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DE20300032U1 - Stapelbarer Transportbehälter aus Wellpappe und Zuschnitt dafür - Google Patents

Stapelbarer Transportbehälter aus Wellpappe und Zuschnitt dafür

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DE20300032U1
DE20300032U1 DE20300032U DE20300032U DE20300032U1 DE 20300032 U1 DE20300032 U1 DE 20300032U1 DE 20300032 U DE20300032 U DE 20300032U DE 20300032 U DE20300032 U DE 20300032U DE 20300032 U1 DE20300032 U1 DE 20300032U1
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strip
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strips
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DE20300032U
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/001Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper stackable
    • B65D5/0015Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper stackable the container being formed by folding up portions connected to a central panel
    • B65D5/003Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper stackable the container being formed by folding up portions connected to a central panel having ledges formed by extensions of the side walls
    • B65D5/0035Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper stackable the container being formed by folding up portions connected to a central panel having ledges formed by extensions of the side walls the ledges being located between side walls and doubled-over extensions

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Cartons (AREA)

Description

Dipl.-Chem. E.L. FRITZ GM 02/123
Dr. Dipl.-Phys. R. BASFELD 17.12.2002/WO
Dipl.-Ing. J. GRAEFE Patentanwälte M. HOFFMANN
B. HEIN Rechtsanwälte
Ostentor 9 59757 Arnsberg
Herrn
Reinhard Fricke Am Bildstock
59759 Arnsberg
"Stapelbarer Transportbehälter aus Wellpappe und Zuschnitt
dafür"
Die Erfindung betrifft einen einstückigen Zuschnitt für einen stapelbaren offenen Transportbehälter sowie einen aus diesem Zuschnitt hergestellten stapelbaren offenen Transportbehälter aus Wellpappe.
5
Aus dem Stand der Technik sind sogenannten Chep-Rahmen bekannte, welche als Aufsätze auf die gängigen Transportpaletten aufgesetzt werden können, um die zu transportierenden Güter auf den Paletten zu halten. Derartige Rahmen, die von der Firma Chep angeboten werden sind aus Holz hergestellt, wobei die Seitenwände dieser Rahmen über Scharniere klappbar miteinander verbunden sind. Die Rahmen sind so ausgestaltet, dass sie stapelbar sind und zwischen den einzelnen gestapelten Rahmen Böden einlegbar sind. Diese Rahmen haben in der gewerblichen Wirtschaft eine weite Verbreitung. So ist für diese Rahmen ein Kreislaufsystem aufgebaut, welches die Wiederverwertbarkeit der Rahmen ermöglicht.
Die Rahmen haben auch erhebliche Nachteile. Zum Einen müssen die Rahmen bei dem Abnehmer der in diesen Rahmen angelieferten Produkten gesammelt werden und später dann, sofern nicht eigene Produkte mittels dieser Rahmen versandt werden dem Kreislaufsystem wieder zugeführt werden. Dadurch entstehen dem Empfänger wie dem Absender in der Regel Kosten für die Bereitstellung von Lagerplatz, das Zusammenlegen, den Rücktransport und die Überwachung der Transportlogistik. Die Transportkosten sind dabei nicht unerheblich von dem vergleichsweise hohen Gewicht der Rahmen abhängig. Zum Anderen ist die Handhabung der klappbaren Rahmen problematisch. So kommt es bei dem Zusammenfalten der Rahmen immer wieder zu Verletzungen, da sich Leute beim Zusammenklappen der Rahmen Gliedmaßen einklemmen. Außerdem können Arbeiter sich bei der Handhabung mit den aus Holz hergestellten Rahmen Splitter des
-2-
Holzes in die Hände treiben, was zu unangenehmen Verletzungen führen kann.
