DE20303562U1 - Boden für insbesondere Kühl-, Tiefkühl- oder Frischhaltezellen - Google Patents
Boden für insbesondere Kühl-, Tiefkühl- oder FrischhaltezellenInfo
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Description
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(18 993:
Boden für insbesondere Kühl-, Tiefkühl- oder
Frischhaltezellen
Die Neuerung betrifft einen Boden für insbesondere Kühl-, Tiefkühl- oder Frischhaltezellen, bestehend aus mindestens zwei gemeinsam den Grundriß der Zelle abdeckenden, wärmeisoliert ausgebildeten Bodenplatten, die begeh- bzw. befahrseitig Edelstahlplattierungen aufweisen und an ihren Stoßbereichen mit zwischen den Edelstahlplattierungen und auflageseitigen, dünneren Bodenplattierungen vorgesehenen Anschlußprofilen, die in gestoßener Zuordnung in einer gemeinsamen Stoßebene mit ihren Stoßflächen aneinander anliegen, wobei im begeh- bzw. befahrseitigen Stoßbereich der Bodenplatten Dichtungsmasse angeordnet ist.i
Derartige Böden sind hinlänglich bekannt und in Benutzung, so daß es diesbezüglich keines besonderen druckschriftlichen Nachweises bedarf, der im übrigen auch nicht erbracht und zu dem nur auf eine Vergleichsfigur zur speziellen Beschreibung verwiesen werden kann, die eine spezielle Ausführungsform eines solchen Bodens darstellt.
Bei dieser bekannten Ausführungsform schließen die beiden aus PVC gebildeten Anschlußprofile ein Kernrohr ein, wobei der evakuierte Innenraum der Bodenplatten ringsum durch dünne E-deIstahlmembranen verschlossen ist. Zumindest im Anordnungsbereich der Anschlußprofile sind diese Membranen an die dort
eingeklebten Anschlußprofile angepaßt. Die stoßseitigen Ränder der begeh- bzw. befahrseitig angeordneten Edelstahlplattierungen sind dabei in Bezug auf die Anschluß- bzw. Stoßebene beider Profile zurückversetzt, um einen ausreichend breiten Schlitz für die Einbringung von Dichtungsmasse zu bilden. Da dieser Schlitz mindestens 5 mm breit ist und damit auch die eingebrachte elastische Dichtungsmasse, unterliegt diese unvermeidbar bei Dauerwechselbelastung durch Begehen oder insbesondere Befahren einem Verschleiß, was bei zunehmendem Verschleiß eine Wartung bzw. Erneuerung der Dichtungsmasse in der Stoßfuge verlangt. Dies gilt natürlich für alle Bodenplatten, bei denen solchen relativ breit angelegten und mit Dichtungsmasse verfüllten Stoßfugen vorliegen, und zwar unabhängig von der speziellen Ausführungsform wie gemäß der erwähnten Vergleichsfigur vorbeschrieben.
Ausgehend von einem Boden der eingangs genannten Art, liegt demgemäß der Neuerung die Aufgabe zugrunde, den Boden bzw. die Stoßfuge zwischen zwei Bodenplatten dahingehend umzugestalten und zu verbessern, daß bei nach wie vor eingebrachter Dichtungsmasse deren oben offen liegende Fläche gegen Null gehend reduziert und damit eine Erneuerung der Fugendichtung praktisch entbehrlich ist.
Diese Aufgabe s (ist mit einem Boden der eingangs geannten Art nach der Neuerung dadurch gelöst, daß die Ränder der zusammengefügten Edelstahlplattierungen direkt gegeneinander gestoßen sind und die Anschlußprofile unter den Rändern der Edelstahlplattierungen mit Ausnehmungen zur Aufnahme der Dichtungsmasse versehen sind, die gemeinsam eine Dichtungsmassenfuge bilden.
