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Die Erfindung bezieht sich auf den Aufbau von Verkaufsständen, wie sie für den
Markt-, Messe- und Straßenverkauf benötigt werden, d. h. sie betrifft ein
Befestigungs- und Aufhängesystem für die genannten Stände. Ganz besonders bezieht
sich die vorliegende Erfindung auf Spannverschlüsse, die für den Aufbau solcher
Markt-, Messe- und Straßenverkaufsstände verwendet werden. Bei
Verkaufsständen ist der Verkauf mit Schirmen, Verkaufs-Anhängern und Mobilen einbezogen.
Das Befestigungs- und Aufhängesystem mit den Spannverschlüssen ist außerdem
nicht auf die Verwendung beim Aufbau von Markt-, Messe- und
Straßenverkaufsständen beschränkt, sondern kann genauso für Verkaufsstände in überdachten
Räumen verwendet werden.
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Um die genannten Verkaufsstände in Benutzung nehmen zu können, sind sie
zunächst aufzubauen. Im folgenden wird im besonderen und beispielhaft auf den
Aufbau von Verkaufsständen eingegangen, wie sie auf Märkten benötigt werden.
Die Erläuterungen sind grundsätzlich auch auf die weiteren genannten
Verkaufsstände übertragbar.
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Zum Aufbau solcher Marktverkaufsstände werden eine erhebliche Anzahl
verschiedenartiger Stangen benötigt. Dazu gehören Stütz-, Spann-, Schirm-Montur-
und Maststangen sowie Verbindungsstangen bzw. -streben. Auch die Klappen,
Platten und Wände von Verkaufswagen und -Anhängern können in den Aufbau
miteinbezogen werden. Zunächst wird mit den Mast-, Schirm-Montur-, Stütz- und
Spannstangen ein mittels Planen überdachter Stell- und Aufhängeraum
geschaffen, um die jeweiligen Waren, z. B. Bekleidungsstücke, zu präsentieren und sie so
vor Witterungseinflüssen, wie Sonne und Regen, zu schützen. Im First sorgen
Distanz- und Längsspanner für die notwendige Stabilität. In die Stütz- und auch in
die Maststangen werden Verbindungsstreben eingehängt, welche ihrerseits z. B.
Kleiderbügel-Hängeleisten für die Waren, wie Bekleidungsstücke, aufzunehmen
haben. Es ist grundsätzlich zwischen zwei Aufhängesystemen zu unterscheiden,
da die Verbindungsstangen- bzw. -streben als Rund- oder als Vierkantrohre
ausgebildet sein können. Diese Verbindungsstangen-Systeme sind im Stand der
Technik untereinander nicht kompatibel.
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Die Verbindung der Stangen untereinander muß in zuverlässiger Weise sicher und
stabil sein, um zu gewährleisten, daß die Aufbauten gegebenenfalls auch einen
Sturm überstehen, sonstigen Vibrationen und hohen Zugbelastungen von bis zu
10.000 N standhalten, und bei extremen Umwelteinflüssen, wie Schmutz und Öl,
zuverlässig sind. Es sind daher insbesondere bei den Stützstangen Verbindungen
zu den Schirm-Monturstangen bekannt, die Schellen zur sicheren Befestigung
aufweisen.
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Ein solches System hat den Nachteil, daß beim Aufbau der Markt-, Messe- und
Straßenverkaufsständen ein erheblicher Zeitverlust durch Schraubarbeiten, z. B.
beim Anbringen von Schellen der Stützstangen an den Schirm-Monturstangen zu
verzeichnen ist. Außerdem ist für dieses Montieren eine Leiter erforderlich, da die
Schirm-Monturstangen naturgemäß im oberen Bereich des Standes angebracht
sind.