Diese genannten Nachteile haben daher in der Vergangenheit immer wieder dazu geführt, nach Lösungen für die Probleme zu suchen, gleichzeitig aber den Vorteil der Wiederverwendung der Rahmen zu erhalten.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Transportbehälter der eingangs genannten Art vorzuschlagen, welcher recycelbar ist und andererseits in der Handhabung und dem täglichen Gebrauch einfacher zu verwenden ist als die bisher bekannten klappbaren Holzrahmen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen Transportbehälter gemäß Anspruch 15 gelöst, welcher aus einem Zuschnitt gemäß Anspruch 1 hergestellt ist. Ein wesentlicher Vorteil liegt in dem geringen Gewicht der Transportbehälter und in dem einfachen Recycling. Der Transportbehälter kann nämlich nach Gebrauch der üblichen Altpapierverwertung zugeführt werden.
Ein Zuschnitt für die Herstellung eines erfindungsgemäßen Transportbehälters ist vorzugsweise aus Wellpappe und einstückig. Der Zuschnitt weist dabei ein rechteckiges Mittelteil, einen ersten längeren Streifen und einen ersten kürzeren Streifen auf. Das Mittelteil ist dabei an seinen Längsseiten jeweils mit einem der ersten längeren Streifen verbunden, während das Mittelteil über je eine Falz an seinen Querseiten mit einem der ersten kürzeren Streifen verbunden ist. Die Welle der Wellpappe verläuft dabei im übrigen in Längsrichtung des Mittelteils, der längeren Streifen und in Querrichtung der kürzeren Streifen.
Gemäß der Erfindung können über je eine Falz mit einer Längsseite jedes ersten längeren Streifens ein zweiter längerer Streifen verbunden sein. Dieser zweite längere Streifen ist dabei vorteilhaft schmaler als der erste längere Streifen. An den Querseiten jedes der ersten längeren Streifens kann über eine Falz je eine erste Lasche verbunden sein. Diese ersten Laschen können dabei Ausnehmungen aufweisen. Über je eine Falz können die zweiten längeren Streifen an den Querseiten mit je einer zweiten Lasche verbunden sein. Diese zweiten Laschen können dabei freie Enden aufweisen, die über je eine Falz mit der jeweils verbleibenden zweiten Lasche verbunden sind.
In einer vorteilhaften Ausführung ist über je eine Falz mit einer Längsseite jedes ersten kürzeren Streifens ein zweiter kürzerer Streifen verbunden. Dieser zweite kürzere Streifen kann dann schmaler als der erste kürzere Streifen sein. Vorteilhaft ist über je eine Falz mit einer Längsseite jedes zweiten kürzeren Streifens ein dritter kürzerer Streifen verbunden. An den Querseiten jedes dritten kürzeren Streifens kann über je eine Falz je eine dritte Lasche verbunden sein.
Der dritte kürzere Streifen kann an seiner freien Längsseite einen vorzugsweise jedoch zwei Zapfen aufweisen. Im übrigen können gemäß der Erfindung im Mittelteil benachbart zu den Falzen an den Querseiten ein oder mehrere Schlitze vorzugsweise paarweise angeordnet sein.
Gemäß der Erfindung kann der zweite kürzere Streifen an der Falz zum dritten Streifen beginnende und endende halbkreisförmige Einschnitte aufweisen.
-A-
Ein erfindungsgemäßer Transportbehälter, welcher aus einem vorstehend beschriebenen Zuschnitt hergestellt sein kann weist einen rechteckigen Boden, zwei einander gegenüberliegende lange Seitenwände und zwei gegenüberliegende kurze Seitenwände auf. Der Transportbehälter besteht aus einem gefalteten einstückigen Zuschnitt aus Wellpappe. Die Welle der Wellpappe verläuft dabei in Längsrichtung des Bodens und der längeren Seitenwände und in Querrichtung der kürzeren Seitenwände. Der Boden und/oder die kurzen Seitenwände und/oder die langen Seitenwände sind dabei durch Steckverbindungen miteinander verbunden.
