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DE20221400U1 - Darstellungsträger mit einem beschichteten Textil - Google Patents

Darstellungsträger mit einem beschichteten Textil Download PDF

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DE20221400U1
DE20221400U1 DE20221400U DE20221400U DE20221400U1 DE 20221400 U1 DE20221400 U1 DE 20221400U1 DE 20221400 U DE20221400 U DE 20221400U DE 20221400 U DE20221400 U DE 20221400U DE 20221400 U1 DE20221400 U1 DE 20221400U1
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Abstract

Bedruckbarer Anzeigenträger, dadurch gekennzeichnet, daß er folgendes aufweist:
• einen beschichteten Stoff (1), der eine Textilschicht (2) und zwei Imprägnierschichten (3, 4) umfaßt, von denen sich jede auf einer Seite der Textilschicht (2) befindet;
• eine bedruckbare Lackschicht (7), die auf einer der Imprägnierschichten (3) aufgebracht ist;
• eine druckempfindliche und wiederholt anbringbare Klebemittelschicht (5), die auf der Imprägnierschicht (4) aufgebracht ist, die derjenigen (3) gegenüberliegt, welche die Lackschicht (7) aufnimmt;
• eine Schutzschicht (6), die auf der Klebemittelschicht (5) angeordnet ist und aus einem Blatt gebildet ist, das gegenüber der druckempfindlichen Klebemittelschicht (5) eine sehr geringe Klebekraft besitzt.

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die Erfindung betrifft das Gebiet der Textilindustrie, genauer gesagt das Gebiet der imprägnierten oder beschichteten Stoffe. Um noch präziser zu sein, betrifft sie eine neue Struktur aus beschichtetem Gewebe, die dessen Verwendung für unterschiedliche Zwecke ermöglicht, insbesondere als Anzeigenträger oder als Sonnenschutz.
  • Stand der Technik
  • Ganz allgemein enthält ein beschichteter Stoff einen Textilkern, auf den ein- oder beidseitig eine Imprägnierschicht aufgebracht wird. Diese Imprägnierschicht besteht im allgemeinen aus einem Polymer, meist Polyvinylchlorid, dem Weichmacher beigefügt wurden. Die Verbindung dieses Textilkerns mit den Imprägnierschichten verleiht dem beschichteten Stoff bestimmte vorteilhafte Eigenschaften, insbesondere einen gewissen mechanischen Widerstand sowie eine große Beständigkeit gegenüber ultravioletter Strahlung, was seine Verwendung im Außenbereich ermöglicht, zum Beispiel als Markise, Verkleidung oder sonstige architektonische Anwendung sowie als Lastwagenplane.
  • Von anderen Anwendungen kann die Möglichkeit genannt werden, beschichtete Stoffe als Anzeigenträger einzusetzen. In einem derartigen Fall wird der Stoff nach einem bekannten Verfahren bedruckt und auf einem Rahmen angeordnet, damit er eine ebene Geometrie beibehält. Vorrichtungen, die es ermöglichen, das Plakat in Bezug auf den Rahmen unter Spannung zu halten, ermöglichen es, einen qualitativ hochwertigen Anzeigenträger zu erhalten.
  • Die Verwendung eines starren Rahmens hat jedoch Nachteile. So weist ein derartiger Rahmen ein relativ hohes Gewicht auf, und zwar um so mehr, je größer die Abmessungen des Plakats sind. Es ist daher notwendig, eine gute Verankerung dieses Rahmens sicherzustellen, insbesondere wenn er draußen angeordnet ist und Windkräften ausgesetzt ist.
  • Außerdem ist man aufgrund der Abmessungen eines derartigen Rahmens gezwungen, einen Anzeigenträger mit den gleichen Abmessungen zu verwenden, was sich als nachteilig erweisen kann. Darüber hinaus führen die Kosten eines starren Rahmens zu einer Erhöhung des Selbstkostenpreises des Anzeigesystems, das dadurch zu teuer werden kann.
  • Ziel der Erfindung ist es daher, eine Anzeigevorrichtung vorzuschlagen, die die Eigenschaften von Anzeigenträgern aus beschichtetem Gewebe besitzt und bei deren Einsatz kein starrer Rahmen benötigt wird.