Dies bedeutet, daß die vor dem endgültigen Zusammenschieben der Bodenplatten in ausreichendem Maße eingebrachte Dichtungsmasse zum Einen die Fuge satt ausfüllt und der Masseüberschuß bis zum Zusammenstoßen der Ränder der Edelstahlplattierungen praktisch nach oben ausgequetscht wird und dort einfach nur abzustreichen ist. Die Dichtungsmasse befindet sich mit optimaler und von der
Belastung her nicht zu beeinträchtigender Abdichtfunktion also nach dem Stoßvorgang völlig abgeschirmt unter den Stoßrändern der beiden Edelstahlplattierungen.
Dabei kann die Dichtungsmasse, was noch näher erläutert wird, außer in der Fuge auch in einem Teilbereich der Plattierungsränder zwischen diesen und den Anschlußprofilen erstreckt angeordnet werden.
Abgesehen davon, daß die Stoßränder der Plattierungen und die Stoßflächen der Anschlußprofile in einer gemeinsamen Stoßebene enden, die die Dichtungsmassenfuge teilt, besteht eine bevorzugte Ausfuhrungsform darin, daß die Stoßränder der Plattierungen in Bezug auf die Stoßebene der Anschlußprofile und die Dichtungsmassenfuge zurückversetzt angeordnet sind. Dies ist insbesondere für besondere, noch näher zu erläuternde Fugenquerschnitte von Interesse.
Bezgl. solcher Fugenquerschnitte werden Ausnehmungen an den Anschlußprofilen bevorzugt, die im zusammengefügten Zustand zu einem keilförmigen, zu den Plattierungen hin konvergierenden bzw. spitz zulaufenden Fugenquerschnitt führen.
Um die Dichtungsfuge in ihrer Tiefe zu begrenzen, ist diese ferner zur Bodenplattierung hin durch eine in oder an den Anschlußprofilen angeordnete Sperrfläche begrenzt.
Der neuartige Boden wird nachfolgend anhand der zeichnerischen Darstellung von Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Es zeigt
Fig.l in Draufsicht und verkleinert einen aus zwei Bodenplatten zusammengefügten Zellenboden;
Fig.2 im Schnitt den Stoßbereich zweier Bodenplatten im zusammegefügten
Zustand;
Zustand;
Fig.3 die Stoßbereiche der beiden Bodenplatten gemäß Fig.2
vor dem Zusammenfügen;
vor dem Zusammenfügen;
Fig.4 im Schnitt einen der Fig.l entsprechenden Stoßbereich
jedoch mit versetzten Stoßrändern der Edelstahlplattierungen;
jedoch mit versetzten Stoßrändern der Edelstahlplattierungen;
-4-
Fig.5-7 im Schnitt und paarweiser Darstellung mögliche Ausführungsformen
von Fugenquerschnitten;
von Fugenquerschnitten;
Fig.8 im Schnitt die Besonderheit aber nach dem gleichen
Prinzip vorgenommene Stoßanbindung einer Türschwelle
und
und
Fig.9 zum Vergleich und im Schnitt eine Stoßstelle bekannter Art.
Der Boden besteht nach wie vor aus mindestens zwei gemeinsam den Grundriß (siehe Fig.l) der Zelle abdeckenden, wärmeisoliert ausgebildeten Bodenplatten 1, die begeh- bzw. befahrseitig Edelstahlplattierungen 2 aufweisen und (siehe Vergleichstig.9) an ihren Stoßbereichen 5 mit zwischen den Edelstahlplattierungen 2 und auflageseitigen, dünneren Bodenplattierungen 3 vorgesehene Anschlußprofile 4, die in gestoßener Zuordnung in einer gemeinsamen Stoßebene E mit ihren Stoßflächen F aneinander anliegen, wobei im begeh- bzw. befahrseitigen Stoßbereich 5 der Bodenplatten 1 elastische Dichtungsmasse 6 angeordnet ist. Dabei sei darauf hingewiesen, daß die Anschlußprofile 4 nicht zwingend die dargestellte Form haben müssen, was auch für das eingebundene Kernrohr KR aus bspw. ALU gilt.