Gemäß der Erfindung können die kurzen Seitenwände zumindest aus drei kürzeren Streifen des Zuschnitts gebildet sein. Dabei ist ein erster kürzerer Streifen vorteilhaft im Wesentlichen rechtwinklig zum Boden. Ein zweiter kürzerer Streifen ist parallel zum Boden, während ein dritter kürzerer Streifen rechtwinklig zum Boden stehen kann. Gemäß der Erfindung kann sich an die Querseiten des dritten kürzeren Streifens rechtwinklig je eine dritte Lasche anschließen, die parallel zu den langen Seitenwänden ist.
Die langen Seitenwände können zwei längere Streifen des Zuschnitts umfassen. Ein erster längerer Streifen kann dabei im Wesentlichen rechtwinklig zum Boden sein, während ein zweiter längerer Streifen vorteilhaft im Wesentlichen parallel zum Boden ist.
Gemäß der Erfindung kann sich an die Querseite des ersten längeren Streifens im Wesentlichen rechtwinklig je eine erste Lasche anschließen, die vorteilhaft zwischen dem ersten kürzeren Streifen und dem dritten kürzeren Streifen eingefaltet ist.
Erfindungsgemäß kann sich an die Querseiten des zweiten längeren Streifens rechtwinklig je eine zweite Lasche anschließen, die die
kurze Seitenwand übergreift und mit ihrem freien Ende in Schlitze und/oder Ausnehmungen eingesteckt ist.
-6-
Ein erfindungsgemäßer Zuschnitt und ein erfindungsgemäßer Transportbehälter sind anhand der Fig. 1 bis 3 dargestellt. Darin zeigt
Fig. 1 eine Draufsicht auf einen erfindungsgemäßen Zuschnitt, 5
Fig. 2 eine erste Faltung des Zuschnitts gemäß Fig. 1 und
Fig. 3 ein aus dem erfindungsgemäßen Zuschnitt gemäß Fig. 1 und 2 hergestellter Transportbehälter.
Der erfindungsgemäße Zuschnitt gemäß der Fig. 1 und 2 weist ein rechteckiges Mittelteil 2 auf. An die Längsseiten des rechteckigen Mittelteils 2 schließen sich über Falzen erste längere Streifen 3 an. An deren Längsseiten wiederum sind über Falzen zweite längere Streifen 4 angeschlossen. Die zweiten längeren Streifen 4 sind dabei wesentlich schmaler ausgebildet als die ersten längeren Streifen 3. An die Querseiten der ersten längeren Streifen 3 schließen sich über Falzen erste Laschen 5 an. Dabei ist im Bereich der Falz an den inneren seitlichen Rändern der ersten Laschen 5 eine Ausnehmung vorgesehen, die in etwa rechteckig ausgebildet ist. An die Querseiten der zweiten längeren Streifen 4 schließen sich jeweils zweite Laschen 6, 7 an. Die freien Enden 7 dieser zweiten Laschen 6, 7 sind über eine Falz mit der übrigen Lasche 6 verbunden.
An die Querseiten des rechteckförmigen Mittelteils 2 schließen sich jeweils über eine Falz erste kürzere Streifen 8 an. Diese ersten kürzeren Streifen 8 sind über Falzen an den Längsseiten mit zweiten kürzeren Streifen 9 verbunden die ihrerseits wieder über ihre Längsseiten mit dritten kürzeren Streifen 10 verbunden sind. Dabei ist der Abstand von der Falz zwischen dem Mitteilteil 2 und der Falz zwischen den zweiten kürzeren Streifen 9 und den dritten kürzeren
-7-
Streifen 10 in etwa gleich der Länge der ersten Lasche 5 und der zweiten Lasche 6, 7.
Der erste kürzere Streifen 8 weist benachbart zu den Querseiten der ersten kürzeren Streifen 8 an der Falz zum Mittelteil 2 beginnende und endende halbkreisförmige Einschnitte 17 auf. Ferner weisen die zweiten kürzeren Streifen 9 an der Falz zu den dritten kürzeren Streifen 10 beginnende und endende halbkreisförmige Einschnitte 15 auf. An dem dritten kürzeren Streifen 10 sind dagegen an der Längsseite jeweils zwei Zapfen 12 und zwischen den Zapfen liegende Ausnehmungen 16 vorgesehen. Ferner schließen sich an den Querseiten der dritten kürzeren Streifen 10 jeweils dritte Laschen 11 an. Diese dritten Laschen 11 haben eine Länge, welche dem Abstand der Falz zwischen dem Mittelteil 2 und dem ersten längeren Streifen und der freien Längsseite der zweiten längeren Streifen 4 entspricht.
