DE20212747U1 - Träger für Geräte und/oder Schilder - Google Patents
Träger für Geräte und/oder SchilderInfo
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Description
AP 02 G
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Träger für Geräte und/oder Schilder zum Einsatz auf Kraftfahrzeugwegen mit einem Vertikalträger und einem Kragarm.
Derartige Träger überspannen die Straßen oder Wege teilweise oder völlig und sind insbesondere interessant für die Installation an Orten, an denen die Abstützung durch einen zweiten Vertikalträger an der gegenüberliegenden Straßenseite nicht oder nur schwer möglich ist. Sie sind unter anderem für die Installation von Mautüberwachungsgeräten an Autobahnen oder Schnellstraßen geeignet. Der Vorteil automatischer Mautüberwachungssysteme ist das Fehlen jeglicher Mautstationen, die eine Unterbrechung des fließenden Verkehrs mit sich bringen.
Aufgabe der Überwachungsgeräte ist eine automatische Fahrzeugerkennung, was die Anordnung von Funkempfängern oder Scannern erfordert, um von den vorbeifahrenden Wagen entweder ein Identifizierungssignal in Form eines Funksignals zu erhalten oder um das vorbeifahrende Fahrzeug automatisch zu scannen und aus dem Scannbild das amtliche Kennzeichen und damit die Rechnungsadresse bzw. Buchungsadresse zu bestimmen. Gerade das letztere Verfahren bedingt eine absolut präzise und erschütterungsfreie Ausrichtung des Gerätes und dies bei höheren Windgeschwindigkeiten und Böen von mehr als 100 km/h. Neben der Aufnahme von Geräten sollen durch den Geräteträger auch Schilder bzw. nur Schilder gehalten werden können, um so eine möglichst universelle Einsatzmöglichkeit für den Geräteträger zu schaffen.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, einen universell einsetzbaren, begehbaren verwindungssteifen Geräteträger zu schaffen, der eine exakt reproduzierbare und erschütterungsfreie Anordnung und Ausrichtung von Geräten und/oder Schildern an Straßen und Wegen ermöglicht.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen Träger mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die Erfindung sieht eine auf einem oder mehreren Fundamenten montierbare Leichtkonstruktion aus einem Vertikalträger und einem daran befestigten Kragarm vor, welcher die Straße bzw. den Weg zum Teil oder völlig überspannt. Die Gesamtkonstruktion ist vorzugsweise aus
rostfreiem oder rostfreibehandelten bzw. beschichteten Stahlrohren hergestellt. Der Vertikalträger ist auf einem oder mehreren Fundamenten gehalten und besteht aus zwei in Straßenrichtung oder parallel zur Straßenrichtung hintereinander angeordneten vertikalen Stützstreben, die durch fachwerkartige Diagonalverstrebungen miteinander verbunden sind. Die Länge der Fundamente in Fahrtrichtung überschreitet vorzugsweise deutlich den Abstand der beiden verstrebten vertikalen Stützstreben, der vorzugsweise zwischen 0,5 und 1,5 m liegt. Bei Verwendung eines einzigen Fundamentes entspricht die Länge des Fundaments vorzugsweise in etwa dem doppelten Abstand der beiden miteinander verstrebten vertikalen Stützstreben. Die beiden miteinander verbundenen Stützstreben bilden zusammen einen Vertikalträger, der ein Ende eines horizontalen Kragarms aufnimmt.
Der horizontale Kragarm besteht aus vier parallel zueinander laufenden horizontalen Stützstreben, die in Querschnittsansicht rechteckig oder trapezoid angeordnet sein können. Die neben- oder übereinanderliegenden horizontalen Stützstreben sind durch fachwerkartige Diagonalstreben miteinander verbunden, so dass sich eine sehr verwindungssteife Fachwerkkonstruktion mit rechteckigem oder trapezoidem Querschnitt ergibt. An einem Ende ist der horizontale Kragarm mit dem Vertikalträger verbunden. Hierfür ist ein Ende einer jeder horizontalen Stützstrebe mit Befestigungsstellen an dem Vertikalträger verbunden und sind vorzugsweise jeweils zwei horizontale Stützstreben an einem der vertikalen Stützstreben des Vertikalträgers befestigt. Der Durchmesser der vertikalen und horizontalen Stützstreben ist hierbei vorzugsweise wenigstens 1,5 mal so groß wie der Durchmesser der diese verbindenden Diagonalverstrebungen, wodurch eine sehr leichte und dennoch verwindungssteife Konstruktion realisiert wird. Aus dem gleichen Grund sind vorzugsweise die Durchmesser der vertikalen Stützstreben des Vertikalträgers wenigstens doppelt so groß wie der Durchmesser der horizontalen Stützstreben des horizontalen Kragarms.