  • Unter Anzeigenträger versteht man nicht nur Anwendungen als Werbeanzeigen oder dekorative Anzeigen, sondern auch Anwendungen als Beschilderungs-Element.
  • Eine Spezialanwendung des Anzeigenträgers betrifft den Schutz gegen Sonneneinstrahlung, für den gewöhnlich beschichtete Gewebe verwendet werden. Diese Gewebe werden als Markisen oder Verkleidungen verwendet und vor einem Gebäude in einem starren Rahmen angebracht, innerhalb dessen das Gewebe unter Spannung gesetzt wird. Der Einsatz eines starren Rahmens für die Sonnenschutzschirme weist die Nachteile auf, die bei den Werbeanzeigen erkennbar sind, nämlich die Nachteile in Verbindung mit dem Gewicht und den Kosten eines starren Rahmens.
  • Ein anderes Ziel der Erfindung besteht darin, die Herstellung von Schirmen zum Schutz gegen die Sonneneinstrahlung aus einem beschichteten Stoff zu ermöglichen, bei dem diese verschiedenen Nachteile beseitigt sind.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Die Erfindung betrifft also einen Anzeigenträger, der sich bedrucken läßt.
  • Gemäß der Erfindung ist dieser Anzeigenträger dadurch gekennzeichnet, daß er außerdem folgendes umfaßt:
    • • einen beschichteten Stoff, der eine Textilschicht und zwei Imprägnierschichten umfaßt, von denen je eine auf jeder Seite der Textilschicht angeordnet ist;
    • • eine Lackschicht, die sich bedrucken läßt und auf einer der Imprägnierschichten angebracht ist;
    • • eine druckempfindliche und wiederholt anbringbare Klebemittelschicht, die auf der Imprägnierschicht angebracht wird, die der die Lackschicht aufnehmenden Imprägnierschicht gegenüberliegt;
    • • eine auf die Klebemittelschicht aufgebrachte Schutzschicht, die aus einem Blatt besteht, das gegenüber der druckempfindlichen Klebemittelschicht eine sehr geringe Klebekraft aufweist.
  • Mit anderen Worten besteht die Erfindung darin, eine Seite des beschichteten Stoffs mit einem Klebemittel zu versehen, das die Anbringung des Anzeigenträgers auf sehr unterschiedlichen Anzeigezonen ermöglicht. Dieses Klebemittel ist gewählt, um es dem Anwender zu gestatten, den Anzeigenträger von der Anzeigezone abzulösen, um ihn, sooft dies erforderlich ist, wiederholt anzubringen. So kann der Anzeigenträger mehrmals nacheinander verwendet werden, wodurch es möglich wird, die Kosten bestimmter Anzeigenkampagnen wirtschaftlich zu machen oder auch die Vorgänge des wiederholten Anbringens, wenn sie erforderlich sind, sehr einfach auszuführen.
  • Aufgrund der Wahl dieser druckempfindlichen Klebemittel hinterläßt das Gewebe keine Spuren auf der Anzeigezone, wenn es von dieser entfernt wird.
  • Auf der dem Klebemittel gegenüberliegenden Seite weist der beschichtete Stoff eine Schicht aus Firnis, Lack oder dergleichen auf, die der sichtbaren Textilschicht bestimmte besondere Eigenschaften verleiht, wenn diese auf die Anzeigezone aufgeklebt wird. Die charakteristische Lackschicht läßt sich mit der Tintenstrahltechnik, mit dem Siebdruckverfahren oder anderen Techniken bedrucken.
  • Die auf der Klebemittelschicht befindliche Schutzschicht ermöglicht es gleichzeitig, den Klebstoff zu schützen, wenn der Anzeigenträger aufgerollt wird, und ermöglicht letzterem auch das Durchlaufen von Druckmaschinen.
  • Der bedruckte Träger ist nämlich in manchen Druckmaschinen einer Temperaturerhöhung ausgesetzt, die die Veränderung der Eigenschaften der Klebemittelschicht, ihr unerwünschtes Kriechen und ihre Übertragung auf die Maschine selbst hervorrufen könnte. Außerdem ermöglicht das Papier den Schutz der Maschine gegen die Tinte im Falle der Ajour-Gewebe.
