DE20220187U1 - Türeinrichtung für Gebäuderäume - Google Patents
Türeinrichtung für GebäuderäumeInfo
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-
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Description
Die Erfindung betrifft eine Türeinrichtung für Gebäuderäume mit zumindest einem beweglich gelagerten Türblatt, einem eine Türöffnung zumindest abschnittsweise begrenzenden Türrahmen und zumindest einem Bedienbereich.
Derartige Türeinrichtungen sind aus dem Stand der Technik wie aus dem täglichen Leben in unterschiedlichsten Formen allgemein bekannt. Die Türeinrichtung ist zum Verschließen einer Türöffnung vorgesehen, wobei die Türöffnung in einem zumindest teilweise von Wänden umschlossenen Gebäuderaum in einer der Wände vorgesehen ist. Die Türeinrichtung weist einen Türrahmen auf, der mit der die Türöffnung begrenzenden Wand fest verbunden ist. Weiterhin weist die Türeinrichtung zumindest ein Türblatt auf, das an dem Türrahmen beweglich, insbesondere schwenkbeweglich oder verschieblich befestigt ist. Um das Türblatt aus einer die Türöffnung verschließenden Ruheposition in eine geöffnete Funktionsposition zu bringen, ist an dem Türblatt ein Bedienbereich vorgesehen, der insbesondere als Drückplatte, Stoßgriff oder Türklinke ausgeführt sein kann. Die Betätigung einer Türe ist bei Tages-
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licht und entsprechender Gestaltung des Betätigungsbereiches für einen Benutzer ohne Schwierigkeiten durchzuführen. Bei schlechten Sichtverhältnissen, insbesondere in der Dunkelheit oder bei starker Rauchentwicklung fällt es dem Benutzer häufig schwer, die Türeinrichtung zu finden und zu betätigen, um den Gebäuderaum zu betreten oder zu verlassen. Besonders kritisch ist dies in Notsituationen, wenn ein schnelles Betreten oder Verlassen eines Gebäuderaumes notwendig ist, und wenn der Betätigungsbereich durch zusätzliche Sperrvorrichtungen, insbesondere Türschlösser oder Riegel, gegen eine unbefugte Benutzung gesichert werden soll.
Aus dem Stand der Technik sind verschiedene Vorrichtungen bekannt, die ein Auffinden einer Türeinrichtung auch bei schlechten Sichtverhältnissen gewährleisten sollen. Die DE 904747 beschreibt dazu einen Türgriff, bei dem in einem Griffteil eine elektrische Glühbirne, eine Stromquelle sowie ein Schalter vorgesehen sind, wobei die Glühlampe auf ein Türschloss gerichtet ist und mittels des als Drehschalter im Türgriff vorgesehenen Schalters ein- und ausgeschaltet werden kann. Eine ähnliche Vorrichtung beschreiben die DE 484993 und die DE 29370, bei denen anstatt eines Drehschalters ein Druckschalter am Türgriff vorgesehen ist. In der DE 85 33 229 und in der DE 2 99 06 699 werden jeweils feststehende Stoßgriffe für Türen beschrieben, bei denen im Griffbereich ein Leuchtmittel vorgesehen ist, das durch eine externe Spannungsquelle betrieben werden kann. Dabei sind Sensoren vorgesehen, die eine Steuerung der Leuchtmittel in Abhängigkeit von der Umgebungshelligkeit oder anderen Einflüssen ermöglichen. Demgegenüber beschreibt die DE 297 08 376 einen Türdrücker mit Leuchtdiode, bei dem die im Türgriff untergebrachte Leuchtdiode mittels eines durch Betätigung des Türgriffs betätigtem Generators mit nachgeschaltetem Akkumulator oder Stromspeicherkondensator intervallartig betrieben werden kann. Somit kann eine netzunabhängige Beleuchtung des Türgriffes sowie eines Schlossbereiches verwirklicht werden. In der DE 200 04 468 wird ein
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Tür- oder Fenstergriff beschrieben, der mittels im Griff untergebrachter Leuchtdioden und einer damit verbundenen Batterie beleuchtet werden kann. Dazu ist ein Helligkeitssensor zur Steuerung der Leuchtdiode vorgesehen, das vom Türgriff abgestrahlte Licht wird durch entsprechende Blenden beeinflusst, um bestimmte Signalwirkungen zu erzielen.
