DE20305904U1 - Kabine zum Duschen und/oder Dampfbaden mit klappbaren Sitzen - Google Patents
Kabine zum Duschen und/oder Dampfbaden mit klappbaren SitzenInfo
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Description
963 GM 03011
10.04.2003 1
Bezeichnung: Kabine zum Duschen und/oder Dampfbaden mit klappbaren Sitzen
Beschreibung
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Die vorbekannten einfachen Duschkabinen, die einen wannenförmigen Boden, Seitenwände und wenigstens eine Tür aufweisen, und die mit einer an einer Seitenwand festlegbaren Handbrause versehen waren, sind zwischenzeitlich im Rahmen des Wellness-Gedankens weiterentwickelt und durch eine Vielzahl von zusätzlichen Funktionselementen ergänzt worden, wie an der Wand angeordnete Düsenfelder für eine Körpermassage, Kopf- und/oder Regenbrausen, Leuchten, Lautsprecher o. dgl., so daß sich längere Aufenthaltszeiten in der Kabine ergeben.
Eine weitere Entwicklung ist die Ausbildung zur Dampfbadekabine, wobei die Kabine eine obere Abdeckung erhält und mit Hilfe eines Dampferzeugers Dampf in den Innenraum eingeleitet werden kann. Gerade ein Dampfbad bedingt längere Aufenthaltszeiten, die im Hinblick auf eine gute Entspannung entspre-0 chend lang bemessen sein müssen. Für einen entspannten Aufenthalt waren bisher die bekannten Kabinen entweder mit herausnehmbaren Hockern oder mit an der Wand befestigten abklappbaren Sitzen versehen, wie dies beispielsweise in DE 198 39 650 A dargestellt und beschrieben ist.
Lose in den Kabineninnenraum einstellbare Hocker ermöglichen eine Positionsänderung des Benutzers gegenüber dem Dampfeintritt und/oder der Strahlrichtung von Düsenköpfen. Der Nachteil besteht jedoch darin, daß ein loses, raumfüllendes Bauelement vorhanden ist, das bei einer Nutzung als Dusche hinderlich ist und dementsprechend vor der Benutzung aus der Kabine herausgenommen werden muß. Dieser Nachteil ist durch die vorstehend erwähnten Klappsitze vermieden, da diese bei Nichtbenutzung hochgeklappt werden können und dementsprechend der Kabineninnenraum in voller Breite zur Verfügung steht.
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Die bisher bekannten Klappsitze erlauben insbesondere bei größeren, für die Benutzung durch zwei Personen vorgesehenen und dementsprechend mit zwei Klappsitzen ausgerüsteten Dampfbadekabinen keine Veränderung der Sitzposition innerhalb des Kabineninnenraums.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Kabine zum Duschen und/oder Dampfbaden zu schaffen, die eine bessere Nutzung der Sitzgelegenheiten bietet.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung gelöst durch eine Kabine zum Duschen und/oder Dampfbaden mit einem wannenförmigen Boden, Seitenwänden und wenigstens einer Tür, wobei entlang wenigstens einer Seitenwand und mit Abstand hierzu eine horizontal ausgerichtete Stange vorgesehen ist, an der eine Sitzplatte längs der Stange verschiebbar und aus einer horizontalen Gebrauchsstellung in eine vertikale Ruhestellung schwenkbar gehalten ist, die mit wenigstens einem bewegbaren Stützfuß versehen ist, der in der Gebrauchsstellung mit der Sitzplatte verriegelbar ist. Durch diese Konzeption werden die durch einen Klappsitz gegebenen Vorteile weiterhin ausgenutzt. Durch die Längsverschiebbarkeit der Sitzplatte an der Stange ist jedoch der Vorteil gegeben, daß die Sitzposition innerhalb des Kabineninnenraums veränderbar ist. Bei Dampfbadekabinen, die für die Nutzung durch zwei Personen ausgelegt sind, sind die gegenseitigen Sitzpositionen so einzurichten, daß die Benutzer sich gegenseitig nicht stören oder bei sogenannten Eckkabinen die beiden Sitzplatten zu einer Bank zusammengeschoben werden können.
