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DE20015297U1 - Plastisch verformbares Abdeckmaterial - Google Patents

Plastisch verformbares Abdeckmaterial

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DE20015297U1
DE20015297U1 DE20015297U DE20015297U DE20015297U1 DE 20015297 U1 DE20015297 U1 DE 20015297U1 DE 20015297 U DE20015297 U DE 20015297U DE 20015297 U DE20015297 U DE 20015297U DE 20015297 U1 DE20015297 U1 DE 20015297U1
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layer
covering
roof
sensitive adhesive
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DE20015297U
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Description

FLG 390 T2.doc
Plastisch verformbares Abdeckmaterial
Die Erfindung betrifft ein plastisch verformbares Abdeckmaterial, insbesondere für den Außenbereich von Bauwerken, in Bogen-, Bahn- oder Streifenform, bestehend aus
- einem abdeckenden Abschlußelement
- einer selbstklebenden und verformbaren Schicht aus einem Haftklebemittel auf Butylkautschukbasis, das auf einer Seite des Abschlußelements angeordnet ist, und einer Schutzfolie, mit der eine Kontaktebene der Schicht abgedeckt ist und die in Teilstücken von der Haftklebemittel-Schicht abziehbar ist,
- bei dem der Verbund aus Stretchfolie, Haftklebemittel und die Schutzfolie verlegegerecht zuschneidbar ist und die wenigstens teilweise freigelegte Kontaktebene der Haftklebemittel-Schicht auf wenigstens eine Fläche der Bauwerke aufzulegen und über das Strechfolienelement reliefgenau anzudrücken ist.
Ein Abdeckmaterial der eingangs genannten Art ist aus der DE 2 99 14 210 Ul bekannt. Es weist eine Stretchfolie auf dessen Innenseite von einem festplastischen Einkomponenten-Kleb/Dichtstoff auf Butylkautschukbasis derart überdeckt ist,
daß eine selbstklebende Kontaktebene entsteht. Die Kontaktebene ist von einer Schutzfolie abgedeckt.
Nachteilig ist, daß beim Verarbeiten des Abdeckmaterials durch ein Abziehen der Schutzfolie die gesamte Kontaktebene freigelegt wird. Hierdurch klebt Kontaktebene nicht nur an den vorgesehenen Stellen, sondern auch an den Händen und der Kleidung der verarbeitenden Person.
Aus der DE 298 06 536 Ul ist ebenfalls ein plastisch verforrnbares Abdeckmaterial bekannt. Auf ein Trägermaterial wird auf einer Seite eine selbstklebende Schicht angeordnet, auf der ein abziehbarer Abdeckstreifen aufgebracht ist. Das Trägermaterial ist in Längs- und in Querrichtung dehnbar. Das Trägermaterial ist mehrschichtig ausgebildet. Als innere Schicht ist eine elastische und flexible Trägerfolie vorgesehen. Die äußeren Schichten des Trägermaterials werden von mit der Trägerfolie verbundenen Vliesbahnen gebildet, die in Längsrichtung verlaufende Hohlräume ausbilden. Die selbstklebende Schicht auf der Basis von Butylkautschuk oder aus mit Polyolefinen modifizierten Bitumen wird auf eine der Vliesbahnen aufgebracht. Die Abdeckstreifen bestehen aus einem silikonisierten Papier, das vor dem Verkleben abgezogen wird.
Nachteilig ist, daß die Elastizität des Trägermaterials durch die Elastizität seiner Schichten begrenzt wird. Wird die geringste Elastizität einer der Schichten überschritten, zieht das Trägermaterial die selbstklebende Schicht von einer Fläche als Unterlage wieder ab. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn mit dem Abdeckmaterial Spalte zwischen einem Schornstein und einem mit Dacheindeckungsplatten eingedeckten Dach abzudichten sind. Ein weiterer sehr wesenticher Nachteil
ist, daß das Abdeckmaterial in seinem Aufbau sehr schwer handhabbar ist. Steht ein Dachdecker nach abgezogener Schutzfolie auf der Dachdeckerleiter vor dem Schornstein, insbesondere im Bereich der Schornsteinkehle, klebt die selbstklebende Schicht durch Windeinflüsse und dgl. fast unlösbar an seinem Körper, an seinen Händen und sonst überall, nur nicht dort, wo sie eigentlich hin gehört.
