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DE202006014009U1 - Schachtel bestehend aus einer an einen Boden angesetzten Seitenwand - Google Patents

Schachtel bestehend aus einer an einen Boden angesetzten Seitenwand Download PDF

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DE202006014009U1
DE202006014009U1 DE200620014009 DE202006014009U DE202006014009U1 DE 202006014009 U1 DE202006014009 U1 DE 202006014009U1 DE 200620014009 DE200620014009 DE 200620014009 DE 202006014009 U DE202006014009 U DE 202006014009U DE 202006014009 U1 DE202006014009 U1 DE 202006014009U1
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Abstract

Schachtel umfassend eine Seitenwand (2) und einen Boden (1), dessen Form der Form des Querschnittes der Schachtel entspricht,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Seitenwand (2) an den Boden (1) angesetzt, aus einem vorgeschnittenen Zuschnitt (F2) gebildet ist und aus folgendem besteht:
aus einem langgestreckten Hauptstreifen (3), der eine Länge aufweist, die größer als die oder gleich der Länge des Umfangs des Bodens (1) ist und der an wenigstens einem seiner beiden Enden mit Mitteln (10) zum Verbinden der Enden des Hauptstreifens (3) versehen ist,
aus einem Sekundärstreifen (4), der gegen den Hauptstreifen (3) umgeschlagen wird und der von dem Hauptstreifen (3) durch eine Faltlinie (5) getrennt ist, welche den Rand der dem Boden gegenüberliegenden Seitenwand definiert, und
aus einer Reihe von Verbindungszungen (6), die jeweils durch eine Faltlinie (7), welche zu der den Hauptstreifen von dem Sekundärstreifen trennenden Faltlinie (5) parallel verläuft, von dem Hauptstreifen...

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft das technische Gebiet der Schachteln, die zum Verpacken von unterschiedlichen Produkten und insbesondere von Konfiserieprodukten verwendet werden. Die Erfindung betrifft insbesondere Schachteln, die eine im allgemeinen Sinn des Wortes zylindrische Form aufweisen, d.h. ein Volumen, das von parallelen Mantellinien gebildet ist, die an einer geschlossenen Kurve anliegen, welche geeignet ist, verschiedenartige und vor allem frei erfundene Formen, wie eine Herzform, eine ovale Form oder aber die Form eines Scheibenabschnittes aufzuweisen.
  • Die Erfindung betrifft folglich eine Schachtel mit einer Seitenwand und einem Boden, dessen Form der Form des Querschnittes der Schachtel entspricht. Gemäß der Erfindung ist diese Schachtel dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwand aus einem vorgeschnittenen Zuschnitt gebildet ist und aus folgendem besteht:
    aus einem langgestreckten Hauptstreifen, der eine Länge aufweist, die größer als die oder gleich der Länge des Umfangs des Bodens ist und der an wenigstens einem seiner beiden Enden mit Mitteln zum Verbinden der Enden des Hauptstreifens versehen ist,
    aus einem Sekundär- oder Nebenstreifen, der gegen den Hauptstreifen umgeschlagen wird und der von dem Hauptstreifen durch eine Faltlinie getrennt ist, welche den dem Boden der Seitenwand gegenüberliegenden Rand definiert,
    aus einer Reihe von Verbindungszungen, die jeweils durch eine Faltlinie, welche zu der den Hauptstreifen von dem Sekundär- oder Nebenstreifen trennenden Faltlinie parallel verläuft, von dem Hauptstreifen getrennt sind und die an dem Boden der Schachtel befestigt werden.
  • Eine solche Ausführungsform der Wand ermöglicht einerseits eine große Formfreiheit für die Kontur dieser Wand und verleiht ihr gleichzeitig – durch das Vorliegen des Sekundär- oder Nebenstreifens – eine gewisse Steifigkeit. Des weiteren bildet die Faltlinie, welche den Sekundär- oder Nebenstreifen von dem Hauptstreifen trennt, den Rand der Seitenwand, wobei letzterer einen ästhetischeren Abschluß erhält, als dieser durch einen geraden Rand erzielt werden könnte, der durch eine Schnittlinie erhalten wird und der die Kante des die Seitenwand bildenden Materials zum Vorschein kommen läßt.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird der Sekundär- oder Nebenstreifen auf die Innenfläche der Hauptwand umgeschlagen.
  • Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung, dessen Ziel es ist, dem Sekundär- oder Nebenstreifen zu ermöglichen, der Kontur oder Rundung des Hauptstreifens besser zu folgen, weist der Sekundär- oder Nebenstreifen eine Reihe von Nuten auf, die zu den Faltlinien senkrecht verlaufen.
  • Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung, dessen Ziel es ist, die Ausführung der Schachtel zu vervollkommnen, umfaßt letztere einen Gegenboden, der an dem Boden derart befestigt ist, daß die Verbindungszungen verdeckt werden.
  • Gemäß der Erfindung können die Verbindungsmittel, die ermöglichen, den Hauptstreifen an sich selbst zu verschließen, um den die Seitenwand der Schachtel bildenden Ring oder Gürtel zu definieren, auf jede geeignete Art und Weise ausgebildet sein.
  • Bei einer Ausführungsform umfassen die Mittel zum Verbinden der Enden im Bereich eines jeden der Enden einen Verbindungsstreifen, der eine Länge aufweist, die im wesentlichen gleich der Breite des Hauptstreifens ist, und der von letzterem durch eine Faltlinie sowie durch einen sich an einem Ende des Verbindungsstreifens öffnenden Schlitz getrennt ist, wobei die Schlitze der Verbindungsmittel ineinandergreifen, um ein gegenseitiges Verhaken der Verbindungsstreifen zu ermöglichen.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform umfassen die Verbindungsmittel im Bereich eines Endes des Hauptstreifens einen Verbindungsstreifen, welcher dazu bestimmt ist, an der Hauptwand im Bereich des gegenüberliegenden Endes befestigt zu werden.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform umfassen die Verbindungsmittel im Bereich eines Endes des Hauptstreifens eine angelenkte Verbindungslasche, die zwischen dem Hauptstreifen und dem Sekundär- oder Nebenstreifen eingesteckt ist und durch eine Gegenlasche arretiert wird, welche von dem anderen Ende des Hauptstreifens getragen wird und zwischen dem Hauptstreifen und dem Sekundär- oder Nebenstreifen umgeschlagen ist.
  • Der Querschnitt einer erfindungsgemäßen Schachtel ist geeignet, verschiedenartige Formen, wie eine vieleckige Form, eine zylindrische Form oder eine Mischform, d.h. eine Form, die aus der Kombination eines Vielecks mit einem Zylinder im allgemeinen Sinn hervorgeht, aufzuweisen.
  • Gemäß einem Merkmal der Erfindung umfaßt die Seitenwand eine gekrümmte Fläche.
  • Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung ist der Boden kreisförmig ausgebildet, so daß die Schachtel eine allgemein rotationszylindrische Form aufweist.
  • Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung weist der Boden eine Herzform auf, so daß die Schachtel eine allgemeine Herzform aufweist.
  • Die Erfindung betrifft auch eine Verpackung, welche zwei erfindungsgemäße ineinandergesteckte Schachteln mit komplementärer Form umfaßt.
  • Selbstverständlich können die vorgenannten verschiedenen Merkmale der Erfindung entsprechend unterschiedlicher Kombinationen miteinander eingesetzt werden, wenn sie sich nicht einander ausschließen.
  • Verschiedene weitere Merkmale der Erfindung gehen aus der nachfolgenden Beschreibung anhand der beiliegenden Zeichnungen hervor, die als nicht einschränkend zu verstehende Beispiele Ausführungsformen des Gegenstandes der Erfindung zeigen.
  • 1 ist eine schematische Perspektive einer erfindungsgemäßen zylinderförmigen Schachtel.
  • 2 ist eine Flachansicht eines den Boden der in 1 dargestellten Schachtel bildenden Zuschnittes.
  • 3 ist eine Flachansicht eines vorgeschnittenen Zuschnittes, der ermöglicht, die Seitenwand der in 1 dargestellten Schachtel auszubilden.
  • 4 ist ein Schnitt entlang der Ebene IV-IV der 1.
  • 5 ist ein Schnitt analog zu 4 einer erfindungsgemäßen Verpackung, die zwei ineinandergesteckte Schachteln mit komplementären Formen umfaßt.
  • 6 ist eine schematische Perspektive einer erfindungsgemäßen Schachtel in Herzform.
  • Wie 1 zeigt, umfaßt eine erfindungsgemäße Schachtel einen Boden 1, an den eine Seitenwand 2 angesetzt ist. Gemäß dem dargestellten Beispiel weist die Schachtel eine rotationszylindrische Form auf und ist der Boden 1 in diesem Fall von einem vorgeschnittenen scheibenförmigen Zuschnitt F1 gebildet, wie er in 2 dargestellt ist.