Die vorgenannten Vorrichtungen beschränken sich hinsichtlich ihrer Beleuchtung im wesentlichen auf den Bedienbereich und den zugeordneten Schlossbereich. Eine deutlichere Kennzeichnung der Türeinrichtung, wie sie bei schlechten Sichtverhältnissen erforderlich wäre, ist im Stand der Technik nicht vorgesehen.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Türeinrichtung der eingangs genannten Art zuschaffen, die eine verbesserte Benutzung auch bei schlechten Sichtverhältnissen ermöglicht.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, dass zumindest eine Leuchteinrichtung vorgesehen ist, die an zumindest einer Lichtaustrittsstelle der Türeinrichtung Licht abstrahlt. Die Abstrahlung von Licht an der Lichtaustrittstelle erfolgt in den Gebäuderaum hinein oder in eine Umgebung des Gebäuderaums. Die zumindest eine Lichtaustrittsstelle ist insbesondere so an der Türeinrichtung angeordnet, dass eine Signalwirkung für den Benutzer bewirkt wird. Dies kann insbesondere durch eine Anordnung der zumindest einen Lichtaustrittsstelle an einer Außenkontur des Türrahmens, des Türblattes oder der Bedieneinrichtung verwirklicht werden.
In Ausgestaltung der Erfindung ist für die Leuchteinrichtung zumindest ein Leuchtmittel vorgesehen, das die Lichtaustrittsstelle unmittelbar und/oder über zumindest ein Lichtleitelement beleuchtet. Ein Leuchtmittel gibt während oder in Folge einer Beaufschlagung mit Energie elektromagnetische Wellen, insbesondere in Form von sichtbarem Licht ab. Die dabei vom Leuchtmittel abgegebene Lichtenergie kann insbesonde-
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re zumindest eine Wellenlänge oder zumindest einen Wellenlängenbereich umfassen. Als Leuchtmittel kommen insbesondere Glühbirnen, Leuchtstoffröhren, lichtemittierende Dioden (LEDs), Laserdioden, Laserquellen, Hochdruckdampflampen, Plasmabrenner, Bogenlampen elektrochemische, biochemische, phosphoreszierende oder chemische Lichtquellen zum Einsatz. Die vom Leuchtmittel abgegebene Lichtenergie kann insbesondere durch eine Öffnung oder einen zumindest teilweise transparenten Bereich der Türeinrichtung in die Umgebung abgegeben werden. Weiterhin kann auch eine Weiterleitung der Lichtenergie mittels eines Lichtleitelementes vorgesehen werden. Ein Lichtleitelement dient der verlustarmen Übertragung von Licht entlang einer geraden, geknickten und/oder gekrümmten Bahn, insbesondere durch Totalreflektion. Das in ein Lichtleitelement eingekoppelte Licht tritt an einem dem Leuchtmittel abgewandten Ende des Lichtleitelementes an der Lichtaustrittssteile aus. Als Lichtleitelemente kommen insbesondere Glasfasern, Kunststofffasern, Glasstäbe, Kunststoffstrukturen, Spiegel, innenverspiegelte Röhren oder Schläuche oder Linsensysteme zum Einsatz. Durch Lichtleitungselemente kann eine bauliche Trennung zwischen dem Leuchtmittel und der Lichtaustrittsstelle verwirklicht werden. Weiterhin kann die vom Leuchtmittel abgegebene Lichtenergie auf mehrere Lichtaustrittsstellen verteilt werden. Das Leuchtmittel beleuchtet das Lichtleitungselement entweder in einem Freistrahl oder durch eine unmittelbare optische Ankopplung.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist für das zumindest eine Leuchtmittel eine netzgespeiste Energieversorgung vorgesehen. Eine netzgespeiste Energieversorgung des Leuchtmittels kann insbesondere durch das bei Gebäuderäumen häufig anzutreffende elektrische Gleichoder Wechselstromnetz verwirklicht werden. Das Leuchtmittel wird über Energieleiter, insbesondere Stromkabel, Leitungsdrähte, Leiterbahnen oder andere elektrisch leitende Metall- oder Kunststoffteile an das Gleich- oder Wechselspannungsnetz angeschlossen. Bei einer netzge-
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speisten Energieversorgung liegen die Vorteile in einer einfachen Aufbauweise, da keine Energiegeneratoren oder Energiespeicher vorgesehen werden müssen. Weiterhin liegt die Grenze einer möglichen Leistungsaufnahme des Leuchtmittels deutlich höher als bei einer netzunabhängigen Energieversorgung, was insbesondere für die Verwendung der Leuchteinrichtung im Dauerbetrieb oder für Notfälle die Nutzung starker Leuchtmittel ermöglicht. Bei der netzabhängigen Energieversorgung bedeutet die Anordnung des Leuchtmittels in einem relativ zum Türrahmen bewegten Teil der Türeinrichtung, dass eine ebenfalls bewegliche Energieleitung vorgesehen werden muss. Die Energieleitung über eine bewegte Verbindung hinweg kann insbesondere durch flexible Energieleiter wie Kabel oder durch relativbewegte Energieleitelemente verwirklicht werden.