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DE20302256U1 - Traganordnung für Verkehrsleit- und/oder Erfassungssysteme - Google Patents

Traganordnung für Verkehrsleit- und/oder Erfassungssysteme

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DE20302256U1
DE20302256U1 DE20302256U DE20302256U DE20302256U1 DE 20302256 U1 DE20302256 U1 DE 20302256U1 DE 20302256 U DE20302256 U DE 20302256U DE 20302256 U DE20302256 U DE 20302256U DE 20302256 U1 DE20302256 U1 DE 20302256U1
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arm
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strut
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DE20302256U
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E01CONSTRUCTION OF ROADS, RAILWAYS, OR BRIDGES
    • E01FADDITIONAL WORK, SUCH AS EQUIPPING ROADS OR THE CONSTRUCTION OF PLATFORMS, HELICOPTER LANDING STAGES, SIGNS, SNOW FENCES, OR THE LIKE
    • E01F9/00Arrangement of road signs or traffic signals; Arrangements for enforcing caution
    • E01F9/60Upright bodies, e.g. marker posts or bollards; Supports for road signs
    • E01F9/696Overhead structures, e.g. gantries; Foundation means specially adapted therefor

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Traffic Control Systems (AREA)

Description

ZLOlG
TRAGANORDNUNG FÜR VERKEHRSLEIT- UND/ODER ERFASSUNGSSYSTEME
Verkehrsleit- und Erfassungssysteme wie Ampeln, Schilder, Kameras oder andere elektromagnetische oder Funkerfassungssysteme und dergleichen werden derzeit über Verkehrswegen an Brücken montiert bzw. an einseitig die Straße überragenden Konstruktionen, auch Ampeln genannt, aufgehängt. Der Nachteil dieser bekannten Konstruktionen liegt darin, dass ein Wartungssteg mit allen Sicherungsmaßnahmen angebracht werden muss, um eine Montage bzw. Wartung ohne eine Sperrung der Fahrbahn durchführen zu können. Bei den technisch weniger aufwändigen Vorrichtungen wie z. B. nicht begehbare einseitige und zweiseitige Träger, z. B. für Ampelanlagen, ist mit der Montage bzw. Wartung immer eine Sperrung der Fahrbahn und der Einsatz von Arbeitsbühnen verbunden.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, eine Traganordnung für Verkehrsleit- und/oder Erfassungssysteme zu schaffen, die günstig herzustellen ist und die zudem für die Montage und/oder Wartung der Signalelemente/Geräte keine Sperrung von Verkehrswegen und/oder den Einsatz von Arbeitsbühnen erfordert.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Anordnung gemäß Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Erfindungsgemäß umfasst die Traganordnung eine oder mehrere vertikale Stützstreben, die am Rande des Verkehrsweges bzw. bei mehrspurigen Wegen auch zwischen den Fahrbahnen angeordnet sein können. Die Stützstrebe hat regelmäßig an ihrem oberen Ende, einen sich im Wesentlichen horizontal erstreckenden Tragarm, der über den Verkehrsweg ragt. An diesem Tragarm ist eine Tragvorrichtung schwenkbar befestigt. Das Gerät ist dabei horizontal zur Drehachse versetzt an der Tragvorrichtung angeordnet, so dass es beim Schwenken der Tragvorrichtung in einen Arbeitsbereich schwenkbar ist, der wenigstens im Bereich einer vertikalen Stützstrebe vorgesehen ist.
So kann &zgr;. B. an der vertikalen Stützstrebe eine Arbeitsplattform ausgebildet sein, von welcher aus die Geräte gewartet und montiert werden können. Die Arbeitsplattform bzw. der Wartungsbereich können jedoch auch in einer separaten Konstruktion z.B. im Bereich der vertikalen Stütze oder davor bzw. dahinter, in jedem Fall seitlich des Verkehrsweges ausgebildet sein.
Die Tragvorrichtung kann im einfachsten Fall ein horizontal verlaufender Montagerm sein, der entweder mittig oder an einem Ende an dem Tragarm angelenkt ist, wobei das Gerät dann horizontal versetzt zur Drehachse am anderen Ende des Tragarmes angeordnet ist. Durch ein Schwenken dieses drehbaren Montagearmes kann das Gerät von seiner Betriebsstellung über dem Verkehrsweg in eine Wartungs- bzw. Montagestellung am Wartungsbereich im Bereich der vertikalen Stützstrebe geschwenkt werden ohne dass für die Montage oder die Wartung der Verkehrsweg gesperrt werden muss. Da die Tragvorrichtung wie oben beschrieben als einfacher Montagearm ausgebildet sein kann, ist die Traganordnung äußerst kostengünstig und einfach konstruiert und somit wesentlich kostengünstiger als herkömmliche begehbare Systeme.
