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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf das technische Gebiet von
Trägermaterialien
aller Art, die dazu bestimmt sind, durch Digitaldruck oder Siebdruck
bedruckt zu werden, um ein bedrucktes Medium zur Verwendung im Außenbereich
(z.B. Werbeplakate) oder Innenbereich (allgemein gehaltene Aushänge mit
gegebenenfalls Werbecharakter, wie sie in Geschäften, Büros oder Unternehmen vorkommen)
herzustellen.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Trägermaterial, das dazu bestimmt
ist, durch Digitaldruck oder Siebdruck bedruckt zu werden, das ein
Grundsubstrat, welches das Gerüst
des Trägermaterials
bildet, und einen Überzug
umfasst, der die Beschichtung des Substrats bildet und zum Bedrucken
dient.
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Es
ist bereits bekannt, biegsame Trägermaterialien
herzustellen, die dazu bestimmt sind, mit der „digital printing" genannten Drucktechnik
bedruckt zu werden, die allgemein unter dem Namen Digitaldruck oder
numerisches Drucken bekannt ist. Allgemein deckt der Digitaldruck
zwei nahe verwandte Gebiete ab, und zwar den Großformatdigitaldruck („large
format digital printing")
und den Kleinformatdigitaldruck („small format digital printing").
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Im
Falle des Großformatdigitaldrucks
haben die bedruckten Trägermaterialen
eine große
Fläche, beispielsweise
in der Größenordnung
von mehreren Tausend Quadratmetern, und sind zu einem Gebrauch im
Außenbereich
bestimmt. Beispielsweise können
die bedruckten Trägermaterialien
dieser Art Plakate aller Art sein, wie Kinoplakate, oder auch beleuchtete
Werbeplakate, „billboards", die entlang von Transportwegen
angeordnet werden, oder auch Plakate oder Trägermaterialien, die dazu bestimmt
sind, Gebäudefassaden
oder Gerüste
abzudecken.
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Die
Trägermaterialien,
die bekannt sind und dieser Klassifizierung entsprechen, werden
im Allgemeinen aus einem Grundsubstrat ausgebildet, das beispielsweise
aus Vinylpapier, Planenstoff, Gitter, Vlies, Moquette, Markisenstoff,
Polypropylenfolie, Acrylfolie oder auch ABS-Folie hergestellt ist,
wobei das Grundsubstrat im Allgemeinen mit einer Beschichtung überzogen
ist, die den Digitaldruck zulässt.
Die bekannten Erzeugnisse stellen sich in Form von Rollen mit variabler
Länge beispielsweise
in der Größenordnung
von dreißig
Laufmetern dar.
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Die
bekannten überzogenen
Erzeugnisse dieser Art werden dann durch Digital- und Tintenstrahldruck
in lösendem
Medium, oder seltener in wässrigem
Medium mittels verschiedener gegenwärtig auf dem Markt erhältlicher
Markierungsmaschinen bedruckt.
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Zusätzlich können solche überzogenen
Erzeugnisse mit der Siebdrucktechnik bedruckt werden.
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Die überzogenen
Trägermaterialien,
die durch Großformatdigitaldruck
oder auch Siebdruck bedruckt werden, kranken, wenn sie auch allgemein zufriedenstellend
sind, dennoch an gewissen Nachteilen, die beispielsweise mit den
verhältnismäßig hohen
Kosten für
die notwendigen Druckmaschinen und im Wesentlichen mit ihrer geringen
Feuerfestigkeit verbunden sind, da gerade solche überzogenen Druckträger an Örtlichkeiten
angeordnet und in diese einbezogen werden, die dazu bestimmt sind, öffentlich
zugänglich
zu sein.
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Somit
sind die meisten dieser großformatigen
Druckträger
nicht in der Lage, die auf dem Gebiet der Brandschutzklassen erforderlichen
Normen erfolgreich zu erfüllen.
Dies trifft insbesondere auf die überzogenen Trägermaterialien
mit einem Grundträger
aus Papier zu, die brennbar und somit ohne Brandschutzklasse sind.
Im Falle von überzogenen Trägermaterialien,
die einen anderen Grundträger
als Papier enthalten, beträgt
die Brandschutzklasse, die von solchen Trägermaterialien erhalten werden
kann, beispielsweise im Fall von mit PVC überzogenen Trägermaterialien,
bestenfalls die Klasse M1 (nach der Norm NF P92-503 und NF P92-507)
oder B1 (nach der DIN-Norm 4102), was sich als unzureichend herausstellt
oder herausstellen kann.
