DE20307535U1 - Fahrzeugsitz - Google Patents
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Description
Dr. Thomas U. Becker Rppkpr &r> Müllpr! J.J. · J ^JrWPqar;Ffcterft Attoineys
Dr. Karl-Ernst Müller DÖUfSUI CS?" IVIUIIGI^ . Eyip|5%OTTradähsi*Titcfneys
Kai Berkenbrink Patentanwälte Diplomingenieure
AFK 26552-DE
VERBESSERUNGEN VON FAHRZEUGSITZEN ODER FAHRZEUGSITZE
BETREFFENDE VERBESSERUNGEN
BETREFFENDE VERBESSERUNGEN
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Fahrzeugsitz und insbesondere einen Fahrzeugsitz, der mit einer Airbageinheit ausgestattet ist.
Es ist bekannt, Kraftfahrzeugsitze mit einem oder mehreren Airbags auszustatten, die geeignet konstruiert sind, so dass sich der Airbag in einer Situation eines Seitenaufpralls aufblasen lässt, um seitlichen Schutz für einen den Sitz besetzenden Insassen vorzusehen. Eine typische derartige Bauart einer Anordnung umfasst eine an der Rückenlehne eines Fahrzeugsitzes befestigte Airbageinheit, die geeignet angeordnet ist, so dass der Airbag in einer bezüglich der Rückenlehne nach vorne weisenden Richtung aufgeblasen wird, derart dass sich der Airbag seitlich eines den Sitz besetzenden Insassen entfaltet, und zwar so, dass sich der aufgeblasene Airbag zwischen dem Insassen und der Seitenwand, der Türe oder dem Fenster des Kraftfahrzeugs erstreckt.
Der oben erwähnte Typ einer Anordnung eines Fahrzeugsitzes mit "Seitenairbag" kann mit Nachteilen behaftet sein. Beispielsweise kann in den herkömmlichen Seitenairbagsystemen des allgemeinen Typs, wie er oben beschrieben ist, während der frühen Stadien eines Entfaltens des Airbags häufig ein maßgeblicher trennender Abstand zwischen einen den Sitz besetzenden Insassen und dem Airbag vorhanden sein. In diesem Fall ist es möglich, dass der den Sitz besetzende Insasse, dessen Körper bei einem Auftreten eines
Turmstraße 22 ■ Di«s87!& Rating*!« TQleron.i49(ei^1O2/2024-Q·· ielafax +2*9(0)2102/2024 20 · VAT: DE 121648979
Seitenaufpralls sich aufgrund seiner Trägheit relativ zu dem Sitz bewegt, nicht ausreichend früh gegen den sich aufblähenden Airbag anliegt, um eine Verletzung des Insassen zu verhindern.
Ferner ist es wichtig, dass die Entfaltung eines an der Rückenlehne eines Fahrzeugsitzes befestigten Seitenairbags in einer Weise erfolgt, die nicht zur Verletzung einer Person führt, die den Sitz in einer ungewöhnlichen Stellung belegt, beispielsweise, wenn sich der Insasse möglicherweise so auf eine Seite lehnt, dass sich der Körper des Insassen teilweise vor dem Airbag befindet, anstatt seitlich von diesem. Das herkömmliche Aufblasen eines Seitenairbags in eine nach vorne weisende Richtung könnte einen in einer solchen Stellung sitzenden Insassen verletzen.
Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung einen verbesserten Fahrzeugsitz zu schaffen.
Dementsprechend schafft die vorliegende Erfindung einen Fahrzeugsitz mit einer Sitzfläche und einer Rückenlehne, wobei die Rückenlehne einen mit einer Polsterung abgedeckten Rahmen aufweist, und mit einer einen aufblasbaren Airbag umfassenden und strömungsmäßig mit einer Aufblasvorrichtung verbundenen Airbageinheit, die dazu dient, den Airbag aufzublasen, wobei die Airbageinheit an dem Rückenlehnenrahmen so angebracht ist, dass sie auf der dem Fahrzeuginneren zugewandten Seite eines Abschnitts des Rahmens angeordnet ist, und wobei die Aufblasvorrichtung geeignet positioniert ist, um Gas in den Airbag in eine in Bezug auf die Rückenlehne im Wesentlichen nach vorne weisende Richtung zu leiten, so dass eine Aktivierung der Airbageinheit dazu führt, dass der Airbag
sich aufbläht, und zwar so dass zumindest ein Abschnitt des Airbags sich zwischen dem Rahmen und einem Insassen auf dem Sitz erstreckt.
Vorzugsweise ist die Airbageinheit so angebracht, dass die Aufblasvorrichtung benachbart zu dem hintersten Bereich des Rahmens angeordnet ist.
Vorteilhafterweise ist die Airbageinheit so angebracht, dass der Airbag mit dem Abschnitt des Rahmens in Anlage steht, wenn er aufgeblasen wird.
Vorzugsweise umfasst die Airbageinheit eine Hülle, innerhalb welcher der Airbag anfänglich gepackt ist, wobei die Hülle eine Sollbruchlinie definiert, die geeignet konstruiert ist, um beim Aufblasen des Airbags zu platzen, so dass der sich aufblähende Airbag aus der Hülle herausquillt und wobei die Hülle geeignet konstruiert ist, so dass ein Abschnitt der Hülle den Rückenlehnenrahmen beim Aufblasen des Airbags berührt, um sich im Wesentlichen von dem Rahmen nach vorne zu erstrecken und eine Stütze zu definieren, gegen die der Airbag beim Aufblasen in Anlage kommt.
Vorteilhafterweise ist der Abschnitt der Hülle geeignet konstruiert, um mit dem Rahmen in Eingriff zu gelangen und sich innerhalb des Rahmens zu erstrecken.
Zweckmäßigerweise umfasst der Abschnitt der Hülle eine verstärkende Rippe.
Vorzugsweise umfasst die Airbageinheit einen inneren Airbag und einen äußeren Airbag, wobei der innere Airbag innerhalb des äußeren Airbags untergebracht ist und beide Airbags mit
• ·
der Aufblasvorrichtung strömungsmäßig verbunden sind, so dass sie auf eine Aktivierung der Airbageinheit hin beide gemeinsam aufgeblasen werden.
Vorteilhafterweise ist der äußere Airbag größer als der innere Airbag, in dem Sinne, dass er sich von der Aufblasvorrichtung weiter nach vorne erstreckt, wenn er vollständig aufgeblasen ist.
Zweckmäßigerweise sind der innere und der äußere Airbag anfänglich in einem gepackten Zustand bereitgestellt, in dem der innere Airbag und zumindest ein Abschnitt des äußeren Airbags in einer im Wesentlichen zickzackartigen Weise an Faltlinien zusammengefaltet sind, die im Wesentlichen parallel zu der sich von der Sitzfläche weg erstreckenden Achse der Rückenlehne verlaufen.
Vorteilhafterweise sind der innere und der äußere Airbag anfänglich in einem gepackten Zustand bereitgestellt, in dem der innere Airbag und zumindest ein Abschnitt des äußeren Airbags spiralförmig um eine sich von der Sitzfläche weg erstreckende Achse der Rückenlehne zusammengerollt sind.
