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Hintergrund
der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich im allgemeinen auf Schreibgeräte oder
-instrumente, welche an ein Objekt/Gegenstand, wie einer Person,
Papierklemmbrett, Rucksack und ähnlichem
angebunden oder angehängt
werden können,
und insbesondere auf ein Schreibgerät, welches auf verschiedene Art
und Weise an ein Objekt angehängt
werden kann, um dadurch die Vielseitigkeit des Schreibgeräts zu steigern.
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Im
Allgemeinen sind Schreibgeräte
bekannt, die eine Vorkehrung für
ein Halteelement haben, um das Schreibgerät an einem Objekt anzubringen
oder zu verbinden. Diese Schreibgeräte haben typischerweise eine Öffnung am
hinteren Ende, um ein Halteelement aufzunehmen, welches fest oder
gleitbar in der Öffnung
sein kann.
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Solche
Schreibgeräte
haben den Nachteil, dass sie nur auf eine Art und Weise angehängt werden
können,
nämlich
durch die am hinteren Ende des Schreibgerätes vorgesehene Öffnung.
Ein weiterer Nachteil ist, dass dann, wenn die Kappe entfernt ist, um
die Benutzung des Schreibgeräts
zu ermöglichen,
die Kappe wahrscheinlich verlegt wird, da zwar der Hauptkörper des
Schreibgeräts
angehängt
ist, dies aber nicht für
die Kappe gilt. Die Leistung des Schreibgeräts kann sich verschlechtern,
falls es für längere Zeiträume ohne
Kappe bleibt.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Ein
Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, ein Schreibgerät vorzusehen,
welches die Nachteile der bekannten Schreibgeräte überwindet.
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Ein
anderes Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, ein Schreibgerät vorzusehen,
welches in verschiedener Art und Weise angebunden werden kann und
was folglich die Vielseitigkeit/Einsatzflexibilität erweitert.
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Ein
weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, ein Schreibgerät vorzusehen,
bei dem entweder die Kappe oder der Hauptkörper des Schreibgeräts angebunden
werden kann, wenn das Schreibgerät
nicht benutzt wird, und bei dem die Kappe und der Hauptkörper angebunden
werden können,
wenn das Schreibgerät
benutzt wird.
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Noch
ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, ein Schreibgerät vorzusehen,
das auf verschiedene Art und Weise angebunden werden kann und welches
einen einfachen Aufbau hat, was es ermöglicht, einfach in alternativer
Weise angebunden zu werden.
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Dieses
und auch andere Ziele der vorliegenden Erfindung werden durch ein
Schreibgerät,
bestehend aus einem Hauptkörper
mit vorderen und hinteren Enden und einer Schreibspitze am Vorderteil
erreicht, wobei eine vom vorderen Teil des Hauptkörpers abnehmbare
Kappe, um die Schreibspitze abzudecken, auf das hintere Teil des
Hauptkörpers
aufsetzbar ist. Eine erste Öffnung
wird im hinteren Teil des Hauptkörpers
vorgesehen, und eine zweite Öffnung
wird in der Kappe vorgesehen. Die ersten und zweiten Öffnungen
sind miteinander ausrichtbar, wenn die Kappe abnehmbar an das hintere
Teil des Hauptkörpers
aufgesetzt ist, um es zu gestatten, ein Halteelement durch die ausgerichteten Öffnungen
zu fädeln,
um das Schreibgerät
an ein Objekt anzuhängen.
Wahlweise kann das Halteelement nur durch die erste Öffnung am
hinteren Teil des Hauptkörpers
eingefädelt
werden, um den Hauptkörper
an ein Objekt anzubinden. Die Kappe kann eine dritte Öffnung am oder
nahe am Ende haben, und das Haltelement kann wahlweise durch die
dritte Öffnung
eingefädelt werden,
um die Kappe an ein Objekt anzubinden.