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Die
Trägermaterialien,
die nach der Kleinformatdigitaldrucktechnik bedruckt sind, sind
im Allgemeinen dazu bestimmt, im Inneren von Gebäuden verwendet zu werden, und
haben somit im Allgemeinen kleinere Abmessungen. Als Anwendungsbeispiel können beispielsweise
Aushänge
mit gegebenenfalls Werbecharakter genannt werden, die in Geschäften, Büros, öffentlichen
Einrichtungen angeordnet werden, wobei solche Plakate auch beleuchtet
oder hintergrundbeleuchtet sein oder sich in Form von Leuchtreklame
darstellen können.
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Die
verwendeten Drucktechniken sind Digitaldruck durch wässrigen
Tintenstrahl oder auch elektrostatische Übertagung. Gegenüber den
durch die Großformatdigitaldrucktechniken
bedruckbaren Trägermaterialien
kranken die Druckträger,
die bei der Kleinformatdigitaldrucktechnik verwendet werden, im
Wesentlichen an denselben Nachteilen, wenn auch in geringerem Ausmaß, was die
Kosten für
die zu verwendenden Druckmaschinen sowie die Auflösungsgrade
anbelangt. Gleiches trifft auch auf die Nachteile zu, die mit der
Fähigkeit
solcher überzogener
Trägermaterialien
verbunden sind, die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen, die die Nichtbrennbarkeit
und Nichtentzündlichkeit
dieser Produkte betreffen, die direkt dazu bestimmt sind, an Orten
angebracht zu werden, die öffentlich
zugänglich
oder in Berührung
mit der Öffentlichkeit
sind. So stellte es sich heraus, dass die Trägermaterialien, die dazu bestimmt
sind, durch die Kleinformatdigitaldrucktechnik bedruckt zu werden
und aus Trägermaterialien
auf Basis von Papier, Klebeträgern
oder Folien hergestellt sind, an einem Nachteil leiden, der damit
zusammenhängt,
dass sie überhaupt
nicht oder nur mäßig feuerfest
sind. Im Falle von Papier entspricht das Trägermaterial keiner Brandschutzklasse,
während im
Falle von überzogenen
Trägermaterialien
diese bestenfalls einer Brandschutzklasse der Art von M1 (nach der
Norm NF P92-503 und NF P92-507) oder B1 (nach der DIN-Norm 4102)
entsprechen können.
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Schließlich sind
allgemein bedruckbare Trägermaterialen
bekannt, die beispielsweise dazu bestimmt sind, Planen oder Schutzabdeckungen
zu bilden, wobei diese Trägermaterialien
aus mit PVC überzogenen
Polyestergeweben hergestellt sind. Solche bedruckbare Trägermaterialien
können höchstens
die Bedingungen der Schutzklasse M1 (nach der Norm NF P92-503 und
NF P92-507) erfüllen.
Außer
ihrer unzureichenden, ja sogar praktisch nicht vorhandenen Feuerfestigkeit
können
solche Produkte im Brandfall eine Anzahl giftiger Dämpfe, vor
allem Chlorwasserstoffsäuredämpfe freisetzen, wodurch
sie die hohen, durch Gesetze oder Normen festgelegten Auflagen nicht
erfüllen
können.
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Aus
dem Dokument DE-30 07 185 ist eine schallabsorbierende und feuerhemmende
Platte für das
Bauwesen bekannt, die dazu bestimmt ist, durch Siebdruck bedruckt
zu werden. Diese Platte auf Mineralfaserbasis wird auf einer ihrer
Flächen
einer Aufstäubung
mit einem Aufweichungsmittel unterzogen. Die Platte wird dann einer
Oberflächenglättung unterzogen,
indem sie zwischen zwei erwärmten Walzen
hindurchläuft.
Diese Behandlung ermöglicht es,
dass die Platte auf ihrer Fläche,
die der Austäubung
unterzogen wurde, durch Siebdruck bedruckt werden kann.
