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Die Erfindung betrifft eine Transporteinheit für Langgutprodukte
wie Bretter, Rohre, Profileisen und dgl., ausgebildet insbesondere
als Kragarmregal mit vorzugsweise Ständern aus Doppel-T-Profil und sich
von diesen aus erstreckenden Kragarmen.
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Zur Lagerung von Langgutprodukten
der beschriebenen Art eignen sich eine Vielzahl bekannter Regale
oder Stellagen und hier insbesondere Kragarmregale mit einzelnen
Kragarmen, die gut an unterschiedliche Langgutprodukte und Kommissionen
angepasst werden können.
So ist beispielsweise aus der schweizerischen Patentschrift 511750
ein Lagergestell für
Stangen und Rohre mit aufrechten Ständern bekannt, deren untere
Enden mit im gegenseitigen Abstand angeordneten Gestellfüßen verbunden sind.
Die oberen und die unteren Enden der Ständer sind horizontal und diagonal
durch Befestigungsträger
miteinander verbunden. Von diesen Ständern aus erstrecken sich senkrecht
zu den Befestigungsträgern
Kragarme, die mit einem am Kragarmende angeordneten Aufhängeorgan
in praktisch senkrechter Zuordnung zu den Ständern mit den Ständern lösbar verbunden
sind.
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In der deutschen Patentschrift 82545
wird ein zerlegbares Lagergestell beschieben, insbesondere für Stangen,
Flacheisen, Rohre u. dgl., mit Ständern aus nebeneinander mit
Abstand angeordneten U-Profilen, zwischen die mit Abstand übereinander horizontal
verlaufende Einstecköffnungen
eingeschweißt
sind. In diese Einstecköffnungen,
deren rechteckige Querschnitte den Tragar men angepasst sind, sind
Tragarme aus Vierkantrohr mit einem Ende eingesteckt und am eingesteckten
Ende mit einem quer durch die Einstecköffnungen gesetzten Steckbolzen
gegen Verschieben bzw. Herausfallen gesichert. In den Einstecköffnungen
sind die Tragarme sicher geführt
bzw. abgestützt
und die Höhenlage
der Tragarme kann durch Umstecken leicht verändert werden.
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Bei dem aus dem deutschen Gebrauchsmuster
DE 296 22 112 U1 bekannten
Kragarmregal sind die Kragarme zu ihrer Befestigung an einem Ständer aus
Doppel-T-Profil mit einem doppel-U-förmigen Befestigungsende mit
vorspringenden Schenkeln ausgebildet. Diese Schenkel werden durch
Ausstanzungen eines Flansches des Ständers durchgesteckt und der
an der Rückseite
des Flansches wieder nach außen
durchgeschobene Bereich am Ende jedes Schenkels mit einem Sperrelement
gesichert. Dabei kommt diesem Sperrelement vorzugsweise auch eine
tragende Funktion zu.
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Weiterhin ist aus der europäischen Patentschrift
EP 0 061 514 B1 ein
Kragarmregal bekannt mit Doppel-T-Profilständern und in den Flanschen paarweise
im Abstand voneinander und in gleicher Höhe übereinander angeordneten Ausstanzungen. Am
Ende jedes Kragarms befindet sich eine der Abstützung des Kragarms dienende
Fußplatte
mit zwei Haken als Halteelemente, die lösbar in die Ausstanzungen der
Ständer
eingehängt
werden.
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Schließlich ist aus der amerikanischen
Patentschrift
US 4,023,684 ein
Kragarmregal bekannt, dessen Kragarme mit einer am Kragarmende angeschweißten Fußplatte
mit dem Ständer
fest verschraubt sind. Zur Stabilisierung des Kragarmregals sind
am unteren Ende der Ständer
jeweils Stützfüße in Kragarmausrichtung
angeordnet und die Ständer durch
horizontale und diagonale Verstrebungen miteinander verschraubt.
Stützfüße, Ständer und
Kragarme sind jeweils aus unterschiedlich dimensionierten Doppel-T-Profilen
gefertigt.
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Aufgabe der Erfindung ist es, unter
Verwendung eines an sich bekannten Regals eine Transporteinheit
für Langgutprodukte
anzugeben, die eine einfache Kommissionierung verschiedener Transportgüter an verschiedene
Kunden erlaubt mit beliebiger Entnahme einer Kommission aus dem
Regal, ohne jeweils die darunter bzw. dahinter liegenden Kommissionen
aus- und wieder einräumen
zu müssen.
Dabei ist sicherzustellen, dass die Transportgüter sicher und gefahrlos transportiert
werden können, ohne
ihre stabile Lage während
des Transports zu verlieren.