Ein Abdeckmaterial ist weiterhin aus der DE 36 42 063 Al bekannt. Es weist ein Metallelement aus einem Streckmetallgitter auf, welches im anwendungstechnisch relevanten Temperaturbereich in eine nichtklebende Masse aus Polyisobutylen-Substrat eingebettet ist. Dabei soll das eingebettete Streckmetallgitter in Längsrichtung eine Dehnbarkeit von 50 % bis 150 %, in Querrichtung eine Dehnbarkeit < 20 % und ein Rückstellvermögen < 5 % aufweisen. Diesen Werten der Dehnbarkeit sind jedoch entgegen den Zahlenangaben dadurch Grenzen gesetzt, daß das in den Öffnungen des Streckmetallgitters eingedrungene Polyisobutylen-Substrat der vorgenannten Dehnbarkeit entgegenwirkt, so daß von diesen Werten allenfalls ein Bruchteil erreichbar ist und daß auch nur mittels entsprechender Streckwerkzeuge. Der Grund beruht vor allem darin, daß das in den Öffnungen des Streckmetallgitters eingedrungene Polyisobutylen-Substrat bei einer Streckung des Streckmetallgitters wie eine Feder vorgespannt wird und bei Nachlassen der äußeren Verformungskräfte die dann freiwerdenden Federvorspannungskräfte des Polyisobutylens zu einem sehr hohen Rückstellvermögen führen.
Die DE 298 19 378 Ul beschreibt einen Abdeckstreifen, der aus einer Bahn aus Glasfasergewebe und zwei an ihren Längsseiten angeordneten Seitenstreifen aus Aluminium besteht, die nach außen hin gewellt sind. Für eine Verbindung mit den Abdeck-
platten eines Dachs sorgen an den Klebeschichten aus Butyl, die an den Unterseiten der Aluminiumseitenstreifen aufgebracht sind.
Nachteilig ist, daß die Verformbarkeit des Abdeckstreifens durch die Materialien Glasfasergewebe und gewelltes Aluminiumblech begrenzt ist. Außerdem werden die Butylstreifen lediglich für Klebezwecke des lediglich zum Bedecken und Abdichten von Firsten und Graten an Dächern verwendbaren Abdeckstreifens eingesetzt.
Die EP 0 038 222 A2 und die WO 95 28 536 Al geben ein- bzw. mehrschichtige Abdeckstreifen aus Metall an, die in Längsrichtung mäanderförmig gewellt sind. Weitere wellenförmige Verformungen in Querrichtungen sollen ein Ziehen bzw. Stauchen des Abdeckstreifens erleichtern. Eingesetzt werden AIuminiumbleche zwischen 0,05 und 0,4 mm. Auch wenn Klebestoffe eingesetzt werden, ist dieser Metallabdeckstreifen immer noch so steif, daß er nur glatte Dachflächen abdecken kann.
Aus der DE-PS 29 22 242 ist ein Abdeckmaterial bekannt geworden, das einerseits von einer wasserdichten, biegbaren Abdeckfolie mit mindestens einer Schicht aus mit einem Kautschukanteil modifizierten Bitumen und mit einem Verstärkungselement aus synthetischen, miteinander verbundenen Fasern besteht. Als Fasern sind darin beispielsweise Polyamidfasern und Polyesterfasern genannt. Die daraus hergestellte Maschenware soll eine hohe Dehnbarkeit von mehr als 100 % in sämtlichen Richtungen aufweisen. Der Kautschukanteil des bekannten Substrats kann etwa 30 bis 95 Gew.-% der gesamten Masse ausmachen und aus Polyisobutylen bestehen. Dabei erhöhen die Polyamidfasern und die Polyesterfasern zwar die Reißfestigkeit eines derartigen Abdeckmaterials, leisten jedoch zu einem verminderten - da unerwünschten - Rückstellvermögen
keinen nennenswerten Beitrag. Aus diesem Grunde ist das Rückstellvermögen dieses Abdeckmaterials durch die Summe des Rückstellvermögens der einzelnen Komponenten gekennzeichnet, die relativ hoch sind.