Durch einen vorzugsweise in dem der Stange abgekehrten, vorderen Randbereich der Sitzplatte angeordneten Stützfuß ergibt sich eine bessere Lastverteilung, als dies bei den bisher bekannten, durch einen Anschlag an der Seitenwand in Gebrauchsstellung gehaltenen Sitzplatten der Fall ist. Die Beanspruchung der Seitenwände wird hierdurch reduziert.
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Dadurch, daß die Sitzplatte aus der horizontalen Gebrauchsstellung nach unten in die gegenüber der Seitenwand in etwa parallele Ruhestellung verschwenkbar ausgebildet ist, wird der auf der Unterseite der Sitzplatte angeordnete und für die Ruhestellung beispielsweise umlegbare Stützfuß in der Ruhestellung "unsichtbar", so daß sich bei einer Benutzung als reine Dusche eine gegenüber den bisher bekannten hochklappbaren Sitzen bessere Optik ergibt.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß das Material der Sitzplatte die Stange umgreift. Hierdurch entfallen zum einen besondere Befestigungsmittel, und zum anderen ergibt sich durch eine derartige Ausführung ohne zusätzliche oder ohne sichtbare Anlenkungsbeschlage ebenfalls eine bessere und gefälligere Optik.
Die Sitzplatte kann grundsätzlich aus allen bisher üblichen Materialien, so beispielsweise auch aus Holz, hergestellt sein. Besonders zweckmäßig ist jedoch, wenn die Sitzplatte aus einem Kunststoffmaterial geformt ist.
Zur Erhöhung der Festigkeit im Bereich der Anlenkung der Sitzplatte an der Stange ist in weiterer Ausgestaltung der Erfindung ferner vorgesehen, daß in das Material der Sitzplatte wenigstens ein die Stange umgreifender Gelenkkörper eingesetzt ist, der aus einem Material besteht, das eine höhere Festigkeit aufweist als das Material der Sitzplatte. Hierdurch ist die Möglichkeit gegeben, für die Sitzplatte ein ausreichend festes Kunststoffmaterial zu verwenden, das nach Möglichkeit eine hinsichtlich des Hautgefühls angenehme Oberfläche aufweist. Um jedoch die Belastungen im Bereich der Anlenkung zuverlässig aufnehmen zu können, sind in dieses Kunststoffmaterial entsprechende Gelenkkörper eingesetzt, die ebenfalls aus einem Kunststoffmaterial bestehen können, das jedoch im Hinblick auf die Festigkeitseigenschaften ausgewählt ist.
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In einer zweckmäßigen Ausgestaltung der Erfindung ist hierbei ferner vorgesehen, daß der Gelenkkörper durch ein Metallband gebildet wird. Bei der Verwendung eines korrosionsbeständigen Metalls, wie beispielsweise nichtrostendem Stahl, läßt sich mit geringen Materialquerschnitten eine hohe Festigkeit erzielen.
Für die Verbindung des Stützfußes mit der Sitzplatte ist in Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, daß die Sitzplatte auf ihrer Unterseite im Bereich ihres der Stange abgekehrten vorderen Randes mit einer Aufnahme zur steckbaren Verbindung mit dem Stützfuß versehen ist. Die Aufnahme kann hierbei durch einen Vorsprung gebildet werden, die in einen rohrförmigen Stützfuß eingreift oder aber durch eine entsprechende Ausnehmung in der Sitzplatte gebildet wird, in die der Stützfuß mit seinem freien Ende eingesteckt wird. Hierzu kann auf der Unterseite der Sitzplatte ein Klemm-Mittel vorgesehen sein, in das der Stützfuß für die Ruhestellung eingeklipst wird.
In einer anderen Ausgestaltung ist vorgesehen, daß die Sitzplatte auf ihrer Unterseite mit einem Gelenkelement versehen ist, über das der Stützfuß verriegelbar an der Sitzplatte angelenkt ist. In diesem Fall wird zum Abschwenken der Sitzplatte in die Ruhestellung zunächst die Verriegelung zwischen Sitzplatte und Stützfuß gelöst und dieser dann gegen die Unterseite der Sitzplatte abgeschwenkt, so daß auch hier wiederum der Stützfuß in der Ruhestellung mit der Sitzplatte verbunden bleibt.
