DE19547484A1 - Gehhilfe - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Gehhilfe oder Krücke nach dem
Oberbegriff des Anspruchs 1. Solche Gehhilfen oder Krücken
werden von vorübergehend oder dauerhaft gehbehinderten
Personen genutzt.
Bekannte Gehhilfen bestehen aus einem stabförmigen Rohr, an
dem in einem rechten Winkel ein Handgriff und die Spange der
Unterarmstütze angebracht sind. Die Länge des stabförmigen
Rohrs ist verstellbar. Am unteren Ende des Rohrs befindet
sich eine sogenannte Kapsel mit einer kreisscheibenförmigen
Aufsatzfläche. Für den Handgriff ist an dem stabförmigen Teil
ein Rohr angeschweißt, das als Kern für einen Kunststoffgriff
erforderlich ist. Verbreiteter ist die Lösung, ein Kunst
stoffteil, das sowohl die Unterarmspange, das Unterarmstütz
teil als auch den rechtwinklig auskragenden Handgriff als
einteiliges Element auf dem Aufsetzrohr zu befestigen. Dabei
sind sowohl der steile Neigungswinkel des Unterarmstützteils
als auch der Winkel des Handgriffs selbst unergonomisch. Das
steile Unterarmstützteil schiebt bei Belastung des glatten
Handgriffs die umfassende Hand hebelartig nach vorn. Die
Gehhilfe muß aktiv festgehalten werden, so daß sich schon
nach kurzer Zeit Blasen an den Händen bilden, abgesehen
davon, daß ältere oder schwache Patienten oft die
erforderliche Kraft nicht aufbringen und vorzeitig auf
regelrechte Gehgeräte angewiesen sind.
Ein weiterer Nachteil ist, daß durch die übliche Konstruktion
des Unterarmstützteils samt Handgriff ein Ablegen, Anlehnen
oder Anhängen der Gehhilfen nicht möglich ist. Erforderlich
hierfür sind marktgängige Halterungen, die sich jedoch nur in
hierfür vorgesehenen Einrichtungen befinden wie Arztpraxen,
Klinikambulanzen und ähnliches. Durch die gewichtsbedingte
Kopflastigkeit der Konstruktion fallen herkömmliche Krücken
überdies im angelehnten Zustand leicht um. Es sind zahlreiche
Bemühungen bekannt, herkömmlichen Krücken Standfestigkeit zu
verleihen.
Darüber hinaus sind zwei übliche Gehhilfen vom Patienten
nicht mit einer Hand zu halten, wie es beispielsweise bei
vielen Verrichtungen des täglichen Bedarfs erforderlich sein
kann, wenn eine Hand kurzfristig freibleiben muß;
beispielsweise beim Treppensteigen, beim Waschen oder
ähnlichem.
Sie sind konstruktionsbedingt auch nicht stapelbar, um sie
beispielsweise platzsparend und dennoch griffbereit im Auto
unterbringen zu können. Herkömmliche Krücken müssen wegen ih
rer Wegrutschneigung auf der Rückbank abgelegt werden, was
ihren Zugriff für eine behinderte Person erschwert.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Gehhilfe oder
Krücke zu schaffen, die einfach aufgebaut ist und ergonomisch
an die Bedürfnisse des Verwenders angepaßt ist. Ferner soll
durch entsprechende Konstruktion möglich sein, ein Umfallen
zu verhindern und die Gehhilfe auf kleinstem Raum stapeln zu
können.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einer Gehhilfe nach
Anspruch 1 gelöst.
Wenn der Handgriff zwischen der Unterarmstütze und dem
stabförmigen Teil angeordnet ist, kann die Gehhilfe im
wesentlichen aus einem durchgehenden Teil gebildet werden.