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Davon ausgehend lag der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein
Befestigungs- und Aufhängesystem für Markt-, Messe- und Straßenverkaufsstände
bereitzustellen, bei dem eine schnelle, einfache und trotz der rauen
Betriebsbedingungen sichere Verbindung der Stangen ermöglicht wird, und die sowohl für
Rund- als auch für Vierkantrohr-Systeme gleichermaßen geeignet ist.
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Gelöst wird diese Aufgabe durch die Verwendung von
Drehspannschnellverschlüssen für die Befestigung und/oder Verbindung von Stangen von Markt-,
Messe- oder Straßenverkaufsständen mit weiteren Stangen, einer Wand, Klappe
oder Platte der Markt-, Messe- oder Straßenverkaufsstände. Dabei weist der
fertige Drehspannschnellverschluß ein Einsteckteil und ein Einführungsteil auf, und
das Einsteckteil selbst weist wieder einen Bolzen auf, der einen Querstift trägt.
Das Einführungsteil ist mit einer Nockenbahn versehen, so daß durch Gleiten des
Querstiftes des Bolzens des Einsteckteils über die Nockenbahn und
nachfolgendem Einrasten eine formschlüssige Verbindung gebildet ist. Eine für das
Befestigungs- und Aufhängesystem des Markt-, Messe- oder Straßenverkaufsstands
benötigte Stange weist an zumindest einem ihrer Enden das Einsteckteil auf und
wirkt mit dem an einer weiteren Stange, Wand, Klappe oder Platte des Markt-,
Messe- oder Straßenverkaufsstandes an beliebiger Stelle angebrachten Einführungsteil zusammen.
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Die erfindungsgemäß verwendeten Drehspannschnellverschlüsse werden auch
allgemein Spannverschlüsse genannt. Ebenso ist die Bezeichnung als
Steckspannverschluß gebräuchlich. Im Rahmen der vorliegenden Erfindung werden unter
dem Begriff Drehspannschnellverschluß genauso Steckspannverschlüsse
verstanden und miteinbezogen.
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Bevorzugt weist das Einsteckteil des Drehspannschnellverschlusses eine Gummi-,
Druckfeder- oder Tellerfeder-Lagerung auf. D. h. die Stütz- oder Spannstangen,
welche üblicherweise für ein solches Befestigungs- und Aufhängesystem benötigt
werden, können wahlweise mit einer Teller-, Gummi- oder Druckfeder
ausgestattet sein.
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Das Anbringen eines solchen Drehspannschnellverschlusses bei Stangen von
Markt-, Messe- oder Straßenverkaufsständen hat erhebliche Vorteile gegenüber
der herkömmlichen Befestigung der Stangen solcher Verkaufsstände. Dabei ist
das Einsteckteil des Drehspannschnellverschlusses mittels einer Einsteckbuchse
mit der jeweiligen Stange verbunden. Von den Stangen, die ein solcher
Verkaufsstand für seinen Aufbau benötigt, kommen hierfür besonders Stütz-, Spann- oder
Verbindungsstangen in Frage. Verbindungsstangen werden auch als
Verbindungsstreben bezeichnet, so daß auch Verbindungsstreben hier miteinbezogen sind.
Vorteilhaft ist, daß z. B. beim Anbringen der Stützstangen an den Schirm-
Monturstangen keine Leiter mehr benötigt wird. Die Stützstange kann einfach in
die Hand genommen und in das Einführungsteil der weiteren Stange, hier
beispielsweise der Schirm-Monturstange eingeführt und durch eine Viertel-
Umdrehung, d. h. eine Drehung um 90°, eingerastet werden. Das Abmontieren der
Stützstange ist in der gleichen einfachen Weise durch entgegengesetztes Drehen
um 90° möglich.
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Dadurch entfällt das lästige Anschrauben von Schellen, welche die Stützstangen
im Stand der Technik häufig aufweisen und mit denen sie an den Schirm-
Monturstangen befestigt werden, sowohl beim Auf- als auch beim Abbau des
Verkaufsstandes.