Die Erfindung wird anhand schematischer Zeichnungen für ein Ausführungsbeispiel näher erläutert. Es zeigen:
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Fig. 1 in einer perspektivischen Ansicht eine Dampfbadekabine,
Fig. 2 eine Sitzplatte in Gebrauchsstellung, 5
Fig. 3 eine Sitzplatte gemäß Fig. 2, abgeklappt, in Ruhestellung,
Fig. 4 eine Sitzplatte gemäß Fig. 2 mit Blick gegen die Unterseite,
Fig. 5 in vergrößerter Darstellung eine Ausbildung der Anlenkung der Sitzplatte.
In Fig. 1 ist als Ausführungsbeispiel eine sogenannte "Eckkabine" dargestellt, die in einer durch zwei Gebäudewände 1 begrenzten Raumecke aufgestellt ist. Die Kabine besteht im wesentlichen aus einem wannenförmigen Boden 2, den Gebäudewänden 1 zugeordneten Seitenwänden 3, die im eckennahen Bereich 0 über eine Querwand 4 miteinander verbunden sind. Der hinter der Querwand 4 verbleibende Zwickelraum dient der Unterbringung von Leitungen und insbesondere der Unterbringung eines Dampferzeugers. Der im Dampferzeuger erzeugte Dampf wird über Dampfeinlasse 4.1 in den Kabineninnenraum eingeleitet, die an der Querwand 4 angeordnet sind.
Raumseitig schließen sich an die Seitenwände 3 Seitenwandtei-Ie 5 und Türelemente 6 an. Im Übergangsbereich zwischen den Seitenwänden 3 und den feststehenden Seitenwandteilen 5 ist ein Hohlprofil 7 angeordnet, das beispielsweise mit feststehenden, in den Innenraum der Kabine gerichteten Düsenköpfen versehen ist. Der Kabinenraum ist auf der Oberseite mit einer Abdeckung 8 verschlossen.
Entlang jeder Seitenwand 3 ist jeweils eine Stange 9.1 und 9.2 angeordnet, an der entsprechend eine Sitzplatte 10.1 und 10.2 schwenkbar gehalten ist. Die Sitzplatte 10.1 ist in der
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Gebrauchsstellung dargestellt, während die Sitzplatte 10.2 in der nach unten abgeklappten Ruhestellung dargestellt ist.
Die beiden Sitzplatten 10.1 und 10.2 sind nicht nur schwenkbar, sondern auch in Längsrichtung der Stangen 9 (Pfeil 11) verschiebbar gelagert, so daß die Sitzplatten 10.1 und 10.2 in der Gebrauchsstellung relativ zu den Dampfeinlassen 4.1 verschoben werden können, und so der Benutzer im Innenraum eine andere Sitzposition für sich einstellen kann.
Die Sitzplatten 10.1 und 10.2 sind jeweils mit wenigstens einem Stützfuß 12 versehen, der zweckmäßigerweise am vorderen, der Stange 9 abgekehrten Rand der Sitzplatte 10 angeordnet ist. Der Stützfuß 12 ist relativ zur Sitzplatte 10 mit dieser bewegbar verbunden, so daß zum Abklappen in die Ruhstellung, wie für die Sitzplatte 10.2 dargestellt, der zugehörige Stützfuß auf der Unterseite der Sitzplatte 10, d.h. bezogen auf den Kabineninnenraum hinter der Sitzplatte 10 angeordnet ist.
Die Verbindung zwischen Sitzplatte 10 und Stützfuß 12 kann in einfachster Form in der Weise erfolgen, daß an der Unterseite der Sitzplatte 10 eine Aufnahme zur steckbaren Verbindung mit dem Stützfuß 12 angeordnet ist. Diese Aufnahme kann beispielsweise durch einen Vorsprung gebildet werden, der in eine entsprechende Ausnehmung am zugehörigen Ende des Stützfußes 12 einsteckbar ist. Es ist aber auch möglich, in der Unterseite der Sitzplatte 10 eine entsprechende Ausnehmung vorzusehen, in die der Stützfuß 12 mit seinem freien Ende eingesteckt wird. Um den Stützfuß 12 in der Ruhestellung der Sitzplatte 10 aufbewahren zu können, ist es zweckmäßig, wenn auf der Unterseite der Sitzplatte 10 ein entsprechendes Klemmelement angeordnet ist, in das der Stützfuß 12 flachverlaufend unter der Sitzplatte 10 eingeklemmt werden kann. Vorteilhaft ist es jedoch, wenn der Stützfuß 12 über eine verriegelbare Anlenkung mit der Sitzplatte 10 verbunden ist. Ein Ausfüh-
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rungsbeispiel hierfür ist in den Fig. 2, 3 und 4 dargestellt und wird nachfolgend näher beschrieben.
