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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Lagerungsvorrichtung für eine Person,
insbesondere zur Lagerung einer Person in liegender Stellung, sowie ein
Bett, das eine solche Lagerungsvorrichtung umfaßt.
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Zur
Lagerung liegender Personen sind Betten, Liegen und dergleichen
in den unterschiedlichen Ausführungsformen
bekannt. Damit ein bequemes Liegen möglich ist, umfassen solche
Lagerungsvorrichtungen gewöhnlich
nachgiebige Polsterungen, die sich der Körperform des Benutzers in gewissem Umfang
anpassen. Bekannt sind beispielsweise Matratzen aus Schaumstoff,
Latex oder Roßhaar
oder aus einer Kombination dieser Materialien, die ggf. durch einen
Federkern verstärkt
sind. Die äußere Hülle dieser
Matratzen besteht gewöhnlich
aus einem Textilmaterial, das die Haut des Benutzers möglichst
gut klimatisiert.
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Solche
Matratzen nehmen nicht nur Schweißausdünstungen auf, sondern auch
Hautschuppen und andere Verunreinigungen, die schwer aus der Polsterung
zu entfernen sind. In der Matratze sammeln sich daher Milben und
Krankheitserreger, die ein Gesundheitsrisiko für den Benutzer darstellen.
Dies ist beispielsweise für
Allergiker, insbesondere aber auch im Bereich der Kranken- und Altenpflege
problematisch, da hier stärkere
Verschmutzungen auftreten können,
andererseits jedoch die hygienischen Anforderungen höher sind
als üblich.
Zur Vermeidung von Infektionen ist in regelmäßigen Abständen eine Desinfektion der
Lagerungsvorrichtung notwendig. Die rückstandsfreie Entfernung von
Verunreinigungen ist jedoch bei Matratzen der oben beschriebenen
Art kaum möglich,
so dass es unumgänglich
ist, die benutzten Matratzen oder Teile derselben nach Erreichen
eines gewissen Nutzungsgrads vollständig zu entfernen und zu entsorgen
und durch neue zu ersetzen. Diese Maßnahme ist sehr aufwendig und
kostspielig.
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In
besonderem Maße
stellen sich diese Hygieneprobleme bei bettlägerigen Patienten, die unter Inkontinenz
leiden. Hier ist eine sofortige Beseitigung starker Verunreinigungen
durch Kot oder Urin zwar erwünscht,
aber aufgrund der starken Arbeitsbelastung des Pflegepersonals häufig nicht
möglich.
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Ähnliche
Probleme treten in allen Anwendungsfällen auf, in denen Lagerungsvorrichtungen unter
problematischen hygienischen Bedingungen bei häufig wechselnder Belegung unterschiedlichen Personen
zur Verfügung
gestellt werden müssen,
wie beispielsweise in Unterbringungsstätten für Suchtpatienten oder Obdachlose.
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Im
Pflegebereich stellt ferner die Lagerung schwerstpflegebedürftiger
Patienten über
einen längeren
Zeitraum hinweg ein Problem dar, da nach längerem bewegungslosen Liegen
Ekzeme und Hautreizungen sowie Druckgeschwüre (sog. Decubiti) auftreten.
Zur Decubitus-Prophylaxe wurden bisher sogenannte Wechseldruck-Matratzen
verwendet, die mit einem Antrieb ausgestattet sind, der den Druck auf
verschiedene Körperteile
des Patienten variiert. Solche Wechseldruck-Matratzenlager sind
jedoch nicht nur kostspielig, sondern verursachen überdies störende Geräusche.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es daher, die eingangs beschriebenen
hygienischen Probleme, die bei der Lagerung pflege- oder hilfsbedürftiger
Personen sowie Allergikern auftreten, auf relativ einfache und kostensparende
Weise zu beseitigen. Eine weitere Aufgabe besteht darin, eine relativ einfache
Möglichkeit
zur Lagerung schwerstpflegebedürftiger
Patienten zu schaffen, die Druckgeschwüren, Ekzemen oder dergleichen
vorbeugt.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine
Lagerungsvorrichtung der eingangs genannten Art gelöst, die
einen Spannrahmen umfaßt,
der mit einem luft- und feuchtigkeitsdurchlässigen Laken lösbar bespannt
ist, sowie eine Einrichtung zur Erzeugung eines Luftstroms durch
das Laken hindurch.
