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Die Erfindung betrifft eine Stoßverbindung, vorzugsweise T-Verbindung, zwischen einem inneren Rahmenprofil und einem äußeren Rahmenprofil, mit wenigstens einem Stoßverbinderprofil, wobei das Stoßverbinderprofil mit einem äußeren Ende mit dem äußeren Rahmenprofil verbunden ist, wobei das Stoßverbinderprofil mit einem inneren Ende in einem Hohlraum des inneren Rahmenprofils aufgenommen ist, wobei das innere Ende des Stoßverbinderprofils an zwei einander gegenüberliegenden Seiten Dichtflächen aufweist, wobei die Dichtflächen mit dem inneren Rahmenprofil jeweils Dichtspalte zur Aufnahme von Dichtstoff bilden. Ferner betrifft die Erfindung ein Stoßverbinderprofil zur Bildung einer Stoßverbindung, wobei das innere Ende des Stoßverbinderprofils an zwei einander gegenüberliegenden Seiten Dichtflächen zum Abdichten mit einer Stoßverbindung aufweist.
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Entsprechende Stoßverbindungen sind in unterschiedlichen Ausgestaltungen bekannt und kommen vorzugsweise zur Bildung von Fensterrahmen oder dergleichen zur Anwendung. Die Stoßverbindung ist dabei vorzugsweise als T-Verbindung ausgebildet, bei der ein durchlaufendes Rahmenprofil (Querbalken) und ein an der Stoßverbindung endendes Rahmenprofil (Stützbalken) im Wesentlichen in einem rechten Winkel aneinanderstoßen. Vorliegend kommen als Stoßverbindung aber grundsätzlich alle Verbindungen in Frage, bei denen ein Rahmenprofil seitlich gegen ein anderes Rahmenprofil stößt und mit diesem über ein Stoßverbinderprofil fest verbunden ist.
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Eine Stoßverbindung aus Vierkantprofilen und einem Stoßverbinderprofil ist aus der
DE 73 22 123 U1 bekannt. Das Stoßverbinderprofil ist in die Vierkantprofile eingesetzt und mit diesem über eine überlappende Klebeverbindung verbunden.
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Bei der aus der
DE 10 2004 014 598 A1 bekannten Stoßverbindung ist das Stoßverbinderprofil formschlüssig in seitlichen Profilelementen des einen Rahmenprofils aufgenommen und mit seinem gegenüberliegenden Ende in einen mit dem Stoßverbinderprofil korrespondierenden Hohlraum des anderen Rahmenprofils aufgenommen, in dem das Stoßverbinderprofil gegenüber dem Rahmenprofil abgedichtet ist. Dazu weist das Stoßverbinderprofil am in den Hohlraum eingeschobenen Abschnitt Dichtflächen auf, die mit dem Rahmenprofil, insbesondere den den Hohlraum bildenden Wänden Dichtspalte bilden. Die Dichtflächen und somit auch die Dichtspalte sind auf zwei einander gegenüberliegenden Seiten des Stoßverbinderprofils vorgesehen, die parallel zur Längserstreckung des durchlaufenden Rahmenprofils angeordnet sind. In die Dichtspalte kann über eine Öffnung in dem entsprechenden Rahmenprofil ein Dichtstoff von außen eingespritzt werden. Die Öffnung ist dabei einer Stirnseite des Stoßverbinderprofils zugeordnet.
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Um Dichtstoff einzusparen, wird der Querschnitt des das Stoßverbinderprofil aufnehmenden Hohlraums im Wesentlichen vollständig durch das Stoßverbinderprofil ausgefüllt. Es verbleiben nur schmale Dichtspalte, die mit Dichtstoff zu füllen sind. Im Ergebnis muss der Dichtstoff aufwendig unter hohem Druck in die Stoßverbindung eingespritzt werden. In der Praxis kann dies aber nicht verhindern, dass in einige Dichtspalte nicht so viel Dichtstoff eindringt, wie dies gewünscht ist. Die Stoßverbindung ist dann nicht stabil und/oder dauerhaft genug.
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Um diesem Nachteil zu begegnen, schlägt die
DE 93 21 523 U1 ein Stoßverbinderprofil mit einer Hohlkammer vor, die als Dichtstoffverteilkanal dient und den Dichtstoff zu einer Queröffnung leitet, die zu einem Dichtstoffspalt hin offen ist.
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Derartige Stoßverbinderprofile haben jedoch den Nachteil, dass ein nicht unerheblicher Anteil des in die Stoßverbindung eingebrachten Dichtstoffs ungenutzt im Hohlraum des Stoßverbinderprofils verbleibt.
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Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die eingangs genannte und zuvor näher beschriebene Stoßverbindung derart auszugestalten und weiterzubilden, dass sie bei geringem Dichtstoffeinsatz einfacher und zuverlässiger hergestellt werden kann.
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Diese Aufgabe ist bei einer Stoßverbindung nach Anspruch 1 gelöst.
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Zudem ist diese Aufgabe bei einem Stoßverbinderprofil nach Anspruch 12 gelöst.
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Die Erfindung hat also erkannt, dass durch das Einformen von wenigstens einer Ausnehmung in das Stoßverbinderprofil die Verteilung des eingespritzten Dichtstoffs zuverlässig und einfach sichergestellt werden kann. Dadurch kann der zwischen dem Stoßverbinderprofil und der Wandung des Hohlraums des inneren Rahmenprofils verbleibende Raum minimal gehalten werden. Der Zwischenraum muss wegen der Ausnehmung nicht auch die Verteilung des Dichtstoffs übernehmen. Trotz entsprechend geringer Spaltmaße kann durch die Ausnehmung ein hinreichend großer Strömungsquerschnitt für den Transport des Dichtstoffs zu den entsprechenden Dichtspalten vorgesehen werden. Der Dichtstoff kann durch den wenigstens durch die Ausnehmung und das innere Rahmenprofil definierten Strömungsquerschnitt bzw. Kanal ohne einen versehentlichen Strömungsabriss sicher und einfach in die Dichtspalte zwischen den Dichtflächen und dem inneren Rahmenprofil geleitet werden. Da die Ausnehmung bzw. der Kanal keine großen Abmessungen für eine günstige Verteilung des Dichtstoffs aufweisen muss, kann mittels entsprechender Ausnehmungen bzw. Kanäle zudem ein effizienter Dichtstoffeinsatz erreicht werden.