In der DE-PS 22 25 358 ist ein vorgefertigtes, bogen- oder bahnenförraiges Abdeckmaterial offenbart, welches auf der einen Seite mit einer Abdeckschicht aus einer Bitumen-/Kautschukmasse mit nichtklebender Oberfläche versehen und auf der anderen Seite eine selbstklebende Bitumen-/Kautschukschicht aufweist. Zwischen beiden Schichten ist eine Verstärkungsschicht eingelagert, die beispielsweise aus einer gestreckten oder perforierten Metallschicht besteht. Diese Metallschicht steht einem Dehnvermögen hinderlich im Wege, weil es in vielen Richtungen gegenüber der gewünschten Dehnfähigkeit eine relativ starre Armierung bildet.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein von Hand plastisch verformbares Abdeckmaterial der eingangs genannten Gattung zu schaffen, das ohne zusätzliche Hilfsmittel an den Kontaktflächen leicht befestigt werden kann.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere darin, daß durch die Sollbruchlinien einzelne Schutzfolienbahnen feldweise abziehbar sind. Dadurch wird nur der Teil der Kontaktebene freigelegt, der auf der Bauwerksfläche aufgeklebt werden soll. Ist diese Bauwerksfläche der Bereich zwischen Schornstein und Dacheindeckungspatten eines Dachs, kann zuerst die im wesentlichen glatte Schornsteinfläche beklebt werden. In dieser Phase überdecken die anderen Schutz-
folienbahnen den Rest der Kontaktebene, so daß der Dachdecker frei und ohne Behinderungen auf dem Dach mit diesem Teil des Abdeckmaterials hantieren kann. Werden die restlichen Schutzfolienbahnen entlang der Sollbruchlinein abgezogen, liegt die restliche Kontaktebene auf den obersten Flächenteilen der Reliefs der Dacheindeckungsplatten. Das Stretchfolienelement erlaubt es, die Einkomponenten-Kleb/Dichtstoffschicht überall und vor allem auf den Dacheindeckungsplatten-Flächen abdichtend anzudrücken.
Nach dem Lösen der Felder oder der gesamten Schutzfolienbahn bzw. - bahnen von der Kontaktebene kann das plastisch verformte Abdeckmaterial direkt von Hand gegen die Einsatzflache gedrückt werden, wodurch infolge seiner Selbstklebung eine unmittelbare Verbindung mit den unterschiedlichen aus Stein, Holz, Kunststoff oder Metall bestehenden Einsatzflächen hergestellt wird. Die Felder können rechteckig, quadratisch oder rechteckig ausgebildet werden. Die Seitenlängen der Felder können zwischen 10 und 100 mm lang sein.
Die Dicke des Abdeckmaterials und des Stretchfolienelements sind bei ein und demselben Abdeckmaterial je für sich stets konstant. Sie können jedoch von Abdeckmaterial zu Abdeckmaterial höchst unterschiedlich gestaltet werden. So kann das Stretchfolienelement eine Dicke von etwa 0,05 mm bis etwa 1,5 mm aufweisen.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird im folgenden näher beschrieben. Es zeigen.
Fig. 1 einen Streifen des erfindungsgemäßen Abdeckmaterials in einer schematischen perspektivischen Darstellung,
ii i &Iacgr;;:: vO7 i i
Fig. 2 ein Abdeckmaterial gemäß Fig. 1 in einer auseinandergezogenen perspektivischen schematischen Darstellung,
Fig. 3 ein Abdeckmaterial gemäß den Fig. 1 und 2 in einer teilweise auseinandergezogenen schemati
schen perspektivischen Darstellung,
Fig. 4 ein Abdeckmaterial gemäß den Fig. 1 bis 3 mit einem abgetrennten Feld in einer auseinander gezogene schematischen perspektivischen Darstellung,
Fig. 5 eine perspektivische Teilansicht auf einen
Dachfensterrahmen mit einem angesetzten Abdeckmaterial,
Fig. 6 eine perspektivische Teilansicht eines Daches mit Kamin und dessen entsprechender Abdichtung
seiner Durchdringungsflächen mit dem neuen Abdeckmaterial und
Fig. 7 bis 12 Verarbeitungsschritte bei einer Herstellung einer Abdichtung gemäß Fig. 6 mit einem Abdeckmaterial gemäß Fig. 1 bis 4.
