WO2019105507A1 - Kraftfahrzeugschlossanordnung - Google Patents
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- WO2019105507A1 WO2019105507A1 PCT/DE2018/100950 DE2018100950W WO2019105507A1 WO 2019105507 A1 WO2019105507 A1 WO 2019105507A1 DE 2018100950 W DE2018100950 W DE 2018100950W WO 2019105507 A1 WO2019105507 A1 WO 2019105507A1
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- E—FIXED CONSTRUCTIONS
- E05—LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
- E05B—LOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
- E05B17/00—Accessories in connection with locks
- E05B17/10—Illuminating devices on or for locks or keys; Transparent or translucent lock parts; Indicator lights
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- E—FIXED CONSTRUCTIONS
- E05—LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
- E05B—LOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
- E05B81/00—Power-actuated vehicle locks
- E05B81/54—Electrical circuits
- E05B81/90—Manual override in case of power failure
Definitions
- the invention relates to a motor vehicle lock arrangement, in particular a
- Motor vehicle side door lock comprising a lock housing, a locking mechanism of a rotary latch and at least one pawl, an electrical power supply and an externally visible actuating means. It is known that motor vehicles with an increasing number of
- Safety techniques are equipped, including safety-related lighting on the vehicle. For this reason, illuminants are also attached to motor vehicle doors in order to illuminate the floor area in the movement area of the vehicle door and / or to point the rear traffic to the opened door.
- a visual indication of the opening condition of a motor vehicle door is particularly in the case of impaired vision, by darkness or other influences, e.g. Weather conditions advantageous.
- the lighting means are mounted on an inwardly facing part of the vehicle door, so that the lighting means is not visible when the motor vehicle door is closed.
- the illuminant projects into the roadway and thereby points the traffic back to the, caused by the door, obstacle.
- the inwardly facing part of the vehicle door is used, usually also for receiving the motor vehicle door lock.
- These additional safety lights are energized when the door is opened, so that the light illuminates to warn, as already mentioned, the backward traffic, to illuminate the floor and / or the environment of the motor vehicle door.
- the bulbs are on, already in the door existing power supplies, such as the
- DE 39 08 995 A1 describes a tail lamp which is completely attached or installed around the edge of the inlet slot of a motor vehicle door lock.
- This tail light can be designed, inter alia, as a passive reflector.
- extension is already attached to the housing prior to assembly.
- this lamp is designed as a light-emitting diode, and positioned on a door surface, which is not visible when the door is closed.
- the invention is therefore based on the object starting from the known prior art to provide an improved motor vehicle lock with a lighting function.
- the object is achieved according to the invention by the features of independent patent claim 1.
- Advantageous embodiments of the invention are specified in the subclaims. It should be noted that the embodiments described below are not limiting, but there are any possible variations in the description, the
- a motor vehicle lock arrangement in particular a motor vehicle side door lock, comprising a lock housing, a locking mechanism of the catch and at least one pawl, an electrical power supply is provided, wherein the motor vehicle lock has an actuating means and wherein the actuating means in an installed position the motor vehicle lock is visible and has a light source, so that a lighting of the actuating means is possible.
- the inventive design of the motor vehicle lock now the possibility is created by the positioning of the lighting to ensure good visibility and thus to increase the reliability of the motor vehicle while providing additional security for the operator. Likewise, by avoiding additional components in the motor vehicle door and the simple design solution, a simple installation ensures. This therefore represents a cost-effective solution.
- such a motor vehicle lock arrangement serves to close a movable attachment part of the motor vehicle.
- This may for example be a door, sliding door, tailgate, hood or components with similar function, namely the closing of openings.
- the motor vehicle lock is regularly positioned on one side, in particular on an inner side with respect to the vehicle, but may also be fixed to the non-movable part, the opening, for example on a body frame.
- the term motor vehicle lock arrangement but also arrangements are to be understood, which go beyond the actual locking system. Arrangements are also included which are used for example for holding the locking system or lock, such as so-called door modules, on which further components of the door or flap can be mounted.
- the motor vehicle lock consists of a locking mechanism comprising at least one rotary latch and a pawl.
- the rotary latch In a closed state of the movable attachment, the rotary latch with a lock holder in use and thus connects the attachment with the immovable part, for example, the body frame of the motor vehicle.
- the immovable part for example, the body frame of the motor vehicle.
- Rotary latch blocked by the pawl and thus holds the catch in the closed position.
