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DE20302327U1 - Mobiles Körperphon - Google Patents

Mobiles Körperphon

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DE20302327U1
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DE
Germany
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data
mobile body
secondary element
housing
processing device
Prior art date
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Expired - Lifetime
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DE20302327U
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English (en)
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Kusche Andrea De
Vogel Paul De
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Individual
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Publication date
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Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04MTELEPHONIC COMMUNICATION
    • H04M1/00Substation equipment, e.g. for use by subscribers
    • H04M1/66Substation equipment, e.g. for use by subscribers with means for preventing unauthorised or fraudulent calling
    • H04M1/677Preventing the dialling or sending of predetermined telephone numbers or selected types of telephone numbers, e.g. long distance numbers

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Computer Security & Cryptography (AREA)
  • Signal Processing (AREA)
  • Telephone Set Structure (AREA)
  • Mobile Radio Communication Systems (AREA)
  • Telephone Function (AREA)

Description

Beschreibung
Mobiles Körperphon
Die Erfindung betrifft mobile Körp erphone als Alarmeinrichtungen in einem Gehäuse mit wenigstens einer Befestigungseinrichtung für das Tragen am Körper.
Bekannterweise können mobile Telefone neben der Kommunikation natürlich auch als Alarmeinrichtungen genutzt werden. Durch Bedienung der Tastatur und Wahl einer bestimmten Rufnummer kann Hilfe in Gefahrensituationen zum Beispiel bei Polizeidienststellen angefordert werden. Durch die sehr kleine Größe können derartige Geräte unter anderem leicht in Taschen von Kleidungsstücken, Handtaschen und Koffern untergebracht werden. Es ist aber nicht möglich, diese mobilen Telefone am menschlichen Körper mit einem dafür geeigneten System unter Kleidungsstücken von anderen Personen nicht sichtbar und ohne Einschränkungen zu befestigen. Damit ist es ein Leichtes, die bekannten mobilen Telefone zu erkennen und zu entfernen. Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass in einer Gefahrensituation der Nutzer das mobile Telefon erst
- zur Bedienung in die Hand nehmen,
- im ausgeschalteten Zustand eingeschalten und
- die bestimmte Rufhummer zur Alarmierung gewählt
werden muss. Diese Zeit steht der gefährdeten Person kaum zur Verfügung. Gleichzeitig kann zum Beispiel ein Täter diese Tätigkeiten durch den großen notwendigen Zeitaufwand leicht unterbrechen.
Der im Schutzanspruch 1 angegebenen Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein mobiles Körperphon als Alarmeinrichtung so zu schaffen, dass in Gefahrensituation der Nutzer diese Alarmeinrichtung leicht, unbemerkt und unkompliziert bedienen kann.
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Diese Aufgabe wird mit den im Schutzanspruch 1 aufgeführten Merkmalen gelöst.
Die mobilen Körperphone als Alarmeinrichtung zeichnen sich insbesonders dadurch aus, dass diese leicht sowohl am Körper befestigt als auch von der ein mobiles Körperphon tragenden Person betätigt werden kann. Das mobile Körperphon wird dazu vorteilhafterweise direkt über entsprechend ausgebildete Befestigungseinrichtungen an einem Körperteil der Person lösbar befestigt. Dabei kann der Körperteil entsprechend der Größe und Ausgestaltung der Befestigungseinrichtung gewählt werden. Damit kann die Person das mobile Körperphon an verschiedenen Stellen versteckt am Körper und unter der Kleidung anbringen. Mit dem sehr einfachen Aufbau, aus dem auch eine kleine Bauform resultiert, kann das mobile Körperphon weitestgehend von anderen Personen nicht sichtbar am Körper befestigt und getragen werden. Durch täglichen oder kurzzeitigeren Wechsel der Position des mobilen Körperphons und durch Befestigung mit zum Beispiel verschiedenen Größen von Klettbändern für eine Befestigung am Bein, Arm oder Oberkörper ist es für den Außenstehenden nicht ersichtlich, ob der Benutzer eines mobilen Körperphons ein derartiges trägt.