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Unter einer Ausnehmung kann ganz allgemein eine solche verstanden werden, die in das Stoßverbinderprofil, vorzugsweise in deren Umhüllende eingelassen ist, um den Dichtstoff gezielt und unter Vergrößerung des Strömungsquerschnitts zu den Dichtspalten zu leiten. Die Ausnehmung bildet beispielsweise eine Rinne oder eine mehr oder weniger verzweigte und/oder gekrümmte Rinnenstruktur. Die Ausnehmung bildet zudem einen offenen Kanal, dessen Öffnung in Richtung der Wandung des Hohlraums des inneren Rahmenprofils weisen kann. Dann kann diese Wandung im in den Hohlraum eingesetzten Zustand des Stoßverbinderprofils den offenen Kanal des Stoßverbinderprofils im Wesentlichen schließen, wobei zwischen dem Stoßverbinderprofil und der Wandung bedarfsweise noch ein kleiner Spalt verbleibt. Die Ausnehmung im Stoßverbinderprofil ist vorzugsweise in wenigstens einer Stirnseite des Stoßverbinderprofils vorgesehen, um den Dichtstoff vorzugsweise nach außen zu den seitlichen Dichtflächen des Stoßverbinderprofils zu leiten.
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Die Ausnehmung kann zudem wenigstens zusammen mit dem inneren Rahmenprofil einen im Wesentlichen geschlossenen Kanal ausbilden. Der Kanal kann bedarfsweise aber auch durch weitere Hinzunahme des äußeren Rahmenprofils gebildet werden. Dann kann der mit Dichtstoff ausgefüllte Kanal der Abdichtung des Stoßverbinderprofils mit dem inneren Rahmenprofil einerseits und dem äußeren Rahmenprofil andererseits dienen.
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Ferner ist im inneren Rahmenprofil eine Öffnung vorgesehen, durch die Dichtstoff zum Abdichten der Stoßverbindung eingespritzt werden kann. Dadurch gelangt der Dichtstoff von außen in die Ausnehmung und/oder den Kanal hinein. Vorzugsweise kann der Dichtstoff zunächst in die Ausnehmung bzw. in den Kanal gelangen oder von wenigstens einem Dichtspalt in die Ausnehmung bzw. in den Kanal gelangen. Wenigstens eine weitere Ausnehmung kann aber auch lediglich dazu dienen, überschüssigen Dichtstoff und/oder aus dem Dichtspalt verdrängte Luft aufzunehmen.
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Die Unterscheidung zwischen einem inneren und einem äußeren Rahmenprofil dient vorwiegend der besseren Verständlichkeit. Dabei entspricht die Begriffswahl der typischen und bevorzugten Anordnung der Rahmenprofile im Rahmen selbst. Das bezogen auf den Rahmen außen liegende Rahmenprofil ist vorzugsweise das durchlaufende Rahmenprofil, während das bezogen auf den Rahmen eher innen liegende Rahmenprofil vorzugsweise an der Stoßverbindung endet und beispielsweise in stumpfem Winkel gegen das durchgehende Rahmenprofil stößt. Dies ist ebenso bevorzugt aber nicht zwingend der Fall, wie der mögliche Umstand, dass das äußere Rahmenprofil und das innere Rahmenprofil in Form eines T zueinander ausgerichtet sind.
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Nach analoger, nicht unbedingt jeder Ausgestaltung der Stoßverbindung gerecht werdender Definition, werden auch die beiden einander gegenüberliegenden Enden des Stoßverbinderprofils als inneres und äußeres Ende bezeichnet. Das äußere Ende weist dabei in Richtung des äußeren Rahmenprofils, während das innere Ende von dem äußeren Rahmenprofil wegweist. Dabei ist es bevorzugt, wenn das Stoßverbinderprofil von einer Stirnseite des inneren Rahmenprofils in einen Hohlraum desselben eingeführt wird, wobei diese Stirnseite in Richtung des äußeren Rahmenprofils weisen kann. Die Stirnseite kann zudem ein freies Ende des inneren Rahmenprofils bilden.
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Alternativ oder zusätzlich ist die Stoßverbindung vorzugsweise eine Verbindung eines Fensterrahmens. Auch dies ist nicht zwingend. So kann die Stoßverbindung auch eine solche eines Tores, eines Sonnenschutzes, eines Fassadenrahmens oder dergleichen sein.
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Wenn vorliegend von Dichtflächen die Rede ist, so sind dabei bevorzugt spezielle Flächen gemeint, die etwa durch ihre Oberflächenbeschaffenheit oder eine nach innen versetzte Anordnung dazu ausgebildet sein können, einen Dichtspalt mit dem inneren Rahmenprofil zu bilden, der durch den Dichtstoff ausgefüllt wird. Die Oberfläche der Dichtfläche kann beispielsweise Rillen, Riefen oder dergleichen aufweisen, während die Dichtflächen soweit nach innen eingerückt sein können, dass sich ein hinreichend breiter Spalt zwischen dem Stoßverbinderprofil und dem inneren Rahmenelement zur Aufnahme und Ausbildung einer durchgehenden Schicht aus Dichtstoff ausbildet. Ist der Dichtspalt zu schmal, kann unter Umständen nicht genügend Dichtstoff eindringen. Ist der Spalt zu breit, reicht der Dichtstoff ggf. nicht aus, um den Spalt zu füllen. In beiden Fällen leidet die Abdichtung der Stoßverbindung.
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Als Dichtstoff kommen verschiedene Materialien in Frage. Die Materialien sollten vorzugsweise wasserabweisend sein, so dass keine Feuchtigkeit in die Stoßverbindung eindringt. Zudem handelt es sich bei dem Dichtstoff vorzugsweise um ein Material, das sowohl an den Rahmenprofilen als auch an dem Stoßverbinderprofil haftet, wobei die Rahmenprofile und das Stoßverbinderprofil bevorzugt aus Aluminium gefertigt sind. Ganz grundsätzlich kann es sich in diesem Zusammenhang anbieten, wenn der Dichtstoff ein Klebstoff ist, auch wenn die Stoßverbindung nicht über die mittels des Dichtstoffs in Form eines Klebstoffs bereitgestellten stoffschlüssigen Verbindungen gehalten werden muss. Hierfür können andere Verbindungen vorgesehen sein. Die Verwendung eines Klebstoffs als Dichtstoff hat jedoch den Vorteil, dass keine Feuchtigkeit durch möglicherweise vorhandene Spalte zwischen dem Dichtstoff und den angrenzenden Bauteilen in die Stoßverbindung eindringen kann, und zwar beispielsweise über Kapillareffekte. Entsprechende Spalte oder Kapillare ergeben sich nicht wenn der Dichtstoff sowohl stoffschlüssig mit dem Stoßverbinderprofil als auch mit dem inneren Rahmenprofil und/oder dem äußeren Rahmenprofil verbunden ist.