Vorzugsweise ist ein Abschnitt des äußeren Airbags, der sich vorbei an dem vordersten Abschnitt des inneren Airbags erstreckt, anfänglich spiralförmig um eine Achse gewickelt, die im Wesentlichen parallel zu der sich von der Sitzfläche weg erstreckenden Achse der Rückenlehne verläuft.
Zweckmäßigerweise ist ein Abschnitt des äußeren Airbags, der sich vorbei an dem vordersten Abschnitt des inneren Airbags erstreckt, anfänglich in einer im Wesentlichen
zickzackartigen Weise an Faltlinien zusammengefaltet, die im Wesentlichen parallel zu der sich von der Sitzfläche weg erstreckenden Achse der Rückenlehne verlaufen.
Vorteilhafterweise umfasst die Airbageinheit einen einzelnen Airbag mit zwei aufblasbaren Kammern, wobei die erste der Kammern unmittelbar benachbart zu der Aufblasvorrichtung angeordnet ist und die zweite Kammer bezüglich der ersten Kammer weiter vorne angeordnet ist, so dass sie von der Aufblasvorrichtung durch die erste Kammer beabstandet ist, wobei der Airbag so konstruiert ist, dass auf eine Aktivierung der Airbageinheit hin die erste der Kammern im Wesentlichen vollkommen aufgeblasen wird, bevor im Wesentlichen mit dem Aufblasen der zweiten Kammer begonnen wird.
Zweckmäßigerweise sind die zwei Kammern durch eine Reißnaht voneinander getrennt, die so konstruiert ist, dass sie platzt oder reißt, wenn die erste Kammer mit einem vorgegebenen Gasdruck aufgeblasen ist, und daraufhin ein Aufblasen der zweiten Kammer ermöglicht.
Vorzugsweise sind die zwei Kammern durch eine Naht voneinander getrennt, die der Länge nach ein oder mehrere Öffnungen aufweist, um das Strömen von Gas durch diese hindurch zu ermöglichen.
Vorteilhafterweise ist ein Entlüftungsloch in dem Airbag in dem Bereich des vordersten Abschnitts der zweiten Kammer vorgesehen.
Zweckmäßigerweise umfasst die Airbageinheit einen einzelnen Airbag, der so konstruiert ist, dass der vorderste Bereich
HF
F OfV": fV
des Airbags entfernt von der Aufblasvorrichtung in sich selbst nach innen gefaltet ist, um einen eingestülpten Abschnitt zu definieren.
Vorzugsweise sind benachbarte Bereiche des eingestülpten Abschnitts des Airbags anfänglich durch Nahtstiche zusammengeheftet, um eine Reißnaht zu definieren, die konstruiert ist, um beim Aufblasen des Airbags zu reißen oder zu platzen.
Vorteilhafterweise ist der Airbag anfänglich in einem gepackten Zustand bereitgestellt, in dem zumindest ein Abschnitt des Airbags in einer im Wesentlichen zickzackartigen Weise an Faltlinien zusammengefaltet ist, die im Wesentlichen parallel zu der sich von der Sitzfläche weg erstreckenden Achse der Rückenlehne verlaufen.
Zweckmäßigerweise ist der Airbag anfänglich in einem gepackten Zustand bereitgestellt, in dem zumindest ein Abschnitt des Airbags anfänglich spiralförmig um eine Achse gewickelt ist, die im Wesentlichen parallel zu der sich von der Sitzfläche weg erstreckenden Achse der Rückenlehne verläuft.
Vorzugsweise umfasst die Airbageinheit einen dem Fahrzeuginneren zugewandten Airbag und einen der Fahrzeugaußenseite zugewandten Airbag, wobei der dem Fahrzeuginneren zugewandte Airbag innerhalb des der Fahrzeugaußenseite zugewandten Airbags angeordnet ist und der der Fahrzeugaußenseite zugewandte Airbag zwischen dem dem Fahrzeuginneren zugewandten Airbag und dem Abschnitt des Rahmens angeordnet ist und beide Airbags mit derselben Aufblasvorrichtung strömungsmäßig verbunden sind.
Vorteilhafterweise sind die beiden Airbags so dimensioniert, dass der dem Fahrzeuginneren zugewandte Airbag sich über eine größere Entfernung zwischen dem Abschnitt des Rahmens und dem den Sitz besetzenden Insassen erstreckt als der der Fahrzeugaußenseite zugewandte Airbag.
Zweckmäßigerweise sind die beiden Airbags so dimensioniert, dass der der Fahrzeugaußenseite zugewandte Airbag sich weiter von der Aufblasvorrichtung weg erstreckt als der dem Fahrzeuginneren zugewandte Airbag, wenn die beiden Airbags vollkommen aufgeblasen sind.
Vorzugsweise sind der dem Fahrzeuginneren zugewandte und der der Fahrzeugaußenseite zugewandte Airbag anfänglich in einem gepackten Zustand bereitgestellt, in welchem der dem Fahrzeuginneren zugewandte Airbag und zumindest ein Abschnitt des der Fahrzeugaußenseite zugewandten Airbags in einer im Wesentlichen zickzackartigen Weise an Faltlinien zusammengefaltet sind, die im Wesentlichen parallel zu der sich von der Sitzfläche weg erstreckenden Achse der Rückenlehne verlaufen.
Zweckmäßigerweise sind der dem Fahrzeuginneren zugewandte und der der Fahrzeugaußenseite zugewandte Airbag anfänglich in einem gepackten Zustand bereitgestellt, in welchem der dem Fahrzeuginneren zugewandte Airbag und zumindest ein Abschnitt des der Fahrzeugaußenseite zugewandten Airbags spiralförmig um eine Achse zusammengerollt sind, die im Wesentlichen zu der von der Sitzfläche weg erstreckenden Achse der Rückenlehne parallel verläuft.
Vorteilhafterweise ist ein Abschnitt des der Fahrzeugaußenseite zugewandten Airbags, der sich vorbei an dem vordersten Abschnitt des dem Fahrzeuginneren zugewandten Airbags
erstreckt, anfänglich spiralförmig urn eine Achse gewickelt, die im Wesentlichen parallel zu der sich von der Sitzfläche weg erstreckenden Achse der Rückenlehne verläuft.
Vorzugsweise ist ein Abschnitt des der Fahrzeugaußenseite zugewandten Airbags, der sich vorbei an dem vordersten Abschnitt des dem Fahrzeuginneren zugewandten Airbags erstreckt, anfänglich in einer im Wesentlichen zickzackartigen Weise an Faltlinien zusammengefaltet, die im Wesentlichen parallel zu der sich von der Sitzfläche weg erstreckenden Achse der Rückenlehne verlaufen.