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Durch
diese Anordnung kann das Schreibgerät in einer ersten Art und Weise
von der Kappe aus angebunden werden, damit so der Hauptkörper zum Gebrauch
von der Kappe abgenommen werden kann und nach Gebrauch wieder an
die Kappe angebracht werden kann. Alternativ kann das Schreibgerät am hinteren
Ende eines Hauptkörpers
angebunden sein, und zwar mit oder ohne die an ihrem Platz angeordnete
Kappe. In einer dritten Art und Weise, in der die Kappe an das hintere
Ende des Hauptkörpers
angebracht wird, kann das Schreibgerät von sowohl der Kappe als
auch dem Hauptkörper
angebunden werden. Diese Anbindungen auf verschiedene Art und Weise
erhöhen
die Vielseitigkeit des Schreibgeräts bedeutend und ermöglichen
es, an Objekte auf verschiedene Art angefügt zu werden.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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Die
vorangegangene Zusammenfassung wie auch die folgende detaillierte
Beschreibung der bevorzugten Ausführung der Erfindung wird besser
verstanden werden, wenn sie in Verbindung mit den beiliegenden Zeichnungen
gelesen wird. Zum Zweck der Veranschaulichung der Erfindung, zeigen
die Zeichnungen mehrere gegenwärtig
bevorzugte Ausführungsbeispiele.
Es sollte jedoch selbstverständlich
sein, dass die Erfindung nicht auf diese Ausführungsbeispiele oder die gezeigten
genauen Anordnungen und Mittel beschränkt ist. In den Zeichnungen
zeigen:
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1 eine
Vorderansicht eines nach den Richtlinien der vorliegenden Erfindung
erstellten Schreibgeräts,
bei welchem die Kappe von der Schreibspitze des Hauptkörpers entfernt
ist;
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2 eine
Vorderansicht des Schreibinstruments mit der Kappe auf den Hauptkörper aufgesetzt und
die Schreibspitze abdeckend;
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3 eine
Vorderansicht des Schreibgeräts, welche
die, auf des hintere Ende des Hauptkörpers aufgesetzte Kappe, zeigt;
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4 eine
vergrößerte, teilweise
aufgebrochene Vorderansicht des Schreibgeräts, welche eine weitere Anbindungsart
zeigt, bei der sich das Halteelement durch ausgerichtete Öffnungen
sowohl in der Kappe als auch im Hauptkörper erstreckt;
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5 eine
vergrößerte teilweise
aufgebrochene Vorderansicht des Schreibgeräts, welche eine weitere Anbindungsart
zeigt, bei der sich das Halteelement durch eine Öffnung an einem Ende der Kappe erstreckt;
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6 eine
vergrößerte teilweise
aufgebrochene Vorderansicht des Schreibgeräts, welche eine dritte Anbindungsart
zeigt, bei der sich das Halteelement durch eine Öffnung am hinteren Ende des Hauptkörpers erstreckt;
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7 eine
Ansicht, welche ein Beispiel des Schreibgeräts, um den Hals einer Person
umgebunden, zeigt;
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8 eine
Ansicht, welche ein Beispiel des Schreibgeräts, an ein Papierklemmbrett
angebunden, zeigt;
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9 eine
Ansicht, welche ein Beispiel des Schreibgeräts, an einen Rucksack angebunden, zeigt;
und
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10 eine
Ansicht, welche ein Beispiel des Schreibgeräts, an eine Arbeitsoberfläche angebunden,
zeigt.
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Ausführliche Beschreibung der bevorzugten
Ausführungsbeispiele
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Obwohl
die vorliegende Erfindung in vielen unterschiedlichen Beispielen
ausgeführt
werden kann, offenbart diese Beschreibung und die dazugehörigen Zeichnungen
nur einige Ausführungsformen als
Beispiele der Nutzung der Erfindung. Es ist nicht beabsichtigt,
die Erfindung auf die so beschriebenen Beispiele zu beschränken, und
der Geltungsbereich der Erfindung wird in den beigefügten Ansprüchen dargelegt.
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Wie
hier verwendet bedeutet und umfasst der Ausdruck "Haltelement" eine flexible bzw.