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Die Öffnung ist im inneren Rahmenprofil bezogen auf die Längserstreckung des inneren Rahmenprofils auf der Höhe der Ausnehmung vorgesehen. So kann beispielsweise eine direkte Verteilung des Dichtstoffs über die Ausnehmung erfolgen oder erreicht werden, dass der Dichtstoff leicht in die Ausnehmung gelangen kann.
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Alternativ oder zusätzlich kann das Stoßverbinderprofil eine Dichtfläche zur Bildung eines Dichtspalts mit dem äußeren Rahmenprofil und zur besseren Abdichtung der Stoßverbindung aufweisen.
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Zur Einsparung von Material und Gewicht kann das Stoßverbinderprofil einen Hohlraum aufweisen. Dabei kann es dann zur Einsparung von Dichtstoff bevorzugt sein, wenn sich die Ausnehmung räumlich getrennt von dem Hohlraum erstreckt. Weiter vorzugsweise besteht keine direkte Verbindung zwischen dem Hohlraum und der Ausnehmung, durch die nennenswerte Mengen an Dichtstoff in den Hohlraum gelangen könnten. Dort kann der Dichtstoff nämlich unter Umständen nicht zur Abdichtung der Stoßverbindung dienen.
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Alternativ oder zusätzlich kann für eine gute Dichtstoffverteilung und eine konstruktiv einfache Ausgestaltung des Stoßverbinderprofils die Ausnehmung in einer in Richtung der Längserstreckung des äußeren Rahmenprofils weisenden Stirnseite des Stoßverbinderprofils vorgesehen sein. Dabei kann sich die Ausnehmung quer über die Stirnseite, vorzugsweise von einem Dichtspalt zum gegenüberliegenden Dichtspalt, erstrecken. Um kurze Strömungswege bereitstellen zu können, kann sich die Ausnehmung im Wesentlichen senkrecht zu den über die Ausnehmung verbundenen Dichtspalten erstrecken.
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Damit die Stoßverbindung auf einfache Weise abgedichtet werden kann, ist es möglich, die Ausnehmung unmittelbar angrenzend zum äußeren Rahmenprofil vorzusehen. Dabei kann die Ausnehmung bedarfsweise in unmittelbarer Verbindung mit einer Dichtfläche zur Bildung eines Dichtspalts mit dem äußeren Rahmenprofil stehen. Dies dient der Abdichtung auch des äußeren Rahmenprofils der Stoßverbindung. So kann die Stoßverbindung beispielsweise ohne irgendwelche Vorarbeiten bzw. ohne Konfektionierung an verschiedenen Stellen entlang des äußeren Rahmenprofils vorgesehen werden. Dabei kann der Einfachheit halber vorgesehen sein, dass die Ausnehmung zusammen mit dem inneren Rahmenprofil und dem äußeren Rahmenprofil den im Wesentlichen geschlossenen Kanal bildet.
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An wenigstens einem Ende der wenigstens einen Ausnehmung ist eine Öffnung in Querrichtung vorgesehen, die einen fluiden Kontakt zwischen der Ausnehmung und einem Dichtspalt darstellt, der sich in den Bereich zwischen dem äußere Rahmenprofil und der Ausnehmung erstreckt. Diese Öffnung in Querrichtung in eine Öffnung in Längsrichtung am Ende der Ausnehmung über. So wird insgesamt eine große Öffnungsfläche für den Austritt in den Dichtspalt geschaffen. Unabhängig davon kann durch die Öffnung in Querrichtung der Dichtstoff in Richtung des äußeren Rahmenprofils geleitet werden. Das bietet sich insbesondere dann an, wenn die Ausnehmung in einem gewissen Abstand zum äußeren Rahmenprofil vorgesehen ist, um dennoch eine zuverlässige Abdichtung gegenüber dem äußeren Rahmenprofil sicherzustellen. Besonders bevorzugt kann es aus den genannten Gründen sein, wenn jede Ausnehmung an beiden äußeren Enden eine entsprechende Öffnung in Querrichtung aufweist.
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Es kann neben der einen Ausnehmung wenigstens noch eine weitere Ausnehmung der beschriebenen Art vorgesehen sein. Dabei kann auch dieser Ausnehmung eine Öffnung im inneren Rahmenelement zugeordnet sein. Erforderlich ist dies jedoch nicht. Vorzugsweise sind also zwei Ausnehmungen vorgesehen, die zusammen mit wenigstens dem inneren Rahmenprofil zwei im Wesentlichen geschlossene Kanäle ausbildende und einander gegenüberliegende Dichtspalte miteinander verbinden. Dies kann der umlaufenden Abdichtung der Stoßverbindung dienlich sein. Dabei kann es sich weiter anbieten, wenn auch die zweite Ausnehmung räumlich getrennt von einem Hohlraum des Stoßverbinderprofils ist und /oder die zweite Ausnehmung ebenfalls unmittelbar oder mittelbar angrenzend zum äußeren Rahmenprofil vorgesehen ist, so dass die Ausnehmung zusammen mit dem inneren Rahmenprofil und dem äußeren Rahmenprofil einen im Wesentlichen geschlossenen Kanal bildet. Auch dies dient einer guten umlaufenden Abdichtung der Stoßverbindung.
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Der Einfachheit halber und einer günstigen Stromführung des Dichtstoffs wegen kann es in diesem Zusammenhang günstig sein, wenn die zwei Ausnehmungen auf einander gegenüberliegenden Seiten, vorzugsweise Stirnseiten, des Stoßverbinderprofils angeordnet sind.
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Um das innere Rahmenprofil sicher und dauerhaft am Stoßverbinderprofil zu fixieren, kann das Stoßverbinderprofil wenigstens eine Aufnahme für einen Nagel aufweisen, der durch eine Wand des inneren Rahmenprofils hindurch geschlagen werden kann. Diese Aufnahme kann bedarfsweise auch mit Dichtstoff ausgefüllt werden, um eine dauerhafte Fixierung des Nagels zu erreichen. Dies kann aber auch auf andere Weise erfolgen.