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Diese gestellte Aufgabe wird gelöst mit den kennzeichnenden
Merkmalen des Anspruchs 1 der Erfindung dadurch, dass das Kragarmregal
auf der Ladefläche
eines Transportfahrzeugs, vorzugsweise eines LKW-Aufliegers angeordnet
ist, und dass zumindest an einzelnen Kragarmen in Anpassung an die
Art der Transportgüter
zu deren sicherem Transport jeweils ein Spanngurtsystem vorgesehen
ist. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Für
den erfindungsgemäßen Transport
der Langgutprodukte mit einem Kragarmregal auf einem fahrbaren Untersatz,
beispielsweise auf einem LKW-Auflieger,
ist es wegen der während
des Transports auftretenden dynamischen Belastungen unbedingt erforderlich,
dass diese Regale nicht nur in sich mechanisch stabil sind, sondern
auch stabil mit dem Fahruntersatz verbunden sind. Weiterhin ist
es unbedingt erforderlich, dass die Transportgüter fest mit dem Regal verspannt
sind, damit sie während
des Transports mit dem Regal ortsfest verbunden bleiben und nicht
auf dem Regal verschoben werden oder herunterfallen. Dies könnte ansonsten
die Verkehrssicherheit gefährden
und auch für
die Gleichgewichtslage des Transportfahrzeugs unter Umständen fatale
Folgen haben, abgesehen von Beschädigungen oder Verlust der Ladegüter.
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Das erfindungsgemäße Spanngurtsystem zur Verspannung
der Transportgüter
auf den Kragarmen des Kragarmregals besteht im Wesentlichen je Kragarm
aus einem Spanngurt mit einem Haken, einer Spannratsche mit einem
Haken und einer Profilklemme. Je nach Länge der Transportgüter und
der Anzahl unterschiedlicher Kommissionen können nur einzelne Kragarme
und im Bedarfsfall alle Kragarme mit einem derartigen Spanngurtsystem
ausgerüstet sein.
Die beispielhafte Befestigung dieses Spanngurtsystems am einzelnen
Kragarm des Kragarmregals und seine Wirkungsweise ist dabei wie
folgt:
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Der Spanngurt wird zunächst an
der Ständerseite
des Kragarms mit dem Gurthaken befestigt, beispielweise unterhalb
oder oberhalb des Kragarms an einer vorhandenen Ausstanzung des
Ständers. Bei
der Befestigung des Gurthakens unterhalb des Kragarms wird das freie
Ende des Spanngurts durch eine Nut in der Fußplatte des Kragarms, die der
Breite und der Tiefe des Spanngurtes entspricht, von der Unterseite
zur Oberseite des Kragarms und dann dort im Bogen über das
auf dem Kragarm aufliegende und zu befestigende Transportgut zu
einer Profilklemme geführt.
Durch die Profilklemme, die zwischen dem zu befestigenden Transportgut
und dem Kragarmende auf den Kragarm aufgeschoben ist und die der
Spanngurt in einer s-förmigen
Schlinge durchläuft,
wird der Spanngurt wieder zum Kragarm zurück geführt und anschließend mit
einer Spannratsche gespannt. Die Spannratsche ist dabei am freien
Ende des Kragarms mit einem Haken befestigt, so dass das aufliegende
Transportgut mit dem Kragarm fest zwischen dem ständerseitigen
Ende bzw. der Fußplatte
des Kragarms und dem freien Kragarmende bzw. der Profilklemme verspannt
ist.
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Die Profilklemme, die den oben über das Transportgut
laufenden Spanngurt wieder zum Kragarm zurückführt, besteht aus einem Klemmfuß mit einer
profilierten Ausnehmung, die das Aufschieben der Profilklemme auf
den Kragarm ermöglicht.
Mit dieser Ausnehmung, die beispielsweise der Profilierung der oberen
Hälfte
eines Doppel-T-Profils des Kragarms angepasst ist, kann die Profilklemme
bis in die Nähe
des auf dem Kragarm aufliegenden Transportgutes aufgeschoben werden.
Um eine Klemmwirkung auf den Spanngurt ausüben zu können, sind am oberen Teil des
Klemmfußes
mit Abstand zwei Stangen rechtwinklig zur Kragarmausrichtung angeordnet,
um die der Spanngurt klemmend s-förmig geschlungen wird.
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Zur Stabilisierung des Kragarms mit
seinem fahrbaren Untersatz sind erfindungsgemäß die Ständer mit der Ladefläche, beispielsweise
mit den Rahmenholmen und/oder den Rahmentraversen eines LKW-Aufliegers,
fest aber lösbar
mit hoher Kraftableitung in den Boden verbunden, um auch bei schweren Auflagelasten
durch die dynamische Beanspruchung während des Transports einen
sicheren Stand des Kragarmregals zu gewährleisten.