- This connection can be opened by actuating a door handle of any kind either mechanically and / or electromechanically and / or electrically.
- the motor vehicle lock including at least the locking mechanism and the pawl, regularly attached to the moving motor vehicle part and the lock holder is firmly connected to the body of the motor vehicle.
- this can also be the opposite, so that the lock holder is attached to the movable part and the motor vehicle lock is firmly connected to the motor vehicle.
- an actuating means which is understood as a functional opening, such as an emergency lock, a child safety device or the like, installed in such motor vehicle mechanics.
- the actuating means should have an installation position which is accessible or visible in at least one position of the movable motor vehicle part from the outside.
- the luminous means used for illuminating the actuating means is a small-sized luminous means such as a light-emitting diode, also known as LED, or similar small-sized electronic lighting means which is suitable for use in motor vehicles.
- the illuminant allows illumination of the actuating means. This is advantageous because this function provides additional security for the operator, as well as the rear traffic and thus increases the reliability of the motor vehicle. Furthermore, the illumination of an actuating means is advantageous because no additional components must be installed in the door. This is a structurally simple solution, which is both inexpensive and at the same time ensures easy installation.
- the lighting means is associated with an opening of the actuating means.
- an opening may have different geometries and depths, which serve the main function of the actuating means.
- This geometry can be both symmetric and asymmetric.
- circular, rectangular or other geometries may be mentioned here which, for example, may also be designed to accommodate operating elements.
- such an opening is centered and designed without overhangs, so that a lighting of the actuating means takes place evenly and without shadows. As a result, an optimal light output, as well as a bundle or focusing of the light beam is possible and thus ensures optimum reliability of the motor vehicle.
- a power supply for the lighting means is a part of the motor vehicle lock, in particular an electrical component carrier forming a housing part of the motor vehicle lock.
- a power supply already exists and is used, for example, for the control and / or power supply, for example, a Monverrieglung.
- an electric component carrier is used for this purpose. It is structurally easy to place various electronic components on this and provide them with energy. It is also the placement of a bulb on the
- Electro component carrier possible, so that a power supply is ensured.
- This structure is preferable, since this embodiment of the invention is a low-cost variant, and no additional power supply is required and the number of components is minimal.
- the invention provides that the lighting means is arranged at a distance from the electrical component carrier in the motor vehicle lock.
- the electrical connection of the lamp regardless of the size of the distance, directly to the power supply, in particular to the electrical component carrier, connectable.
- the distance between the light source and the electric component carrier can vary, so that the light source is advantageously placed in the vicinity of an outlet opening from which the light can escape. It is also possible, for example, to arrange the illuminant at an angle that does not correspond to 45 degrees, so that a optimal function, namely the illumination can be guaranteed. By such a spaced position near the outlet opening, the optimum safety for the operator is ensured, since in this way the light source is located on the surface of the outlet opening and thus allows optimal illumination.
- a protective effect for the light bulb located in the motor vehicle lock is provided according to the invention in that a cover is provided in the actuating means, so that an indirect illumination is possible.
- a translucent material for such a cover such as
- Polymethylmethacrylate also known as Plexiglas, usable. This can be colorless or colored as needed, so that the light can be provided in different colors.
- the cover should be positioned so that it is positioned between the outlet of the light and the light source. This can for example be directly on the surface, or slightly offset inwards.
- the installation of a cover is advantageous because it protects the lamp both from damage and from dirt. This means that the illuminant can not be damaged by penetrating objects and also by the normal operation resulting dirt easily from the
- the lock is protected from contamination by the fact that the opening is closed to the outside, so that no dirt particles can penetrate into the lock and damage it from the inside. This ensures optimum reliability of the entire castle.
- the invention comprises a cover.
- this cover is formed so that it has a light-scattering and / or focusing property.
- This can be achieved by a concave or convex shape of the cover, which can thus have targeted, desired properties in the first place.
- These properties can indeed be combined as required, so that there is the possibility to light something targeted, for example, the floor in the vehicle door near, or to illuminate something to warn, for example, the traffic behind.
- the resulting shape of the cone of light provides additional security for the motor vehicle operator as a result of the
- Light is directed to warn the traffic behind and / or to optimally illuminate the floor.
- the lighting means is held by means of a cover in the actuating means.
- This may be both the previously mentioned cover and at least one additional cover.