Der stabförmige Teil befindet sich beim Laufen vor dem
Handgriff, so daß der Aufsetzpunkt der Gehhilfe auf dem Boden
weiter vorne ist als bei bekannten Gehhilfen. Dadurch gelangt
die Gehhilfe weiter in Laufrichtung und damit in das
Blickfeld des Verwenders, was ihm ein größeres
Sicherheitsgefühl gibt, wobei ferner der Patient auch bei
unebenen Untergründen die Krücken sicher aufsetzen kann. Die
gehbehinderte Person sieht den Untergrund, auf den die
Gehhilfe aufgesetzt wird. Damit verringert sich die Gefahr
des Weggleitens der Gehhilfe infolge von Bodenunebenheiten
oder Löchern. Der vorgezogene Aufsetzpunkt fördert dabei eine
größere Schrittlänge. Eine vergrößerte Schrittlänge bewirkt
einerseits ein schnelleres Vorwärtskommen der gehbehinderten
Person und andererseits den psychologischen Vorteil, daß sich
der Patient weniger hinfällig vorkommt, sowie bedingt dadurch
sicherer agiert.
In einer konstruktiv einfachen Ausgestaltung der Erfindung
ist der stabförmige Teil, der Handgriff und die Unterarm
stütze durch ein durchgehendes Rohr miteinander verbunden.
Anstelle mehrerer Teile miteinander zu verbinden, muß das
Rohr lediglich entsprechend den ergonomischen Anforderungen
gebogen werden. Dabei ist der Handgriff auf dem stabförmigen
Teil federnd abgestützt, so daß eine stoßartige Belastung
beim Aufsetzen der Gehhilfe weitgehend vermieden werden kann.
Unter ergonomischen Gesichtspunkten ist es vorteilhaft, den
Handgriff im wesentlichen horizontal und die Unterarmstütze
zur Vertikalen leicht nach hinten geneigt auszubilden. Durch
die annähernd horizontale Ausbildung des Handgriffs kann der
Verwender problemlos eine Gewichtskraft auf die Gehhilfe
aufbringen. Eine leicht geneigte Unterarmstütze ermöglicht
eine bessere Führung des Unterarms beim Laufen, da durch den
vorgezogenen Aufsetzpunkt der Gehhilfe die Unterarme des
Verwenders leicht nach vorne gewinkelt sind. Diese Haltung
ermöglicht dem Verwender einen größeren Drehwinkel der
Gehhilfe um den Aufsetzpunkt als dies bei einer vertikal
verlaufenden Unterarmstütze zu realisieren ist.
In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist der
stabförmige Teil längenverstellbar und der Handgriff weist
ein nachgiebiges Material auf. Wenn das nachgiebige Material
austauschbar ist, kann es für den jeweiligen Verwender
optimal angepaßt werden. Der Teil des Rohrs, der den
Handgriff bildet, wird dabei mit einem Überzug aus Hart- oder
Moosgummi, respektive einem entsprechend verformbaren
stumpfen Kunststoff mit ergonomisch ausgeformten Griffrillen
versehen. Der Einsatz einer gegebenenfalls individuellen
Lösung bleibt konstruktionsbedingt offen.
Eine optimale ergonomische Anpassung an die gehbehinderte
Person läßt sich ferner durch eine längenverstellbare Unter
armstütze herstellen, deren Winkel zum Handgriff einstellbar
ist. Neben ergonomischen Gesichtspunkten sprechen auch hygie
nische Gesichtspunkte für eine Austauschbarkeit der mit dem
Verwender in Kontakt kommenden Teile.
Für den Transport der Gehhilfen ist es von Vorteil, wenn
diese stapelbar sind oder wenn die Unterarmstützen entfernbar
oder abklappbar sind. Nach der Entfernung der Unterarmstütze
kann die Gehhilfe auch als Spazierstock eingesetzt werden.
Ferner ist eine Konstruktion aus zwei Teilen vorteilhaft, wo
bei der Unterarmbereich sowie der Handgriff aus Kunststoff,
einteilig geformt ist. Diese Vorrichtung wird auf das höhen
verstellbare Aufsetzrohr montiert.