Gemäß den Fig. 1 und 4 besteht das neue Abdeckmaterial 1 aus einem Stretchfolienelement 2, dessen Innenseite 2a von einer festplastischen Einkomponenten-Kleb/Dichtstoffschicht 3 auf Butylkautschukbasis vollständig oder teilweise derart von einer Schicht 5 überdeckt ist, daß eine selbstklebende Kontaktebene 4 entsteht, die von einer Schutzfolie 6, die in Schutzfolienbahnen 6.1, 6.2, 6.3, 6.4 und 6.5 unterteilbar ist, abgedeckt ist.
Wie die Fig. 1 und 2 zeigen, hat das Abdeckmaterial 1 eine Dicke D, die aus einer
einer Dicke d des Stretchfolieneleraents 2, einer Dicke der Schicht 3 und einer Dicke der Schutzfolie 6 zusammensetzt.
Die Schutzfolie 6 besteht aus einem silikonbeschichteten Papier. Sollbruchlinien 6a machen möglich, die Folie 6 in die Schutzflienbahnen 6.1, ... und Felder zu unterteilen. Die Schutzfolienbahnen haben eine Breite von Sollbruchlinie 6a zu Sollbruchlinie 6a von 4,5 bis 6,5 cm. In gleichem Abstand sind im rechten Winkel Sollbruchlinien 6b in die Folie 6 eingebracht, so daß die Folie mit Feldern äußerlich wie ein kariertes Blatt Papier aussieht. Die Felder können wie die mit 60 bezeichneten quadratisch oder wie die mit 61 bezeichneten rechteckig sein. Sie können auch dreieckig sein oder eine beliebige andere geometrische Konfiguration Die Sollbruchlinien sind als Perforationen oder dgl. ausgebildet. Zum Einsatz kommt ein Silikonpapier mit einer Dicke zwischen 100 und g/m2. Verwendet wird ein Papier von 165 g pro Qwadratmeter. Die Silikonbeschichtung hat eine Dicke von 0,7 &mgr;&pgr;&igr;.
Als Einkomponenten- Kleb/Dichtstoff auf Butylkautschukbasis kommt TEROSTAT zum Einsatz, das folgende technischen Daten aufweist:
Farbe: schwarz
Konsistens: zäh-plastisch, klebend, weich Dichte bei 20° C: ca 1,26 g/cm3
Festkörpergehalt: 100%
Penetration: ca. 65 1/10 mm
(Konus 150 g; 6 s; 20° C)
Klebekraft: sehr stark
Lackverfärbung: keine
Gebrauchtemperatur: -40° c bis +80 ° C
Temeraturstabilität: 200° C
(kurzfristig bis 1 h).
Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, das auch andere Kleb/Dichtstoffe mit gleichen oder ähnlichen Eigenschaften einsetzbar sind.
Bei der Herstellung des Abdeckmaterials 1 wird die Schutzfolie mit den Sollbruchlinien 6a und 6b und durch diese in die fünf Bahnen 6.1, .. unterteilt (vgl. Fig.2) von einer Rolle (nicht dargestellt) abgezogen. Die Folie hat eine Breite von 3 0 cm. Auf die Silikonschicht wird die Einkomponenten-Kleb/Dichtstoffschicht 3 aufgetragen. Durch die Abzugsgeschwindigkeit der Schutzfolie S kann die Dicke der Schicht 3 eingestellt werden. Auf die Schicht 3 wird dann das Strechfolienelement 2 in spannungsfreiem Zustand aufgelegt. Diese Herstellungsart hat den Vorteil, daß die Verarbeitungseigenschaften des Abdeckmaterials 1 am Prozeßende voll zur Geltung kommen können. Wäre anstelle der Folie 6 das Stretchfolienelement der unterste Teil bei der Herstellung, könnte es wenigstens teilweise in seinen Endzustand gereckt und das Abdeckmaterial 1 damit wertlos werden.