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Um die Stoßverbindung schnell, einfach und zuverlässig herstellen zu können, kann das Stoßverbinderprofil in Längserstreckung des inneren Rahmenprofils mit dem äußeren Ende formschlüssig mit dem äußeren Rahmenprofil verbunden sein. Dies kann besonders einfach dadurch erreicht werden, dass das Stoßverbinderprofil auf einen Profilabschnitt, beispielsweise ein Hinterschneidungen aufweisendes Rippenprofil, des äußeren Profilrahmens aufgeschoben wird.
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Alternativ oder zusätzlich kann das Stoßverbinderprofil und das äußere Rahmenprofil korrespondierende Hinterschneidungen zur Bildung einer formschlüssigen Verbindung aufweisen, so dass wenigstens das Stoßverbinderprofil und das äußere Rahmenprofil wenigstens in eine Richtung, vorzugsweise in Längserstreckung des inneren Rahmenprofils, einfach und zuverlässig miteinander verbunden werden können.
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Besonders bevorzugt ist grundsätzlich, wenn das Stoßverbinderprofil und das äußere Rahmenprofil kraftschlüssig miteinander verbunden sind. Durch die kraftschlüssige Verbindung kann das Stoßverbinderprofil beispielsweise einfach und zuverlässig in Längsrichtung des äußeren Rahmenprofils am äußeren Rahmenprofil festgelegt werden. Dabei kann die kraftschlüssige Verbindung ebenso aus Gründen der Einfachheit und Zuverlässigkeit mittels einer Spannschraube bereitgestellt werden.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand einer lediglich Ausführungsbeispiele darstellenden Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigt
- 1 eine erste nicht erfindungsgemäße Stoßverbindung in einer perspektivischen Ansicht,
- 2A-C ein erstes nicht erfindungsgemäßes Stoßverbinderprofil der Stoßverbindung aus 1 in einer Seitenansicht, einer Frontansicht und einer perspektivischen Ansicht,
- 3A-C ein zweites nicht erfindungsgemäßes Stoßverbinderprofil der Stoßverbindung aus 1 in einer Seitenansicht, einer Frontansicht und einer perspektivischen Ansicht,
- 4 die Stoßverbindung aus 1 ohne Dichtstoff in einer Ansicht entlang des Schnitts IV-IV aus 1,
- 5 die Stoßverbindung aus 1 mit Dichtstoff in einer Darstellung gemäß 4,
- 6A-C ein erstes erfindungsgemäßes Stoßverbinderprofil in einer Seitenansicht, einer Frontansicht und einer perspektivischen Ansicht,
- 7A-C ein zweites erfindungsgemäßes Stoßverbinderprofil in einer Seitenansicht, einer Frontansicht und einer perspektivischen Ansicht,
- 8 eine erfindungsgemäße Stoßverbindung ohne Dichtstoff in einer Schnittansicht und
- 9 die Stoßverbindung aus 8 mit Dichtstoff in einer Darstellung gemäß 4.
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In der 1 ist eine Stoßverbindung 1 in Form einer T-Verbindung dargestellt. Die Stoßverbindung 1 bildet einen Teil eines nicht im Einzelnen dargestellten Fensterrahmenprofils und weist ein unten dargestelltes, durchlaufendes, äußeres Rahmenprofil 2 sowie ein etwa rechtwinklig an dieses anstoßendes, inneres Rahmenprofil 3 auf. Die beiden Rahmenprofile 2,3 sind über zwei Stoßverbinderprofile 4,5 miteinander verbunden. Jedes Stoßverbinderprofil 4,5 ist mit einem inneren Ende in einem Hohlraum 6,7 des inneren Rahmenprofils 3 aufgenommen und mit einem äußeren Ende in als Rippenprofile 8 ausgebildete Profilelemente des äußeren Rahmenelements 2 eingeschoben. Die äußeren Enden der Stoßverbinderprofile 4,5 und die Rippenprofile 8 weisen miteinander korrespondierende Hinterschneidungen auf, die einander zur Bildung einer formschlüssigen Verbindung in Richtung der Längserstreckung des inneren Rahmenprofils 3 hintergreifen.
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Bei der dargestellten und insoweit bevorzugten Stoßverbindung 1 sind die Stoßverbinderprofile 4,5 zudem über sogenannte Stanzschrauben und Spannschrauben 35,39 kraftschlüssig mit den jeweiligen Rippenprofilen 8 verbunden. Auf diese Weise wird ein versehentliches Verschieben der Stoßverbinderprofile 4,5 entlang der Rippenprofile 8 verhindert.
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Mit dem inneren Rahmenprofil 3 ist das links dargestellte Stoßverbinderprofil 4 zudem stoffschlüssig über einen Dichtstoff 9 verbunden. Der Dichtstoff 9 ist dabei zwischen den Wänden der Hohlräume 6,7, in denen die Stoßverbinderprofile 4,5 aufgenommen sind, und den Dichtflächen 10,11,12,13,14,15 der Stoßverbinderprofile 4,5 aufgenommen. Die Stoßverbinderprofile 4,5 bilden mit den Wänden der Hohlräume 6,7 entsprechende Dichtspalte 16,17,18,19,20,21 zur Aufnahme des Dichtstoffs 9. Der Dichtstoff 9 kann nach dem Einbringen der Stoßverbinderprofile 4,5 in die Hohlräume 6,7 über Öffnungen 24,25 dem inneren Rahmenprofil 3 zugeführt werden, um die Stoßverbindung abzudichten. Der über die Öffnungen 24,25 eingespritzte Dichtstoff 9 verteilt sich dazu in den Dichtspalten 16,17,18,19,20,21 zwischen den Stoßverbinderprofilen 4,5 und den Wänden der Hohlräume 6,7. Zusätzlich ist die Stoßverbindung 1 noch durch Einschlagen von Nägeln 26 in entsprechend profilierte Abschnitte der Stoßverbinderprofile 4,5 gesichert.
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In den 2A-C ist ein erstes der beiden Stoßverbinderprofile 4,5 aus 1 in unterschiedlichen Ansichten dargestellt. Der Querschnitt des ersten Stoßverbinderprofils 4 ist etwa rechteckig ausgebildet und entspricht hinsichtlich seiner Abmessungen im Wesentlichen dem Querschnitt des ersten Hohlraums 6, in dem das erste Stoßverbinderprofil 4 aufgenommen ist. Vorzugsweise ist der Querschnitt des Stoßverbinderpofils 4 aber etwas kleiner als der Querschnitt des ersten Hohlraums 6, so dass zwischen dem inneren Rahmenprofil 3 und dem Stoßverbinderprofil geringe Spalten verbleiben. Am unteren, äußeren Ende des ersten Stoßverbinderprofils 4 ist ein Fuß 27 mit Hinterschneidungen 28 vorgesehen, die korrespondierend zu den Rippenprofilen 8 und deren entsprechenden Hinterschneidungen des äußeren Rahmenprofils 2 ausgebildet sind. Mit dem Fuß 27 kann das erste Stoßverbinderprofil 4 auf die parallel zueinander ausgerichteten Rippenprofile 8 geschoben werden. Die Rippenprofile 8 des äußeren Rahmenprofils 2 und der Fuß 27 des ersten Stoßverbinderprofils 4 bilden dann eine formschlüssige Verbindung in Richtung der Längserstreckung des inneren Rahmenprofils 3.
