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Die
Erfindung bezieht sich auf den Aufbau von Verkaufsständen, wie
sie für
den Markt-, Messe- und Straßenverkauf
benötigt
werden, d. h. sie betrifft ein Befestigungs- und Aufhängesystem
für die
genannten Stände.
Ganz besonders bezieht sich die vorliegende Erfindung auf Spannverschlüsse, die
für den
Aufbau solcher Markt-, Messe- und Straßenverkaufsstände verwendet
werden. Bei Verkaufsständen
ist der Verkauf mit Schirmen, Verkaufs-Anhängern und Mobilen einbezogen.
Das Befestigungs- und Aufhängesystem
mit den Spannverschlüssen
ist außerdem
nicht auf die Verwendung beim Aufbau von Markt-, Messe- und Straßenverkaufsständen beschränkt, sondern
kann genauso für
Verkaufsstände in überdachten
Räumen
verwendet werden.
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Um
die genannten Verkaufsstände
in Benutzung nehmen zu können,
sind sie zunächst
aufzubauen. Im folgenden wird im besonderen und beispielhaft auf
den Aufbau von Verkaufsständen
eingegangen, wie sie auf Märkten
benötigt
werden. Die Erläuterungen
sind grundsätzlich
auch auf die weiteren genannten Verkaufsstände übertragbar.
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Zum
Aufbau solcher Marktverkaufsstände werden
eine erhebliche Anzahl verschiedenartiger Stangen benötigt. Dazu
gehören
Stütz-,
Spann-, Schirm-Montur- und
Maststangen sowie Verbindungsstangen bzw. -streben. Auch die Klappen,
Platten und Wände
von Verkaufswagen und Anhängern können in
den Aufbau miteinbezogen werden. Zunächst wird mit den Mast-, Schirm-Montur-,
Stütz- und
Spannstangen ein mittels Planen überdachter Stell-
und Aushängeraum
geschaffen, um die jeweiligen Waren, z. B. Bekleidungsstücke, zu
präsentieren und
sie so vor Witterungseinflüssen,
wie Sonne und Regen, zu schützen.
Im First sorgen Distanz- und Längsspanner
für die
notwendige Stabilität.
In die Stütz-
und auch in die Maststangen werden Verbindungsstreben eingehängt, welche
ihrerseits z. B. Kleiderbügel-Hängeleisten
für die
Waren, wie Bekleidungsstücke,
aufzunehmen haben. Es ist grundsätzlich
zwischen zwei Aufhängesystemen
zu unterscheiden, da die Verbindungsstangen- bzw. -streben als Rund-
oder als Vierkantrohre ausgebildet sein können. Diese Verbindungsstangen-Systeme
sind im Stand der Technik untereinander nicht kompatibel.
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Die
Verbindung der Stangen untereinander muß in zuverlässiger Weise sicher und stabil
sein, um zu gewährleisten,
daß die
Aufbauten gegebenenfalls auch einen Sturm überstehen, sonstigen Vibrationen
und hohen Zugbelastungen von bis zu 10.000 N standhalten, und bei
extremen Umwelteinflüssen, wie
Schmutz und Öl,
zuverlässig
sind. Es sind daher insbesondere bei den Stützstangen Verbindungen zu den
Schirm-Monturstangen bekannt, die Schellen zur sicheren Befestigung
aufweisen.
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Ein
solches System hat den Nachteil, daß beim Aufbau der Markt-, Messe-
und Straßenverkaufsständen ein
erheblicher Zeitverlust durch Schraubarbeiten, z. B. beim Anbringen
von Schellen der Stützstangen
an den Schirm-Monturstangen zu verzeichnen ist. Außerdem ist
für dieses
Montieren eine Leiter erforderlich, da die Schirm-Monturstangen
naturgemäß im oberen
Bereich des Standes angebracht sind.