Das mobile Körperphon wird vorteilhafterweise nur über eine Betätigungseinheit eines Tasters oder eines Schalters in Betrieb gesetzt, so dass dieses auch problemlos von Kindern, von älteren Menschen und von Behinderten insbesondere auch von Blinden bedienbar ist. Einmal in Betrieb gesetzt, kann das mobile Körperphon nicht ohne weiteres wieder ausgeschaltet werden. Das mobile Körperphon sendet den Datencode, so dass über eine Zuordnung des Datencodes an einer empfangenden Stelle leicht die das mobile Körperphon tragende und sich in einer Gefahr befindende Person bestimmbar ist. Entsprechend der Reichweite oder der Art der Sendereinrichtung ergeben sich die unterschiedlichsten Anwendungsmöglichkeiten. Das mobile Körperphon kann bei kurzer Reichweite und geringer Senderleistung zum Beispiel als Alarmeinrichtung in einem begrenzten Gebiet und bei größerer Reichweite zum Beispiel in Verbindung mit einem Funknetz vorteilhafterweise zur Alarmierung von Sicherheitspersonen wie zum Beispiel der Polizei oder der Feuerwehr dienen. Dadurch, dass das mobile Körperphon nicht ausgeschalten werden kann, ist bei einer Verbindung mit einem Funknetz auch eine Lokalisierung des Ortes der Person möglich. Damit eignet sich das mobile Körperphon vorteilhafterweise insbesondere für Kinder und Frauen zur Signalisierung bei Sexualstraftaten oder
Überfällen. Ein weiterer günstiger Einsatz ergibt sich bei Verschütteten oder Lawinenopfern, wobei die Sendereinrichtung geortet werden kann. Aber auch bei anderen vor Überfällen gefährdeten Personen, wie Taxifahrer und Mitarbeiter bei Banken, kann das mobile Körperphon vorteilhafterweise zum Einsatz kommen. Die Betätigungseinheit des Tasters oder Schalters überragt die Oberfläche des Gehäuses des mobilen Körperphons nicht, so dass ein unbeabsichtigtes Betätigen weitestgehend ausgeschlossen wird.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Schutzansprüchen 2 bis 10 angegeben.
Im Datenspeicher der Datenverarbeitungseinrichtung befindet sich nach der Weiterbildung des Schutzanspruchs 2 mindestens eine Rufhummer für wenigstens ein Datennetz und mindestens ein Datencode oder mindestens ein Datencode einschließlich der Rufhummer für wenigstens ein Datennetz. Bei einer Betätigung des Tasters oder Schalters wählt sich das mobile Körperphon automatisch in das wenigstens eine Datennetz ein und sendet den Datencode vorteilhafterweise periodisch an mindestens einen festgelegten Empfänger. Grundlage bildet ein bekanntes Funkmodul als Sendereinrichtung, so dass sich eine einfache und ökonomisch günstige Realisierung des damit ausgestatteten mobilen Körperphons ergibt. Die mobilen Körperphone werden dazu vorteilhafterweise entsprechend der vorhandenen Funknetze für die Nutzer bereitgestellt. Dabei kann neben einer zentralen Dienststelle auch eine Alarmierung weiterer Personen oder Einrichtungen stattfinden.
Über das ständige oder periodische Senden des Datencodes und die damit verbundene ständige Sendebereitschaft des mobilen Körperphons kann durch den Betreiber des Funknetzes auch die Position der hilferufenden Person über den Standort der nächsten Sender-/Empfangerstation sehr eingegrenzt werden, so dass eine schnelle Hilfe stattfinden kann.
Die Weiterbildung des Schutzanspruchs 3, wobei die Datenverarbeitungseinrichtung mit einer Einrichtung zur Positionsbestimmung zusammengeschaltet ist, ermöglicht die Ermittlung der Positionsdaten der das mobile Körperphon tragenden Person, die vorteilhafterweise mit dem Datencode als weitere Daten mitgesendet werden. Vorteilhafterweise ist die Einrichtung zur Positionsbestimmung satellitengestützt. Damit kann ein eventueller Tatort sehr schnell und
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präzise ermittelt und der Person geholfen werden.
Die Zusammenschaltung der Datenverarbeitungseinrichtung des mobilen Körperphons über eine Empfängereinrichtung mit einem Mikrophon nach der Weiterbildung des Schutzanspruchs 4 führt dazu, dass neben dem Datencode auch die unmittelbaren Umgebungsgeräusche gesendet werden. Damit ist auch ein Versuch zum Beispiel einer Straftat durch den Empfänger mithörbar und im nachhinein einem Täter leichter zuordenbar. Über die Geräusche der Umgebung kann auch der Tatort eingegrenzt werden.