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Die Ausnehmungen 30,31 des ersten Stoßverbinderprofils 4 sind bei der dargestellten und insoweit bevorzugten Stoßverbindung 1 an einander gegenüberliegenden Stirnseiten des Stoßverbinderprofils 4 und jeweils unmittelbar oberhalb des Fußes 27 des ersten Stoßverbinderprofils 4 angeordnet. Die Ausnehmungen 30,31 erstrecken sich geradlinig und quer zum äußeren Rahmenprofil 2. Die Ausnehmungen 30,31 weisen zudem einen etwa halbkreisförmigen Querschnitt auf und bilden jeweils einen seitlich nach außen offenen, aber nach innen geschlossenen Kanal zur Verteilung des über die entsprechende Öffnung 24 in das innere Rahmenprofil 3 eingespritzten Dichtstoffs 9.
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Die Öffnung 24 ist etwa mittig auf Höhe der Ausnehmung 30 angeordnet, so dass der Dichtstoff 9 zunächst in die Ausnehmung 30 gelangt, welche zusammen mit den angrenzenden Wänden des inneren Rahmenprofils 3 und des äußeren Rahmenprofils 2 einen im Wesentlichen geschlossenen Kanal bildet. Dabei wird der Kanal bei der dargestellten und insoweit bevorzugten Stoßverbindung 1 nicht vollständig geschlossen. Es verbleiben vielmehr geringe Lücken zwischen dem ersten Stoßverbinderprofil 4 und den Rahmenteilen 2,3, weil das erste Stoßverbinderprofil 4 etwas kleiner ausgebildet ist als der Hohlraum 6 des inneren Rahmenprofils 3. Über den Kanal strömt der Dichtstoff 9 zu beiden Seiten des ersten Stoßverbinderprofils 4 und in die Dichtspalte 16,17,18, welche zwischen dort vorgesehenen Dichtflächen 10,11,12 mit den Wänden des Hohlraums 6 gebildet werden. Die an der der Öffnung 24 abgewandten Stirnwand des ersten Stoßverbinderprofils 4 angeordnete Ausnehmung 31 kann ebenfalls der Verteilung von Dichtstoff 9 dienen, etwa der Verteilung des Dichtstoffs 9 von einem Dichtspalt 16,18 zum gegenüberliegenden Dichtspalt 18,16. Die Ausnehmung 31 kann aber auch der Aufnahme von aus den Dichtspalten 16,18 entweichender Luft und/oder etwaig überschüssigen Mengen des in die Stoßverbindung 1 eingebrachten Dichtstoffs 9 dienen.
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Die Dichtflächen 10,11,12 weisen bei dem dargestellten und insoweit bevorzugten ersten Stoßverbinderprofil 4 zur sicheren Abdichtung parallele Rillen auf. Auf einer Seite des ersten Stoßverbinderprofils 4 sind zwei Dichtflächen 10,11 in einem gewissen Abstand zueinander übereinander angeordnet.
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Das erste Stoßverbinderprofil 4 weist zudem zwei innere, nicht mit der Ausnehmung 30,31 in fluidem Kontakt stehende, zu den Stirnseiten offene Hohlräume 32,33 auf. Der obere Hohlraum 32 dient dabei der Aufnahme eines Nagels 26, um das innere Rahmenprofil 3 über einen Nagel 26 formschlüssig mit dem ersten Stoßverbinderprofil 4 zu verbinden. Ferner ist am Kopf des Stoßverbinderprofils 4 eine Öffnung 34 vorgesehen, über welche eine im Fuß 27 des ersten Stoßverbinderprofils 4 angeordnete Stanzschraube 39 zugänglich ist. Die angezogene Stanzschraube 39 verhindert ein Verrutschen des ersten Stoßverbinderprofils 4 entlang der Rippenprofile 8.
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In den 3A-C ist ein zweites Stoßverbinderprofil 5 aus 1 in unterschiedlichen Ansichten dargestellt. An einer Seite des zweiten Stoßverbinderprofils 5 ist eine parallele Rippen aufweisende Dichtfläche 13 vorgesehen, die mit einer Seitenwand des entsprechenden Hohlraums 7 des inneren Rahmenprofils 3 einen Dichtspalt 19 zur Aufnahme von Dichtstoff 9 bildet. An der gegenüberliegenden Seite des zweiten Stoßverbinderprofils 5 sind zwei parallel zueinander angeordnete Hakenprofile 36 vorgesehen, die mit korrespondierenden, seitlichen Rippenprofilen 8 des äußeren Rahmenprofils 2 in Eingriff gelangen. Die Hakenprofile 36 erstrecken sich ebenso wie die Rippenprofile 8 in Längsrichtung des äußeren Rahmenprofils 2. Die Hakenprofile 36 und Rippenprofile 8 weisen miteinander korrespondierende Hinterschneidungen auf, über welche eine formschlüssige Verbindung etabliert wird, welche das zweite Stoßverbinderprofil 5 in Längsrichtung des inneren Rahmenprofils 2 festlegt. Kopfseitig im zweiten Stoßverbinderprofil 5 ist zudem eine seitlich offene Aussparung 38 zur Aufnahme eines Nagels 26 vorgesehen, über den das innere Rahmenprofil 3 und das zweite Stoßverbinderprofil 5 miteinander verbunden werden können. Des Weiteren ist eine Spannschraube 35 durch eine Bohrung im zweiten Stoßverbinderprofil 5 geführt, über welche das zweite Stoßverbinderprofil 5 kraftschlüssig mit dem äußeren Rahmenprofil 2 verbunden ist. Diese kraftschlüssige Verbindung sorgt dafür, dass das zweite Stoßverbinderprofil 5 in Längsrichtung des äußeren Rahmenprofils 2 an dem äußeren Rahmenprofil 2 festgelegt ist. Die Verbindung zwischen dem inneren Rahmenprofil 3 und dem zweiten Stoßverbinderprofil 5 wird vorwiegend durch einen Nagel 26 etabliert, der durch eine Wand des inneren Rahmenprofils 3 in eine Aussparung 38 des zweiten Stoßverbinderprofils 5 eingeschlagen wird.