Um die Erfindung und weitere Merkmale verständlicher zu machen, werden im Folgenden Ausführungsbeispiele der Erfindung exemplarisch anhand der beigefügten Zeichnungen beschrieben:
Fig. 1 zeigt eine schematische Seitenansicht eines Fahrzeugsitzes gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
Fig. 2 zeigt in einer Querschnittsansicht längs der Schnittlinie A-A in Fig. 1, einen seitlichen Abschnitt der Rückenlehne des in Fig. 1 veranschaulichten Sitzes;
Fig. 3 zeigt eine vergrößerte Ansicht der in Fig. 2 veranschaulichten Airbageinheit;
Fig. 4 zeigt eine Ansicht, die im Wesentlichen derjenigen in Fig. 2 entspricht, jedoch ist hier die Anordnung in einem Stadium während der Aktivierung der Airbageinheit veranschaulicht;
Fig. 5 zeigt in einer Ansicht, die im Wesentlichen derjenigen in Fig. 2 entspricht, eine alternative Konfiguration der Polsterung der Rückenlehne des Fahrzeugsitzes;
Fig. 6 zeigt eine schematische Seitenansicht eines einzelnen, unterteilten Airbags gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
Fig. 7 zeigt eine Ansicht, die im Wesentlichen derjenigen in Fig. 4 entspricht, jedoch ist hier ein drittes Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung veranschaulicht; und
Fig. 8 zeigt eine Ansicht, die im Wesentlichen derjenigen in Fig. 7 entspricht, jedoch ist hier ein viertes Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung veranschaulicht.
Anhand von Fig. 1 und 2 der Zeichnungen wird zunächst ein erfindungsgemäßer Fahrzeugsitz 1 veranschaulicht. Der Fahrzeugsitz 1 umfasst eine Sitzfläche 2, die einen Sitzflächenrahmen 3 aufweist, der mit einer Sitzflächenpolsterung 4 verkleidet ist. Von dem hinteren Abschnitt der Sitzfläche 2 erstreckt sich eine Rückenlehne 5 nach oben und geringfügig nach hinten, die einen Rückenlehnenrahmen 6 umfasst, der mit einer Rückenlehnenpolsterung 7 verkleidet ist. Der unterste Abschnitt des Rückenlehnenrahmens 6 ist bei 8 an dem hinteren Abschnitt des Sitzflächenrahmens 3 drehgelenkig befestigt, so dass sich der Neigungswinkel der Rückenlehne 5 bezüglich der Sitzfläche 2 in einer für sich genommen bekannten Weise einstellen lässt. Die Rückenlehne 5 weist eine Hauptachse 9 auf, die sich von der Sitzfläche weg erstreckt.
Die Polsterung 4,7 der Sitzfläche 2 und der Rückenlehne 5 enthält gewöhnlich eine Schaumstofffüllung, die mit einer äußeren Decke aus Textilstoff, Kunststoff oder Leder verkleidet ist. Die Polsterung kann darüber hinaus in einer herkömmlichen Weise Sprungfedern umfassen.
Wie am besten in Fig. 2 zu sehen, enthält der Rahmen 6 der Rückenlehne ein Paar von beabstandeten metallenen Trägern 10 mit einem I-förmigen Querschnitt (von denen nur einer in Fig. 2 veranschaulicht ist), die sich jeweils entlang eines seitlichen Bereichs der Rückenlehne 5 erstrecken, so dass sie zu der Hauptachse 9 der Rückenlehne im Wesentlichen parallel verlaufen. Jeder Träger 10 umfasst eine im Wesentlichen ebene Seitenwand 11, die an ihrem vorderen bzw. hinteren Rand ein Paar von schmalen Endflanschen 12,13 trägt. Obwohl das veranschaulichte Ausführungsbeispiel einen I-förmigen Träger aufweist, ist zu beachten, dass statt dessen auch sonstige Konfigurationen von Trägern verwendet werden könnten, beispielsweise Träger mit einem C-förmigen oder L-förmigen Querschnitt.
Wie am deutlichsten in Fig. 2 veranschaulicht, ist die Polsterung 7 der Rückenlehne um den Rahmen 6 gewickelt, so dass auf jeder Seite der Rückenlehne 5 ein Stützwulst 14 definiert ist (wobei in Fig. 2 lediglich einer dieser Stützwulste veranschaulicht ist). Jeder der Stützwulste erstreckt sich von dem mittleren Bereich 15 der Rückenlehne nach vorne, so dass er benachbart zur Seite eines den Sitz 1 besetzenden Insassen 16 angeordnet ist und dementsprechend eine seitliche Stütze zur Verfügung stellt. Der in Fig. 2 veranschaulichte Stützwulst 14 ist der äußere Stützwulst 14 des Sitzes und erstreckt sich folglich teil-
weise zwischen dem den Sitz besetzenden Insassen 16 und der Seite des Kraftfahrzeugs 17.
In dem Bereich des in Fig. 2 veranschaulichten äußeren Stützwulstes 14 ist ein Hohlraum 18 in der Polsterung 7 der Rückenlehne vorgesehen, in dem der Träger 10 untergebracht ist. In dem vordersten Bereich des Hohlraums 18, entlang der Vorderseite des Stützwulstes 14, ist eine vordefinierte Sollbruchlinie 19 in der Polsterung vorgesehen, längs der die unmittelbar benachbarten Bereiche der Polsterung 20,21 in einer für sich bekannten Weise miteinander lösbar befestigt sind, beispielsweise mittels Befestigungselementen der Art von Textilhaken und -schlaufen, wie sie unter der Marke VELCRO erhältlich sind. Die Sollbruchlinie 19 der in Fig. 2 veranschaulichten Anordnung ist in der Darstellung im Wesentlichen mittig längs dem vorderen Rand des Stützwulstes 14 angeordnet. Allerdings sollte es klar sein, dass die Sollbruchlinie 19 von dieser Position aus geringfügig weiter in Richtung des Fahrzeuginneren angeordnet sein könnte, wie in Fig. 5 veranschaulicht, aus der sich ersehen lässt, dass die Sollbruchlinie 19 auf dem inneren Abschnitt des Stützwulstes 14 näher zu dem Insassen 16 hin angeordnet ist.
Indem nochmals auf Fig. 2 eingegangen wird, ist eine Airbageinheit 22 vorgesehen und an dem Träger 10 innerhalb des Hohlraums 18 befestigt. Wie in Fig. 1 zu sehen, weist die Airbageinheit 22 eine im Wesentlichen längliche Gestalt auf und ist so ausgerichtet, dass sie im Wesentlichen parallel zu der sich von der Sitzfläche 2 weg erstreckenden Hauptachse 9 der Rückenlehne 5 angeordnet ist.
Wie am deutlichsten in Fig. 3 zu sehen, die eine vergrößerte Ansicht der Airbageinheit 22 und des Trägers 10 zeigt, umfasst die Airbageinheit 22 eine Aufblasvorrichtung 23, beispielsweise einen Gasgenerator. Die Aufblasvorrichtung 23 weist eine zylindrische, längliche Gestalt auf und ist im Wesentlichen zentrisch über die Länge der Airbageinheit 22 (Fig. 1) angeordnet. Die Aufblasvorrichtung 23 ist mittels einer Befestigungsklammer 24 an der dem Fahrzeuginneren zugewandten Seite der Seitenwand 11 des Trägers 10 befestigt. Wie sich aus Fig. 3 ersehen lässt, ist die Befestigungsklammer 24 mittels einer herkömmlichen Mutter- und Bolzenanordnung 25 an dem hintersten Abschnitt des Trägers 10, knapp vor dem hinteren Endflansch 13 befestigt. Von diesem Punkt aus erstreckt sich die Befestigungsklammer 24 entlang der innenliegenden Fläche der Platte 11 nach vorne und wendet sich anschließend nach innen und hinten, um einen bogenförmigen Bereich 26 zu definieren, der eine konkave Ausnehmung bildet, innerhalb der die Aufblasvorrichtung 23 aufgenommen wird, wobei die Aufblasvorrichtung 23 mittels einer weiteren herkömmlichen Mutter- und Bolzenanordnung 27 an dem bogenförmigen Bereich 26 der Befestigungsklammer 24 befestigt ist. Es ist daher ersichtlich, dass die Aufblasvorrichtung 23 auf der dem Fahrzeuginneren zugewandten Seite des Trägers 10 und im Wesentlichen benachbart zu dem hintersten Bereich des Trägers 10 des Rahmens 6 angeordnet ist.