Vorzugsweise ist der Montagearm in seiner Mitte am freien Ende des horizontalen Tragarms angelenkt. In diesem Fall dient ein Ende des Montagearms zur Festlegung an dem Tragarm und/oder der vertikalen Stützstrebe in Betriebsstellung des Gerätes, d.h. üblicherweise in einer Stellung parallel zum Tragarm. Durch diese Festlegung wird der Montagearm und damit das Gerät in einer definierten Stellung sicher über dem Verkehrsweg gehalten. Da das eine freie Ende des Montagearms an dem Tragarm oder der vertikalen Stützstrebe festgelegt ist, muss die Kraft zum Halten des Gerätes in der Betriebsstellung nicht über das Drehgelenk übertragen werden, was wiederum eine kostengünstigere und weniger voluminöse Ausbildung des Drehgelenks und eines eventuell vorhandenen Drehantriebs ermöglicht.
Vorzugsweise sind der Tragarm und die Tragvorrichtung über einen Drehmechanismus gekoppelt, durch den sich die Tragvorrichtung von der Arbeitsplattform aus in gewünschter Weise verschwenken lassen kann. Eine derartige Drehvorrichtung hat zum Beispiel ein Elektromotor oder ein einfaches Stellgetriebe unter Verwendung herkömmlicher Übertragungsmechanismen wie Ketten, Zahnräder, Wellen und dergleichen sein, die zum Beispiel von der Arbeitsplattform aus mittels Betätigungsknöpfen oder einer Kurbel betätigt werden können. Das Vorsehen eines rein mechanischen Schwenkmechanismus hat den Vorteil, dass die Anlage vom elektrischen Strom autark ist.
Die schwenkbare Tragvorrichtung kann nicht nur als Montagearm sondern auch als Montagerahmen ausgebildet sein, an dem mehr als ein Gerät befestigt ist. Im Falle eines rechtecktigen Montagerahmens können z. B. an den äußeren vier Ecken jeweils ein Verkehrsleit- und/oder Erfassungsgerät angeordnet sein. Darüber hinaus können entlang der Außenkante des Rahmens derartige Geräte angeordnet sein. Auf diese Weise können nicht nur in Tragarmrichtung, d.h. quer zum Verkehrsweg mehrere Geräte nebeneinander angeordnet werden, sondern auch senkrecht zum Tragarm, d.h. in Richtung des Verkehrsweges mehrere Geräte hintereinander. Im Falle der Ausbildung als Montagerahmen ist die Tragvorrichtung dann vorzugsweise zentrisch an dem Tragarm aufgehängt.
Weiterhin muss die Tragvorrichtung im Falle der Ausbildung als Montagerahmen nicht über eine außen umlaufende rechteckige Tragstruktur verfügen, sondern die Struktur kann in Art einer Antenne ausgebildet sein, d.h. mit einem Hauptarm, von dem aus sich mehrere Querarme senkrecht zum Hauptarm erstrecken. An den Enden der Querarme können dann die Geräte angeordnet sein. Vorzugsweise hat auch der Montagerahmen einen Fortsatz, mit welchem er an dem Tragarm oder der vertikalen Stützstrebe festlegbar ist. Auch bei Verschwenkung des Montagerahmens ist sichergestellt, dass alle angebrachten Geräte durch Verschwenken des Montagerahmens relativ zum Tragarm in den Arbeitsbereich einer seitlich des Verkehrswegs, vorzugsweise im Bereich der vertikalen Stützstrebe angeordneten Arbeitsplattform gebracht werden können.
Wenn durch die Traganordnung mehrere Fahrbahnen überdeckt werden sollen bzw. die Geräte in einer größeren Entfernung von der vertikalen Stützstrebe angeordnet sein sollen, kann es vorteilhaft sein, die Tragvorrichtung als mittig aufgehängten Montagearm auszubilden, dessen ein freies Ende in einer Betriebsstellung an der vertikalen Stützstrebe festlegbar ist und dessen anderes freie Ende wiederum ein Drehgelenk zur Aufnahme eines wiederum armförmigen Geräteträgers ausgebildet ist. Dieser Geräteträger ist wiederum mittig am freien Ende des Montagearmes angelenkt und trägt vorzugsweise an beiden Enden jeweils ein Gerät oder auch mehrere Geräte nebeneinander.