Für einen solchen Boden ist nun unter Verweis auf die Fig.2,3 wesentlich, daß die Ränder 7 der zusammengefügten Edelstahlplattierungen 2 direkt gegeneinander gestoßen sind und die Anschlußprofile 4 unter den Rändern 7 der Edelstahlplattierungen 2 mit Dichtungsmassenaufnahmeausnehmungen 8 versehen sind, die gemeinsam eine Dichtungsmassenfuge 9 bilden.
Dargestellt ist in den Fig.2 bis 4 die bevorzugte Ausführungsform der Dichtungsmassenfuge 9, nämlich dahingehend, daß diese im zusammengefügten Zustand der Bodenplatten 1 bzw. der Profile 4 zu einen keilförmigen, zu den Plattierungen 2 hin konvergierenden bzw. spitz zulaufenden Querschnitt hat. Bei dieser Querschnitts form wird dadurch die in ausreichendem Maß im Zwickel Z (siehe links in Fig.3) aufgetragene Dichtungsmasse 6 sicher in alle Fugenecken gedrückt, wobei Masseüberschuß, wie
• ·
• ·
• ·
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einleitend vorerwähnt, solange nach oben herausgedrückt wird,
bis die Ränder 7 der Plattierungen gegeneinander stoßen. Wenn
überhaupt, ergibt sich dabei ein minimal mit Dichtungsmasse besetzter Spalt von maximal einem Millimeter Breite, und zwar im Gegensatz zum beträchtlich breiteren Schlitz in Fig.9, in dem die Dichtungsmasse 6 entsprechend breit zu Tage tritt.
bis die Ränder 7 der Plattierungen gegeneinander stoßen. Wenn
überhaupt, ergibt sich dabei ein minimal mit Dichtungsmasse besetzter Spalt von maximal einem Millimeter Breite, und zwar im Gegensatz zum beträchtlich breiteren Schlitz in Fig.9, in dem die Dichtungsmasse 6 entsprechend breit zu Tage tritt.
In Fig. 3 ist ein Gesamtquerschnitt III-III der mittleren Bodenplatte 1 der Vollständigkeit halber mit dargestellt, an die sich nach rechts eine weitere, nur gestrichelt in Fig.l angedeutete Bodenplatte 1' anschließen würde. Die ebenfalls im Schnitt in Fig.3 mit dargestellte Bodenplatte 1 ist an ihren Schmalseiten und gegenüber dem Anschlußprofil 4 mit dünnen (ca. o, 3 mm) Edelstahlmembranen EM vakuumdicht verschlossen, sofern dafür nicht entsprechende geformte Edelstahlmembranen EM' verwendet werden, die an die Querschnittsform der Anschlußprofile 4 angepaßt sind, um darin die Anschlußprofile 4 mit geeignetem Kleber fixieren zu können.
Die Kernrohre KR sind im Lieferzustand solcher Bodenplatten 1 in einem der Anschlußprofile 4, wie dargestellt, ebenfalls mit geeignetem Kleber K fixiert.
Fig.4 zeigt eine in Bezug auf die Fig.2,3 insoweit andere Ausführungsform, als hierbei der Stoß ST der Edelstahlplattierungen 2 in BeZ1Ug auf die Stoßebene E zweier Bodenplatten 1 zum rechten Anschlußprofil 4 hin versetzt angeordnet ist. Dies ist auch in den jeweils unteren Ausführungsbeispielen der Fig.5 bis 7 dargestellt, welche Fig. 5 bis 7 im übrigen bei ansonsten gleicher Konstruktion nur andere, mögliche und beispielsweise Ausführungsformen der Dichtungsmassefugen 9 bzw. der Ausnehmungsquerschnitte 8 in den Anschlußprofilen 4 verdeutlichen, die insoweit auch keiner besonderen und weiteren Erläuterung bedürfen.
Unter nochmaligen Verweis auf die Fig. 2,3 kann eine; weitere Ausführungsform darin bestehen, daß in Übernahme aus der bekannten Konstruktion der Fig.9 die Dichtungsmasse 6 außer in der Fuge 9 sich in einem Teilbereich 10 der Ränder 7 zwischen
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diesen und den Anschlußprofilen 4 erstreckend angeordnet ist.