- This cover is located directly on the surface of the bulb and holds it in position. This is structurally possible, for example, by a negative form of the luminous means in the side of the cover facing the luminous means. This serves to prevent a defect of
- Lighting function For example, a displacement of the lamp by a strong additions of the vehicle door is possible. By holding the bulb by means of a cover, this defect can no longer occur or only to a reduced extent.
- the opening forms a light-fixing recording.
- the opening, the lamp directly, by a precise fit of the light source in the opening or indirectly by means of the previously mentioned cover, which serves as a kind of compensation element of the manufacturing tolerances between the opening and light source, are covered. It is advantageous if the shape of the opening of the shape of the light source is adjusted so that no further
- the opening forms a tunnel, as it were, in which the lighting means is positioned so that the bulb is fixed not only on one side but completely in the opening. As a result, a shift of the light source is prevented.
- the lighting means is a light emitting diode, in particular a light emitting diode in SMD
- Light-emitting diodes are to be used advantageously because they have a long service life and are robust against external influences, such as frequent opening and closing of the door and thus a frequent lighting of the bulb.
- SMD design also referred to as a surface mounted device
- SMD design also referred to as a surface mounted device
- luminescent ions have the required brilliance for this function.
- the lamp is controlled by means of a closed position of the motor vehicle lock detecting switching means.
- Such a switching means is already known for other functions, such as switching on the vehicle interior lighting when opening a motor vehicle door. This detects whether the lock is in a closed position and controls when needed, namely when it is open
- the bulb On. This is advantageous because it does not unnecessarily shorten the life of the luminous means. In addition, when closed, no energy is needed. This is advantageous because the on-board electronics are not unnecessarily burdened with a longer service life of the motor vehicle.
- this actuating means may be an emergency locking function.
- Emergency locking functions are already installed in motor vehicle door locks and make this possible mechanical closing of the motor vehicle or individual motor vehicle doors by means of a key. This is necessary in the event that there is an electronic fault and thereby the central locking of the motor vehicle is put out of service.
- Such emergency locking is usually a recess into which, for example, a key can be inserted and by simply turning this key, the lock is closed when closing the motor vehicle door.
- the positioning of the light source in such an emergency locking function is advantageous since it is already present in the lock and the position of the opening is present at the outlet side of the motor vehicle door required for the light source.
- the actuating means in particular an emergency locking function, to comprise a guide which can be actuated by a tool, in particular a sliding nut.
- This guide can have different shapes, so that a corresponding
- Tool which is, for example, a screwdriver, a key or another object which has similar properties, can be introduced and thereby, for example by means of a rotary movement, is actuated.
- This may be, for example, a Wegnuss, which mechanically closes a lock by the rotation.
- the outlet opening of an emergency locking function is assigned to the door area, which is not visible in the closed state.
- This door area is covered in most motor vehicles by the so-called B or the rear doors C-pillar so that these areas are only visible in a closed side door, for example, if the door is open.
- B or the rear doors C-pillar so that these areas are only visible in a closed side door, for example, if the door is open.
- FIG. 1 shows a section of a motor vehicle lock arrangement, with a view of an outer surface of a lock housing in the region of an emergency operation
- Figure 2 is an exploded view of a motor vehicle side door lock with a detailed illustration of a provided with a light bulb emergency operation and
- Figure 3 is a section along the line III - III through a
- FIG. 1 is a motor vehicle lock assembly 1 in a side view, that is, in a view of a lock housing 2 a Motor vehicle lock arrangement 1 reproduced.
- a partially peripheral edge 3 in which preferably a not shown lock case can be inserted.
- an opening 4 Through the opening 4, an actuating means 5 and a cover 6 for a light source 7 can be seen.
- the opening 4 may be formed from the lock housing 2 or directly from the actuating means 5. However, the opening 4 is arranged such that the opening 4 can be visible in the opened state of the door, flap, cover, sliding door or hood, but at least one light beam L can be led out of the opening 4 or can be emitted.
- the actuating means 5 is part of an emergency lock 10 with a gear segment 1 1, wherein the actuating means 5 is integrally formed in this embodiment in an extension 1 2 of the emergency lock 10.
- the emergency lock 1 0 made of plastic.
- the emergency lock 10 is in the
- the cover 6 is inserted into the emergency lock 10 and held there.
- the extension 14 can also be part of a separate
- the electrical component carrier 15 forms the electrical power supply of the motor vehicle lock 9.
