DE20015622U1 - Bodenbelag, insbesondere für begeh- und befahrbare Kühl- und Frischhaltezellen - Google Patents
Bodenbelag, insbesondere für begeh- und befahrbare Kühl- und FrischhaltezellenInfo
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Description
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(18 424)
Bodenbelag, insbesondere für begeh-und befahrbare
Kühl- und Frischhaltezellen
Die Neuerung betrifft einen Bodenbelag, insbesondere für begeh- und befahrbare Kühl- und Frischhaltezellen, bestehend aus mindestens zwei auf einer sogenannten Druckverteilerplatte aufgelegten Edelstahlblechzuschnitten, die mit ihren Stoßrandbereichen auf einem mit ihnen vernieteten und in der Druckverteilerplatte bündig zu deren Oberfläche eingelassenen Unterlageprofilblech aufliegen.
Derartige Bodenbeläge sind hinlänglich bekannt und in Benutzung, so daß es diesbezüglich an sich keines besonderen druckschriftlichen Nachweises bedarf.
Nur beispielsweise sei hierzu verwiesen auf das DE-GM 299 12 787.7, bei dessen Gegenstand der Randbereich des einen Zuschnittes mit einem dessen Rand überragenden Edelstahlblechstreifen unterlegt und mit diesem durch Stanznieten verbunden ist und wobei der gegen den Rand des Zuschnittes gestoßene Rand des anderen Zuschnittes mit dem Rand des erstgenannten Zuschnittes verschweißt ist. Aus diesem DE-GM ist auch ersichtlich, daß die vor Ort zu verschweißende Stoßfuge, was die Regel ist, im Bereich des Stoßes zweier Druckverteilerplatten verläuft, die in der Regel jeweils die Oberfläche bzw. das Oberteil einer entsprechend stärker bemessenen Platte aus PU-Schaum bilden. Die den Bodenbelag bildenden Edelstahlblechzuschnitte sind dabei mit den Druckverteilerplatten verklebt.
Die Beanspruchung derartiger Bodenbeläge aus mehr oder weniger starken Edelstahlblechzuschnitten, und zwar was insbesondere deren Stoßfugen betrifft, ist in solchen Raumzellen unterschiedlich, und zwar jenachdem ob die Zelle nur begangen oder mit Transportwagen befahren wird und ob es sich dabei um
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leichte oder schwere Wagen handelt und welche Beschaffenheit und Abmessungen die Wagenräder haben.
Im Falle aus welchem Grund auch immer geringer Beanspruchung ist es dabei nicht erforderlich, die Stoßfuge zu verschweißen, d.h., es reicht in solchen Fällen aus, die Stoßfuge mit einer geeigneten, dauerelastischen Dichtungsmasse abzudichten. Dabei hat es sich gezeigt, daß die relativ schmale und zum anderen vom Unterlageprofilblech unterfaßte und damit in ihrer Tiefe begrenzte Stoßfuge denkbar ungeeignet ist, um einer etwa eingebrachten, dauerelastischen Dichtungsmasse einen dauerhaften Halt und damit eine befriedigende Dichtungsfunktion zu verschaffen. Man könnte natürlich auch in Fällen geringer Bodenbelagsbelastung die schmale Stoßfuge ebenfalls verschweissen, was jedoch im Vergleich zu einer Abdichtung mit Dichtungsmasse einen weitaus unzweckmäßigeren, unangenehmeren und aufwendigeren Montagevorgang bei der Erstellung solcher Zellen vor Ort bedeutet.
Der Neuerung liegt demgemäß, ausgehend von einem Bodenbelag der gattungsgemäßen Art, die Aufgabe zugrunde, diesen dahingehend zu verbessern, daß dieser bzw. dessen Stoßfugenbereich je nach erwartbaren Belastungsanforderungen sowohl problemlos verschweißt als auch mit Dichtungsmasse abgedichtet bzw. verschlossen werden kann, und zwar Letzteres mit der Maßgabe, daß der eingebrachten Dichtungsmasse mehr Raum als der der Stoßfuge selbst zur Verfügung steht, um damit der Dichtung auf Dauer einen besseren Halt und damit einwandfreie Dichtungsfunktion zu vermittel.
Diese Aufgabe ist an einem Bodenbelag der gattungsgemäßen Art nach der Neuerung dadurch gelöst, daß im Unterlageprofilblech unter der Stoßfuge der beiden Edelstahlblechzuschnitte eine gegen deren Stoßfuge hin offene Nut angeordnet ist.
Diesbezüglich vorteilhafte Weiterbildungen und Ausführungsformen ergeben sich nach den Unteransprüchen, die im Einzelnen
und im Rahmen der nachfolgenden speziellen Beschreibung näher erläutert werden.
