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DE20104726U1 - Multifunktionsleuchte - Google Patents

Multifunktionsleuchte

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Publication number
DE20104726U1
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DE
Germany
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profile
light
functional modules
multifunctional
profiles
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20104726U
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English (en)
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FREEFLEX GmbH
Original Assignee
FREEFLEX GmbH
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Publication date
Application filed by FREEFLEX GmbH filed Critical FREEFLEX GmbH
Priority to DE20104726U priority Critical patent/DE20104726U1/de
Publication of DE20104726U1 publication Critical patent/DE20104726U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Description

FREEFLEX GmbH, Ettenhausen j ··; · ; ;. ;·; : ; 18.02.01
1
BESCHREIBUNG
Multifunktionsleuchte
Die Erfindung betrifft ein modulares Leuchtensystem für linienförmig ausgebildete Leuchtmittel, welches neben Anwendungen im Bereich allgemeiner dekorativer Beleuchtung insbesondere zur Sicherheitsbeleuchtung im Rahmen von Notbeleuchtungen eingesetzt werden kann.
Rettungsweg- oder Sicherheitszeichenleuchten können entweder so ausgebildet sein, daß ein Piktogramm beleuchtet wird, oder es wird bei Transparenz einer entsprechenden Trägerfläche hint er leuchtet. Letztere Ausbildungsform ist bei entsprechenden Anwendungen sehr verbreitet, weil die konstruktiven und lichttechnischen Verhältnisse gut beherrschbar und die Leuchten kostengünstig herstellbar sind. Ein Leuchtengehäuse zur Aufnahme aller Funktionselemente besteht aus Gehäuseunterteil und transparenter, tranluzenter oder prismatisch strukturierter Abdeckung, die das jeweilige Sicherheitszeichen aufnimmt. Alternativ wird das Leuchtengehäuse mit meist quaderförmiger Geometrie aus Aluminium-Rahmenprofilen aufgebaut, die Außenflächen werden aus Blechteilen gebildet und Vorder- und/oder Rückseite aus opalen Scheiben, die die Hinweissymbole tragen.
Ferner sind Lichtleitscheiben-Anordnungen, auch als Scheibenleuchten bezeichnet, bekannt, bei denen die Piktogrammfolien auf transluzenten oder klartransparenten Trägerscheiben aufgebracht sind und diese konstruktiv und optisch mit entsprechenden Lichtaustrittsflächen der Leuchtengehäuse so verbunden sind, daß der Lichtstrom der im Innenbereich der Leuchtengehäuse angeordneten ein oder mehreren Lampen eingekoppelt wird.
Je nach Anforderung hinsichtlich Erkennbarkeit und Platzierung in einem Gebäude sind Rettungsweg- oder Sicherheitszeichenleuchten für unterschiedliche Montagearten ausgelegt. Man unterscheidet Wand-, Wandausleger- und Deckenmontage, wobei bei Dekkenmontage Pendel-, Seil- oder Kettenabhängung angewandt werden. Dazu sind entsprechende Montageelemente als Zubehör verfügbar.
Nach geltenden Richtlinien gibt es festgelegte Geometrien für Piktogramme, insbesondere Sicherheitszeichen, die die Form und Geometrie der Trägerscheiben als auch damit der
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Leuchten selbst weitgehend festlegen. Die Leuchtengehäuse sind durch die notwendige Geometrie der Lichtaustrittsfläche immer quaderförmig. Ferner sind die für eine Anwendung als Piktogrammleuchten konzipierten Leuchtengehäuse, insbesondere bei Scheibenleuchten, auch nur dahingehend einsetzbar, nicht alternativ auch für dekorative Zwecke nutzbar. Alle bekannten marktüblichen Leuchten dieser Art zeigen entsprechende Merkmale.
Eine gewisse Ausnahme wird in DE 19817065 beschrieben; hier wird eine Trägerscheibe vor der Lichtaustrittsfläche des Leuchtengehäuses im Abstand angeordnet und wesentlich größer ausgebildet als die dem Piktogramm angepaßte Lichtaustrittsöfmung selbst. Dadurch kann die Trägerscheibe bei entsprechender Ausbildung des Randes als gewisses dekoratives Element dienen.
Als Leuchtmittel werden ohmsche Glühlampen mehr und mehr verdrängt aufgrund ihres schlechten Wirkungsgrades und der schädlichen Erwärmung, meist kommen handelsübliehe, insbesondere stabförmige Leuchtstofflampen, vorzugsweise mit einem Rohrdurchmesser von 16mm zum Einsatz. Die Verwendungsmöglichkeit von inzwischen sehr lichtstarken Leuchtdioden wird in DE 19746854 dargestellt, wobei die Nutzung von Vorteilen beider Leuchtenkonzepte, Leuchtstofflampe und Leuchtdioden, vorgeschlagen wird. Aufgrund der beschriebenen lichttechnischen Anforderungen wird eine entsprechende Notleuchte bei Netzbetrieb mit Leuchtstofflampe und bei Notbetrieb mit Leuchtdioden betrieben.
Sicherheitszeichen- bzw. Rettungswegleuchten, die als Leuchtmittel moderne Kaltkathoden-Leuchtstofflampen mit Rohrdurchmessern im Bereich 2 bis 7mm oder moderne Leuchtstofflampen mit Rohrdurchmesser 7mm (Fa. OSRAM, Typ FM6W bis 13W) verwenden, sind bisher bei Einzelbatterieleuchten nicht bekannt.
Eine zusätzliche Wegbeleuchtung bei Einsatz von Leuchtdioden als Leuchtmittel in Verbindung mit einer Rettungswegleuchte wird in DE 19747079 dargestellt. Hier wird vorgeschlagen, bei einer Rettungswegleuchte mit Lichtleitscheibe, in die über die seitlichen Lichteintrittskanten das Licht einer Vielzahl von Leuchtdioden eingespeist wird, eine genügende Anzahl von Leuchtdioden zusätzlich so anzuordnen, daß ihr Lichtstrom zur Wegbeleuchtung genutzt wird. Alternativ zur Anwendung von Leuchtdioden wird dar-
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gestellt, daß die Rettungswegleuchte ein zweites Lampensystem besitzt, welches das Licht mindestens einer Leuchtstofflampe direkt auf den Weg richtet.