- the immediate Fastening in the electrical component carrier 15 has the advantage of easy contacting of the light source 7.
- the extension 14 can also be attached or connected as a separate component on the lock cover 13 or electrical component carrier 15.
- FIG. 3 shows a section through the lock housing 2 along the line III-III from FIG.
- Figure 3 shows the assembled state of the side door lock 9, wherein only the components necessary to illustrate the invention are shown.
- the extension 12 of the emergency lock 10 is received in the opening 4 of the lock housing 2 and additionally stores the emergency lock 10.
- the light source 7 is received in the extension 14 and in this embodiment in the electrical component carrier 15.
- the extension 14 is formed integrally with the electrical component carrier 15 and preferably made of plastic by means of an injection molding process.
- the electrical component carrier 15 can be provided directly with electrical conductor tracks which can then be connected to the contact lugs 16 of the luminous means 7.
- the cover 6 is mounted in a receptacle 17 of the extension 14 of the emergency lock.
- a light beam L emitted by the light source 7 can be bundled, scattered or also changed in color by a corresponding design of the cover 6. Due to the inventive design of an illumination of an actuating means 5, as exemplified here on an emergency lock 10, thus representing an actuation of a
- Motor vehicle lock assembly 1 are combined with a safety or lighting function. LIST OF REFERENCE NUMBERS
Landscapes
- Lock And Its Accessories (AREA)
- Lighting Device Outwards From Vehicle And Optical Signal (AREA)
Abstract
Gegenstand der Erfindung ist eine Kraftfahrzeugschlossanordnung (1), insbesondere ein Kraftfahrzeugseitentürschloss (9), aufweisend ein Schlossgehäuse (2, 13), ein Gesperre aus Drehfalle und mindestens einer Sperrklinke, einer elektrischen Stromversorgung (15), dadurch gekennzeichnet, dass das Kraftfahrzeugschloss (9) ein Betätigungsmittel (5) aufweist, wobei das Betätigungsmittel (5) in einer Einbauposition des Kraftfahrzeugschlosses (9) sichtbar ist und ein Leuchtmittel (7) aufweist, so dass ein Ausleuchten des Betätigungsmittels (5) ermöglichbar ist.
Description
Kraftfahrzeugschlossanordnung
Beschreibung Die Erfindung betrifft eine Kraftfahrzeugschlossanordnung, insbesondere ein
Kraftfahrzeugseitentürschloss, aufweisend ein Schlossgehäuse, ein Gesperre aus einer Drehfalle und mindestens einer Sperrklinke, einer elektrischen Stromversorgung und einem von außen sichtbaren Betätigungsmittel. Es ist bekannt, dass Kraftfahrzeuge mit einer steigenden Anzahl von
Sicherheitstechniken ausgestattet werden, dazu gehören auch sicherheitsrelevante Beleuchtungen am Fahrzeug. Deshalb werden auch an Kraftfahrzeugtüren Leuchtmittel angebracht um den Bodenbereich im Bewegungsbereich der Fahrzeugtür auszuleuchten und/oder den rückwärtigen Verkehr auf die geöffnete Tür hinzuweisen.
Eine visuelle Anzeige des Öffnungszustandes einer Kraftfahrzeugtür ist insbesondere bei beeinträchtigter Sicht, durch Dunkelheit oder andere Einflüsse, z.B. Wettereinflüsse vorteilhaft.
Bevorzugt werden die Leuchtmittel an einem nach innen weisenden Teil der Kraftfahrzeugtür angebracht, so dass das Leuchtmittel bei geschlossenem Zustand der Kraftfahrzeugtür nicht sichtbar ist. Bei geöffnetem Zustand der Kraftfahrzeugtür ragt das Leuchtmittel jedoch in die Fahrbahn hinein und weist dadurch den rückwärtigen Verkehr auf das, durch die Tür entstandene, Hindernis hin. Der nach innen weisende Teil der Kraftfahrzeugtür dient, in der Regel auch zur Aufnahme für das Kraftfahrzeugtürschloss.
Diese Zusatzsicherheitsbeleuchtungen werden beim Öffnen der Tür mit Energie versorgt, so dass das Leuchtmittel aufleuchtet um, wie schon erwähnt, der rückwärtige Verkehr zu warnen, den Fußboden und/oder das Umfeld der Kraftfahrzeugtür auszuleuchten. Dabei sind die Leuchtmittel an, bereits in der Tür vorhandene Stromversorgungen, beispielsweise der des
Kraftfahrzeugtürschlosses, angeschlossen.
