DE20006713U1 - Einrichtung zum Kommunizieren und/oder Orten - Google Patents
Einrichtung zum Kommunizieren und/oder OrtenInfo
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- Engineering & Computer Science (AREA)
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Description
Einrichtung zum Kommunizieren und/oder Orten
Beschreibung
Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Kommunizieren und/oder Orten über ein vorhandenes Mobilfunknetz mit einem mobilen Notruftelefon.
Eine solche Einrichtung ist beispielsweise aus dem DGM 297 06 873 bekannt. Dieses elektronische Notruf- und Ortungssystem besteht aus einem Empfänger und mehreren Notrufsendern, wobei die Anzahl der Notrufsender der Anzahl der zu schützenden Personen entspricht. Der Empfänger vereint drei Funktionsteile in einem Gehäuse, ein GPS- Modul (Global Positioning System) zu einer eigenen Positionsbestimmung, einem Funkempfänger zum Empfang der Notrufe und einem Rechner mit Display zur Auswertung und Darstellung der vom GPS- Modul und Funkempfänger empfangenen Daten.
Der Notrufsender vereint zwei Funktionsteile in einem Gehäuse. Ein GPS- Modul zu seiner eigenen Positionsbestimmung und einen Sender, der über eine Trägerfrequenz diese Position als Notruf an den Empfänger zur Auswertung übermittelt.
Ein Nachteil bei diesem System besteht darin, dass zur Verwendung eine komplette Infrastruktur mit Empfänger und Sender aufgebaut werden muss. Lediglich ein vorhandenes GPS- System kann zur Positionsermittlung genutzt werden.
Es ist ferner aus der DE 196 25 581 ein Notfunktelefon bekannt. Dieses besteht aus einem Funktelefon (Handy) und arbeitet in bestehenden Funktelefonnetzen. Das Notfunktelefon hat nur ein Bedienelement, durch das das Gerät eingeschaltet wird und eine direkte Verbindung zu einer vorher beim Betreiber angemeldeten Telefonnummer herstellt. Ist dieser Anschluß nicht erreichbar, werden automatisch andere Nummern angewählt.
Ein Nachteil dieses Systems ist darin zu sehen, dass eine verbale Kommunikation, die dann erforderlich wird, wenn die Einrichtung in verschiedenen Gebieten oder Ländern eingesetzt wird, nicht möglich ist. Außerdem ist eine Ortung dieses Notfunktelefonsystems nicht vorgesehen. Weiterhin existiert keine Protokollfunktion.
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Weiter wird in der DE 44 13 974 ein Notrufsystem beschrieben, bei welchem nach dem Betätigen einer Notruftaste an einem Handapparat eines schnurlosen Telefons über die stationäre Fernsprechleitung eine Verbindung zu einer Zentralstelle selbsttätig hergestellt wird. In einem Speicher des schnurlosen Telefons wird ein gespeicherter Notruftext nach dem Herstellen der Verbindung zur Zentralstelle übertragen. Auch dieses Notruftelefon ist nur eingeschränkt anwendbar, insbesondere muss die geographische Lage des Handapparats bekannt sein, ansonsten ist eine Ortung der Person, die den Notruf ausgelöst hat, nicht möglich. Eine situationsbedingte, flexible verbale Kommunikation ist nicht vorgesehen. Die Einrichtung ist an eine Basisstation im Festnetz gebunden.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Einrichtung zum Kommunizieren und/ oder Orten über ein vorhandenes Mobilfunknetz mit einem Notruftelefon zu schaffen, die eine hohe Funktionalität aufweist, die Mobilität der darauf angewiesenen Personen gewährleistet und in vielen denkbaren Notfall- oder Ausnahmesituationen eine rasche und zielgerichtete Hilfe und Kontaktaufnahme ermöglicht.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, dass die Aktivierung des Notruftelefons manuell mittels eines Betätigungselements oder elektrisch über einen Sensor oder mechanisch über einen Schalter, der beispielsweise durch einen Schock oder Stoßgeber aktiviert wird, auslösbar ist.
