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DE20304146U1 - Transporteinheit - Google Patents

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DE20304146U1
DE20304146U1 DE20304146U DE20304146U DE20304146U1 DE 20304146 U1 DE20304146 U1 DE 20304146U1 DE 20304146 U DE20304146 U DE 20304146U DE 20304146 U DE20304146 U DE 20304146U DE 20304146 U1 DE20304146 U1 DE 20304146U1
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Germany
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cantilever
transport unit
tension belt
stand
hook
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Ohra Regalanlagen GmbH
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Ohra Regalanlagen GmbH
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60PVEHICLES ADAPTED FOR LOAD TRANSPORTATION OR TO TRANSPORT, TO CARRY, OR TO COMPRISE SPECIAL LOADS OR OBJECTS
    • B60P7/00Securing or covering of load on vehicles
    • B60P7/06Securing of load
    • B60P7/135Securing or supporting by load bracing means
    • B60P7/15Securing or supporting by load bracing means the load bracing means comprising a movable bar
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60PVEHICLES ADAPTED FOR LOAD TRANSPORTATION OR TO TRANSPORT, TO CARRY, OR TO COMPRISE SPECIAL LOADS OR OBJECTS
    • B60P7/00Securing or covering of load on vehicles
    • B60P7/06Securing of load
    • B60P7/08Securing to the vehicle floor or sides
    • B60P7/12Securing to the vehicle floor or sides the load being tree-trunks, beams, drums, tubes, or the like

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Warehouses Or Storage Devices (AREA)

Abstract

Transporteinheit (1) für Langgut-Transportgüter (20) wie Bretter, Rohre, Profileisen und dgl., ausgebildet insbesondere als Kragarmregal (2) mit vorzugsweise Ständern (10) aus Doppel-T-Profil und sich von diesen aus erstreckenden Kragarmen (3), dadurch gekennzeichnet, dass es auf der Ladefläche (31) eines Transportfahrzeugs, vorzugsweise eines LKW-Aufliegers (30) angeordnet ist, und dass zumindest an einzelnen Kragarmen (3) in Anpassung an die Art der Transportgüter (20) zu deren sicherem Transport jeweils ein Spanngurtsystem (8, 9, 12, 18, 19) vorgesehen ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Transporteinheit für Langgutprodukte wie Bretter, Rohre, Profileisen und dgl., ausgebildet insbesondere als Kragarmregal mit vorzugsweise Ständern aus Doppel-T-Profil und sich von diesen aus erstreckenden Kragarmen.
  • Zur Lagerung von Langgutprodukten der beschriebenen Art eignen sich eine Vielzahl bekannter Regale oder Stellagen und hier insbesondere Kragarmregale mit einzelnen Kragarmen, die gut an unterschiedliche Langgutprodukte und Kommissionen angepasst werden können. So ist beispielsweise aus der schweizerischen Patentschrift 511750 ein Lagergestell für Stangen und Rohre mit aufrechten Ständern bekannt, deren untere Enden mit im gegenseitigen Abstand angeordneten Gestellfüßen verbunden sind. Die oberen und die unteren Enden der Ständer sind horizontal und diagonal durch Befestigungsträger miteinander verbunden. Von diesen Ständern aus erstrecken sich senkrecht zu den Befestigungsträgern Kragarme, die mit einem am Kragarmende angeordneten Aufhängeorgan in praktisch senkrechter Zuordnung zu den Ständern mit den Ständern lösbar verbunden sind.
  • In der deutschen Patentschrift 82545 wird ein zerlegbares Lagergestell beschieben, insbesondere für Stangen, Flacheisen, Rohre u. dgl., mit Ständern aus nebeneinander mit Abstand angeordneten U-Profilen, zwischen die mit Abstand übereinander horizontal verlaufende Einstecköffnungen eingeschweißt sind. In diese Einstecköffnungen, deren rechteckige Querschnitte den Tragar men angepasst sind, sind Tragarme aus Vierkantrohr mit einem Ende eingesteckt und am eingesteckten Ende mit einem quer durch die Einstecköffnungen gesetzten Steckbolzen gegen Verschieben bzw. Herausfallen gesichert. In den Einstecköffnungen sind die Tragarme sicher geführt bzw. abgestützt und die Höhenlage der Tragarme kann durch Umstecken leicht verändert werden.