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Insbesondere für eine größere Anzahl an kleineren Kommissionen
und für
die Lagerung bzw. für
den Transport von Profilen, Rohren, Stäben, Knüppeln etc. – im Gegensatz großflächigen Gütern wie
beispielsweise Spanplatten –,
werden erfindungsgemäß extra
flache Doppel-T-Profile als Kragarme verwendet. Damit werden kleinere
Unterteilungen am Kragarmregal und damit mehr als übliche Kragarmebenen
möglich
und so auf diese Weise mehr Lademöglichkeiten für eine größere Anzahl
an Kommissionen geschaffen, die dann jeweils in einer Kragarmebene
einzeln erfindungsgemäß verspannt sind.
Um eine zusätzliche
leichtere Zugänglichkeit auf
das gesamte Kragarmregal zu schaffen, sind nach einer weiteren vorteilhaften
Ausgestaltung der Erfindung die Ständer auf der Längs-Mittelachse
der Ladefläche
angeordnet, so dass sich die Kragarme zu beiden Seiten der Ständer von
diesen aus quer zur Längs-Mittelachse
erstrecken. Auf diese Weise wird dann der Zugriff über die
beiden Längsseiten des
Kragarmregals möglich
mit dem Vorteil der einfacheren Kommissionierung der Güter verschiedener Kunden
und der Möglichkeit,
weitgehend unabhängig von
der Beladungsreihenfolge das Kragarmregal in geänderter Reihenfolge zu entladen.
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Als Regale für den Langgut-Transport eigen sich
demnach alle Kragarmregale, die fest mit der Ladefläche verbunden
werden können
und die in sich besonders stabil sind. Zur inneren Stabilität des Kragarmregals
sind dessen Ständer üblicherweise mit
Hilfe von Streben fest miteinander verbunden (verschraubt oder verschweißt) und
der Kragarm ist mit seinem Fuß fest
mit dem Ständer
verschraubt. Es können
auch solche Kragarmregale verwendet werden, deren Kragarme mit dem
Ständer
nicht fest verschraubt, sondern beispielweise nur am Ständer eingehängt sind
und deshalb quer zur Kragarmausrichtung an ihrem freien Ende instabil
sind. Je nach der Befestigungsart des Kragarms wird deshalb gemäß der Erfindung
vorgeschlagen, zusätzlich
zu der in Kragarmausrichtung wirksamen Verspannung durch das Spanngurtsystem
den Kragarm, vorzugsweise an seinem freien Ende, rechtwinklig oder
schräg
zur Kragarmausrichtung durch geeignete Mittel zu verspannen.
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Weitere Einzelheiten, Vorteile und
Merkmale der Erfindung werden nachfolgend an in schematischen Zeichnungsfiguren
abgebildeten Ausführungsbeispielen
näher erläutert.
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Es zeigen:
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1 einen
LKW-Auflieger mit einem Kragarmregal mit an einer Längsseite
angeordneten Ständern,
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2 einen
Ständer
mit eingehängtem
Gurthaken mit Blick auf die Kragarmunterseite,
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3 einen
Ständer
mit eingehängtem
Gurthaken mit Blick von der Seite,
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4 eine
Profilklemme mit eingeführtem Spanngurt,
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5 eine
auf dem oberen Flansch des Kragarms aufgeschobene Profilklemme,
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6 die
am Ende des Kragarms eingehängte
Spannratsche während
des Spannvorgangs.
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In 1 ist
ein beispielhaftes Transportsystem 1 zum Transport von
Langgutprodukten dargestellt. Das Transportsystem 1 besteht
aus einem LKW-Auflieger 30 mit einem auf dessen Ladefläche 31 angeordneten
Kragarmregal 2 und einer Spannvorrichtung für das auf
den Kragarmen 3 aufliegende Transportgut 20. Im
dargestellten Beispiel befinden sich die aus Doppel-T-Profil gebildeten
Ständer 10 des
Kragarmregals 2 an der hinteren Längsseite des LKW-Aufliegers 30 mit
nach vorn sich erstreckenden Stützfüßen 16,
die auf der Ladefläche 31 aufliegen. Die
aus Doppel-T-Profil bestehenden Kragarme 3 erstrecken sich
gleichfalls nur nach vorn, was besonders für den Transport großflächiger Langprodukte von
Vorteil ist.
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Wie in den folgenden 2 bis 6 weiter
ausgeführt
wird, besteht eine einzelne Spannvorrichtung zur Befestigung der
Transportgüter 20 aus
einem Spanngurt 8 mit einem in Form eines Doppelhakens ausgebildeten
Gurthaken
9, einer Profilklemme 12 und einer Spannratsche 18 mit
einem Doppelhaken 19.