Der wesentliche Vorteil der Erfindung besteht in der Kombination der Funktionen ,Kommunikation mit einer Servicestelle' (Mobilfunkprovider), ,Ortung des Gerätes' und ,Protokollierung der Kommunikation' (im Gerät selbst und beim Mobilfunkprovider). Weiterhin besteht aufgrund der Anordnung eines oder mehrerer Sensoren die Möglichkeit, die Aktivierung über diesen eingebauten Sensor auszulösen. So kann beispielsweise bei der Verwendung des Notruftelefons in einem Fahrzeug dieses mit der Auslöseelektronik eines Airbags verbunden sein, es besteht auch die Möglichkeit, einen eigenständigen Schocksensor im Fahrzeug zu integrieren und über diesen das Notruftelefon zu aktivieren.
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Außerdem besteht die Möglichkeit, über die On- Board- Diagnose eines Fahrzeugs bestimmte Signale auszulösen und gleichzeitig Signale zu senden, welche die Schwere des Notfalls darstellen und an die Zentralstelle (Provider) weitergeben.
Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass das Notruftelefon in einem größeren Gebiet anwendbar sein soll. Dies wird dadurch gewährleistet, dass ein vorhandenes Mobilfunknetz genutzt wird. Wie bereits erwähnt, kann das Notruftelefon, bzw. dessen Sendeeinrichtung manuell betätigt werden, hierzu weist das Notruftelefon mindestens ein Betätigungselement auf.
Damit die Bedienung des Notruftelefons auch von Personen in Panik sichergestellt ist, ist das Betätigungselement sehr einfach in Form eines Knopfes oder einer Taste ausgestaltet. Für eine gute Überschaubarkeit sollten nur eine oder wenige Tasten auf dem Notruftelefon angeordnet sein.
Die automatische Auslösung des Notruftelefons kann nicht nur von einem Fahrzeug, sondern auch von den medizinischen Daten der Person, die dieses Notruftelefon trägt, ausgelöst werden. So kann beispielsweise die automatische Auslösung der Sendeeinrichtung von der Pulsfrequenz der Person, der Atemfrequenz oder der Körpertemperatur abhängig gemacht werden.
Eine Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, das Notruftelefon mit einem digitalen Speicher zum Aufzeichnen der gesendeten und/ oder empfangenen Signale auszustatten. Damit besteht die Möglichkeit, eine Beweissicherung nach einem Notfall zu ermöglichen und den Ablauf einer Rettung zu dokumentieren.
Die gespeicherten Daten können sich auf bestimmte Signale beschränken, es besteht aber auch die Möglichkeit, den kompletten Austausch der Daten innerhalb eines bestimmten Zeitraums abzuspeichern.
Die Funktionssicherheit eines Notruftelefons wird hauptsächlich durch eine äußerst zuverlässige Energieversorgung gewährleistet. Gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung ist eine getrennte Energieversorgung vorgesehen. Diese besteht beispiels-
weise aus einem wiederaufladbaren Akku, einem kapazitiven Energiespeicher oder einem thermischen Energiespeicher.
Zweckmäßigerweise wird ein Signalgeber die Betriebsbereitschaft des Gerätes anzeigen. Ein völliger Ausfall bzw. Erschöpfung der Stromversorgung ist durch ein entsprechendes Warnsignal anzeigbar.
Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, die Verbindung zu einer Zentralstelle über einen oder mehrere Provider vorzusehen. Insbesondere die Möglichkeit, dass mehrere Provider, bzw. Netzbetreiber einen Notruf erhalten gewährleistet, dass außerhalb von Ballungsgebieten eine Verbindung zu wenigstens einem Netzbetreiber gewährleistet ist.
Innerhalb von Ballungsgebieten kann das Notruftelefon auf den Netzbetreiber mit der besten Verbindung zugreifen. Dies erspart erhebliche Sendeleistung.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung sieht vor, dass nach der Aktivierung des Notruftelefons ein Signal ausgesendet wird, welches anpeilbar ist. Dieses Signal ist ein geeignetes Funksignal, welches mit den üblichen Peilgeräten sensierbar ist und eine Ortung zulässt.
Das Notruftelefon kann äußerlich derart gestaltet sein, dass die Kommunikationstaste gegen eine unbeabsichtigte manuelle Aktivierung mit einer Abdeckung gesichert ist, außerdem kann das Gehäuse spritzwassergeschützt und staubdicht sein, so dass eine zusätzliche Hülle überflüssig ist.