Auf der Außenseite 2b kann das Stretchfolienelement 2 mit einer der Umgebungsfarbe des Einsatzbereiches entsprechenden Farbe eingefärbt bzw. überstrichen werden.
Das Abdeckelement 1 kann bei abgezogener Schutzfolie an seinen Außenkanten 7 bis 10, insbesondere an den Außenkanten 9, 10 auseinandergezogen werden. Die Stretchfolie macht dieses Auseinanderziehen problemlos mit und bewirkt durch seine fehlenden Rückstellkräfte, daß der Abdeckstreifen 1 sich nicht zusammenzieht. Vielmehr nimmt das Stretchfolienelement 2 die Zustandsendform ein, die auch der Einkomponenten-Kleb/Dicht-
Stoff 3 einnimmt. Hierbei ist der Einkomponenten-Kleb/Dichtstoff in einer Schicht 3 in einer entsprechenden Höhe überzogen, so daß das Abdeckmaterial 1 eine Gesamtdicke D aufweist.
Das Abdeckmaterial weist demnach je nach dessen Dicke D eine Dehnfähigkeit von weit über 100 % bei einem vernachlässigbaren Rückstellvermögen von 0,001 % auf. Dies rührt daher, daß das gestreckte Stretchfolienelement 2 unter den Dehnkräften seine Elastizität verliert und die geringen Rückstellkräfte der Einkomponenten-Kleb/Dichtstoffschicht 3 nicht ausreichen, &iacgr;&ogr; das Abdeckmaterial 1 in seine ursprüngliche Form auch nur annähernd zurückzuziehen.
Das Abdeckmaterial 1 kann (nicht dargestellt) in eine plessierte Form vorgeformt werden, die eine sinuskurvenähnliche Konfiguration hat. Die Maxima und die Minima der Kurve können dabei gerundet sein, können aber mehreckig, spitz oder dergleichen vorgeformt werden.
Hierdurch ist es möglich, bei voller Ausnutzung der Dichtfähigkeit das Abdeckmaterial optimal zu verarbeiten. Ist es erforderlich, kann das Abdeckmaterial auch schuppenförmig verformt und entsprechend verarbeitet werden.
Wird wenigstens eine der Schutzfolienbahnen 6.1,... oder eines der Felder abgezogen (vgl. Fig. 4) und der Einkomponenten-Kleb/Dichtstoff 3 auf eine Wandfläche oder einen anderen Untergrund gedrückt, klebt dieser fest und innig an dieser Grundfläche an. Dadurch, daß das in Fig. 4 gezeigte Feld 60 von der Bahn 6.5 entlang der Linie 6b abgetrennt werden kann, erleichtert es das Ankleben der Kontaktebene.
Dabei macht sich die Dehnbarkeit des Stretchfolienelements 2 und die Zähigkeit der Einkomponenten-Kleb/Dehnstoffschicht 3 es möglich, daß das Abdeckmaterial 1 von Hand werkzeuglos
dehnbar, biegbar sowie der jeweiligen Kontur der Einsatzfläche durch sonstige Verformung anpaßbar ist.
Der Einsatz des Abdeckmaterials, wie es im Ausführungsbeispiel beschrieben ist, wird anhand der Fig. 5 und 6 bis 12 näher erläutert.
Fig. 5 zeigt ein mit Dacheindeckungsplatten 12 eingedecktes Dach, in das ein Rahmen 11 eines Dachfensters eingesetzt ist. Mit 11a ist hierbei die Fläche des Dachrahmens 11 und mit 12a die Flächen der Eindeckungsplatten 12 bezeichnet. Zwischen der Fläche 11a des Dachrahmens 11 und der Fläche 12a der Dacheindeckungsplatten 12 ergibt sich ein Spalt.