In dem Mittelteil 2 des Zuschnitts 1a sind ferner benachbart zu den Falzen zwischen dem Mittelteil 2 und den ersten kürzeren Streifen 8 Schlitze 13, 14 vorgesehen. Dabei hat der jeweils erste Schlitz 13 einen Abstand von der Falz zwischen dem Mittelteil 2 und dem ersten längeren Streifen 3, welcher dem Abstand des Zapfens 12 von der Falz zwischen dem dritten kürzeren Streifen 10 und der dritten Lasche 11 entspricht. Der zweite Schlitz 14 hat dagegen jeweils einen Abstand von der Falz zwischen dem Mittelteil 2 und dem ersten längeren Streifen 3, welcher dem Abstand des halbkreisförmigen Einschnitts 15 von der Querseite des zweiten kürzeren Streifen 9 und dem Abstand der Ausnehmung 16 von der Falz zwischen dem dritten kürzeren Streifen 10 und der dritten Lasche 11 entspricht.
Die Welle der Wellpappe, aus welcher der Zuschnitt 1a hergestellt ist, verläuft im übrigen in Längsrichtung des Zuschnitts 1a.
Ein erfindungsgemäßer Zuschnitt wird folgender Maßen gefaltet, um einen erfindungsgemäßen Transportbehälter gemäß Fig. 3 zu erhalten:
Zunächst einmal werden die ersten längeren Streifen 3 um 90° zu dem Mittelteil 2 gefaltet. Mit den ersten längeren Streifen 3 werden dabei automatisch die zweiten längeren Streifen 4, die ersten Laschen 5 und die zweiten Laschen 6, 7 rechtwinklig zu dem Mittelteil 2 aufgestellt. Anschließend werden die ersten Laschen 5 um 90° nach innen gebogen.
Nun wird der erste kürzere Streifen um 90° gegenüber dem Mittelteil 2 in die gleiche Richtung wie die ersten längeren Streifen 3 gebogen. Dabei entstehen die aufgrund der Einschnitte 17 Ausnehmungen an der unteren Längsseite des ersten kürzeren Streifens 8. Die ersten kürzeren Streifen 8 werden von außen gegen die ersten Laschen 5 gelegt. Im nächsten Schritt werden die zweiten kürzeren Streifen 9 um 90° nach innen abgewinkelt. Dann werden die dritten Laschen 11 nach oben hin abgewinkelt und die dritten kürzeren Streifen nach innen um 90° gegenüber dem zweiten kürzeren Streifen gebogen.
Dadurch stellen sich Zapfen 15a aufgrund der Einschnitte 15 nach oben aus. Die dritten kürzeren Streifen 10 liegen parallel zu den ersten kürzeren Streifen 8. Nun können die Zapfen 12 an den freien Längsseiten der dritten kürzeren Streifen in die Schlitze 13 des Mittelteils 2 eingesetzt werden. Gleichzeitig kommen dadurch die Ausnehmungen 16 unmittelbar über den zweiten Schlitzen 14 zum Liegen. Ferner kommen die zunächst nach oben um 90° abgewinkelten dritten Laschen durch das Einfalten der dritten kürzeren Streifen 10 parallel zu den ersten längeren Streifen 3 auf deren Innenseite zum Liegen. Die kurzen Seitenwände 8, 9, 10 des Transportbehälters sind nunmehr gebildet und sie schließen den aus
dem Mittelteil 2 gebildeten Boden 2 des Transportbehälters an den kurzen Seiten ein.