Durch diese Anordnung wird erreicht, dass mehrere Geräte in einem größeren Abstand von der vertikalen Stützstrebe für die Erfassung mehrerer Fahrbahnspuren verwendet werden können,
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wobei durch die drehbare Anordnung des Montagearms und des Geräteträgers erreicht wird, dass alle Geräte in den Arbeitsbereich einer an bzw. in Richtung des Verkehrsweges vor oder hinter der vertikalen Stützstrebe angeordneten oder anzuordnenden Arbeitsplattform geschwenkt und vorbeigeschoben werden können.
Selbstverständlich kann die Traganordnung auch als Brücke mit beidseitigen vertikalen Stützstreben ausgebildet sein, in welchem Fall die schwenkbare Tragvorrichtung bzw. Tragvorrichtungen dann an einem zwischen den vertikalen Stützstreben verlaufenden horizontalen Tragarmen angelenkt sind. Die Wartung kann hier entweder lediglich von einer vertikalen Stützstrebe oder von beiden vertikalen Stützstreben erfolgen, wobei diese dann beispielsweise spiegelsymmetrisch ausgebildet sind. In keinem Fall ist eine Sperrung der Fahrbahn für die Montage oder Wartung der Geräte notwendig und es ist weiterhin keine begehbare Anordnung für den Tragarm notwendig, die eine sehr viel voluminösere Gesamtkonstruktion mit den entsprechenden Sicherungen erfordert.
Falls eine Arbeitsplattform an wenigstens einer vertikalen Stützstrebe angeordnet ist, ist die Arbeitsplattform mit Geländern gesichert und über eine an einer vertikalen Stützstrebe ausgebildeten Treppe zugänglich. Es ist klar, dass ein Kurbelansatz oder elektrische Betätigungsmechanismen für einen Drehmechanismus zum Drehen der Tragvorrichtung in der Arbeitshöhe dieser Arbeitsplattform angeordnet ist.
Elektrische Kabel, die zum Verkehrsleit- und/oder Erfassungsgerät gelegt werden müssen, werden vorzugsweise innerhalb des Drehgelenkes vom Tragarm zur Tragvorrichtung geführt oder an einer Verrastung der Tragvorrichtung an der vertikalen Stützstrebe sind Kontaktelemente angeordnet, durch welche die Stromzufuhr in Betriebsstellung der Tragvorrichtung gewährleistet ist. In beiden Varianten sind elektrische Leitungen durch die vertikale Stützstrebe, den Tragarm und die Tragvorrichtung nach außen hin abgeschirmt und geschützt. Bei der Verwendung von elektrischen Kontakten an der Verrastung bzw. am Festlegepunkt der Tragvorrichtung an der vertikalen Stützstrebe zur Stromversorgung wird zudem erreicht, dass der Strom im Falle der Wartung des Gerätes beim Lösen der Verrastung vor dem Schwenken der Tragvorrichtung in Montagestellung selbsttätig abgestellt wird. Hierfür sind die vertikale Stützstrebe, der Tragarm und die Tragvorrichtung vorzugsweise als geschlossene Metallprofile ausgebildet bzw. als kastenförmige Gitterprofile mit einem geringen Strebenabstand.
Die Anordnung ist für alle Arten von Schilder, Signalanlagen, Leit- und/oder Erfassungsgeräten einsetzbar, auf welche nachfolgend jedoch aus Gründen der Klarheit einfach als Geräte bezeichnet werden.
Die Erfindung wird nachfolgend beispielsweise anhand der schematischen Zeichnung beschrieben. In dieser zeigen:
Fig. 1 Eine Basisanordnung mit einem schwenkbaren Montagearm zum Tragen eines
Verkehrsüberwachungsgerätes in Betriebsstellung,
Fig. 2 die Traganordnung gemäß Figur 1 in Montagestellung,
Fig. 3 eine Anordnung zum Tragen von mehreren Geräten für mehrere Fahrbahnspuren
bzw. Funktionen in einem größeren Abstand von der vertikalen Stützstrebe,
Fig. 4 die Traganordnung gemäß Figur 3 beim Schwenken in die Montagestellung,
Fig. 5 eine Traganordnung in Betriebsstellung mit einer antennenförmigen Tragvorrichtung,
Fig. 6 die Traganordnung gemäß Figur 5 beim Schwenken in die Montagestellung und
Fig. 7 einen Schnitt durch einen Tragarm mit einer im Tragarm angeordneten Drehvorrichtung zur Betätigung einer Drehwelle für die Tragvorrichtung.