Es ergeben sich aus dieser Konstruktion zwei Winkel, deren
einer den Ansatz des Unterarmstücks zum Handgriff beschreibt,
während der zweite Winkel sich aus dem Ansatz des Handgriffs
auf das lotrechte Stützrohr ergibt. Als ergonomisch vorteil
haft erweisen sich Winkel von 105 und 70 Grad, so daß sich
zum einen die Armspange beim Laufen nicht vom Unterarm löst
und zum andern die umfassende Hand nicht auf dem Griff rut
schen kann, sie insbesondere nicht nach vorn gehebelt wird.
Abweichungen von diesen Winkeln sind möglich und gegebenen
falls abhängig vom Krankheitsbild des Patienten (z. B. Rheuma
tismus). In derartigen Fällen ist eine individuelle Winkel
neigung generell möglich.
Die erfindungsgemäße Form der Gehhilfe gestattet ihren Ein
satz auch als Enterhaken. Sie kann an Tische, Stühle,
Schränke oder auch über den angewinkelten Unterarm gehängt
werden, wie es beispielsweise beim Treppensteigen erforder
lich ist, um sich mit der nun freibleibenden Hand am Geländer
festhalten zu können. Die erfindungsgemäße Gehhilfe dient
insbesondere an einem üblichen Kleiderschrank mit Flügeltüren
als absolut sichere Halterung beim ihrem Anhängen an dessen
First, so daß die zweite Gehhilfe an den Schlüssel oder den
Knopf einer Schranktür gehängt werden kann. Solcherart gesi
chert kann sich ein Patient in seinen Schrank neigen und
selbst bedienen. Beim Schließen des Schrankes befindet sich
die eine Gehhilfe griffbereit am Schrankschlüssel, respektive
Türknopf, so daß er, mit dieser gestützt, die an den First
gehängte Gehhilfe zu sich heruntergleiten lassen kann. Insbe
sondere Hüft-, Rücken- und Rheumapatienten benötigen andern
falls eine Pflegeperson für die Verrichtung des Ankleidens,
da insbesondere geöffnete Schranktüren bei Verwendung übli
cher Gehhilfen weder ein Sichern des eigenen Körpers noch die
griffbereite Ablage der Gehhilfen ermöglichen. Das gleiche
gilt für die Verrichtungen im Bad und in der Küche, wobei die
Gehhilfe an das Waschbecken, an die Heizung oder an ein
Fenster etc. gehängt wird.
Der aus stumpfem Material bestehende Handgriff sowie die
gleichfalls stumpfe Krückenkapsel an ihrem unteren Ende ver
hindert sowohl ein Verrutschen der abgehängten Gehhilfe als
auch Beschädigungen an den Möbeln, respektive Gegenständen,
an denen sie abgehängt wird.
Die Aufsetzkappe, die sogenannte Krückenkapsel besteht vor
zugsweise aus Hartgummi oder einem äquivalenten Kunststoff.
Ihr großflächiger Aufsatz mit einem Durchmesser von etwa 4,5
cm in Ruhestellung vergrößert sich bei Belastung in Abhängig
keit vom Körpergewicht. Das bietet den Vorteil gegenüber her
kömmlichen Krückenkapseln, ein Abrutschen auch auf Marmor
oder Parkett sicher zu verhindern. Der Patient bewegt sich
überdies mit seiner Gehhilfe erschütterungsfrei und damit in
postoperativer Situation oder bei Rheumatismus schmerzfrei im
Sinne eines abrollenden Fußes fort.
Die erfindungsgemäße Form der Gehhilfe macht diese stapelbar.
Während herkömmliche Gehhilfen konstruktionsbedingt verrut
schen, sie sich insbesondere nicht schlank zusammenfügen las
sen, ist die erfindungsgemäße Form der Gehhilfe prädestiniert
für ihre Stapelbarkeit. Das ermöglicht, ein Paar Gehhilfen
beispielsweise auch im Auto griffbereit auf dem Getriebetun
nel ablegen zu können. Für einen längeren Verbleib lassen
sich die Gehhilfen mit einem kleinen Gurt, einer Spange oder
einem Clip miteinander verbinden, so daß ein Verlegen einer
einzelnen Gehhilfe verhindert wird. Diese Stapelbarkeit birgt
des weiteren Vorteile für ihren Transport, beispielsweise
auch im Flugzeug sowie gegebenenfalls als platzsparende Mas
sensendung in Krisengebiete.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in
den Unteransprüchen gekennzeichnet. Die Erfindung wird nach
folgend anhand der beigefügten Figuren näher beschrieben.