Ein Vibrationsakku als ein Sekundärelement nach der Weiterbildung des Schutzanspruchs 5 ermöglicht eine Kontrolle über die Funktion des mobilen Körperphons. Dieses wird unter der Kleidung getragen, so dass andere Betriebsanzeigen nicht sinnvoll sind. Die das mobile Körperphon tragende Person verspürt damit eine leichte durch die Vibration hervorgerufene Reizung der Haut, die einen Kontakt mit dem mobilen Körperphon besitzt.
Die Weiterbildungen der Schutzansprüche 6 und 7 ermöglicht eine Kontrolle des Ladezustandes des Sekundärelementes für den Nutzer. Über die optische und/oder akustische Signalisierung kann der Nutzer ein mobiles mit einem geladenen Sekundärelement nutzen, so dass dadurch hervorgerufene Ausfälle bei der Alarmierung weitestgehend ausgeschlossen sind. Gleichzeitig ist über das Ladegerät der Zustand des Sekundärelementes kontrollierbar.
Die Merkmale der Weiterbildung des Schutzanspruchs 8 fuhren zu der Möglichkeit, ein in Betrieb gesetztes mobiles Körperphon wieder abzustellen. Das ist insbesondere bei der Auslösung von Fehlalarm von besonderer Bedeutung.
Vorteilhafterweise ist nach der Weiterbildung des Schutzanspruchs 9 das Gehäuse des mobilen Körperphons wasserdicht ausgeführt.
Eine günstige Befestigungseinrichtung sind nach der Weiterbildung des Schutzanspruchs 10 zwei beabstandet am Gehäuse angebrachten Ösen für wenigstens ein Band oder einen Riemen mit jeweils an- und/oder eingebrachten und lösbaren Verschlusselementen. Damit lässt sich das
mobile Körperphon entsprechend der Länge der Bänder oder Riemen leicht an Körperteilen einer Person befestigen. Vorteilhafterweise kann die Länge an die Abmessungen des Körperteils eingestellt werden, so dass ein sicherer Halt gewährleistet ist.
Ein Ausfuhrungsbeispiel der Erfindung wird anhand der Figur 1 bis 5 erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 ein mobiles Körperphon in einer Draufsicht,
Fig. 2 eine Seitenansicht des mobilen Körperphons,
Fig. 3 eine weitere Seitenansicht des mobilen Körperphons, Fig. 4 ein mobiles Körperphon mit Bändern und
Fig. 5 ein Blockschaltbild eines mobilen Körperphons.
Ein mobiles Körperphon als Alarmeinrichtung besteht im Wesentlichen aus einem Gehäuse 5 mit einer Datenverarbeitungseinrichtung 9 mit einem Datenspeicher 10, einer Sendereinrichtung 11, einer Empfängereinrichtung 12 und einem von außen betätigbaren Schalter 13. Die Fig. 1 zeigt ein mobiles Körperphon in einer Draufsicht und die Fig. 5 ein Blockschaltbild eines mobilen Körperphons.
Die Datenverarbeitungseinrichtung 9 besitzt einen Datenspeicher 10 für einen Datencode. Dieser Datencode beinhaltet eine Rufhummer für ein Datennetz und einen Code als Identifikation einer das mobile Körperphon nutzenden Person. Dieser Code ist fest programmiert und wird bei dem Erwerb des mobilen Körperphons auf einem Datenträger mitgeliefert. Das ist vorteilhafterweise ein Schriftstück auf dem sich dieser Code befindet. Die Datenverarbeitungseinrichtung 9 ist ein bekannter Mikroprozessor oder eine bekannte intelligente programmierbare Logikeinrichtung. Die Datenverarbeitungseinrichtung 9 ist mit einer Sendereinrichtung 11 und einer nachgeschalteten Antenne 7 verbunden. Die Antenne 7 kann dabei sich innerhalb des Gehäuses 5 befinden, ein Teil des Gehäuses 5 sein oder am Gehäuse 5 angeordnet sein. Die Sendereinrichtung 11 ist vorteilhafterweise ein bekanntes Funkmodul, wie es bekannterweise in mobilen Telefonen eingesetzt wird. Weiterhin ist die Datenverarbeitungseinrichtung 9 über eine Empfängereinrichtung 12 mit einem Mikrofon 2 verbunden. Die Datenverarbeitungseinrichtung 9, die Sendereinrichtung 11 und die Empfängereinrichtung 12 sind über den Schalter 13 so mit
einem Sekundärelement verbunden, dass bei einmaliger Betätigung die Datenverarbeitungseinrichtung 9, die S ender einrichtung 11 und die Empfängereinrichtung 12 mit dem Sekundärelement als Spannungsquelle verbunden sind und damit diese Einrichtungen betrieben werden. Das Sekundärelement ist vorteilhafterweise ein bekannter Vibrationsakku 8, wobei nach Betätigung des Schalters 13 die Vibrationen erzeugt werden. Das Sekundärelement ist mit Kontakten 3 entweder am Gehäuse 5 oder als Bestandteil des Gehäuses 5 zum lösbaren Verbinden eines Ladegerätes verbunden. Die Fig. 5 zeigt ein Blockschaltbild eines derartig realisierten mobilen Körperphons. Die Fig. 3 zeigt beispielhaft eine Anordnung des Mikrofons 2 und der Kontakte 3 im Gehäuse 5.