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Eine
Aufgabe der Erfindung ist es, ein neuartiges Trägermaterial vorzuschlagen,
das dazu bestimmt ist, durch Digital- oder Siebdruck bedruckt zu werden,
das die vorstehend aufgeführten
Nachteile nicht aufweist und verbesserte Feuerbeständigkeitseigenschaften
aufweisen kann, indem es gleichzeitig einen Digital- oder Siebdruck
zulässt.
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Eine
weitere Aufgabe der Erfindung ist es, ein neuartiges Trägermaterial
vorzuschlagen, das dazu bestimmt ist, durch Digital- oder Siebdruck
bedruckt zu werden, das in der Lage ist, besonders hohe Brandschutzauflagen
zu erfüllen
und das Freisetzen giftiger Dämpfe
vermeiden kann.
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Eine
weitere Aufgabe der Erfindung ist es, ein neuartiges Trägermaterial
vorzuschlagen, das dazu bestimmt ist, durch Digital- oder Siebdruck
bedruckt zu werden, das seine Feuerfestigkeitseigenschaft vor oder
nach dem Bedrucken beibehalten kann, und zwar wie auch immer die
Beschaffenheit und Art der verwendeten Tinte sein mag.
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Eine
zusätzliche
Aufgabe der Erfindung ist es, ein neuartiges Trägermaterial vorzuschlagen,
das dazu bestimmt ist, durch Digital- oder Siebdruck bedruckt zu
werden, das mit allen verfügbaren
Druckmaterialien kompatibel ist.
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Eine
weitere zusätzliche
Aufgabe der Erfindung ist es, ein neuartiges Trägermaterial vorzuschlagen,
das dazu bestimmt ist, durch Digital- oder Siebdruck bedruckt zu
werden, das sich aus herkömmlichen
Grundsubstraten und Überzügen herstellen
lässt,
und zwar zu annehmbaren Herstellungskosten.
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Die
Aufgaben der Erfindung werden mittels eines Trägermaterials, das dazu bestimmt
ist, durch Digital- oder Siebdruck bedruckt zu werden, gelöst, das
dem Wortlaut von Anspruch 1 entspricht.
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Die
Aufgaben Erfindung werden auch mittels eines Verfahrens gelöst, das
dem Wortlaut von Anspruch 9 entspricht.
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Weitere
Aufgaben und Vorteile der Erfindung werden angesichts der folgenden
Beschreibung ausführlicher
beschrieben, die mittels lediglich veranschaulichender Beispiele
wiedergegeben wird.
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Im
Sinne der Erfindung ist unter dem Ausdruck „numerisches Drucken" oder „Digitaldruck" jede Druckart zu
verstehen, die dem Begriff „digital printing" entspricht, die
den Druck durch elektrostatische Übertragung oder Tintenstrahldruck
einschließt, wie
auch immer ihr Auflösungsvermögen sein
mag, ganz gleich, ob es sich um einen Druck mittels pigment-, wasser-
oder lösungsmittelhaltiger
Tinte handelt.
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Im
Sinne der Erfindung können
die zum Bedrucken bestimmten Trägermaterialen
auch durch Siebdruck bedruckt werden.
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Erfindungsgemäß umfasst
das Trägermaterial,
das dazu bestimmt ist, durch Digitaldruck oder Siebdruck bedruckt
zu werden:
- – ein Grundsubstrat, welches
das Gerüst
des Trägermaterials
bildet und allgemein biegsam ist oder eine gewisse Biegsamkeit aufweist,
um den Druck mittels bekannter Techniken durchzuführen,
- – einen Überzug,
der die Beschichtung des Substrats bildet und dazu dient, das Bedrucken
mittels der vorstehend erwähnten
Techniken durchzuführen.
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Das
Substrat ist allgemein in Form einer Rolle verpackt, die dann zu
einer flächigen
Form abgeschnitten wird, die sich für den Drucker eignet. Sie kann
eine bestimmte geometrische Form haben, beispielsweise rechteckig,
wobei der Überzug
die Außenbeschichtung
des Substrats bildet, die sich vorzugsweise nur über eine Fläche erstreckt, und zwar über die,
auf der der Aufdruck hergestellt wird. Im Sinne der Erfindung ist
es jedoch vorstellbar, ein überzogenes
Trägermaterial
herzustellen, dessen Außenbeschichtung
die beiden entgegengesetzten Flächen
des Substrats bildet.