Zum Herstellen der langen Seitenwände 3, 4 müssen nunmehr nur noch die zweiten längeren Streifen 4 um 90° entlang ihrer Falz zu den ersten längeren Streifen 3 gebogen werden. Dadurch überragen die zweiten Laschen 6, 7 nunmehr die kurzen Seitenwände 8, 9, 10. Die zweiten Laschen 6, 7 werden nun um 90° nach unten gebogen, wobei die freien Enden 7 der zweiten Laschen 6, 7 gegenüber den übrigen zweiten Laschen 6 nochmals um 90° nach innen abgewinkelt werden und in die Ausnehmung die durch den Einschnitt 17 und die Ausnehmung 18 gebildet sind einzufügen. Somit sind nun auch die langen Seitenwände 3, 4 des Transportbehälters 1 hergestellt.
Der so hergestellte Transportbehälter weist durch die zweiten kürzeren Streifen 9 und die zweiten längeren Streifen 4 der Seitenwände Auflageflächen auf, auf welche ein gleichartiger Transportbehälter aufgesetzt werden kann. Dabei greifen dann die durch die Einschnitte 15 hergestellte nach oben herausstehenden Zapfen 15a in die zweiten Schlitze 14 beziehungsweise in die Ausnehmungen 16 ein und stellen so eine formschlüssige Verbindung zwischen einem unteren und einem oberen Transportbehälter 1 her.
Durch den Verlauf der Welle 19 durch die mehrfache Einfaltung der Wellpappe hergestellten kurzen Seitenwände 8, 9, 10 von oben nach unten ist eine größtmögliche Stabilität der erfindungsgemäßen Transportbehälter 1 gewährleistet. Gleichzeitig werden die langen Seitenwände 3, 4 durch die parallel zu diesen Seitenwänden liegenden dritten Laschen 11, welche ebenfalls einen Verlauf der Welle von oben nach unten aufweisen verstärkt. Durch die Einlage von beispielsweise Z-förmig gefalteten Streifen auf Wellpappe oder durch das Einsetzen von Rastern aus Streifen von Wellpappe kann
die Stabilität des Transportbehälters beziehungsweise die Stapelfähigkeit eines erfindungsgemäßen Transportbehälters 1 weiter verstärkt werden. Bevorzugt verläuft dann die Welle in solchen Einsätzen ebenfalls von oben nach unten.

Claims (25)

1. Einstückiger Zuschnitt (1a) für einen stapelbaren offenen Transportbehälter aus Wellpappe umfassend folgende Merkmale:
- der Zuschnitt weist ein recheckiges Mittelteil (2), erste längere Streifen (3) und erste kürzere Streifen auf;
- über je eine Falz ist das Mittelteil (2) an seinen Längsseiten mit je einem der ersten längeren Streifen (3) verbunden;
- über je eine Falz ist das Mittelteil (2) an seine Querseite mit je einem der ersten kürzeren Streifen (8) verbunden;
- die Welle (19) der Wellpappe verläuft in Längsrichtung des Mittelteils (2), der längeren Streifen (3) und in Querrichtung der kürzeren Streifen (8).
2. Zuschnitt nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass über je eine Falz mit einer Längsseite jedes ersten längeren Streifens (3) ein zweiter längerer Streifen (4) verbunden ist.
3. Zuschnitt nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die zweiten längeren Streifen (4) schmaler als die ersten längeren Streifen (3) sind.
4. Zuschnitt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass über je eine Falz mit den Querseiten jedes längeren Streifens (3) je eine erste Lasche (5) verbunden ist.
5. Zuschnitt nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten Laschen (5) Ausnehmungen (18) aufweisen.
6. Zuschnitt nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass über je eine Falz mit den Querseiten jedes zweiten längeren Streifens (4) je eine zweite Lasche (6, 7) verbunden ist.
7. Zuschnitt nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die freien Enden (7) der zweiten Laschen (6, 7) über je eine Falz mit der jeweils verbleibenden zweiten Lasche (6) verbunden sind.