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Davon
ausgehend lag der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein
Befestigungs- und Aufhängesystem
für Markt-,
Messe- und Straßenverkaufsstände bereitzustellen,
bei dem eine schnelle, einfache und trotz der rauen Betriebsbedingungen
sichere Verbindung der Stangen ermöglicht wird, und die sowohl
für Rund-
als auch für
Vierkantrohr-Systeme gleichermaßen
geeignet ist.
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Gelöst wird
diese Aufgabe durch die Verwendung von Drehspannschnellverschlüssen für die Befestigung
und/oder Verbindung von Stangen von Markt-, Messe- oder Straßenverkaufsständen mit weiteren
Stangen, einer Wand, Klappe oder Platte der Markt-, Messe- oder
Straßenverkaufsstände. Dabei
weist der fertige Drehspannschnellverschluß ein Einsteckteil und ein
Einführungsteil
auf, und das Einsteckteil selbst weist wieder einen Bolzen auf,
der einen Querstift trägt.
Das Einführungsteil
ist mit einer Nockenbahn versehen, so daß durch Gleiten des Querstiftes
des Bolzens des Einsteckteils über
die Nockenbahn und nachfolgendem Einrasten eine formschlüssige Verbindung
gebildet ist. Eine für
das Befestigungs- und Aufhängesystem
des Markt-, Messe- oder Straßenverkaufsstands
benötigte
Stange weist an zumindest einem ihrer Enden das Einsteckteil auf
und wirkt mit dem an einer weiteren Stange, Wand, Klappe oder Platte
des Markt-, Messe- oder Straßenverkaufsstandes
an beliebiger Stelle angebrachten Einführungsteil zusammen.
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Die
erfindungsgemäß verwendeten
Drehspannschnellverschlüsse
werden auch allgemein Spannverschlüsse genannt. Ebenso ist die
Bezeichnung als Steckspannverschluß gebräuchlich. Im Rahmen der vorliegenden
Erfindung werden unter dem Begriff Drehspannschnellverschluß genauso Steckspannverschlüsse verstanden
und miteinbezogen.
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Bevorzugt
weist das Einsteckteil des Drehspannschnellverschlusses eine Gummi-,
Druckfeder- oder Tellerfeder-Lagerung auf. D. h. die Stütz- oder Spannstangen,
welche üblicherweise
für ein
solches Befestigungs- und Aufhängesystem
benötigt
werden, können
wahlweise mit einer Teller-, Gummi- oder Druckfeder ausgestattet
sein.
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Das
Anbringen eines solchen Drehspannschnellverschlusses bei Stangen
von Markt-, Messe- oder Straßenverkaufsständen hat
erhebliche Vorteile gegenüber der
herkömmlichen
Befestigung der Stangen solcher Verkaufsstände. Dabei ist das Einsteckteil
des Drehspannschnellverschlusses mittels einer Einsteckbuchse mit
der jeweiligen Stange verbunden. Von den Stangen, die ein solcher
Verkaufsstand für
seinen Aufbau benötigt,
kommen hierfür
besonders Stütz-,
Spann- oder Verbindungsstangen in Frage. Verbindungsstangen werden
auch als Verbindungsstreben bezeichnet, so daß auch Verbindungsstreben hier
miteinbezogen sind.
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Vorteilhaft
ist, daß z.
B. beim Anbringen der Stützstangen
an den Schirm-Monturstangen
keine Leiter mehr benötigt
wird. Die Stützstange
kann einfach in die Hand genommen und in das Einführungsteil
der weiteren Stange, hier beispielsweise der Schirm-Monturstange
eingeführt
und durch eine Viertel-Umdrehung,
d. h. eine Drehung um 90°,
eingerastet werden. Das Abmontieren der Stützstange ist in der gleichen
einfachen Weise durch entgegengesetztes Drehen um 90° möglich.
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Dadurch
entfällt
das lästige
Anschrauben von Schellen, welche die Stützstangen im Stand der Technik
häufig
aufweisen und mit denen sie an den Schirm-Monturstangen befestigt werden, sowohl beim
Auf- als auch beim Abbau des Verkaufsstandes.