  • Die Wand 2 wird ihrerseits aus einem vorgeschnittenen Zuschnitt F2 erhalten, wie er in 3 dargestellt ist, in welcher die Schnittlinien sowie die Konturen in durchgezogenen Linien dargestellt sind, während die Faltlinien in gestrichelten Linien dargestellt sind.
  • Die Zuschnitte F1, F2 können aus Wellpappe oder aber aus Folien aus geeignetem Kunststoff, vorzugsweise aus Starkpappe gefertigt sein, wobei die Art des den Zuschnitt bildenden Materials jedoch kein Merkmal der Erfindung darstellt.
  • Der Zuschnitt F2 umfaßt einen langgestreckten Hauptstreifen 3, der eine Länge L aufweist, die größer als die oder gleich der Länge des Umfangs des Bodens 1 ist. In dem Maße, wie die Wand 2 – entsprechend dem dargestellten Beispiel – eine Zylinderform aufweist, umfaßt der Hauptstreifen 3 nur eine einzige rechteckförmige Wand. Jedoch würde der Hauptstreifen 3 im Falle einer Schachtel mit polygonaler Kontur eine Aufeinanderfolge von Wänden umfassen, die durch zur Länge des Hauptstreifens 3 senkrecht verlaufende Faltlinien voneinander getrennt sind.
  • Der Hauptstreifen 3 ist entlang einer seiner Längsseiten von einem Sekundär- oder Nebenstreifen 4 gesäumt, welcher durch eine Faltlinie 5 von dem Hauptstreifen getrennt ist.
  • Bei dem dargestellten Beispiel weist der Sekundär- oder Nebenstreifen eine Länge L4 auf, die kleiner ist als die Länge L3 des Hauptstreifens. Es sei angemerkt, daß der Sekundär- oder Nebenstreifen die gleiche Anzahl von Wänden wie der Hauptstreifen aufweist.
  • Um eine Befestigung der Wand 2 an dem Boden 1 zu ermöglichen, ist der Hauptstreifen 3 auf der dem Sekundärstreifen 4 gegenüberliegenden Seite von einer Reihe von Verbindungszungen 6 gesäumt, die jeweils durch eine Faltlinie 7, welche zu der den Hauptstreifen 3 und den Sekundärstreifen 4 trennenden Faltlinie 5 parallel verläuft, von dem Hauptstreifen 3 getrennt sind. Bei dem dargestellten Beispiel sind die Verbindungszungen 6 allgemein trapezförmig ausgebildet, wobei es sich versteht, daß entsprechend der Ausgestaltung der Seitenwand 2 eine ganz andere Form angenommen werden kann.
  • Um zu ermöglichen, den Hauptstreifen an sich selbst zu einem Ring zu verschließen, welcher dann die Wand 2 bildet, ist wenigstens eines der Enden des Hauptstreifens 3 und sind, nach dem dargestellten Beispiel, dessen beide Enden mit Verbindungsmittels 10 versehen. Im vorliegenden Fall umfassen die Verbindungsmittel 10 im Bereich eines jeden Endes des Hauptstreifens 3 einen Verbindungsstreifen 11, dessen Länge im wesentlichen gleich der Breite des Hauptstreifens 3 ist. Jeder Verbindungsstreifen 11 ist nun von dem Hauptstreifen 3 durch eine Faltlinie 12 und durch einen Schlitz 13 getrennt, der sich an einem Ende des Verbindungsstreifens 11 im Bereich eines Randes des Hauptstreifens öffnet.
  • Die erfindungsgemäße Schachtel wird aus den so gebildeten vorgeschnittenen Zuschnitten F1 und F2 wie folgt hergestellt.
  • Die Faltlinie 5 wird gebildet, um den Sekundär- oder Nebenstreifen 4 gegen die Innenfläche des Hauptstreifens 3 umzuschlagen. Das Ganze wird anschließend derart rundgebogen, daß der Hauptstreifen 3 an sich selbst verschlossen wird. Die Schlitze 13 werden nun ineinander gesteckt, um ein Verriegeln des Hauptsteifens bei dieser Ausbildung zu gewährleisten. Um dem Sekundärstreifen 4 zu ermöglichen, der Kontur oder Rundung des Hauptstreifens 3 perfekt zu folgen, umfaßt der Sekundärstreifen nach dem dargestellten Beispiel eine Reihe von Quernuten 15.