Die Betätigungseinheit 1 des Schalters 13 ist so im Gehäuse 5 platziert, dass diese eine Oberfläche des Gehäuses 5 nicht überragt (Darstellung in der Fig. 2).
Das Gehäuse 5 besteht insbesondere aus einem Kunststoff und ist vorteilhafterweise wasserdicht. Die Befestigungseinrichtung besteht aus zwei beabstandet am Gehäuse 5 angebrachten Ösen 4 für Bänder 6, die mit jeweils an- und/oder eingebrachten und lösbaren, allgemein bekannten und nicht dargestellten Verschlusselementen versehen sind (Darstellungen in den Fig. 1 bis 4). Das ist zum Beispiel ein bekannter Klettverschluss. Natürlich kann auch ein Teil eines Klettverschlusses am Gehäuse befestigt sein, so dass das Gehäuse 5 selbst an einem Bekleidungsstück befestigt werden kann.
Das Ladegerät für das Sekundärelement ist bekannterweise so ausgeführt, dass der Ladezustand mit wenigstens einer optischen Anzeigeeinrichtung oder einer akustischen Signaleinrichtung signalisiert wird.
In einer Ausführungsform des Ausfuhrungsbeispiels kann die Datenverarbeitungseinrichtung 9 mit einer Einrichtung zur Positionsbestimmung so zusammengeschaltet sein, dass nach Betätigung des Schalters 13 der Datencode und die Positionsdaten über die Sendereinrichtung an wenigstens einen Empfänger gesendet werden.
In einer weiteren Ausführungsform des Ausführungsbeispiels sind die Datenverarbeitungseinrichtung 9 mit dem einen ersten oder einen ersten und einen zweiten Datencode enthaltenen Datenspeicher 10 und die damit verbundene Sendereinrichtung 11 für wenigstens den ersten
Datencode über einen von außerhalb des Gehäuses 5 bedienbaren Tasters mit dem Sekundärelement so zusammengeschaltet, dass ohne Betätigung des Tasters keine Verbindung und bei einmaliger Betätigung eine Verbindung mit den miteinander verbundenen Datenverarbeitungseinrichtung 9 und Sendereinrichtung 11 und dem Sekundärelement vorhanden ist und dass nach von einem externen Sender gesendeten und empfangenen Datencode und positivem Vergleich dieses empfangenen Datencodes und des ersten oder zweiten Datencodes des Datenspeichers 10 durch die Datenverarbeitungseinrichtung 9 die Verbindung zwischen sowohl Datenverarbeitungseinrichtung 9 als auch Sendereinrichtung 11 und Sekundärelement getrennt wird.
In einer weiteren Ausfuhrungsform des Ausfuhrungsbeispiels und als einfachste Realisierungsvariante des Körperphons kann dieses auch ohne der Empfängereinrichtung 12 und dem damit verbundenen Mikrofon 2 ausgeführt sein.
Der Code des mobilen Körperphons kann in einer weiteren Ausfuhrungsform auf eine Oberfläche des Gehäuses 5 optisch sichtbar aufgebracht sein.

Claims (10)

1. Mobiles Körperphon als Alarmeinrichtung in einem Gehäuse mit wenigstens einer Befestigungseinrichtung für das Tragen am Körper, dadurch gekennzeichnet, dass eine Datenverarbeitungseinrichtung (9) mit einem mindestens einen Datencode enthaltenen Datenspeicher (10) und eine damit verbundene Sendereinrichtung (11) für wenigstens den Datencode über wenigstens eine Datenleitung miteinander verbunden sind, dass die Datenverarbeitungseinrichtung (9) und die Sendereinrichtung (11) über einen von außerhalb des Gehäuses (5) bedienbaren Taster oder Schalter (13) mit einem Sekundärelement so zusammengeschaltet sind, dass ohne Betätigung des Tasters oder Schalters (13) keine Verbindung und bei einmaliger Betätigung eine Verbindung zwischen sowohl der Datenverarbeitungseinrichtung (9) und der Sendereinrichtung (11) als auch dem Sekundärelement zum Senden oder wiederholtem Senden wenigstens des Datencodes vorhanden ist, dass das Sekundärelement mit Kontakten (3) entweder am Gehäuse (5) oder als Bestandteil des Gehäuses (5) zum lösbaren Verbinden eines Ladegerätes verbunden ist und dass die Betätigungseinheit (1) des Tasters oder des Schalters (13) eine Oberfläche des Gehäuses (5) nicht überragt.
