befestigungsbeschlag gegenüber dem Unterboden festgelegt ist. Nachteilig bei diesen bekannten Vorrichtungen zum stirnseitigen Abschließen eines Bodenbelages ist allerdings, dass durch den, den Bodenbelag übergreifenden Längsrandabschnitt des Abschlussprofils zwangsläufig eine Randerhöhung in Kauf genommen werden muss. Damit diese Stufenbildung im Abschlussbereich vermieden werden kann, ist es bekannt, das Abschlussprofil formschlüssig mit dem Bodenbelag zu verbinden, und zwar über Nut-Federverbindungen, die sowohl einen Höhenversatz als auch einen Versatz des Abschlussprofils quer zur Stirnseite des Bodenbelages verhindern. Damit wird zwar ein stufenloser, fluchtender Anschluss des Abschlussprofils an den Bodenbelag möglich, doch bedingt die formschlüssige Anbindung des Bodenprofils an den Bodenbelag eine aufwendige Bearbeitung der stirnseitigen Randbereiche des Bodenbelages, was beim Verlegen eines Bodenbelages vor Ort kaum mit der notwendigen engen Fertigungstoleranz durchgeführt werden kann.
[0003] Diese Nachteile lassen sich vermeiden, wenn der Befestigungsbeschlag mit dem Bodenbelag schubfest verbunden wird und eine Auflage für das stumpf an die Stirnseite des Bodenbelages anstoßende Abschlussprofil bildet. Solche stumpf stoßend an die Stirnseite des Bodenbelages anschließenden Abschlussprofile bringen allerdings die Gefahr mit sich, dass Feuchtigkeit in den Stoßbereich eindringt und zu Schäden am Bodenbelag und/oder am Abschlussprofil führt, weil ja im allgemeinen feuchtigkeitsempfindliche Fußbodenbeläge und Abschlussleisten auf der Sichtseite mit einer feuchtigkeitsabweisenden Deckschicht versehen sind, nicht aber im Bereich ihrer Stirnseiten bzw. Stoßflächen.
[0004] Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, ein Abschlussprofil der eingangs geschilderten Art zum stirnseitigen Abschließen eines Bodenbelages so auszugestalten, dass ein feuchtigkeitsdichter, fugen- und stufenloser Übergang vom Bodenbelag auf das Abschlussprofil sichergestellt werden kann, und zwar weitgehend unabhängig vom handwerklichen Geschick eines Bodenverlegers.
[0005] Die Erfindung löst die gestellte Aufgabe dadurch, dass die Deckschicht mit einem die Stirnseite des Bodenbelages übergreifenden Randabschnitt über die Stoßfläche vorsteht und dass der vorstehende Randabschnitt der Deckschicht zumindest auf einer Seite durch ein Schutzprofil abgedeckt ist.
[0006] Da zufolge dieser Maßnahme beim stumpfen Anstoßen des Abschlussprofils an die Stirnseite des Bodenbelages der auf der Seite der Stoßfläche über das Abschlussprofil vorstehende Randabschnitt der Deckschicht den Bodenbelag übergreift, wird der Stoßbereich zwischen dem Abschlussprofil und dem Bodenbelag feuchtigkeitsdicht überbrückt, zumindest wenn der überstehende Randabschnitt der Deckschicht am Bodenbelag angeklebt wird, beispielsweise durch ein Aufbügeln des mit einer thermoplastischen Klebeschicht versehenen Randab- 1 /9 österreichisches Patentamt AT504 278 B1 2011-10-15
Schnittes der Deckschicht. Der geringfügige Übergriff der Deckschicht auf den Bodenbelag stört den Übergang vom Bodenbelag auf das Abschlussprofil wegen der geringen Schichtdicke der Deckschicht nicht. Im Gegenteil, es werden im Stoßbereich auftretende Ungenauigkeiten im Randverlauf abgedeckt.