Materiallänge
von Materialien, wie z.B. Schnur, Bändel, Kette, Band, Draht usw.,
an ein Schreibgerät
anbringbar, um den Bewegungsbereich des Schreibgeräts bezüglich eines
Objekts einzuschränken
oder zu begrenzen. Das Halteelement kann in der Form einer geschlossenen,
endlosen Schleife sein, welche z.B. um den Hals einer Person getragen
werden kann oder durch eine Öffnung
an einem Papierklemmbrett, Rucksack und Ähnlichem, eingefädelt sein
kann. Das Halteelement kann auch in der Form von einer Materiallänge sein,
das an einem Ende mit dem Schreibgerät verbunden werden kann und
an einem weiteren Ende mit einem Objekt, wie z. B. einem Schreibtisch, einer
Arbeitsoberfläche
und Ähnlichem
verbunden werden kann. Das Halteelement kann aus jedem geeigneten
biegbaren bzw. flexiblen Material hergestellt sein, kann dekorativ
oder schlicht sein, und kann jede beliebige Querschnittsform und
-größe haben,
die einzige Einschränkung
ist, dass das Halteelement durch die Öffnungen im Schreibgerät passt,
um dem Schreibgerät
zu ermöglichen,
an ein Objekt angehängt
zu werden.
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Der
hier benutzte Ausdruck „Schreibgerät" umfasst alle Arten
von Schreibgeräten,
welche Kappen haben, wie Füller,
Filzstifte, Textmarker und Ähnliche,
ungeachtet der jeweiligen Variante des Schreibmediums.
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Bezugnehmend
auf die Anbindung eines Schreibgeräts an ein Objekt, bedeutet
der Begriff „Objekt" im weitesten Sinne
jedwedes Objekt, an dem ein Schreibgerät angehängt werden könnte, wie zum
Beispiel einer Person, Papierklemmbrett, Reißverschluss, Rucksack, Arbeitsplatz,
Bekleidung, Gürtel,
Knopfloch, etc.
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Bezugnehmend
auf die Zeichnungen, worin gleiche Bezugszeichen dazu benutzt werden,
um gleiche Elemente durchwegs zu kennzeichnen, wird in 1–3 ein
Schreibgerät 10 gezeigt,
welches nach den Prinzipien der vorliegenden Erfindung konstruiert
ist. Nur zum Zwecke der Veranschaulichung ist das gezeigte Schreibgerät 10 in
den Zeichnungen ein Kugelschreiber; allerdings ist die Erfindung,
wie oben gesagt, nicht auf diesen Typ eines Schreibgeräts beschränkt, sondern
ist auf jedes Schreibgerät anwendbar,
das einen Hauptkörper
und eine Kappe hat.
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Das
Schreibgerät 10 hat
einen Hauptkörper 20 und
eine entfernbare Kappe 30. Der Hauptkörper 20 hat eine rohrförmige Gestalt
und gegenüberliegende
vordere und hintere Enden. Eine Schreibspitze 21 ist mit
dem vorderen Ende des Hauptkörpers 20 verbunden,
um eine im Hauptkörper 20 enthaltene Schreibflüssigkeit
bzw. Schreibmedium abzugeben. Im Falle eines Kugelschreibers ist
die Schreibflüssigkeit
Tinte, gespeist von einer im Hauptkörper 20 untergebrachten
Tintenquelle. Ein Hinterendenstöpsel 23 ist
mit dem hinteren Ende des Hauptkörpers 20 verbunden
und schließt
diesen. Um die Benutzung des Schreibgeräts 10 zu erleichtern
und um Schreibermüdung
zu verringern, ist der Hauptkörper 20 nahe
seinem vorderen Ende mit einem Griff 25 ausgestattet. Beispielsweise
in dieser Ausführungsform hat
der Griff 25 einen Satz von drei im allgemeinen flachen
griffigen Oberflächen 26,
welche in geeigneter Weise geformt und positioniert sind, um von
den Fingern einer den Kugelschreiber benutzenden Person erfasst
zu werden. Die flachen Oberflächen 26 sind
vorzugsweise mit punktförmigen
Erhebungen versehen, um den Komfort des Haltens zu steigern und
um Rutschen zu verringern.