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist dem zumindest einen Leuchtmittel eine netzunabhängige, als Energiespeicher und/oder als Energiegenerator ausgeführte Energieversorgung zugeordnet. Eine netzunabhängige Energieversorgung ist besonders für Leuchtmittel geeignet, die in bewegten Teilen, insbesondere dem Türblatt, dem Bedienbereich oder einer dem Bedienbereich zugeordneten Türklinke angeordnet sind. Dadurch kann eine besonders einfache und kostengünstige elektrische Verbindung zwischen der Energieversorgung und dem Leuchtmittel hergestellt werden. Insbesondere ein im Türblatt vorgesehenes Leuchtmittel benötigt lediglich eine ebenfalls im Türblatt oder im Bedienbereich vorzusehende Energieversorgung. Die elektrische Verbindung kann dann insbesondere durch Kabel, Leiterplatten, Metallteile oder leitende Kunststoffteile verwirklicht werden. Die Erzeugung der zum Betrieb des Leuchtmittels notwendigen Energie kann insbesondere durch die Wandlung kinetischer oder solarer Energie mittels Energiegeneratoren erreicht werden. Da die meisten für die Beleuchtung einer Türeinrichtung geeigneten Leuchtmittel elektrisch betrieben werden, kommen als Energiegeneratoren insbesondere mechanische angetriebene Dynamomaschinen
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oder von Sonnen- oder Umgebungslicht gespeiste Solarzellen in Frage. Als Energiespeicher eignen sich insbesondere Batterien, Akkumulatoren und Kondensatoren.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung sind Sensormittel und/oder Schaltmittel zur Aktivierung und/oder Deaktivierung des zumindest einen Leuchtmittels vorgesehen. Für viele Anwendungen von Leuchteinrichtungen in Türeinrichtungen ist es nicht notwendig, dass das Leuchtmittel kontinuierlich betrieben wird. Insbesondere bei der Verwendung einer netzunabhängigen Energieversorgung muss mit der durch die Energiegeneratoren gewonnenen Energie sparsam umgegangen werden, weiterhin kann eine kontinuierlich betriebene Leuchteinrichtung gerade in als Wohnräumen genutzten Gebäuderäumen auch als störend empfunden werden. Um eine bedarfsgerechte Steuerung der Leuchteinrichtung zu ermöglichen, sind Sensormittel und/oder Schaltmittel vorgesehen, die auf äußere Einflüsse reagieren und das Leuchtmittel zeitweise mit Energie versorgen. Als Sensormittel kommen insbesondere Näherungs-, Erschütterungs-, Infrarot- oder Helligkeitssensoren in Betracht. Schaltmittel können insbesondere in Form von Tast-, Kipp-, Berührungs-, Zeit- oder
20 Zustandsschaltem verwirklicht werden.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung umfassen die Sensormittel einen Näherungssensor und/oder einen Helligkeitssensor. Damit kann insbesondere eine bedarfsgerechte Ansteuerung des Leuchtmittels im Falle der Annäherung des Benutzers an die Türeinrichtung und/oder in Abhängigkeit von einer Beleuchtungssituation um die Türeinrichtung herum bewirkt werden. Besonders vorteilhaft können derartige Sensormittel insbesondere im Bereich von Schlafräumen von Hotelanlagen oder Kreuzfahrtschiffen eingesetzt werden, wo sich häufig unkundige Benutzer in der Dunkelheit in einer für sie unbekannten Umgebung zurechtfinden müssen.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist die zumindest eine Leuchteinrichtung an einem Endbereich des Türblatts und/oder des Türrahmens vorgesehen. Damit können die Außenkonturen des Türblatts und/oder des Türrahmens besonders auffällig gekennzeichnet werden. Dies ist insbesondere in Notfällen besonders wichtig, da das Öffnen einer Türeinrichtung bei eingeschränkten Sichtverhältnissen für unkundige Benutzer besonders schwierig sein kann. Besonders geeignete für eine derartige Kenntlichmachung sind insbesondere diejenigen Endbereiche des Türrahmens und/oder des Türblattes, die bei geöffneter Türeinrichtung einen Durchgang für den Benutzer begrenzen. Somit wird den Benutzer bereits bei noch geschlossener Türeinrichtung durch eine entsprechende Beleuchtung signalisiert, wo er die Möglichkeit zum Verlassen des Gebäuderaumes finden wird.