  • Bei dem aus dem deutschen Gebrauchsmuster DE 296 22 112 U1 bekannten Kragarmregal sind die Kragarme zu ihrer Befestigung an einem Ständer aus Doppel-T-Profil mit einem doppel-U-förmigen Befestigungsende mit vorspringenden Schenkeln ausgebildet. Diese Schenkel werden durch Ausstanzungen eines Flansches des Ständers durchgesteckt und der an der Rückseite des Flansches wieder nach außen durchgeschobene Bereich am Ende jedes Schenkels mit einem Sperrelement gesichert. Dabei kommt diesem Sperrelement vorzugsweise auch eine tragende Funktion zu.
  • Weiterhin ist aus der europäischen Patentschrift EP 0 061 514 B1 ein Kragarmregal bekannt mit Doppel-T-Profilständern und in den Flanschen paarweise im Abstand voneinander und in gleicher Höhe übereinander angeordneten Ausstanzungen. Am Ende jedes Kragarms befindet sich eine der Abstützung des Kragarms dienende Fußplatte mit zwei Haken als Halteelemente, die lösbar in die Ausstanzungen der Ständer eingehängt werden.
  • Schließlich ist aus der amerikanischen Patentschrift US 4,023,684 ein Kragarmregal bekannt, dessen Kragarme mit einer am Kragarmende angeschweißten Fußplatte mit dem Ständer fest verschraubt sind. Zur Stabilisierung des Kragarmregals sind am unteren Ende der Ständer jeweils Stützfüße in Kragarmausrichtung angeordnet und die Ständer durch horizontale und diagonale Verstrebungen miteinander verschraubt. Stützfüße, Ständer und Kragarme sind jeweils aus unterschiedlich dimensionierten Doppel-T-Profilen gefertigt.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, unter Verwendung eines an sich bekannten Regals eine Transporteinheit für Langgutprodukte anzugeben, die eine einfache Kommissionierung verschiedener Transportgüter an verschiedene Kunden erlaubt mit beliebiger Entnahme einer Kommission aus dem Regal, ohne jeweils die darunter bzw. dahinter liegenden Kommissionen aus- und wieder einräumen zu müssen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Transportgüter sicher und gefahrlos transportiert werden können, ohne ihre stabile Lage während des Transports zu verlieren.
  • Diese gestellte Aufgabe wird gelöst mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 der Erfindung dadurch, dass das Kragarmregal auf der Ladefläche eines Transportfahrzeugs, vorzugsweise eines LKW-Aufliegers angeordnet ist, und dass zumindest an einzelnen Kragarmen in Anpassung an die Art der Transportgüter zu deren sicherem Transport jeweils ein Spanngurtsystem vorgesehen ist. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Für den erfindungsgemäßen Transport der Langgutprodukte mit einem Kragarmregal auf einem fahrbaren Untersatz, beispielsweise auf einem LKW-Auflieger, ist es wegen der während des Transports auftretenden dynamischen Belastungen unbedingt erforderlich, dass diese Regale nicht nur in sich mechanisch stabil sind, sondern auch stabil mit dem Fahruntersatz verbunden sind. Weiterhin ist es unbedingt erforderlich, dass die Transportgüter fest mit dem Regal verspannt sind, damit sie während des Transports mit dem Regal ortsfest verbunden bleiben und nicht auf dem Regal verschoben werden oder herunterfallen. Dies könnte ansonsten die Verkehrssicherheit gefährden und auch für die Gleichgewichtslage des Transportfahrzeugs unter Umständen fatale Folgen haben, abgesehen von Beschädigungen oder Verlust der Ladegüter.
