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DE20305857U1 - Angelgerät - Google Patents

Angelgerät

Info

Publication number
DE20305857U1
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DE
Germany
Prior art keywords
fishing
cover
fishing tackle
tackle according
subsequent
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20305857U
Other languages
English (en)
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Priority to DE20305857U priority Critical patent/DE20305857U1/de
Publication of DE20305857U1 publication Critical patent/DE20305857U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01KANIMAL HUSBANDRY; AVICULTURE; APICULTURE; PISCICULTURE; FISHING; REARING OR BREEDING ANIMALS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; NEW BREEDS OF ANIMALS
    • A01K97/00Accessories for angling
    • A01K97/06Containers or holders for hooks, lines, sinkers, flies or the like

Landscapes

  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Environmental Sciences (AREA)
  • Animal Husbandry (AREA)
  • Biodiversity & Conservation Biology (AREA)

Description

Angelgerät
Beschreibung Gattung
Die Neuerung betrifft ein Angelgerät.
Stand der Technik
Es ist bekannt, Angelruten mit Angelschnüren, ggf. einem sogenannten Vorfach, Schwimmer und Haken, Fliegen oder dergleichen, auszurüsten. Die Angelschnur kann bedarfsweise mit einer mit einem Fangbügel versehenen Rolle auf- und abgewickelt werden. Zur Schonung der Schwimmer werden diese bei Nichtgebrauch der Angelrute abgenommen, was besonders für den Transport gilt, weil die in der Regel weichen, oftmals sehr teuren und farblich angelegten Schwimmer sonst beschädigt werden könnten. Hiermit ist nicht nur ein erhöhter Arbeitsaufwand verbunden, sondern die Schwimmer, ggf. Vorfächer oder dergleichen, müssen in umständlicher Weise separat ordnungsgemäß verstaut und bei Gebrauch wieder ausgepackt und mit der Angelschnur in geeigneter Weise verbunden werden.
Oftmals kommt es hierbei auch zu einem Verheddern der Angelschnur und ggf. zu Beschädigungen des Schwimmers, ganz abgesehen davon, dass diese Handhabungsweise umständlich und zeitaufwendig ist.
Aufgabe
Der Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Angelgerät mit Angelrute, Angelschnur und Schwimmer und dergleichen unter anderem so zu verbessern, dass die Handhabungsfähigkeit erheblich erhöht und Beschädigungen am Schwimmer weitgehend ausgeschlossen werden.
Lösung
Die Aufgabe wird durch die in Schutzanspruch 1 wiedergegebenen Merkmale gelöst.
Einige Vorteile
Bei dem erfindungsgemäßen mit Angelrute, Angelschnur und Schwimmer ausgerüsteten Angelgerät wird durch eine zu öffnende und zu verschließende formstabile Hülle der Schwimmer am Angelgerät geschützt. Dadurch brauchen der Schwimmer und die mit ihm verbundenen Teile, z. B. Angelschnur, Vorfach,
Angelhaken oder dergleichen nicht mehr bei Nichtgebrauch von dem Angelgerät, insbesondere der Angelrute, gelöst und in umständlicher Weise verstaut zu werden. Vielmehr steht der Schwimmer mit den mit ihm verbundenen Teilen sofort zur Verfügung, nachdem die formstabile Hülle entfernt ist. Diese Hülle kann mit einem Schnellverschluss versehen sein, mittels derer sich der Schwimmer an der Angelrute selbst transportsicher anordnen lässt. Alle sonstigen mit dem An- und Abbau des Schwimmers und der mit ihm verbundenen Teile einhergehenden Manipulationen entfallen somit. Es ist lediglich noch erforderlich, die Angelschnur in üblicher Weise, zum Beispiel auf einer Rolle, weitgehend aufzuspulen, den Haken oder dergleichen an der Angelrute festzulegen und dann den Schwimmer transportsicher in der Hülle zu sichern.
Weitere erfinderische Ausführungsformen
Bei Ausgestaltung gemäß Schutzanspruch 2 wird die Hülle mit dem darin angeordneten Schwimmer an der Angelrute durch Schnellverschluss arretiert.
Schutzanspruch 3 beschreibt eine Ausführungsform, bei welcher die Hülle zweiteilig ausgebildet ist. Auf diese Weise ist es möglich, einen Teil der Hülle zwischen Schwimmer und Angelrute zu schieben und den anderen Teil der Hülle zum Verschließen der Hülle von der anderen Seite über den Schwimmer zu klappen und zu verschließen.
Gemäß Schutzanspruch 4 weist die Hülle auf diametral einander gegenüberliegenden Seiten der Angelschnur angepasste Durchbrechungen auf, die sich beim Zusammenklappen der Hüllenteile zu einer entsprechenden Öffnung ergänzen und durch die die Angelschnur hindurchtritt.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn gemäß Schutzanspruch 5 eines der Hüllenteile mit einem oder mehreren Bändern versehen ist, mittels derer sich die Hülle an der Angelrute anordnen, insbesondere lösbar befestigen lässt.
Dies kann bei der aus Schutzanspruch 6 ersichtlichen Ausführungsform durch Klettverschlussstreifen geschehen, während bei der Ausführungsform nach Schutzanspruch 7 die Befestigungsstreifen Druckknöpfe aufweisen, mittels derer ein festes Verbinden der formstabilen Hülle mit der Angelrute möglich ist.