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist die zumindest eine Leuchteinrichtung über ein Lichtleitelement mit einem im Türblatt und/oder im Türrahmen vorgesehenen Leuchtmittel gekoppelt. Eine Unterbringung des Leuchtmittels im Türblatt oder im Türrahmen ist besonders einfach zu bewerkstelligen, da diese Bauteile ein großes Volumen aufweisen, in dem bequem alle notwendigen Einrichtungen wie insbesondere Energiegenerator, Energiespeicher und Leuchtmittel untergebracht werden können. Um das vom Leuchtmittel abgegebene Licht an die gewünschten Lichtaustrittsstellen bringen zu können, sind Lichtleitelemente vorgesehen, die insbesondere von einem zentralen Leuchtmittel aus alle Lichtaustrittsstellen versorgen können. In einer besonders bevorzugten Ausführung ist das Leuchtmittel im Bereich eines im Türrahmen vorgesehenen Schließbleches untergebracht. Insbesondere bei Außentüren für Gebäuderäume ist in einem derartigen Schließblech häufig ohnehin eine netzabhängige Energieversorgung vorgesehen, um einen Magnet-Schalter für einen ferngesteuerten Türöffner anzusteuern. Mittels der netzabhängigen Energieversorgung kann auch ein Leuchtmittel betrieben werden. Gegenüber einer im Türrahmen vorgesehenen Lichtaus-
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thttsstelle des Leuchtmittels ist in dem Türblatt an der dem Türrahmen im Ruhezustand zugewandten Stirnseite ein Leichtleitelement vorgesehen. Das aus der Lichtaustrittsstelle austretende Licht wird über direkte Kopplung zwischen der Lichtaustrittsstelle und dem Lichtleitelement oder kontaktlos über eine kurze Luftstrecke in das Lichtleitelement des Türblattes eingekoppelt. Das Licht kann von dort aus an die gewünschten Lichtaustrittsstellen am Türblatt und/oder im Bedienbereich weitergeleitet werden. Sobald die Türeinrichtung geöffnet wird, strahlt das aus der Lichtaustrittsstelle austretende Licht in die Türöffnung und erleichtert somit dem Benutzer das Passieren der Türeinrichtung.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist die zumindest eine Leuchteinrichtung an einem beweglich angebrachten Bedienbereich mit einer netzgespeisten Energieversorgung vorgesehen. Dazu ist eine bewegliehe Energieübertragung zwischen den Türrahmen, dem Türblatt und dem beweglich angebrachten Bedienbereich vorzusehen. Eine bewegliche Energieübertragung zwischen dem Türrahmen und dem Türblatt sowie dem beweglich angebrachten Bedienbereich ermöglicht es, eine netzgespeiste Energieversorgung des Leuchtmittels auch bei Bewegungen zwischen dem Türrahmen, dem Türblatt und dem Bedienbereich aufrecht zu erhalten.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist die Leuchteinrichtung über zumindest eine Kontaktfeder und/oder ein zumindest abschnittsweise flexibles Energieleitungselement mit dem Türblatt verbunden. Die bewegliche Energieübertragung zwischen dem Türrahmen und dem Türblatt kann insbesondere durch ein flexibles Kabel oder in besonders bevorzugter Ausführung durch zumindest zwei voneinander isolierte Gelenkanordnungen wie Scharniere verwirklicht werden. Eine bewegliche Energieübertragung zwischen dem Türblatt und dem beweglich angebrachten Bedienbereich wird insbesondere durch ein flexibles Kabel und in bevorzugter Ausführung durch eine Kontaktfederanordnung bewirkt.
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Die Kontaktfederanordnung weist zumindest eine türblattfeste Kontaktfläche, insbesondere eine Leiterplatte oder ein Leitblech, sowie einen mit dem beweglich angebrachten Bedienbereich verbundenes Kontaktblech mit federbelastenden Kontaktfahnen auf. Das Kontaktblech wird durch die Federbelastung auf die Kontaktfläche gepresst und kann somit einen drehbeweglichen oder verschieblichen elektrischen Kontakt zwischen dem Türblatt und dem beweglich angebrachten Bedienbereich herstellen. Durch eine entsprechende Gestaltung ist die gleiche Trennbarkeit des beweglich angebrachten Bedienbereichs vom Türblatt wie bei einem unbeleuchteten Bedienbereich gewährleistet.