  • Das erfindungsgemäße Spanngurtsystem zur Verspannung der Transportgüter auf den Kragarmen des Kragarmregals besteht im Wesentlichen je Kragarm aus einem Spanngurt mit einem Haken, einer Spannratsche mit einem Haken und einer Profilklemme. Je nach Länge der Transportgüter und der Anzahl unterschiedlicher Kommissionen können nur einzelne Kragarme und im Bedarfsfall alle Kragarme mit einem derartigen Spanngurtsystem ausgerüstet sein. Die beispielhafte Befestigung dieses Spanngurtsystems am einzelnen Kragarm des Kragarmregals und seine Wirkungsweise ist dabei wie folgt:
  • Der Spanngurt wird zunächst an der Ständerseite des Kragarms mit dem Gurthaken befestigt, beispielweise unterhalb oder oberhalb des Kragarms an einer vorhandenen Ausstanzung des Ständers. Bei der Befestigung des Gurthakens unterhalb des Kragarms wird das freie Ende des Spanngurts durch eine Nut in der Fußplatte des Kragarms, die der Breite und der Tiefe des Spanngurtes entspricht, von der Unterseite zur Oberseite des Kragarms und dann dort im Bogen über das auf dem Kragarm aufliegende und zu befestigende Transportgut zu einer Profilklemme geführt. Durch die Profilklemme, die zwischen dem zu befestigenden Transportgut und dem Kragarmende auf den Kragarm aufgeschoben ist und die der Spanngurt in einer s-förmigen Schlinge durchläuft, wird der Spanngurt wieder zum Kragarm zurück geführt und anschließend mit einer Spannratsche gespannt. Die Spannratsche ist dabei am freien Ende des Kragarms mit einem Haken befestigt, so dass das aufliegende Transportgut mit dem Kragarm fest zwischen dem ständerseitigen Ende bzw. der Fußplatte des Kragarms und dem freien Kragarmende bzw. der Profilklemme verspannt ist.
  • Die Profilklemme, die den oben über das Transportgut laufenden Spanngurt wieder zum Kragarm zurückführt, besteht aus einem Klemmfuß mit einer profilierten Ausnehmung, die das Aufschieben der Profilklemme auf den Kragarm ermöglicht. Mit dieser Ausnehmung, die beispielsweise der Profilierung der oberen Hälfte eines Doppel-T-Profils des Kragarms angepasst ist, kann die Profilklemme bis in die Nähe des auf dem Kragarm aufliegenden Transportgutes aufgeschoben werden. Um eine Klemmwirkung auf den Spanngurt ausüben zu können, sind am oberen Teil des Klemmfußes mit Abstand zwei Stangen rechtwinklig zur Kragarmausrichtung angeordnet, um die der Spanngurt klemmend s-förmig geschlungen wird.
  • Zur Stabilisierung des Kragarms mit seinem fahrbaren Untersatz sind erfindungsgemäß die Ständer mit der Ladefläche, beispielsweise mit den Rahmenholmen und/oder den Rahmentraversen eines LKW-Aufliegers, fest aber lösbar mit hoher Kraftableitung in den Boden verbunden, um auch bei schweren Auflagelasten durch die dynamische Beanspruchung während des Transports einen sicheren Stand des Kragarmregals zu gewährleisten.
  • Insbesondere für eine größere Anzahl an kleineren Kommissionen und für die Lagerung bzw. für den Transport von Profilen, Rohren, Stäben, Knüppeln etc. – im Gegensatz großflächigen Gütern wie beispielsweise Spanplatten –, werden erfindungsgemäß extra flache Doppel-T-Profile als Kragarme verwendet. Damit werden kleinere Unterteilungen am Kragarmregal und damit mehr als übliche Kragarmebenen möglich und so auf diese Weise mehr Lademöglichkeiten für eine größere Anzahl an Kommissionen geschaffen, die dann jeweils in einer Kragarmebene einzeln erfindungsgemäß verspannt sind. Um eine zusätzliche leichtere Zugänglichkeit auf das gesamte Kragarmregal zu schaffen, sind nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung die Ständer auf der Längs-Mittelachse der Ladefläche angeordnet, so dass sich die Kragarme zu beiden Seiten der Ständer von diesen aus quer zur Längs-Mittelachse erstrecken. Auf diese Weise wird dann der Zugriff über die beiden Längsseiten des Kragarmregals möglich mit dem Vorteil der einfacheren Kommissionierung der Güter verschiedener Kunden und der Möglichkeit, weitgehend unabhängig von der Beladungsreihenfolge das Kragarmregal in geänderter Reihenfolge zu entladen.