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Erfindungsgemäß besteht
das Grundsubstrat, das dazu bestimmt ist, überzogen zu werden, aus vorzugsweise
nicht brennbaren Fasern oder Fäden oder
auch Mineralfasern, die eine Überzugmasse
F bilden. Das Grundsubstrat kann somit auf nicht einschränkende Weise
aus einem Glasgewebe, einem Glasgitter, oder aber auch aus einem
Vliesgewebe auf Glasbasis bestehen.
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Der Überzug,
der die Beschichtung beispielsweise außen am oder am Kern des Substrats bildet,
besteht aus mindestens einem bedruckbaren Polymer mit der Masse
E, das durch bekannte Verfahren auf das Grundsubstrat aufgebracht
wird.
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Vorteilhafter
Weise werden die bedruckbaren Polymere aus denjenigen ausgewählt, die
mit wässriger
Tinte oder Lösungsmittel
durch hochauflösende
Verfahren (mit 50 bis 1200 DPI und darüber) bedruckt werden können, um
Trägermaterialien
oder Drucksubstrate für
das Gebiet des Digitaldrucks herzustellen.
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Als
nicht einschränkendes
Beispiel kann die Schicht bedruckbarer Polymere durch alle bekannten herkömmlichen
Verfahren wie Streichen, Beschichten, Extrudieren, Koextrudieren,
Kaschieren, Aufstäuben
oder Imprägnieren
mit dem Polymer auf das Grundsubstrat aufgebracht werden.
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Die
Erfindung besteht also darin, nicht brennbare Fasern, Fäden oder
Mineralfasern ausgewählt und
sie mit einer Schicht bedruckbarer Polymere in einer Menge überzogen
zu haben, so dass das Verhältnis
E/(E + F), das dem Verhältnis
der Überzugmasse
zur Gesamtmasse des Trägermaterials
entspricht, es ermöglicht,
die Feuerfestigkeitseigenschaft des gesamten Trägermaterials vor und nach dem
Bedrucken beizubehalten. Erfindungsgemäß liegt das Verhältnis E/(E
+ F) im Bereich von 4% bis 50%, wobei die gegebene Untergrenze,
also 4%, im Wesentlichen der Mindestmenge an bedruckbaren Polymeren
entspricht, die zum Drucken notwendig sind. Vorteilhafter Weise
kann der untere Wert auf 7% angehoben werden, wobei der bevorzugte
Durchschnittswert um die ca. 10% beträgt.
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Vorteilhafter
Weise ist das erfindungsgemäße Trägermaterial
frei von Halogen- oder halogenisierten Verbindungen wie Chlor, Brom,
Fluor oder Iod, um insbesondere, im Falle, dass das überzogene
und bedruckte Trägermaterial
einmal brennen sollte, jegliches Freisetzen von Gasen zu verhindern, und
um ein bedruckbares, überzogenes
Trägermaterial
zu erhalten, das noch höhere
Feuerfestigkeitseigenschaften hat.
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Das
erfindungsgemäße überzogene
und bedruckbare Trägermaterial
ist in der Lage, die Feuerfestigkeit des Trägermaterials nach dem Bedrucken mit
den meisten der verwendeten Tintenarten sicherzustellen. Dazu enthält das Trägermaterial
vorteilhafter Weise ein flammwidrig machendes Mittel, das es ermöglicht,
die Sauerstoffkennzahl der Oberfläche, die zur Aufnahme der Drucktinte
bestimmt ist, auf einen Wert zu senken, der niedriger als derjenige
ist, der zur Verbrennung der Tinte notwendig ist. Vorteilhafter
Weise ist das flammwidrig machende Mittel im bedruckbaren Polymer
in einer Höhe
vorhanden und/oder fein verteilt, die von 0% (keinerlei flammwidrig
machendes Mittel vorhanden) bis 90% der Masse des Überzugs
gehen kann, wobei der bevorzugte Wert um die ca. 25% beträgt. Die
Beschaffenheit und die Einbringmenge der flammwidrigen Verbindung werden
selbstverständlich
je nach der Beschaffenheit und Zusammensetzung der Tinte so bestimmt,
dass sie den angestrebten Feuerfestigkeitseigenschaften vollkommen
angepasst sind.