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist an dem Leuchtmittel und/oder an dem Lichtleitelement und/oder der Lichtaustrittsstelle zumindest ein Fluoreszenzelement vorgesehen. Damit kann eine besonders zuverlässige Notbeleuchtung der Türeinrichtung verwirklicht werden. Insbesondere in Notsituationen kommt es häufig zu einem Ausfall der netzgespeisten Energieversorgung, ein Versagen einer netzunabhängigen Energieversorgung oder des Leuchtmittels kann ebenfalls auftreten. Um eine Mindestfunktion der Leuchteinrichtung gewährleisten zu können, sind Fluoreszenzelemente vorgesehen, die im Bereich des Leuchtmittels, des Lichtleitelementes und/oder der Lichtaustrittsstelle während eines Normalbetriebes der Leuchteinrichtung einen Teil der vom Leuchtmittel abgegebenen Lichtenergie speichern und diese bei Ausfall des Leuchtelementes zumindest teilweise wieder abgeben können.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist die Leuchteinrichtung mit dem Leuchtmittel in dem beweglich angebrachten Bedienbereich vorgesehen und das Leuchtmittel an die netzgespeiste Energieversorgung gekoppelt, wobei die Übertragung der elektrischen Energie vom Türrahmen auf das Türblatt und von dort über einen Schlosskasten auf den insbesondere schwenkbeweglich am Schlosskasten angebrachten Be-
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dienbereich vorgesehen ist, wozu ein erster Energieleitungszweig über eine zwischen dem Schlosskasten und dem Bedienbereich vorgesehene Betätigungsachse mit dem Leuchtmittel verbunden ist und ein zweiter Energieleitungszweig mittels einer Isoliermanschette von der Betätigungsachse isoliert und mittels eines federbelasteten, schwenkbeweglichen Kontaktes mit dem Leuchtmittel verbunden ist. Die Leuchteinrichtung mit dem Leuchtmittel ist in dem beweglich angebrachten Bedienelement untergebracht und strahlt ihr Licht über zumindest eine Lichtaustrittsstelle in den Gebäuderum ab. Die Energieversorgung ist netzgespeist, die Übertragung der an einer Wand des Gebäuderaumes zur Verfügung stehenden Energie auf das Türblatt kann insbesondere über isolierte Türscharniere erfolgen. Von dort verläuft ein Energieleiter bis zu dem an der dem Schließblech zugewandten Stirnseite des Türblattes vorgesehenen Schlosskasten. Der Schlosskasten umfasst einen Türriegel, der im Ruhezustand der Türeinrichtung das Schließblech im Türrahmen formschlüssig hintergreift und somit das Türblatt in der Ruhestellung hält. Um die formschlüssige Verbindung zwischen Türblatt und Türrahmen zu lösen und das Türblatt aus der Ruheposition zu bewegen zu können, ist im Schlosskasten eine Auslösevorrichtung für den Türriegel vorgesehen. Die Auslösevorrichtung wird über eine Betätigungsachse, die insbesondere als Vierkantstab ausgeführt werden kann und die mit dem Bedienbereich verbunden ist, angesteuert. Der Bedienbereich ist insbesondere als Türklinke, Drehknauf oder Zughebel ausgeführt. Der Schlosskasten wird durch den ersten Energieleitungszweig elektrisch auf Masse gelegt, das elektrische Potential der Betätigungsachse und eines mit der Betätigungsachse verbundenen Teilbereiches des Bedienbereiches entspricht ebenfalls der elektrischen Masse. Ein zweiter Energieleiterzweig ist mit einem Kontaktfeder verbunden, der durch eine Isolierscheibe von der Betätigungsachse isoliert angeordnet ist. Die Kontaktfeder steht insbesondere durch Federelemente oder durch eine federnde Auslegung in mechanischen und elektrischen Kontakt zu einer Leitfläche des Bedienbereiches und stellt somit das notwendige elektri-
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sehe Potential zum Betrieb des Leuchtmittels zur Verfügung. Das Leuchtmittel ist insbesondere unter einer zumindest teilweise transparenten oder opaken Abdeckung im Bedienbereich vorgesehen oder tritt insbesondere bei der Verwendung von LEDs unmittelbar aus einer O-berfläche des Bedienbereiches aus. An dem Bedienbereich können insbesondere Sensoren wie Helligkeitssensoren oder Näherungssensoren sowie eine Ansteuerschaltung für die Leuchtmittel untergebracht werden. Dies ist besonders vorteilhaft, da mit einer derartigen Anordnung die Verwendung eines üblichen Schlosskastens ermöglicht wird, das die Kosten für eine Ausstattung einer Türeinrichtung mit einer Leuchteinrichtung niedrig hält. Weiterhin kann der Bedienbereich bei Verwendung einer Schleifkontakteinrichtung einfach vom Schlosskasten abgenommen werden. Nachteile, wie sie bei der Verwendung von flexiblen Kabeln durch gegebenenfalls notwendige Steckverbindungen auftreten können, sind hierbei ausgeschlossen.
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen und der nachfolgenden Beschreibung von bevorzugten Ausführungsbeispielen der Erfindung, die anhand der Zeichnungen dargestellt sind.