In Fig. 2 ist eine Ausführungsform für eine Sitzplatte 10 mit einem Stützfuß 12 in Gebrauchsstellung dargestellt, der über ein verriegelbares Gelenkelement 16 mit der Stützplatte 10 verbunden ist. Bei der hier dargestellten Ausführungsform weist das Gelenkelement 16 einen fest auf der Unterseite der Sitzplatte 10 angeordneten Gelenkkopf 16.1 auf, in dem ein Querbolzen 17 gelagert ist. Der Stützfuß 12 ist zumindest in seinem gelenknahen Bereich rohrförmig ausgebildet und mit zwei Langlöchern 12.1 versehen, durch die der im Gelenkelement 16.1 befestigte Bolzen 17 hindurchgeführt ist. Auf der Unterseite ist in der Sitzplatte 10 eine Aufnahme 18 in Form eines Sacklochs vorgesehen, in das das eine Ende des Stützfußes 12 eingeschoben wird, so daß sich hier eine formschlüssige Steckverbindung ergibt, die auch hohe Seitenkräfte aufzunehmen vermag. Auch die umgekehrte Anwendung eines Vorsprungs an der Sitzplatte 10, der in das rohrförmige Ende des Stützfußes 12 eingreift, ist möglich.
Soll die Sitzplatte 10 aus der in Fig. 2 dargestellten Gebrauchsstellung in die in Fig. 3 dargestellte Ruhestellung abgeklappt werden, wird die Sitzplatte 10 geringfügig hochgeschwenkt, so daß der Stützfuß 12 aus der Aufnahme 18 herausgezogen und dann in Richtung des Pfeiles 19 gegen die Unterseite der Sitzplatte 10 verschwenkt werden kann, so wie dies in Fig. 3 und auch in Fig. 4 dargestellt ist.
Wie aus Fig. 3 ersichtlich, wird der Stützfuß 12 infolge der relativen Verschiebung gegenüber der abgeschwenkten Sitzplatte 10 in Richtung auf den Boden wiederum mit der Sitzplatte 10 verriegelt. Hierdurch ist gewährleistet, daß beim Hochschwenken aus der Ruhestellung in die Gebrauchsstellung der Stützfuß 12 nicht abklappt, sondern durch eine gezielte Handhabung aus der Ruhstellung in die Gebrauchsstellung der Stützfuß 12 entsprechend Fig. 2 umgelegt werden muß.
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Sofern die größte Erstreckung der Sitzplatte 10 senkrecht zur Stange 9 kleiner ist als die für eine bequeme Sitzposition erforderliche Länge des Stützfußes 12, ist es zweckmäßig, wenn, wie in Fig. 4 dargestellt, der Stützfuß 12 nicht in einer senkrecht zur Stange 9 ausgerichteten Ebene verschwenkbar ist, sondern, wie Fig. 4 zeigt, in einer hierzu geneigt ausgerichteten Ebene.
Wie aus Fig. 1 ableitbar, können die beiden Sitzplatten 10.1 und 10.2 nicht nur, wie vorbeschrieben, aus ihrer Ruhestellung in die Gebrauchsstellung hochgeklappt werden, sondern sie können bei entsprechender Bemessung auch gegeneinander verschoben werden, so daß bei dem in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel die beiden Sitzplatten 10.1 und 10.2 so gegeneinander verschoben werden können, daß eine in etwa kreisringförmige Bank gegeben ist.
Die Sitzplatte 10 ist zweckmäßigerweise aus zwei spiegelbildlichen Formteilen aus Kunststoff zusammengesetzt, so daß die jeweils gegeneinander gerichteten innenliegenden Seiten der Formteile entsprechende Stegkonturen aufweisen, die die Festigkeit erhöhen. Die beiden Formteile sind dann fest miteinander verbunden.