Zwischen den beiden unteren, auf gleichem vertikalem Niveau befindlichen horizontalen Stützstreben des Kragarms ist ein begehbarer Boden ausgebildet, um so bei laufendem Verkehr einen Zugang zu den durch den Träger gehaltenen Geräten und/oder Schildern zu ermöglichen. Auf diese Weise kann eine Wartung durchgeführt werden, ohne den laufenden Verkehr zu beeinträchtigen. Alternativ oder zusätzlich kann vorgesehen sein, die Geräte an Schienen beweglich zu führen, so dass die Geräte bei einer Wartung aus dem Bereich über den Fahrbahnen hinweg bewegt werden können und somit einer Wartung von der Seite her zugänglich sind. An dem Vertikalträger ist dann vorzugsweise eine Montageplattform oder
Montageleiter oder dergleichen angeordnet, um eine einfache und ermüdungsfreie Wartung, Installation oder Reparatur der Geräte zu ermöglichen. Nach der Wartung des Gerätes wird dann das Gerät zum Beispiel durch einen entsprechenden Seilzug oder Antriebsmechanismus in seine Betriebsstellung zurückgefahren, wo es dann vorzugsweise mittels einer Rasteinrichtung in seiner Betriebsstellung in definierter Weise einrastet. Dies ist insofern erforderlich, als insbesondere bei der Montage von Scannern Höchstansprüche an die Ausrichtung der Geräte gestellt werden, so dass auch bei wiederholten Wartungsvorgängen das Gerät nach dem Zurückbewegen in seine Betriebsstellung reproduzierbar exakt wieder positioniert werden muß. Zu diesem Zwecke können in der Gerätebefestigung auch Federelemente und Anschläge vorgesehen sein, durch die das Gerät in seiner Betriebsstellung in eine exakt definierte Lage gedrückt wird unter Vermeidung jeglicher Toleranzen oder Spiele.
In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist der Kragarm schwenkbar zwischen einer Betriebsstellung und einer Warnings- bzw. Installationsstellung an dem Vertikalträger befestigt. Die Installation des Trägers kann somit komplett neben der Straße oder dem Weg erfolgen, indem der horizontale Kragarm beim Aufbau des Trägers in einer Stellung montiert wird, in der er parallel zur Straße verläuft. Erst zum Ende der Installation wird der Kragarm dann um 90° in eine die Straße überspannende Position geschwenkt. Ein solcher Schwenkmechanismus kann dadurch verwirklicht werden, dass die Enden von zwei übereinander liegenden horizontalen Stützstreben des Kragarms mittels Scharnieren an einer der vertikalen Stützstreben befestigt sind. Die Schamierachse verläuft vertikal, um somit eine Schwenkbewegung in einer zur Boden parallelen Ebene zu ermöglichen. Die Enden der beiden anderen horizontalen Stützstreben sind in der Betriebsposition des Kragarms, d. h. wenn dieser die Straße überspannt, lösbar z. B. durch eine Zapf- oder Schraubverbindung mit der zweiten vertikalen Stützstrebe verbunden. Um Wartungsarbeiten durchführen zu können, ohne über der Fahrbahn arbeiten zu müssen, werden die Zapf- oder Schraubverbindungen gelöst und der Kragarm um 90° gedreht, bis er parallel zur Straße verläuft.
Die Fundamente zum Halten des aus zwei vertikalen Stützstreben bestehenden Vertikalträgers sind vorzugsweise länglich ausgebildet, z. B. elipsoid oder oval, wodurch das Fundament in Querrichtung der Straße nur wenig Platz einnimmt und somit unter beengten Verhältnissen eingebaut werden kann ohne den laufenden Verkehr übermäßig zu beeinträchtigen. Zum anderen ist das Fundament deutlich länger als der Abstand der beiden vertikalen Stützstreben, vorzugsweise wenigstens doppelt so groß wie der Abstand der beiden Stützstreben. Auf diese
Weise wird eine hohe Sicherung der Gesamtkonstruktion gegen Auffahren sichergestellt. Insbesondere wird den baurechtlichen Vorschriften zur Auffahrsicherheit der Fundamente in einfacher Weise Rechnung getragen. Vorzugsweise ragen die Fundamente nach oben etwa 0,5 bis 1,5 m aus dem Boden hervor, was eine höhere Auffahrsicherheit mit sich bringt.
