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DE19547484A1 - Gehhilfe - Google Patents

Gehhilfe

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Publication number
DE19547484A1
DE19547484A1 DE19547484A DE19547484A DE19547484A1 DE 19547484 A1 DE19547484 A1 DE 19547484A1 DE 19547484 A DE19547484 A DE 19547484A DE 19547484 A DE19547484 A DE 19547484A DE 19547484 A1 DE19547484 A1 DE 19547484A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
walking aid
handle
aid according
rod
shaped part
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19547484A
Other languages
English (en)
Inventor
Karen Ostertag
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
OSTERTAG, KAREN, 82335 BERG, DE
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE19547484A priority Critical patent/DE19547484A1/de
Priority to US08/875,914 priority patent/US5860439A/en
Priority to DE59600405T priority patent/DE59600405D1/de
Priority to JP8523950A priority patent/JPH10513375A/ja
Priority to KR1019970705375A priority patent/KR19980701978A/ko
Priority to EP96902962A priority patent/EP0808147B1/de
Priority to PCT/EP1996/000403 priority patent/WO1996024322A1/de
Priority to DE29623546U priority patent/DE29623546U1/de
Priority to ES96902962T priority patent/ES2120283T3/es
Priority to AT96902962T priority patent/ATE169209T1/de
Publication of DE19547484A1 publication Critical patent/DE19547484A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61HPHYSICAL THERAPY APPARATUS, e.g. DEVICES FOR LOCATING OR STIMULATING REFLEX POINTS IN THE BODY; ARTIFICIAL RESPIRATION; MASSAGE; BATHING DEVICES FOR SPECIAL THERAPEUTIC OR HYGIENIC PURPOSES OR SPECIFIC PARTS OF THE BODY
    • A61H3/00Appliances for aiding patients or disabled persons to walk about
    • A61H3/02Crutches

Landscapes

  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Epidemiology (AREA)
  • Pain & Pain Management (AREA)
  • Physical Education & Sports Medicine (AREA)
  • Rehabilitation Therapy (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Animal Behavior & Ethology (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Veterinary Medicine (AREA)
  • Rehabilitation Tools (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Gehhilfe oder Krücke nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Solche Gehhilfen oder Krücken werden von vorübergehend oder dauerhaft gehbehinderten Personen genutzt.
Bekannte Gehhilfen bestehen aus einem stabförmigen Rohr, an dem in einem rechten Winkel ein Handgriff und die Spange der Unterarmstütze angebracht sind. Die Länge des stabförmigen Rohrs ist verstellbar. Am unteren Ende des Rohrs befindet sich eine sogenannte Kapsel mit einer kreisscheibenförmigen Aufsatzfläche. Für den Handgriff ist an dem stabförmigen Teil ein Rohr angeschweißt, das als Kern für einen Kunststoffgriff erforderlich ist. Verbreiteter ist die Lösung, ein Kunst­ stoffteil, das sowohl die Unterarmspange, das Unterarmstütz­ teil als auch den rechtwinklig auskragenden Handgriff als einteiliges Element auf dem Aufsetzrohr zu befestigen. Dabei sind sowohl der steile Neigungswinkel des Unterarmstützteils als auch der Winkel des Handgriffs selbst unergonomisch. Das steile Unterarmstützteil schiebt bei Belastung des glatten Handgriffs die umfassende Hand hebelartig nach vorn. Die Gehhilfe muß aktiv festgehalten werden, so daß sich schon nach kurzer Zeit Blasen an den Händen bilden, abgesehen davon, daß ältere oder schwache Patienten oft die erforderliche Kraft nicht aufbringen und vorzeitig auf regelrechte Gehgeräte angewiesen sind.
Ein weiterer Nachteil ist, daß durch die übliche Konstruktion des Unterarmstützteils samt Handgriff ein Ablegen, Anlehnen oder Anhängen der Gehhilfen nicht möglich ist. Erforderlich hierfür sind marktgängige Halterungen, die sich jedoch nur in hierfür vorgesehenen Einrichtungen befinden wie Arztpraxen, Klinikambulanzen und ähnliches. Durch die gewichtsbedingte Kopflastigkeit der Konstruktion fallen herkömmliche Krücken überdies im angelehnten Zustand leicht um. Es sind zahlreiche Bemühungen bekannt, herkömmlichen Krücken Standfestigkeit zu verleihen.