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Auf der nach innen gerichteten Seite des zweiten Stoßverbinderprofils 5 ist eine längliche Aussparung 40 oberhalb der Dichtfläche 13 vorgesehen. In diese kann von außen über die entsprechende Öffnung 25 im inneren Rahmenprofil 3 ein Dichtstoff 9 zugeführt werden. Bedarfsweise kann diese seitliche Aussparung 40 aber auch schmaler ausfallen als dargestellt, was dann jedoch mit einem höheren Materialeinsatz für das zweite Stoßverbinderprofil 5 einhergeht. Die seitliche Aussparung 40 steht vor dem Einbringen des Dichtstoffs 9 in die Stoßverbindung 1 in fluidem Kontakt mit einer quer zum zweiten Stoßverbinderprofil 5 in dessen Stirnseite eingeformten Ausnehmung 41 bzw. den im Wesentlichen geschlossenen, im Wesentlichen durch die Ausnehmung 41 und das innere Rahmenprofil 3 definierten Kanal. Der Kanal steht seinerseits wiederum in fluidem Kontakt mit der Öffnung 25 im inneren Rahmenprofil 3 und dem Dichtspalt 20 auf der äußeren Seite des zweiten Stoßverbinderprofils 5. Über die Öffnung 25 kann der Dichtstoff 9 in den durch die Ausnehmung 41 und das innere Rahmenprofil 3 definierten Kanal eindringen, der den Dichtstoff 9 dann sowohl in den äußeren Dichtspalt 20 zwischen der Dichtfläche 14 des zweiten Stoßverbinderprofils 5 und dem inneren Rahmenprofil 3 als auch in die Aussparung 40 auf der Innenseite des zweiten Stoßverbinderprofils 5 verteilt. Über die Aussparung 40 auf der Innenseite des zweiten Stoßverbinderprofils 5 gelangt der Dichtstoff 9 zudem in den Dichtspalt 19 zwischen der Dichtfläche 13 des zweiten Stoßverbinderprofils 5 und dem inneren Rahmenprofil 3 angrenzend zu der dort vorgesehenen Dichtfläche 13. Im Übrigen gelangt der Dichtstoff 9 noch an der Stirnseite des zweiten Stoßverbinderprofils 5 vorbei in den Dichtspalt 21 zwischen einer äußeren Dichtfläche 15 des zweiten Stoßverbinderprofils 5 und dem äußeren Rahmenprofil 2 und füllt den Dichtspalt 21 aus. Um es dem Dichtstoff 9 zu erleichtern, in diesen Dichtspalt 21 einzudringen, kann das Hakenprofil 36 beispielsweise an den Enden eingekürzt werden.
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Dies kann gleichzeitig mit dem Einbringen der wenigstens einen Ausnehmung 41 in das zweite Stoßverbinderprofil 5 erfolgen, etwa wenn die Ausnehmung auf der Höhe des Hakenprofils 36 angeordnet ist, also etwas tiefer als in der 3A-C dargestellt.
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Bei dem dargestellten und insoweit bevorzugten zweiten Stoßverbinderprofil 5 ist auf der der ersten Ausnehmung 41 abgewandten Seite des Stoßverbinderprofils 5 eine zweite Ausnehmung 42 vorgesehen, die analog zur ersten Ausnehmung ausgebildet ist und auch mit Dichtstoff 9 gefüllt werden kann, der beispielsweise aus den Dichtspalten 19,20 in die zweite Ausnehmung eindringen kann. Infolge der zweite Ausnehmung 42 kann das zweite Stoßverbinderprofil 5 umlaufend gegenüber dem inneren Rahmenprofil 3 und dem äußeren Rahmenprofil 2 abgedichtet werden.
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In der 4 ist die Stoßverbindung 1 aus 1 in einer Schnittansicht dargestellt. Das äußere Rahmenprofil 2 weist sich in Längsrichtung erstreckende Profilelemente auf, die bei der dargestellten und insoweit bevorzugten Stoßverbindung als hakenförmige Rippenprofile 8 ausgebildet sind. In diese greift ein Fuß 27 des ersten Stoßverbinderprofils 4 formschlüssig ein. Um ein Verschieben des Stoßverbinderprofils 4 entlang des äußeren Rahmenprofils 2 zu vermeiden, ist eine Stanzschraube 39 vorgesehen, mit der das erste Stoßverbinderprofil 4 mit dem äußeren Rahmenprofil 2 verbunden bzw. gesichert werden kann. Dazu weist die Stanzschraube 39 an ihrem vorderen Ende eine Art Dorn auf, der sich beim Anziehen der Stanzschraube 39 in das äußere Rahmenprofil 2 unter Verformung dessen hineindrückt und so eine formschlüssige Verbindung zwischen der Stanzschraube 39 und dem äußeren Rahmenprofil 2 bildet.
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Oberhalb der Stanzschraube 39 sind ein größerer und ein kleinerer Hohlraum 32,33 vorgesehen, wobei der kleinere Hohlraum 32 bedarfsweise einen Nagel 26 zur Verbindung mit dem inneren Rahmenprofil 3 aufnehmen kann. Beide Hohlräume 32,33 und damit die Stanzschraube 39 sind von oben über entsprechende Öffnungen 34 zugänglich.
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Oberhalb des Fußes 27 sind auf einer Seite zwei Dichtflächen 14,15 jeweils mit einer Rillenstruktur vorgesehen, die mit der angrenzenden Wand des das erste Stoßverbinderprofil 4 aufnehmenden Hohlraums 6 Dichtspalte 16,17 bilden. Auf der gegenüberliegenden Seite des ersten Stoßverbinderprofils 4 ist angrenzend zum äußeren Rahmenprofil 2 eine Abschrägung mit einer Dichtfläche 45 vorgesehen, oberhalb derer eine weitere Dichtfläche 12 vorgesehen ist, die mit der angrenzenden Wand des inneren Rahmenprofils 3 einen Dichtspalt 18 bildet. Die abgeschrägte Dichtfläche 45 kann auch als einen Dichtspalt 46 bildende Dichtfläche 45 angesehen werden, auch wenn der Dichtspalt 46 beim dargestellten und insoweit bevorzugten ersten Stoßverbinderprofil 4 zur besseren Verteilung des Dichtstoffs 9 verhältnismäßig breit ausgebildet ist.
