DE20301978U1 - Handschongriff - Google Patents
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Description
Anmelder: Weiß, Georg; Ha]Jn* JMcJrltzJ .'
Vertreter: Dr. Schoenen
07.02.2003
07.02.2003
Gebrauchsmusteranmeldung
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Die Erfindung betrifft einen Handschongriff aus komprimierbarem Material als Tragehilfe für Taschen, Tüten, Kleingebinde wie Eimer und dergleichen, insbesondere für Einkaufstaschen aus Kunststofffolie.
Die meisten handelsüblichen Tragetaschen aus Kunststofffolie haben den Nachteil, dass bei schweren Inhalten das Tragen der Taschen unangenehm und sogar schmerzhaft wird. Die Henkel schneiden nämlich in die Hand- beziehungsweise Fingerinnenseite ein. In vielen Fällen wird dann der Einkaufsbummel vorzeitig beendet.
Ein Handschongriff der eingangs genannten Art ist zwar aus der japanischen Anmeldung mit der Publikationsnummer 07 255 527 A bekannt. Nachteilig ist hier die sehr aufwändige und kostenintensive Herstellung, ein unangenehmes Tragegefühl in der Handinnenfläche infolge des eingeschlauften Haltegriffs sowie die unhandliche Größe dieser Tragehilfe.
Beim Griff für Getränkekästen nach der DE 195 17 095 Al ist die Herstellung durch die spezielle Formgebung relativ teuer. Dieser Griff wurde speziell für Getränkekästen entwickelt. Daher ist keine Klemmfunktion zum Halten von Taschengriffen, speziell von Griffen der bekannten Tragetaschen aus Kunststoff und Papier möglich.
Bei der Tragehilfe für Taschen nach der japanischen Anmeldung 2000 106 948 A ist durch die vorgegebene Form eine gleichmäßige Kraftverteilung auf die Innenhandfläche ausgeschlossen. Das Tragen der Taschen wird nur unwesent-
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lieh erleichtert. Bei längerem Tragen von Taschen mit dieser Tragehilfe treten Druckstellen auf der Handinnenfläche auf. Auch hier führt die spezielle Formgebung zu erhöhten Herstellungskosten.
Bei der speziellen Tragehilfe für Getränkekästen nach der DE 201 05 567 Ul ist eine Eignung zum Tragen von Taschen nicht beabsichtigt, nicht vorgesehen und nicht möglich.
Bei der Tragehilfe nach der DE 197 31 888 Al handelt es sich um einen Hartschalengrundkörper, der beim Tragen die Probleme nicht beseitigt, nämlich die Druckstellen durch Punktbelastungen der Handinnenfläche. Die äußerst aufwändige Herstellung führt zu sehr hohen Produktionskosten.
Bei der Tragehilfe nach der AT 005 525 Ul handelt es sich um ein Teil, das aus einem harten und wenig verformbaren Kunststoff hergestellt ist. Der erwünschte Effekt des angenehmen Tragens wird daher nicht erzielt, sondern es treten auch hier Druckstellen durch Punktbelastung der Handinnenfläche auf. Nachteilig ist ferner die aufwändige und kostenintensive Herstellung.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Handschongriff der eingangs genannten Art zu entwickeln, welcher das Tragen der Tragetasche wesentlich erleichtert, ein angenehmes Tragegefühl vermittelt und eine einfache Handhabung ermöglicht. Der Griff soll äußerst einfach aufgebaut sein, um äußerst niedrige Herstellungskosten zu 0 ermöglichen. Einer oder mehrere Henkel der Tragetasche sollen auf einfache Weise mit dem Griff zu verbinden sein, so dass der Griff auch an der Tragetasche verbleiben kann, wenn die Hand von dem Griff gelöst wird. Die Griffe sollen in vielfältiger Form und Farbe hergestellt werden können. Außerdem soll der Griff problemlos verstaut werden, wenn er nicht benötigt wird. Weder die Tüte noch der Inhalt, zum Beispiel Kleidungsstücke, sollen durch den Griff beschädigt werden. Auch die Taschen, in denen der Griff
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transportiert wird, sollen durch ihn nicht beeinträchtigt werden. Der Griff soll schließlich nicht nur zum Tragen von Tragetaschen geeignet sein, sondern alle Arten von Einkaufstüten und Kleingebinden sollen mit Hilfe des Griffes auf bessere und angenehmere Weise getragen werden.