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Da das Einsteckteil eine Gummi-, Druckfeder- oder Tellerfeder-Lagerung
aufweist, ist die jeweilige Stange, bevorzugt die Stützstange, seitlich beweglich
gelagert. Diese seitliche Beweglichkeit ist wichtig, damit der Verkaufsstand Wind-
und Wettereinflüssen standhalten kann. Insbesondere bei Sturm wirken auf den
Verkaufsstand enorme seitliche Kräfte.
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Bei einem solchen Befestigungs- und Aufhängesystem von Markt-, Messe- und
Verkaufsständen werden nicht nur Stangen untereinander verbunden. Daher kann
das Einführungsteil des erfindungsgemäßen Drehspannschnellverschlusses nicht
nur an einer weiteren Stange, sondern auch an einer Wand, Klappe oder Platte
eines Verkaufsanhängers oder -Mobils angebracht sein.
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Besonders zu erwähnen ist die allgemeine Eignung des erfindungsgemäßen
Drehspannschnellverschlusses für den Aufbau von Verkaufsständen aller Art. Die
Drehspannschnellverschlüsse sind daher nicht auf die Verwendung beim Aufbau
von Markt-, Messe- und Straßenverkaufsständen beschränkt, sondern können
genauso für Verkaufsstände in überdachten Räumen, wie beispielsweise
Kaufhäusern, eingesetzt werden.
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Außerdem kann der erfindungsgemäße Drehspannschnellverschluß auch für Zelte
und Caravan-Vordächer eingesetzt werden. Bei den Zelten sind insbesondere
Veranstaltungs- und Partyzelte zu erwähnen.
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Im folgenden soll die Erfindung anhand von in der Zeichnung näher dargestellten
Ausführungsbeispielen erläutert werden.
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Es zeigen:
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Fig. 1a eine schematische, teilweise geschnittene und unvollständig
dargestellte Ansicht einer Stange mit einem Einsteckteil eines
erfindungsgemäßen Drehspannschnellverschlusses mit Tellerfeder,
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Fig. 1b eine weitere Ansicht, wie in Fig. 1a beschrieben,
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Fig. 1c eine schematische, teilweise geschnittene und unvollständig
dargestellte Ansicht einer Stange mit einem Einsteckteil eines
erfindungsgemäßen Drehspannschnellverschlusses mit Gummifeder,
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Fig. 1d eine schematische, teilweise geschnittene und unvollständig
dargestellte Ansicht einer Stange mit einem Einsteckteil eines
erfindungsgemäßen Drehspannschnellverschlusses mit Druckfeder,
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Fig. 1e eine weitere Ansicht, wie in Fig. 1d beschrieben,
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Fig. 2 eine schematische, geschnittene und unvollständig dargestellte
Ansicht des Einführungsteils eines erfindungsgemäßen
Drehspannschnellverschlusses an einer Schirm-Monturstange,
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Fig. 3 eine Ansicht einer Stützstange, die das erfindungsgemäße
Einsteckteil aufweist, und
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Fig. 4 eine Ansicht einer Stützstange, die das erfindungsgemäße
Einsteckteil und eine Steckhalterung für eine Verbindungsstange aufweist.
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In den Fig. 1a, b ist jeweils eine Stange, beispielhaft eine Stützstange 1,
dargestellt, wie sie zum Aufbau von Markt-, Messe- und Straßenverkaufsständen
benötigt wird, welche das insgesamt mit 3 bezeichnete Einsteckteil eines
erfindungsgemäßen Drehspannschnellverschlusses aufweist. Solche Stangen können Stütz-,
Spann oder Verbindungsstangen sein, die wiederum als Rund-, Oval- und/oder
Vierkantrohrsysteme verwendet werden können. Das Einsteckteil 3 kann mit der
Stange 1 verschweißt oder verschraubt sein. Für die Schraubverbindung gibt es
mehrere Möglichkeiten. In Fig. 1b ist das Einsteckteil 3 mittels eines
Spreizdübels, der beispielsweise aus Messing gefertigt ist, in einer Einsteckbuchse 5 mit
Kunststoffgewinde, z. B. aus Polyamid, gehalten. Es kann aber auch eine
Gewinderohrbuchse, bzw. eine Einsteckbuchse 5 mit eingelegter Mutter verwendet
werden. Grundsätzlich sind Einsteckbuchsen 5 mit verschiedenartigen, als solches im
Stand der Technik bekannten Ankern dazu geeignet, das Einsteckteil 3 in der
Stange zu halten.