Die Diagonalverstrebungen zwischen den horizontalen und vertikalen Stützstreben sind vorzugsweise in einem Winkel von 30 bis 60° oder 120 bis 150 ° zu den korrespondierenden Stützstreben geneigt, wodurch zum einen eine sehr stabile und zum anderen sehr leichte Konstruktion realisiert wird, die aufgrund ihrer Luftigkeit nur einen geringen Windwiderstand bietet, bei gleichzeitiger Verwindungs- und Erschütterungssteifigkeit.
Neben den Diagonalverstrebungen können auch horizontale oder vertikale Verstrebungen vorgesehen sein.
In einer bevorzugten Ausführungsform befinden sich, mit Ausnahme am freien Ende keine Verstrebungen zwischen den beiden oberen horizontalen Stützstreben, so dass sich eine Person zwischen diesen beiden Streben bewegen kann und diese die Funktion eines Geländers erfüllen. Der Abstand des zwischen den beiden unteren horizontalen Streben angebrachten Bodens und den beiden oberen Streben beträgt in diesem Fall mindestens etwa Im.
Es ist darüber hinaus möglich, Schienensysteme für bewegliche Geräteträger bis zum unteren Ende des Vertikal trägers zu führen, was ein Begehen der Konstruktion zu Wartungszwecken überflüssig machen würde und somit eine erhöhte Betriebssicherheit mit sich bringen würde.
Vorzugsweise sind die vertikalen Stützstreben unterhalb des horizontalen Kragarms durch einen Montageflansch mit horizontaler Fläche und senkrechter Achse unterteilt, um die Montage des Kragarms vor Ort zu erleichtern. Vorzugsweise ist der Montageflansch in an sich bekannter Weise selbst zentrierend ausgebildet. Jeder oberhalb des Montageflansches liegende Teil der vertikalen Stützstrebe hat vorzugsweise zwei seitlich übereinander liegende Befestigungsflansche, an den die auf unterschiedlichem Höhenniveau liegenden horizontalen Stützstreben befestigt werden bzw. sind.
Der horizontale Kragarm kann aus mehreren horizontal miteinander verbundenen Modulen hergestellt sein, um somit unterschiedliche Längen realisieren zu können. Vorzugsweise las-
sen sich auch kleine Verlängerungen für eine genaue Anpassung der Länge des Kragarms erzielen, wenn zwischen die Längsenden der horizontalen Stützstreben und den Befestigungsmitteln der vertikalen Stützstreben Adapterstücke verschiedener Länge montierbar sind. Zudem lassen sich durch Verwendung unterschiedlich langer Adapterstücke an den beiden oberen horizontalen Stützstreben und den beiden unteren horizontalen Stützstreben Neigungen des horizontalen Kragarms ausgleichen, die daraus resultieren, dass der horizontale Kragarm nicht exakt horizontal sondern mit einer leichten Quemeigung montiert wird, die in der Regel der Quemeigung der Straße angepaßt ist. Somit erlaubt die Verwendung der unterschiedlich langen Adapterstücke zwischen den Längsenden der horizontalen Stützstreben und den Befestigungsmitteln eine exakte Einstellung der Länge des horizontalen Kragarms als auch dessen Neigung.
Die Erfindung wird nachfolgend beispielsweise anhand der schematischen Zeichnung beschrieben. In dieser zeigen:
Figur 1 eine Vorderansicht des erfindungsgemäßen Trägers von der Straße aus,
Figur 2 eine Aufsicht auf den Träger von oben, und
Figur 3 eine Stimansicht des Trägers quer zur Straßenrichtung.