Bei der Ausführungsform nach Schutzanspruch 8 erfolgt dagegen das Befestigen der formstabilen Hülle durch Verknoten, durch Schleifen oder dergleichen.
Bei der Ausführungsform nach Schutzanspruch 9 sind die Hüllenteile durch Schwenkgelenke miteinander verbunden.
Gemäß Schutzanspruch 10 weist die formstabile Hülle eine länglich gestreckte, im Querschnitt kreisrunde, oder eckige, oder ovale oder auch polygonförmige oder rechteckförmige Form auf, die an den einander gegenüberliegenden Stirnseiten Durchbrechungen für den Durchtritt der Angelschnur aufweist.
In den Schutzansprüchen 11 und 12 sind weitere sehr vorteilhafte Ausführungsformen der Neuerung beschrieben. Insbesondere durch die Befestigung mittels eines Clips lässt sich ein leichtes Lösen und Befestigen erzielen, was auch bei einer Klammer gegeben ist.
Wird die Hülle aus Holz, aus Styropor aus einem geeigneten Kunststoff hergestellt, lässt sich die Hülle leicht bearbeiten und demgemäss herstellen. Soweit Kunststoff in Betracht kommt, wird man hierfür einen Kunststoff wählen, der in geeignetem Maße licht- und ozonbeständig sowie gegen die beim Angeln auftretenden Wässer auch beständig ist, zum Beispiel auch seewasserbeständig ist.
In der Zeichnung ist die Neuerung - teils schematisch - beispielsweise veranschaulicht. Es zeigen:
Fig. 1 ein als Angelrute ausgebildetes Angelgerät in der Ansicht;
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Fig. 2 eine formstabile Hülle, geschlossen dargestellt, mit dem seitlich ersichtlichen Befestigungsband;
Fig. 3 eine Seitenansicht auf die formstabile Hülle von der anderen Seite, und Fig. 4 die geöffnete formstabile Hülle.
Mit dem Bezugszeichen 1 ist eine Angelrute bezeichnet, die üblicherweise mit einer Angelschnur 2 und mehreren Führungsösen 3 für die Angelschnur 2 sowie einer Rolle 4 zum Auf- und Abwickeln der Angelschnur 2 mit Fangbügel 5 versehen ist. Das Bezugszeichen 6 bezeichnet einen Betätigungshebel für die Rolle 4, die in geeigneter Weise mit der Angelrute 1 durch ein Befestigungsteil 7 verbunden ist.
Die Angelschnur 2 weist an ihrem Ende einen Angelhaken 8 auf, der an einer der Führungsösen 3 der Angelrute zwecks Transport festgelegt ist.
Mit dem Bezugszeichen 9 ist eine formstabile Hülle bezeichnet, die aus zwei Hüllenteilen 10 und 11 besteht. Die Hüllenteile 10 und 11 umschließen in ihrem Inneren einen Raum 12, in dem ein Schwimmer 13 anzuordnen ist. Die dem Schwimmer 13 zugeordnete Angelschnur 1 tritt durch auf entgegengesetzten Seiten der Hülle 9 angeordneten Durchbrechungen 14 und 15 heraus. Die aus Fig. 4
ersichtlichen Durchbrechungen ergänzen sich jeweils zu der z. B. kreisförmigen Durchbrechung 14 bzw. 15, die dem Außendurchmesser der Angelschnur 2 insbesondere angepasst ist. Die innere Länge des Raumes 12 ist so groß bemessen, dass die Angelschnur 2 hierin gut Platz hat (Fig. 1).
Wenigstens mit einem der Hüllenteile, z. B. 11, ist ein Befestigungsband 16 fest, z. B. durch Kleben, verbunden, das an seinen jeweiligen Endabschnitten mit geeigneten Klettverschlussteilen versehen ist. Auf diese Weise kann das Befestigungsband 16 nach dem Anordnen des Schwimmers 13 in dem Raum 12 und dem Zuklappen der Teile 10 und 11 in die geschlossene Form (Fig. 1) durch das Befestigungsband 16 mit der Angelrute 1 fest, aber lösbar, verbunden werden (Fig. 1). Auf diese Weise braucht der Schwimmer 13 zwecks Transport des Angelgerätes nicht mehr von der Angelschnur 2 entfernt zu werden, sondern kann gebrauchsfertig an dieser verbleiben und ist vor Beschädigungen geschützt. Nach dem Öffnen und Entfernen der Hülle 9 und dem Entkuppeln des Angelhakens 8 von einer der Führungsösen 3 steht das Angelgerät wieder voll funktionsfähig zur Verfügung. Eine Beschädigung des Schwimmers 13 ist nicht möglich, da er durch die Hülle 9 geschützt ist.
Die Hülle 9 kann aus einem metallischen, nicht rostenden Werkstoff, bevorzugt aber aus Kunststoff, bestehen, der in üblicher Weise gegen die beim Angeln auftretenden aggressiven Mittel, wie Seewasser, Süßwasser, Fette, resistent, aber
• ·
auch ozonbeständig ist, so dass er auch bei längerer Lichteinstrahlung seine Funktion nicht einbüßt. Bevorzugt kommen hierfür Polyamide oder Polyurethan-Kunststoffe in Betracht. Zur farblichen Hervorhebung kann zum Beispiel die Hülle 9 in einer Signalfarbe, zum Beispiel orange-rot, gehalten sein, so dass schon von weitem ersichtlich ist, dass der Schwimmer 13 zwar an der Angel in funktionsbereiter Stellung ist, aber noch transportsicher geschützt ist.
Die in den Schutzansprüchen und in der Beschreibung beschriebenen sowie aus der Zeichnung ersichtlichen Merkmale können sowohl einzeln als auch in beliebigen Kombinationen für die Verwirklichung der Neuerung wesentlich sein.
Bezugszeichenliste
1 Angelrute
2 Angelschnur
3 Führungsösen
4 Rolle
5 Fangbügel
6 Betätigungshebel
7 Befestigungsteil
8 Angelhaken
9 Hülle, formstabile
10 Hüllenteil
11
12 Raum
13 Schwimmer
14 Durchbrechung
15
16 Befestigungsband