[0007] Ein bei der Herstellung der Abschlussprofile über deren Stoßfläche überstehender Randabschnitt der Deckschicht birgt allerdings die Gefahr in sich, dass bei der Handhabung der Abschlussprofile bis zu ihrer Verlegung der Randabschnitt beschädigt wird, was eine bleibende Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes eines mit einem solchen beschädigten Abschlussprofil hergestellten Bodenabschlusses darstellt. Aus diesem Grunde wird der überstehende Randabschnitt durch ein Schutzprofil geschützt. Dieses Schutzprofil kann mit dem Abschlussprofil lösbar verbunden, aber auch als Teil einer Verpackung für das Abschlussprofil ausgebildet sein, da das Abschlussprofil ja ohne das Schutzprofil verlegt werden muss.
[0008] Für die Ausbildung dieser Schutzprofile stehen mehrere Möglichkeiten offen. Es ist lediglich darauf Bedacht zu nehmen, dass das Schutzprofil sich nicht vorzeitig vom Abschlussprofil löst und damit seine Schutzwirkung gegenüber dem überstehenden Randabschnitt der Deckschicht verliert. Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform ergibt sich in diesem Zusammenhang, wenn das Schutzprofil einstückig mit dem Abschlussprofil verbunden und entlang einer Sollbruchstelle vom Abschlussprofil abtrennbar ist, weil in diesem Fall ein unbeabsichtigtes Lösen des Schutzprofils vom Abschlussprofil weitgehend ausgeschlossen werden kann. Die einstückige Verbindung des Abschlussprofils mit dem Schutzprofil schließt allerdings eine Zuordnung des Schutzprofils zur Verpackung aus.
[0009] Eine andere Ausführungsform besteht darin, das Schutzprofil mit Hilfe einer Klebeschicht lösbar am Abschlussprofil zu befestigen, was jedoch eine aufwendigere Herstellung zur Folge hat. Beim Vorsehen eines vom Abschlussprofil gesonderten Schutzprofils kann aber auch auf eine Klebeverbindung verzichtet und die Klebe-Verbindung durch eine Steckverbindung ersetzt werden. Solche Steckverbindungen können schnappverschlußartig mit einem federnden Rasteingriff ausgebildet werden, wobei für das Schutzprofil ein gegenüber dem Abschlussprofil unterschiedlicher Werkstoff, beispielsweise Kunststoff, eingesetzt werden kann. Für das Schutzprofil als Teil einer Verpackung des Abschlussprofils kann unter Umständen auf eine Klebe- oder Steckverbindung mit dem Abschlussprofil verzichtet werden, wenn die Lage des Abschlussprofils innerhalb der Verpackung ausreichend gesichert ist, um den Schutz des überstehenden Randabschnittes der Deckschicht durch das Schutzprofil zu gewährleisten.
[0010] Zum Schutz des überstehenden Randabschnittes der Deckschicht genügt eine einseitige flächige Abstützung des Randabschnittes. Dies kann in einfacher Weise dadurch sichergestellt werden, dass das im Bereich der Stoßfläche mit dem Abschlussprofil verbundene Schutzprofil eine Auflagefläche für den überstehenden Randabschnitt der Deckschicht bildet. Die Schutzwirkung kann aber auch vergrößert werden, wenn das Schutzprofil einen Aufnahmeschlitz für den überstehenden Randabschnitt der Deckschicht aufweist.
[0011] In der Zeichnung ist der Erfindungsgegenstand beispielsweise dargestellt.
