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Die Erfindung betrifft mobile Körperphone
als Alarmeinrichtungen in einem Gehäuse mit wenigstens einer Befestigungseinrichtung
für das
Tragen am Körper.
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Bekannterweise können mobile Telefone neben
der Kommunikation natürlich
auch als Alarmeinrichtungen genutzt werden. Durch Bedienung der Tastatur
und Wahl einer bestimmten Rufnummer kann Hilfe in Gefahrensituationen
zum Beispiel bei Polizeidienststellen angefordert werden. Durch
die sehr kleine Größe können derartige
Geräte
unter anderem leicht in Taschen von Kleidungsstücken, Handtaschen und Koffern
untergebracht werden. Es ist aber nicht möglich, diese mobilen Telefone
am menschlichen Körper
mit einem dafür
geeigneten System unter Kleidungsstücken von anderen Personen nicht
sichtbar und ohne Einschränkungen
zu befestigen. Damit ist es ein Leichtes, die bekannten mobilen
Telefone zu erkennen und zu entfernen. Ein weiterer Nachteil besteht
darin, dass in einer Gefahrensituation der Nutzer das mobile Telefon
erst
– zur
Bedienung in die Hand nehmen,
– im ausgeschalteten Zustand
eingeschalten und
– die
bestimmte Rufnummer zur Alarmierung gewählt
werden muss. Diese
Zeit steht der gefährdeten
Person kaum zur Verfügung.
Gleichzeitig kann zum Beispiel ein Täter diese Tätigkeiten durch den großen notwendigen
Zeitaufwand leicht unterbrechen.
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Der im Patentanspruch 1 angegebenen
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein mobiles Körperphon
als Alarmeinrichtung so zu schaffen, dass in Gefahrensituation der
Nutzer diese Alarmeinrichtung leicht, unbemerkt und unkompliziert
bedienen kann.
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Diese Aufgabe wird mit den im Patentanspruch
1 aufgeführten
Merkmalen gelöst.
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Die mobilen Körperphone als Alarmeinrichtung
zeichnen sich insbesonders dadurch aus, dass diese leicht sowohl
am Körper
befestigt als auch von der ein mobiles Körperphon tragenden Person betätigt werden
kann. Das mobile Körperphon
wird dazu vorteilhafterweise direkt über entsprechend ausgebildete
Befestigungseinrichtungen an einem Körperteil der Person lösbar befestigt.
Dabei kann der Körperteil
entsprechend der Größe und Ausgestaltung
der Befestigungseinrichtung gewählt
werden. Damit kann die Person das mobile Körperphon an verschiedenen Stellen
versteckt am Körper
und unter der Kleidung anbringen. Mit dem sehr einfachen Aufbau, aus
dem auch eine kleine Bauform resultiert, kann das mobile Körperphon
weitestgehend von anderen Personen nicht sichtbar am Körper befestigt
und getragen werden. Durch täglichen
oder kurzzeitigeren Wechsel der Position des mobilen Körperphons
und durch Befestigung mit zum Beispiel verschiedenen Größen von
Klettbändern
für eine
Befestigung am Bein, Arm oder Oberkörper ist es für den Außenstehenden
nicht ersichtlich, ob der Benutzer eines mobilen Körperphons
ein derartiges trägt.
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Das mobile Körperphon wird vorteilhafterweise
nur über
eine Betätigungseinheit
eines Tasters oder eines Schalters in Betrieb gesetzt, so dass dieses
auch problemlos von Kindern, von älteren Menschen und von Behinderten
insbesondere auch von Blinden bedienbar ist.
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Einmal in Betrieb gesetzt, kann das
mobile Körperphon
nicht ohne weiteres wieder ausgeschaltet werden. Das mobile Körperphon
sendet den Datencode, so dass über
eine Zuordnung des Datencodes an einer empfangenden Stelle leicht
die das mobile Körperphon
tragende und sich in einer Gefahr befindende Person bestimmbar ist.