Als Ortungseinrichtung dient insbesondere ein Funknavigationsgerät, das die Eigenortung beispielsweise unter Zusammenwirken mit einem Navigationssatelliten ermöglicht. Zur Realisierung der Ortung kann in vorteilhafter Weise die von Satelliten des Global Positioning Systems (GPS) ausgesendeten Signale genutzt werden. Eine Nutzung des GPS zur Bestimmung des eigenen Standortes, bzw. zur Eigenortung ist bereits aus dem Bereich der Fahrzeugnavigation bekannt. Alternativ könnte auch ein Funknavigationsgerät benutzt werden, das mit einer Bodenanlage oder Rundfunksendern zusammenarbeitet.
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Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung des Notruftelefons sieht vor, dieses mit einer Halterung zu versehen, welche an einem Fahrzeug, einer Wand oder an einem menschlichen Körper befestigt werden kann. Dieser Halterung werden die entsprechenden auszuwertenden Signale übertragen.
Zur Erhöhung der Sende- bzw. Empfangsleistung kann das Notruftelefon mit einer ausnehmbaren Antenne versehen sein. Insbesondere im Gebirge kann es zweckmäßig sein, eine Antenne in Form eines Antennendrahtes auszuspannen. Diese Antenne ist im Notruftelefon vorgesehen und kann bei Bedarf abgespult werden. Es lassen sich so Antennenlängen bis über 10 m erzielen. Solche Antennen ermöglichen auch das Aussenden von Notrufsignalen im Langwellenbereich.
Diese und weitere Merkmale von bevorzugten Weiterbildungen der Erfindung gehen außer aus den Ansprüchen auch aus der Beschreibung und den Zeichnungen hervor, wobei die einzelnen Merkmale jeweils für sich alleine oder zu mehreren in Form von Unterkombinationen bei der Ausführungsform der Erfindung und auf anderen Gebieten verwirklicht sein und vorteilhafte sowie für sich schutzfähige Ausführungen darstellen können, für die hier Schutz beansprucht wird. Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert.
Die Figur zeigt ein mobiles Notfunkgerät und eine Sendeeinrichtung.
Das Notfunktelefon kann als Einwegmobiltelefon aufgebaut sein, welches bei Betätigen der einzigen Ruftaste 10 die zentrale Nummer einer ständig erreichbaren Servicestelle oder einer Zentralstelle 11 anwählt.
Dabei enthält das Gerät folgende Komponenten:
Einen Grundaktivierungsschalter 12 zur einmaligen Aktivierung des Geräts direkt nach dem Kauf. Dieser wird beispielsweise eingedrückt und bleibt in dieser Position.
Weiterhin weist das Gerät ein Empfangsteil mit Antenne 13, einen in dem Gerät angeordneten Verstärker und ein Lautsprecher 14 auf. Das Sendeteil mit der Antenne
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13 ist je nach Mobilfunknetz ausgestattet, unter Umständen ist eine ausziehbare Drahtantenne in dem Gerät angeordnet. Auf der Vorderseite des Gerätes befindet sich ein Mikrophon 15 sowie ein Kleinlautsprecher 16, so dass das Gerät wie ein normales Handy genutzt werden kann. In dem Gerät sind bestimmte Rufnummern fest eingespeichert, es besteht auch die Möglichkeit, über ein durch eine Blende 16a verschlossenes Bedienteil beliebige Rufnummern einzugeben. Die Stromversorgung des Geräts erfolgt durch eine hier nicht dargestellte Knopfzelle oder durch einen Akku.
In dem Gerät ist ein digitaler Speicher zur Aufzeichnung des Notrufs vorgesehen sowie ein Peilsender zur Ortung des Geräts, insbesondere mit dem GPS- System.
Auf der Rückseite des Geräts befindet sich eine Anleitung für den Notruf. Diese Anleitung enthält beispielsweise einen Fragenkatalog der bei einer Unfallmeldung abgearbeitet werden muss. Das Gerät ist -wie bereits erwähnt- kein Kommunikationsgerät für den regelmäßigen Gebrauch, sondern kann einmal zur Anwahl fixer Servicestellen eingesetzt werden. Es stellt eine permanent verfügbare Verbindungsmöglichkeit dar ohne die im Umgang mit Mobiltelefon üblichen Aufwendungen, Kosten und Begleiterscheinungen (Komplexität), aber mit hohem sicherheitsrelevanten Charakter. Nach Anwahl der Verbindungsstelle ist das Gerät für Kommunikationszwecke erreichbar/anwählbar.