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Die
Kappe 30 hat eine rohrförmige
Gestalt und ein offenes und ein geschlossenes Ende. Die Kappe 30 ist
so gestaltet, dass sie über
sowohl das vordere Ende (2) als auch das hintere Ende (3)
des Hauptkörpers 20 passt.
In dieser Ausführungsform
ist ein Endstöpsel 31 vorgesehen,
um ein Ende der Kappe zu schließen,
obwohl die Kappe 30 von einer einstückigen Bauweise sein kann,
wie auf diesem Gebiet wohl bekannt ist. Eine Klammer bzw. ein Clip 32 ist
auf der Kappe 30 vorgesehen, um das Schreibgerät 10 an
eine Hemdtasche oder Ähnlichem
zu klemmen.
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Die
Kappe 30 ist so gestaltet, dass sie abnehmbar anbringbar
sowohl auf dem vorderen Ende als auch dem hinteren Ende des Hauptkörpers 20 ist, vorzugsweise
durch eine Schnapppassung. Zu diesem Zweck ist auf dem vorderen
Endteil des Hauptkörpers 20 ein
Vorsprung 27 vorgesehen, der sich umfangsmäßig um den
Hauptkörper
erstreckt. Ein ähnlicher
Vorsprung 28 erstreckt sich umfangsmäßig um das hintere Endteil
des Hauptkörpers 20.
Die Kappe 30 ist auf ihrer inneren oder Innen-Oberfläche mit
einem oder mehreren Vorsprüngen
(nicht gezeigt) versehen, die reibungsmäßig über die Vorsprüngen 27 oder 28 gleiten
und lösbar
mit diesen in Eingriff kommen, wenn die Kappe über das vordere Ende oder das
hintere Ende des Hauptkörpers 20 aufgesteckt
wird, um die Kappe 30 abnehmbar auf die vorderen bzw. hinteren
Enden des Hauptkörpers 20 aufzusetzen. 2 zeigt
die Kappe 30 abnehmbar auf den vorderen Teil des Hauptkörpers 20 aufgesetzt,
welches den Nicht-Nutzungszustand des Schreibgeräts festlegt oder definiert,
und 3 zeigt die Kappe 30 am hinteren Teil
des Hauptkörpers 20 aufgesetzt,
welches den Benutzungszustand des Schreibgeräts festlegt bzw. definiert.
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Der
Hauptkörper 20 und
die Kappe 30 sind vorzugsweise aus Kunststoffmaterial geformt,
und der Griff 26 ist vorzugsweise aus Gummi, aufgeformt auf
den Kunststoffhauptkörper 20.
Das Schreibgerät ist
natürlich
nicht darauf beschränkt,
aus Kunststoffmaterial gestaltet zu sein und kann aus Metall oder beliebigen
anderen geeigneten Materialien, oder einer Kombination von Materialien
gestaltet sein, wie dies für
Schreibgeräte
allgemein bekannt ist. Ebenso kann der Griff 26 aus Kunststoff
oder anderen geeigneten auf diesem Gebiet bekannten Materialien
gestaltet sein.
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Um
dem Schreibgerät
zu ermöglichen,
auf verschiedene Arten und Weisen angehängt zu werden, ist eine Gruppe
bzw. Satz von Öffnungen
an vorgeschriebenen Stellen im Hauptkörper und der Kappe vorgesehen.
Genauer gesagt ist eine erste Öffnung 35 am
oder nahe dem hinteren Ende des Hauptkörpers 20 ausgebildet
bzw. geformt. In dieser Ausführungsform
ist die erste Öffnung 35 am
hinteren Ende des Stöpsels 23 ausgebildet.
Eine zweite langgestreckte Öffnung 36,
welche wesentlich größer als
die erste Öffnung 35 ist,
ist in der Kappe 30 ausgebildet, im allgemeinen im mittleren Teil
davon, wo die Kappe eine rohrförmige
Gestalt hat. Eine dritte Öffnung 37 ist
am oder nahe dem geschlossenen Ende der Kappe ausgebildet. In dieser
Ausführung
ist die dritte Öffnung 37 am
spitzen Ende des Stöpsels 31 ausgebildet.