Darin zeigen:
Fig. 1 ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Geh
hilfe, und
Fig. 2 zwei aufeinandergestapelte Gehhilfen nach der Fig. 1.
Fig. 1 zeigt eine Gehhilfe mit einem stabförmigen Teil l, ei
nem Handgriff 2 und einer Unterarmstütze 3 bzw. einem
Unterarmbereich. Als Basiselement für den stabförmigen Teil
1, den Handgriff 2 und die Unterarmstütze 3 bzw. den
Unterarmbereich ist ein durchgehendes Rohr 4 aus einer
Aluminiumlegierung vorgesehen. Der Winkel zwischen dem
stabförmigen Teil 1 und dem Handgriff 2 beträgt 70° und der
Winkel zwischen dem Handgriff 2 und der Unterarmstütze 3
105°.
Der stabförmige Teil 1 ist mittels in dem Rohr vorgesehenen
in einer Reihe angeordneten Löchern 7 und einer Schnappein
richtung 6 längenverstellbar. Die Schnappeinrichtung 6 ist
dabei an einem Innenrohr 10 vorgesehen, das innerhalb des
Rohres 4 zur Rohrachse verschoben werden kann. An dem Ende
des Innenrohres 10 ist ein Gummifuß 5 aufgesteckt. Der Durch
messer an der unteren Seite des Gummifußes 5 ist mehr als
doppelt so groß als der Durchmesser des Innenrohres 10. Der
Rand an der Unterseite des Gummifußes 5 ist so gestaltet, daß
ein Abrollen der Gehhilfe um den Aufsetzpunkt ermöglicht
wird. An der Unterseite des Gummifußes 5 befindet sich ein
rutschfestes Profil. Ferner ist an der Rückseite der Gehhilfe
ein nicht dargestelltes Rücklicht angeordnet, das beim Auf
setzen der Gehhilfe auf den Boden blinkt. Dabei ist in dem
Gummifuß 5 auch eine nicht dargestellte Aufnahme für eine
Batterie vorgesehen.
Der Handgriff 2 weist ein auf das Rohr 4 aufgebrachtes nach
giebiges Material 8 auf. Das als Moosgummi ausgebildete nach
giebige Material 8 besitzt an der Unterseite Griffmulden. Zum
Auswechseln des nachgiebigen Materials 8 ist ein Schlitz vor
gesehen, der für den Einsatz der Gehhilfe verklebt ist. Es
ist auch möglich, das nachgiebige Material 8 auf das durchge
hende Rohr 4 aufzuschieben.
Die Unterarmstütze 3 weist an ihrem Ende einen aus Kunststoff
bestehenden Führungsarm 9 auf. Der Führungsarm 9 ist auf das
durchgehende Rohr 4 aufgesteckt und kann daher ausgewechselt
werden.
Wie aus Fig. 2 ersichtlich ist, können durch die Ausgestal
tung der Gehhilfen diese übereinander gestapelt werden.
Hierzu greift jeweils die Unterarmspange 9 der unteren Geh
hilfe in den Unterarmspange 9 der darüberliegenden Gehhilfe.
Im gestapelten Zustand grenzt das nachgiebige Material 8 der
Handgriffe 2 und eventuell die beiden Gummifüße 5 aneinander,
so daß eine Beschädigung der Gehhilfen verhindert werden
kann.