Die Leuchtengehäuse von Scheibenleuchten als Piktogramm- bzw. Sicherheitszeichenleuchten sind aus Blech- oder Kunststoffteilen aufgebaut. Die bauliche Länge des Leuchtengehäuse wird von der Länge der Trägerscheibe bestimmt, diese wiederum durch die Größe des Piktogramms, welches damit die projektierte Erkennungsweite für den Einsatz der Leuchte nach DIN 4844 bzw. EN 1838 festlegt. Die Funktionselemente einer derartigen Leuchte sind: Betriebsgeräte für das oder die Leuchtmittel für Netz- und Notbetrieb, Steuerelektronik, Leuchtmittel mit entsprechenden Fassungen und Halterungen, Reflektorsysteme, Elemente für den elektrischen Anschluß sowie bei Einzelbatterieleuchten die entsprechende Batterie (meist NiCd-Akku) mit zugehörigem Lademanagement mit Versorgung aus dem Lichtstromnetz. Diese Funktionselemente sind so im Leuchtengehäuse angeordnet, daß sie, gemäß den jeweiligen konstruktiven Gegebenheiten, auf einer Trägerplatte aufgeschraubt und innerhalb des Gehäuses direkt miteinander verdrahtet sind. Das Leuchtmittel ist im unteren Bereich des Leuchtengehäuse unmittelbar über der Trägerscheibe angeordnet, sein Lichtstrom wird in diese eingekoppelt. Das Leuchtengehäuse weist einen entsprechenden Spalt auf, in dem die Trägerscheibe befestigt ist. Aus dieser Aufbaukonzeption ergeben sich die Nachteile, daß die jeweilige Leuchte nur mit Trägerscheibe, also als Piktogrammleuchte, sinnvoll einsetzbar ist. Ausführungsvarianten für andere Baugrößen aufgrund größerer Piktogramme oder Sicherheitsszeichen für größere Erkennungsweiten erfordern ferner eine geometrisch angepaßte Umhausung, die wiederum zusätzlich zu fertigen ist. Weiterhin sind dekorative Elemente oder designerische Ausbildungen nicht oder nur sehr schwer anzuordnen.
Einen ersten Lösungsansatz dieses Problems zeigen kleinere Fluter mit Kaltkathoden-Leuchtstofflampen. Dabei wird als Leuchtengehäuse ein einheitliches Aluminium-Profilelement verwendet, welches für unterschiedliche Längenmaße ein oder mehrerer stabförmiger Lampen nur auf ein entsprechendes Systemmaß zugeschnitten wird. Beispiele sind die Leuchten des Miniatur-Displaysystems ERG-O-FLOOD der Fa. ERG Elektro-Röhren-Gesellschaft Göttingen. Sie bestehen aus einem einteiligen Alu-Profil der Breite 35mm und der Höhe 48mm, welches an den Stirnseiten durch Endkappen aus Kunststoff abgeschlossen wird. Insgesamt 12 verschiedene Standardlängen werden dabei
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angeboten. Innerhalb des Alu-Profils ist ein transparentes Rohr angeordnet, das der Aufnahme eines Reflektorprofils dient. Dieses Reflektorprofil trägt rückseitig ein oder mehrere elektronische Betriebsgeräte, wobei jeweils ein Betriebsgerät eine Lampe ansteuern kann. Die Vorderseite des Reflektorprofils kann mit einer entsprechend reflektierenden Beschichtung versehen sein, davor ist die Lampe angeordnet. Dadurch wird der Lampenlichtstrom in eine schmale, auf die Länge des Profils angeordnete Lichtaustrittsfläche oder optional in eine darin angeordnete Lichtleitscheibe orientiert. Die möglichen Anwendungen mit und ohne Lichtleitscheibenanordnung liegen sowohl in den Bereichen einer Piktogrammleuchte für Werbe-, Hinweis- und Sicherheitsschilder als auch als Strahler für dekorative Zwecke. Das Konstruktionsprinzip dieser Anordnung läßt jedoch aufgrund des hohen Platzbedarfs für zusätzliche Funktionselemente keine Anwendung im Sinne einer Sicherheitszeichenleuchte mit Einzelbatterie zu, ferner ist für eine zusätzliche Wegbeleuchtung keine Möglichkeit der Anordnung weiter Leuchtmittel gegeben.
Die Aufgabe der Erfindung ist es, die Vorteile der Verwendung von Profilelementen direkt als Leuchtengehäuse bei der konstruktiven Lösung verschiedener Baugrößen von Piktogramm- und Rettungswegleuchten mit Lichtleitscheibenanordnungen einzuführen, dabei die Rückführbarkeit des Systems auf die Funktion eines reinen Fluters für allgemeine dekorative Beleuchtungszwecke auch ohne Einsatz von Lichtleitscheiben zu ermöglichen, eine zusätzliche Wegbeleuchtung über die Möglichkeit der Anordnung weiterer Leuchtmittel in dekorativer Weise zu realisieren und ferner einen fertigungstechnischen Vorteil aufgrund der Modularität der Funktionslemente und Bauteile zu schaffen.
Die Lösung der erfinderischen Aufgabe erfolgt durch die in den Schutzansprüchen beschriebenen Anordnungen.
Gemäß der Erfindung erfolgt für eine Leuchtenfamilie der Einsatz eines einheitlich ausgebildeten Grundprofils als Leuchtengehäuse mit einer Aufteilung der für die Anwendung jeweils notwendigen Funktionselemente in körperlich getrennte Funktionsmodule. Mit unterschiedlicher Funktionalität entstehen damit Funktionsmodule unterschiedlicher Typen, deren Geometrie sich bei gleichen Typen nur durch das Längenmaß im Sinne des Systemmaßes der jeweiligen Leuchte unterscheidet. Die zugeordnete Funktionalität richtet sich nach den verfügbaren Bauräumen, der Art und Technologie der Baugruppen
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sowie den technisch möglichen und sinnvollen Schnittstellen hinsichtlich ihrer notwendigen elektrischen Verbindungen untereinander. Das Systemmaß wird durch das Längenmaß des Leuchtmittels bestimmt. Die Funktionsmodule sind in beschriebener Weise in einem Grundprofil sowie optional in zusätzlich am Grundprofil angeordneten Seiten-
5 oder Zusatzprofilen montiert. Die Endkappen an den Profilstirnseiten, die wiederum entsprechend der Schutzansprüche ausgebildet sind, sichern über ihre Funktionsräume die elektrischen und mechanischen Verbindungen der Funktionsmodule sowohl untereinander als auch zur Außenwelt. Eine besonders schlanke Ausbildung eines Grundprofils zur Erzielung eines guten Designs ist dabei durch die etagenweise Anordnung mehrere Funktionsmodule im Grundprofil als auch durch Einsatz von stabförmigen Leuchtmitteln mit besonders kleinem Durchmesser gegeben.
Die Erfindung ist gewerblich anwendbar, da sowohl Leuchten für allgemeine dekorative Anwendungen als auch für Sicherheitsbeleuchtungen in großen Serien industriell hergestellt werden. In öffentlichen Gebäuden, Hotels, Restaurants, Flughäfen, Veranstaltungsräumen usw. sind Rettungswegleuchten gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Die erfindungsgemäßen Ausbildungen der Leuchtenvarianten ohne Trägerscheiben für Piktogramme oder Sicherheitsszeichen sind breit nutzbar für dekorative Wegbeleuchtungen als auch für Vitrinen-, Möbel- oder Thekenbeleuchtung.