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Der
hier verwendete Begriff "Laken" bezieht sich nicht
in beschränkender
Weise auf Bettlaken im eigentlichen Sinn, die zur Bespannung von
Matratzen vorgesehen sind, sondern bezeichnet allgemein eine spannbare
Bahn, beispielsweise aus einem Textilmaterial, die für den hier
vorliegenden Anwendungszweck geeignet ist und zweckmäßigerweise eine
gewisse Elastizität
aufweist. Das Laken der erfindungsgemäßen Lagerungsvorrichtung kann
einfach vom Spannrahmen gelöst
und getrennt von diesem gereinigt und desinfiziert werden. Im Gegensatz zu
den bekannten Matratzenpolstern läßt sich die Reinigung des Lakens
weitgehend vollständig
und keimfrei durchführen,
so dass sich die gewünschten Hygienestandards
besser einhalten lassen. Sollte es nach einem gewissen Benutzungszeitraum
notwendig sein, das Laken zu entsorgen und durch ein neues zu ersetzen,
so ist dies erheblich kostengünstiger als
der vollständige
oder teilweise Ersatz einer Matratze. Die Luft- und Feuchtigkeitsdurchlässigkeit
des Lakens ermöglicht
eine gute Klimatisierung der Haut der gelagerten Person. Diese wird
insbesondere durch den Luftstrom durch das Laken hindurch gefördert, der
auch dazu beiträgt,
daß sich
möglichst
wenige Krankheitserreger, Milben und dergleichen im Laken festsetzen.
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Aufgrund
der Durchlässigkeit
des Lakens können
gegebenenfalls Körperausscheidungen durch
das Laken hindurch in einen unterhalb der gelagerten Person befindlichen
Raum oder Behälter eintreten,
so dass sie leichter entsorgt werden können. Schließlich können bettlägerige Pflegepatienten auf
der Lakenbespannung für
einen längeren
Zeitraum liegen, ohne dass Ekzeme oder Druckgeschwüre auftreten,
da die Haut gut belüftet
wird und durch die Elastizität
der Bespannung der Druck auf das Körpergewebe vermindert ist.
Die erfindungsgemäße Lagerungsvorrichtung
ist somit auch zur Decubitus-Prophylaxe
geeignet.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen. Anspruch 16
ist auf ein Bett gerichtet, das eine erfindungsgemäße Lagerungsvorrichtung
umfaßt.
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Im
folgenden wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung
anhand der Zeichnung näher
erläutert.
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1 ist
eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Lagervorrichtung;
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2 ist
eine Seitenansicht der Lagervorrichtung aus 1; und
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3 ist
eine Ansicht der Lagerungsvorrichtung aus den 1 und 2 vom
Kopfende aus betrachtet.
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1 und 2 zeigen
ein Bett 10, das eine Lagerungsvorrichtung 12 zur
Lagerung einer Person in liegender Stellung umfaßt. Die Lagerungsvorrichtung 12 umfaßt einen
rechteckigen, in 1 horizontal angeordneten Spannrahmen 14.
Dieser Spannrahmen 14 kann beispielsweise aus vier Vierkantrohren
aus Metall zusammengeschweißt
sein, so daß zwei
längere
Rohre die parallelen Längskanten
bilden, die durch zwei kürzere,
dazu rechtwinklig verlaufende Rohre am Kopf- und Fußende verbunden sind.
Der Spannrahmen 14 ist mit einem luft- und feuchtigkeitsdurchlässigen Laken 16 lösbar bespannt.
Bei diesem Laken 16 handelt es sich um eine Spannbahn aus
einem textilen Gewebe, die eine elastische Bespannung des Spannrahmens 14 ermöglicht.
Das Material der Spannbahn ist für
den vorliegenden Anwendungsfall geeignet zu wählen, insbesondere hinsichtlich
seiner Elastizität
und Spannkraft.