Figur 1 zeigt eine Ausführungsform eines Trägers 10, umfassend einen Vertikalträger 12, an dem ein horizontaler Kragarm 14 gehalten ist. Der Vertikalträger 12 steht auf einem Betonfundament 16, auf dessen Oberseite Verankerungen 18 für vertikale Stützstreben 20 vorgesehen sind. Im vorliegenden Fall sind in der Tiefe des Bildes (Fig. 1) zwei vertikale Stützstreben 20 hintereinander angeordnet, die beide auf dem gleichen Fundament 16 befestigt sind. Der horizontale Kragarm besteht aus zwei oberen horizontalen Stützstreben 34, 36 und zwei unteren 38, 40 wobei die oberen Stützstreben 34, 36 in der Zeichenebene in gleicher Weise wie die unteren Stützstreben 38, 40 hintereinander liegen. Die oberen und unteren Stützstreben 34, 36, 38, 40 sind durch fachwerkartige Diagonalverstrebungen 42 miteinander verbunden, die beiden oberen Stützstreben 34, 36 weisen zwischen sich, bis auf eine horizontale Querstrebe 56 am freien Ende des Kragarms 14, jedoch keine Verstrebungen auf. Die in Figur 2 sichtbaren diagonalen und horizontalen Verstrebungen 42,44 sind die Streben zwischen den beiden unteren horizontalen Stützstreben 38,40. In der Seitenansicht in Figur 1 ist weiter zu erkennen, dass die unteren und oberen horizontalen Stützstreben 34, 36, 38, 40 zusätzlich mit vertikalen Verstrebungen 46 gehalten sind. Die unteren horizontalen Stützstreben 38, 40
sind zusätzlich mit horizontalen Verstrebungen 44 gehalten. Die vier horizontalen Stützstreben des Kragarms bilden im Querschnitt ein Rechteck (Fig. 3) und der Bereich zwischen den unteren horizontalen Stützstreben 38, 40 ist vorzugsweise mit einem begehbaren Boden 48 ausgestattet (in Figur 2 angedeutet), so dass der horizontale Kragarm durch Wartungspersonal begangen werden kann. Der vertikale Abstand des zwischen den unteren horizontalen Stützstreben 38, 40 angebrachten Bodens 48 und den beiden oberen Stützstreben 34, 36 beträgt mindestens etwa Im, so dass die beiden oberen horizontalen Stützstreben 34, 36 als Geländer dienen. Zusätzlich sind an dem horizontalen Kragarm 14 auch Sicherheitsgeländer 50 vorgesehen. Von dem horizontalen Kragarm 14 aus hat man somit direkten Zugriff auf die Geräte und Schilder, die an dem Kragarm selbst gehalten sind. Um die Wartungsarbeiten zu ermöglichen, ist zwischen den beiden vertikalen Stützstreben 20 eine Steigleiter 62 befestigt, so dass Wartungspersonal in den begehbaren Bereich des horizontalen Kragarms zwischen den horizontalen Stützstreben aufsteigen kann.
Der Kragarm ist an vier Befestigungspunkten 52, 54, 58, 60 mit den vertikalen Stützstreben 20 verbunden. Die Befestigung erfolgt bevorzugt durch Schraubverbindungen, wobei an jedem Befestigungspunkt 52, 54, 58, 60 mehrere Schraubverbindungen angebracht werden können. Es sind selbstverständlich auch andere Befestigungsmittel denkbar, z.B. Schweißverbindungen.
In einer bevorzugten Ausführungsform werden an zwei übereinanderliegenden Befestigungspunkten Scharniere anstatt Schraubverbindungen eingesetzt. Die Scharnierachsen verlaufen vertikal, so dass der Kragarm 14 durch Lösen der Befestigungen an den beiden anderen Befestigungspunkten geschwenkt werden kann. Die Schwenkbewegung verläuft also im wesentlichem in einer zum vertikalen Träger 12 lotrechten Ebene, bis der Kragarm 14 parallel zur Straße verläuft und nicht mehr über diese hinwegragt.
Claims (9)
1. Träger (10) für Geräte und/oder Schilder zum Überspannen von Straßen und Wegen, insbesondere Autobahnen, mit einem Vertikalträger (12) und einem Kragarm (14)
- umfassend wenigstens zwei den Vertikalträger (12) bildende vertikale Stützstreben (20),
- die zwei vertikalen Stützstreben (20) sind durch fachwerkartige Diagonalverstrebungen miteinander verbunden,
- in seinem oberen Bereich weist der Vertikalträger (12) Befestigungsstellen (52, 54, 58, 60) zur Verbindung mit dem horizontalen Kragarm (14) auf,
- der horizontale Kragarm (14) überspannt die Straße bzw. den Weg zumindest teilweise,
- der horizontale Kragarm (14) besteht aus vier parallel zueinander verlaufenden horizontalen Stützstreben (34, 36, 38, 40),
- die vier parallelen horizontalen Stützstreben (34, 36, 38, 40) des Kragarms (14) bilden im Querschnitt ein Rechteck, dessen untere Linie in etwa parallel zum Boden verläuft.