Entsprechend der Reichweite oder der Art der Sendereinrichtung ergeben
sich die unterschiedlichsten Anwendungsmöglichkeiten. Das mobile Körperphon
kann bei kurzer Reichweite und geringer Senderleistung zum Beispiel
als Alarmeinrichtung in einem begrenzten Gebiet und bei größerer Reichweite
zum Beispiel in Verbindung mit einem Funknetz vorteilhafterweise
zur Alarmierung von Sicherheitspersonen wie zum Beispiel der Polizei
oder der Feuerwehr dienen. Dadurch, dass das mobile Körperphon
nicht ausgeschalten werden kann, ist bei einer Verbindung mit einem
Funknetz auch eine Lokalisierung des Ortes der Person möglich. Damit
eignet sich das mobile Körperphon
vorteilhafterweise insbesondere für Kinder und Frauen zur Signalisierung
bei Sexualstraftaten oder Überfällen. Ein
weiterer günstiger
Einsatz ergibt sich bei Verschütteten
oder Lawinenopfern, wobei die Sendereinrichtung geortet werden kann.
Aber auch bei anderen vor Überfällen gefährdeten
Personen, wie Taxifahrer und Mitarbeiter bei Banken, kann das mobile
Körperphon
vorteilhafterweise zum Einsatz kommen. Die Betätigungseinheit des Tasters oder
Schalters überragt
die Oberfläche
des Gehäuses
des mobilen Körperphons
nicht, so dass ein unbeabsichtigtes Betätigen weitestgehend ausgeschlossen
wird.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen der
Erfindung sind in den Patentansprüchen 2 bis 10 angegeben.
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Im Datenspeicher der Datenverarbeitungseinrichtung
befindet sich nach der Weiterbildung des Patentanspruchs 2 mindestens
eine Rufnummer für wenigstens
ein Datennetz und mindestens ein Datencode oder mindestens ein Datencode
einschließlich
der Rufnummer für
wenigstens ein Datennetz. Bei einer Betätigung des Tasters oder Schalters
wählt sich
das mobile Körperphon
automatisch in das wenigstens eine Datennetz ein und sendet den
Datencode vorteilhafterweise periodisch an mindestens einen festgelegten
Empfänger.
Grundlage bildet ein bekanntes Funkmodul als Sendereinrichtung,
so dass sich eine einfache und ökonomisch
günstige Realisierung
des damit ausgestatteten mobilen Körperphons ergibt. Die mobilen
Körperphone
werden dazu vorteilhafterweise entsprechend der vorhandenen Funknetze
für die
Nutzer bereitgestellt. Dabei kann neben einer zentralen Dienststelle
auch eine Alarmierung weiterer Personen oder Einrichtungen stattfinden.
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Über
das ständige
oder periodische Senden des Datencodes und die damit verbundene
ständige Sendebereitschaft
des mobilen Körperphons
kann durch den Betreiber des Funknetzes auch die Position der hilferufenden
Person über
den Standort der nächsten
Sender-/Empfängerstation
sehr eingegrenzt werden, so dass eine schnelle Hilfe stattfinden kann.
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Die Weiterbildung des Patentanspruchs
3, wobei die Datenverarbeitungseinrichtung mit einer Einrichtung
zur Positionsbestimmung zusammengeschaltet ist, ermöglicht die
Ermittlung der Positionsdaten der das mobile Körperphon tragenden Person, die
vorteilhafterweise mit dem Datencode als weitere Daten mitgesendet
werden. Vorteilhafterweise ist die Einrichtung zur Positionsbestimmung
satellitengestützt.
Damit kann ein eventueller Tatort sehr schnell und präzise ermittelt
und der Person geholfen werden.
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Die Zusammenschaltung der Datenverarbeitungseinrichtung
des mobilen Körperphons über eine Empfängereinrichtung
mit einem Mikrophon nach der Weiterbildung des Patentanspruchs 4
führt dazu, dass
neben dem Datencode auch die unmittelbaren Umgebungsgeräusche gesendet
werden. Damit ist auch ein Versuch zum Beispiel einer Straftat durch den
Empfänger
mithörbar
und im nachhinein einem Täter
leichter zuordenbar. Über
die Geräusche
der Umgebung kann auch der Tatort eingegrenzt werden.
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Ein Vibrationsakku als ein Sekundärelement nach
der Weiterbildung des Patentanspruchs 5 ermöglicht eine Kontrolle über die
Funktion des mobilen Körperphons.