Darüber hinaus sind zwei übliche Gehhilfen vom Patienten nicht mit einer Hand zu halten, wie es beispielsweise bei vielen Verrichtungen des täglichen Bedarfs erforderlich sein kann, wenn eine Hand kurzfristig freibleiben muß; beispielsweise beim Treppensteigen, beim Waschen oder ähnlichem.
Sie sind konstruktionsbedingt auch nicht stapelbar, um sie beispielsweise platzsparend und dennoch griffbereit im Auto unterbringen zu können. Herkömmliche Krücken müssen wegen ih­ rer Wegrutschneigung auf der Rückbank abgelegt werden, was ihren Zugriff für eine behinderte Person erschwert.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Gehhilfe oder Krücke zu schaffen, die einfach aufgebaut ist und ergonomisch an die Bedürfnisse des Verwenders angepaßt ist. Ferner soll durch entsprechende Konstruktion möglich sein, ein Umfallen zu verhindern und die Gehhilfe auf kleinstem Raum stapeln zu können.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einer Gehhilfe nach Anspruch 1 gelöst.
Wenn der Handgriff zwischen der Unterarmstütze und dem stabförmigen Teil angeordnet ist, kann die Gehhilfe im wesentlichen aus einem durchgehenden Teil gebildet werden. Der stabförmige Teil befindet sich beim Laufen vor dem Handgriff, so daß der Aufsetzpunkt der Gehhilfe auf dem Boden weiter vorne ist als bei bekannten Gehhilfen. Dadurch gelangt die Gehhilfe weiter in Laufrichtung und damit in das Blickfeld des Verwenders, was ihm ein größeres Sicherheitsgefühl gibt, wobei ferner der Patient auch bei unebenen Untergründen die Krücken sicher aufsetzen kann. Die gehbehinderte Person sieht den Untergrund, auf den die Gehhilfe aufgesetzt wird. Damit verringert sich die Gefahr des Weggleitens der Gehhilfe infolge von Bodenunebenheiten oder Löchern. Der vorgezogene Aufsetzpunkt fördert dabei eine größere Schrittlänge. Eine vergrößerte Schrittlänge bewirkt einerseits ein schnelleres Vorwärtskommen der gehbehinderten Person und andererseits den psychologischen Vorteil, daß sich der Patient weniger hinfällig vorkommt, sowie bedingt dadurch sicherer agiert.
In einer konstruktiv einfachen Ausgestaltung der Erfindung ist der stabförmige Teil, der Handgriff und die Unterarm­ stütze durch ein durchgehendes Rohr miteinander verbunden. Anstelle mehrerer Teile miteinander zu verbinden, muß das Rohr lediglich entsprechend den ergonomischen Anforderungen gebogen werden. Dabei ist der Handgriff auf dem stabförmigen Teil federnd abgestützt, so daß eine stoßartige Belastung beim Aufsetzen der Gehhilfe weitgehend vermieden werden kann.
Unter ergonomischen Gesichtspunkten ist es vorteilhaft, den Handgriff im wesentlichen horizontal und die Unterarmstütze zur Vertikalen leicht nach hinten geneigt auszubilden. Durch die annähernd horizontale Ausbildung des Handgriffs kann der Verwender problemlos eine Gewichtskraft auf die Gehhilfe aufbringen. Eine leicht geneigte Unterarmstütze ermöglicht eine bessere Führung des Unterarms beim Laufen, da durch den vorgezogenen Aufsetzpunkt der Gehhilfe die Unterarme des Verwenders leicht nach vorne gewinkelt sind. Diese Haltung ermöglicht dem Verwender einen größeren Drehwinkel der Gehhilfe um den Aufsetzpunkt als dies bei einer vertikal verlaufenden Unterarmstütze zu realisieren ist.
In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist der stabförmige Teil längenverstellbar und der Handgriff weist ein nachgiebiges Material auf. Wenn das nachgiebige Material austauschbar ist, kann es für den jeweiligen Verwender optimal angepaßt werden. Der Teil des Rohrs, der den Handgriff bildet, wird dabei mit einem Überzug aus Hart- oder Moosgummi, respektive einem entsprechend verformbaren stumpfen Kunststoff mit ergonomisch ausgeformten Griffrillen versehen. Der Einsatz einer gegebenenfalls individuellen Lösung bleibt konstruktionsbedingt offen.