  • Vorteilhafterweise kann es sich bei der Textilschicht in der Praxis um ein Vollgewebe, ein Ajour-Gewebe oder auch um ein Gitter handeln. Diese Textilschicht kann aus verschiedenen Garnen hergestellt werden, insbesondere auf der Basis von Polyester-, Polyamid- oder Glasfasern.
  • In der Praxis kann mindestens eine der Imprägnierschichten aus Polyvinylchlorid hergestellt sein, das Weichmacher enthält.
  • In diesem Fall weist die druckempfindliche Klebemittelschicht gegenüber den in der benachbarten Imprägnierschicht vorhandenen Weichmachern eine sehr geringe Durchlässigkeit auf. Unter einer sehr geringen Durchlässigkeit versteht man, daß die Migrationserscheinungen zwischen der Imprägnierschicht und dem Klebemittel äußerst begrenzt sind. Die zur Migration neigenden Weichmacher würden nämlich eine Veränderung der mechanischen Eigenschaften des Klebstoffs und eine verminderte Klebefähigkeit des Anzeigenträgers mit einem zusätzlichen Risiko der Inhomogenität bewirken.
  • Vorteilhafterweise besitzt die druckempfindliche Klebemittelschicht in der Praxis auf einem 5 cm breiten Streifen eine Klebekraft von zwischen 1 und 100 Newton.
  • Wenn die Klebekraft am geringsten ist, typischerweise zwischen 1 und 30 Newton auf einer Breite von 5 cm, dann läßt sich das Gewebe sehr leicht ablösen. Es wird dann für Anwendungen eingesetzt, bei denen seine Position sehr häufig verändert werden muß. Umgekehrt handelt es sich bei Klebekräften von über 50 Newton auf einer Breite von 5 cm um Träger, die fester auf den Anzeigezonen haften und daher für eine dauerhaftere Anbringung oder Anordnung vorgesehen sind.
  • Bei der Anwendung auf Sonnenschutzverkleidungen weist entweder die Lackschicht oder mindestens eine der Imprägnierschichten oder auch die Tinte, die für das Bedrucken der den Lack aufnehmenden Fläche verwendet wird, reflektierende Eigenschaften auf. Es kann sich zum Beispiel um Schichten handeln, die Metallpartikel, insbesondere Aluminium, enthalten.
  • Je nachdem, ob der Anzeigenträger außen oder innen angebracht wird, wird man der am weitesten außen befindlichen Schicht reflektierende Eigenschaften geben wollen. Anders gesagt, wird es, wenn der Stoff auf der Innenseite einer Glasfläche angeordnet ist, die mit dem Klebstoff in Kontakt stehende Imprägnierschicht sein, die reflektiert. Umgekehrt ist es, wenn sich der Stoff an der Außenseite der Glasfläche angeordnet ist, die Lackschicht und/oder die benachbarte Imprägnierschicht, die reflektiert/reflektieren.
  • Wie bereits erwähnt, macht es dieser Anzeigenträger möglich, diese Plakate sehr rasch auf einer ebenen Zone anzubringen. Ein derartiges Plakat kann äußerst schnell versetzt oder sogar von der Anzeigezone entfernt werden, um an anderer Stelle erneut verwendet zu werden.
  • Für einen derartigen Anzeigenträger kann als Textilkern auch ein Gewebe mit besonderen Eigenschaften verwendet werden, zum Beispiel ein elektrisch leitendes. In diesem letzteren Fall kann das auf seinem Träger angebrachte Gewebe als Wärmequelle, beispielsweise in Form einer Trennwandverkleidung, verwendet werden.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Die Art und Weise der Ausführung der Erfindung und die sich aus ihr ergebenden Vorteile ergeben sich klar aus der folgenden Beschreibung der besonderen Ausführungsform, unter Bezugnahme auf die beigefügte einzige Zeichnung, welche eine schematische Schnittansicht eines erfindungsgemäßen Anzeigenträgers darstellt.