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Da
das Einsteckteil eine Gummi-, Druckfeder- oder Tellerfeder-Lagerung
aufweist, ist die jeweilige Stange, bevorzugt die Stützstange,
seitlich beweglich gelagert. Diese seitliche Beweglichkeit ist wichtig,
damit der Verkaufsstand Wind- und
Wettereinflüssen
standhalten kann. Insbesondere bei Sturm wirken auf den Verkaufsstand
enorme seitliche Kräfte.
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Bei
einem solchen Befestigungs- und Aufhängesystem von Markt-, Messe-
und Verkaufsständen
werden nicht nur Stangen untereinander verbunden. Daher kann das
Einführungsteil
des erfindungsgemäßen Drehspannschnellverschlusses
nicht nur an einer weiteren Stange, sondern auch an einer Wand,
Klappe oder Platte eines Verkaufsanhängers oder -Mobils angebracht
sein.
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Besonders
zu erwähnen
ist die allgemeine Eignung des erfindungsgemäßen Drehspannschnellverschlusses
für den
Aufbau von Verkaufsständen
aller An. Die Drehspannschnellverschlüsse sind daher nicht auf die
Verwendung beim Aufbau von Markt-, Messe- und Straßenverkaufsständen beschränkt, sondern
können
genauso für
Verkaufsstände
in überdachten
Räumen,
wie beispielsweise Kaufhäusern, eingesetzt
werden.
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Außerdem kann
der erfindungsgemäße Drehspannschnellverschluß auch für Zelte
und Caravan-Vordächer
eingesetzt werden. Bei den Zelten sind insbesondere Veranstaltungs-
und Partyzelte zu erwähnen.
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Im
folgenden soll die Erfindung anhand von in der Zeichnung näher dargestellten
Ausführungsbeispielen
erläutert
werden.
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Es
zeigen:
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1a:
eine schematische, teilweise geschnittene und unvollständig dargestellte
Ansicht einer Stange mit einem Einsteckteil eines erfindungsgemäßen Drehspannschnellverschlusses
mit Tellerfeder,
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1b:
eine weitere Ansicht, wie in 1a beschrieben,
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1c:
eine schematische, teilweise geschnittene und unvollständig dargestellte
Ansicht einer Stange mit einem Einsteckteil eines erfindungsgemäßen Drehspannschnellverschlusses
mit Gummifeder,
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1d:
eine schematische, teilweise geschnittene und unvollständig dargestellte
Ansicht einer Stange mit einem Einsteckteil eines erfindungsgemäßen Drehspannschnellverschlusses
mit Druckfeder,
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1e:
eine weitere Ansicht, wie in 1d beschrieben,
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2:
eine schematische, geschnittene und unvollständig dargestellte Ansicht des
Einführungsteils
eines erfindungsgemäßen Drehspannschnellverschlusses
an einer Schirm-Monturstange,
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3:
eine Ansicht einer Stützstange,
die das erfindungsgemäße Einsteckteil
aufweist, und
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4:
eine Ansicht einer Stützstange,
die das erfindungsgemäße Einsteckteil
und eine Steckhalterung für
eine Verbindungsstange aufweist.
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In
den 1a, b ist jeweils eine Stange, beispielhaft
eine Stützstange 1,
dargestellt, wie sie zum Aufbau von Markt-, Messe- und Straßenverkaufsständen benötigt wird,
welche das insgesamt mit 3 bezeichnete Einsteckteil eines
erfindungsgemäßen Drehspannschnellverschlusses
aufweist. Solche Stangen können
Stütz-,
Spann oder Verbindungsstangen sein, die wiederum als Rund-, Oval- und/oder
Vierkantrohrsysteme verwendet werden können. Das Einsteckteil 3 kann
mit der Stange 1 verschweißt oder verschraubt sein. Für die Schraubverbindung
gibt es mehrere Möglichkeiten.
