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Die vorliegende Erfindung betrifft
eine Matratzenauflage, insbesondere Gesundheitsauflage.
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Auflagen auf Matratzen in der unterschiedlichsten
Form sind bekannt. So sind z. B. Unterlagen mit einem Gummirücken und
darauf aufgearbeitetem Flies bekannt, um beispielsweise Körperflüssigkeiten im
gewissen Umfang aufnehmen zu können.
Darüber hinaus
sind auch Fliesstoffe als Auflage auf einer Matratze bekannt, um
zu verhindern, dass Körperschweiß in die
Matratze gelangen kann.
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Es hat sich allerdings gezeigt, dass
die bekannten Auflagen nur bedingt in der Lage sind, einer im Bett
liegenden Person, die unter starker Schweißbildung leidet, einen erholsamen
Schlaf zu gewährleisten.
Dies insbesondere deshalb, weil die bekannten Auflagen die entstehende
Feuchtigkeit zwar aufnehmen, aber nicht abführen können. Die Folge hiervon ist,
dass die Personen des Nachts häufig
ihre Schlafbekleidung wechseln müssen.
Insbesondere bei Langzeitbettlägerigen
kommt es häufig
vor, dass solche Personen über
längere
Zeit in Körperflüssigkeiten
liegen und somit die Gefahr des Wundliegens sowie das Entstehen
von Fisteln und Ekzemen besteht.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe
zu Grunde, eine Matratzenauflage zu schaffen, die sicher in der
Lage ist, beim Liegen auf der Matratze entstehende Dämpfe und
Körperflüssigkeiten
im gewissen Umfang abführen
zu können,
so dass die auf der Matratze aufliegende Person nicht zu einem allzu häufigen Wäschewechsel
gezwungen ist.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass
die Matratzenauflage eine Unterlage aufweist, auf der mehrere Abstandshalter
zur Erzeugung einer thermischen Strömung angeordnet sind.
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Die erfindungsgemäße Matratzenauflage, die insbesondere
auf dem auf der Matratze befindlichen Bettlaken aufgelegt ist, und
die darüber
hinaus auf ihrer Oberseite ein Gittergewebe und/oder ein Flies aufweist,
um den Liegekomfort auf der Unterlage für die jeweilige Person zu erhöhen, wird
erreicht, dass auf Grund der Temperaturdifferenz der Luft unter
dem Körper
der aufliegenden Person und der Umgebung eine Thermik erzeugt wird,
die zu einer kontinuierlichen Strömung unter der Person führt, was bewirkt,
dass beispielsweise beim Schwitzen entstehende Dämpfe durch die thermische Strömung abgeführt werden.
Durch die Abstandshalter auf der Unterlage wird darüber hinaus
die Möglichkeit
eröffnet, dass
bei stärkerer
Absonderung von Körperflüssigkeiten
verhindert wird, dass die auf der Auflage liegende Person in den
Körperflüssigkeiten
liegt, und somit die Gefahr des Wundliegens stark vermindert ist.
Insbesondere durch Gittergewebe und das darauf befindliche Flies
wird die Durchlässigkeit
für die
Körperflüssigkeit
bzw. auch die körpereigenen
Ausdünstungen
nicht vermindert.
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Weitere vorteilhafte Merkmale und
Ausführungsformen
sind den Unteransprüchen
zu entnehmen.
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So ist insbesondere vorgesehen, dass
die Abstandshalter zur Bildung von Kanälen als in Längsrichtung
verlaufende Stege ausgebildet sind. Das heißt, es werden im eigentlichen
Sinn Kanäle
gebildet, die für
eine Kanalisation der Luftströmung
unter der Person sorgen.
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Weiterhin ist vorteilhaft vorgesehen,
dass die Stege wellenförmig
verlaufend ausgebildet sind. Der wellenförmige Verlauf der Stege hat
den Vorteil, dass die Stege in sich eine gewisse Stabilität aufweisen, dennoch
die Unterlagen leicht zum Transport leicht zusammen zu rollen ist.
Insbesondere durch den parallelen Verlauf der Stege wird die hindernisfreie
Strömung
ermöglicht.