Bekannt ist auch, das Anbringen von passiven Leuchtmitteln, beispielsweise von Reflektoren, an einer nach innen gewandeten Seite der Kraftfahrzeugtür, um den Rückwärtigen Verkehr zu warnen.
Die DE 39 08 995 A1 beschreibt eine Rückleuchte die vollständig um den Rand des Einlaufschlitzes eines Kraftfahrzeugtürschlosses angebracht beziehungsweise eingebaut ist. Diese Rückleuchte kann dabei unter anderem als passiver Rückstrahler ausgeführt sein.
Aus der DE 297 16 022 ist eine aktive Türwarnleuchte bekannt, die in einer Gehäuseerweiterung des Schlossgehäuses untergebracht ist. Dabei ist die Warnleuchte als Soffittenlampe ausgeführt. Des Weiteren stellt diese Gehäuseerweiterung ein zusätzliches Bauteil dar. Dadurch werden zusätzliche
Montageschritte notwendig oder im besten Fall ist die Erweiterung bereits vor der Montage an das Gehäuse angebracht.
Die DE 20 2006 004 187 U1 beschreibt eine Beleuchtungseinheit für die Heckklappe eines Kraftfahrzeuges, die auf der Außenseite der Heckklappe angebracht und mit der Schlosseinheit verbunden ist. Als Leuchtmittel wird eine Leuchtdiode vorgeschlagen, die aber einer separaten Kammer zugeordnet ist und zwar der äußeren auf der Außenseite der Heckklappe angebrachten Kammer.
Die WO 2004/1 13654 A1 beschreibt ein Schloss mit integrierter Warnanzeige für den rückwärtigen Verkehr. Diese Warnanzeige ist hierbei eine elektrisch betriebene visuelle Anzeige, die an einer Oberfläche des Einlaufmauls platziert ist und von einem im Kraftfahrzeugschloss befindlichen Schaltkreis mit Strom versorgt wird. Jedoch wird hier nicht genauer beschrieben um welche Art von visueller Anzeige es sich handelt.
Aus der EP 1 254 808 A1 ist ein Schloss mit integriertem Leuchtmittel bekannt. Dabei ist dieses Leuchtmittel als eine Leuchtdiode ausgeführt, und an einer Türoberfläche positioniert, die bei geschlossenem Türzustand nicht sichtbar ist.
Dies Bauform hat den Nachteil, dass für das austreten des Lichtes ein zusätzliches Loch in die Karossiere der Tür gestanzt werden muss.
Aus der DE 10 2013 008 354 A1 schließlich ist bekannt, ein Leuchtmittel im Einlaufmaul der Drehfalle zu platzieren. Dieses Leuchtmittel dient dabei zur Anzeige des Öffnungszustandes der Tür bei schlechter Sicht und/oder Dunkelheit. Vorgesehen ist dabei die Verwendung von mindestens einer Leuchtdiode, die bei geöffneter Tür aktiviert ist. Diese LED ist dabei zurückversetzt im Vergleich zum Türkörper platziert.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ausgehend vom bekannten Stand der Technik ein verbessertes Kraftfahrzeugschloss mit einer Beleuchtungsfunktion bereit zu stellen. Insbesondere ist es Aufgabe der Erfindung eine Beleuchtungsfunktion bereitzustellen, die eine zusätzliche Sicherheit für Bediener bietet und eine Funktionssicherheit des Kraftfahrzeuges erhöht. Darüber hinaus ist es Aufgabe der Erfindung eine konstruktiv einfache und kostengünstige Lösung einer Sicherheitsbeleuchtung bereitzustellen. Dabei ist eine einfache Montage, mit möglichst wenigen zusätzlichen Arbeitsschritten, sowie eine Platzierung in der Kraftfahrzeugtür, die eine gute Sichtbarkeit ermöglicht wichtig.
Die Lösung der Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß durch die Merkmale des unabhängigen Patentanspruchs 1 . Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass die im Folgenden beschriebenen Ausführungsbeispiele nicht beschränkend sind, es sind vielmehr beliebige Variationsmöglichkeiten der in der Beschreibung, den
Unteransprüchen und den Zeichnungen beschriebenen Merkmale möglich.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des Kraftfahrzeugschlosses sind in den abhängig formulierten Schutzansprüchen angegeben. Es ist darauf hinzuweisen, dass die in den Unteransprüchen einzeln aufgeführten Merkmale in beliebiger, technologisch sinnvoller, Weise miteinander kombiniert werden können und weitere Ausgestaltungen der Erfindung definieren.