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An die Einsteckbuchse S schließt sich in der in den Fig. 1a, b dargestellten
Ausführungsform des Einsteckteils 3 des erfindungsgemäßen
Drehspannschnellverschlusses eine Tellerfeder 7 an. Diese Tellerfeder 7 sorgt dafür, daß die Stange,
besonders dann, wenn sie eine Stützstange 1 ist, nach dem Anbringen an einer
hier nicht näher dargestellten Schirm-Monturstange des Verkaufsstandes ein
ausreichendes Spiel hat, das ihr seitliche Bewegungen erlaubt, wenn Wind oder
ein Sturm und allgemein Vibrationen an dem Verkaufsstand angreifen. Von dieser
flexiblen Lagerung ragt dann jeweils ein Bolzen 9 auf, der an seinem oberen, von
der Lagerung wegweisenden Ende einen Querstift 11 aufweist.
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In den Fig. 1c und 1d, e ist jeweils noch eine weitere Ausgestaltung des an einer
Stange 101, 201 angebrachten Einsteckteils 103, 203 des erfindungsgemäßen
Drehspannschnellverschlusses dargestellt. Dabei werden jeweils solche
Bestandteile, die der ersten Ausführungsform entsprechen, mit denselben, jedoch um
hundert bzw. zweihundert erweiterten Bezugsziffern versehen. Es wird jeweils nur
auf die Unterschiede zu der ersten Ausführungsform eingegangen. Das nicht extra
dargestellte Einführungsteil 13 ist genauso ausgebildet, wie in Hinblick auf die
erste Ausführungsform des Drehspannschnellverschlusses bereits beschrieben.
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Fig. 1c zeigt einen Drehspannschnellverschluß, der anstelle einer Tellerfeder 7
eine Gummilagerung 107 aus Hartgummi, beispielsweise eine Schwinggummi-
Lagerung, aufweist und in den Fig. 1e, f ist ein Drehspannschnellverschluß
dargestellt, der als Druckfederverschluß funktioniert. Dort ist die Tellerfeder 7 durch
eine Spiralfeder 207 ersetzt. Als Druckfeder kann auch eine Schraubenfeder
eingesetzt werden.
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Die vorgenannten Schnellverschlüsse sind sehr stabil und können Zugbelastungen
von bis zu 10.000 N aushalten.
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In Fig. 2 ist das für die Bildung des fertigen Drehspannschnellverschlusses
notwendige Gegenstück zu dem Einsteckteil 3 dargestellt, das als Einführungsteil 13
bezeichnet ist. Dieses Einführungsteil 13 besteht aus einer Nockenbahn 15, die
mit einer Anschraubplatte 17 versehen ist. Die Nockenbahn 15 wird in die Stange,
Wand, Klappe oder Platte versenkt, mit der eine Verbindung hergestellt werden
soll. In Fig. 2 ist hierfür als Beispiel eine Schirm-Monturstange 19 vorgesehen.
Die Nockenbahn 15 wird in einfacher Weise dadurch in die Schirm-Monturstange
19, bzw. eine andere Stange, Wand, Klappe oder Platte versenkt, indem eine
ausreichend große Bohrung angefertigt wird. Dann wird die Anschraubplatte 17 über
entsprechend vorgesehene kleinere Bohrungen mit der Schirm-Monturstange 19
oder einer sonstigen Stange, Wand, Klappe oder Platte verschraubt oder an diese
genietet.