Diese Aufgabe wird bei dem Handschongriff der eingangs genannten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass ein Einschnitt zur Aufnahme der Tragehenkel der Tasche vorgesehen ist. Im Rahmen der Erfindung liegt es, wenn der Einschnitt so gebildet wird, dass zwei Schaumstoffplatten teilweise, insbesondere halbflächig, aneinander geklebt werden. Der nicht verklebte Bereich bildet dann den "Einschnitt". Das Wort "Einschnitt" ist hier im geometrischen Sinne, beispielsweise als Einkerbung, und nicht als Herstellungsmethode zu verstehen.
Der Handschongriff, der aus einem komprimierbaren Material mit einer ausreichenden Festigkeit besteht, löst die genannten Aufgaben. Durch den, insbesondere mittigen, Einschnitt werden ein oder mehrere Henkel der Tragetasche eingeklemmt, so dass der Griff an der Tragetasche verbleibt, wenn die Hand sich von dem Griff löst. Alle Einkauf stüten, Kleingebinde und andere Gegenstände können mit dem erfindungsgemäßen Handschongriff getragen werden, sofern deren Henkel in den Einschnitt des Griffes passen.
Vorzugsweise verläuft der Einschnitt mittig. Außerdem wird vorgeschlagen, dass das Material Schaumstoff auf der Basis von Natur- oder Synthesekautschuk ist. Insbesondere sollte das Material außerdem dermatologisch unbedenklich sein.
Eingesetzt werden könnte ein so genanntes "Moosgummi", nämlich ein Schaumstoff mit geschlossenen Mikrozellen. Dieses Moosgummi ist als Material für den erfindungsgemäßen Handschongriff besonders bevorzugt. Ebenso ist das so genannte "Zellgummi" oder "Zellkautschuk", auch in der
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Ausführungsform als "Schaumgummi" oder als "Schwammgummi" gut geeignet.
Aber auch andere Arten von Schaumstoff lassen sich einsetzen. Bevorzugt ist außerdem die Verwendung von so genannten Integralschaumstoffen oder Struktur-Schaumstoffen, nämlich Schaumstoffen mit einer festen Außenhaut und einem zelligen Kern, die mit Hilfe der Formverschäumung hergestellt werden. Die glattere Außenhaut hat hier noch weitere Vorteile, wie noch nachfolgend erläutert wird.
Als Schaumstoffmaterial für den erfindungsgemäßen Handschongriff eignen sich Polystyrol, Styrol-Copolymere, PVC weich, Polycarbonate, Polyolefine, Polyurethane, Polyisocyanurate, Polycarbodiimide, Polymethacrylimide, Polyamide, ABS, Polypropylen, Polyester und viele andere mehr.
Zum Einklemmen der Henkel der Tragetaschen ist es außerdem 0 von Vorteil, wenn in einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung die inneren, sich gegenüberliegenden Flächen des Einschnitts derart nahe aneinander liegen und sich vorzugsweise berühren, wobei dabei natürlich kein Tragegriff im Einschnitt einliegt, so dass der Handschongriff bei abgestellter Tasche vom Tragehenkel gehalten wird.
Weiterhin ist es von Vorteil, wenn der Einschnitt eine Tiefe von 10 bis 90 % der Höhe des Handschongriffs aufweist .
Im Hinblick auf besonders niedrige Herstellungskosten und die Möglichkeit einer einfachen Herstellung einer Vielzahl unterschiedlicher Formen wird außerdem vorgeschlagen, dass das Material flächenförmig mit parallelen, ebenen Seitenflächen ausgebildet ist und der Einschnitt parallel zu den Seitenflächen verläuft.
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Zum Bedrucken der Seitenflächen, zum Beispiel mit Werbung, ist es von Vorteil, wenn die Oberflächen der beiden Seitenflächen glatter als die sonstigen Außenflächen sind.