8. Zuschnitt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass über je eine Falz mit einer Längsseite jedes ersten kürzeren Streifens (8) ein zweiter kurzer Streifen (9) verbunden ist.
9. Zuschnitt nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die zweiten kürzeren Streifen (9) schmaler als die ersten kürzeren Streifen (8) sind.
10. Zuschnitt nach einem der beiden vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass über je eine Falz mit einer Längsseite jedes zweiten kürzeren Streifens (9) ein dritter kürzerer Streifen (10) verbunden ist.
11. Zuschnitt nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass über je eine Falz mit den Querseiten jedes dritten kürzeren Streifens je eine dritte Lasche (11) verbunden ist.
12. Zuschnitt nach einem der beiden vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der dritte kürzere Streifen (10) einen Zapfen (12) aufweist.
13. Zuschnitt nach einem der drei vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Mittelteil (2) benachbart zu den Falzen an den Querseiten ein oder mehrerer Schlitze (13, 14) aufweist.
14. Zuschnitt nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite kürzere Streifen an der Falz zum dritten Streifen beginnende und endende halbkreisförmige Einschnitte (15) aufweist.
15. Stapelbarer offener Transportbehälter (1) unfassend folgende Merkmale:
- der Transportbehälter (1) weist einen rechteckigen Boden (2), zwei einander gegenüberliegende lange Seitenwände (3, 4) und zwei einander gegenüberliegende kurze Seitenwände (8, 9, 10) auf;
- der Transportbehälter (1) besteht aus einen gefalteten einstückigen Zuschnitt (1a), vorzugsweise nach einem der Ansprüche 1 bis 14, aus Wellpappe;
- der Boden (2) und/oder die kurzen Seitenwände (8, 9, 10) und/oder die langen Seitenwände (3, 4) sind durch Steckverbindungen (7, 17; 18; 12, 13) verbunden;
- die Welle (19) der Wellpappe verläuft in Längsrichtung des Bodens (2) und der längeren Seitenwände (3, 4) und in Querrichtung der kürzeren Seitenwände (8, 9, 10)
16. Transportbehälter nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die kurzen Seitenwände (8, 9, 10) drei kürzere Streifen (8, 9, 10) des Zuschnitts (1a) umfassen.
17. Transportbehälter nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass ein erster kürzerer Streifen (8) im Wesentlichen rechtwinklig zum Boden (2) ist.
18. Transportbehälter nach einem der Ansprüche 16 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass ein zweiter kürzerer Streifen (9) parallel zum Boden (2) ist.
19. Transportbehälter nach einem der Ansprüche 16 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass ein dritter kürzerer Streifen (10) rechtwinklig zum Boden (2) ist.
20. Transportbehälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich an die Querseite des dritten kürzeren Streifens (10) rechtwinklig je eine dritte Lasche (11) anschließt, die parallel zu den langen Seitenwänden (3, 4) ist.
21. Transportbehälter nach einem der Ansprüche 15 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die langen Seitenwände (3, 4) zwei längere Streifen (3, 4) des Zuschnitts (1a) umfassen.
22. Transportbehälter nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass ein erster längerer Streifen (3) im Wesentlichen rechtwinklig zum Boden (2) ist.
23. Transportbehälter nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, dass ein zweiter längerer Streifen (4) im Wesentlichen parallel zum Boden (2) ist.
24. Transportbehälter nach einem der Ansprüche 22 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass sich an die Querseiten des ersten längeren Streifens (3) rechtwinklig je eine erste Lasche (5) anschließt, die zwischen dem ersten kürzeren Streifen (8) und dem dritten kürzeren Streifen (10) eingefaltet ist.
25. Transportbehälter nach einem der Ansprüche 22 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass sich an die Querseiten des zweiten längeren Streifens (4) rechtwinklig je eine zweite Lasche (6, 7) anschließt, die die kurze Seitenwand (8, 9, 10) übergreift und mit ihrem freien Ende (7) in Schlitze und/oder Ausnehmungen (18) eingesteckt ist.
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