Diese Teilbereiche 10 werden bspw. einfach dadurch erreicht, daß man dort keinen Kleber für die Fixierung der Anschlußprofile 4 vorsieht, so daß in die dadurch entstehenden Spalte Dichtungsmasse 6 mit eindringen kann, wie dies aus Fig.2 ersichtlich ist.
Diese Teilbereiche 10 werden bspw. einfach dadurch erreicht, daß man dort keinen Kleber für die Fixierung der Anschlußprofile 4 vorsieht, so daß in die dadurch entstehenden Spalte Dichtungsmasse 6 mit eindringen kann, wie dies aus Fig.2 ersichtlich ist.
Sofern solche Böden bestimmungsgemäß insbesondere für mit einer Tür ausgestattete Kühl-, Tiefkühl- oder auch Frischhaltezellen vorgesehen sind, so sind die Böden in der Regel auch mit einer Zugangsschwelle 20 ausgestattet, die vor Ort gesetzt und nach ihrem Heran- und Einschieben an den im Türbereich befindlichen Teil der betreffenden Bodenplatte mit Bodenankern 21 fixiert wird. Ein Edelstahlschwellenblech 22 entsprechender Stärke steht hierbei für die Edelstahlplattierung 2 der vorerläuterten, anderen gegenzustoßenden Bodenplatte. Wie aus Fig.8 ersichtlich, erfolgen hierbei Anschluß und Abdichtung nach dem gleichen Prinzip, da zum Einen eine entsprechende Anschlußprofilierung zwischen dem Schwellenkörper 23 und der Edelmetallmembran EM' vorgesehen sind und zum Anderen auch hierbei die Ränder 7 der Plattierung 2 und des mit dem Schwellenkörper 23 bspw. bei 21 verschraubten Schwellenbleches 22 unmittelbar bei ST über einer im Schwellenkörper mit vorgesehenen Fuge 2 4 gegeneinander gestoßen sind.
&igr;
Vor dem Aufschieben der Schwelle auf die Bodenplatte 1 wird in die Negativprofilierung 25 der Membran EM' eine entsprechend bemessene Menge Dichtungsmasse 6 eingegeben, die sich dann beim Zusammenschieben im kleiner werdenden Freiraum zwischen Schwellenkörper 2 3 und Menbran EM' verteilt und diesen satt ausfüllt. Vor Erreichen der Stoßposition ausgetretene Dichtungsmasse wird auch hier einfach abgestrichen.
Vor dem Aufschieben der Schwelle auf die Bodenplatte 1 wird in die Negativprofilierung 25 der Membran EM' eine entsprechend bemessene Menge Dichtungsmasse 6 eingegeben, die sich dann beim Zusammenschieben im kleiner werdenden Freiraum zwischen Schwellenkörper 2 3 und Menbran EM' verteilt und diesen satt ausfüllt. Vor Erreichen der Stoßposition ausgetretene Dichtungsmasse wird auch hier einfach abgestrichen.
Da in den hier gewählten Ausführungsbeispielen die Anschlußprofile 4 ein Kernrohr KR einschließen, dient dieses in diesem Falle mit seiner oberen Fläche als untere Begrenzung der Dichtungsmassenfuge 9 zur Bodenplattierung 3 hin als Sperrfläche F', die gegf. mit einem geeigneten Mittel bestrichen &eegr;
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sein kann, um eine feste Verbindung der Dichtungsmasse mit der Sperrfläche F zu unterbinden und um damit ein Entkoppeln zuerleichtern.
Claims (6)
1. Boden für insbesondere Kühl- bzw. Tiefkühl- oder auch Frischhaltezellen, bestehend aus mindestens zwei gemeinsam den Grundriß der Zelle abdeckenden, wärmeisoliert ausgebildeten Bodenplatten (1), die begeh- bzw. befahrseitig Edelstahlplattierungen (2) aufweisen und an ihren Stoßbereichen mit zwischen den Edelstahlplattierungen (2) und auflageseitigen, dünneren Bodenplattierungen (3) vorgesehen Anschlußprofilen (4), die in gestoßener Zuordnung in einer gemeinsamen Stoßebene (E) mit ihren Stoßflächen (F) aneinander anliegen, wobei im begeh- bzw. befahrseitigen Stoßbereich (5) der Bodenplatten (1) Dichtungsmasse (6) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Ränder (7) der zusammengefügten Edelstahlplattierungen (2) direkt gegeneinander gestoßen sind und die Anschlußprofile (4) unter den Rändern (7) der Edelstahlplattierungen (2) mit Ausnehmungen (9) zur Auzfnahme der Dichtungsmasse versehen sind, die gemeinsam eine Dichtungsmassenfuge (9) bilden.