Um diesen Spalt abzudichten, wird das zu einer Rolle aufgewickelte Abdeckungsmaterial 1 genommen und die Schutzfolien 6.1,... entlang der Sollbruchlinien 6a nacheinander abgezogen. Dadurch, daß die Ränder Schutzfolienbahnen leicht über der Schicht 3 aus dem Einkomponenten-Kleb/Dichtstoff überstehen, lassen sich die Schutzfolienbahnen 6.1, .... leicht abziehen und entlang der Sollbruchlinien abtrennen und geben somit die Einkomponenten- Kleb/Dichtstoffschicht 3 an der gewünschten Stelle frei. Diese wird mit der Kontaktebene 4 wenigstens teilweise sowohl auf die Fläche 11a und wenigstens teilweise auf die Flächen 12a geklebt. Durch ein Andrücken mit der Hand läßt sich dabei das Abdeckmaterial gut auf dem unebenen Untergrund drücken und dichtet so einseitig und wirksam den zwischen den Flächen 11a und 12a bestehenden Spalt wasserdicht ab.
In Fig. 6 ist ein weiterer Einsatzfall gezeigt. Hierbei durchdringt ein Kamin 13 die Dachfläche 12. Mit 13a ist dabei die Fläche des Kamins 13 bezeichnet. Der zwischen dem Kamin 13 und der Fläche 12a des Daches 12 befindliche Spalt stellt
hier eine mögliche Undichtigkeit dar, die mit dem Abdeckmaterial 1 dauerhaft beseitigt werden soll.
Die einzelnen Verarbeitungsschritte beim Verlegen des Abdeckmaterials werden unter Zuhilfenahme der Fig. 7 bis 12 im folgenden beschrieben:
Fig. 7 zeigt den Kamin, der unter Belassung des mit 14 bezeichneten Spalts aus dem mit Dacheindeckungsplatten 12 eingedeckten Dachs herausragt.
Von einer Rolle wird das Abdeckmaterial 1 abgezogen und zugeschnitten. Ab- und zugeschnitten wird ein Stück, das für das Verlegen der vorderen Fläche 13a des Kamins und der dieser Fläche gegenüberliegenden Dacheindeckungsplatten über den Spalt 14 bestimmt ist. Durch die fünf nebeneinanderliegenden Schutzfolienbahnen 6.1 ... ist das Abdeckmaterial verlegungstechnisch in zwei und drei Schutzfolienbahnen unterteilbar. Die drei oberen Schutzfolienbahnen 6.1 ... sind für die im wesentlichen glatte Fläche 13a des Kamins und die darunter liegenden drei für die Flächen 13a der Dacheindeckungsplatten 12 bestimmt, so daß ein Dachplattenabdeckungsstreifen 101 und ein Schornsteinabdeckungsstreifen 102 entstehen. Zwischen die beiden Streifen 101 und 102 werden jeweils von beiden Seiten Schnitte eingebracht, so daß Schornsteineckstreifenstücke 103 entstehen.
Das so zugeschnittene Abdeckmaterial 1 nimmt der Dachdecker in die Hand und zieht die beiden Schutzfolienbahnen von dem Schornsteinabdeckstreifen 102 und dem Schornsteineckstreifenstück 103 ab und drückt die freigegebene Kontaktebene 4 der Einkomponenten-Kleb-/Dichtstoffschicht 3 - im folgenden Schicht 3 - auf die Fläche 13a. Die Sollbruchlinien 6b erlauben es ihm, die jeweilige Schutzfolienbahn durch ein Abreißen
von Feldern 60 bzw. 61 zu verkürzen und damit leichter zu handhaben. Da die restlichen drei Folienbahnen den Dachplattenabdeckstreifen 103 noch überdecken, kann der Dachdecker das Abdeckmaterial 1 auf dem Dach gut handeln, ohne daß es an seinen Händen, an seinem Körper oder an anderen Gegenständen kleben bleibt. Vielmehr ist gesichert, daß der Schornsteinabdeckstreifen 102 gerade und lagegenau auf die Fläche 13a aufgeklebt wird. Durch ein flächiges Drücken auf das Stretchfolienelement 2 legt sich die freigelegte Kontaktebene 4 über
!0 alle Unebenheiten der Fläche 13a des Kamins.