Die Airbageinheit 22 enthält ferner ein Paar aus gewebten Material gefertigte, aufblasbare Airbags 28,29, von denen der eine (28) innerhalb des anderen (29) angeordnet ist, und die sich beide von der Aufblasvorrichtung 23 aus im Wesentlichen nach vorne in den Hauptabschnitt des Hohlraums 18 erstrecken. Der innere und der äußere Airbag 28,29 sind
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beide zwischen dem bogenförmigen Bereich 26 der Befestigungsklammer 24 und einem Ablenkschild 30 befestigt, das einen im Wesentlichen C-förmigen Querschnitt aufweist. Der Bolzen 27, mittels dessen die Aufblasvorrichtung 23 an der Befestigungsklammer 24 befestigt ist, erstreckt sich durch das Ablenkschild 30, den inneren Airbag 28 und den äußeren Airbag 29 hindurch, um sämtliche dieser Komponenten fest zusammenzuhalten. Das Ablenkschild 30 dient dazu, das Gewebe des inneren und des äußeren Airbags 28,29 vor Gas zu schützen, das die Aufblasvorrichtung 23 unter hohem Druck hervorbringt, wenn die Airbageinheit ausgelöst ist.
Wie in Fig. 3 zu sehen, sind der innere und der äußere Airbag 28,29 anfänglich in einem gepackten Zustand bereitgestellt, in welchem sie mittels einer Kombination von Zickzackfaltung und Rollfaltung innerhalb einer schützenden Hülle oder einem Gehäuse 31 gepackt sind. Die Hülle oder das Gehäuse 31 erstreckt sich von dem allgemeinen Bereich des Gasgenerators 26 aus nach vorne, um an einer Stelle im Wesentlichen benachbart zu dem vorderen Endflansch 12 des Trägers 10 auf dessen dem Fahrzeuginneren zugewandter Seite zu enden. Dieser vorderste Bereich des Gehäuses 31 trägt eine nach vorne und nach außen gerichtete, verstärkende Rippe 32, die eine ausgeschnittene Aussparung 33 aufweist, die konfiguriert ist, um den am weitesten innen liegenden Abschnitt des vorderen Endflansches 12 aufzunehmen. Der dem Fahrzeuginneren zugewandte Bereich der Hülle oder des Gehäuses 31 ist mit einer Reißlinie 32 versehen, die so ausgelegt ist, dass sie beispielsweise durch Reißen oder durch eine sonstige Zerstörung platzt, wenn der Fall eintritt, dass die Airbags 28,29 auf eine Aktivierung der Airbageinheit 22 hin aufgeblasen werden.
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Wie oben erwähnt, sind der innere und der äußere Airbag 28,29 anfänglich durch eine Kombination von Zickzackfaltung und Rollfaltung gepackt. Insbesondere ist zu sehen, dass der äußere Airbag 29 größer ist als der innere Airbag 28, in dem Sinne, dass sich der äußere Airbag 29 von der Aufblasvorrichtung 23 aus weiter nach vorne erstreckt als der innere Airbag 28. Es ist daher zu erkennen, dass der innere Airbag 28 in dem in Fig. 3 veranschaulichten, anfänglichen, gepackten Zustand an einer mit 34 bezeichneten Stelle endet, der äußere Airbag 29 hingegen sich von diesem Punkt 34 aus noch weiter weg von der Aufblasvorrichtung 23 erstreckt. Der innere Airbag 28 und jener Bereich des äußeren Airbags 29, der sich über den inneren Airbag 28 erstreckt, sind in einer im Wesentlichen zickzackartigen Weise um mehrere Faltlinien 35 zusammengefaltet, wobei jede der Faltlinien 35 im Wesentlichen parallel zu der sich von der Sitzfläche 2 weg erstreckenden Achse 9 der Rückenlehne 5 verläuft. Allerdings ist der vordere Bereich des äußeren Airbags 29, der sich jenseits des vordersten Punktes 34 des inneren Airbags 28 erstreckt, anfänglich gepackt, indem er spiralförmig um eine Achse aufgerollt ist, die im Wesentlichen parallel zu der sich von der Sitzfläche 2 weg erstreckenden Achse 9 der Rückenlehne 5 verläuft. Es ist ersichtlich, dass der äußere Airbag 29 in der Weise aufgerollt ist, dass seine innerste Windung 36 vor der anfänglichen Spiralwindung 37 und bezüglich dieser geringfügig in Richtung der Fahrzeugaußenseite angeordnet ist.
Indem nun auf Fig. 4 eingegangen wird, folgt nun eine Erläuterung einer Aktivierung der oben beschriebenen Airbageinheit 22. Auf eine Aktivierung der Airbageinheit 22 hin, beispielsweise, wenn ein von einem Aufprallsensor ausgegebenes Zündsignal empfangen wird, das für eine bevor-
stehende oder bestehende Aufprallsituation kennzeichnend ist, wird die Aufblasvorrichtung 23 aktiviert, die dazu dient, Gas in den anfänglich gepackten inneren und äußeren Airbag 28, 29 auszustoßen. Dies bewirkt, das die beiden Airbags aufgeblasen werden und sich von dem Bereich der Aufblasvorrichtung 23 aus in eine bezüglich der Rückenlehne 5 des Sitzes nach vorne weisende Richtung entfalten.
Während sich die Airbags 28,29 aufblähen, sprengen sie die Hülle oder das Gehäuse 31 entlang der vordefinierten Reißlinie 32, so dass sie schlagartig aus der Hülle oder dem Gehäuse 31 herausquellen. Anschließend durchbrechen die sich aufblähenden Airbags 28,29 auch die Sollbruchlinie 19 der Stützwulstpolsterung, und drängen dabei die der Sollbruchlinie unmittelbar benachbarten Bereiche 20,21 der Polsterung auseinander.