Claims (12)

1. Angelgerät mit einer Angelrute, Angelschnur, Schwimmer mit Haken oder dergleichen, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwimmer (13) bei Nichtbenutzung des Angelgerätes von einer zu öffnenden, formstabilen Hülle (9) umgeben ist, die am Angelgerät angeordnet ist.
2. Angelgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle (9) am Angelgerät lösbar durch Schnellverschluss befestigt ist.
3. Angelgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle (9) aus zwei Hüllenteilen (10, 11) besteht.
4. Angelgerät nach Anspruch 1 oder einem der darauffolgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle (9) auf diametral gegenüberliegenden Seiten der Angelschnur (2) angepasste Durchbrechungen (14, 15) aufweist, die sich beim Zusammenklappen der Hüllenteile (10) zu diesen Durchbrechungen (14, 15) ergänzen und durch die die Angelschnur (2) hindurchtritt.
5. Angelgerät nach Anspruch 1 oder einem der darauffolgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eines der Hüllenteile mit einem oder mehreren Befestigungsbändern (16) versehen ist, mittels derer sich die formstabile Hülle (9) an der Angelrute (1) anordnen, insbesondere lösbar, befestigen lässt.
6. Angelgerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungsband (16) mit Klettverschlüssen versehen ist.
7. Angelgerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungsband (16) durch mindestens einen Druckknopf zu arretieren ist.
8. Angelgerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungsband (16) durch Verknoten, durch Schleifen oder dergleichen, an der Angelrute (1) zu befestigen ist.
9. Angelgerät nach Anspruch 1 oder einem der darauffolgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Hüllenteile (10, 11) durch Gelenke schwenkbeweglich miteinander verbunden sind.
10. Angelgerät nach Anspruch 1 oder einem der darauffolgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die formstabile Hülle (9) eine länglich gestreckte, im Querschnitt kreisrunde, oder eckige, oder ovale, oder auch polygonförmige oder rechteckige Form aufweist, die an den einander gegenüberliegenden Stirnseiten die Durchbrechungen (14, 15) für den Durchtritt der Angelschnur (2) aufweisen.
11. Angelgerät nach Anspruch 1 oder einem der darauffolgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle (9) oder die Hüllenteile (10) durch einen Clip oder durch eine Klammer befestigbar sind.
12. Angelgerät nach Anspruch 1 oder einem der darauffolgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle (9) aus Holz, Styropor oder einem sonstigen geeigneten Kunststoff, insbesondere aus einem Polyamid oder aus einem Polyurethankunststoff, besteht.
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