Ist der Schornsteinabdeckstreifen 102 und der Schornsteineckstreifenstück 103 an der Fläche 13a angeklebt, werden anschließend die noch verbliebenen drei Schutzfolienbahnen von der Kontaktebene 4 der Schicht 3 in gleicher Weise gezogen und auf die Fläche 12a der Dacheindeckungsplatten 12 aufgeklebt.
Wie dieser Aufklebevorgang von Fig. 8 zu Fig. 9 vonstatten geht, ist im Detail in den Fig. 10a bis 10c dargestellt.
Fig. 10a zeigt den Dachplattenabdeckstreifen 101 des Abdeckmaterials 1, nachdem die drei übrigen Schutzfolienbahnen abgezogen worden sind. Hierbei liegen Plattenbergauflageflächen 101b auf Dacheindeckungsplattenbergen 12ab der Fläche 12a der Dacheindeckungsplatten, während deren Dacheindeckungsplattentäler 12at von dem übrigen Dachplattenabdeckstreifen 101 nur überzogen sind.
Danach wird, wie Fig. 10b zeigt, der Dachplattenabdeckstreifen 101 jeweils auf den tiefsten Punkt der Dacheindeckungsplattentäler 12at so gedrückt, daß diese mit Plattentalauflageflächen 101t in den Tälern 12at anhaften und die übrigen Bögen der Flächen 12a der Dacheindeckungsplatten überspannen.
Der Vorteil dieser Verlegungsmethode ist, daß das Strechfolienelement 2 jeweils gleich gereckt in die einzelnen Dacheindeckungsplattentäler 12at eingedrückt wird.
Abschließend wird mit der Hand oder einer Verlegehilfe der Dachplattenabdeckstreifen 101 vollständig auf die Flächen 12a der Dacheindeckungsplatten gedrückt. Da das Stretchfolienelement aufgrund seiner besonderen Verlegeeigenschaften in der einmal gereckten Lage verharrt, ist gesichert, daß die verbleibenden, äußerst geringen Rückstellkräfte des Stretchfolienelementes 2 die Kontaktebene 4 der Schicht 3 von der durch ein sehr markantes Relief geprägten Fläche 12a abzieht.
Sind der Dachplattenabdeckstreifen 101 und der Schornsteinabdeckstreifen 102 verlegt, wird anschließend, wie Fig. 11 zeigt, ein weiterer Dachplattenabdeckstreifen 105 und ein weiterer Schornsteinabdeckstreifen 106 im zugeschnittenen Zustand an die Fläche 13a und die Fläche 12a der Dacheindekkungsplatten 12 geklebt. Ein Schornsteineckstreifenstück zu beiden Seiten des Schornsteinabdeckstreifens 106 ergibt sich, weil der Dachplattenabdeckstreifen 105 über den bereits verlegten Dachplattenabdeckstreifen 101 gelegt werden muß, um die erforderliche Dichtigkeit im Bereich des Spalts 14 zu sichern .
Wie Fig. 12 zeigt, kann das Schornsteineckstreifenstück 104 bündig abgeschnitten werden, so daß eine saubere, äußere Eckverbindung entsteht. Ebenso können die Dachplattenabdeckstreifen 101 und 105 so zugeschnitten werden, daß sie bündig gegeneinander abschließen. In Fig. 12 sind die Enden bewußt nicht vollständig zugeschnitten dargestellt, um den Überlappungsbereich besonders kenntlich zu machen. Wie Fig. 12 zeigt, ist das Verlegen des Dachplattenabdeckstreifens 105
wesentlich einfacher als die des Dachplattenabdeckstreifens 101.
Wesentlich schwieriger hingegen wird die Abdichtung des Spalts 14 im Bereich der nicht gestellten Schornsteinkehle.