Mit dem neuartigen Bodenbelag sind die gestellten Forderungen erfüllt, da die Stoßfuge je nach erwartbarern Anforderungen nach wie vor einerseits verschweißt, andererseits aber auch ohne weiteres bei optimaler Einbindung von Dichtungsmasse mit dieser verschlossen und abgedichtet werden kann.
Der neuartige Bodenbelag wird nachfolgend an Hand der zeichnerischen Darstellung von Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Es zeigt
Fig.1 stark vergrößert einen Schnitt durch den Bodenbelag im bereich einer Stoßstelle;
Fig.2 im Schnitt und in etwa normalem Größenverhältnis den Bodenbelag gemäß Fig.l mit seinen auf einer PU-Schaumplatte sitzenden Druckverteilerplatten;
Fig.3 eine der Fig.l entsprechende Darstellung mit verschweißter Stoßfuge und
Fig.4 eine den Fig.l bzw. 3 entsprechende Darstellung mit besonderer Ausführungsform der Stoßfugenflanken. Ausführungsform.
Der Bodenbelag besteht in bekannter Weise aus mindestens zwei auf einer sogenannten Druckverteilerplatte 1 aufgelegten Edelstahlblechzuschnitten 2,3, die mit ihren Stoßrandbereichen 4,5 auf einem mit ihnen vernieteten und in der Druckverteilerplatte 1 bündig zu deren Oberfläche 6 eingelassenen Unterlageprofilblech 7 aufliegen, das in der Regel auch noch mit einer Abkröpfung 20 versehen ist, die, wie bspw. dargestellt, zwischen die Stirnflächen zweier gegeneinander gestoßener Druckverteilerplatten 1 einragt. Die in Fig.2 dargestellte wabenartige Schraffur steht dabei für die stirnseitig genutet und gefederten PU-Schaumplatten 21, mit denen die Druckverteilerplatten 1 in einer entsprechend Herstellungsform verschäumt werden.
Für einen aus mindestens zwei Edelstahlblechzuschnitten 2,3 gebildeten Bodenbelag ist nun wesentlich, daß im Unterlageprofilblech 7 unter der Stoßfuge 8 der beiden Edelstahlblechzuschnitte 2,3 eine gegen deren Stoßfuge 8 hin offene Nut 9 angeordnet ist. Diese prinzipiell formulierte Lösung schließt die Möglichkeit mit ein, das Unterlageprofilblech 7 entsprechend stark zu bemessen, um darin eine solche Nut vorsehen bzw. einbringen zu können.
Dargestellt sind in den Fig.l bis 4 bereits die vorteilhaften und bevorzugten Ausführungsformen, die darin bestehen, daß die Nut 9 in Bezug auf die Breite B der Stoßfuge 8 breiter bemessen und die Nut 9 in Form eine Rilleneinprägung im Unterlageprofilblech 7 angeordnet ist. Eine solche Rilleneinprägung, wie aus Fig.l bis 4 ersichtlich, läßt die Verwendung dünnen Bleches auch für das Unterlageprofilblech 7 zu und ist, insbesondere wenn der Querschnitt der Nut 9 die Form eines Kreissegmentes hat, denkbar einfach durch Prägung mittels eines entsprechend langen Prägewerkzeuges oder auch durch RoIlprägung im Unterlageprofilblech 7 anzubringen.
Um das in diesem Falle dünne Unterlageprofilblech 7 nicht neben der nach unten konvex hervortretenden Rillenprägung zwecks planer Auflage auf der Druckverteilerplatte 1 unterfüttern zu müssen, was immerhin in Betracht gezogen werden könnte, ist ferner der sich unter der Nut 9 erstreckende Bereich der Druckverteilerplatte 1 vorteilhaft mit einer Aufnahmenut 10 für die ausgeprägte Nut 9 bzw. die Rillenprägung versehen.
Ferner sind die die Stoßfuge 8 begrenzenden Randflanken 11 der Edelstahlblechzuschnitte 2,3 zur Nut 9 hin vorteilhaft divergierend oder konvergierend hinterschnitten ausgebildet, wie dies in den Fig.l und 4 dargestellt ist. Bevorzugt wird dabei die konvergierende Orientierung der Randflanken 11 gemäß Fig.4, da sich diese sowohl für eine Verschweißung als auch die Einbringung von Dichtungsmasse als am günstigsten erwiesen hat.