In 1b ist das Einsteckteil 3 mittels eines
Spreizdübels,
der beispielsweise aus Messing gefertigt ist, in einer Einsteckbuchse 5 mit
Kunststoffgewinde, z. B. aus Polyamid, gehalten. Es kann aber auch
eine Gewinderohrbuchse, bzw. eine Einsteckbuchse 5 mit
eingelegter Mutter verwendet werden. Grundsätzlich sind Einsteckbuchsen 5 mit
verschiedenartigen, als solches im Stand der Technik bekannten Ankern
dazu geeignet, das Einsteckteil 3 in der Stange zu halten.
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An
die Einsteckbuchse 5 schließt sich in der in den 1a,
b dargestellten Ausführungsform
des Einsteckteils 3 des erfindungsgemäßen Drehspannschnellverschlusses
eine Tellerfeder 7 an. Diese Tellerfeder 7 sorgt
dafür,
daß die
Stange, besonders dann, wenn sie eine Stützstange 1 ist, nach
dem Anbringen an einer hier nicht näher dargestellten Schirm-Monturstange
des Verkaufsstandes ein ausreichendes Spiel hat, das ihr seitliche
Bewegungen erlaubt, wenn Wind oder ein Sturm und allgemein Vibrationen
an dem Verkaufsstand angreifen. Von dieser flexiblen Lagerung ragt
dann jeweils ein Bolzen 9 auf, der an seinem oberen, von
der Lagerung wegweisenden Ende einen Querstift 11 aufweist.
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In
den 1c und 1d, e ist
jeweils noch eine weitere Ausgestaltung des an einer Stange 101, 201 angebrachten
Einsteckteils 103, 203 des erfindungsgemäßen Drehspannschnellverschlusses dargestellt.
Dabei werden jeweils solche Bestandteile, die der ersten Ausführungsform
entsprechen, mit denselben, jedoch um hundert bzw. zweihundert erweiterten
Bezugsziffern versehen. Es wird jeweils nur auf die Unterschiede
zu der ersten Ausführungsform eingegangen.
Das nicht extra dargestellte Einführungsteil 13 ist
genauso ausgebildet, wie in Hinblick auf die erste Ausführungsform
des Drehspannschnellverschlusses bereits beschrieben.
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1c zeigt
einen Drehspannschnellverschluß,
der anstelle einer Tellerfeder 7 eine Gummilagerung 107 aus
Hartgummi, beispielsweise eine Schwinggummi-Lagerung, aufweist und in den 1e, f ist ein Drehspannschnellverschluß dargestellt,
der als Druckfederverschluß funktioniert.
Dort ist die Tellerfeder 7 durch eine Spiralfeder 207 ersetzt.
Als Druckfeder kann auch eine Schraubenfeder eingesetzt werden.
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Die
vorgenannten Schnellverschlüsse
sind sehr stabil und können
Zugbelastungen von bis zu 10.000 N aushalten.
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In 2 ist
das für
die Bildung des fertigen Drehspannschnellverschlusses notwendige
Gegenstück
zu dem Einsteckteil 3 dargestellt, das als Einführungsteil 13 bezeichnet
ist. Dieses Einführungsteil 13 besteht
aus einer Nockenbahn 15, die mit einer Anschraubplatte 17 versehen
ist. Die Nockenbahn 15 wird in die Stange, Wand, Klappe
oder Platte versenkt, mit der eine Verbindung hergestellt werden soll.
In 2 ist hierfür
als Beispiel eine Schirm-Monturstange 19 vorgesehen. Die
Nockenbahn 15 wird in einfacher Weise dadurch in die Schirm-Monturstange 19,
bzw. eine andere Stange, Wand, Klappe oder Platte versenkt, indem
eine ausreichend große
Bohrung angefertigt wird. Dann wird die Anschraubplatte 17 über entsprechend
vorgesehene kleinere Bohrungen mit der Schirm-Monturstange 19 oder
einer sonstigen Stange, Wand, Klappe oder Platte verschraubt oder
an diese genietet.