  • Ausführungsform der Erfindung
  • Wie zuvor gesagt, betrifft die Erfindung einen beschichteten Stoff mit einer druckempfindlichen Klebemittelschicht, die es ermöglicht, daß er sehr einfach auf jeder ebenen und insbesondere vertikalen Fläche angebracht werden kann.
  • Die Erfindung wird somit aus einem beschichteten Stoff hergestellt, der selbst aus einer ersten Textilschicht 2 gebildet ist, auf der beidseitig je eine Imprägnierschicht 3, 4 angebracht ist. Genauer gesagt, kann die Textilschicht 2 entweder aus einem Gitter oder aus einem Gewebe hergestellt werden. Dieses Gewebe kann ein Ajour-Gewebe sein, d.h. zwischen seinen verschiedenen Kett- und Schußfäden Öffnungen aufweisen, oder auch ein Vollgewebe, d.h. dicht nebeneinander liegende Kett- und Schußfäden haben.
  • In der Praxis läßt sich der Textilkern aus Garnen mit einem Titer zwischen 50 bis 1110 Decitex oder mehr herstellen. Es kann sich dabei um Polyestergarne handeln, deren mechanischer Widerstand sich als vorteilhaft erweist. Dennoch lassen sich auch mit Polyamid oder mit Glasfasern zufriedenstellende Ergebnisse erzielen. Nach dem Weben oder nach der Gitterformung besitzt der Textilkern eine flächenbezogene Masse in der Größenordnung zwischen 40 und 300 Gramm pro Quadratmeter.
  • Dieser Textilkern 2 nimmt auf jeder Seite eine Imprägnierschicht 3, 4 auf. Diese Imprägnierschicht kann vorteilhafterweise aus Polyvinylchlorid (PVC) hergestellt werden. Dieses PVC besitzt einen K-Wert-Index zwischen 50 und 80.
  • Diese Imprägnierschichten 3, 4 enthalten auch Weichmacher, die dem PVC zugesetzt wurden. Diese Weichmacher können des Typs Phthalat oder Phosphat sein oder auch andere Weichmacher, die eine schwache Migrationsfähigkeit innerhalb von PVC besitzen. So fügt man 100 Teilen PVC 40 bis 120 Teile Weichmacher hinzu.
  • Die Imprägnierschichten 3, 4 enthalten außerdem gewöhnliche Stabilisatoren, von denen zwischen 2 und 100 Teilen auf 100 Teile PVC kommen. Der Nutzen dieser Stabilisatoren liegt darin, daß sie einen Teil der Energie absorbieren, welche die Beschichtung bei ihrer Herstellung oder dadurch aufnimmt, daß sie ultravioletten Strahlen ausgesetzt ist. Diese Stabilisatoren stellen also einen Schutz der Imprägnierschicht gegen Strahlung sicher, indem sie ihren Abbau verhindern.
  • Die Imprägnierschichten 3, 4 können auch Füllstoffe enthalten, die dazu dienen, das Gewicht der Schicht zu erhöhen oder ihr bestimmte Eigenschaften zu verleihen. Es kann sich dabei um Calciumcarbonat (CaCO3) handeln, es kann sich auch um Füllstoffe mit Hammhemmenden Eigenschaften handeln und typischerweise um Aluminiumtrihydroxid (Al(OH)3) oder Antimonoxid (Sb2O3). Auf 100 Teile PVC können bis zu 80 Teile dieser Füllstoffe kommen.
  • Insgesamt beträgt das Gewicht jeder Imprägnierschicht 3, 4 gewöhnlich weniger als 300 Gramm pro Quadratmeter.
  • Auf einer der Imprägnierschichten 3 besitzt das erfindungsgemäße Gewebe eine Lackschicht 7. Diese Oberflächenschicht wird aus einem Lack hergestellt, der Acryl-, Vinyl- oder Zellulosepolymere enthält. Diese Schicht wird mit einer Masse von 2 bis 80 Gramm pro Quadratmeter aufgebracht. Der Lack wird wegen seiner guten Eignung zum Bedrucken ausgewählt, sei es mit Wassertinten, sei es mit Lösungsmitteltinten, mit Öltinten oder sogar mit bei Einwirkung von UV-Strahlen vernetzenden Tinten. Im Fall des Siebdrucks ist der gewählte Lack kompatibel mit diesem Druckverfahren.