[0012] Es zeigen [0013] Fig. 1 einen Bodenbelag mit einem erfindungsgemäßen Abschlussprofil in einem vereinfachten Querschnitt, die [0014] Fig. 2 bis 4 das Abschlussprofil nach der Fig. 1 mit verschiedenen Schutzprofilen für den überstehenden Randabschnitt seiner Deckschicht, [0015] Fig. 5 und 6 weitere Ausführungsformen eines erfindungsgemäßen Abschlussprofils in einem schematischen Querschnitt, wobei die Schutzleiste für den überstehenden Randabschnitt der Deckschicht als Teil einer Verpackung ausgebildet ist, und [0016] Fig. 7 eine der Fig. 1 entsprechende Darstellung einer Ausführungsvariante eines
Abschlussprofils. 2/9 österreichisches Patentamt AT504 278B1 2011-10-15 [0017] Wie das Ausführungsbeispiel nach der Fig. 1 erkennen lässt, wird die Stirnseite 1 eines auf einem Unterboden 2 schwimmend verlegten Bodenbelages 3 mit Hilfe eines Abschlussprofils 4 abgedeckt, das in einem Befestigungsbeschlag 5 gehalten wird. Dieser Befestigungsbeschlag 5 untergreift den Bodenbelag 3 und ist mit dem Bodenbelag 3 über eine Klebeschicht 6 schubfest verbunden. Die Halterung des Abschlussprofils 4 im Befestigungsbeschlag 5, der im Ausführungsbeispiel als Befestigungsschiene ausgebildet ist, aber auch einzelne entlang des stirnseitigen Randverlaufs des Bodenbelages 3 verteilte Beschlagsteile umfassen kann, wird in bewährter Weise durch einen Klemmsitz nach Art einer Nut-Federverbindung erreicht, wobei der Befestigungsbeschlag 5 zwei Stege 7 bildet, zwischen denen das Abschlussprofil 4 mit einem Klemmansatz 8 eingreift. Diese Halterung des Abschlussprofils 4 im Befestigungsbeschlag 5 stellt eine quer zur Stirnseite 1 des Bodenbelages 3 verschiebesichere Führung für das Abschlussprofil 4 dar und gewährleistet somit einen stumpf stoßenden Anschluss des Abschlussprofils 4 mit seiner Stoßfläche 9 an der Stirnseite 1 des Bodenbelages 3. Damit der Bodenbelag 3, der schwimmend auf dem Unterboden 2 verlegt wird, im stirnseitigen Randbereich vor einem Abheben vom Unterboden 2 gesichert werden kann, weist der Befestigungsbeschlag 5 Langlöcher 10 auf, die quer zur Stirnseite 1 des Bodenbelages 3 verlaufen und zur Aufnahme von Befestigungsschrauben 11 dienen. Zur Sicherung des Abschlussprofils 4 gegenüber einem Abheben im Bereich des dem Bodenbelag 3 gegenüberliegenden Längsrandes 12 kann der Befestigungsbeschlag 5 im Bereich seines äußeren Längsrandes einen in eine Nut 13 des Abschlussprofils 4 eingreifenden, aufragenden Klemmsteg 14 aufweisen.
[0018] Um einen fugenlosen Übergang zwischen dem Bodenbelag 3 und dem stumpf anstoßenden Abschlussprofil 4 sicherzustellen, ist die auf das Abschlussprofil aufkaschierte Deckschicht 15, beispielsweise eine Folie oder ein Laminat, in einem Randabschnitt 16 über die Stoßfläche 9 des Abschlussprofils 4 verlängert und übergreift den stirnseitigen Rand des Bodenbelages 3. Eine gute, feuchtigkeitsdichte Verbindung zwischen dem überstehenden Randabschnitt 16 und dem Bodenbelag 3 wird durch eine Klebung erreicht, z. B. durch ein Aufbügeln des Randabschnittes 16 auf den Bodenbelag 3, was eine thermoplastische Klebeschicht auf der Unterseite der Deckschicht 15 oder eine thermoplastische Deckschicht 15 voraussetzt.