Fig. 4 veranschaulicht den inneren und den äußeren Airbag 28,29 während eines frühen Aufblasstadiums, das auf das Sprengen des Gehäuses 31 und das Platzen der Stützwulstpolsterung folgt. Aus dieser Zeichnung ist zu entnehmen, dass die Hülle oder das Gehäuse 31 in der Weise platzt, dass der vorderste Abschnitt der Hülle oder des Gehäuses 31 an der Aussparung 33 um den am weitesten innen liegenden Abschnitt des vorderen Endflansches 12 schwenkt. Allerdings dient die auf dem vorderen Bereich der Hülle oder des Gehäuses 31 ausgebildete, verstärkende Rippe 32 dazu, dass sie nach einem vorherbestimmten Grad der Drehung gegen den Endflansch 12 in Anlage kommt, um den Grad dieser Schwenkbewegung der Hülle oder des Gehäuses 31 zu begrenzen, und damit zu verhindern, dass der vordere Abschnitt der Hülle oder des Gehäuses 31 die in Fig. 4 veranschaulichte Position überschreitet, in der, wie zu sehen ist, der vordere
Abschnitt der geplatzten Hülle oder des Gehäuses 31 sich nicht nur von dem Träger 10 aus nach vorne erstreckt, sondern sich auch von dem Träger 10 aus im Wesentlichen nach innen erstreckt, um allgemein gegen den den Sitz besetzenden Insassen 16 gerichtet zu sein.
Da der innere Airbag 28 kleiner ist als der äußere Airbag 29, erreicht der kleinere Airbag 28 während einer Aktivierung der Airbaganordnung 22 einen vollkommen aufgeblasenen Zustand erheblich früher als der äußere Airbag 29. Fig. 4 zeigt den inneren Airbag 28, wie er sich seinem vollkommen aufgeblasenen Zustand nähert, und es ist ersichtlich, dass beide Airbags 28, 29 in diesem Stadium der Entfaltung soweit aufgeblasen sind, dass sich sämtliche Zickzackfalten 35 entfaltet haben, jedoch der anfänglich aufgerollte Endabschnitt des äußeren Airbags 29 noch nicht aufgeblasen ist. Da der innere Airbag 28 rasch einen Zustand erreicht, in dem er zur Gänze aufgeblasen ist, ist es ersichtlich, dass die Airbaganordnung, schon während eines frühen Stadiums ihrer Entfaltung, für eine beträchtliche Breite des aufgeblasenen Airbags sorgt und folglich bewirkt, dass der am weitesten innen liegende Abschnitt 20 der Polsterung, der ursprünglich den Stützwulst 14 definiert, in einem frühen Stadium der Aktivierung gegen den Insassen 16 anliegt. Selbstverständlich steht in der Anordnung nach Fig. 5, bei der die Sollbruchlinie 19 der Polsterung weiter in Richtung des Fahrzeuginneren angeordnet ist, in geringerem Maße Polsterung zur Verfügung, um gegen den Insassen 16 gedrückt zu werden. In einem solchen Ausführungsbeispiel kommt der innere Airbag 28 unmittelbar gegen den den Sitz besetzenden Insassen in Anlage.
Ein nachfolgendes Ausstoßen von Gas aus der Aufblasvorrichtung 23 bewirkt, dass der vorderste aufgerollte Bereich des äußeren Airbags 29 sich nach vorne und im Wesentlichen nach innen hin gegen den den Sitz besetzenden Insassen 16 entrollt, um einen vollkommen entfalteten Airbag zur Verfügung zu stellen, der sich im Wesentlichen vollständig zwischen dem Insassen 16 und der Seite des Kraftfahrzeugs 17 ausbreitet. Da sich der äußere Airbag 29 in dieser nach vorne und nach innen gerichteten Weise aufbläht, sorgt er dafür, die Gefahr der Verletzung eines den Sitz besetzenden Insassen 16 zu verhindern oder wenigstens zu reduzieren, wenn sich dieser beispielsweise in einer ungewöhnlichen Sitzposition befindet, in welcher der Körper des Insassen teilweise über den Stützwulst 14 der Rückenlehne 5 hinausragt.
Es sollte klar sein, dass die bezüglich des Trägers 10 dem Fahrzeuginneren zugewandte Position der Airbageinheit 22 während eines Aufblasens des Airbags 28,29 wesentliche Vorteile aufweist. Insbesondere ist es ersichtlich, dass, da die Aufblasvorrichtung benachbart zu dem hinteren Bereich des Trägers 10 angeordnet ist, während die Airbags 28,29 aufgeblasen werden, ein relativ langer Abschnitt des Airbags entlang des Trägers 10 angeordnet ist und an der innenliegenden Fläche des Trägers 10 in Anlage steht. Dies hindert die sich aufblähenden Airbags daran, sich in diesem Bereich in Richtung der Fahrzeugaußenseite auszubreiten und stellt folglich sicher, dass die sich aufblähenden Airbags ausreichend nahe bei dem Insassen 16 zu liegen kommen. Wenn die auf der Hülle 31 ausgebildete Rippe 32 mit dem Endflansch 12 in Anschlag kommt, trägt dies ebenfalls zu dem obigen technischen Vorteil bei, da hierdurch verhindert wird, dass sich die Hülle über die in Fig. 4 veranschau-
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lichte, nach vorne und nach innen gerichtete Stellung hinaus bewegt. In dieser Stellung erfüllt die Hülle außerdem den Zweck, die Airbags 28,29 während des Aufblasens gegen den den Sitz besetzenden Insassen 16 zu drücken.
In Fig. 6 ist nun ein einzelner Airbag 40 schematisch veranschaulicht, der anstelle des inneren und äußeren Airbags 28,29 des oben beschriebenen Ausführungsbeispiels verwendet werden kann. Der einzelne Airbag 40 ist wieder mit der Aufblasvorrichtung 23 strömungsmäßig verbunden, die im Wesentlichen in einer identischen Weise, wie oben beschrieben, an dem Träger 10 des Rückenlehnenrahmens befestigt ist. Um für Charakteristiken zu sorgen, die denjenigen ähneln, wie sie bei dem zweistufigen Aufblasen der oben anhand der Figuren 1 bis 5 beschriebenen Doppelairbaganordnung auftreten, ist die Einzelairbageinheit 40 allerdings in ein Paar von gesonderten aufblasbaren Kammern 41, 42 unterteilt. Die hintere dieser aufblasbaren Kammern 41 ist unmittelbar benachbart zu der Aufblasvorrichtung 23 angeordnet und erhält aufgrund dieser Anordnung als erste der beiden Kammern Gas, das auf eine Aktivierung der Airbaganordnung hin durch die Aufblasvorrichtung 23 ausgestoßen wird. Die zweite Kammer 42 ist in Bezug auf die Rückenlehne 5 vor der ersten Kammer 41 angeordnet, so dass sie von der Aufblasvorrichtung 23 durch die erste Kammer 41 beabstandet ist.