Durch die erfindungsgemäße Lösung entstehen zahlreiche vorteilhafte Wirkungen gegenüber dem Stand der Technik. Ein Hauptvorteil besteht darin, daß bei einmaliger Anfertigung von Werkzeugen für ein Grundprofil, Endkappen, Schutzrohre von Funktionsmodulen und optional ein oder mehreren Seiten- oder Zusatzprofilen ein Systembaukasten für eine Leuchtenfamilie unterschiedlicher Baugrößen entsteht, da lediglich der Längenzuschnitt von Profilen und Schutzrohren die Systemgröße bestimmt. Dabei sind die Funktionsmodule, die insbesondere bei Elektroniken aus Leiterplatten als Trägermaterialien bestehen, für unterschiedliche Systemmaße nur vom kleinsten notwendigen Maß bestimmt und mit diesem stets einsetzbar oder über eine reine Längenänderung der Leiterplatte bei gleichem Layout anzupassen. Darin besteht eine erhebliche Einsparung von Werkzeugkosten gegenüber Lösungen, die für unterschiedliche Baugrößen jeweils andere Gehäuse und Bauteile benötigen.
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Bei Anwendungen als Rettungswegleuchte mit entsprechender Lichtleitscheibenanordnung aus Trägerscheibe mit Piktogramm läßt sich sehr vorteilhaft eine zusätzliche Wegbeleuchtung über weitere, in Seitenprofilen angeordnete Funktionsmodule mit Leuchtmitteln erreichen. Der Lichtleitscheibenanordnung müssen deshalb keine Teillichtströme zum Austritt in Richtung Rettungsweg entnommen werden, das für die Lichtleitscheibenanordnung zugeordnete Leuchtmittel kann damit in seinem Lichtstrom optimal hinsichtlich der erforderlichen Leuchtdichten im Piktogramm projektiert werden. Ferner kann dadurch erreicht werden, daß die auf den Boden gerichteten Lichtströme optional bei gleichem Leuchtenaufbau auf einfache Weise durch zusätzliche Anordnung von Leuchtmitteln verstärkt werden. Mit derartig flexiblen Aufbaukonzepten von Rettungswegleuchten wird damit auch den Forderungen der Norm EN 1838 entsprochen, die zur Beleuchtung im Bereich von Sicherheitseinrichtungen, wie Erste-Hilfe-Stelle oder Brandbekämpfungsvorrichtungen, ein erhöhtes Beleuchtungsniveau gegenüber den Rettungswegen selbst fordert.
Weiterhin lassen sich Funktionsmodule, in denen Leuchtmittel angeordnet sind, sehr kompakt aufbauen, da die notwendigen Betriebsgeräte (Netzteile, elektronische Vorschaltgeräte) getrennt innerhalb eines anderen Funktionsmoduls realisiert sein können. Dabei kann ein Betriebsgerät durchaus mehrere Leuchtmittel betreiben. Ein erhöhter Platzbedarf der einzelnen Funktionsmodule bei größeren Systemleistungen ist ferner auf die Systemlänge verteilbar. Das trifft insbesondere auf stabförmig anzuordnende Batteriemodule bei Einzelbatterieleuchten zu. Damit sind sehr elegante und kleinbauende Profile selbst für großflächige Piktogrammleuchten einsetzbar, was einer guten designerischen Gestaltung von Leuchtengehäusen entgegen kommt.
Ferner ergibt sich der Vorteil, daß das Leuchtengehäuse ohne Träger- oder Lichtleitscheibe separat gut einsetzbar ist sowohl für dekorative Beleuchtungszwecke als auch für reine Wegbeleuchtung, auch im Bereich der Sicherheitsbeleuchtung. Damit erweitert sich das Einsatzspektrum einer entsprechenden Leuchtenfamilie ohne zusätzliche Werkzeugkosten deutlich. Die Rückführbarkeit des Systems auf eine reine Fluter-Anwendung ist damit gegeben, wobei durch das Baukastenprinzip mittels Anordnung weiterer Seiten- und/oder Zusatzprofile oder Designelemente vielfältige Produktvariationen möglich sind. Weiterhin gestattet das dargestellte Aufbauprinzip bei Fertigung und Wartung minimierte Aufwendungen, da die Funktionsmodule bei der Montage in den Profilen nicht oder nur
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geringfügig befestigt werden müssen. Sie sind durch die inneren Konturen der Profile ohne zusätzlich Hilfsmittel fixiert, die Endkappen als einzige Montageelemente sorgen für die Unterbindung einer Verlagerung in Profil-Längsrichtung.
Der Einsatz modernster Leuchtmittel, wie Kaltkathoden-Leuchtstofflampen oder Leuchtdiodenzeilen, zeigen neben der angenehm kleinen Bauform sehr hohe Lebensdauer bis 100.000 Stunden, was dem Anwender nur einen sehr geringen Wartungsaufwand abverlangt.
Durch die Anordnung von Schutzrohren zur Aufiiahme der Funktionsmodule ist die Ausbildung der Leuchten generell in Schutzklasse II nach europäischer Leuchtennorm EN 60598 möglich, trotz Verwendung von metallischen Profilelementen als Leuchtengehäuse. Es wird aus sicherheitstechnischer Sicht eine hochwertigere Ausführung erreicht und die Installation vereinfacht sich im Vergleich zu marktüblichen Produkten mit Metallgehäusen der Schutzklasse I.