Eine optimale ergonomische Anpassung an die gehbehinderte Person läßt sich ferner durch eine längenverstellbare Unter­ armstütze herstellen, deren Winkel zum Handgriff einstellbar ist. Neben ergonomischen Gesichtspunkten sprechen auch hygie­ nische Gesichtspunkte für eine Austauschbarkeit der mit dem Verwender in Kontakt kommenden Teile.
Für den Transport der Gehhilfen ist es von Vorteil, wenn diese stapelbar sind oder wenn die Unterarmstützen entfernbar oder abklappbar sind. Nach der Entfernung der Unterarmstütze kann die Gehhilfe auch als Spazierstock eingesetzt werden.
Ferner ist eine Konstruktion aus zwei Teilen vorteilhaft, wo­ bei der Unterarmbereich sowie der Handgriff aus Kunststoff, einteilig geformt ist. Diese Vorrichtung wird auf das höhen­ verstellbare Aufsetzrohr montiert.
Es ergeben sich aus dieser Konstruktion zwei Winkel, deren einer den Ansatz des Unterarmstücks zum Handgriff beschreibt, während der zweite Winkel sich aus dem Ansatz des Handgriffs auf das lotrechte Stützrohr ergibt. Als ergonomisch vorteil­ haft erweisen sich Winkel von 105 und 70 Grad, so daß sich zum einen die Armspange beim Laufen nicht vom Unterarm löst und zum andern die umfassende Hand nicht auf dem Griff rut­ schen kann, sie insbesondere nicht nach vorn gehebelt wird. Abweichungen von diesen Winkeln sind möglich und gegebenen­ falls abhängig vom Krankheitsbild des Patienten (z. B. Rheuma­ tismus). In derartigen Fällen ist eine individuelle Winkel­ neigung generell möglich.
Die erfindungsgemäße Form der Gehhilfe gestattet ihren Ein­ satz auch als Enterhaken. Sie kann an Tische, Stühle, Schränke oder auch über den angewinkelten Unterarm gehängt werden, wie es beispielsweise beim Treppensteigen erforder­ lich ist, um sich mit der nun freibleibenden Hand am Geländer festhalten zu können. Die erfindungsgemäße Gehhilfe dient insbesondere an einem üblichen Kleiderschrank mit Flügeltüren als absolut sichere Halterung beim ihrem Anhängen an dessen First, so daß die zweite Gehhilfe an den Schlüssel oder den Knopf einer Schranktür gehängt werden kann. Solcherart gesi­ chert kann sich ein Patient in seinen Schrank neigen und selbst bedienen. Beim Schließen des Schrankes befindet sich die eine Gehhilfe griffbereit am Schrankschlüssel, respektive Türknopf, so daß er, mit dieser gestützt, die an den First gehängte Gehhilfe zu sich heruntergleiten lassen kann. Insbe­ sondere Hüft-, Rücken- und Rheumapatienten benötigen andern­ falls eine Pflegeperson für die Verrichtung des Ankleidens, da insbesondere geöffnete Schranktüren bei Verwendung übli­ cher Gehhilfen weder ein Sichern des eigenen Körpers noch die griffbereite Ablage der Gehhilfen ermöglichen. Das gleiche gilt für die Verrichtungen im Bad und in der Küche, wobei die Gehhilfe an das Waschbecken, an die Heizung oder an ein Fenster etc. gehängt wird.
Der aus stumpfem Material bestehende Handgriff sowie die gleichfalls stumpfe Krückenkapsel an ihrem unteren Ende ver­ hindert sowohl ein Verrutschen der abgehängten Gehhilfe als auch Beschädigungen an den Möbeln, respektive Gegenständen, an denen sie abgehängt wird.
Die Aufsetzkappe, die sogenannte Krückenkapsel besteht vor­ zugsweise aus Hartgummi oder einem äquivalenten Kunststoff. Ihr großflächiger Aufsatz mit einem Durchmesser von etwa 4,5 cm in Ruhestellung vergrößert sich bei Belastung in Abhängig­ keit vom Körpergewicht. Das bietet den Vorteil gegenüber her­ kömmlichen Krückenkapseln, ein Abrutschen auch auf Marmor oder Parkett sicher zu verhindern. Der Patient bewegt sich überdies mit seiner Gehhilfe erschütterungsfrei und damit in postoperativer Situation oder bei Rheumatismus schmerzfrei im Sinne eines abrollenden Fußes fort.