  • Im Falle, daß der Anzeigenträger auch als Schirm gegen die Sonnenstrahlen verwendet wird, kann die obere Lackschicht in bestimmten Fällen Metallpartikel enthalten, um reflektierend zu sein.
  • Die Imprägnierschicht 4 erhält eine selbstklebende und druckempfindliche Klebemittelschicht. Genauer gesagt, ist das verwendete Klebemittel typischerweise auf Basis von Acrylpolymerisaten, Methacrylaten oder Derivaten. Im Falle, daß die Klebemittelschicht 5 auf einer Imprägnierschicht 4 angebracht wird, die Weichmacher enthält, besitzt das gewählte Material einen guten Widerstand gegen die Migration dieser Weichmacher. Diesen Widerstand gegen die Migration kann man einschätzen, indem man die Entwicklung der Hafteigenschaften beurteilt. So darf sich, nachdem man den Stoff 5 Wochen lang bei 40°C in einer Trockenkammer aufbewahrt hat, keine wesentliche Änderung der Hafteigenschaften feststellen lassen.
  • Tatsächlich hat man, wenn die Migrationserscheinungen, welche die Weichmacher von der Imprägnierschicht 4 zu der Klebstoffschicht 5 übergehen lassen, zu stark waren, einen Abbau des Klebstoffs festgestellt, der stellenweise einen Teil seiner Klebeeigenschaften verliert. In diesem Fall besteht das Risiko, daß sich beim Abnehmen des Gewebes ein Teil der Klebemittelschicht 5 von der Imprägnierschicht 4 ablöst und auf der Wand oder, allgemeiner gesagt, auf der Anzeigezone, die es aufnahm, zurückbleibt.
  • Die Menge des aufgebrachten Klebstoffs liegt in der Größenordnung zwischen 20 und 100 Gramm pro Quadratmeter, was einer Dicke in der Größenordnung von 20 bis 100 Mikrometer entspricht.
  • Wie bereits erwähnt, kann die Klebekraft des Klebstoffs auf der Anzeigezone je nach gewünschtem Anwendungstyp variabel sein. So muß bei einer Anwendung auf einem relativ porösen Träger des Typs Beton oder Gips eine verhältnismäßig dicke Klebstoffschicht aufgebracht werden, auf jeden Fall dicker als bei einer Anwendung auf einem glatteren Träger.
  • Was die Klebekraft betrifft, so kann diese bei Anwendungen, die häufig wiederholt anbringbar sind, auf einem 5 cm breiten Streifen zwischen 1 und 30 Newton betragen. Bei den Anwendungen, bei denen die Verklebung dauerhafter ist, wird eine zusätzliche Abziehkraft von bis zu 100 Newton bei einem 5 cm breiten Streifen bevorzugt. Die Klebekraft wird mit einem Dynamometer gemessen, bei der Konfiguration, bei der der abgenommene Teil sich im wesentlichen rechtwinklig zu der Anzeigezone befindet.
  • Wie in der Zeichnung dargestellt, wird die Klebemittelschicht 5 von einer Schutzschicht 6 geschützt, die aus einem Blatt typischerweise aus Silikonpapier oder auch aus einem Polyethylenfilm hergestellt ist. Dieses Schutzblatt 6 weist eine sehr schwache Haftung an der Schicht 5 auf und läßt sich einfach entfernen, ohne bei diesem Vorgang Klebstoff mitzunehmen. Dieses Schutzblatt ermöglicht die Vermeidung des Kontakts zwischen der Klebemittelschicht 5, 6 und der bedruckten Lackschicht 7, wenn das Gewebe 1 aufgerollt wird. Man vermeidet dadurch den Übergang von Pigmenten der Druckertinte in die Klebemittelschicht, was den visuellen Aspekt der bedruckten Fläche verschlechtern würde und außerdem die Eigenschaften der Klebemittelschicht verändern könnte.
  • Im Falle der Gitter ermöglicht das Vorhandensein des Schutzpapiers den Schutz der Druckmaschine gegen Spritzer während der Druckphase. Das Vorhandensein des Schutzpapiers verringert so die Wartungsarbeiten an der Maschine und ermöglicht ihr gleichzeitig, mit einer größeren Bandbreite von Trägern zu arbeiten.