Die Erfindung wird anhand folgender Wege zur Ausführung erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Multifunktionsleuchte als Rettungswegleuchte mit Einzelbatterie in perspektivischer Darstellung mit Seilen für eine abgehängte Deckenmontage und mit Anschlußleitungen zur Elektroinstallation,
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Fig. 2 eine teilweise Ansicht des inneren Aufbaus der Rettungswegleuchte in Fig. 1 in Explosionsdarstellung, wobei die im Grundprofil befindlichen Funktionsmodule in Schutzrohren angeordnet sind,
Fig. 3 eine Schnittdarstellung des Grundprofils mit inneren Konturen zur Aufiiahme der Schutzrohre sowie deren innere Konturen zur Aufnahme der Funktionsmodule,
Fig. 4 ein vereinfachtes Schaltbild einer ersten Ausführungsform der in Fig. 1 und 2 gezeigten Rettungswegleuchte mit Einzelbatterie mit den erforderlichen Funktionsmodulen und deren elektrischen Verbindungen,
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Fig. 5 die Ausbildung der inneren Endkappe der in Fig. 1 und 2 gezeigten Rettungswegleuchte mit einer Kontakteinheit, welche die Anschlüsse für Netzstrom, BUS- bzw. Steuerleitungen, eine Leuchtdiode und einen Prüflaster enthält,
Fig. 6 die Ausbildung der in Figur 5 gezeigten inneren Endkappe, Ansicht von der dem Grundprofil zugewandten Seite mit elektrischer Verbindungstechnik zu den Funktionsmodulen sowie Durchbrüchen für weitere Verdrahtungswege,
Fig.7 die Ausbildung der äußeren Endkappe der in Fig. 1 und 2 gezeigten Rettungswegleuchte mit wannenförmiger Geometrie zur Bildung eines elektrischen Funktionsraumes,
Fig. 8 eine besonders zweckmäßige Ausbildungsform des Funktionsmoduls Lampe in Explosionsdarstellung, wobei das Schutzrohr zweiteilig aus Unter- und Oberteil besteht,
Fig. 9 eine weitere Ausbildungsform der erfindungsgemäßen Multifunktionsleuchte als Rettungswegleuchte mit jeweils links und rechts am Grundprofil zusätzlich angeordnetem Seitenprofil gleicher Länge, wobei sich in den Seitenprofilen jeweils ein weiteres Funktionsmodul Lampe mit je einem Leuchtmittel befindet,
Fig. 10 eine Rettungswegleuchte nach Figur 9 in Schnitt- und teilweiser Explosionsdarstellung,
Fig. 11 eine weitere Ausbildungsform der erfindungsgemäßen Multifunktionsleuchte als Rettungswegleuchte mit im Unterschied zur zweiten Ausbildungsform nach Figur 9 unterhalb des Grundprofils im Abstand angeordnetem weiteren Zusatzprofil, welches ein Funktionsmodul Lampe mit einer Leuchtstofflampe sowie eine Trägerscheibe für ein Sicherheitszeichen aufnimmt,
Fig. 12 eine weitere Ausbildungsform der erfindungsgemäßen Multifunktionsleuchte als Fluter für dekorative Beleuchtung für abgehängte Deckenmontage ohne Träger-
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scheibe für Piktogramme, wobei am Grundprofil zwei Zusatzprofile gemäß Ausführung in Figur 9 angeordnet sind und
Fig. 13 die Ausbildung einer äußeren Endkappe des in Figur 12 gezeigten Fluters, wobei Zusatzformstücke am Basiselement nach Figur 7 angeordnet sind.
Die in Figur 1 gezeigte Leuchte in einer ersten Ausführungsform als Rettungswegleuchte 1 mit Einzelbatterie weist ein Grundprofil 2 mit Endkappen 10 auf, wobei eine Lichtleitscheibenanordnung mit Trägerscheibe 3 und Sicherheitszeichen 4 realisiert ist.
An den Endkappen 10 sind Seilelemente 5 zur abgehängten Deckenmontage befestigt. Die Netzanschluß leitung 52 sowie die BUS- oder Steuerleitung 53 sind über die Kabeldurchführungen 18 zugeführt.
Figur 2 zeigt die in Figur 1 dargestellte Rettungswegleuchte 1 ohne Montageelemente und Zuleitungen in teilweiser Explosionsdarstellung. Im Grundprofil 2 sind erfindungsgemäß die Funktionselemente in drei Funktionsmodule aufgeteilt und in Etagen angeordnet, beginnend unten unmittelbar über der Trägerscheibe 3 mit dem schmälsten Modul für das Leuchtmittel, dem Funktionsmodul Lampe 6, darüber das Funktionsmodul Batterie 7 und oben das Funktionsmodul Betriebselektronik 8. Das Grundprofil 2 besteht aus Aluminium, alle Funktionsmodule sind in Schutzrohren 9 aus transparentem, dünnwandigern Polycarbonat angeordnet. Sie sichern die elektrische Isolation zum Grundprofil sowie die mechanische Fixierung der Funktionsmodule.
Das Grundprofil 2 enthält weiterhin eine spaltartige Kontur 41, die zur Aufnahme der Trägerscheibe 3 für das Sicherheitszeichen 4 oder andere Piktogramme und damit als Lichtaustrittsöflhung dient. Die Spaltbreite dieser Kontur entspricht der Dicke der Trägerscheibe 3. Über seitliche Bohrungen 44 in Grundprofil 2 und Trägerscheibe 3 werden beide Bauteile mittels Schrauben oder Bolzen 29 verbunden.
Die Endkappen dienen zum Abschluß des Grundprofils 2. Sie bestehen aus einem nicht elektrisch leitfahigem Material, vorzugsweise thermoplastischem Kunststoff wie Polycarbonat. An jeder Seite des Grundprofils 2 ist symmetrisch die gleiche Endkappe angeordnet. Sie sind zweiteilig aus einer inneren Endkappe 11 und einer äußeren Endkappe 12 aufgebaut. Die innere Endkappe 11 liegt direkt an der Stirnfläche des Grundprofils 2 an, ist mit diesem durch zwei Schrauben 28 verbunden und trägt an der nach außen gerich-
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teten Seite die Kontakteinheit 14 zur Kontaktierung der Funktionsmodule untereinander sowie nach außen mit dem Lichtstromnetz und optional notwendigen BUS- oder Steuerleitungen.
Innere und äußere Endkappen zeigen gemeinsame, beiderseits symmetrisch ausgebildete Konturen 25 zur Aufnahme von Kabeldurchführungen 18 für Netzanschlußleitung und BUS- bzw. Steuerleitungen. Die Kabelzufuhrung erfolgt damit auf der Oberseite der Endkappen, wobei Kabeldurchführungen 18 mit geschlossener Membran angeordnet sind, die bei Verwendung wahlweise durchbrochen werden können. Die feste Verbindung der äußeren Endkappe 12 mit der inneren Endkappe 11 und dem Grundprofil 2 erfolgt über vier Befestigungsschrauben 27.
Bei Montage bzw. Service sind nach Entfernen der äußeren Endkappe 12 die Netzanschlußklemme 19 sowie die Klemme 20 für BUS- bzw. Steuerleitungen zugänglich.
Figur 3 zeigt die Schnittdarstellung des Grundprofils 2, welches mit den Funktionsmodulen einer Rettungswegleuchte nach Figur 1 und 2 bestückt ist. Die Schutzrohre 9 sind mit entsprechenden inneren Konturen 39 versehen, die zur Aufnahme von Teilen der Funktionsmodule dienen, insbesondere von Leiterplatten, Batteriegehäusen oder anderweitigen Trägersystemen. Die inneren Konturen 40 des Grundprofils 2 sind durch Radien, Stege und Kanten gemäß der Außengeometrie der Schutzrohre 9 ausgebildet, so daß diese ohne zusätzliche Hilfsmittel in ihrer Lage fixiert sind. Lediglich die inneren Konturen 39 der Schutzrohre 9 sind gemäß der Geometrie der Bauteile der Funktionsmodule ausgeführt. Das Grundprofil 2 bleibt bei Einsatz unterschiedlicher Bauteile der Funktionsmodule stets unverändert. Schutzrohre 9 für Funktionsmodule gleichen Typs passen aufgrund ihrer gleichen Außengeometrie immer an die dafür vorgesehenen Positionen in den Profilelementen.