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Die
Einbringmenge muss jedoch vom Fachmann auf herkömmliche Weise angepasst und
bestimmt werden, um innerhalb annehmbarer Grenzen zu bleiben, damit
die Eigenschaften des Trägermaterials
und vor allem seine mechanische Festigkeit nicht übermäßig herabgesetzt
werden. Beispielsweise enthalten die flammwidrig machenden Verbindungen,
die verwendet werden können,
vorteilhafter Weise Phosphor und/oder Stickstoff, wobei die Verbindung
als wässrige
Dispersion oder in Lösungsmittel gelöst vorliegt.
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Selbstverständlich wird
das bedruckbare Polymer, das dazu bestimmt ist, den Überzug zu
bilden, so ausgewählt,
dass es eine bestimmte Wasserlöslichkeit
für den
Fall eines Tintenstrahldrucks mit wässriger Tinte, oder eine Löslichkeit
in Lösungsmittel
für den
Fall eines Tintenstrahlaufdrucks mit Lösungsmittel aufweist.
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Wahlweise
kann der Überzug,
wenn der Vorgang zum Auftragen des Überzugs mechanisch, beispielsweise
mittels eines Aufstreichsystems erfolgen soll, ein Quellmittel in
einer Menge enthalten, die ausreicht, um die notwendige Viskosität, beispielsweise in
der Größenordnung
von 20000 m·Pa·s. zu
erzielen. Dieses Quellmittel wird vom Fachmann auf bekannte Weise
ausgewählt
und kann beispielsweise auf Casein, Stärke oder dergleichen aufbauen.
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In
allen Fällen
liegt der Brennwert des erfindungsgemäßen bedruckbaren überzogenen
Trägermaterials
unter 10000 kJ/kg und vorzugsweise unter 2500 kJ/kg, und zwar vor
und nach dem Bedrucken, um die strengsten durch Normen festgelegten
Anforderungen hinsichtlich Feuerfestigkeit erfüllen zu können.
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Die
Einhaltung aller dieser Herstellungsmerkmale ermöglicht es, ein bedruckbares überzogenes
Trägermaterial
zu erhalten, das besonders feuerfest ist und den verschiedenen und
strengsten durch Gesetze und Normen festgelegten Auflagen in Europa
und anderen Ländern
Genüge
tut. Die erfindungsgemäß erhaltenen überzogenen
Trägermaterialien
können
insbesondere den Kriterien der Brandschutzklasse M0 (nach der Norm
NF P92-510) und A2 (nach der DIN-Norm 4102-1) standhalten.
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Im Übrigen stellte
es sich heraus, dass die erfindungsgemäßen Erzeugnisse mit praktisch
allen der gegenwärtig
bekannten Druckmaschinen bedruckt werden können, wie auch immer die Beschaffenheit
und Art der verwendeten Tinten sein mag.
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Beispiele
für hergestellte
Erzeugnisse sind folgende:
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Beispiel 1:
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Es
wird ein durch Tintenstrahldruck mit wässriger Tinte mit einem Drucker
mit 91,44 cm (36 Zoll) Standardbreite bedruckbares Trägermaterial
auf folgende Weise hergestellt:
- – das Substrat
ist ein Glasgewebe mit durchgehenden Fäden mit einem Titer 68 tex,
flächenbezogene
Masse 205 g/m2, bei Porcher Industries mit
3695 bezeichnet.
- – Die
Formulierung ist folgende:
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Bedruckbares Polymer:
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Wässrige Dispersion
eines modifizierten aliphatischen Polyurethans, das bei Rowa mit
Rowathan 12892 W bezeichnet ist, → 100 Teile.
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Mittel zum Senken der
Sauerstoffkennzahl (feuerbeständiges
Mittel):
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Wässrige Lösung auf
Grundlage einer Phoshor-/Stickstoffverbindung, die bei Schill und
Seilacher mit FLACAVON® H14/112 bezeichnet ist, → 16 Teile.
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Quellmittel:
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Zugabe
in einer Menge, die notwendig ist, um eine Viskosität um die
20000 m·Pa·s. zu
erzielen.
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Der
Trockenauszug des Bads wird so eingestellt, dass er nahe an 26%
liegt. Nach dem Bestreichen nur einer Fläche dieses Gewebes und Trocknen der
Rezeptur wird auf diese Weise ein durchscheinendes Gewebe erhalten,
das mit 15 bis 20 g/m2 des vorstehend beschrieben Überzugs
beschichtet ist, dessen oberer Brennwert gemessen nach der Norm NF
P92-510 unter 2500 kJ/kg und unter 4200 kWs/kg nach der DIN-Norm
4102-1 liegt, wodurch er in die Klasse M0 bzw. A2 eingestuft werden
kann.