[0019] Da die Deckschicht 15 mit dem überstehenden Randabschnitt 16 bei der Fertigung des Abschlussprofils 4 auf dieses aufkaschiert wird, ist der über die Stoßfläche 9 vorstehende Randabschnitt 16 bei der weiteren Handhabung des Abschlussprofils 4 einer Beschädigungsgefahr ausgesetzt. Zur Vermeidung dieser Beschädigungsgefahr wird der überstehende Randabschnitt 16 gemäß den Fig. 2 bis 4 durch ein Schutzprofil 17 zumindest einseitig abgedeckt. Das Schutzprofil 17 bildet zu diesem Zweck gemäß den Fig. 2 und 4 eine Auflagefläche 18 für den überstehenden Randabschnitt 16, so dass der überstehende Randabschnitt 16 wie die übrige Deckschicht 15 auf der Unterseite vollflächig unterstützt wird. Der überstehende Randabschnitt 16 kann aber auch in einen Aufnahmeschlitz 19 des Schutzprofils 17 eingreifen, wie dies aus der Fig. 3 ersichtlich wird. Je nach ihrer Wirkungsweise können die Schutzprofile 17 unterschiedlich ausgeführt werden. Während Schutzprofile 17 mit einer Auflagefläche 18 für den überstehenden Randabschnitt 16 auf der Unterseite des Randabschnittes 16 angeordnet und mit dem Abschlussprofil 4 verbunden sind, übergreift das Schutzprofil 17 mit dem Aufnahmeschlitz 19 für den Randabschnitt 16 das stoßseitige Ende des Abschlussprofils 4. Dies bedeutet, dass das Schutzprofil 17 mit dem Aufnahmeschlitz 19 vorzugsweise als Aufsteckprofil 20 auszubilden ist, wie dies in der Fig. 3 angedeutet wurde. Dieses Aufsteckprofil 20 umgreift den Klemmansatz 8 des Abschlussprofils 4 schnappverschlußartig, so dass keine zusätzlichen Befestigungsmittel für das Aufsteckprofil 20 erforderlich werden.
[0020] Ein auf der Unterseite des Randabschnittes 16 der Deckschicht 15 vorgesehenes Schutzprofil 17 kann gemäß der Fig. 2 in einfacher Weise einstückig mit dem Abschlussprofil 4 ausgebildet werden und entlang einer Sollbruchstelle 21 unter Ausbildung der Stoßfläche 9 vom Abschlussprofil 4 abgetrennt werden. Es ist aber auch möglich, das Schutzprofil 17 als eine vom Abschlussprofil 4 gesonderte Profilleiste 22 vorzusehen, die allerdings mit dem Abschlussprofil 4 im Bereich der Stoßfläche 9 lösbar verbunden werden muss. Diese Verbindung erfolgt über eine von der Profilleiste 22 lösbare Klebeschicht 23, die nach dem Abnehmen des Schutz- 3/9 österreichisches Patentamt AT504 278 B1 2011-10-15 profils 17 zur Herstellung einer Klebeverbindung zwischen dem Abschlussprofil 4 bzw. dem Randabschnitt 16 und dem Bodenbelag 3 eingesetzt werden kann.
[0021] Wie den Fig. 5 und 6 entnommen werden kann, kann das Schutzprofil 17 auch als Teil einer Verpackung 24 ausgebildet sein, die das Abschlussprofil 4 in Form einer Schachtel aufnimmt, deren Deckel mit 25 bezeichnet ist. Gemäß der Fig. 5 bildet das Schutzprofil 17 in Form beispielsweise eines gekanteten Profilsteges 26 zusammen mit einem einwärts gebogenen Randflansch 27 des Verpackungsunterteils einen Aufnahmeschlitz 19 für den überstehenden Randabschnitt 16 der Deckschicht 15, der mit einer thermoplastischen Klebeschicht versehen ist. Um den Randabschnitt 16 in den Aufnahmeschlitz 19 einführen zu können, ist der Deckel 25 der Verpackung 24 zusammen mit einer Längswand 28 am Boden der Verpackung 24 angelenkt, so dass bei geöffnetem Deckel 25 das Abschlussprofil 4 bodenparallel gegen den Aufnahmeschlitz 19 verschoben werden kann. Damit innerhalb der Verpackung 24 das Abschlussprofil 4 gegen ein bodenparalleles Verschieben gesichert wird, kann der Boden der Verpackung 24 einen Rastansatz 29 aufweisen.
[0022] Zum Unterschied zu der Fig. 5 zeigt das Ausführungsbeispiel nach der Fig. 6 einen abgekanteten Profilsteg 26, auf den der Randabschnitt 16 der Deckschicht 15 beim Einsetzen des Abschlussprofils 4 in die Verpackung 24 von oben aufgelegt werden kann. Das Schutzprofil 17 bildet somit für den Randabschnitt 16 eine Auflagefläche 18. Mit dem Schließen des Deckels 25, der an der Längswand 30 auf der Seite des Schutzprofils 17 angelenkt ist, ist ein vollkommener Schutz der Deckschicht 15 und des überstehenden Randabschnittes 16 gewährleistet.