Der erfindungsgemäße Griff kann aus einem feinporigen stabilen Schaumstoff oder einem anderen komprimierbaren Material bestehen, welcher die Zugkräfte der Tasche gleichmäßig in der Hand verteilt und somit ein deutlich besseres Tragegefühl erzeugt. Der Griff ist in allen denkbaren Formen und Farben herstellbar. Er ist klein und fühlt sich angenehm an, man könnte ihn als "Handschmeichler" bezeichnen. Wesentlich ist, dass der Griff den von der Tasche erzeugten Druck völlig gleichmäßig auf die unregelmäßige Fläche der Handinnenseite und der Finger verteilt. Damit wird eine vollständige Anpassung der Griffoberfläche an die Oberfläche der Hand beziehungsweise der Finger erreicht. Im Gegensatz dazu wird der Druck bei bekannten Tragehilfen nur punktuell oder linienförmig auf die Hand übertragen.
Der sehr preiswert herstellbare Griff ist insbesondere auch als Werbeträger geeignet. Neben der Bedruckung der Seitenflächen kann auch außen ein Stoffsäckchen oder ein anderer verformbarer Beutel mit einem Werbeaufdruck vorgesehen sein.
Der Griff erleichtert nicht nur das Tragen von Einkaufstaschen, sondern auch von Gebinden mit Drahtbügeln oder Plastikbügeln, zum Beispiel von Eimern, und von anderen 0 Gegenständen mit einem "unbequemen" Griff.
Beim erfindungsgemäßen Handschongriff sind alle möglichen Formen einsetzbar, soweit der Griff nur in die Hand passt. Die einfachste Form ist ein Quader, der in der Oberfläche zur Mitte hin eingeschnitten ist. Die Griffe der Taschen werden in den Einschnitt geklemmt. Die Tasche kann damit bequem getragen werden.
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Zur Befestigung des Handschongriffs am Henkel der zu tragenden Tasche ist es möglich, dass die Seitenflächen lösbar mit einem Band, zum Beispiel über eine Klettverbindung, verbunden sind. Dieses Band hält dann, separat oder zusätzlich zur Klemmfunktion, den Handschongriff am Tragehenkel.
Unterschiedlichste Formen können aus dem flächigen Material, aus dem der Handschongriff vorzugsweise gefertigt ist, ausgeschnitten werden, zum Beispiel Tiere, Figuren aus Filmen und Geschichten, Formen von Produkten wie Zigarettenschachteln, Formen von Obst, Gemüse, von Pflanzen aller Art, geometrische Figuren, Formen von Steinen, Firmenzeichen, Buchstaben, Ziffern und vieles andere mehr.
Alle Materialien sind geeignet, die die nötige Festigkeit besitzen und gesundheitlich unbedenklich sind. Zum Bedrucken sind ebenfalls sämtliche Farben einsetzbar, die technisch möglich und ebenfalls gesundheitlich unbedenklich sind.
Im Folgenden werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand von Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen
Figur 1 einen erfindungsgemäßen Handschongriff in perspektivischer Darstellung mit einem Einschnitt, wobei der Griff die Form eines Quaders aufweist,
Figur la den Griff nach Figur 1 im aufgeklappten Zustand zur Aufnahme des Tragetaschengriffes,
Figur 2 einen erfindungsgemäßen Handschongriff in Form 5 einer Banane,
Figur 3 einen erfindungsgemäßen Handschongriff in Form eines stilisierten Bären und
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Figur 4 den erfindungsgemäßen Griff in einer weiteren Ausführungsform in Form des Buchstabens "B".
In allen Zeichnungen haben gleiche Bezugszeichen die gleiche Bedeutung und werden daher gegebenenfalls nur einmal erläutert.
. Der Griff weist die folgenden Größen auf, ohne damit eine Einschränkung vorzunehmen. Die Länge beträgt 5 bis 2 0 cm, insbesondere 9 cm, die Höhe 2 bis 10 cm, insbesondere 5 cm und die Dicke 0,6 bis 4 cm, insbesondere 2 cm. Diese Maße beziehen sich insbesondere auf einen aus einem flächenförmigen Material ausgeschnittenen Griff, der vorzugsweise eine Quaderform aufweist, aber natürlich auch andere Ausgestaltungen haben kann.