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In 2 ist
mit Blick von unten die Unterseite eines Kragarms 3 dargestellt,
der mit seiner Fußplatte 4 in
Ausstanzungen 11 des Ständers 10 eingehängt ist.
Durch eine in der Fußplatte 4 ausgebildete Nut 5 ist
der Spanngurt 8 zwischen Fußplatte 4 und Ständer 10 geführt und
mit dem am Ende des Spanngurts 8 angeordneten Doppelhaken 9 in
zwei nebeneinander liegenden Ausstanzungen 11 des Ständers 10 befestigt.
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In 3 ist
diese Befestigung des Spanngurts 8 mit seinem Doppelhaken 9 am
Ständer 10 und
die Führung
des Spanngurts 8 von der Unterseite zur Oberseite des Kragarms 3 durch
die Nut 5 der Fußplatte 4 in
perspektivischer Seitenansicht dargestellt. Wie dieser Darstellung
weiter entnommen werden kann, ist das Transportgut 20 auf
dem Kragarm bis zum Ständer 10 geschoben
und der Spanngurt 8 wird unmittelbar nach seinem Austritt
aus der Fußplatte 4 mit
dem Transportgut 20 in Kontakt gebracht.
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Wie 4 zeigt,
ist der Spanngurt 8 über
das Transportgut 20 geführt
und an der dem Ständers 10 abgewandten
Seite durch eine Profilklemme 12 geführt. Die Profilklemme 12 besteht
aus einem Klemmfuß 13 mit
zwei in seinem oberen Teil oberhalb des Kragarms 3 übereinander
angeordneten, als Klemmstangen 15 wirkenden Schrauben,
um die der Spanngurt 8 s-förmig geschlungen ist. Der Klemmfuß 13 besitzt
in seinem unteren Teil eine profilierte Ausnehmung 14,
die dem oberen Flansch 6 des Kragarms 3 so angepasst
ist, dass der Klemmfuß 13 der Profilklemme 12 auf
den Kragarm 3 aufgeschoben werden kann.
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In 5 ist
das freie Ende 7 des Kragarms 3 mit aufgeschobener
Profilklemme – ohne
Spanngurt 8 und ohne Transportgut 20 – dargestellt.
Insbesondere die Ausbildung der kompletten Profilklemme 12 mit
seinem Klemmfuß 13 und
den beiden schraubenförmigen
Klemmstangen 15 sowie die Befestigung der Profilklemme 12 mit
ihrer profilierten Ausnehmung 14 durch Aufschieben auf
den oberen Flansch 6 des Kragarms 3 wird durch
diese Darstellung deutlich hervorgehoben.
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In 6 ist
schließlich
der restliche Teil der Spannvorrichtung dargestellt. Der s-förmig durch
die Profilklemme 12 geführte
Spanngurt 8 ist in eine Spannratsche 18 eingeführt und
wird durch diese von einer Bedienperson spannbar. Das Ende der Spannratsche 18 ist
mit einem Doppelhaken 19 versehen, der am freien Ende 7 des
Kragarms 3 an dessen oberem Flansch 6 eingehängt ist
und der die vom Spanngurt 8 übertragene volle Spannkraft
aufnimmt, reduziert durch die Bremswirkung der beiden schraubenförmigen Klemmstangen 15 der
Profilklemme 12.
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Die Erfindung ist nicht auf das dargestellte Ausführungsbeispiel
beschränkt.
Insbesondere die profilierte Ausbildung der Ständer und der Kragarme, die
Anordnung der Ständer
auf der Ladefläche – in der
Seitenmitte oder an der Seite – sowie
der Befestigungsort und die Ausbildung der Befestigungshaken sind
erfindungsgemäß weitgehend
durch den Fachmann variierbar.
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- 1
- Transporteinheit
- 2
- Kragarmregal
- 3
- Kragarm
- 4
- Fußplatte
von 3
- 5
- Nut
in 4
- 6
- oberer
Flansch von 3
- 7
- freies
Ende von 3
- 8
- Spanngurt
- 9
- Doppelhaken
von 8
- 10
- Ständer
- 11
- Ausstanzungen
von 10
- 12
- Profilklemme
- 13
- Klemmfuß
- 14
- profilierte
Aussparung in 13
- 15
- Klemmschraube
- 16
- Stützfüße von 10
- 18
- Spannratsche
- 19
- Doppelhaken
von 18
- 20
- Transportgut
- 30
- LKW-Auflieger
- 31
- Ladefläche von 30