Fig. 1 zeigt eine perspektivische Ansicht einer mit einer Leuchteinrichtung versehenen Türeinrichtung,
Fig. 2 in ebener, schematischer Darstellung einen Schlosskasten mit elektrischer Verkabelung,
Fig. 3 in ebener Ansicht eine Explosionsdarstellung eines netzgespeisten, beweglich angebrachten Betätigungsbereiches,
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Fig. 4 eine Draufsicht einer Isolationsscheibe,
Fig. 5 eine Vorderansicht einer Isolationsscheibe.
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Die Fig. 1 zeigt eine erfindungsgemäße Türeinrichtung 1, die in einer nicht dargestellten Wand eines nicht näher dargestellten Gebäuderaumes eingebaut ist. Dabei ist der Türrahmen 2 fest mit der Wand des Gebäuderaumes verbunden, während das Türblatt 3 über nicht dargestellte Scharniermittel um eine Scharnierachse 4 schwenkbeweglich relativ zum Türrahmen 2 befestigt ist. Zu einem nicht dargestellten Boden des Gebäuderaumes wird die Türeinrichtung 1 durch eine Türschwelle 5 abgeschlossen, die sowohl mit dem Boden als auch mit dem Türrahmen 2 fest verbunden ist. An dem Türblatt 3 ist eine schwenkbewegliche Türklinke 6 als Bedienbereich vorgesehen, mit Hilfe der Türklinke 6 kann, wie später ausgeführt werden wird, eine Ver- und Entriegelung der Türeinrichtung durchgeführt werden. Am Türrahmen 2 ist weiterhin ein Schließblech 7 vorgesehen, das einen nicht dargestellten Hinterschnitt aufweist, in den der in Fig. 2 dargestellte Türriegel 20 sowie der Schlossriegel 21 formschlüssig eingreifen können. An dem Türblatt 3 ist weiterhin ein Schlossschild 8 vorgesehen, das eine dekorative Abdeckung und einen mechanischen Schutz für einen Schlosskasten 9 verwirklicht. Der Schlosskasten 9 beherbergt, wie in Fig. 2 näher dargestellt, den Türriegel 20, den Schlossriegel 21 sowie Betätigungsmittel hierfür, um die Türeinrichtung 1 aus einem nicht dargestellten, geschlossenen Ruhezustand in einen in Fig. 1 ersichtlichen Öffnungszustand zu überführen. Der Türrahmen 2 weist eine dem Gebäuderaum zugewandte Türrahmenstirnseite 10 auf, in der das Schließblech 7 bündig und fluchtend untergebracht ist. An dem als Türklinke 6 ausgeführten bewegliehen Betätigungsbereich der Türeinrichtung 1 ist ein Leuchtabschnitt 11 vorgesehen, der aus einem zumindest teilweise transparenten Material, insbesondere Glas oder PMMA hergestellt ist, und der, wie in Fig. 3 dargestellt, eine Lichtaustrittsstelle für ein als LED 32 ausgeführtes Leuchtmittel verwirklicht. In Fig. 1 sind weiterhin zwei Lichtleitelemente 12 dargestellt, die an einer dem Türrahmen 2 zugewandten Türblattstirnseite 13 bündig abschließend vorgesehen sind, und die durch nicht dargestellte, im Türrahmen 2 im Bereich des Schließbleches 7 vorgese-
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hene Leuchtmittel mit Lichtenergie beaufschlagt werden können. Die Lichtleitelemente 12 leiten das eingekoppelte Licht durch das Türblatt 3 bis zu den vorgesehenen Lichtaustritten weiter. Am Türblatt 3 sind bei der vorliegenden Ausführungsform Türunterkanten-Lichtaustritte 16, Türblattstirnseiten-Lichtaustritte 18 sowie Türblatt-Lichtaustritte 19 vorgesehen. Darüber hinaus sind am Türrahmen 2 ebenfalls durch nicht dargestellte Lichtleitelemente versorgte Türschwellen-Lichtaustritte 15 sowie Türrahmenstirnseiten-Lichtaustritte 17 vorgesehen. Durch eine derartige Anordnung von Lichtaustritten an der Türeinrichtung 1 kann insbesondere bei schlechten Sichtverhältnissen und in Notfällen eine besonders deutliche Signalisierung der Türeinrichtung 1 und insbesondere des als Türklinke 6 ausgeführten Betätigungsbereiches des Türblattes 3 verwirklicht werden. Darüber hinaus wird durch die entlang der Türrahmenstirnseite 10 angeordneten Türrahmenstirnseiten-Lichtaustritte 17 in Kombination mit den am Türblatt 3 vorgesehenen Türblatt-Lichtaustritten 19 für den Benutzer sowohl im geschlossenen Ruhezustand als auch in einem geöffneten Funktionszustand der Türeinrichtung 1 ein Passieren der Türeinrichtung 1 erheblich erleichtert und für den Notfall sicherer gestaltet.