In einem weiteren nicht dargestellten Ausführungsbeispiel der
Erfindung besteht das Rohr aus Kunststoff und endet an seinem
einem Ende mit dem Handgriff. Die Unterarmstütze wird durch
ein weiteres Kunststoffrohr mit einer integrierten Unterarm
spange gebildet. Die Unterarmstütze kann dabei in das Rohr
des Handgriffs eingeschoben werden. Im eingeschobenen Zustand
kann der Winkel zwischen dem Handgriff und der Unterarmstütze
durch geeignete Mittel eingestellt werden. Es ist auch mög
lich, die Unterarmstütze komplett nach unten zu klappen. An
der Rückseite der Unterarmstütze bzw. des Unterarmbereichs
befinden sich Reflektoren zur besseren Wahrnehmbarkeit der
Gehhilfen.
Claims (16)
1. Gehhilfe oder Krücke mit einem stabförmigen Teil (1),
einem zum stabförmigen Teil (1) in einem Winkel ange
ordneten Handgriff (2) und einer Unterarmstütze (3),
dadurch gekennzeichnet, daß der Handgriff (2) mit sei
nem einen Ende an der Unterarmstütze (3) und mit seinem
anderen Ende an dem stabförmigen Teil (1) angeordnet
ist.
2. Gehhilfe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der stabförmige Teil (1), der Handgriff (2) und die Un
terarmstütze (3) durch ein durchgehendes Rohr (4) mit
einander verbunden sind.
3. Gehhilfe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich
net, daß der stabförmige Teil (1) zum Boden vertikal
ausgerichtet ist, der Handgriff (2) sich im wesentli
chen horizontal erstreckt und die Unterarmstütze (3)
zur Vertikalen weg von dem stabförmigen Teil (1) leicht
geneigt ist.
4. Gehhilfe nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Handgriff (2) ausgehend von dem ver
tikalen stabförmigen Teil (1) um 20° von der Horizonta
len nach unten geneigt ist und die Unterarmstütze (3)
zur Vertikalen um 15° nach hinten geneigt ist.
5. Gehhilfe nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekenn
zeichnet, daß das durchgehende Rohr (4) aus einer Alu
miniumlegierung besteht.
6. Gehhilfe nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekenn
zeichnet, daß das durchgehende Rohr (4) aus Kunststoff
besteht.
7. Gehhilfe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß der stabförmige Teil (1) an
dem dem Handgriff (2) entgegengesetzten Ende einen Gum
mifuß (5) aufweist.
8. Gehhilfe nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
der Durchmesser des Gummifußes (5) größer als der
Durchmesser des stabförmigen Teils (1) ist und der Gum
mifuß (5) einen nach oben abgerundeten Rand besitzt.
9. Gehhilfe nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeich
net, daß der Gummifuß (5) an seiner Unterseite ein Pro
fil aufweist.
10. Gehhilfe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß der stabförmige Teil (1) län
genverstellbar ist.
11. Gehhilfe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß der Handgriff (2) ein nach
giebiges Material (8) aufweist.
12. Gehhilfe nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß
das nachgiebige Material (8) austauschbar ist.
13. Gehhilfe nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeich
net, daß das nachgiebige Material (8) um das durchge
hende Rohr (4) angeordnet ist.
14. Gehhilfe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß die Unterarmstütze (3) oder
der Unterarmbereich längenverstellbar ist.
15. Gehhilfe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Unterarmstütze (3) oder der Un
terarmbereich vom Handgriff (2) entfernbar oder an der
Verbindungsstelle zum Handgriff (2) abklappbar ist.
16. Gehhilfe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß die Unterarmstütze (3) oder
der Unterarmbereich an ihrem bzw. seinem freien Ende
mit einer gabelförmigen Unterarmspange (9) versehen
ist, derart, daß die Gehhilfe im gestapelten Zustand
durch ein gegenseitiges Eingreifen der Unterarmspangen
(9) gegen ein Verrutschen gesichert ist.
Priority Applications (10)
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|---|---|---|---|---|
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO1998024395A1 (de) | 1996-12-03 | 1998-06-11 | Karen Ostertag | Zur erfassung durch eine menschliche hand ausgebildeter griffkörper |
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| KR19980701978A (ko) | 1998-06-25 |
| DE59600405D1 (de) | 1998-09-10 |
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