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Das
Laken 16 ist an einer der längeren Seiten 18 des
Spannrahmens 14 lösbar
befestigt (in 1 und 2 nicht
sichtbar) und mittels einer Spanneinrichtung 20, die auf
der gegenüberliegenden
Längsseite 22 des
Spannrahmens 14 angebracht ist, über die gesamte Breite des
Spannrahmens 14 sowie über
die an der Längsseite 22 befindliche
Oberkante 23 des Spannrahmens 14 hinweg straff
gespannt. Bei der Spanneinrichtung 20 handelt es sich um
eine an der Längsseite 22 des
Spannrahmens 14 angebrachte und parallel zu dieser Längsseite 22 verlaufende
Spannrolle 24, auf die das Laken 16 von einer
seiner längeren
Kanten her teilweise aufgewickelt ist. Die Spannrolle 24 läßt sich
mittels einer Handkurbel 26 drehen, so dass die Spannung des
Lakens 16 auf dem Spannrahmen 14 verändert werden
kann. Durch vollständiges
Abwickeln des Lakens 16 von der Spannrolle 24 sowie
durch Lösen von
der gegenüberliegenden
Längskante 18 des Spannrahmens 14 läßt sich
das Laken 16 vollständig vom
Spannrahmen 14 entfernen, beispielsweise für eine separate
Reinigung oder eine Desinfektion.
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Abweichend
von der hier dargestellten Ausführungsform
kann die Spanneinrichtung 20 auch auf andere Weise mechanisch
oder hydraulisch betrieben werden. Ferner kann das Laken 16 in
der Längsrichtung
parallel zu den Längskanten 18,23 des Spannrahmens 14 durch
eine Spanneinrichtung 20 gespannt sein, die am Kopf- oder
Fußende
der Lagerungsvorrichtung 12 angebracht ist.
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Unterhalb
des Spannrahmens 14 ist eine flüssigkeitsdichte Wanne 30 angeordnet,
die einen etwa rechteckigen Boden 32 aufweist, an welchem die
vom Boden 30 hochgezogenen Seitenwände 34,36 nach
oben aufragen, die leicht schräg
nach außen
geneigt sind. Die von den oberen Rändern der Wände 34,36 umschlossene
obere Öffnungsfläche der
Wanne 30 entspricht im we sentlichen der Fläche, die
von dem rechteckigen Spannrahmen 14 umschlossen wird, d.h.,
der vom Laken 16 überspannten Fläche. Der
Spannrahmen 14 schließt
möglichst
luftdicht mit den oberen Rändern
der Wände 34,36 der Wanne 30 ab.
Dies kann durch eine einstückige
Verbindung der Metallrohre des Spannrahmens 14 mit den
Wänden 34,36 oder
durch geeignete Dichtungseinrichtungen erreicht werden.
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Der
Boden 32 der Wanne 30 ist im wesentlichen flach,
jedoch zu einer der Ecken der Wanne 30 hin leicht geneigt,
so dass eine in der Wanne 30 befindliche Flüssigkeit
zu dieser Ecke strömt.
In der Ecke ist ein Flüssigkeitsauslaß 38 angeordnet,
durch welchen die Flüssigkeit
in einen Behälter 40 außerhalb
der Wanne 30 entsorgt werden kann. Bei diesem Flüssigkeitsauslaß 38 kann
es sich um einen Schlauch mit einem Hahn oder Ventil handeln.