Figur 1 zeigt eine sehr einfach konzipierte Traganordnung 10 für ein Verkehrserfassungsgerät 12, welches oberhalb einer Fahrbahn (nicht dargestellt) zu platzieren ist. Die Traganordnung 10 umfasst ein Fundament 14, in der Regel aus Beton, zur Verankerung im Boden und eine sich von dem Fundament 14 weitgehend vertikal erstreckende Stützstrebe 16, an deren oberen Ende ein im Wesentlichen horizontaler Tragarm 18 angeordnet ist. Am freien Ende des Tragarms 18 ist ein Drehgelenk 20 für einen Montagearm 22 angeordnet. Der Montagearm 22 ist mittig an dem Drehgelenk 20 drehbar zum Tragarm gehalten. Ein erstes Ende 24 des Montagearms ent-
hält einen Mechanismus zur Verrastung mit der vertikalen Stützstrebe 16 in der dargestellten Betriebsstellung, in welcher das Gerät 12 über dem Verkehrsweg drehfest platziert ist. Diese Art Verrastung kann eine verreib- oder formschlüssige lösbare Festlegevorrichtung bekannter Art sein. An dem in Betriebsstellung äußeren Ende 26 des Montagearms ist das Verkehrs- und/oder Erfassungsgerät 12 fix oder drehbar aufgehängt, je nach Bedarf.
An der vertikalen Stützstrebe 16 ist eine Arbeitsplattform 28 angeordnet. Diese Arbeitsplattform ermöglicht die Montage des Gerätes 12 an dem Montagearm 22 bzw. dessen Wartung in der in Figur 2 dargestellten Montagestellung des Montagearms 22.
Um den Montagearm 22 von der in Figur 1 dargestellten Betriebsstellung in die in Figur 2 dargestellte Montagestellung zu schwenken, löst man die Festlegeeinrichtung am ersten Ende 24 des Montagearms 22 von der vertikalen Stützstrebe. Anschließend betätigt man einen, z.B. in Figur 7 dargestellten, Schwenkmechanismus, der über das Drehgelenk eine Drehkraft auf den Montagearm 22 ausübt und somit das Gerät 12 in den Arbeitsbereich der Arbeitsplattform 28 schwenkt, die an der vertikalen Stützstrebe 16 angeordnet ist. Selbstverständlich kann die Arbeitsplattform mit einem Geländer versehen sein, während in der Regel eine Leiter oder dergleichen an der vertikalen Stützstrebe zum Erreichen der Arbeitsplattform 28 vorgesehen ist. Nun läßt sich in der in Figur 2 dargestellten Montagestellung das Gerät 12 von der Arbeitsplattform 28 aus montieren oder warten, ohne dass der Verkehr auf dem Verkehrsweg unterbrochen werden muss.
Die Figuren 3 und 4 zeigen eine weitere Ausbildungsform für eine Traganordnung 30, die vom Grundprinzip her wie die Anordnung der Figuren 1 und 2 aufgebaut ist, jedoch für die Aufnahme mehrerer Geräte konzipiert ist. Identische oder funktionsgleiche Teile zu Figuren 1 und 2 sind hierbei mit identischen Bezugszeichen versehen. Die Traganordnung der Figuren 3 und 4 ist bis auf den Montagearm 22 identisch zu der Traganordnung der Figuren 1 und 2 aufgebaut. Bei dem Montagearm 22 der Figuren 3 und 4 ist am zweiten Ende 26 des Montagearms 22 nicht das Gerät, sondern ein weiteres Drehgelenk angeordnet, an welchem ein ebenfalls horizontaler balkenähnlicher Geräteträger 32 angeordnet ist, an dessen Enden 34 und 36 jeweils ein oder mehrere Erfassungsgeräte (nicht dargestellt) aufgehängt sind. Wie der in Betriebsstellung der Traganordnung dargestellten Figur 3 zu entnehmen ist, können durch die Anordnung der Geräte an den beiden Enden 34 und 36 des Geräteträgers 32 zwei Fahrspuren bedient wer-
den. Um die dargestellte Betriebsstellung sicherzustellen, ist es vorteilhaft, wenn zwischen dem Montagearm 22 und dem Geräteträger 32 eine lösbare Verrastung vorgesehen ist, um den Geräteträger 32 relativ zum Montagearm in der dargestellten Betriebsstellung festzulegen. Zum Warten der Geräte an den beiden Enden 34 und 36 des Geräteträgers 32 wird wiederum in gleicher Weise wie in der Anordnung nach Figur 1 und 2 verfahren. D.h., der Montagearm 22 wird mittels einer Kurbel oder elektromotorisch in die in Figur 4 dargestellte Montagestellung geschwenkt, wo das Ende 26 des Montagearms 22 der Arbeitsplattform 28 zugewandt ist, so dass man dort nun den Geräteträger 32 greifen und sich, z. B. rein manuell, die beiden Geräte an den Enden 34, 36 in den Arbeitsbereich schieben kann.