  • Außerdem kann es bei den Druckvorgängen vorkommen, daß der Anzeigenträger Wärmequellen ausgesetzt ist, und es ist wichtig, daß die Klebemittelschicht, die die Neigung hat, weich zu werden, wenn sie Wärme ausgesetzt ist, nicht auf dem Drucktisch kleben bleibt, auf dem sie aufliegt.
  • Aus dem zuvor Gesagten geht hervor, daß der erfindungsgemäße Anzeigenträger viele Vorzüge hat, insbesondere denjenigen, daß er auf einer nahezu beliebigen Anzeigezone angebracht werden kann, ohne daß er die Verwendung eines starren Rahmens erfordert. Die Verwendung von Imprägnierschichten aus Polymeren mit Hammhemmenden Füllstoffen verleiht dieser Art von Plakat einen Vorteil gegenüber dem Papierträger.
  • Da kein Halterahmen vorhanden ist, läßt sich dieser Anzeigenträger ohne geometrische Einschränkung in die gewünschten Formen zuschneiden.
  • Dieser Vorteil erweist sich auch als besonders vorteilhaft, wenn der Träger als Schutzschirm gegen die Sonnenstrahlung eingesetzt wird. Er kann nämlich so auf die Abmessungen der gefilterten Flächen zugeschnitten werden, auf denen er angebracht wird.
  • Gewerbliche Anwendungen
  • Das erfindungsgemäße beschichtete Gewebe kann bei einer großen Zahl von Anwendungen verwendet werden, insbesondere:
    • • Werbeanzeigen,
    • • Beschilderung,
    • • Verkleidung von Fassaden oder Trennwänden, bei einer besonderen Variante mit der Möglichkeit, das Gewebe leitend zu machen und ihm somit zu ermöglichen, Wärmeenergie abzustrahlen,
    • • Schutzverkleidung gegen die Sonnenstrahlung,
    • • Fahrzeuge oder im Wohnbereich.

Claims (8)

  1. Bedruckbarer Anzeigenträger, dadurch gekennzeichnet, daß er folgendes aufweist: • einen beschichteten Stoff (1), der eine Textilschicht (2) und zwei Imprägnierschichten (3, 4) umfaßt, von denen sich jede auf einer Seite der Textilschicht (2) befindet; • eine bedruckbare Lackschicht (7), die auf einer der Imprägnierschichten (3) aufgebracht ist; • eine druckempfindliche und wiederholt anbringbare Klebemittelschicht (5), die auf der Imprägnierschicht (4) aufgebracht ist, die derjenigen (3) gegenüberliegt, welche die Lackschicht (7) aufnimmt; • eine Schutzschicht (6), die auf der Klebemittelschicht (5) angeordnet ist und aus einem Blatt gebildet ist, das gegenüber der druckempfindlichen Klebemittelschicht (5) eine sehr geringe Klebekraft besitzt.
  2. Anzeigenträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Textilschicht (2) ein Gewebe oder ein Gitter ist.
  3. Anzeigenträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es die Textilschicht (2) auf der Basis von Polyester, Polyamid oder Glasfasern ist.
  4. Anzeigenträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine der Imprägnierschichten (3, 4) auf der Basis von Polyvinylchlorid hergestellt ist und Weichmacher enthält.
  5. Anzeigenträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die druckempfindliche Klebemittelschicht (5) auf einem 5 cm breiten Streifen eine Klebekraft zwischen 1 und 100 Newton besitzt.
  6. Anzeigenträger nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die druckempfindliche Klebemittelschicht (5) gegenüber in der benachbarten Imprägnierschicht (4) vorhandenen Weichmachern eine äußerst geringe Durchlässigkeit aufweist.
  7. Anzeigenträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine der Imprägnierschichten (3, 4) oder die Lackschicht (7) die Sonnenstrahlung reflektierende Eigenschaften aufweist.
  8. Anzeigenträger nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine der Imprägnierschichten (3, 4) oder die Lackschicht (7) Metallpartikel enthält.
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