In Figur 4 wird ein vereinfachtes Schaltbild einer ersten Ausführungsform der in Figur 1 und 2 gezeigten Rettungswegleuchte mit Einzelbatterie hinsichtlich der fünktionellen Aufteilung und elektrischen Verbindung der Funktionsmodule gezeigt, wobei ein erstes Funktionsmodul Betriebselektronik 8 das elektronische Betriebsgerät für das Leuchtmittel (EVG) 47, die Steuerelektronik 48 und die Ladeelektronik 49, ein zweites Funktionsmodul Batterie 7 die wiederaufladbare Batterie 50 mit elektrischen Leitungen 51,
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ein drittes Funktionsmodul Lampe 6 das Leuchtmittel 34 als Kaltkathoden-Leuchtstofflampe mit Anschlußleitungen 45 und Steckverbinder 23 und eine Kontakteinheit 14, die Netzanschlußklemme 19, Klemme für BUS- bzw. Steuerleitungen 20, eine Leuchtdiode 30, ein Prüftaster 31 und elektrische Verbindungstechnik 21 und 22 für Funktionsmodule untereinander enthält.
Die Netzspannung, die Batteriespannung, BUS- bzw. Steuersignale sowie die elektrischen Verbindungen zur Leuchtdiode 30 und zum Prüftaster 31 werden von der Kontakteinheit 14 direkt über einen Steckverbinder 21 an das Funktionsmodul Betriebselektronik 8 weitergeleitet. Die Leuchtdiode 30 und der Prüftaster 31 werden von der Steuerelektronik 48 bedient, die Leuchtdiode signalisiert den Betriebszustand der Leuchte, insbesondere die Funktion des Lademanagements, der Prüftaster dient zum Test des Batteriebetriebes.
Die Anschlußleitung 45 für die Lampenbetriebsspannung ist am Funktionsmodul Betriebselektronik 8 direkt und am Funktionsmodul Lampe über Steckerverbinder 23 angebunden. Die Batteriespannung ist über einen Steckverbinder 22 nicht direkt mit dem Funktionsmodul Betriebselektronik 8 verbunden, sondern über die Kontakteinheit 14 geschleift, somit ist das Funktionsmodul Betriebselektronik 8 beim Lösen des Steckverbinders 21 komplett spannungslos. Für alle Kleinspannungen und internen Steuersignale ist weiterhin eine gemeinsame Masseverbindung realisiert.
Figur 5 zeigt die Ausbildung der inneren Endkappe 11, welche im Service- und Wartungsfall vom Grundprofil 2 abzunehmen ist, von derjenigen Seite, die zur Herstellung der elektrischen Verbindungen zur Elektroinstallation bei Abnahme der äußeren Endkappe zugänglich ist. Sie trägt die Kontakteinheit 14, eine einseitige, nicht durchkontaktierte Leiterplatte 15, die Leiterseite zeigt dabei nach innen. Sie ist mit drei Befestigungsschrauben 55 mit der inneren Endkappe 11 verbunden. Auf dieser Leiterplatte sind bestückungsseitig die Netzanschlußklemme 19 sowie die Klemme 20 für BUS- oder Steuersignale vorhanden.
Weiterhin sind die Leuchtdiode 30 und der Prüftasters 31 angeordnet, die zu Sicht- und Betätigungszwecken durch die äußere Endkappe nach außen ragen. Auf der Leiterseite sind Steckverbinder 21 und 22 (siehe auch Figur 6) angeordnet, deren Gegenstücke wiederum an den zu kontaktierenden Funktionsmodulen oder deren Anschlußleitungen zu
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finden sind. Die Leiterplatte erstreckt sich in Ihren Abmessungen über die stirnseitigen Flächen derjenigen Funktionsmodule, die im Bereich des Grundprofils 2 zu kontaktieren sind. Die Leiterbahnen auf der Leiterplatte 15 stellen dabei die notwendigen Verbindungen zwischen den Anschlußklemmen 19 und 20 und den Steckverbindern 21 und 22 her.
Die innere Endkappe 11 ist ferner mit Konturen 26 zur Realisierung einer Zugentlastung bei Verwendung flexibler Anschluß leitungen sowie den Konturen 25 zur Aufnahme von Kabeleinführungen ausgebildet. Die Konturen 25 sind symmetrisch geteilt mit der äußeren Endkappe 12 ausgeführt (Figur 7).
Zur Durchführung von inneren Verdrahtungen vom Funktionsmodul Betriebselektronik zum Funktionsmodul Lampe sind Durchbrüche 24 sowohl hinter als auch unterhalb der Leiterplatte 15 realisiert.
Figur 6 zeigt die innere Endkappe 11 von derjenigen Seite, die bei Montage dem Grundprofil zugewandt ist und zur Herstellung der elektrischen Verbindungen zu den Funktionsmodulen dient. Die innere Endkappe 11 hat für die Steckverbinder 21 und 22 sowie zur Durchführung von Verdrahtungen entsprechende Durchbrüche 24, die in den Abmessungen den Steckverbindern und Leitungsgeometrien angepaßt sind. Ferner ist der Steckverbinder 21 als berührungssichere Buchsenleiste in Oberflächenmontage (SMD-Technik) auf der Leiterseite der Leiterplatte 15 angeordnet. Damit bleibt die nach außen gerichtete Seite der Leiterplatte 15 (Bestückungsseite) auch ohne zusätzliche Abdeckung frei von berührungsgefährlichen Spannungen. Ferner bleiben alle spannungsführenden Teile und Kontakte auch bei Abnahme der inneren Endkappe 11 vom Grundprofil vor Berührung geschützt, dabei wird durch zwangsweises Lösen des Steckverbinders 21 das Funktionsmodul Betriebselektronik sowohl von Netz- als auch von Batteriespannung getrennt und es kann ein gefahrloser Service hinsichtlich Wechsel von Lampe oder Funktionsmodulen durchgeführt werden.
Figur 7 zeigt die äußere Endkappe 12 , die wannenförmig ausgebildet ist, bündig mit der inneren Endkappe abschließt, diese vollständig umschließt und damit einen Funktionsraum 13 für die Kontakteinheit 14 bildet. Außen sind Konturen 17 mit Gewindeeinsatz 16 zur Seilaufhängung oder Verbindung der Leuchte mit zusätzlichen Befestigungselementen vorhanden. Gleichzeitig kann der Gewindeeinsatz 16 aus leitfähigem Material
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über die beidseitigen Endkappen zur zweipoligen Einspeisung von Niederspannung auf die Kontakteinheit dienen. Dadurch kann bei Montage mit leitfahigen Seilelementen auch ein Niederspannungsbetrieb der Leuchte über eine externe Stromversorgung realisiert werden.