- zwischen den beiden unteren horizontalen Stützstreben (38, 40) des Kragarms (14) ist ein begehbarer Boden (48) angeordnet,
- die horizontalen Stützstreben (34, 36, 38, 40) des horizontalen Kragarms (14) sind, außer zwischen den beiden oberen Stützstreben (34, 36), durch fachwerkartige Diagonalverstrebungen (42) miteinander verbunden,
- an dem Vertikalträger (12) und/oder dem horizontalen Kragarm (14) sind Gerätebefestigungen für Schilder und/oder Geräte angeordnet.
2. Träger (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Kragarm (14) an Scharnieren schwenkbar zwischen einer die Straße überspannenden Betriebsstellung und einer Wartungs- und Installationsstellung parallel zur Straße am Vertikalträger (12) befestigt ist.
3. Träger (10) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass anstelle/neben den Diagonalverstrebungen (42) horizontale Querstreben (44) bzw. vertikale Verstrebungen (46) zwischen den Stützstreben (34, 36, 38, 40) vorgesehen sind, wobei zwischen den beiden oberen horizontalen Stützstreben (34, 36) nur an ihrem freien Ende eine oder mehrere Querstreben (56) angeordnet sind.
4. Träger (10) nach einem der vorhergehenden Anspruche, dadurch gekennzeichnet, dass die Diagonalverstrebungen in einem Winkel von 30 bis 60 Grad bzw. 120 bis 150 Grad zu den korrespondierenden Stützstreben verlaufen.
5. Träger (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Vertikalträger (12) und der Kragarm (14) aus - insbesondere beschichtetem, verzinktem oder rostfreiem - Stahl bestehen.
6. Träger (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der vertikale Abstand zwischen den oberen (34, 36) und unteren (38, 40) horizontalen Stützstreben des Kragarms (14) mindestens etwa 100 cm beträgt.
7. Träger (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchmesser der vertikalen Stützstreben (20) wenigstens doppelt so groß wie der Durchmesser der horizontalen Stützstreben (34, 36, 38, 40) ist.
8. Träger (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die vertikalen Stützstreben (20) unterhalb der horizontalen Stützstreben (34, 36, 38, 40) durch zentrierende Montageflansche mit vertikaler Achse unterteilt sind, und dass die oberhalb der Montageflansche liegenden vertikalen Abschnitte der vertikalen Stützstreben seitliche Befestigungsflansche zur Befestigung der Längsenden der horizontalen Stützstreben aufweisen.
9. Träger (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass verschieden lange Adapterstücke vorgesehen sind, die zwischen die Befestigungsflansche und die Längsenden der horizontalen Stützstreben montierbar sind, um eine Längen- und Neigungsanpassung bei der Montage des Kragarms zu ermöglichen.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20212747U DE20212747U1 (de) | 2002-08-20 | 2002-08-20 | Träger für Geräte und/oder Schilder |
Applications Claiming Priority (1)
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| DE20212747U DE20212747U1 (de) | 2002-08-20 | 2002-08-20 | Träger für Geräte und/oder Schilder |
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| DE20212747U1 true DE20212747U1 (de) | 2002-11-07 |
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|---|---|
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Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| CN110835891A (zh) * | 2019-11-15 | 2020-02-25 | 陕西瑞道交通工程有限公司 | 一种交通标志牌安装结构 |
-
2002
- 2002-08-20 DE DE20212747U patent/DE20212747U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (1)
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|---|---|---|---|---|
| CN110835891A (zh) * | 2019-11-15 | 2020-02-25 | 陕西瑞道交通工程有限公司 | 一种交通标志牌安装结构 |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20021212 |
|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20050915 |
|
| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20080924 |
|
| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years |
Effective date: 20100915 |
|
| R071 | Expiry of right | ||
| R071 | Expiry of right |