Die erste und zweite Kammer 41, 42 sind durch eine Naht 43 voneinander getrennt, die dazu dient, die beiden benachbarten Gewebelagen, die den Airbag 40 definieren, miteinander zu verbinden. Die Naht 43 kann eine von zwei verschiedenen Konfigurationen aufweisen. Die erste der beiden Konfigurationen stellt eine Reißnahtanordnung dar, bei der die Naht
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43 speziell geeignet konstruiert ist, um zu platzen oder zu reißen, wenn die erste Kammer 41 während des Aufblasens einen vorgegebenen Gasdruck erreicht, damit es dem durch die Aufblasvorrichtung 23 erzeugten Gas daraufhin möglich ist, in die zweite Kammer 42 zu gelangen, so dass die zweite Kammer 42 sodann ebenfalls aufgeblasen werden kann. Es sollte daher klar sein, dass die erste Kammer 41 während der Anfangsstadien des Aufblasens des Airbags 40 von der zweiten Kammer 42 getrennt ist, so dass allein die erste Kammer 41 aufgeblasen wird. Wenn der Gasdruck in der ersten Kammer 41 allerdings ein vorgegebenes Niveau erreicht, bei dem die erste Kammer 41 ausreichend stark aufgeblasen ist, um (in ähnlicher Weise wie bei dem Aufblasen des inneren Airbags 28 des zuvor beschriebenen Ausführungsbeispiels) an dem den Sitz besetzenden Insassen 16 anzuliegen, platzt oder reißt die Reißnaht 43 und ermöglicht dadurch, dass auch die vordere zweite Kammer 42 aufgeblasen wird und sich in einer im Wesentlichen ähnlichen Weise wie der äußere Airbag 29 des oben beschriebenen Ausführungsbeispiels zwischen dem den Sitz besetzenden Insassen 16 und der Seite des Kraftfahrzeugs 17 nach vorne ausbreitet.
Anstatt die Reißnaht der oben beschriebenen Art zu verwenden, könnte die Naht 43 als eine beständige Naht vorgesehen sein, längs der eine Anzahl von vordefinierten Gasauslassöffnungen 44 ausgebildet sind. In einer derartigen Anordnung sind die Gasauslassöffnungen 44 so dimensioniert und voneinander beabstandet, dass die erste Kammer 41 im Wesentlichen vollkommen aufgeblasen wird, bevor die zweite Kammer 42 sich füllt. In den beiden gemäß Fig. 6 beschriebenen Ausführungsbeispielen ist die vordere zweite Kammer 42 vorzugsweise mit einem Entlüftungsloch 45 versehen, das es dem in dem vollkommen aufgeblasenen Airbag
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befindlichen Gas 40 erlaubt, in die Atmosphäre zu entweichen, wenn der Fall eintritt, dass der Airbag 40 durch den Aufprall des Körpers eines den Sitz besetzenden Insassen 16 verformt wird. Dies ermöglicht, dass der Airbag 40 eine ansehnliche dämpfende Wirkung bereitstellt und dadurch die Gefahr eines "Zurückfederns" vermindert, das auftreten könnte, wenn der Airbag nicht entlüftet würde, und was dazu führen könnte, dass der Körper eines den Sitz besetzenden Insassen 16 von dem vollkommen aufgeblasenen Airbag zurückgeworfen wird und es dadurch zu Verletzungen kommt.
Fig. 7 veranschaulicht ein weiteres Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung anhand einer Anordnung, die einen Einzelairbag 50 während des Aufblasens aufweist. Der Einzelairbag 50 ist anfänglich innerhalb der Hülle oder des Gehäuses 31 entweder durch Zickzackfalten oder durch Aufrollen oder durch eine Kombination der beiden Verfahren, wie oben beschrieben, in einem gepackten Zustand bereitgestellt. Allerdings ist in dieser Anordnung der Airbag anfänglich in einem Zustand vorgesehen, in dem sein entfernt von der Aufblasvorrichtung 23 angeordneter vorderster Bereich nach innen gestülpt ist, um einen eingestülpten Abschnitt 51 zu definieren. Vorzugsweise sind benachbarte Bereiche des eingestülpten Abschnitts 51 des Airbags 50 anfänglich durch eine Heftnaht 52 zusammengeheftet, um eine Reißnaht zu definieren, die so konfiguriert ist, dass sie während eines Aufblasens des Airbags 50 reißt oder platzt. Fig. 7 veranschaulicht diese Konfiguration eines Airbags 50 in einem Stadium während des Aufblasens, in dem die Reißnaht in dieser Weise zerstört wird. Zu* sehen ist, dass lediglich der Abschnitt der Heftnaht 52, der den geringsten Abstand zur Aufblasvorrichtung 23 aufweist noch intakt ist,
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während sämtliche der übrigen Nahtstiche der Heftnaht 52 während des Aufblasens des Airbags bereits gerissen sind. Diese Anordnung hat die Aufgabe die Charakteristiken des Aufblasens der oben erwähnten Anordnungen zu reproduzieren, so dass der Airbag 50 während der frühen Stadien des Entfaltens sich so aufbläht, dass er die Polsterung, die anfänglich den weiter innenliegenden Abschnitt des Stützwulstes 14 bildet, mit dem Insassen 16 auf dem Sitz in Anlage bringt, bevor der Airbag 50 vollständig aufgeblasen ist, so dass er sich zu Gänze zwischen dem den Sitz besetzenden Insassen 16 und der Seite des Kraftfahrzeugs 17 ausbreitet.
Fig. 8 veranschaulicht noch ein weiteres Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung, das wieder zwei gesonderte Airbags verwendet, allerdings sind hier die beiden Airbags so eingerichtet, dass sie nicht wie in dem oben beschrieben ersten Ausführungsbeispiel ineinanderliegend, sondern benachbart zueinander aufgeblasen werden. In dieser Anordnung sind ein dem Fahrzeuginneren zugewandter Airbag 60 und ein der Fahrzeugaußenseite zugewandter Airbag 61 beide über ein Ablenkschild 30 mit derselben Aufblasvorrichtung 23 strömungsmäßig verbunden, wobei die Aufblasvorrichtung und das Ablenkschild gemeinsam an dem Träger 10 in einer im Wesentlichen identischen Weise befestigt sind, wie sie oben im Zusammenhang mit dem ersten Äusführungsbeispiel beschrieben ist.
Der dem Fahrzeuginneren zugewandte Airbag 60 ist so angeordnet, dass er sich im Wesentlichen zwischen dem der Fahrzeugaußenseite zugewandten Airbag 61 und dem den Sitz besetzenden Insassen 16 aufbläht, während hingegen der der Fahrzeugaußenseite zugewandte Airbag 61 so angeordnet ist,
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dass er sich zwischen dem dem Fahrzeuginneren zugewandten Airbag 60 und dem Träger 10 aufbläht. Der dem Fahrzeuginneren zugewandte Airbag 60 ist so dimensioniert, dass er, wenn er vollkommen aufgeblasen ist (wie im Wesentlichen in Fig. 8 veranschaulicht), eine größere Breite aufweist als der der Fahrzeugaußenseite zugewandte Airbag 61, in dem Sinne, dass der dem Fahrzeuginneren zugewandte Airbag 60 sich in einer Querrichtung um eine größere Entfernung zwischen dem Träger 10 und dem den Sitz besetzenden Insassen 16 ausbreitet als der der Fahrzeugaußenseite zugewandte Airbag 61. Allerdings ist der der Fahrzeugaußenseite zugewandte Airbag 61 so dimensioniert, dass er sich, nachdem die beiden Airbags vollkommen aufgeblasen sind, weiter von der Aufblasvorrichtung 23 aus in eine nach vorne weisende Richtung ausbreitet als der dem Fahrzeuginneren zugewandte Airbag 60. Diese Zwillingsairbaganordnung hat dementsprechend wieder die Aufgabe, die oben erwähnten Charakteristiken des Aufblasens der zuvor beschriebenen Ausführungsbeispiele zu reproduzieren, bei denen der dem Fahrzeuginneren zugewandte Airbag 60 rascher einen vollkommen aufgeblasenen Zustand erreicht und daher während des Entfaltens in einem frühen Stadium mit dem den Sitz besetzenden Insassen 16 in Anlage kommt, während der der Fahrzeugaußenseite zugewandte Airbag 61 danach weiter aufgeblasen wird, um einen vollkommen entfalteten Zustand zu erreichen, in dem er sich entlang der Seite des den Sitz besetzenden Insassen 16 zwischen dem Insassen 16 und der Seite eines Kraftfahrzeugs 17 erstreckt.