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Dem ersten Hohlraum 6 gegenüberliegend weist das innere Rahmenprofil 3 einen zweiten Hohlraum 7 auf, in den ein zweites Stoßverbinderprofil 5 aufgenommen ist. Die Hakenprofile 36 des zweiten Stoßverbinderprofils 5 greifen seitlich in korrespondierende Rippenprofile 8 des äußeren Rahmenprofils 2 ein und bilden auf diese Weise einen Formschluss in Richtung der Längserstreckung des inneren Rahmenprofils 3. Eine kraftschlüssige Verbindung zwischen dem äußeren Rahmenprofil 2 und dem zweiten Stoßverbinderprofil 5 besteht aufgrund der angezogenen Spannschraube 35.
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Im Bereich der Hakenprofile 36 des zweiten Stoßverbinderprofils 5 bildet das zweite Stoßverbinderprofil 5 Dichtspalte 20,21 zur Aufnahme von Dichtstoff 9, die von entsprechenden Dichtflächen 14,15 des zweiten Stoßverbinderprofils 5 begrenzt werden. Auf der gegenüberliegenden Seite des zweiten Stoßverbinderprofils 5 ist eine weitere, eine Rillenstruktur aufweisende Dichtfläche 13 vorgesehen, die mit der angrenzenden Wand des inneren Rahmenprofils 3 einen Spalt 19 zur Aufnahme von Dichtstoff 9 bildet.
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In der 5 ist die Stoßverbindung 1 aus 1 in der Ansicht gemäß 4 dargestellt, jedoch mit dem Unterschied, dass die Zwischenräume zwischen den Stoßverbinderprofilen 4,5 und dem inneren Rahmenprofil 3 mit Dichtstoff 9 ausgefüllt sind, der über die entsprechenden Öffnungen 24,25 im inneren Rahmenprofil 3 zugeführt worden ist. Die 5 zeigt die Stoßverbindung 1 mithin im abgedichteten Zustand.
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Der über die Öffnung 24 zum links dargestellten Hohlraum 6 des inneren Rahmenprofils 3 eingebrachte Dichtstoff 9 verteilt sich zunächst entlang der Stirnseite zu beiden Seiten der an die Öffnung 24 angrenzenden Ausnehmung 30. Dabei wird auch das äußere Rahmenprofil 2 mit Dichtstoff 9 beaufschlagt. Der Dichtstoff 9 erreicht dann die seitlichen Dichtspalte 16,17,18,46 und füllt diese aus. Dabei werden die Dichtspalte 16,17,18 zwischen den Dichtflächen 10,11,12 und den den Hohlraum 6 abschließenden Wänden mit Dichtstoff 9 ausgefüllt.
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Die auf der rückseitigen Stirnwand des ersten Stoßverbinderprofils 4 vorgesehene Ausnehmung 31 kann ebenfalls Dichtstoff 9 aufnehmen. Dabei kann es sich um überschüssigen Dichtstoff 9 handeln oder um Dichtstoff 9, der dazu vorgesehen ist, die Stoßverbindung 1 umlaufend abzudichten. Bei der dargestellten und insoweit bevorzugten Stoßverbindung 1 wird letztlich das erste Stoßverbinderprofil 4 umlaufend abgedichtet.
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In dem rechts dargestellten Hohlraum 7 des inneren Rahmenprofils 3, in dem das zweite Stoßverbinderprofil 5 aufgenommen ist, wird ebenfalls Dichtstoff 9 durch die zugehörige Öffnung 25 dem inneren Rahmenprofil 3 zugeführt. Dabei gelangt der Dichtstoff 9 zunächst in den Bereich der Ausnehmung 41 in der Stirnseite des zweiten Stoßverbinderprofils 5. Von dort gelangt der Dichtstoff 9 weiter zunächst in die seitliche Aussparung 40 und in den zwischen der nach innen weisenden Dichtfläche 13 und der angrenzenden Wand des inneren Rahmenprofils 3 gebildeten Dichtspalt 19 und füllt diesen aus. Gleichzeitig gelangt Dichtstoff 9 über die Ausnehmung zur anderen Seite des zweiten Stoßverbinderprofils 5, und zwar in den Dichtspalt 20 zwischen einer der seitlichen Dichtflächen 14 und dem inneren Rahmenprofil 3. Über Lücken, die zwischen dem zweiten Stoßverbinderprofil 5 und dem inneren Rahmenprofil 3 sowie dem äußeren Rahmenprofil 2 verbleiben, gelangt der Dichtstoff 9 zudem in einen Dichtspalt 21 zwischen einer weiteren seitlichen Dichtfläche 15 und dem äußeren Rahmenprofil 2. Um die Stoßverbindung 1 vollständig abzudichten, ist auf der der Öffnung 25 abgewandten Seite des zweiten Stoßverbinderprofils 5 eine zweite Ausnehmung 42 im zweiten Stoßverbinderprofil 5 eingelassen, und zwar analog zur ersten Ausnehmung 41. Der Dichtstoff 9 gelangt aus den seitlichen Dichtspalten 19,20,21 in die zweite Ausnehmung 42, die sich auf diese Weise ebenfalls mit Dichtstoff 9 füllt.
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In den 6A-C ist ein weiteres Stoßverbinderprofil 4' dargestellt, das im Wesentlichen mit dem Stoßverbinderprofil 4 aus 2 übereinstimmt, weshalb das weitere Stoßverbinderprofil 4' gemäß 6A-C nicht ebenso detailliert beschrieben wird, wie das Stoßverbinderprofil 4 aus 2. Es bestehen jedoch Unterschiede hinsichtlich der Anordnung und Ausbildung sowohl der Ausnehmungen als auch der Dichtspalte. Insbesondere diese Unterschiede werden nachfolgend näher erläutert.
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Die Ausnehmungen 30',31' des dargestellten und insoweit bevorzugten Stoßverbinderprofils 4' sind an einander gegenüberliegenden Stirnseiten angeordnet. Zudem erstrecken sich die Ausnehmungen 30',31' geradlinig und quer zum äußeren Rahmenprofil 2. Ferner sind die Ausnehmungen 30',31' in Längsrichtung offen, um einen fluiden Kontakt zu den angrenzenden Dichtspalten bereitzustellen, die sich bis in den Bereich zwischen den Ausnehmungen und dem Fuß 27' des Stoßverbinderprofils 4' hinein erstrecken. Die Ausnehmungen 30',31' können wahlweise einen halbkreisförmigen oder einen rechteckigen Querschnitt aufweisen.