  • Anschließend werden die Faltlinien 7 gebildet, um die Zungen 6 umzuschlagen und um sie, wie in 4 dargestellt, in eine zum Hauptstreifen 3 im wesentlichen senkrechte Position zu bringen. Die Unterseite der Zungen 6 bildet nun einen Kragen, um eine Befestigung der Seitenwand 2 an dem Boden 1 zu ermöglichen und um so die Schachtel zu erhalten, wie sie in den 1 und 4 dargestellt ist.
  • Es können zwei Schachteln – wie sie oben beschrieben sind – mit komplementärer Form verwendet werden, um eine Verpackung zu bilden, wie sie in 5 dargestellt ist. Es kann angemerkt werden, daß bei diesem Beispiel die untere Schachtel einen Gegenboden 16 aufweist, der an dem Boden 1 befestigt ist und die Zungen 6 verdeckt.
  • Bei dem oben beschriebenen Beispiel weist die erfindungsgemäße lange Schachtel eine allgemeine rotationszylindrische Form auf; jedoch könnte eine andere Form in Betracht gezogen werden, wie zum Beispiel eine Herzform wie sie in 6 dargestellt ist. Selbstverständlich können an der Form der Schachtel verschiedene Änderungen vorgenommen werden, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen. Es könnte auch in Betracht gezogen werden, ein oder mehrere Fenster in dem Boden der Schachtel auszubilden und dies vor allem im Rahmen einer Verpackung wie sie in 5 gezeigt ist, für die obere Schachtel.

Claims (10)

  1. Schachtel umfassend eine Seitenwand (2) und einen Boden (1), dessen Form der Form des Querschnittes der Schachtel entspricht, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwand (2) an den Boden (1) angesetzt, aus einem vorgeschnittenen Zuschnitt (F2) gebildet ist und aus folgendem besteht: aus einem langgestreckten Hauptstreifen (3), der eine Länge aufweist, die größer als die oder gleich der Länge des Umfangs des Bodens (1) ist und der an wenigstens einem seiner beiden Enden mit Mitteln (10) zum Verbinden der Enden des Hauptstreifens (3) versehen ist, aus einem Sekundärstreifen (4), der gegen den Hauptstreifen (3) umgeschlagen wird und der von dem Hauptstreifen (3) durch eine Faltlinie (5) getrennt ist, welche den Rand der dem Boden gegenüberliegenden Seitenwand definiert, und aus einer Reihe von Verbindungszungen (6), die jeweils durch eine Faltlinie (7), welche zu der den Hauptstreifen von dem Sekundärstreifen trennenden Faltlinie (5) parallel verläuft, von dem Hauptstreifen (3) getrennt sind und die an dem Boden (1) der Schachtel befestigt werden.
  2. Schachtel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Sekundärstreifen auf die Innenfläche des Hauptstreifens umgeschlagen wird.
  3. Schachtel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Sekundärstreifen (4) eine Reihe von Nuten (15) aufweist, die zu den Faltlinien (5, 7) senkrecht verlaufen.
  4. Schachtel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß sie einen Gegenboden (16) aufweist, der an dem Boden (1) derart befestigt ist, daß die Verbindungszungen (6) verdeckt werden.
  5. Schachtel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsmittel (10) im Bereich eines jeden Endes des Hauptstreifens einen Verbindungsstreifen (11) umfassen, dessen Länge im wesentlichen gleich der Breite des Hauptstreifens (3) ist und der von letzterem durch eine Faltlinie (12) sowie durch einen sich an einem Ende des Verbindungsstreifens öffnenden Schlitz (13) getrennt ist, wobei die Schlitze (13) der Verbindungsmittel ineinandergreifen, um ein gegenseitiges Verhaken der Verbindungsstreifen (11) zu ermöglichen.
  6. Schachtel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsmittel (10) im Bereich eines Endes des Hauptstreifens einen Verbindungsstreifen umfassen, welcher dazu bestimmt ist, an der Hauptwand im Bereich des gegenüberliegenden Endes derer befestigt zu werden.
  7. Schachtel nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwand (2) eine gekrümmte Fläche umfaßt.
  8. Schachtel nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden (1) kreisförmig ausgebildet ist.
  9. Schachtel nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden (1) eine Herzform aufweist.
  10. Verpackung umfassend zwei Schachteln nach einem der Ansprüche 1 bis 9 mit komplementärer Form, die ineinander gesteckt werden.
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