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Als
Stangensystem, welches das Einführungsteil 13 aufweisen
kann, ist jedes geeignet, das für
den Aufbau solcher Markt-, Messe- oder Verkaufsstände verwen det
wird. Hier sind grundsätzlich Rund-
und Ovalrohre sowie Vierkantrohre zu nennen. Bei den Platten sind
Sandwichplatten besonders hervorzuheben, die an den Verkaufsanhängern angetroffen
werden. Wände
und Klappen werden ebenfalls zur Bildung der Verkaufsstände miteinbezogen, wenn
Verkaufsanhänger
oder Mobile, d. h. mobile Verkaufswagen, einen Teil des Verkaufsstandes
ausmachen.
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Die
Bildung des Schnellverschlusses wird exemplarisch am Beispiel der
Verbindung einer Stützstange 1, 101, 201 mit
einer Schirm-Monturstange 19 näher beschrieben. Dazu wird
die Stützstange 1, 101, 201 in
die Hand genommen und oben in das Einführungsteil 13 an der
Schirm-Monturstange 19 eingeführt, ohne daß es wie
im Stand der Technik hierfür
einer Leiter bedarf. Die Stützstange 1, 101, 201 wird
nun unter leichtem axialen Druck um 90° gedreht. Hierbei gleitet der
Querstift 11, 111, 211 des Bolzens 9, 109, 209 über die
Nockenbahn 15 des Einführungsteils 13,
greift in dessen Rasten ein und bewirkt damit eine formschlüssige Verbindung.
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Um
den Drehspannschnellverschluß wieder zu öffnen, wird
eine Drehung um 90° in
die entgegengesetzte Richtung durchgeführt, wobei der Querstift 11, 111, 211 des
Bolzens 9, 109, 209 durch den Druck der
sich entspannenden Tellerfedern 7, 107, 207 aus
dem Einführungsteil 13 herausgedrückt und der
Drehspannschnellverschluß dadurch
entriegelt wird.
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3 zeigt
eine Stützstange 1, 101, 201 die ein
erfindungsgemäßes Einsteckteil 3, 103, 203 aufweist
und in 4 ist dieselbe Stützstange 1, 101, 201 gezeigt,
die zusätzlich
eine Steckhalterung aufweist. Bei dieser Steckhalterung ist ein
Grundkörper 21 vorhanden,
der als Vierkant-Rohrabschnitt ausgebildet ist. Der Grundkörper 21 weist
an einer seiner Seitenflächen 23 eine
Bohrung zur Aufnahme einer Flügelmutter 25 auf,
die zur Befestigung der Steckhalterung an der Stützstange 1, 101, 201 dient.
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An
einer weiteren Seitenfläche 27,
nicht notwendigerweise benachbart zu der die Bohrung bzw. die Flügelmutter 25 aufweisenden
Seitenfläche 23 des
Grundkör pers 21,
befindet sich eine Bodenplatte 29 der Halterung, von der
ein Halteelement 31 aufragt, das vorzugsweise die Form
eines Zapfens aufweist. Die Bodenplatte 29 kann mit dem
Grundkörper 21 der
Steckhalterung verschweißt
oder einstückig mit
diesem ausgebildet sein.
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Eine
solche Steckhalterung wird an der Stützstange 1, 101, 201 für die Aufnahme
einer Verbindungsstange bzw. -strebe verwendet. Die Verbindungsstange
weist dann entsprechend eine Bohrung auf, in die das Halteelement 31 der
Steckhalterung eingreift. Anstelle der Steckhalterung kann auch
nur die Bodenplatte 29, die das Halteelement 31 aufweist,
mit der Stützstange 1 verschweißt sein
oder die Bodenplatte 29 kann noch eine Seitenplatte aufweisen, über welche
die Bodenplatte 29 mit der Stützstange 1, 101, 201 verbunden
ist.