DE20304462U1 - Matratzenauflage - Google Patents
MatratzenauflageInfo
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Description
Horst DEISELMANN
Franz-Treller-Straße 13
34121 Kassel, DE
Franz-Treller-Straße 13
34121 Kassel, DE
Vertreter: io Patentanwälte
Walther · Walther & Hinz
Heimradstr. 2
34130 Kassel, DE
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34130 Kassel, DE
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Matratzenauflage, insbesondere Gesundheitsauflage.
Auflagen auf Matratzen in der unterschiedlichsten Form sind bekannt. So sind z. B. Unterlagen mit einem Gummirücken und darauf aufgearbeitetem Flies bekannt, um beispielsweise Körperflüssigkeiten im gewissen Umfang aufnehmen zu können. Darüber hinaus sind auch Fliesstoffe als Auflage auf einer Matratze bekannt, um zu verhindern, dass Körperschweiß in die Matratze gelangen kann.
Es hat sich allerdings gezeigt, dass die bekannten Auflagen nur bedingt in der Lage sind, einer im Bett liegenden Person, die unter starker Schweißbildung leidet, einen erholsamen Schlaf zu gewährleisten. Dies insbesondere deshalb, weil die bekannten Auflagen die entstehende Feuchtigkeit zwar aufnehmen,
aber nicht abführen können. Die Folge hiervon ist, dass die Personen des Nachts häufig ihre Schlafbekleidung wechseln müssen. Insbesondere bei Langzeitbettlägerigen kommt es häufig vor, dass solche Personen über längere Zeit in Körperflüssigkeiten liegen und somit die Gefahr des Wundliegens sowie das Entstehen von Fisteln und Ekzemen besteht.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, eine Matratzenauflage zu schaffen, die sicher in der Lage ist, beim Liegen auf der Matratze entstehende Dämpfe und Körperflüssigkeiten im gewissen Umfang abführen zu können, so dass die auf der Matratze aufliegende Person nicht zu einem allzu häufigen Wäschewechsel gezwungen ist.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Matratzenauflage eine Unterlage aufweist, auf der mehrere Abstandshalter zur Erzeugung einer thermischen Strömung angeordnet sind.
Die erfindungsgemäße Matratzenauflage, die insbesondere auf dem auf der Matratze befindlichen Bettlaken aufgelegt ist, und die darüber hinaus auf ihrer Oberseite ein Gittergewebe und/oder ein Flies aufweist, um den Liegekomfort auf der Unterlage für die jeweilige Person zu erhöhen, wird erreicht, dass auf Grund der Temperaturdifferenz der Luft unter dem Körper der aufliegenden Person und der Umgebung eine Thermik erzeugt wird, die zu einer kontinuierlichen Strömung unter der Person führt, was bewirkt, dass beispielsweise beim Schwitzen entstehende Dämpfe durch die thermische Strömung abgeführt werden. Durch die Abstandshalter auf der Unterlage wird darüber hinaus die Möglichkeit eröffnet, dass bei stärkerer Absonderung von Körperflüssigkeiten verhindert wird, dass die auf der Auflage liegende Person in den Körperflüssigkeiten liegt, und somit die Gefahr des Wundliegens stark vermindert ist. Insbesondere durch Gittergewebe und das darauf befindliche Flies wird die Durchlässigkeit für die Körperflüssigkeit bzw. auch die körpereigenen Ausdünstungen nicht vermindert.
Weitere vorteilhafte Merkmale und Ausführungsformen sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
So ist insbesondere vorgesehen, dass die Abstandshalter zur Bildung von Kanälen als in Längsrichtung verlaufende Stege ausgebildet sind. Das heißt, es werden im eigentlichen Sinn Kanäle gebildet, die für eine Kanalisation der Luftströmung unter der Person sorgen.
Weiterhin ist vorteilhaft vorgesehen, dass die Stege wellenförmig verlaufend ausgebildet sind. Der wellenförmige Verlauf der Stege hat den Vorteil, dass die Stege in sich eine gewisse Stabilität aufweisen, dennoch die Unterlagen leicht zum Transport leicht zusammen zu rollen ist. Insbesondere durch den parallelen Verlauf der Stege wird die hindemisfreie Strömung ermöglicht.
Vorteilhaft ist zur Erzeugung einer erhöhten thermischen Strömung vorgesehen, dass die Auflage mindestens an ihrem einen Längsende in einem Winkel von etwa 90° nach oben gezogen ist. Hierdurch wird ein Sog erzeugt, wie er ähnlich bei einem Schornstein entsteht. Vorteilhaft ist in diesem Zusammenhang zu bemerken, dass die Kanäle im Bereich des Kopfendes der Auflage nach oben,
d. h. zum Liegenden hin, geschlossen ausgebildet sind. Dies kann im Einzelfall dadurch geschehen, dass der obere Teil der Auflage, also der Bereich der Auflage, die sich im Kopfbereich der Person befindet, in Schutzfolie eingezogen ist. Wesentlich ist allerdings, dass die Kanäle der Auflage durchgängig bis zum Ende hin offen sind, um die Strömung zu ermöglichen. Die Abdeckung der Kanäle im Kopfbereich der Auflage hat den Vorteil, dass die Ausdünstungen nicht unmittelbar neben der Person aus den Kanälen entweichen, sondern vielmehr hinter der Person, so dass negative Auswirkungen auf das Wohlbefinden der Person vermieden werden.