  • Als Regale für den Langgut-Transport eigen sich demnach alle Kragarmregale, die fest mit der Ladefläche verbunden werden können und die in sich besonders stabil sind. Zur inneren Stabilität des Kragarmregals sind dessen Ständer üblicherweise mit Hilfe von Streben fest miteinander verbunden (verschraubt oder verschweißt) und der Kragarm ist mit seinem Fuß fest mit dem Ständer verschraubt. Es können auch solche Kragarmregale verwendet werden, deren Kragarme mit dem Ständer nicht fest verschraubt, sondern beispielweise nur am Ständer eingehängt sind und deshalb quer zur Kragarmausrichtung an ihrem freien Ende instabil sind. Je nach der Befestigungsart des Kragarms wird deshalb gemäß der Erfindung vorgeschlagen, zusätzlich zu der in Kragarmausrichtung wirksamen Verspannung durch das Spanngurtsystem den Kragarm, vorzugsweise an seinem freien Ende, rechtwinklig oder schräg zur Kragarmausrichtung durch geeignete Mittel zu verspannen.
  • Weitere Einzelheiten, Vorteile und Merkmale der Erfindung werden nachfolgend an in schematischen Zeichnungsfiguren abgebildeten Ausführungsbeispielen näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 einen LKW-Auflieger mit einem Kragarmregal mit an einer Längsseite angeordneten Ständern,
  • 2 einen Ständer mit eingehängtem Gurthaken mit Blick auf die Kragarmunterseite,
  • 3 einen Ständer mit eingehängtem Gurthaken mit Blick von der Seite,
  • 4 eine Profilklemme mit eingeführtem Spanngurt,
  • 5 eine auf dem oberen Flansch des Kragarms aufgeschobene Profilklemme,
  • 6 die am Ende des Kragarms eingehängte Spannratsche während des Spannvorgangs.
  • In 1 ist ein beispielhaftes Transportsystem 1 zum Transport von Langgutprodukten dargestellt. Das Transportsystem 1 besteht aus einem LKW-Auflieger 30 mit einem auf dessen Ladefläche 31 angeordneten Kragarmregal 2 und einer Spannvorrichtung für das auf den Kragarmen 3 aufliegende Transportgut 20. Im dargestellten Beispiel befinden sich die aus Doppel-T-Profil gebildeten Ständer 10 des Kragarmregals 2 an der hinteren Längsseite des LKW-Aufliegers 30 mit nach vorn sich erstreckenden Stützfüßen 16, die auf der Ladefläche 31 aufliegen. Die aus Doppel-T-Profil bestehenden Kragarme 3 erstrecken sich gleichfalls nur nach vorn, was besonders für den Transport großflächiger Langprodukte von Vorteil ist.
  • Wie in den folgenden 2 bis 6 weiter ausgeführt wird, besteht eine einzelne Spannvorrichtung zur Befestigung der Transportgüter 20 aus einem Spanngurt 8 mit einem in Form eines Doppelhakens ausgebildeten Gurthaken 9, einer Profilklemme 12 und einer Spannratsche 18 mit einem Doppelhaken 19.