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Dieses
Gewebe wird dann zu Rollen mit 91,44 cm (36 Zoll) Standardbreite
und variabler Länge
abgeschnitten, um mit hochauflösendem
Tintenstrahldruck mit wässriger
Tinte bedruckt zu werden.
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Beispielsweise
lässt sich
dieses bedruckte Gewebe zur Herstellung eines von hinten angestrahlten
Werbeplakats verwenden.
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Beispiel 2:
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Beispiel
1 wird wiederholt, wobei das beschriebene Glasgewebe mit der Bezeichnung
3695 durch ein Glassatin ersetzt wird, das durch Weben durchgehender
Fäden mit
136 tex erhalten wird, flächenbezogene
Masse 420 g/m2, und bei Porcher Industries
mit 969 bezeichnet ist.
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Die
Formulierung des Überzugs
ist identisch zu derjenigen von Beispiel 1. Durch einen Bestreichvorgang
mit einem Rakel wird jede der Flächen
dieses Satins mit ca. 15 bis 20 g/m2 überzogen,
danach der vorstehend beschriebene Überzug getrocknet. Man erhält auf diese
Weise ein auf diesen beiden Flächen
mit wässriger
Tinte bedruckbares undurchsichtiges Gewebe, dessen oberer Brennwert
nach der Norm NF P92-510 und der DIN-Norm 4102-1 es ermöglicht,
es in die Klasse M0 bzw. A2 einzustufen. Dieses Gewebe wird dann
zu Rollen mit 91,44 cm (36 Zoll) Standardbreite und variabler Länge abgeschnitten,
um mit hochauflösendem
Tintenstrahldruck mit wässriger
Tinte bedruckt zu werden. Dieses Erzeugnis kann auch in einer Breite
von 1,52 m angeboten werden, für
einen Druck mit wässriger
Phase auf einem Drucker mit 152,4 cm (60 Zoll) Standardbreite. Zum
Beispiel wird dieses auf seinen beiden Flächen bedruckbare opake Gewebe
zur Herstellung von optischen Informationsanzeigen für Ausstellungshallen verwendet.
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Beispiel 3:
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Es
wird ein bedruckbares Trägermaterial
für Digitaldruck
mit lösungsmittelhaltiger
Tinte für
einen Drucker mit 2 m Standardbreite auf folgende Weise hergestellt:
- – das
Substrat ist ein Glasgitter aus durchgehenden Fäden mit dem Titer 68 tex, Gewebebild
12 × 3,5,
d.h. 12 Kettäden/cm
und 3,5 Schussfäden/cm,
flächenbezogene
Masse 107 g/m2, und bei Porcher Industries
mit 3449 bezeichnet.
- – Die
Formulierung des Überzugs
ist folgende:
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Bedruckbares Polymer:
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Lack
AGS 469, der bei Holliday Dispersions erhältlich und eine Lösung in
Lösungsmittelphase
eines Gemischs von Acrylen und 25,9% Trockenextrakt ist, → 100 Teile.
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Mittel
zum Senken der Sauerstoffkennzahl (feuerbeständiges Mittel Gemisch aus zyklischen Verbindungen
von di- und tri-Phosphonaten, die bei Wesserland mit EMTEX® L3309
bezeichnet sind, → 7 Teile.
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Nach
dem Imprägnieren
durch ein „Foulard"- oder Klotzverfahren
und Trocknen der Rezeptur erhält
man auf diese Weise ein mit 4 bis 6% des vorstehend beschriebenen Überzugs
imprägniertes
Gitter, also 4,3 bis 6,4 g/m2 Überzug,
was es ermöglicht,
die Klasse M0 der Norm NF P92-510 und A2 der DIN-Norm 4102-2 zu
erfüllen.
Dieses Gitter mit 2 m Standardbreite wird in Rollen mit variabler
Länge für einen
Digitaldruck mit lösungsmittelhaltiger
Tinte zerschnitten. Zum Beispiel lässt sich dieses Gitter zur Herstellung
von Werbeplakaten für
den Außenbereich
von der Art „billboards" verwenden.