2. Boden nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtungsmasse (6) außer in der Fuge (9) sich in einem Teilbereich (10) der Ränder (7) zwischen diesen und den Anschlußprofilen (4) erstreckend angeordnet ist.
3. Boden nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Stoßränder (7) der Plattierungen (2) und die Stoßflächen (F) der Anschlußprofile (4) in einer gemeinsamen Stoßebene (E) enden, die die Dichtungsmassenfuge (9) teilt.
4. Boden nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Stoß (ST) der Plattierungen (2) in Bezug auf die Stoßebene (E) der Anschlußprofile (4) und die Dichtungsmassenfuge (9) zurückversetzt angeordnet ist.
5. Boden nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtungsmassenfuge (9) zur Bodenplattierung (3) hin durch eine in oder an den Anschlußprofilen (4) angeordnete Sperrfläche (F') begrenzt ist.
6. Boden nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß eine der anzustoßenden Bodenplatten (1) längenverkürzt als Türschwellenkörper (23) und deren mit einer Plattierung (2) versehener Kern stoßseitig in Form eines Anschlußprofiles (4) ausgebildet ist, das in eine entsprechende Negativaufnahme (25) der benachbarten Bodenplatte (1) eingreift und das mit einer unter dem Stoß (ST) der Plattierungen (2, 22) angeordneten Fuge (24) für die Dichtungsmesse versehen ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20303562U DE20303562U1 (de) | 2003-03-06 | 2003-03-06 | Boden für insbesondere Kühl-, Tiefkühl- oder Frischhaltezellen |
Applications Claiming Priority (1)
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|---|---|---|---|
| DE20303562U DE20303562U1 (de) | 2003-03-06 | 2003-03-06 | Boden für insbesondere Kühl-, Tiefkühl- oder Frischhaltezellen |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE20303562U1 true DE20303562U1 (de) | 2003-05-15 |
Family
ID=7980580
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE20303562U Expired - Lifetime DE20303562U1 (de) | 2003-03-06 | 2003-03-06 | Boden für insbesondere Kühl-, Tiefkühl- oder Frischhaltezellen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20303562U1 (de) |
Citations (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE3821047A1 (de) | 1988-06-22 | 1989-12-28 | Viessmann Gmbh & Co | Bodenplatte, insbesondere fuer kuehl- und frischhaltezellen |
| DE9213472U1 (de) | 1992-10-07 | 1992-12-03 | Vießmann, Hans, Dr., 3559 Battenberg | Kühl- und Frischhaltezelle |
| DE20015622U1 (de) | 2000-09-09 | 2000-12-14 | Vießmann, Hans, Dr. Dr., 95030 Hof | Bodenbelag, insbesondere für begeh- und befahrbare Kühl- und Frischhaltezellen |
-
2003
- 2003-03-06 DE DE20303562U patent/DE20303562U1/de not_active Expired - Lifetime
Patent Citations (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE3821047A1 (de) | 1988-06-22 | 1989-12-28 | Viessmann Gmbh & Co | Bodenplatte, insbesondere fuer kuehl- und frischhaltezellen |
| DE9213472U1 (de) | 1992-10-07 | 1992-12-03 | Vießmann, Hans, Dr., 3559 Battenberg | Kühl- und Frischhaltezelle |
| DE20015622U1 (de) | 2000-09-09 | 2000-12-14 | Vießmann, Hans, Dr. Dr., 95030 Hof | Bodenbelag, insbesondere für begeh- und befahrbare Kühl- und Frischhaltezellen |
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