  • In 2 ist mit Blick von unten die Unterseite eines Kragarms 3 dargestellt, der mit seiner Fußplatte 4 in Ausstanzungen 11 des Ständers 10 eingehängt ist. Durch eine in der Fußplatte 4 ausgebildete Nut 5 ist der Spanngurt 8 zwischen Fußplatte 4 und Ständer 10 geführt und mit dem am Ende des Spanngurts 8 angeordneten Doppelhaken 9 in zwei nebeneinander liegenden Ausstanzungen 11 des Ständers 10 befestigt.
  • In 3 ist diese Befestigung des Spanngurts 8 mit seinem Doppelhaken 9 am Ständer 10 und die Führung des Spanngurts 8 von der Unterseite zur Oberseite des Kragarms 3 durch die Nut 5 der Fußplatte 4 in perspektivischer Seitenansicht dargestellt. Wie dieser Darstellung weiter entnommen werden kann, ist das Transportgut 20 auf dem Kragarm bis zum Ständer 10 geschoben und der Spanngurt 8 wird unmittelbar nach seinem Austritt aus der Fußplatte 4 mit dem Transportgut 20 in Kontakt gebracht.
  • Wie 4 zeigt, ist der Spanngurt 8 über das Transportgut 20 geführt und an der dem Ständers 10 abgewandten Seite durch eine Profilklemme 12 geführt. Die Profilklemme 12 besteht aus einem Klemmfuß 13 mit zwei in seinem oberen Teil oberhalb des Kragarms 3 übereinander angeordneten, als Klemmstangen 15 wirkenden Schrauben, um die der Spanngurt 8 s-förmig geschlungen ist. Der Klemmfuß 13 besitzt in seinem unteren Teil eine profilierte Ausnehmung 14, die dem oberen Flansch 6 des Kragarms 3 so angepasst ist, dass der Klemmfuß 13 der Profilklemme 12 auf den Kragarm 3 aufgeschoben werden kann.
  • In 5 ist das freie Ende 7 des Kragarms 3 mit aufgeschobener Profilklemme – ohne Spanngurt 8 und ohne Transportgut 20 – dargestellt. Insbesondere die Ausbildung der kompletten Profilklemme 12 mit seinem Klemmfuß 13 und den beiden schraubenförmigen Klemmstangen 15 sowie die Befestigung der Profilklemme 12 mit ihrer profilierten Ausnehmung 14 durch Aufschieben auf den oberen Flansch 6 des Kragarms 3 wird durch diese Darstellung deutlich hervorgehoben.
  • In 6 ist schließlich der restliche Teil der Spannvorrichtung dargestellt. Der s-förmig durch die Profilklemme 12 geführte Spanngurt 8 ist in eine Spannratsche 18 eingeführt und wird durch diese von einer Bedienperson spannbar. Das Ende der Spannratsche 18 ist mit einem Doppelhaken 19 versehen, der am freien Ende 7 des Kragarms 3 an dessen oberem Flansch 6 eingehängt ist und der die vom Spanngurt 8 übertragene volle Spannkraft aufnimmt, reduziert durch die Bremswirkung der beiden schraubenförmigen Klemmstangen 15 der Profilklemme 12.
  • Die Erfindung ist nicht auf das dargestellte Ausführungsbeispiel beschränkt. Insbesondere die profilierte Ausbildung der Ständer und der Kragarme, die Anordnung der Ständer auf der Ladefläche – in der Seitenmitte oder an der Seite – sowie der Befestigungsort und die Ausbildung der Befestigungshaken sind erfindungsgemäß weitgehend durch den Fachmann variierbar.