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Anders als beim Stoßverbinderprofil 4 aus 2 sind die Ausnehmungen 30',31' jedoch deutlich beabstandet vom Fuß 27' des Stoßverbinderprofils 4' angeordnet. Die Ausnehmungen 30',31' weisen zudem Öffnungen sowohl in Querrichtung als auch in Längsrichtung auf, wobei die Öffnungen 50',51' ineinander übergehen. Die Öffnung 24 des inneren Rahmenprofils 3 ist auf der Höhe der Ausnehmung 30' angeordnet, so dass der Dichtstoff 9 zunächst in die Ausnehmung 30' gelangt. Von dort gelangt der Dichtstoff 9 nach außen in die Dichtspalte, und war infolge der Öffnung 51' in Querrichtung ebenfalls in dieser Querrichtung. Der Dichtstoff 9 wird also letztlich nach unten in Richtung des äußeren Rahmenprofils 2 geleitet. Wenn der Ausnehmung 31' auf der anderen Stirnseite des Stoßverbinderprofils 4' keine Öffnung im inneren Rahmenprofil 3 zugeordnet ist, kann diese Ausnehmung 31' der Aufnahme von aus den Dichtspalten entweichender Luft und/oder überschüssigen Mengen an Dichtstoff 9 dienen.
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Das dargestellte und insoweit bevorzugte Stoßverbinderprofil 4' weist zur formschlüssigen Verbindung mit dem äußeren Rahmenprofil 2 am äußeren Ende ebenfalls einen Fuß 27' mit Hinterschneidungen 28' auf. Ferner sind ebenfalls zwei innere, nicht mit der Ausnehmung 30',31' in fluidem Kontakt stehende, zu den Stirnseiten offene Hohlräume 32',33' vorgesehen. Das Stoßverbinderprofil 4' kann über eine Stanzschraube am äußeren Rahmenprofil 2 festgelegt werden, die über eine Öffnung 34' zugänglich ist.
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In den 7A-C ist ein Stoßverbinderprofil 5' dargestellt, dass dem Stoßverbinderprofil 5 aus 1 ähnelt. Auch bei dem dargestellten und insoweit bevorzugten Stoßverbinderprofil 5' sind zwei parallel zueinander angeordnete Hakenprofile 36' vorgesehen, die mit korrespondierenden, seitlichen Rippenprofilen 8 des äußeren Rahmenprofils 2 in Eingriff gelangen können. Des Weiteren kann eine Spannschraube vorgesehen sein, über welche das zweite Stoßverbinderprofil 5' kraftschlüssig mit dem äußeren Rahmenprofil 2 verbunden wird.
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In deutlichem Abstand vom äußeren Ende des Stoßverbinderprofils 5' ist eine Ausnehmung 41' oberhalb der Dichtfläche 13' vorgesehen. In diese kann von außen über die entsprechende Öffnung 25 im inneren Rahmenprofil 3 ein Dichtstoff 9 zugeführt werden. Die Ausnehmung 41' weist in Längsrichtung und in Querrichtung Öffnungen 52',53' auf, aus denen der Dichtstoff 9 in angrenzende Dichtspalte 40',20',21' gelangen kann. Eine analog ausgebildete Ausnehmung 42' ist an der gegenüberliegenden Stirnwand des Stoßverbinderprofils 5' vorgesehen. Durch die Öffnungen 53' der Ausnehmungen 41',42' kann Dichtstoff nach unten in Richtung des äußeren Endes des Stoßverbinderprofils 5' geleitet werden. Die zweite Ausnehmung 42' kann alternativ auch nur der Aufnahme von überschüssigem Dichtstoff 9 dienen.
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Beim dargestellten und insoweit bevorzugten Stoßverbinderprofil 5' ist angrenzend zu den Hakenprofilen eine Dichtfläche 14' vorgesehen, während an der gegenüberliegenden Seite des Stoßverbinderprofils 5' die Dichtflächen 13' und 54' vorgesehen sind. Die obere Dichtfläche 54' ist dabei zurückversetzt, um dort eine breite Aussparung 40', die als breiter Dichtspalt angesehen werden kann, bereitstellen zu können.
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In der 8 ist eine Stoßverbindung 1' gemäß der Stoßverbindung 1 aus 1 in einer Schnittansicht dargestellt. Der Fuß 27' des einen Stoßverbinderprofils 4' greift formschlüssig in das äußere Rahmenprofil ein. Oberhalb des Fußes 27' sind auf einer Seite zwei Dichtflächen 10',11' welche Dichtspalte 16',17' begrenzen. Im Bereich des Fußes ist eine Abschrägung mit einer einen Dichtspalt 46' begrenzenden Dichtfläche 45' vorgesehen. An der der Dichtfläche 45' abgewandten Seite des Stoßverbinderprofils 4' ist eine weitere Dichtfläche 12' angeordnet, die einen Dichtspalt 18' begrenzt.
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Das weitere Stoßverbinderprofil 5' weist auf einander gegenüberliegenden Seiten Dichtspalte 20',40' zur Aufnahme von Dichtstoff 9 auf, die von entsprechenden Dichtflächen 14',54' des zweiten Stoßverbinderprofils 5' begrenzt werden. Mehr dem äußeren Rahmenprofil 3 zugewandt sind eine weitere Dichtfläche 13' und ein weiterer Dichtspalt 19' vorgesehen.
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In der 9 ist die gleiche Stoßverbindung 1' wie in 8 dargestellt, jedoch mit mittels Dichtstoff 9 ausgefüllten, von entsprechenden Dichtflächen 11',12',13',14',54',55' begrenzenden Dichtspalten 16',17',18',19',20',40',56'. Der Dichtstoff dringt also so tief in die Zwischenräume zwischen den Rahmenprofilen 2,3 und den Stoßverbinderprofilen 4',5' ein, dass die Verbindungen der Rahmenprofile 2,3 sicher gegeneinander abgedichtet sind. Insbesondere nachdem die unteren Dichtspalte 16',19',20',21',40',46',56' den Verbindungsbereich zwischen den Rahmenprofilen ausgefüllt haben, wird der Dichtstoff 9 nach oben in verbliebene Spaltenbereiche gedrückt. Der entsprechende Gegendruck kann dabei eine ausreichende Füllung der Dichtspalten 16',19',20',21',40',46',56' anzeigen und/oder die vollständige Füllung der Dichtspalte 16',19',20',21',40',46',56' unterstützen.