DE4012074C2 - - Google Patents
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Classifications
-
- G—PHYSICS
- G08—SIGNALLING
- G08B—SIGNALLING OR CALLING SYSTEMS; ORDER TELEGRAPHS; ALARM SYSTEMS
- G08B25/00—Alarm systems in which the location of the alarm condition is signalled to a central station, e.g. fire or police telegraphic systems
- G08B25/01—Alarm systems in which the location of the alarm condition is signalled to a central station, e.g. fire or police telegraphic systems characterised by the transmission medium
- G08B25/016—Personal emergency signalling and security systems
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- Computer Security & Cryptography (AREA)
- Business, Economics & Management (AREA)
- Emergency Management (AREA)
- Physics & Mathematics (AREA)
- General Physics & Mathematics (AREA)
- Alarm Systems (AREA)
- Burglar Alarm Systems (AREA)
Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine
im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebene Einrichtung zur
Abgabe eines Alarms an eine Notrufleitstelle bei einem
Überfall.
Aus der DE 30 01 743 A1 ist eine derartige Alarmeinrichtung
bekannt, die allerdings nicht für Überfälle, sondern für
Notfälle, insbesondere von gehunfähigen Personen,
bestimmt ist.
Die Sendeschaltung, die z. B. Lichtwellen ausstrahlt,
ist dabei mit einem Betätigungsknopf einschalt- und mit
einem weiteren Betätigungsknopf abschaltbar. Die beiden
Betätigungsknöpfe sind relativ klein und damit
unauffällig ausgebildet und an der Fassung eines
Schmucksteins angebracht.
Es ist bekannt, einen Bankschalter mit einem
elektrischen Schalter zu versehen, der vom
Bankangestellten bei einem Überfall betätigt werden
kann, um einen Alarm an eine Polizeidienststelle od.
dgl. Notrufleitstelle abzugeben.
Die Betätigung eines solchen Schalters erfordert jedoch
eine Bewegung, die der Bankräuber wahrnehmen kann,
wodurch der betreffende Bankangestellte vor allem bei
einem bewaffneten Raubüberfall einer erheblichen Gefahr
ausgesetzt ist. Auch kann der Bankräuber eine Betätigung
des Alarmschalters dadurch verhindern, daß er die
Bankangestellten zwingt, sofort die Hände nach oben zu
strecken oder sich in anderer Weise von einem etwaigen
Alarmschalter fernzuhalten. Aus diesem Grunde ist auch
die Alarmeinrichtung nach DE 30 01 743 A1 für Überfälle
nicht geeignet, da die Knöpfe am Schmuckstein des
Fingerrings mit der anderen Hand betätigt werden müssen.
Aus EP 00 93 463 A1 ist ein Alarmsystem, insbesondere
für ein spielendes Kind, bekannt. Das Kind trägt dabei
einen Sender und seine Aufsichtsperson einen Empfänger.
Die vom Sender kodiert ausgestrahlten Signale werden vom
Empfänger dekodiert und einem Pulsgenerator zugeführt.
Ein Alarmgeber wird betätigt, wenn sich das Kind von der
Aufsichtsperson über eine bestimmte Entfernung
wegbewegt. Der Sender kann Infrarot-Licht ausstrahlen.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen Alarmgeber
bereitzustellen, der unbemerkt betätigt werden kann.
Dies wird erfindungsgemäß durch die im Anspruch 1
gekennzeichnete Einrichtung erreicht. In den
Unteransprüchen sind vorteilhafte Ausgestaltungen der
Erfindung wiedergegeben.
Die Empfängerschaltung ist an einer möglichst empfangssicheren
Stelle des Raumes, z. B. an der Decke, angeordnet.
Der Fingerring, in dem die Senderschaltung angeordnet
ist, wird von einer autorisierten Person, beispielsweise
am Ringfinger, getragen. Bei Aktivierung der
Senderschaltung durch diese Person wird ein Alarmsignal
an die Empfängerschaltung gesendet, welche einen
Schaltimpuls auslöst, der eine Notrufleitstelle
aktiviert. Die erfindungsgemäße Einrichtung ist insbesondere
als Alarmgeber bei Raubüberfällen auf Banken geeignet,
jedoch auch für jede andere Einrichtung, die gegen
Überfälle geschützt werden soll, also beispielsweise
Juweliergeschäfte und dgl. Geschäftsräume, Wohnräume,
Flugzeuge, Flugplätze usw. Demgemäß kann die
Notrufleitstelle eine Polizeidienststelle, eine
spezielle Einheit eines Flughafens od. dgl. sein.