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Als Stangensystem, welches das Einführungsteil 13 aufweisen kann, ist jedes
geeignet, das für den Aufbau solcher Markt-, Messe- oder Verkaufsstände
verwendet wird. Hier sind grundsätzlich Rund- und Ovalrohre sowie Vierkantrohre zu
nennen. Bei den Platten sind Sandwichplatten besonders hervorzuheben, die an
den Verkaufsanhängern angetroffen werden. Wände und Klappen werden
ebenfalls zur Bildung der Verkaufsstände miteinbezogen, wenn Verkaufsanhänger
oder Mobile, d. h. mobile Verkaufswagen, einen Teil des Verkaufsstandes
ausmachen.
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Die Bildung des Schnellverschlusses wird exemplarisch am Beispiel der
Verbindung einer Stützstange 1, 101, 201 mit einer Schirm-Monturstange 19 näher
beschrieben. Dazu wird die Stützstange 1, 101, 201 in die Hand genommen und
oben in das Einführungsteil 13 an der Schirm-Monturstange 19 eingeführt, ohne
daß es wie im Stand der Technik hierfür einer Leiter bedarf. Die Stützstange 1,
101, 201 wird nun unter leichtem axialen Druck um 90° gedreht. Hierbei gleitet
der Querstift 11, 111, 211 des Bolzens 9, 109, 209 über die Nockenbahn 15 des
Einführungsteils 13, greift in dessen Rasten ein und bewirkt damit eine
formschlüssige Verbindung.
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Um den Drehspannschnellverschluß wieder zu öffnen, wird eine Drehung um 90°
in die entgegengesetzte Richtung durchgeführt, wobei der Querstift 11, 111, 211
des Bolzens 9, 109, 209 durch den Druck der sich entspannenden Tellerfedern 7,
107, 207 aus dem Einführungsteil 13 herausgedrückt und der
Drehspannschnellverschluß dadurch entriegelt wird.
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Fig. 3 zeigt eine Stützstange 1, 101, 201 die ein erfindungsgemäßes Einsteckteil 3,
103, 203 aufweist und in Fig. 4 ist dieselbe Stützstange 1, 101, 201 gezeigt, die
zusätzlich eine Steckhalterung aufweist. Bei dieser Steckhalterung ist ein
Grundkörper 21 vorhanden, der als Vierkant-Rohrabschnitt ausgebildet ist. Der
Grundkörper 21 weist an einer seiner Seitenflächen 23 eine Bohrung zur Aufnahme
einer Flügelmutter 25 auf, die zur Befestigung der Steckhalterung an der
Stützstange 1, 101, 201 dient.
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An einer weiteren Seitenfläche 27, nicht notwendigerweise benachbart zu der die
Bohrung bzw. die Flügelmutter 25 aufweisenden Seitenfläche 23 des
Grundkörpers 21, befindet sich eine Bodenplatte 29 der Halterung, von der ein
Halteelement 31 aufragt, das vorzugsweise die Form eines Zapfens aufweist. Die
Bodenplatte 29 kann mit dem Grundkörper 21 der Steckhalterung verschweißt oder
einstückig mit diesem ausgebildet sein.
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Eine solche Steckhalterung wird an der Stützstange 1, 101, 201 für die Aufnahme
einer Verbindungsstange bzw. -strebe verwendet. Die Verbindungsstange weist
dann entsprechend eine Bohrung auf, in die das Halteelement 31 der
Steckhalterung eingreift. Anstelle der Steckhalterung kann auch nur die Bodenplatte 29, die
das Halteelement 31 aufweist, mit der Stützstange 1 verschweißt sein oder die
Bodenplatte 29 kann noch eine Seitenplatte aufweisen, über welche die
Bodenplatte 29 mit der Stützstange 1, 101, 201 verbunden ist.