Ein Durchbruch 56 für die Leuchtdiode dient zu deren Erkennung von außen, der Durchbruch 57 läßt die Betätigung des Prüftasters von außen zu. Die Konturen 25 zur Aufnahme von zwei Kabeleinführungen sind symmetrisch aufgeteilt mit der inneren Endkappe 11 ausgeführt (Figur 5).
Ausbrechbare Konturen 58, die sich als Verjüngung der seitlichen Wandstärken darstellen, dienen beim Anordnen seitlicher Zusatzformstücke zum Öffnen von notwendigen Verdrahtungswegen.
In Figur 8 wird eine besonders zweckmäßig ausgebildete Form eines Schutzrohres für ein Funktionsmodul Lampe 6 in Explosionsdarstellung gezeigt. Es besteht aus einem zweiteilig ausgebildeten Schutzrohr mit Oberteil 32 und Unterteil 33 zur Aufnahme der Trägerplatte 35, die verwendete Kaltkathoden-Leuchtstofflampe 34, z.B. mit einer Länge von 350mm, bestimmt das Systemmaß der Leuchte. Auf der Trägerplatte 35, die als Leiterplatte ausgebildet ist, sind die Lampenfassungen 36 montiert, in welche die Lampe wechselbar eingeclipst ist. Die Zuführung der Lampenspannung erfolgt von einem einseitig angeordneten 2-poligen Steckverbinder 23 durch entsprechende Leiterzüge auf der Leiterplatte an die Lampenfassungen 36. Durch die zweiteilige Ausführung des Schutzrohres besteht die Möglichkeit, daß ein Lampenwechsel erfolgen kann, ohne daß die Trägerplatte 35 aus dem Unterteil 33 entfernt werden muß. Das Oberteil 32 ist auf dem Unterteil 33 aufgeclipst und kann leicht gelöst und wieder aufgerastet werden. Damit ist das Funktionsmodul flexibel einsetzbar.
Die Figuren 9 und 10 zeigen eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Multifunktionsleuchte als Rettungswegleuchte 101, bei der Teile, die Teilen der Anordnung gemäß der ersten Ausfuhrungsform entsprechen, mit einem Bezugszeichen gekennzeichnet sind, welches um 100 erhöht ist. Bei dieser Ausfuhrungsform sind im Unterschied zur ersten Ausführungsform am Grundprofil 102 zusätzlich zwei Seitenprofile 37 gleicher Länge angeordnet. Sie sind mit dem Grundprofil 102 an entsprechenden Laschen
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42 auf deren Oberseite verschraubt. Das Grundprofil 102 hat dazu eine auf der Oberseite links und rechts angeordnete Kontur 43, die zur Oberfläche etwas zurückgesetzt ist, um die Laschen 42 aufzunehmen, ohne daß das Höhenmaß des Grundprofils 102 überschritten wird. Im Grundprofil 102 sind wiederum die bekannten Funktionsmodule der ersten Ausführungsform in Schutzrohren angeordnet: Funktionsmodul Batterie 108, Funktionsmodul Betriebselektronik 107 sowie Funktionsmodul Lampe 106, wobei der Lichtstrom des Leuchtmittels 134 in die Trägerscheibe 103 mit Sicherheitszeichen 104 eingekoppelt wird. In den Seitenprofilen 37 links und rechts ist jeweils ein weiteres Funktionsmodul Lampe 106 eingebaut, der Lichtstrom dieser Module ist auf den unter der Leuchte befindlichen Wegbereich zu deren Ausleuchtung gerichtet. Die Endkappen 110 sind identisch zur ersten Ausfuhrungsform funktionell und konstruktiv aufgebaut, sind jedoch geometrisch so ausgebildet, daß sie die stirnseitige Kontur des gesamten Systems abdecken. Das wird erreicht entweder durch einstückige Ausbildung der inneren und äußeren Endkappen 111, 112 gemäß dieser Geometrie oder durch Anrasten von Zusatzelementen an die erste Ausbildungsform der inneren und äußeren Endkappen 11 und 12 gemäß Darstellung in den Figuren 1 und 2 sowie 5, 6 und 7.
Die elektrische Verbindung der in den Seitenprofilen 37 befindlichen Funktionsmodule Lampe 106 mit dem Funktionsmodul Betriebselektronik 107 erfolgt stirnseitig innerhalb des Funktionsraumes der äußeren Endkappen 112 durch entsprechende Verdrahtung und über Steckverbinder .
In Figur 11 wird eine weitere Ausfuhrungsform einer erfindungsgemäßen Multifunktionsleuchte als Rettungswegleuchte 201 gezeigt, bei der Teile, die Teilen der Anordnung gemäß der ersten Ausfuhrungsform entsprechen, mit einem Bezugszeichen gekennzeichnet sind, welches um 200 erhöht ist. Bei dieser Ausfuhrungsform ist im Unterschied zur zweiten Ausfuhrungsform unterhalb des Grundprofils 202 im Abstand ein weiteres Zusatzprofil 38 angeordnet, welches ein Funktionsmodul Lampe sowie die Trägerscheibe 203 mit Sicherheitszeichen 204 aufnimmt. Diese Lichtleitscheibenanordnung ist somit abgesetzt vom Grundprofil 202 realisiert. Das Grundprofil 202 beinhaltet nur das Funktionsmodul Betriebselektronik sowie das Funktionsmodul Batterie.
Die Endkappen 210 sind wiederum identisch zur ersten und zweiten Ausführungsform funktionell und konstruktiv aus äußerer Endkappe 211 und innerer Endkappe 212 aufge-
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baut, sind jedoch geometrisch so ausgebildet, daß sie die stirnseitige Kontur des gesamten Systems abdecken. Das wird wiederum erreicht entweder durch einstückig ausgebildete Endkappen dieser Geometrie oder durch Anrasten von Zusatzelementen an die Ausbildungsform der Endkappen 10 gemäß Darstellungen in den Figuren 1 und 2 sowie 5, 6 und 7.
Die elektrische Verbindung des im Zusatzprofil 38 befindlichen Grundmoduls Lampe mit dem Funktionsmodul Betriebselektronik erfolgt auch hier stirnseitig innerhalb des Funktionsraumes der verlängerten äußeren Endkappen 212 durch entsprechende Verdrahtung.