Hier sind durch den Dachplattenabdeckstreifen nicht nur die Berge und Täler des Reliefs der Flächen 12a der Dacheindekkungsplatten zu überbrücken, sondern auch der sehr enge Winkel zwischen den Dacheindeckungsplatten und dem Schornstein, der sich durch die jeweilige Dachneigung ergibt. Dadurch, daß das Abdeckmaterial 1 in alle Richtungen verform- und dehnbar ist, können diese äußerst schweren Anforderungen leichter gemeistert werden als bei Abdeckmaterialien aus Metall. Selbst wenn die Metallbahnen in Längsrichtung mäanderförmig und in Querrichtung durch weitere Prägungen vorgeformt sind, sind diese kaum in der Lage, den sehr kleinen Winkel zwischen Schornstein und Dach ohne Einreißen zu überbrücken.
Das Abdeckmaterial 1 hingegen ist in der Lage, daß eine Kontaktebene 4 sämtliche Bereiche der Flächen 12a und 13a abdichtend überdeckt und so den Spalt 14 sicher abdichtet.
Das Stretchfolienelement 2 ist durchscheinend, so daß das Abdeckmaterial 1 aufgrund der schwarzen Farbe des Einkomponenten-Kleb/Dichtstoffes 3 nach außen hin schwarz erscheint. Die Außenseite 2bs des Stretchfolienelementes 2 läßt sich aber mit einer Farbe überstreichen, die der Farbe der Ziegel bzw. des Schornsteins entspricht. Möglich ist es natürlich auch, die Einkomponenten-Kleb/Dichtstoffschicht 3 und/oder das Stretchfolienelement 2 gleich so einzufärben, daß sie der jeweiligen Dachfarbe entsprechen. Die Außenseite 2b des Stretchfolienelements 2 stellt hierbei eine wirksame und widerstandsfähige Außenbeschichtung des Abdeckmaterials 1 dar.

Claims (4)

1. Plastisch verformbares Abdeckmaterial, insbesondere für den Außenbereich von Bauwerken (11, 12, 13), in Bogen-, Bahn- oder Streifenform, bestehend aus
- einem abdeckenden Abschlußelement(2) aus Stretchfolie,
- einer selbstklebenden und verformbaren Schicht (3) aus einem Haftklebemittel, das auf einer Seite (2a) des Abschlußelements (2) angeordnet ist, und
- einer Schutzfolie (6), mit der eine Kontaktebene (4) der Schicht (3) abgedeckt ist und die in Teilstücken von der Haftklebemittel-Schicht (3) abziehbar ist,
- bei dem der Verbund aus Stretchfolie, Haftklebemittel und die Schutzfolie (6) verlegegerecht zuschneidbar ist und die wenigstens teilweise freigelegte Kontaktebene (4) der Haftklebemittel-Schicht (3) auf wenigstens eine Fläche (11a, 12a, 13a) der Bauwerke (11, 12, 13) aufzulegen und über das Stretchfolienelement (2) reliefgenau anzudrücken ist,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzfolienbahn(en) (6.1, 6, 5) durch Sollbruchlinien (6a, 6b, . . .), insbesondere Perforationslinien, in Felder (60, 61, . . .) aufgeteilt ist, die nach Arbeitsbedarf dimensioniert und einzeln von der Haftklebemittel-Schicht (3) abziehbar sind.
2. Abdeckmaterial nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Felder (60, 61) rechteckig, insbesondere quadratisch, oder dreieckig sind.
3. Abdeckmaterial nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenlängen der Felder (60, 61) zwischen 10 und 100 mm lang sind.
4. Abdeckmaterial nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Dehnbarkeit des Stretchfolienelements (2) derart auf die Zähigkeit der Haftklebemittel- Schicht (3) abgestimmt ist, daß das Abdeckmaterial (1) von Hand werkzeuglos dehnbar, biegbar sowie der jeweiligen Kontur der Einsatzfläche durch sonstige Verformung anpaßbar ist.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE10155726C2 (de) * 2001-01-12 2003-11-20 Oskar Fleck Entlüftungsvorrichtung mit Rohrdurchführung
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