Dieses wird unter der Kleidung getragen, so dass andere Betriebsanzeigen
nicht sinnvoll sind. Die das mobile Körperphon tragende Person verspürt damit
eine leichte durch die Vibration hervorgerufene Reizung der Haut,
die einen Kontakt mit dem mobilen Körperphon besitzt.
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Die Weiterbildungen der Patentansprüche 6 und
7 ermöglicht
eine Kontrolle des Ladezustandes des Sekundärelementes für den Nutzer. Über die
optische und/oder akustische Signalisierung kann der Nutzer ein
mobiles mit einem geladenen Sekundärelement nutzen, so dass dadurch
hervorgerufene Ausfälle
bei der Alarmierung weitestgehend ausgeschlossen sind. Gleichzeitig
ist über
das Ladegerät der
Zustand des Sekundärelementes
kontrollierbar.
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Die Merkmale der Weiterbildung des
Patentanspruchs 8 führen
zu der Möglichkeit,
ein in Betrieb gesetztes mobiles Körperphon wieder abzustellen. Das
ist insbesondere bei der Auslösung
von Fehlalarm von besonderer Bedeutung.
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Vorteilhafterweise ist nach der Weiterbildung des
Patentanspruchs 9 das Gehäuse
des mobilen Körperphons
wasserdicht ausgeführt.
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Eine günstige Befestigungseinrichtung
sind nach der Weiterbildung des Patentanspruchs 10 zwei beabstandet
am Gehäuse
angebrachten Ösen
für wenigstens
ein Band oder einen Riemen mit jeweils an- und/oder eingebrachten
und lösbaren
Verschlusselementen. Damit lässt
sich das mobile Körperphon entsprechend
der Länge
der Bänder
oder Riemen leicht an Körperteilen
einer Person befestigen. Vorteilhafterweise kann die Länge an die
Abmessungen des Körperteils
eingestellt werden, so dass ein sicherer Halt gewährleistet
ist.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
wird anhand der 1 bis 5 erläutert. Es zeigen:
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1 ein
mobiles Körperphon
in einer Draufsicht,
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2 eine
Seitenansicht des mobilen Körperphons,
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3 eine
weitere Seitenansicht des mobilen Körperphons,
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4 ein
mobiles Körperphon
mit Bändern und
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5 ein
Blockschaltbild eines mobilen Körperphons.
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Ein mobiles Körperphon als Alarmeinrichtung
besteht im Wesentlichen aus einem Gehäuse 5 mit einer Datenverarbeitungseinrichtung 9 mit
einem Datenspeicher 10, einer Sendereinrichtung 11,
einer Empfängereinrichtung 12 und
einem von außen
betätigbaren
Schalter 13. Die 1 zeigt
ein mobiles Körperphon
in einer Draufsicht und die 5 ein Blockschaltbild
eines mobilen Körperphons.
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Die Datenverarbeitungseinrichtung 9 besitzt einen
Datenspeicher 10 für
einen Datencode. Dieser Datencode beinhaltet eine Rufnummer für ein Datennetz
und einen Code als Identifikation einer das mobile Körperphon
nutzenden Person. Dieser Code ist fest programmiert und wird bei
dem Erwerb des mobilen Körperphons
auf einem Datenträger
mitgeliefert. Das ist vorteilhafterweise ein Schriftstück auf dem
sich dieser Code befindet. Die Datenverarbeitungseinrichtung 9 ist
ein bekannter Mikroprozessor oder eine bekannte intelligente programmierbare
Logikeinrichtung. Die Datenverarbeitungseinrichtung 9 ist
mit einer Sendereinrichtung 11 und einer nachgeschalteten
Antenne 7 verbunden. Die Antenne 7 kann dabei
sich innerhalb des Gehäuses 5 befinden,
ein Teil des Gehäuses 5 sein
oder am Gehäuse 5 angeordnet
sein. Die Sendereinrichtung 11 ist vorteilhafterweise ein
bekanntes Funkmodul, wie es bekannterweise in mobilen Telefonen
eingesetzt wird. Weiterhin ist die Datenverarbeitungseinrichtung 9 über eine
Empfängereinrichtung 12 mit
einem Mikrofon 2 verbunden. Die Datenverarbeitungseinrichtung 9,
die Sendereinrichtung 11 und die Empfängereinrichtung 12 sind über den
Schalter 13 so mit einem Sekundärelement verbunden, dass bei
einmaliger Betätigung die
Datenverarbeitungseinrichtung 9, die Sendereinrichtung 11 und
die Empfängereinrichtung 12 mit
dem Sekundärelement
als Spannungsquelle verbunden sind und damit diese Einrichtungen
betrieben werden. Das Sekundärelement
ist vorteilhafterweise ein bekannter Vibrationsakku 8,
wobei nach Betätigung des
Schalters 13 die Vibrationen erzeugt werden. Das Sekundärelement
ist mit Kontakten 3 entweder am Gehäuse 5 oder als Bestandteil
des Gehäuses 5 zum
lösbaren
Verbinden eines Ladegerätes
verbunden. Die 5 zeigt
ein Blockschaltbild eines derartig realisierten mobilen Körperphons.