Für die erfindungsgemaße Einrichtung
wird ein Infrarot-Sender verwendet.
Er kann in einem Fingerring untergebracht werden und stellt einen
preiswerten Miniatursender dar. Vor allem aber ist
Infrarot-Strahlung mit dem bloßen Auge nicht
wahrnehmbar.
Der Fingerring weist einen Auslöseschalter zur
Betätigung des Senders auf.
Der Auslöseschalter ist an der
Volarseite, also auf der von dem Fingerrücken
(Dorsalseite) abgewandten Seite des Fingers angeordnet.
Damit kann der induktive oder kapazitive Auslöseschalter beispielsweise
durch eine kurze Berührung mit dem
Daumen der gleichen Hand betätigt
werden.
Der Sender ist vorzugsweise als Schmuckstein
ausgebildet, der an der Dorsalseite des Fingerrings
getragen wird. Dadurch wird der Fingerring einerseits
als Schmuckring getarnt und zum anderen kann die vom
Sender abgegebene elektromagnetische Strahlung breit
gefächert in den Raum zerstreut und damit dem Empfänger
oder den ggfs. an mehreren Stellen des Raumes
angebrachten Empfängern sicher zugeführt werden.
Bei der erfindungsgemäßen Einrichtung wird also durch
die Betätigung des Auslöseschalters der Miniatursender
aktiviert und ein vorzugsweise in einer bestimmten
Pulsfolge moduliertes Signal, insbesondere
Infrarot-Signal, an den Empfänger gesendet. Das von dem
Empfänger empfangene Signal wird auf Echtheit überprüft
und löst dann einen Schaltimpuls aus, wodurch
beispielsweise der Polizeinotruf aktiviert wird.
Um eine maximale Auslösewahrscheinlichkeit zu erzielen,
erhält möglichst jeder Angestellte des Geldinstituts
oder der betreffenden Einrichtung, die gegen Überfälle
geschützt werden soll, einen erfindungsgemäßen
Miniatursender in Form eines Fingerringes.
Aus Gründen der Sicherheit in bezug auf Störsender
sendet der erfindungsgemäße Miniatursender bei
Alarmauslösung vorzugsweise kurzzeitig ein Signal mit
möglichst hoher Leistung. Aus Sicherheitsgründen ist
daher vorgesehen, den Fingerring nach Betätigung des
Miniatursenders durch einen neuen zu ersetzen.
Mit der erfindungsgemäßen Einrichtung kann eine
Alarmauslösung aus jeder beliebigen Position in einem
Raum durchgeführt werden. Da der Miniatursender in Form
des Fingerrings durch den unmittelbaren Kontakt dem
Ringträger pausenlos zur Verfügung steht, kann zu jedem
Zeitpunkt unauffällig Alarm ausgelöst werden, und zwar
mit minimaler Zeitverzögerung und ohne Risiko in bezug
auf die nervlich angespannte Situation bei einem
Überfall. Eine Alarmauslösung kann in jeder Stellung der
Arme durchgeführt werden. Der Miniatursender ist durch
eine definierte Pulsfolge des abgestrahlten Signals mit
sehr hoher Sendeleistung äußerst störsicher in bezug auf
externe Störsender.
Nachstehend ist die Erfindung anhand der Zeichnung
beispielsweise näher erläutert. Darin zeigt
Fig. 1 eine Ausführungsform der Senderschaltung;
Fig. 2 eine Ausführungsform der Empfängerschaltung; und
Fig. 3 eine perspektivische Darstellung einer
Ausführungsform des Fingerringes in vergrößerter
Wiedergabe.
In dem Fingerring nach Fig. 3 ist gemäß Fig. 1 eine
Senderschaltung untergebracht, die im wesentlichen aus
einem Auslöseschalter 1, einer Batterie 2, einem
Modulator 3, einer Sendeeinheit 4 und einer
Infrarot-Sendediode 5 besteht. Durch Drücken des
Auslöseschalters 1 wird der Modulator 3 sowie die
Sendeeinheit 4 über die Batterie 2 mit Strom versorgt.
Der Modulator 3 erzeugt ein Codewort als Alarmsignal mit
definierter Pulsfolge, wodurch eine eindeutige
Unterscheidung zu allen vorkommenden Störsignalen
gewährleistet ist.