Während die oben beschriebenen Ausführungsbeispiele Verfahren des Aufrollens oder des Zickzackfaltens verwenden, um die Airbags zu packen, sollte es klar sein, das andere geeignete Konfigurationen des Packens verwendet werden könnten.
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Die in der vorstehenden Beschreibung, den Schutzansprüchen und der Zeichnung offenbarten Merkmale des Gegenstandes dieser Unterlagen können einzeln als auch in beliebigen Kombinationen untereinander für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausführungsformen wesentlich sein.
Claims (27)
1. Fahrzeugsitz (1) mit einer Sitzfläche (2) und einer Rückenlehne (5), wobei die Rückenlehne (5) einen mit einer Polsterung (7) abgedeckten Rahmen (6) aufweist, und mit einer einen aufblasbaren Airbag (28, 29, 40, 50, 60, 61) umfassenden und strömungsmäßig mit einer Aufblasvorrichtung (23) verbundenen Airbageinheit (22), wobei die Airbageinheit (22) teilweise innerhalb des Rahmens (6) der Rückenlehne (5) angeordnet und die Aufblasvorrichtung (23) derart positioniert ist, um in Bezug auf die Rückenlehne (5) in einer nach vorne weisenden Richtung Gas in den Airbag (28, 29, 40, 50, 60, 61) zu leiten, so dass eine Aktivierung der Airbageinheit (22) ein Aufblasen der Airbags bewirkt derart, dass sich zumindest ein Abschnitt des Airbags zwischen dem Rahmen (6) und einem den Sitz (1) besetzenden Insassen (16) erstreckt.
2. Fahrzeugsitz nach Anspruch 1, bei dem die Airbageinheit (22) so befestigt ist, dass die Aufblasvorrichtung (23) benachbart zu dem hintersten Bereich des Rahmens (6) angeordnet ist.
3. Fahrzeugsitz nach Anspruch 1 oder 2, bei dem die Airbageinheit (22) so befestigt ist, dass der Airbag (28, 29, 40, 50, 60, 61) wenn dieser aufgeblasen wird, gegen den Abschnitt des Rahmens (6) in Anlage steht.
4. Fahrzeugsitz nach einem der vorausgehenden Ansprüche, bei dem die Airbageinheit (22) eine Hülle (31) aufweist, in deren Innern der Airbag anfänglich gepackt ist, und die Hülle (31) eine Sollbruchlinie (32) definiert, die beim Aufblasen des Airbags zum Brechen eingerichtet ist, so dass der sich aufblasende Airbag aus der Hülle (31) hervorbricht, und wobei die Hülle (31) derart ausgestaltet ist, dass beim Aufblasen des Airbags ein Abschnitt der Hülle (31) den Rückenlehnenrahmen (6) berührt, um im Wesentlichen von dem Rahmen (6) aus nach vorne zu ragen und eine Stütze zu definieren, gegen die der Airbag beim Aufblasen in Anlage steht.
5. Fahrzeugsitz nach Anspruch 4, bei dem der Abschnitt der Hülle (31) so ausgestaltet ist, dass er mit dem Rahmen (6) derart in Eingriff kommt, dass er sich auch nach innen in den Rahmen (6) erstreckt.
6. Fahrzeugsitz nach Anspruch 4 oder 5, bei dem der Abschnitt der Hülle (31) eine verstärkende Rippe (32) umfasst.
7. Fahrzeugsitz nach einem der vorausgehenden Ansprüche, bei dem die Airbageinheit (22) einen inneren Airbag (28) und einen äußeren Airbag (29) umfasst, wobei der innere Airbag (28) innerhalb des äußeren Airbags (29) vorgesehen ist, und beide Airbags (28, 29) mit der Aufblasvorrichtung (23) strömungsmäßig verbunden sind, so dass sie auf eine Aktivierung der Airbageinheit (22) hin beide gemeinsam aufgeblasen werden.
8. Fahrzeugsitz nach Anspruch 7, bei dem der äußere Airbag (29) größer ist als der innere Airbag (28), in dem Sinne, dass er sich in vollkommen aufgeblasenem Zustand von der Aufblasvorrichtung (23) aus weiter nach vorne erstreckt.
9. Fahrzeugsitz nach Anspruch 7 oder 8, bei dem der innere Airbag (28) und der äußere Airbag (29) anfänglich in einem gepackten Zustand bereitgestellt sind, in dem der innere Airbag (28) und zumindest ein Abschnitt des äußeren Airbags (29) in einer im Wesentlichen zickzackartigen Weise an Faltlinien (35) zusammengefaltet sind, die im Wesentlichen parallel zu der sich von der Sitzfläche (2) weg erstreckende Achse (9) der Rückenlehne (5) verlaufen.
10. Fahrzeugsitz nach Anspruch 7 oder 8, bei dem der innere Airbag (28) und der äußere Airbag (29) anfänglich in einem gepackten Zustand bereitgestellt sind, in welchem der innere Airbag (28) und zumindest ein Abschnitt des äußeren Airbags (29) spiralförmig um eine sich von der Sitzfläche (2) weg erstreckende Achse (9) der Rückenlehne (5) zusammengerollt sind.
11. Fahrzeugsitz nach Anspruch 9 in Abhängigkeit von Anspruch 8, bei dem ein Abschnitt (37) des äußeren Airbags (29), der sich vorbei an dem vordersten Abschnitt des inneren Airbags (28) erstreckt, anfänglich spiralförmig um eine Achse gewickelt ist, die im Wesentlichen parallel zu der sich von der Sitzfläche (2) weg erstreckenden Achse (9) der Rückenlehne (5) verläuft.
12. Fahrzeugsitz nach Anspruch 10 in Abhängigkeit von Anspruch 8, bei dem ein Abschnitt des äußeren Airbags (29), der sich vorbei an dem vordersten Abschnitt des inneren Airbags (28) erstreckt, anfänglich in einer im Wesentlichen zickzackartigen Weise an Faltlinien (35) zusammengefaltet ist, die im Wesentlichen parallel zu der sich von der Sitzfläche (2) weg erstreckenden Achse (9) der Rückenlehne (5) verlaufen.