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Eine
Stirnwand 36 der Wanne 30, die am Kopfende der
Lagerungsvorrichtung 12 (in 1 und 2 rechts)
angeordnet ist, ist mit einer Öffnung versehen,
in die eine Einrichtung 42 zur Erzeugung eines Luftstroms
L durch das Laken 16 hindurch eingesetzt ist. Bei dieser
Luftstrom-Erzeugungseinrichtung 42 kann es sich um ein
Gebläse
handeln, das Umgebungsluft von außen ansaugt und in den Raum befördert, der
nach unten vom Boden 32 sowie seitlich von den Seitenwänden 34,36 der
Wanne 30 und nach oben durch das Laken 16 begrenzt
wird. Hierdurch wird in diesem Innenraum der Lagerungsvorrichtung 12 ein Überdruck
erzeugt, so dass die Luft durch das luftdurchlässige Laken 16 hindurch
nach oben wieder in den Umgebungsbereich der Lagerungsvorrichtung 12 entweichen
kann. Das Laken 16 wird während des Betriebs des Gebläses 42 somit ständig von
unten nach oben von Luft durchströmt, und der Luftstrom L sorgt
für eine
Klimatisierung des Lakens 16 sowie der unmittelbaren Umgebung
einer auf dem Laken 16 liegenden Person. Ferner verhindert
der Luftstrom L, dass sich Verunreinigungen wie Staub, Milben oder
dergleichen dauerhaft im Laken 16 festsetzen. Das Gebläse 42 ist
vorteilhafterweise dazu vorgesehen, den Luftstrom zu temperieren, d.h.,
auf eine bestimmte Temperatur zu bringen. Außerdem kann ein Luftstrom L
mit einer vorbestimmten Luftfeuchtigkeit erzeugt werden, oder dem
Luftstrom L können
durch das Gebläse 42 Zusätze wie
etwa Aerosole, ein zusätzlicher
Sauerstoffanteil oder dergleichen zugesetzt werden. Die Luftstrom-Erzeugungseinrichtung 42 kann
ferner zur stufenlosen Regelung der Stärke des Luftstroms L vorgesehen
sein.
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Die
Luftstrom-Erzeugungseinrichtung 42 ist im übrigen nicht
auf ein Gebläse
beschränkt,
sondern es kann sich auch um einen in der Öffnung in der Stirnwand 36 der
Wanne 30 oberhalb des Bodens 32 angeordneten Druckluftanschluß handeln,
der den Luftstrom L durch das Laken 16 hindurch erzeugt.
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In
einer der Wände 34,36 kann
ferner ein Überdruckventil
vorgesehen sein, das sich bei Überschreiten
eines bestimmten Staudrucks im Innenraum der Lagerungsvorrichtung 12 öffnet und
auf diese Weise verhindert, dass beim Blockieren des Luftstroms
L durch das Laken 16 eine Fehlfunktion der Luftstrom-Erzeugungseinrichtung 42 auftritt.
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Die
Maschenweite des textilen Gewebes des Lakens 16 ist so
zu wählen,
dass die notwendige Luftdurchlässigkeit
für den
Luftstrom L erreicht wird. Darüber
weist es eine bestimmte Feuchtigkeitsdurchlässigkeit auf, so dass das Laken 16 nicht
nur Schweißausdünstungen
der gelagerten Person durchläßt, sondern
auch flüssige
Körperausscheidungen
wie etwa Urin. Die Flüssigkeit
kann somit durch das Laken 16 hindurch nach unten in die
Wanne 30 eintreten, sammelt sich auf dem Wannenboden 32 und
wird schließlich über den
Flüssigkeitsauslaß 38 in
den Behälter 40 entsorgt.
Dies bietet den Vorteil, dass beispielsweise die Ausscheidungen
von auf der Lagerungsvorrichtung 12 gelagerten Patienten, die
unter Inkontinenz leiden, nicht auf dem Laken 16 verbleiben,
sondern sofort vom Auflagebereich des Patienten entfernt werden.
Außerdem
wird hierdurch eine einfache Möglichkeit
zur Körperreinigung
des Patienten geschaffen, da dieser auf dem Laken 16 liegend
gewaschen oder geduscht werden kann und das Waschwasser durch das
Laken 16 nach unten abfließt.
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Damit
auch grobere Ausscheidungen wie etwa Kot leicht beseitigt werden
können,
weist das Laken 16 einen etwa zentral angeordneten, zum
Fußende
hin leicht versetzten Bereich 44 auf, in welchem die Maschenweite
des Lakens 16 größer ist
als in dem Umgebungsbereich 46 des zentralen Bereichs 44.
Durch den zentralen Flächenbereich 44 können somit
auch grobere Ausscheidungen in die Wanne 30 eintreten.
Neben der Wahl unterschiedlicher Maschenweiten ist es auch möglich, das
Laken 16 mit Flächenbereichen 44,46 mit
Perforationslöchern
unterschiedlicher Größe zu versehen,
so dass sich im zentralen Flächenbereich 44 größere Perforationslöcher befinden,
während
der Umgebungsbereich 46 mit feineren Löchern perforiert ist.