Die Sendeeinheit 4 erzeugt ein Träger-Signal, welches
mit dem vom Modulator 3 erzeugten Alarmsignal in
Puls-Code-Modulation über die Infrarot-Sendediode 5 mit
äußerst hoher Leistung in den Raum abgestrahlt wird.
Gemäß Fig. 3 ist der Auslöseschalter 1 an der Außenseite
des volarseitigen Abschnitts des Fingerrings angeordnet.
Die Batterie 2, der Modulator 3, die Sendeeinheit 4 und
die Infrarot-Sendediode 5 sind im Fingerring bzw. dessen
Gehäuse 12 angeordnet. Die Sendediode 5 ist mit einer
Infrarot-Blende 13 versehen, die beispielsweise aus
einem lichtleitendem Kunststoff besteht und einerseits
die Aufgabe hat, das von der darunterliegenden
Sendediode 5 erzeugte Infrarot-Licht möglichst
breitgefächert in den Raum zu zerstreuen und
andererseits die Sendediode 5 sowie weitere
darunterliegende Teile der Senderschaltung als flacher
Schmuckstein zu tarnen.
Die Empfängerschaltung besteht gemäß Fig. 2 im
wesentlichen aus der Infrarot-Empfangsdiode 6, der
Empfangseinheit 7, dem Demodulator 8, der Schalteinheit
9 und der Stromversorgung 11. Das von der
Infrarot-Sendediode 5 des Fingerrings gesendete und von
der Infrarot-Blende 13 breitgefächerte modulierte
Infrarot-Signal wird von der Infrarot-Empfangsdiode 6
empfangen, in der Empfangseinheit 7 in ein
entsprechendes elektrisches Signal umgeformt und an den
Demodulator 8 weitergeleitet. Im Demodulator 8 wird das
Infrarot-Signal demoduliert, um dadurch die
ursprüngliche Form des Alarmsignals zu erhalten.
In der Schalteinheit 9 wird das Alarmsignal auf die
richtige Pulsfolge hin überprüft, um bei Korrektheit ein
Schaltsignal an die Notrufleitstelle zu übertragen, die
an die Schnittstelle 10 angeschlossen ist, wodurch der
Alarm ausgelöst wird.
Claims (4)
1. Einrichtung zur Abgabe eines Alarms an eine
Notrufleitstelle bei einem Überfall mit einer in
einem Fingerring angeordneten Senderschaltung
und einer Empfängerschaltung, die bei Betätigung
der Senderschaltung einen Schaltimpuls zur
Aktivierung der Notrufleitstelle auslöst, dadurch
gekennzeichnet, daß die Senderschaltung einen
kapazitiven oder induktiven Auslöseschalter (1)
aufweist, der an der Volarseite des Fingerrings
(12) angeordnet ist und daß der Sender der
Senderschaltung durch einen Infrarot-Sender (5)
gebildet wird.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Sender (5) an der
Dorsalseite des Fingerrings (12) angeordnet ist.
3. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der Sender (5) in Form eines
Schmucksteins ausgebildet ist.
4. Einrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Senderschaltung
einen Modulator (3) zur Erzeugung eines
Alarmsignals mit definierter Pulsfolge und die
Empfängerschaltung einen Demodulator (8) und eine
Schalteinheit (9) zur Überprüfung der Pulsfolge des
Alarmsignals aufweist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19904012074 DE4012074A1 (de) | 1990-04-14 | 1990-04-14 | Einrichtung zur abgabe eines alarms bei einem ueberfall |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19904012074 DE4012074A1 (de) | 1990-04-14 | 1990-04-14 | Einrichtung zur abgabe eines alarms bei einem ueberfall |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE4012074A1 DE4012074A1 (de) | 1991-10-17 |
| DE4012074C2 true DE4012074C2 (de) | 1992-10-29 |
Family
ID=6404416
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19904012074 Granted DE4012074A1 (de) | 1990-04-14 | 1990-04-14 | Einrichtung zur abgabe eines alarms bei einem ueberfall |
Country Status (1)
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|---|---|
| DE (1) | DE4012074A1 (de) |
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-
1990
- 1990-04-14 DE DE19904012074 patent/DE4012074A1/de active Granted
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Also Published As
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|---|---|
| DE4012074A1 (de) | 1991-10-17 |
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