Wie in Fig. 5 dargestellt, umgreift die Sitzplatte 10 im Anlenkungsbereich die Stange 9. Hierzu ist eine zur Unterseite hin offene Ausnehmung 20 vorgesehen, in die ein die Stange 9 umgreifendes Gelenkelement 21, beispielsweise in Form eines Metallbandes, eingelegt ist, das über eine Schraubverbindung 22 fest mit der Sitzplatte 10 verbunden ist.
Wie in Fig. 3 und Fig. 4 angedeutet, ist die Sitzplatte 10 auf ihrer Oberseite mit einer Vertiefung 23 versehen, so daß der Körper auch bei einem Anlehnen mit dem Rücken an die Seitenwand 3 am Gesäß zuverlässig abgestützt ist. Durch die Anordnung einer Durchtrittsöffnung 24 an dem tiefsten Punkt der
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schalenförmigen Vertiefung 23 ist sichergestellt, daß während der Benutzung sich bildendes Kondensat abläuft.
Die Erfindung ist nicht auf die vorbeschriebene Form der sogenannten "Eckkabine" beschränkt. Die verschieb- und verschwenkbaren Sitze entsprechend der Erfindung können auch für Kabinen zum Duschen und/oder Dampfbaden eingesetzt werden, die als sogenannte "Vorwandkabine" nur an einer Raumlängswand angeordnet sind und dementsprechend eine im wesentliehen ebenflächige Rückwand aufweisen, an der die Stangen 9 entsprechend gleichachsig ausgerichtet sind.
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Claims (8)
1. Kabine zum Duschen und/oder Dampfbaden mit einem wannenförmigen Boden (2), Seitenwänden (3, 5) und wenigstens einer Tür (6), wobei entlang wenigstens einer Seitenwand (3) und mit Abstand hierzu eine horizontal ausgerichtete Stange (9) vorgesehen ist, an der eine Sitzplatte (10) längs der Stange (9) verschiebbar und aus einer horizontalen Gebrauchsstellung in eine vertikale Ruhestellung schwenkbar gehalten ist, die mit wenigstens einem bewegbaren Stützfuß (12) versehen ist, der in der Gebrauchsstellung mit der Sitzplatte (10) verriegelbar ist.
2. Kabine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Material der Sitzplatte (10) die Stange (9) umgreift.
3. Kabine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der Anlenkung der Sitzplatte (10) an der Stange (9) wenigstens ein in das Material der Sitzplatte (10) eingesetzter Gelenkkörper (21) vorgesehen ist, der aus einem Material besteht, das eine höhere Festigkeit aufweist als das Material der Sitzplatte (10).
4. Kabine nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Gelenkkörper (21) durch ein Metallband gebildet wird.
5. Kabine nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Sitzplatte (10) auf ihrer Unterseite im Bereich ihres der Stange (9) abgekehrten, vorderen Randes mit einer Aufnahme zur steckbaren Verbindung mit dem Stützfuß (12) versehen ist.
6. Kabine nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Sitzplatte (10) auf ihrer Unterseite mit einem Gelenkelement (16) versehen ist, über das der Stützfuß (12) verriegelbar an der Sitzplatte (10) angelenkt ist.
7. Kabine nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß bei der Anordnung von zwei Sitzplatten (10.1, 10.2) die gegeneinander gerichteten Kanten der beiden Sitzplatten (10.1, 10.2) parallel zueinander ausgerichtet sind und die Sitzplatten (10.1, 10.2) zu einer Bank gegeneinander zusammengeschoben werden können.
8. Kabine nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Sitzplatte (10) auf ihrer Oberseite eine schalenförmige Vertiefung (23) aufweist und am Tiefpunkt mit einer Durchtrittsöffnung (24) versehen ist.
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Publications (1)
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Cited By (3)
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| CN108324533A (zh) * | 2018-01-25 | 2018-07-27 | 安徽梵玉康体教育咨询有限公司 | 一种自动按摩的健身器材 |
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2003
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Legal Events
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| R207 | Utility model specification |
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20060509 |
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| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
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| R158 | Lapse of ip right after 8 years |
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