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Das
Bett 10 umfaßt
ein Bettgestell 50, das auf Rollen 51 auf dem
Fussboden ruht und in welchem die zuvor beschriebene Lagerungsvorrichtung 12 um
eine horizontale Achse 52 schwenkbar gelagert ist. Die
horizontale Schwenkachse 52 kann etwa durch den Schwerpunkt
der Lagerungsvorrichtung 12 verlaufen, so dass die Schwenkbewegung,
etwa durch Anheben des in 1 rechts
befindlichen Kopfteils und Absenken des gegenüberliegenden Fussteils, mit
geringem Kraftaufwand möglich
wird. Es versteht sich, dass die Wahl des Verlaufs der Schwenkachse 52 von
den jeweiligen Gegebenheiten und Erfordernissen bei der Lagerung
der Person abhängig
ist; dies ist insbesondere bei einem Bett 10 der Fall,
das zur Lagerung schwerstpflegebedürftiger Patienten geeignet
sein soll. Es kann auch ein in 1 nicht
dargestellter Schwenkantrieb vorhanden sein, der die Schwenkbewegung
der Lagerungsvorrichtung 12 durchführt.
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In
einer leichten Schrägstellung
kann die gelagerte Person durch die vom Laken 16 ausgeübte Reibungskraft
in ihrer Liegeposition gehalten werden, ohne daß sie zum Fußende hin
rutscht. Damit die liegende Person auch in einer stärker geneigten Stellung
der Lagerungsvorrichtung 12 nicht herabgleiten kann, ist
am Fussende der Lagerungsvorrichtung 12 ein Fussbrett 54 angebracht,
das etwa senkrecht zur Ebene des Lakens 16 steht und so
stabil ist, dass es das Körpergewicht
einer Person aufnehmen kann. Das Fussbrett 54 kann verstellbar
am Spannrahmen 14 angebracht sein, so dass es auf die Größe der Person
einstellbar ist. Durch diese Anordnung kann der gelagerte Patient
im liegenden Zustand durch Schwenken der Lagerungsvorrichtung 12 aufgerichtet
werden, bis er auf dem Fussbrett 54 stehen kann. Dies ist
besonders vorteilhaft, da auf diese Weise die Herz- und Kreislauffunktionen
gefördert werden,
die bei für
längere
Zeit bettlägerigen
Patienten erfahrungsgemäß nachläßt.
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Die
Elastizität
des Spannlakens 16 bewirkt eine gute Verteilung des Drucks
auf das Gewebe des gelagerten Patienten, so dass ein übermäßiger Gewebedruck
vermieden wird und Druckgeschwüren vorgebeugt
wird. Die gute Belüftung
und Klimatisierung der Haut trägt
ebenfalls zur Decubitus-Prophylaxe und zur Verhinderung von Ekzemen
oder Hautreizungen bei. Die Druckbelastung läßt sich ebenfalls durch ein
Schwenken der Lagerungsvorrichtung 12 um die Schwenkachse 52 verändern.
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3 zeigt
eine Ansicht des Betts 10 mit einem auf der Lagerungsvorrichtung 12 gelagerten
und schematisch dargestellten Körper.
Die elastische Verformung des Lakens 16 durch die Auflage
des Körpers
ist durch eine gestrichelte Linie angedeutet. In der Figur ist diese
Verformung zur besseren Erkennbarkeit übertrieben dargestellt. Tatsächlich kann die
Spannung des Lakens 16 so groß sein, daß die Verformung durch das
Körpergewicht
einer Person nur sehr gering ist und der Benutzer nur geringfügig in das
Laken 16 einsinkt.
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Bei
dem in den 1 bis 3 dargestellten Bett 50 handelt
es sich um eine relativ einfache Ausführungsform, die nach Bedarf
mit weiteren Einrichtungen ausgestattet werden kann, wie sie im
Pflegebereich üblich
sind, wie etwa Seitengittern, Infusionsständern, einer Aufrichthilfe
oberhalb der Liegefläche und
dergleichen mehr.