Der in Fig. 2 detaillierter dargestellte Schlosskasten 9 weist neben dem Türriegel 20 und dem Schlossriegel 21 eine schwenkbare Nuss 54 auf, die die Bewegungen des Türriegels 20 sowie des Schlossriegels 21 bewirkt. An dem Schlosskasten 9 ist neben einem Schlüsselloch 37 eine Aufnahmedurchführung 36 vorgesehen, durch die eine in Fig. 3 dargestellte Betätigungsachse 29, die als Vierkantachse ausgeführt ist, formschlüssig hindurch gesteckt werden kann. Durch ein auf die Betätigungsachse 29 um deren Längsachse aufgebrachtes Drehmoment, das über die formschlüssige Aufnahmedurchführung 36 auf die nicht dargestellten Betätigungsmittel übertragen werden kann, ist eine Betätigung de Türriegels 20 durch einen Benutzer der Türeinrichtung möglich. Bei der erfindungsgemäßen Ausführung des Schlosskastens 9, der aus
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einem elektrisch leitenden Werkstoff, insbesondere Stahl aufgebaut ist, ist eine Massezunge 28 vorgesehen, die an einer nicht näher bezeichneten Verbindungsstelle elektrisch leitend mit dem Schlosskasten 9 verbunden ist. An der Massezunge 28 ist ein Massekabel 27 aufgesteckt, das an einer netzunabhängigen oder netzgespeisten Stromquelle angeschlossen ist. Die Vierkant-Betätigungsachse 29 ist über die Nuss 54 und den Schlosskassten mit dem Negativpol der Niederspannungs-Stromquelle, z.B. einem Transformator, verbunden. Weiterhin ist an dem Schlosskasten 9 ein Isolieraufsatz 23 angebracht, der eine Verbindungszunge 24 isoliert vom Schlosskasten 9 trägt. An der Verbindungszunge 24 ist ein mit einer nicht dargestellten Stromquelle verbundenes, potentialführendes Versorgungskabel 26 aufgesteckt, weiterhin ist ein Zuleitungskabel 25 aufgesteckt. Das Zuleitungskabel 25 ist mit einer aus leitendem Werkstoff, insbesondere Federstahl oder Kupfer-Berryllium hergestellten Kontaktfeder 22 verbunden, indem eine Flachsteckhülse, z.B. vom AMP-Typ, auf einen Anschlusslappen 53 gesteckt ist.
In Fig. 3 ist schematisch dargestellt, wie eine Übertragung der netzgespeisten oder netzunabhängigen Niederspannungs-Energieversorgung zwischen dem Schlosskasten 9 und dem als Türklinke 6 beweglich angebrachten Betätigungsbereich verwirklichbar ist. Dazu wird auf die Betätigungsachse 29, die in Fig. 3 in teilweise abgeschnittener Darstellung vorliegt, und die in die Aufnahmedurchführung 36 des Schlosskastens 9 gesteckt ist, neben der Kontaktfeder 22 eine Kunststoffscheibe 30 aufgesteckt, wobei sowohl die Kunststoffscheibe 30 eine der Geometriebetätigungsachse 29 angepassten Innengeometrie aufweist, während die Kontaktfeder 22 durch einen umlaufenden Bund an der Kunststoffscheibe von der Betätigungsachse 29 und dem Schlosskasten 9 isoliert ist. Weiterhin wird auf die Betätigungsachse 29 auf der Seite der Türklinke 6 eine Isolationsscheibe 31 aufgesteckt, die eine Kontaktscheibe 35 ebenfalls durch einen umlaufenden Bund isoliert von der elektrisch auf Masse liegenden Betätigungsachse 29 hält. Um eine einfache Trennbarkeit des
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als Türklinke 6 ausgeführten Betätigungsbereiche gewährleisten zu können, wird der elektrische Kontakt zwischen dem Schlosskasten 9 und der Türklinke 6 einerseits über die Betätigungsachse 29 und andererseits über die Kontaktfeder 22 und die Kontaktscheibe 35 hergestellt. Die Kontaktscheibe 35 ist, z.B. durch Lötung, mit einer in der Türklinke eingebetteten, elektrischen Leitung 50 verbunden und versorgt eine Steuerelektronik 33, die mit dem als LED 32 ausgeführten Leuchtmittel und einem Helligkeitssensor 34 verbunden ist. Die Kontaktfedern bzw. -scheiben 22, 35 haben je zwei seitliche Lappen 51, die etwas aus der Ebene abgebogen sind, so dass sie wie Blattfedern wirken, die die Kontaktscheiben unter Federkraft gegeneinanderdrücken.