Nach einem vorteilhaften Merkmal kann die Auflage im Bereich des Kopfendes teilbar ausgebildet sein, d. h. dass der Teil der Auflage, der sich im Kopfbereich befindet, von dem anderen Teil der Auflage getrennt wird. Durch eine solche Maßnahme wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die Auflage im
Kopfbereich weit weniger verschmutzen wird, als im übrigen Bereich. Die lösbare Verbindung der beiden Auflagenteile kann beispielsweise dadurch erfolgen, dass die beiden Teile durch einen Klettbandverschluss oder auch Druckknopfverbindungen verbindbar sind.
Vorteilhaft ist weiterhin, wenn die Auflage auf der Matratze fixierbar ist, um ein unbeabsichtigtes Verrutschen der Auflage auf der Matratze bzw. auf dem Bettlaken zu vermeiden. Hierzu können seitlich angeordnete Gummibänder vorgesehen sein, die in den Rand der Auflage einclipsbar sind, und am Bett befestigt werden.
Anhand der Zeichnungen wird die Erfindung nachstehend beispielhaft näher erläutert.
Figur 1 zeigt eine Matratze mit der erfindungsgemäßen Auflage in einer
Draufsicht;
Figur 2 zeigt einen Schnitt gemäß der Linie Il - Il auf Figur 1; Figur 3 · zeigt eine Seitenansicht auf die Matratze auf aufliegender Person.
In den Zeichnungen ist die Matratze selbst mit 1 bezeichnet. Auf der Matratze befindet sich das Bettlaken 2 sowie darauf die erfindungsgemäße Auflage 10, wobei die Auflage 10 durch zunächst ein Gittergewebe 3 und ein darauf befindliches Flies, beispielsweise aus Papier oder Kunststoff 4 abgedeckt ist.
Gegenstand der Erfindung ist nunmehr die Ausbildung der Matratzenauflage 10. Diese Matratzenauflage 10 besteht im Wesentlichen aus dem Kopfteil 11 und dem Körperteil 12. Die beiden Teile 11 und 12 der Matratzenauflage sind beispielsweise durch ein Klettband oder Druckknöpfe (nicht dargestellt) miteinander verbunden. Die Auflage 10 besitzt die erfindungsgemäßen Kanäle 13, die durch wellenförmig verlaufende Stege 14 gebildet sind. Die Kanäle werden nach oben hin nicht nur durch das Gittergewebe und das Vlies, sondern
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auch durch den Körper der Person geschlossen, um die Strömung in den Kanälen zu erzeugen. Die Stege 14 haben eine Höhe von etwa 10 mm und sorgen - wie bereits ausgeführt - für die thermische Strömung der Luft vom Einlass der Kanäle (Pfeil 20) bis zum Auslass (Pfeil 30, Figur 3). Die Kanäle 13 ziehen sich kontinuierlich über die gesamte Auflage 10 mit den beiden Auflageteilen 11 und 12, wobei wesentlich ist, dass im Bereich des Auflageteiles 11 die Kanäle nach oben hin geschlossen sind, was dadurch bewirkt werden kann, dass das Auflageteil 11 beispielsweise in eine Hülle 18 eingezogen ist. Dies, um zu verhindern, dass die in den Kanälen entlangströmende feuchte Luft unmittelbar im Kopfbereich an der Person austritt. Zum Austritt ist vielmehr ein im Kopfbereich angeordneter Keil 40 vorgesehen, der bewirkt, dass die Kanäle im Auflageteil 11 nach oben abgewinkelt sind, und über dem Kopf der Person auslaufen, wie dies aus Figur 3 erkennbar ist. Durch den erhöhten Auslass im oberen Ende wird ein Sogeffekt erzeugt, wie dies bereits aus der Schornsteintechnik bekannt ist.
Die Auflage selbst ist durch Bänder 17 am Bett befestigt, um ein Verrutschen zu vermeiden
Claims (9)
1. Matratzenauflage, insbesondere Gesundheitsauflage, dadurch gekennzeichnet, dass die Matratzenauflage (11) eine Unterlage aufweist, auf der mehrere Abstandshalter (14) zur Erzeugung einer thermischen Strömung angeordnet sind.
2. Matratzenauflage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstandshalter (14) zur Bildung von Kanälen (13) als in Längsrichtung verlaufende Stege ausgebildet sind.
3. Matratzenauflage nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Stege (14) wellenförmig verlaufend ausgebildet sind.
4. Matratzenauflage nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Stege (14) parallel zueinander verlaufen.
5. Matratzenauflage nach einem oder mehrerer der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflage (10) mindestens an ihrem einen Längsende im Winkel von etwa 90° (Pfeil 30) nach oben gezogen ist.
6. Matratzenauflage nach einem oder mehrerer der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kanäle (30) im Bereich des Kopfkissens der Auflage (10) nach oben geschlossen ausgebildet sind.
7. Matratzenauflage nach einem oder mehrerer der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflage (10) im Bereich des Kopfkissens teilbar (11, 12) ausgebildet ist.
8. Matratzenauflage nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Auflageteile (11, 12) lösbar miteinander verbindbar sind.
9. Matratzenauflage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflage (10) auf der Matratze (1) fixierbar ist.
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