Das Gerät ist ausgelegt für einen Standby- Zeitraum von 2 Jahren und europaweiten Einsatz. Die Verbindung kann über die Servicestelle zur Polizei, zur Feuerwehr usw., aber auch zu privaten Anschlüssen (R- Gespräch) erfolgen. Der Auslöser, bzw. die Notruftaste 10 an dem Gerät kann durch eine leicht zerstörbare Abdeckung oder eine andere Sicherungsmaßnahme gegen ein unbeabsichtigtes Betätigen gesichert sein. Beim Betätigen dieses Auslösers wählt das Gerät selbsttätig die zentrale Nummer ständig erreichbarer Servicestellen. Von dort wird das Signal bearbeitet, z.B. Notruf oder es erfolgt eine Vermittlung zu einem gewünschten Gesprächspartner.
Durch die Betätigung des Grundaktivierungsschalter erfolgt eine automatische
Anmeldung und Erstidentifizierung der Einrichtung beim Provider/Zentralstelle.
Durch die Betätigung des Grundaktivierungsschalter erfolgt eine automatische
Anmeldung und Erstidentifizierung der Einrichtung beim Provider/Zentralstelle.
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Die Anmeldung ist nicht an die Übermittlung und Hinterlegung schriftlicher Daten gebunden. Die Grundaktivierung gewährleistet die Verfügbarkeit der betreffenden Dienste und Leistungen des Providers.
Eine Diode 17 zeigt die Betriebsbereitschaft an und erleichtert die Ortung des Gerätes in der Dunkelheit. Zur Gewährleistung der Funktionstüchtigkeit des Notruftelefons ist eine Überwachungseinrichtung vorgesehen. Diese Überwachungseinrichtung signalisiert deutlich, wenn sich der Energievorrat der Batterie verringert. Diese Information wird durch eine rot leuchtende Diode angezeigt. Die betreffenden Funktionen können auch durch ein periodisches akustisches Signal unterstützt werden. Die Kommunikationstaste kann aufgrund Ihrer Gestaltung auch leicht erfühlt und somit bei schlechten Sichtverhältnissen lokalisiert und betätigt werden.
Die Betätigung der Ruftaste löst folgende Vorgänge aus:
a) das Gespräch wird während einer garantierten Dauer von 15 Minuten in der Servicestelle aufgezeichnet und 24 Stunden gespeichert. Es ist außerdem ein digitaler Speicher im Gerät vorgesehen, der das Gespräch 15 Minuten aufzeichnet und der innerhalb von 2 Wochen beim Hersteller ausgelesen werden kann (Black- Box- Funktion).
b) Es wird ein über eine Distanz von 30 km zu empfangendes Peilsignal für eine Dauer von 48 Stunden gesendet.
Die Anwendung des Gerätes erstreckt sich insbesondere auf folgende Bereiche: Kommunikationsinstrument für Notfälle und dringende Ausnahmesituationen: bei körperlichem Leiden (z.B. Neigung zu Anfällen, Allergien, Kreislaufschwierigkeiten),
Aufenthalte und Aktivitäten in der Natur (z.B. bei Orientierungsverlust),
für Reisen und Verkehr,
Kinder und ältere Menschen,
Sport und Freizeit
Aufenthalte und Aktivitäten in der Natur (z.B. bei Orientierungsverlust),
für Reisen und Verkehr,
Kinder und ältere Menschen,
Sport und Freizeit
Abschreckungen von bedrohlichen Personen und Gewalttätern,
Hilfe für in Notsituationen befindliche Dritte.
Hilfe für in Notsituationen befindliche Dritte.
Kommunikationsinstrument zur einmaligen Kontaktaufnahme allgemein, z.B. Zusatzgerät (Zweitgerät) zu einem Mobiltelefon.
Ein weiterer Vorteil des Geräts ist auch darin zu sehen, dass dieses sich ideal als Werbegeschenkartikel eignet oder als Zusatzausrüstung für Verbandskästen. Bei Verlust entsteht dem Eigentümer aufgrund des geringen Preises nur unerheblicher Schaden. Ein Regulierungsbedarf (Verlustmeldung) entfällt somit.