[0023] Die Erfindung kann gemäß der Fig. 7 auch bei Bodenbelägen 3 von Stufen eingesetzt werden, wobei das Abschlussprofil 4 den Trittstufenbereich im Setzstufenbereich übergreift, wie dies bei solchen Abschlussprofilen üblich ist. Hinsichtlich des stufenlosen Anschlusses des Abschlussprofils 4 an den Bodenbelag 3 ergeben sich aber grundsätzlich gleiche Verhältnisse. Der Unterboden 2 wird durch die Trittstufe gebildet, auf der der Befestigungsbeschlag 5 aufliegt und mit Hilfe der Befestigungsschrauben 11 gegen ein Abheben gesichert wird. Da der Befestigungsbeschlag 5 mit dem Bodenbelag 3 schubfest verbunden ist, macht der Befestigungsbeschlag 5 und das mit ihm verbundene Abschlussprofil 4 allfällige Bewegungen des Bodenbelages 3 mit, so dass sich zwischen dem Bodenbelag 3 und dem Abschlussprofil 4 keine Relativbewegungen quer zur Stirnseite 1 des Bodenbelages 3 einstellen können, was eine Voraussetzung für einen geringfügigen, aber für eine feuchtigkeitsdichte Abdeckung des Stoßes ausreichenden Übergriff der Deckschicht 15 des Abschlussprofils 4 im Bereich des Randabschnittes 16 auf den Bodenbelag 3 ist. Der Schutz des überstehenden Randabschnittes 16 der Deckschicht 15 vor dem Verlegen des Abschlussprofils erfolgt in analoger Weise wie bei dem in den Fig. 2 bis 6 gezeigten Abschlussprofil 4. 4/9
Claims (8)
- österreichisches Patentamt AT504 278B1 2011-10-15 Patentansprüche 1. Abschlussprofil zum stirnseitigen Abschließen eines Bodenbelages, wobei das mit einer Stoßfläche stumpf an die Stirnseite des Bodenbelages anschließbare Abschlussprofil auf der Sichtseite eine aufkaschierte Deckschicht trägt, dadurch gekennzeichnet, dass die Deckschicht (15) mit einem die Stirnseite (1) des Bodenbelages (3) übergreifenden Randabschnitt (16) über die Stoßfläche (9) vorsteht und dass der vorstehende Randabschnitt (16) der Deckschicht (15) zumindest auf einer Seite durch ein Schutzprofil (17) abgedeckt ist.
- 2. Abschlussprofil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Schutzprofil (17) mit dem Abschlussprofil (4) lösbar verbunden ist.
- 3. Abschlussprofil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Schutzprofil (17) Teil einer Verpackung (24) für das Abschlussprofil (4) ist.
- 4. Abschlussprofil nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Schutzprofil (17) einstückig mit dem Abschlussprofil (4) verbunden und entlang einer Sollbruchstelle (21) vom Abschlussprofil (4) abtrennbar ist.
- 5. Abschlussprofil nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Schutzprofil (17) mit Hilfe einer Klebeschicht (23) lösbar am Abschlussprofil (4) befestigt ist.
- 6. Abschlussprofil nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Schutzprofil (17) auf das Abschlussprofil (17) aufsteckbar ist.
- 7. Abschlussprofil nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das im Bereich der Stoßfläche (9) mit dem Abschlussprofil (4) verbundene Schutzprofil (17) eine Auflagefläche (18) für den überstehenden Randabschnitt (16) der Deckschicht (15) bildet.
- 8. Abschlussprofil nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Schutzprofil (17) einen Aufnahmeschlitz (19) für den überstehenden Randabschnitt (16) der Deckschicht (15) aufweist. Hierzu 4 Blatt Zeichnungen 5/9
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| MM01 | Lapse because of not paying annual fees |
Effective date: 20120503 |