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Vorteilhaft ist zur Erzeugung einer
erhöhten thermischen
Strömung
vorgesehen, dass die Auflage mindestens an ihrem einen Längsende
in einem Winkel von etwa 90° nach
oben gezogen ist. Hierdurch wird ein Sog erzeugt, wie er ähnlich bei
einem Schornstein entsteht. Vorteilhaft ist in diesem Zusammenhang
zu bemerken, dass die Kanäle
im Bereich des Kopfendes der Auflage nach oben, d. h. zum Liegenden
hin, geschlossen ausgebildet sind. Dies kann im Einzelfall dadurch
geschehen, dass der obere Teil der Auflage, also der Bereich der
Auflage, die sich im Kopfbereich der Person befindet, in Schutzfolie
eingezogen ist. Wesentlich ist allerdings, dass die Kanäle der Auflage
durchgängig
bis zum Ende hin offen sind, um die Strömung zu ermöglichen. Die Abdeckung der
Kanäle
im Kopfbereich der Auflage hat den Vorteil, dass die Ausdünstungen
nicht unmittelbar neben der Person aus den Kanälen entweichen, sondern vielmehr
hinter der Person, so dass negative Auswirkungen auf das Wohlbefinden
der Person vermieden werden.
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Nach einem vorteilhaften Merkmal
kann die Auflage im Bereich des Kopfendes teilbar ausgebildet sein,
d. h. dass der Teil der Auflage, der sich im Kopfbereich befindet,
von dem anderen Teil der Auflage getrennt wird. Durch eine solche
Maßnahme wird
der Tatsache Rechnung getragen, dass die Auflage im Kopfbereich
weit weniger verschmutzen wird, als im übrigen Bereich. Die lösbare Verbindung
der beiden Auflagenteile kann beispielsweise dadurch erfolgen, dass
die beiden Teile durch einen Klettbandverschluss oder auch Druckknopfverbindungen verbindbar
sind.
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Vorteilhaft ist weiterhin, wenn die
Auflage auf der Matratze fixierbar ist, um ein unbeabsichtigtes Verrutschen
der Auflage auf der Matratze bzw. auf dem Bettlaken zu vermeiden.
Hierzu können
seitlich angeordnete Gummibänder
vorgesehen sein, die in den Rand der Auflage einclipsbar sind, und
am Bett befestigt werden.
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Anhand der Zeichnungen wird die Erfindung nachstehend
beispielhaft näher
erläutert.
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1 zeigt
eine Matratze mit der erfindungsgemäßen Auflage in einer Draufsicht;
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2 zeigt
einen Schnitt gemäß der Linie
II – II
auf 1;
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3 zeigt
eine Seitenansicht auf die Matratze auf aufliegender Person.
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In den Zeichnungen ist die Matratze
selbst mit 1 bezeichnet. Auf der Matratze befindet sich das Bettlaken 2 sowie
darauf die erfindungsgemäße Auflage 10,
wobei die Auflage 10 durch zunächst ein Gittergewebe 3 und
ein darauf befindliches Flies, beispielsweise aus Papier oder Kunststoff 4 abgedeckt ist.
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Gegenstand der Erfindung ist nunmehr
die Ausbildung der Matratzenauflage 10. Diese Matratzenauflage 10 besteht
im Wesentlichen aus dem Kopfteil 11 und dem Körperteil 12.
Die beiden Teile 11 und 12 der Matratzenauflage
sind beispielsweise durch ein Klettband oder Druckknöpfe (nicht
dargestellt) miteinander verbunden. Die Auflage 10 besitzt die
erfindungsgemäßen Kanäle 13,
die durch wellenförmig
verlaufende Stege 14 gebildet sind. Die Kanäle werden
nach oben hin nicht nur durch das Gittergewebe und das Vlies, sondern
auch durch den Körper
der Person geschlossen, um die Strömung in den Kanälen zu erzeugen.
Die Stege 14 haben eine Höhe von etwa 10 mm und sorgen – wie bereits
ausgeführt – für die thermische
Strömung
der Luft vom Einlass der Kanäle
(Pfeil 20) bis zum Auslass (Pfeil 30, Figur 3).
Die Kanäle 13 ziehen
sich kontinuierlich über
die gesamte Auflage 10 mit den beiden Auflageteilen 11 und 12,
wobei wesentlich ist, dass im Bereich des Auflageteiles 11 die
Kanäle
nach oben hin geschlossen sind, was dadurch bewirkt werden kann,
dass das Auflageteil 11 beispielsweise in eine Hülle 18 eingezogen
ist. Dies, um zu verhindern, dass die in den Kanälen entlangströmende feuchte
Luft unmittelbar im Kopfbereich an der Person austritt. Zum Austritt
ist vielmehr ein im Kopfbereich angeordneter Keil 40 vorgesehen,
der bewirkt, dass die Kanäle
im Auflageteil 11 nach oben abgewinkelt sind, und über dem Kopf
der Person auslaufen, wie dies aus 3 erkennbar
ist. Durch den erhöhten
Auslass im oberen Ende wird ein Sogeffekt erzeugt, wie dies bereits
aus der Schornsteintechnik bekannt ist.
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Die Auflage selbst ist durch Bänder 17 am Bett
befestigt, um ein Verrutschen zu vermeiden