Die 3 zeigt beispielhaft
eine Anordnung des Mikrofons 2 und der Kontakte 3 im
Gehäuse 5.
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Die Betätigungseinheit 1 des
Schalters 13 ist so im Gehäuse 5 platziert, dass
diese eine Oberfläche
des Gehäuses 5 nicht überragt
(Darstellung in der 2).
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Das Gehäuse 5 besteht insbesondere
aus einem Kunststoff und ist vorteilhafterweise wasserdicht. Die
Befestigungseinrichtung besteht aus zwei beabstandet am Gehäuse 5 angebrachten Ösen 4 für Bänder 6,
die mit jeweils an- und/oder eingebrachten und lösbaren, allgemein bekannten
und nicht dargestellten Verschlusselementen versehen sind (Darstellungen
in den 1 bis 4). Das ist zum Beispiel ein
bekannter Klettverschluss. Natürlich
kann auch ein Teil eines Klettverschlusses am Gehäuse befestigt
sein, so dass das Gehäuse 5 selbst
an einem Bekleidungsstück
befestigt werden kann.
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Das Ladegerät für das Sekundärelement
ist Bekannterweise so ausgeführt,
dass der Ladezustand mit wenigstens einer optischen Anzeigeeinrichtung
oder einer akustischen Signaleinrichtung signalisiert wird.
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In einer Ausführungsform des Ausführungsbeispiels
kann die Datenverarbeitungseinrichtung 9 mit einer Einrichtung
zur Positionsbestimmung so zusammengeschaltet sein, dass nach Betätigung des Schalters 13 der
Datencode und die Positionsdaten über die Sendereinrichtung an
wenigstens einen Empfänger
gesendet werden.
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In einer weiteren Ausführungsform
des Ausführungsbeispiels
sind die Datenverarbeitungseinrichtung 9 mit dem einen
ersten oder einen ersten und einen zweiten Datencode enthaltenen
Datenspeicher 10 und die damit verbundene Sendereinrichtung 11 für wenigstens
den ersten Datencode über
einen von außerhalb
des Gehäuses 5 bedienbaren
Tasters mit dem Sekundärelement
so zusammengeschaltet, dass ohne Betätigung des Tasters keine Verbindung
und bei einmaliger Betätigung
eine Verbindung mit den miteinander verbundenen Datenverarbeitungseinrichtung 9 und
Sendereinrichtung 11 und dem Sekundärelement vorhanden ist und
dass nach von einem externen Sender gesendeten und empfangenen Datencode
und positivem Vergleich dieses empfangenen Datencodes und des ersten oder
zweiten Datencodes des Datenspeichers 10 durch die Datenverarbeitungseinrichtung 9 die
Verbindung zwischen sowohl Datenverarbeitungseinrichtung 9 als
auch Sendereinrichtung 11 und Sekundärelement getrennt wird.
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In einer weiteren Ausführungsform
des Ausführungsbeispiels
und als einfachste Realisierungsvariante des Körperphons kann dieses auch
ohne der Empfängereinrichtung 12 und
dem damit verbundenen Mikrofon 2 ausgeführt sein.
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Der Code des mobilen Körperphons
kann in einer weiteren Ausführungsform
auf eine Oberfläche des
Gehäuses 5 optisch
sichtbar aufgebracht sein.