2. Mobiles Körperphon nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Datenverarbeitungseinrichtung (9) mit dem entweder mindestens eine Rufnummer für wenigstens ein Datennetz und mindestens einen Code oder mindestens einen Datencode mit einer Rufnummer für wenigstens ein Datennetz enthaltenen Datenspeicher (10) und ein damit verbundenes Funkmodul als Sendereinrichtung (11) über einen von außerhalb des Gehäuses (5) bedienbaren Taster oder Schalter (13) mit dem Sekundärelement so zusammengeschaltet sind, dass ohne Betätigung des Tasters oder Schalters (13) keine Verbindung und bei einmaliger Betätigung eine Verbindung zwischen sowohl der Datenverarbeitungseinrichtung (9) und der Sendereinrichtung (11) als auch dem Sekundärelement zum Senden oder wiederholtem Senden wenigstens des Codes oder Datencodes vorhanden ist.
3. Mobiles Körperphon nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Datenverarbeitungseinrichtung (9) mit einer Einrichtung zur Positionsbestimmung so zusammengeschaltet ist, dass nach Betätigung des Tasters oder Schalters (13) der Datencode und die Positionsdaten über die Sendereinrichtung (11) an wenigstens einen Empfänger gesendet werden.
4. Mobiles Körperphon nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Datenverarbeitungseinrichtung (9) über eine Empfängereinrichtung (12) mit einem Mikrophon (2) so zusammengeschaltet ist, dass nach Betätigung des Tasters oder Schalters (13) der Datencode und die akustischen Signale im Umfeld über die Sendereinrichtung (11) an wenigstens einen Empfänger gesendet werden.
5. Mobiles Körperphon nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Sekundärelement ein Vibrationsakku (8) ist, wobei nach Betätigung des Tasters oder Schalters (13) die Vibrationen erzeugt werden.
6. Mobiles Körperphon nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Ladegerät für das Sekundärelement mit wenigstens einer optischen Anzeigeeinrichtung ausgestattet ist, so dass der Ladezustand des Sekundärelementes sichtbar ist.
7. Mobiles Körperphon nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Ladegerät für das Sekundärelement mit wenigstens einer akustischen Signaleinrichtung so zusammengeschaltet ist, dass wenigstens der vollständige Ladezustand des Sekundärelementes mindestens zeitweise hörbar ist.
8. Mobiles Körperphon nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Datenverarbeitungseinrichtung (9) mit dem einen ersten oder einen ersten und einen zweiten Datencode enthaltenen Datenspeicher (10) und die damit über wenigstens eine Datenleitung verbundene Sendereinrichtung (11) für wenigstens den ersten Datencode über den von außerhalb des Gehäuses (5) bedienbaren Taster mit dem Sekundärelement so zusammengeschaltet sind, dass ohne Betätigung des Tasters keine Verbindung und bei einmaliger Betätigung eine Verbindung sowohl mit der Datenverarbeitungseinrichtung (9) und der Sendereinrichtung (11) als auch dem Sekundärelement vorhanden ist und dass nach von einem externen Sender gesendeten und empfangenen Datencode und positivem Vergleich dieses empfangenen Datencodes und des ersten oder zweiten Datencodes des Datenspeichers (10) durch die Datenverarbeitungseinrichtung (9) die Verbindung zwischen sowohl Datenverarbeitungseinrichtung (9) und Sendereinrichtung (11) als auch Sekundärelement getrennt wird.
9. Mobiles Körperphon nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (5) wasserdicht ist.
10. Mobiles Körperphon nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungseinrichtung aus zwei beabstandet am Gehäuse (5) angebrachten oder einen Teil des Gehäuses (5) darstellenden Ösen (4) für wenigstens ein Band (6) oder mindestens einen Riemen mit jeweils an- und/oder eingebrachten lösbaren Verschlusselementen besteht.
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