Die Öffnungen 35, 36 und 37 sind durchgehende Öffnungen,
die sich vollständig
durch den Hauptkörper
und die Kappe erstrecken. Die Öffnungen 35 und 37 in
den Stöpseln 23 und 31 sind
in der Art von Ösen.
Die größere Öffnung 36,
im rohrförmigen
mittleren Teil der Kappe ausgebildet, erstreckt sich durch die gegenüberliegenden
Seitenwandteile 30a, 30b der Kappe, wie es am
besten in 1 zu sehen ist.
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Die
verschiedenen Anbindungsarten und Weisen des Schreibgeräts werden
nun unter Bezugnahme auf 4–6 beschrieben. 4 zeigt eine
Anbindungsart und Weise des Schreibgeräts 10 im Benutzungszustand,
wo die Kappe 30 abnehmbar auf das hintere Ende des Hauptkörpers 20 aufgesetzt ist.
In diesem Zustand ist die Kappe 30 eckig verschiebbar,
und zwar relativ zum Hauptkörper 20 um die
Längsachse
des Schreibgeräts 10,
um der ersten Öffnung 35 im
Hauptkörper 20 zu
ermöglichen,
mit der zweiten Öffnung 36 in
der Kappe 30 ausgerichtet zu sein. Wahlweise kann die Ausrichtung
der zwei Öffnungen 35 und 36 vor
dem Aufsetzen der Kappe 30 auf das hintere Endel des Hauptkörpers 20 gemacht
werden. Ein Halteelement bzw. ein Haltefaden T wird dann eingeführt oder
durch beide Öffnungen 35 und 36 eingefädelt, um
dem Schreibgerät 10,
d.h. dem Hauptkörper
und der Kappe zu ermöglichen,
an ein Objekt angehängt
zu werden.
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Wie
in 4 gezeigt, befindet sich die zweite Öffnung 36 am
Mittelteil der Kappe 30 und hat eine wesentlich größere Größe als die
erste Öffnung 35, ausgebildet
am hinteren Ende des Hauptkörpers 20. Dies
ermöglicht
dem Halteelement T leicht durch die zwei Öffnungen durchgefädelt zu
werden, und erlaubt dem Schreibgerät 10 Bewegungsfreiheit
bezüglich
des Halteelements T zur Erleichterung der Verwendung des angebundenen
Schreibgeräts.
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5 zeigt
eine weitere Anwendungsart, um das Schreibgerät 10 anzubinden, bei
der sich das Schreibgerät
im Nichtnutzungszustand befindet und die Kappe 30 über der
Schreibspitze 21 angeordnet und abnehmbar mit dem Hauptkörper 20 in
Eingriff ist. In dieser Art ist das Halteelement T durch die dritte Öffnung 37 eingeführt oder
eingefädelt,
wobei die Kappe 30 in die Lage versetzt wird, an ein Objekt
angebunden zu werden. Um das Schreibgerät 10 zu nutzen, nimmt
der Benutzer den Hauptkörper 20 von der
Kappe 30 ab, so dass das Schreibgerät genutzt werden kann, während die
Kappe angebunden bleibt. Dies verhindert versehentliches Verlegen
der Kappe und dient dem Benutzer als Erinnerung, das Schreibgerät nach Abschluss
des Schreibens wieder zu verschließen.
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In
einer alternativen Anbindungsart durch die gestrichelten Linien
in 5 dargestellt, kann die Kappe 30 des
Schreibgeräts 10 an
einem Objekt angebunden werden durch Einführung oder Einfädelung des
Halteelements T durch die zweite Öffnung 36, und zwar
ausgebildet in der Kappe 30. Diese Anbindungsart ist in
Fällen
anwendbar, wo das Halteelement T klein oder dünn genug ist, um durch die zweite Öffnung 36 dann
zu passen, wenn die Kappe 30 am vorderen Ende des Hauptkörpers 20 angebracht
bzw. aufgesetzt ist, so dass genügend
Abstand um das Äußere des
vorderen Endes des Hauptkörpers 20 herum
besteht, um dem Halteelement T zu ermöglichen, durch die Öffnung an
einer Seitenwand 30a der Kappe 30 und um das Äußere des
vorderen Endes des Hauptkörpers 20 eingeführt oder
eingefädelt
zu werden, und sodann heraus durch die Öffnung an der anderen Seitenwand 30b der
Kappe.