Im übrigen ist die eingebrachte Dichtungsmasse 13 in der in Fig.l dargestellten Nut 9 gepunktet angedeutet. Die Einbringung erfolgt dabei einfach in der Weise, daß man das in der Regel spitze Füllmundstück eines Dichtungsmassengebindes je nach den Maßgegebenheiten von Mundstück und Stoßfugenbreite mehr oder weniger tief in der Stoßfuge 8 ansetzt und längs der Stoßfuge führt, wobei bezgl. der Führungsgeschwindigkeit zu beachten ist, daß die Dichtungsmasse oben aus der Stoßfuge 9 auszutreten beginnt. Nach Aushärtung wird dann einfach der über der Stoßfuge ausgetretene, eine mehr oder weniger regelmäßige Oberfläche aufweisende Dichtungsmassenüberschuß mit einem geeignet scharfen, messerartigen Hilfswerkzeug glatt abgeschnitten. Dies wird in gleicher Weise auch bei einer Flankengestaltung gemäß Fig.4 praktiziert. In beiden Fällen ergibt sich ein massiver Dichtungsmassenstrang, der zudem durch die Hinterschneidung bzw. beidseite, teilweise Überdeckung der Nutrandbereiche mittels der Stoßrandbereiche 4,5 der Blechzuschnitte 2,3 absolut sicher und abdichtend in Nut 9 und Stoßfuge 8 gehalten ist, was aus Gründen einer hygienischen Reinhaltung auch des Bodenbereiches einer Kühl- und Frischhaltezelle gefordert werden muß.
Für eine Verschweißung der Stoßfuge 8, wie in einfachster Form in Fig.3 dargestellt, hat die Nutausbildung bzw. Rillenprägung im übrigen den Vorteil, daß dadurch die Schweißwärmeübertragung auf das Unterlageprofilblech 7 zumindest behindert ist und sich nicht nachteilig auf die darunter befindliche Druckverteilerplatte 1 auswirken kann, die in der Regel aus Holzfasern bestehen.
Um für Dichtungsmasseneinbringung und Schweißung nicht unterschiedliche Randflankengestaltungen an den Bodenblechzuschnitten 2,3 vorsehen zu müssen, werden die diesbezüglichen Ausführungsformen gemäß der Fig.1,4 bevorzugt und von diesen wiederum, wie vorerwähnt, die gemäß Fig.4, da dadurch ein Schweißmitteleintrag in die Nut 9 reduziert wird und außerdem die konvergierenden Flanken 11 eine bessere Führung sowohl für
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ein mehr oder weniger spitzes Spritzmundstück als auch für einen Schweißdraht darstellen.
Da die Anordnung der Nut 9 bzw. der Rillenprägung, wie vorerläutert, Auswirkung auf die Druckverteilerplatte 1 hat, die insgesamt als solche zur Anbringung der Aufnahmenut 10 und der Einlassung für das Unterlageprofilblech 7 behandelt bzw. bearbeitet werden müßte, besteht diesbezüglich eine vorteilhafte Weiterbildung darin, daß der vom Unterlageprofilblech 7 belegte Teil der Druckverteilerplatte 1 als separate, die Aufnahmenut 7 aufweisende und mit der Druckverteilerplatte 1 fest verbundene Profilleiste 12 ausgebildet ist. Eine solche, durch einen entsprechenden Profilfräser gelaufene Profilleiste 12 wird einfach und um die Stärke des Unterlagebleches 7 nach unten versetzt, wie aus Fig.2 ersichtlich, mit der eigentlichen, dann um das Breitenmaß der Leiste 12 reduzierten Druckverteileplatte 1 in geeigneter Weise fest verbunden und in einer Herstellungsform mit PU verschäumt.
Claims (6)
1. Bodenbelag, insbesondere für begeh- und befahrbare Kühl- und Frischhaltezellen, bestehend aus mindestens zwei auf einer sogenannten Druckverteilerplatte (1) aufgelegten Edelstahlblechzuschnitten (2, 3), die mit ihren Stoßrandbereichen (4, 5) auf einem mit ihnen vernieteten und in der Druckverteilerplatte (1) bündig zu deren Oberfläche (6) eingelassenen Unterlageprofilblech (7) aufliegen, dadurch gekennzeichnet, daß im Unterlageprofilblech (7) unter der Stoßfuge (8) der beiden Edelstahlblechzuschnitte (2, 3) eine gegen deren Stoßfuge (8) hin offene Nut (9) angeordnet ist.
2. Bodenbelag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Nut (9) in Bezug auf die Breite (B) der Stoßfuge (8) breiter bemessen und die Nut (9) in Form eine Rilleneinprägung im Unterlageprofilblech (7) angeordnet ist.
3. Bodenbelag nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Querschnitt der Nut (9) in Form eines Kreissegmentes ausgebildet ist.
4. Bodenbelag nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß der sich unter der Nut (9) erstreckende Bereich der Druckverteilerplatte (1) mit einer Aufnahmenut (10) für die ausgeprägte Nut (9) versehen ist.
5. Bodenbelag nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die die Stoßfuge (8) begrenzenden Randflanken (11) der Edelstahlblechzuschnitte (2, 3) zur Nut (9) hin divergierend hinterschnitten sind.
6. Bodenbelag nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der vom Unterlageprofilblech (7) belegte Teil der Druckverteilerplatte (1) als separate, die Aufnahmenut (7) aufweisende und mit der Druckverteilerplatte (1) fest verbundene Profilleiste (12) ausgebildet ist.
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