Fig. 4 und Fig. 5 zeigen eine Draufsicht sowie eine Vorderansicht der Isolationsscheibe 31 mit dem für eine zuverlässige Isolationswirkung notwendigen Vertiefung für die Kontaktscheibe 35.
In einer nicht dargestellten Ausführungsform ist der Energiegenerator in einer zwischen dem Türrahmen und dem Türblatt angebrachten Türschließeinrichtung untergebracht. Derartige Türschließeinrichtungen dienen den zuverlässigen Schließen der Türeinrichtung. Sie sind insbesondere durch eine federvorgespannte Hebelkonstruktion verwirklicht. Durch das Öffnen der Türeinrichtung wird die Federvorspannung weiter erhöht und über die Hebelkonstruktion insbesondere ein Drehmoment oder eine Schubkraft entgegen der Öffnungsbewegung des Türblattes aufgebaut.
In einer weiteren, ebenfalls nicht dargestellten Ausführungsform ist als Energiegenerator in einer Unterkante des Türblattes eine Induktionsspule vorgesehen, die während der Öffnungs- und Schließbewegung des Türblattes über eine in einem Boden des Gebäuderaumes vorgesehene Magnetanordnung überstreicht und somit eine Induktionsspannung er-
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zeugt, die zum Betrieb des Leuchtmittels oder zur Speicherung in dem Energiespeicher verwendet werden kann.
Claims (12)
1. Türeinrichtung (1) für Gebäuderäume mit zumindest einem beweglich gelagerten Türblatt (3), einem eine Türöffnung zumindest abschnittsweise begrenzenden Türrahmen (2) und zumindest einem Bedienbereich (6), dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Leuchteinrichtung vorgesehen ist, die an zumindest einer Lichtaustrittsstelle (15, 16, 17, 18, 19) Licht abstrahlt.
2. Türeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass für die Leuchteinrichtung zumindest ein Leuchtmittel (32) vorgesehen ist, das die Lichtaustrittsstelle (15, 16, 17, 18, 19) unmittelbar und/oder über zumindest ein Lichtleitelement (12) beleuchtet.
3. Türeinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass für das zumindest eine Leuchtmittel (32) eine netzgespeiste Energieversorgung vorgesehen ist.
4. Türeinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass dem zumindest einen Leuchtmittel (32) eine netzunabhängige, als Energiespeicher und/oder als Energiegenerator ausgeführte Energieversorgung zugeordnet ist.
5. Türeinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass Sensormittel (34) und/oder Schaltmittel zur Aktivierung und/oder Deaktivierung des zumindest einen Leuchtmittels (32) vorgesehen sind.
6. Türeinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Sensormittel (34) einen Näherungssensor und/oder einen Helligkeitssensor umfassen.
7. Türeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Leuchteinrichtung an einem Endbereich (10, 13, 14) des Türblatts (3) und/oder des Türrahmens (2) vorgesehen ist.
8. Türeinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Leuchteinrichtung über ein Lichtleitelement (12) mit einem im Türblatt (3) und/oder im Türrahmen (2) vorgesehenen Leuchtmittel (32) gekoppelt ist.
9. Türeinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Leuchteinrichtung an einem beweglich angebrachten Bedienbereich (6) mit einer netzgespeisten Energieversorgung vorgesehen ist.
10. Türeinrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchteinrichtung über zumindest eine Kontaktfeder (22) und/oder ein zumindest abschnittsweise flexibles Energieleitungselement (25, 26, 27) mit dem Türblatt (3) verbunden ist.
11. Türeinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Leuchtmittel (32) und/oder an dem Lichtleitelement (12) und/oder der Lichtaustrittsstelle (15, 16, 17, 18, 19) zumindest ein Fluoreszenzelement vorgesehen ist.
12. Türeinrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchteinrichtung mit dem Leuchtmittel (32) in dem beweglich angebrachten Bedienbereich (6) vorgesehen ist und das Leuchtmittel (32) an die netzgespeiste Energieversorgung gekoppelt ist, wobei die Übertragung der insbesondere elektrischen Energie von der entlang des Türblattes (3) verlaufenden Energieleitung über einen Schlosskasten (9) auf den insbesondere schwenkbeweglich am Schlosskasten (9) angebrachten Bedienbereich (6) vorgesehen ist, wozu ein erster Energieleitungszweig (27) über eine zwischen dem Schlosskasten (9) und dem Bedienbereich vorgesehene Betätigungsachse (29) mit dem Leuchtmittel (32) verbunden ist und ein zweiter Energieleitungszweig (25, 26) mittels einer Isolationsscheibe (31) von der Betätigungsachse (29) isoliert und mittels einer federbelasteten, schwenkbeweglichen Kontaktfeder (22) mit dem Leuchtmittel (32) verbunden ist.
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