Die Figuren 5 und 6 zeigen ein weiteres Beispiel einer Traganordnung 40, die zum Tragen von sechs Geräten über drei Fahrbahnspuren ausgebildet ist. Die Tragvorrichtung ist hier im Gegensatz zum Montagearm der Figuren 1 bis 4 nicht in Form eines Armes sondern als rechteckiger antennenförmiger Rahmen 42 ausgebildet, der an dem Drehgelenk 20 des Tragarms 18 angeordnet ist. Der Rahmen 42 ist in der Art eines Gitterrahmens mit einer langen Strebe 44 ausgebildet, die an dem Drehgelenk 20 des Tragarms drehbar aufgehängt ist. An dieser langen Strebe 44 sind im gleichen Abstand drei Querstreben 46, 48 50 angeordnet, an deren äußeren freien Enden 52 jeweils ein oder mehrere Geräte (nicht dargestellt) angeordnet sind. Die lange Strebe 44 der Tragvorrichtung 42 weist eine Verlängerung 54 auf, deren Spitze 56 in der in Figur 5 dargestellten Betriebsstellung mit der horizontalen Stützstrebe 16 in der Betriebsstellung verrastbar ist. Zum Schwenken der Tragvorrichtung 42 in die in Figur 6 dargestellte Montagestellung wird diese Verrastung gelöst und die Tragvorrichtung 42 über einen, z. B. in Figur 7 dargestellten Drehmechanismus in die Montagestellung geschwenkt, wobei durch die zentrische Aufhängung der Tragvorrichtung 42 an dem Drehgelenk 20 erreicht wird, dass alle sechs Endpunkte 52 bei entsprechender Drehung der Tragvorrichtung 42 in den Arbeitsbereich der Arbeitsplattform 28 gelangen. Dies ist möglich, da die sechs Endpunkte 52 des im Außenumfang rechteckigen Montagerahmens 42 in etwa gleich weit vom Zentrum und der Drehachse 20 entfernt sind. So können die Geräte auch auf einem Kreisumfang um das Drehlager des Geräteträgers angeordnet sein, wenn die mittlere Querstrebe 48 etwas länger ausgebildet wird.
Figur 7 zeigt einen Schnitt durch einen Tragarm 18, der mit seinem linken Ende 60 an der O-berseite einer vertikalen Stützstrebe 16 angeordnet ist. Am rechten freien Ende 62 ist eine Drehwelle 20 vorgesehen, die drehfest mit einer Tragvorrichtung 22 bzw. 42 verbunden ist. Mit
der Dreh welle 20 ist auch ein Antriebsritzel 64 drehfest verbunden. Am stützensei tigen Ende 60 des Tragarms 18 ist ein Koppelmechanismus mit einem Antriebsritzel 66 ausgebildet, welches Antriebsritzel 66 über eine Kette 68 mit dem Antriebsritzel 64 der Drehwelle 20 verbunden ist. Auf diese Weise lässt sich von der Arbeitsplattform 28 aus die Tragvorrichtung 22,42 in eine Drehung versetzen, so dass das gewünschte Gerät in den Arbeitsbereich der Arbeitsplattform 28 gelangt. Der Tragarm 16 ist von einem Gehäuse 70 umgeben, der den gesamten Antriebsmechanismus schützt und für die entsprechende Steifigkeit des Tragarmes 18 sorgt.
Es versteht sich, dass die in den Figuren dargestellten Merkmale auch über die Ausführungsbeispiele hinaus miteinander kombinierbar sind.