Figur 1 zeigt einen Handschongriff in seiner einfachsten Form. Das ist ein Quader, der an seiner Oberseite einen Einschnitt 1 zur Mitte des Quaders hin aufweist. Dieser Einschnitt 1 ist so tief, dass er sowohl die Henkel von üblichen Einkaufstaschen aus Kunststofffolie als auch feste Henkel aus starrem Kunststoff, die vorzugsweise an großen Einkaufstaschen aus Kunststoff für Kleidungsstücke angebracht sind, aufnehmen kann. Außerdem ist er auch geeignet, Henkel aufzunehmen, die ebenfalls ein unangenehmen Tragegefühl erzeugen, wie z. B. Tragebügel an 5 1- oder 10 1-Farbeimern oder Eimern aller Art. Der Einschnitt 1 schließt sich nach der Aufnahme der 0 Henkel/Tragebügel wieder soweit wie möglich und klemmt sich somit selbstständig fest.
Der Griff besteht aus einem Schaumstoff, z. B. Moosgummi, Natur- oder Synthese-Kautschuk, Polyethylenschaum, PoIyurethan, o. ä., der fest genug ist, um die Zugkräfte der Henkel/Tragebügel der oben genannten Behältnisse gleichmäßig in der Hand zu verteilen. Denkbar ist auch ein Materialmix verschiedener Kunststoffe oder eine Auf-
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bringung von Stoffen auf der Oberfläche des Schaumstoffes, z. B. wie bei einem üblichen Mousepad.
Ein Durchdrücken der Henkel/Bügel auf die Finger darf nicht auftreten, da sonst der gewünschte Effekt nicht eintritt.
Die Seitenteile des Griffes sind zu Werbezwecken bedruckbar. Möglich sind auch reliefartige Ausarbeitung von Schriften, Firmenzeichen oder Figuren. Der Griff ist in allen technisch möglichen Farben herstellbar.
Der Form des Griffes sind ebenfalls nur geringe Grenzen gesetzt. Die Form muss so groß sein, dass sie in die Hand passt. Denkbar sind Formen wie Tiere, Obst, Firmenzeichen u. a. (Figuren 2, 3 und 4).
Weiterhin kann die dem Einschnitt 1 gegenüberliegende und an der Handfläche anliegende Außenfläche des erfindungsge-0 mäßen Handschongriffs von vornherein die komplementären Konturen beziehungsweise die Negativform einer menschlichen Handinnenseite, insbesondere im Bereich der Fingerglieder haben, um sich besonders gut an die Hand anpassen zu können. Wegen des komprimierbaren Materials des erfindungsgemäßen Griffs ist eine solche Formgebung aber nicht unbedingt erforderlich.
Bezugszeichenliste
| 1 | Einschnitt |
| 2 | Fläche |
| 35 3 | Seitenfläche |
| 4 | Außenfläche |
Claims (8)
1. Handschongriff aus komprimierbarem Material als Tragehilfe für Taschen, Tüten, Kleingebinde wie Eimer und dergleichen, insbesondere für Einkaufstaschen aus Kunststofffolie, dadurch gekennzeichnet, dass ein Einschnitt (1) zur Aufnahme der Tragehenkel der Tasche vorgesehen ist.
2. Handschongriff nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Einschnitt (1) mittig verläuft.
3. Handschongriff nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Material Schaumstoff ist.
4. Handschongriff nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Material dermatologisch unbedenklich ist.
5. Handschongriff nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die inneren, sich gegenüberliegenden Flächen (2) des Einschnitts (1) derart nahe aneinander liegen und sich vorzugsweise berühren, so dass der Handschongriff bei abgestellter Tasche vom Tragehenkel gehalten wird.
6. Handschongriff nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Einschnitt (1) eine Tiefe von 10 bis 90% der Höhe des Handschongriffs aufweist.
7. Handschongriff nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Material flächenförmig mit parallelen, ebenen Seitenflächen (3) ausgebildet ist und der Einschnitt (1) parallel zu den Seitenflächen (3) verläuft.
8. Handschongriff nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberflächen der beiden Seitenflächen (3) glatter als die sonstigen Außenflächen (4) sind.
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