Die erfindungsgemäße Form der Gehhilfe macht diese stapelbar. Während herkömmliche Gehhilfen konstruktionsbedingt verrut­ schen, sie sich insbesondere nicht schlank zusammenfügen las­ sen, ist die erfindungsgemäße Form der Gehhilfe prädestiniert für ihre Stapelbarkeit. Das ermöglicht, ein Paar Gehhilfen beispielsweise auch im Auto griffbereit auf dem Getriebetun­ nel ablegen zu können. Für einen längeren Verbleib lassen sich die Gehhilfen mit einem kleinen Gurt, einer Spange oder einem Clip miteinander verbinden, so daß ein Verlegen einer einzelnen Gehhilfe verhindert wird. Diese Stapelbarkeit birgt des weiteren Vorteile für ihren Transport, beispielsweise auch im Flugzeug sowie gegebenenfalls als platzsparende Mas­ sensendung in Krisengebiete.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet. Die Erfindung wird nach­ folgend anhand der beigefügten Figuren näher beschrieben. Darin zeigen:
Fig. 1 ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Geh­ hilfe, und
Fig. 2 zwei aufeinandergestapelte Gehhilfen nach der Fig. 1.
Fig. 1 zeigt eine Gehhilfe mit einem stabförmigen Teil l, ei­ nem Handgriff 2 und einer Unterarmstütze 3 bzw. einem Unterarmbereich. Als Basiselement für den stabförmigen Teil 1, den Handgriff 2 und die Unterarmstütze 3 bzw. den Unterarmbereich ist ein durchgehendes Rohr 4 aus einer Aluminiumlegierung vorgesehen. Der Winkel zwischen dem stabförmigen Teil 1 und dem Handgriff 2 beträgt 70° und der Winkel zwischen dem Handgriff 2 und der Unterarmstütze 3 105°.
Der stabförmige Teil 1 ist mittels in dem Rohr vorgesehenen in einer Reihe angeordneten Löchern 7 und einer Schnappein­ richtung 6 längenverstellbar. Die Schnappeinrichtung 6 ist dabei an einem Innenrohr 10 vorgesehen, das innerhalb des Rohres 4 zur Rohrachse verschoben werden kann. An dem Ende des Innenrohres 10 ist ein Gummifuß 5 aufgesteckt. Der Durch­ messer an der unteren Seite des Gummifußes 5 ist mehr als doppelt so groß als der Durchmesser des Innenrohres 10. Der Rand an der Unterseite des Gummifußes 5 ist so gestaltet, daß ein Abrollen der Gehhilfe um den Aufsetzpunkt ermöglicht wird. An der Unterseite des Gummifußes 5 befindet sich ein rutschfestes Profil. Ferner ist an der Rückseite der Gehhilfe ein nicht dargestelltes Rücklicht angeordnet, das beim Auf­ setzen der Gehhilfe auf den Boden blinkt. Dabei ist in dem Gummifuß 5 auch eine nicht dargestellte Aufnahme für eine Batterie vorgesehen.
Der Handgriff 2 weist ein auf das Rohr 4 aufgebrachtes nach­ giebiges Material 8 auf. Das als Moosgummi ausgebildete nach­ giebige Material 8 besitzt an der Unterseite Griffmulden. Zum Auswechseln des nachgiebigen Materials 8 ist ein Schlitz vor­ gesehen, der für den Einsatz der Gehhilfe verklebt ist. Es ist auch möglich, das nachgiebige Material 8 auf das durchge­ hende Rohr 4 aufzuschieben.
Die Unterarmstütze 3 weist an ihrem Ende einen aus Kunststoff bestehenden Führungsarm 9 auf. Der Führungsarm 9 ist auf das durchgehende Rohr 4 aufgesteckt und kann daher ausgewechselt werden.
Wie aus Fig. 2 ersichtlich ist, können durch die Ausgestal­ tung der Gehhilfen diese übereinander gestapelt werden. Hierzu greift jeweils die Unterarmspange 9 der unteren Geh­ hilfe in den Unterarmspange 9 der darüberliegenden Gehhilfe. Im gestapelten Zustand grenzt das nachgiebige Material 8 der Handgriffe 2 und eventuell die beiden Gummifüße 5 aneinander, so daß eine Beschädigung der Gehhilfen verhindert werden kann.