  • 1
    Transporteinheit
    2
    Kragarmregal
    3
    Kragarm
    4
    Fußplatte von 3
    5
    Nut in 4
    6
    oberer Flansch von 3
    7
    freies Ende von 3
    8
    Spanngurt
    9
    Doppelhaken von 8
    10
    Ständer
    11
    Ausstanzungen von 10
    12
    Profilklemme
    13
    Klemmfuß
    14
    profilierte Aussparung in 13
    15
    Klemmschraube
    16
    Stützfüße von 10
    18
    Spannratsche
    19
    Doppelhaken von 18
    20
    Transportgut
    30
    LKW-Auflieger
    31
    Ladefläche von 30

Claims (12)

  1. Transporteinheit (1) für Langgut-Transportgüter (20) wie Bretter, Rohre, Profileisen und dgl., ausgebildet insbesondere als Kragarmregal (2) mit vorzugsweise Ständern (10) aus Doppel-T-Profil und sich von diesen aus erstreckenden Kragarmen (3), dadurch gekennzeichnet, dass es auf der Ladefläche (31) eines Transportfahrzeugs, vorzugsweise eines LKW-Aufliegers (30) angeordnet ist, und dass zumindest an einzelnen Kragarmen (3) in Anpassung an die Art der Transportgüter (20) zu deren sicherem Transport jeweils ein Spanngurtsystem (8, 9, 12, 18, 19) vorgesehen ist.
  2. Transporteinheit (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an allen Kragarmen (3) ein Spanngurtsystem (8, 9, 12, 18, 19) anbringbar ist.
  3. Transporteinheit (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Spanngurtsystem (8, 9, 12, 18, 19) im wesentlichen aus einem Spanngurt (8) mit einem Gurthaken (9), einer Spannratsche (18) mit einem Haken (19) und einer Profilklemme (12) besteht.
  4. Transporteinheit (1) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass ein Ende des Spanngurts (8) mit dem Gurthaken (9) am ständerseitigen Ende eines Kragarms (3) und die Spannratsche (18) mit ihrem Haken (19) am freien Ende (7) dieses Kragarms (3) befestigt sind.
  5. Transporteinheit (1) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Gurthaken (9) unterhalb des Kragarms (3) an mindestens einer vorhandenen Ausstanzung (11) des Ständers (10) befestigt ist.
  6. Transporteinheit (1) nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Spanngurt (8) an der Ständerseite des Kragarms (3) durch eine Nut (5) in der Fußplatte (4) des Kragarms (3), die mindestens der Breite und der Tiefe des Spanngurtes (8) entspricht, von der Unterseite zur Oberseite des Kragarms (3) geführt ist.
  7. Transporteinheit (1) nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Spanngurt (8) durch eine auf den Kragarm (3) zwischen dem auf dem Kragarm (3) aufliegenden Transportgut (20) und dem Kragarmende (7) aufgeschobene Profilklemme (12) in einer s-förmigen Schlinge geführt ist.
  8. Transporteinheit (1) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Profilklemme (12) aus einem Klemmfuß (13) mit einer unten geöffneten profilierten Ausnehmung (14), die das Aufschieben der Profilklemme (12) auf den Kragarm (3) ermöglicht, und zwei mit Abstand rechtwinklig zur Kragarmausrichtung oben am Klemmfuß (13) befestigten Klemmstangen (15) zur s-förmigen Führung des Spanngurtes (8) besteht.
  9. Transporteinheit (1) nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass als Kragarme (3) extra flache Doppel-T-Profile Verwendung finden.
  10. Transporteinheit (1) nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Ständer (10) mit seitlich sich erstreckenden Stützfüßen (16) mit hoher Kraftableitung mit der Ladefläche (31), beispielsweise mit den Rahmenholmen und/oder den Rahmentraversen des LKW-Aufliegers (30), fest aber lösbar verbunden sind.
  11. Transporteinheit (1) nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Ständer (10) auf der Längs-Mittelachse der Ladefläche (31) angeordnet sind und sich die Kragarme (3) zu beiden Seiten der Ständer (10) von diesen aus quer zur Längs-Mittelachse erstrecken.
  12. Transporteinheit (1) nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass je nach der Befestigungsart der Kragarme (3) an den Ständern (10) zusätzlich zu der in Kragarmausrichtung wirksamen Verspannung durch das Spanngurtsystem (8, 9, 12, 18, 19) die Kragarme (3) vorzugsweise an ihren freien Enden (7) rechtwinklig oder schräg zur Kragarmausrichtung durch geeignete Mittel verspannt sind.
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