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6 zeigt
eine weitere Anbindungsart des Schreibgeräts 10 im Nichtnutzungszustand,
wobei die Kappe 30 über
der Schreibspitze 21 angeordnet ist und abnehmbar mit dem
Hauptkörper 20 in
Eingriff steht bzw. eingerastet ist. In dieser Art ist das Halteelement
T durch die erste Öffnung 35 am
Ende des Körpers 20 eingeführt oder
eingefädelt
und an ein Objekt angebunden. Um das Schreibgerät zu nutzen, nimmt der Benutzer
die Kappe 30 vom Hauptkörper 20 ab
und der Hauptkörper 20 bleibt
während
der Benutzung an das Objekt angebunden.
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Ein
veranschaulichendes Beispiel der in 5 gezeigten
Anbindungsart ist in 7 gezeigt, welche das Schreibgerät 10 an
eine Person 38 angehängt
zeigt. In diesem Beispiel ist das Halteelement T in Gestalt einer
um den Hals der Person getragenen, geschlossenen Schleife.
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Andere
Beispiele, welche die Vielseitigkeit des Schreibgeräts 10 veranschaulichen,
sind in 8–10 gezeigt.
In jeder der 8–10 ist das
Schreibgerät 10,
die Anbindungsart wie in 4 gezeigt benutzend, bei weicher
die Kappe 30 abnehmbar auf das hintere Ende des Hauptkörpers 20 aufgesetzt
ist und das Halteelement T sich durch die aufeinander ausgerichtete
erste Öffnung 35 im Hauptkörper 20 und
die zweite Öffnung 36 in
der Kappe 30 erstreckt. In 8 ist das
Schreibgerät 10 mit
einem geschlossenen Schleifenhalteelement T an ein Papierklemmbrett 40 angehängt. In 9 ist das
Schreibgerät 10 mit
einem geschlossenen Schleifenhalteelement T an einen Reißverschluss
eines Rucksacks 42 angehängt. In 10 ist
das Schreibgerät 10 mit
einem längeren
Halteelement T an einen Halter auf einer Arbeitsoberfläche 46,
beispielsweise einem Bankschalter, angehängt. Diese Beispiele sind nur
veranschaulichend und das Schreibgerät 10 kann gemäß der vorliegenden
Erfindung an jedes gewünschte
Objekt angehängt
werden.
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In
einem bevorzugten Ausführungsbeispiel sind
der Griff 26 und der Endstöpsel 31 an der Spitze der
Kappe 30 in der gleichen ersten Farbe gestaltet und der
Rest der Kappe 30 und der Endstöpsel 23 des Hauptkörpers 20 sind
in der gleichen zweiten Farbe gestaltet, wobei die ersten und zweiten
Farben voneinander verschieden sind. Dies wird in 1 veranschaulicht,
wobei die leichte Punktierung die erste Farbe kennzeichnet und die
dichte Punktierung die zweite Farbe kennzeichnet. Die Farbe des Schreibmediums
oder -mittels, z.B. die Farbe der Tinte im Falle eines Kugelschreibers,
ist vorzugsweise die gleiche wie die zweite Farbe, so dass der Benutzer
leicht die Farbe des Schreibmediums/mittels von der Farbe der Kappe 30 und
des Endstöpsels 23 feststellen
kann.
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Die
multimodalen Anbindungsfähigkeiten des
Schreibgeräts 10 machen
es ideal oder perfekt geeignet für
die Benutzung durch medizinisches Personal, Büroangestellte/arbeiter, Gastgewerbearbeiter/angestellte,
Trainer und Schiedsrichter, Flugbegleiter, Lehrer und Andere, welche
schnellen Zugriff auf ein Schreibgerät benötigen.
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Offensichtliche Änderungen
und Modifizierungen am Schreibgerät sind dem Fachmann bekannt.
Die vorliegende Erfindung umfasst alle solchen Änderungen und Modifizierungen,
die in den Bereich der Ansprüche
fallen.