In Figur 12 ist eine weitere Ausbildungsform der erfindungsgemäßen Multifunktionsleuchte als Fluter 301 für dekorative Beleuchtung oder als Wegleuchte ohne Trägerscheibe für Piktogramme gezeigt, bei der Teile, die Teilen der Anordnung gemäß der ersten Ausführungsform entsprechen, mit einem Bezugszeichen gekennzeichnet sind, welches um 300 erhöht ist. Am Grundprofil 302 sind zwei Seitenprofile 37 mit Leuchtmitteln gemäß Ausführung in Fig. 9 angeordnet. Die Lichtaustrittsöffhungen stellen sich gemäß der spaltförmigen Konturen 341 in den Seitenprofilen 37 und im Grundprofil 302 dar, der Berührungsschutz zu den Leuchtmitteln wird durch Schutzrohre der Funktionsmodule Lampe stets gesichert, weiterhin wird dadurch der Innenbereich vor Eindringen von Schmutz geschützt. Für eine abgehängte Deckenmontage sind entsprechende Seilelemente 305 an den äußeren Endkappen 312 mit je einer Befestigungsschraube 354 angebracht.
Figur 13 zeigt eine äußere Endkappe 312 des in Figur 12 dargestellten Fluters, die aus einem Basiselement als äußere Endkappe 12 gemäß Figur 7 besteht und mit entsprechenden Zusatzformstücken 46 ergänzt ist. Diese Zusatzformstücke 46 entsprechen in ihrer Geometrie der Querschnittsform der Seitenprofile 37, decken diese damit stirnseitig vollständig ab. Die Anbindung der Zusatzformstücke 46 an die Basiselemente ist durch Klebverbindung realisiert. Die Konturen 58 in den äußeren Endkappen 12 als Basiselemente sind zur Führung von inneren Verdrahtungen in Richtung des stirnseitigen Bereichs der Seitenprofile 37 ausgebrochen.
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Alle beschriebenen Leuchtenvarianten sind so ausgebildet, daß sie mit entsprechenden Konstruktionselementen als Zubehör für die üblichen und bereits beschriebenen Montagearten geeignet sind. Diese Konstruktionselemente können entsprechend ihrer Ausbildung an verschiedenen Stellen angeordnet werden, am Grundprofil 2 an der Oberseite durch Verschraubung im Bereich der Kontur 43 oder für eine Deckenmontage mit Seilaufhängung an den Gewindestücken 16 der äußeren Endkappen 12 mit Schrauben 54 gemäß den Figuren 1 und 7.

Claims (25)

1. Multifunktionsleuchte mit mindestens einem linienförmig ausgebildeten Leuchtmittel, mit einem Leuchtengehäuse zur Aufnahme der für den vorschriftengemäßen Aufbau und die Funktion notwendigen Funktionselemente, wobei als Leuchtengehäuse ein linienförmiges Profilelement mit beidseitigen, die gesamte Stirnfläche abdeckenden Endkappen und über die Länge konstant ausgebildeter Querschnittsgeometrie eingesetzt ist, welches ein Längenmaß besitzt, das als Systemmaß mit der Länge des zu verwendenden Leuchtmittels insoweit korrespondiert, daß es dieses einschließlich Kontaktierungen und Halterungen vollständig in sich aufnehmen kann und welches auch Konturen aufweist zur Aufnahme einer Lichtleitscheibe als Trägerscheibe für Piktogramme und zu diesem Zweck das Leuchtmittel mit der Lichtleitscheibe geometrisch und optisch direkt verbunden ist sowie unterschiedliche Leuchtmittel unterschiedliche Systemmaße bedingen, gekennzeichnet dadurch,
daß die elektrischen und elektronischen Funktionselemente der Leuchte einschließlich Leuchtmittel unter Beachtung technisch sinnvoller und möglicher Schnittstellen in körperlich getrennte Funktionsmodule mit mindestens zwei unterschiedlichen Funktionalitäten aufgeteilt sind und die in ihrer geometrischen Länge das Systemmaß nicht überschreiten,
dabei Funktionsmodule gleicher Funktionalität als Funktionsmodule gleichen Typs gelten und diese vom Systemmaß unabhängig gleiche Geometrie für den Bauraum hinsichtlich Abmessungen für Breite und Höhe aufweisen,
mindestens ein linienförmiges Profilelement als Grundprofil (2) mit zum Systemmaß korrespondierender geometrischer Länge als Leuchtengehäuse fungiert, in dem Funktionsmodule in Etagen übereinander angeordnet werden und
Endkappen (10) eingesetzt sind, die geschlossene Funktionsräume (13) zur Aufnahme von Elementen zur elektrischen Kontaktierung der Funktionsmodule an den Stirnseiten enthalten.
2. Multifunktionsleuchte nach Anspruch 1, gekennzeichnet dadurch, daß ein Grundprofil (2) so ausgebildet ist, daß es oben eine breitere Geometrie aufweist als unten und Funktionsmodule nach ihrem Breitenmaß gestaffelt aufnimmt, beginnend unten mit dem schmalsten Modul und endend oben mit einem Modul größter Baubreite.
3. Multifunktionsleuchte nach Anspruch 1 bis 2, gekennzeichnet dadurch, daß für die Ausbildung einer Rettungswegleuchte mit Einzelbatterie (1) jeweils mindestens ein Funktionsmodul Lampe (6), Funktionsmodul Batterie (7) und Funktionsmodul Betriebselektronik (8) angeordnet sind.
4. Multifunktionsleuchte nach Anspruch 1 bis 3, gekennzeichnet dadurch, daß das Grundprofil (2) Konturen (43) enthält, die eine mechanische Verbindung mit mindestens einem weiteren parallel anzuordnenden Profilelement als Seitenprofil (37) zuläßt.
5. Multifunktionsleuchte nach Anspruch 1 bis 4, gekennzeichnet dadurch, daß mindestens ein Zusatzprofil (38) parallel, jedoch im Abstand zum Grundprofil (2) angeordnet ist, mindestens ein Funktionsmodul Lampe (6) mit mindestens einem Leuchtmittel enthält und konstruktiv mit dem Grundprofil (2) über Endkappen, Rohre oder Profile als Abstandselemente, Seile oder selbsttragende elektrische Leitungen verbunden ist.
6. Multifunktionsleuchte nach Anspruch 1 bis 5, gekennzeichnet dadurch, daß die Profilelemente Grundprofil (2), Seitenprofil (37) und Zusatzprofil (38) aus Aluminium oder thermoplastischen Kunststoffen bestehen.
7. Multifunktionsleuchte nach Anspruch 1 bis 6, gekennzeichnet dadurch, daß bei Anordnung von mindestens einem Seitenprofil (37) und/oder einem Zusatzprofil (38) zusätzlich zum Grundprofil (2) eine den Anforderungen entsprechende Aufteilung der Funktionsmodule auf die angeordneten Profile erfolgt.