In einem weiteren nicht dargestellten Ausführungsbeispiel der Erfindung besteht das Rohr aus Kunststoff und endet an seinem einem Ende mit dem Handgriff. Die Unterarmstütze wird durch ein weiteres Kunststoffrohr mit einer integrierten Unterarm­ spange gebildet. Die Unterarmstütze kann dabei in das Rohr des Handgriffs eingeschoben werden. Im eingeschobenen Zustand kann der Winkel zwischen dem Handgriff und der Unterarmstütze durch geeignete Mittel eingestellt werden. Es ist auch mög­ lich, die Unterarmstütze komplett nach unten zu klappen. An der Rückseite der Unterarmstütze bzw. des Unterarmbereichs befinden sich Reflektoren zur besseren Wahrnehmbarkeit der Gehhilfen.

Claims (16)

1. Gehhilfe oder Krücke mit einem stabförmigen Teil (1), einem zum stabförmigen Teil (1) in einem Winkel ange­ ordneten Handgriff (2) und einer Unterarmstütze (3), dadurch gekennzeichnet, daß der Handgriff (2) mit sei­ nem einen Ende an der Unterarmstütze (3) und mit seinem anderen Ende an dem stabförmigen Teil (1) angeordnet ist.
2. Gehhilfe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der stabförmige Teil (1), der Handgriff (2) und die Un­ terarmstütze (3) durch ein durchgehendes Rohr (4) mit­ einander verbunden sind.
3. Gehhilfe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich­ net, daß der stabförmige Teil (1) zum Boden vertikal ausgerichtet ist, der Handgriff (2) sich im wesentli­ chen horizontal erstreckt und die Unterarmstütze (3) zur Vertikalen weg von dem stabförmigen Teil (1) leicht geneigt ist.
4. Gehhilfe nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Handgriff (2) ausgehend von dem ver­ tikalen stabförmigen Teil (1) um 20° von der Horizonta­ len nach unten geneigt ist und die Unterarmstütze (3) zur Vertikalen um 15° nach hinten geneigt ist.
5. Gehhilfe nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das durchgehende Rohr (4) aus einer Alu­ miniumlegierung besteht.
6. Gehhilfe nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das durchgehende Rohr (4) aus Kunststoff besteht.
7. Gehhilfe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß der stabförmige Teil (1) an dem dem Handgriff (2) entgegengesetzten Ende einen Gum­ mifuß (5) aufweist.
8. Gehhilfe nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchmesser des Gummifußes (5) größer als der Durchmesser des stabförmigen Teils (1) ist und der Gum­ mifuß (5) einen nach oben abgerundeten Rand besitzt.
9. Gehhilfe nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeich­ net, daß der Gummifuß (5) an seiner Unterseite ein Pro­ fil aufweist.
10. Gehhilfe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß der stabförmige Teil (1) län­ genverstellbar ist.
11. Gehhilfe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß der Handgriff (2) ein nach­ giebiges Material (8) aufweist.
12. Gehhilfe nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das nachgiebige Material (8) austauschbar ist.
13. Gehhilfe nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeich­ net, daß das nachgiebige Material (8) um das durchge­ hende Rohr (4) angeordnet ist.
14. Gehhilfe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß die Unterarmstütze (3) oder der Unterarmbereich längenverstellbar ist.
15. Gehhilfe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterarmstütze (3) oder der Un­ terarmbereich vom Handgriff (2) entfernbar oder an der Verbindungsstelle zum Handgriff (2) abklappbar ist.
16. Gehhilfe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß die Unterarmstütze (3) oder der Unterarmbereich an ihrem bzw. seinem freien Ende mit einer gabelförmigen Unterarmspange (9) versehen ist, derart, daß die Gehhilfe im gestapelten Zustand durch ein gegenseitiges Eingreifen der Unterarmspangen (9) gegen ein Verrutschen gesichert ist.
DE19547484A 1995-02-09 1995-12-19 Gehhilfe Withdrawn DE19547484A1 (de)

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WO1998024395A1 (de) 1996-12-03 1998-06-11 Karen Ostertag Zur erfassung durch eine menschliche hand ausgebildeter griffkörper

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