13. Fahrzeugsitz nach einem der Ansprüche 1 bis 6, bei dem die Airbageinheit (22) einen einzelnen Airbag (40) mit zwei aufblasbaren Kammern (41, 42) umfasst, wobei die erste (41) der Kammern unmittelbar benachbart zu der Aufblasvorrichtung (23) angeordnet ist und die zweite Kammer (42) bezüglich der ersten Kammer (41) weiter vorne angeordnet ist, so dass sie von der Aufblasvorrichtung (23) durch die erste Kammer (41) beabstandet ist, wobei der Airbag so konstruiert ist, dass auf eine Aktivierung der Airbageinheit (22) hin die erste (41) der Kammern vollkommen aufgeblasen wird, bevor mit dem Aufblasen der zweiten Kammer (42) begonnen wird.
14. Fahrzeugsitz nach Anspruch 13, bei dem die zwei Kammern (41, 42) durch eine Reißnaht (43) voneinander getrennt sind, die geeignet ausbildet ist, um zu platzen oder zu reißen, wenn die erste Kammer (41) mit einem vorgegebenen Gasdruck aufgeblasen wird, um daraufhin ein Aufblasen der zweiten Kammer (42) zu ermöglichen.
15. Fahrzeugsitz nach Anspruch 13, bei dem die zwei Kammern (41, 42) durch eine Naht (43) voneinander getrennt sind, die entlang ihrer Länge ein oder mehrere Öffnungen (44) aufweist, um das Strömen von Gas durch diese hindurch zu ermöglichen.
16. Fahrzeugsitz nach einem der Ansprüche 13 bis 15, bei dem ein Entlüftungsloch (45) in dem Airbag in dem Bereich des vordersten Abschnitts der zweiten Kammer (42) vorgesehen ist.
17. Fahrzeugsitz nach einem der Ansprüche 1 bis 6, bei dem die Airbageinheit (22) einen einzelnen Airbag (50) umfasst, der so ausbildet ist, dass der vorderste Bereich des Airbags entfernt von der Aufblasvorrichtung (23) in sich selbst nach innen gefaltet ist, um einen eingestülpten Abschnitt (51) zu definieren.
18. Fahrzeugsitz nach Anspruch 17, bei dem benachbarte Bereiche des eingestülpten Abschnitts (51) des Airbags (50) anfänglich durch Nahtstiche (52) zusammengeheftet sind, um eine Reißnaht zu definieren, die beim Aufblasen des Airbags (6) zum Reißen oder Platzen eingerichtet ist.
19. Fahrzeugsitz nach einem der Ansprüche 13 bis 17, bei dem der Airbag (50) anfänglich in einem gepackten Zustand bereitgestellt ist, in dem zumindest ein Abschnitt des Airbags in einer im Wesentlichen zickzackartigen Weise an Faltlinien zusammengefaltet ist, die im Wesentlichen parallel zu der sich von der Sitzfläche (2) weg erstreckenden Achse (9) der Rückenlehne (5) verlaufen.
20. Fahrzeugsitz nach einem der Ansprüche 11 bis 17, bei dem der Airbag (50) in einem gepackten Zustand bereitgestellt ist, in dem zumindest ein Abschnitt des Airbags anfänglich spiralförmig um eine Achse gewickelt ist, die im Wesentlichen parallel zu der sich von der Sitzfläche (2) weg erstreckenden Achse (9) der Rückenlehne (5) verläuft.
21. Fahrzeugsitz nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei dem die Airbageinheit (22) einen dem Fahrzeuginneren zugewandten Airbag (60) und einen der Fahrzeugaußenseite zugewandten Airbag (61) umfasst, wobei der dem Fahrzeuginneren zugewandte Airbag (60) innerhalb des der Fahrzeugaußenseite zugewandten Airbags (61) angeordnet ist und der der Fahrzeugaußenseite zugewandte Airbag (61) zwischen dem dem Fahrzeuginneren zugewandten Airbag (60) und dem besagten Abschnitt des Rahmens (6) angeordnet ist und beide Airbags (60, 61) mit derselben Aufblasvorrichtung (23) strömungsmäßig verbunden sind.
22. Fahrzeugsitz nach Anspruch 21, bei dem die beiden Airbags (60, 61) so dimensioniert sind, dass der dem Fahrzeuginneren zugewandte Airbag (60) sich über eine größere Entfernung zwischen dem Abschnitt des Rahmens (6) und dem den Sitz (1) besetzenden Insassen (16) erstreckt als der der Fahrzeugaußenseite zugewandte Airbag (61).
23. Fahrzeugsitz nach Anspruch 21 oder 22, bei dem die beiden Airbags (60, 61) so dimensioniert sind, dass der der Fahrzeugaußenseite zugewandte Airbag (61) sich weiter von der Aufblasvorrichtung (23) weg erstreckt als der dem Fahrzeuginneren zugewandte Airbag (60), wenn die beiden Airbags (60, 61) vollkommen aufgeblasen sind.
24. Fahrzeugsitz nach einem der Ansprüche 21 bis 23, bei welchem der dem Fahrzeuginneren zugewandte Airbag (60) und der der Fahrzeugaußenseite zugewandte Airbag (61) anfänglich in einem gepackten Zustand bereitgestellt sind, in welchem der dem Fahrzeuginneren zugewandte Airbag (60) und zumindest ein Abschnitt des der Fahrzeugaußenseite zugewandten Airbags (61) in einer im Wesentlichen zickzackartigen Weise an Faltlinien zusammengefaltet sind, die im Wesentlichen parallel zu der sich von der Sitzfläche (2) weg erstreckenden Achse (9) der Rückenlehne (5) verlaufen.
25. Fahrzeugsitz nach einem der Ansprüche 21 bis 23, bei welchem der dem Fahrzeuginneren zugewandte Airbag (60) und der der Fahrzeugaußenseite zugewandte Airbag (61) anfänglich in einem gepackten Zustand bereitgestellt sind, in welchem der dem Fahrzeuginneren zugewandte Airbag (60) und zumindest ein Abschnitt des der Fahrzeugaußenseite zugewandten Airbags (61) spiralförmig um eine Achse zusammengerollt sind, die im Wesentlichen zu der von der Sitzfläche (2) weg erstreckenden Achse (9) der Rückenlehne (5) parallel verläuft.
26. Fahrzeugsitz nach Anspruch 24 in Abhängigkeit von Anspruch 23, bei dem ein Abschnitt des der Fahrzeugaußenseite zugewandten Airbags (61), der sich vorbei an dem vordersten Abschnitt des dem Fahrzeuginneren zugewandten Airbags (60) erstreckt, anfänglich spiralförmig um eine Achse gewickelt ist, die im Wesentlichen parallel zu der sich von der Sitzfläche (2) weg erstreckenden Achse (9) der Rückenlehne (5) verläuft.
27. Fahrzeugsitz nach Anspruch 25 in Abhängigkeit von Anspruch 23, bei dem ein Abschnitt des der Fahrzeugaußenseite zugewandten Airbags (61), der sich vorbei an dem vordersten Abschnitt des dem Fahrzeuginneren zugewandten Airbags (60) erstreckt, anfänglich in einer im Wesentlichen zickzackartigen Weise an Faltlinien zusammengefaltet ist, die im Wesentlicher parallel zu der sich von der Sitzfläche (2) weg erstreckenden Achse (9) der Rückenlehne (5) verlaufen.
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