8. Multifunktionsleuchte nach Anspruch 1 bis 7, gekennzeichnet dadurch, daß die Endkappen (10) als zweiteilige Endkappen ausgebildet sind, wobei ein erster Teil als direkt an der Stirnfläche der Profile anliegende, flach ausgebildete innere Endkappe (11) die mechanische Fixierung der Funktionsmodule in Längsrichtung erreicht und als Träger einer Kontakteinheit (14) dient, welche die elektrischen Verbindungen der Funktionsmodule untereinander und zur elektrischen Installation vornimmt und ein zweiter Teil als äußere Endkappe (12) wannenförmig ausgebildet ist und den ersten Teil von außen vollständig umschließt und so mit diesem verbunden ist, daß er ohne Hilfsmittel nicht gelöst werden kann.
9. Multifunktionsleuchte nach Anspruch 1 bis 8, gekennzeichnet dadurch, daß an der Kontakteinheit (14) Steckverbinder zwischen Funktionsmodulen und der Kontakteinheit angeordnet sind, die auf der Seite der Kontakteinheit für Netzspannungen berührungssicher ausgeführt sind.
10. Multifunktionsleuchte nach Anspruch 1 bis 9, gekennzeichnet dadurch, daß die Endkappen aus nicht elektrisch leitfähigem Material bestehen, insbesondere aus thermoplastischen Kunststoff wie Polycarbonat.
11. Multifunktionsleuchte nach Anspruch 1 bis 10, gekennzeichnet dadurch, daß Endkappen aus inneren Endkappen (11) und äußeren Endkappen (12) als Basiselemente bestehen, die sich gemäß Querschnittsgeometrie des Grundprofils (2) darstellen, die bei Anordnung weiterer Seitenprofile (37) und/oder Zusatzprofile (38) zum Grundprofil (2) hinsichtlich der erforderlichen geometrischen Erweiterungen durch Anreihen von Zusatzformstücken (46) an die Basiselemente mittels Clips-, Schraub- oder Klebverbindung gebildet werden.
12. Multifunktionsleuchte nach Anspruch 1 bis 11, gekennzeichnet dadurch, daß das Grundprofil (2) oder mindestens ein Zusatzprofil (38) oder Seitenprofil (37) Konturen (41) enthält, die eine Lichtleitscheibe so aufnehmen, daß mindestens ein Leuchtmittel mit der Lichtleitscheibe geometrisch und optisch direkt verbunden ist und damit eine selbständige Lichtleitscheibenanordnung bildet.
13. Multifunktionsleuchte nach Anspruch 1 bis 12, gekennzeichnet dadurch, daß als Leuchtmittel stabförmige Leuchtstofflampen, stabförmige Kaltkathoden- Leuchtstofflampen und/oder LED-Zeilen eingesetzt werden, die hinsichtlich ihres Durchmessers oder der geometrischen Breite nicht größer sind als die üblicherweise notwendige Stärke einer Lichtleitscheibe von 6 bis 10 mm.
14. Multifunktionsleuchte nach Anspruch 1 bis 13, gekennzeichnet dadurch, daß ein Funktionsmodul Lampe (6) entweder stabförmige Leuchtstofflampen (34) beliebiger Länge oder mehrere einzelne stabförmige Leuchtstofflampen gleicher oder unterschiedlicher Ausführung aneinandergereiht enthält.
15. Multifunktionsleuchte nach Anspruch 1 bis 14, gekennzeichnet dadurch, daß bei vorzugsweiser Wand- oder Deckenmontage der Leuchte in mindestens einem Profilelement ein oder mehrere Funktionsmodule Lampe (6) mit einheitlichen oder unterschiedlichen Leuchtmitteln angeordnet sind, dessen Lichtstrom direkt oder durch entsprechende Optik ganz oder teilweise auf den darunter liegenden Wegbereich gerichtet ist.
16. Multifunktionsleuchte nach Anspruch 1 bis 15, gekennzeichnet dadurch, daß eine angeordnete Trägerscheibe (3) für Piktogramme als Lichtleitscheibe eine quadratische oder rechteckige Geometrie oder außerhalb des Profilelementes eine anderweitig vom Rechteck abweichende Geometrie besitzt.
17. Multifunktionsleuchte nach Anspruch 1 bis 16, gekennzeichnet dadurch, daß Signalelemente für den Betriebszustand der Leuchte, wie Leuchtdioden (30) oder Displays, sowie Bedienungselemente wie Schalter und Taster (31) stirnseitig in den Funktionsräumen (13) der Endkappen (10) angeordnet sind.
18. Multifunktionsleuchte nach Anspruch 1 bis 17, gekennzeichnet dadurch, daß alle oder einzelne Funktionsmodule durch Schutzrohre (9) aus nicht elektrisch leitfähigem Material umgeben sind, welche in ihrer Länge dem Systemmaß entsprechen, an beiden Stirnseiten bis an die inneren Endkappen (11) reichen bzw. in diese eintauchen und für Funktionsmodule gleichen Typs in ihrer äußeren Querschnittsgeometrie identisch ausgebildet sind.
19. Multifunktionsleuchte nach Anspruch 1 bis 18, gekennzeichnet dadurch, daß die Schutzrohre (9) aus thermoplastischem Material, insbesondere Polycarbonat bestehen, welches für Funktionsmodule Lampe (6) transparent ausgebildet ist.
20. Multifunktionsleuchte nach Anspruch 1 bis 19, gekennzeichnet dadurch, daß die Schutzrohre (9) von Funktionsmodulen einteilig ausgebildet sind.
21. Multifunktionsleuchte nach Anspruch 1 bis 20, gekennzeichnet dadurch, daß die Schutzrohre (9) von Funktionsmodulen zweiteilig ausgebildet sind, wobei ein Ober- und ein Unterteil lösbar zusammengefügt ist.
22. Multifunktionsleuchte nach Anspruch 1 bis 21, gekennzeichnet dadurch, daß die Schutzrohre (9) im Innenbereich Konturen (39) enthalten, welche die Funktionsmodule mechanisch in ihrer Position halten.
23. Multifunktionsleuchte nach Anspruch 1 bis 21, gekennzeichnet dadurch, daß die Grundprofile (2) und/oder Seitenprofile (37) und/oder Zusatzprofile (38) im Innenbereich Konturen enthalten, welche die Funktionsmodule mechanisch in ihrer Position halten.
24. Multifunktionsleuchte nach Anspruch 1 bis 22, gekennzeichnet dadurch, daß die Grundprofile (2) und/oder Seitenprofile (37) und/oder Zusatzprofile (38) im Innenbereich Konturen (40) enthalten, welche die Schutzrohre (9) der Funktionsmodule mechanisch in ihrer Position halten.
25. Multifunktionsleuchte nach Anspruch 1 bis 24, gekennzeichnet dadurch, daß die Grundprofile (2) und/oder die Seitenprofile (37) und/oder die Zusatzprofile (38) und/oder die Endkappen (10) Konturen zur äußeren Anordnung von Hilfselementen wie Winkeln, Profilen, Seilen oder Rohren enthalten, die verschiedene Montagearten der Leuchte zulassen.
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