Claims (16)
1. Einrichtung zum Kommunizieren und/oder Orten über ein vorhandenes Mobilfunknetz und Providern, mit einem mobilen Notruftelefon, auch Bereitschaftstelefon genannt, gekennzeichnet durch folgende Merkmale: Die Aktivierung des Notruftelefons ist manuell mittels eines Betätigungselements oder elektrisch über einen Sensor oder mechanisch über einen Schalter, der beispielsweise durch einen Schock- oder Stoßgeber aktiviert wird, auslösbar.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Notruftelefon einen digitalen Speicher zum Aufzeichnen der gesendeten und empfangenen Signale aufweist (Black-box-/Protokollfunktion) und/oder wahlweise eine Aufzeichnung beim Provider erfolgt
3. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass eine redundante Energieversorgung zur Gewährleistung der Funktionstüchtigkeit des Notruftelefons vorgesehen ist und diese beispielsweise aus einem wiederaufladbarem Akku, einem kapazitivem Energiespeicher oder einem thermischen Energiespeicher besteht.
4. Einrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine gespeicherte Verbindung zu mindestens einem oder mehreren Providern direkt aufbaubar ist.
5. Einrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass nach Aktivierung ein Signal (z. B. GPS oder allgemeines Funksignal) ausgesendet wird, welches anpeilbar ist.
6. Einrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass über einen entsprechenden optischen Signalgeber die Betriebsbereitschaft des Gerätes anzeigbar ist.
7. Einrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stromversorgung für die Betriebsbereitschaft nach dem Erwerb des Geräts durch einen Grundaktivierungsschalter herstellbar ist.
8. Einrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kommunikationstaste gegen eine unbeabsichtigte manuelle Aktivierung mit einer Abdeckung gesichert ist.
9. Einrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass diese in einem Gehäuse angeordnet ist, welches spritzwassergeschützt und staubdicht ist.
10. Einrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass insbesondere ein GPS-Navigationsinstrument vorgesehen ist und über ein Display die Position der Einrichtung anzeigbar ist (Eigenpositionsbestimmung).
11. Einrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine besondere Halterung zur Befestigung an einem Fahrzeug, einem menschlichen Körper oder zur Wandmontage vorgesehen ist, und/oder eine einmalige Verwendung gewährleistet ist.
12. Einrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine zur Erhöhung der Sende- und Empfangsleistung ausnehmbare Antenne vorgesehen ist.
13. Einrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Erschöpfung der internen Betriebsstromversorgung über ein optisches/akustisches Signal angezeigt wird.
14. Einrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Dauer der Aussendung eines Peilsignals sowie des Kommunikationsbetriebs durch Anschluss einer externen Stromquelle erhöht werden kann.
15. Einrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie - nach Aktivierung der Kommunikationstaste - über den Provider kontaktiert/erreicht werden kann.
16. Einrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass - verknüpft mit der Seriennummer des Gerätes - persönliche Daten bei einer Zentralstelle hinterlegt werden können, insbesondere Patientendaten, Patientenverfügung, Organspendeerklärung, Blutspenderpass.
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| Country | Link |
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| DE (1) | DE20006713U1 (de) |
Cited By (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE10240830B3 (de) * | 2002-09-04 | 2004-01-29 | Robert Bosch Gmbh | Vorrichtung zur Versendung eines Notrufs und Aufnahme für einen Sender zur Versendung eines Notrufs |
| DE10137689B4 (de) * | 2000-08-04 | 2007-01-11 | Matsushita Electric Industrial Co. Ltd. | Notfall-Meldevorrichtung und Notfall-Meldesystem |
| DE102008024601A1 (de) | 2007-05-25 | 2008-11-27 | Continental Teves Ag & Co. Ohg | Verfahren und Vorrichtung zur Erf. Personendaten im Kfz. und Übermittlung der Personendaten im Notfall |
| GB2463638A (en) * | 2008-09-01 | 2010-03-24 | Anthony Richard Hardie-Bick | Initiating data transfer between wireless communication devices by tapping them together. |
-
2000
- 2000-04-12 DE DE20006713U patent/DE20006713U1/de not_active Expired - Lifetime
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20000907 |
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20030508 |
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Effective date: 20061101 |