Des Weiteren können selbstverständlich zwei vertikale Stützstreben 16 an beiden Seiten des Verkehrsweges vorgesehen sein, die über einen gemeinsamen Tragarm 18 miteinander verbunden sind. Dies ändert jedoch nichts an dem Vorteil der vorliegenden Erfindung, nämlich dass keine begehbare Tragstruktur über dem Verkehrsweg benötigt wird. Die in den Ausführungsbeispielen beschriebenen Merkmale sollten nicht als begrenzend für den Schutzbereich der Ansprüche verstanden werden. Wenn die Drehwelle 20 als Hohlwelle ausgebildet wird, können elektrische Zuleitungen für die Geräte abgeschirmt im Inneren der vertikalen Stützstrebe, des Tragarmes und der Montagevorrichtung geführt werden. Die Stromversorgung kann jedoch auch über an der vertikalen Stützstrebe und der Tragvorrichtung angebrachte elektrische Kontakte im Bereich der Verrastung der Tragvorrichtung in Betriebsstellung erfolgen.
Die Drehachse für die Tragvorrichtung kann auch leicht schräg stehen, solange sicher gestellt ist, dass sie in keiner Schwenkstellung in den Raum für den Verkehrsweg ragt und eine leichte Verschwenkung zwischen Betriebsstellung und Wartungs- bzw. Montagestellung ermöglicht.

Claims (9)

1. Traganordnung (10; 30; 40) für Verkehrsleit- und/oder -erfassungsgeräte (12), umfassend wenigstens eine vertikale Stützstrebe (16), wenigstens einen von der Stützstrebe (16) getragenen hauptsächlich horizontal verlaufenden Tragarm (18) an welchem wenigstens ein Verkehrsleit- und/oder -erfassungsgerät (12) befestigbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Tragvorrichtung (22, 42) an dem Tragarm (18) um eine im wesentlichen vertikale Drehachse schwenkbar gehalten ist, an welcher Tragvorrichtung das Gerät horizontal zur Drehachse versetzt direkt oder indirekt befestigt ist, so dass es durch die Schwenkbarkeit der Tragvorrichtung (22, 42) in einen seitlich des Verkehrsweges, insbesondere im Bereich der vertikalen Stützstrebe, angeordneten Arbeitsbereich (28) schwenkbar ist.
2. Traganordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Arbeitsbereich als an der vertikalen Stützstrebe (16) angeordnete Arbeitsplattform (28) ausgebildet ist.
3. Traganordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragvorrichtung (22, 42) in einer Betriebsstellung drehfest mit der Stützstrebe (16) und/oder dem Tragarm (18) verbindbar ist.
4. Traganordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Drehlager (20) für die Tragvorrichtung (22, 42) am freien Ende (62) des Tragarms (18) angeordnet ist.
5. Traganordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Tragvorrichtung (22, 42) wenigstens einen hauptsächlich horizontal verlaufenden Montagearm/Montagerahmen aufweist, der wenigstens zwei, vorzugsweise wenigsten vier Meter lang ist, wobei wenigstens ein Gerät an wenigstens einem ersten freien Ende/Außenbereich des Montagearms/Montagerahmens (22, 42) befestigt ist.
6. Traganordnung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Drehlager (20) zur drehbaren Halterung des Montagearms/Montagerahmens an dem Tragarm (18) an einem zweiten entgegengesetzten freien Ende des Montagearms oder mittig am Montagearm/Montagerahmen (22, 42) angeordnet ist.
7. Traganordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragvorrichtung (22) als hauptsächlich horizontal verlaufender Montagearm ausgebildet ist, an dessen wenigstens einem freien Ende (26) wiederum wenigstens ein Geräteträger (32) für die Befestigung wenigstens eines Geräts (12) um eine im wesentlichen vertikale zweite Drehachse drehbar gelagert ist, wobei das Gerät an dem Geräteträger (32) horizontal zur zweiten Drehachse versetzt angeordnet ist.
8. Traganordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragvorrichtung (42) als sich hauptsächlich horizontal erstreckender Rahmen ausgebildet ist, in dessen Außenbereich (52) wenigstens zwei Geräte in Betriebsstellung quer zur Tragarmachse gehalten sind, und in dessen Zentrum der Drehpunkt (20) für die Halterung am Tragarm (18) angeordnet ist.
9. Traganordnung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (42) rechteckig ist und die Geräte an den Eckbereichen (52) des Rahmens befestigt sind.
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