Die Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, dass ein Kraftfahrzeugschlossanordnung, insbesondere ein Kraftfahrzeugseitentürschloss, aufweisend ein Schlossgehäuse, ein Gesperre aus Drehfalle und mindestens einer Sperrklinke, einer elektrischen Stromversorgung bereit gestellt wird, wobei das Kraftfahrzeugschloss ein Betätigungsmittel aufweist und wobei das Betätigungsmittel in einer Einbauposition des Kraftfahrzeugschlosses sichtbar ist und ein Leuchtmittel aufweist, so dass ein Ausleuchten des Betätigungsmittels ermöglichbar ist. Durch die erfindungsgemäße Ausbildung des Kraftfahrzeugschlosses ist nun die Möglichkeit geschaffen durch die Positionierung der Beleuchtung eine gute Sichtbarkeit zu gewährleisten und somit die Funktionssicherheit des Kraftfahrzeuges zu erhöhen und gleichzeitig zusätzliche Sicherheit für den Bediener bereitzustellen. Ebenso ist, durch das Vermeiden zusätzlicher Bauteile in der Kraftfahrzeugtür und die konstruktive einfache Lösung, eine einfache Montage gewährleistet. Dies stellt somit auch eine kostengünstige Lösung dar.
Grundsätzlich dient eine solche Kraftfahrzeugschlossanordnung dem Verschließen eines beweglichen Anbauteils des Kraftfahrzeuges. Dies kann beispielsweise eine Tür, Schiebetür, Heckklappe, Haube oder Bauteile mit ähnlicher Funktion, nämlichem dem verschließen von Öffnungen, sein. Dabei ist das Kraftfahrzeugschloss regelmäßig auf einer Seite, insbesondere auf einer innen liegenden Seite bezüglich des Fahrzeuges, positioniert, kann jedoch auch am nicht beweglichen Teil, der Öffnung, beispielsweise an einem Karosserierahmen, befestigt sein. Unter dem Begriff Kraftfahrzeugschlossanordnung sind aber auch Anordnungen zu verstehen, die über das eigentliche Schließsystem hinausgehen. Es sind auch Anordnungen umfasst, die zum Bespiel zum Halten des Schließsystems oder Schlosses eingesetzt werden, wie zum Beispiel sogenannte Türmodule, an denen weitere Bauteile der Tür oder Klappe montiert sein können.
Dabei besteht das Kraftfahrzeugschloss aus einem Gesperre aus mindestens einer Drehfalle und einer Sperrklinke. Bei einem Schließzustand des beweglichen Anbauteils ist die Drehfalle mit einem Schlosshalter im Einsatz und verbindet somit das Anbauteil mit dem unbeweglichen Teil, beispielweise dem Karosserierahmen, des Kraftfahrzeuges. Um ein sicheres Schließen zu gewährleisten, wird die
Drehfalle durch die Sperrklinke blockiert und hält somit die Drehfalle in der Schließstellung. Diese Verbindung kann durch Betätigen eines Türgriffes jeglicher Art entweder mechanisch und/oder elektromechanisch und/oder elektrisch geöffnet werden. Dabei ist das Kraftfahrzeugschloss, beinhaltend zumindest das Gesperre und die Sperrklinke, regelmäßig an dem beweglichen Kraftfahrzeugteil angebracht und der Schlosshalter ist fest mit der Karosserie des Kraftfahrzeuges verbunden. Jedoch kann dies auch gegenteilig sein, so dass der Schlosshalter an dem beweglichen Teil angebracht ist und das Kraftfahrzeugschloss fest mit dem Kraftfahrzeug verbunden ist.
Regelmäßig wird dabei ein Betätigungsmittel, welches als eine funktionsbedingte Öffnung, beispielsweise eine Notverriegelung, eine Kindersicherung oder dergleichen, verstanden wird, in solchen Kraftfahrzeugschlossern verbaut. Dabei sollte das Betätigungsmittel eine Einbauposition aufweisen, die in mindestens einer Stellung des beweglichen Kraftfahrzeugteiles von außen zugänglich beziehungsweise ersichtlich ist.
Das Leuchtmittel, welches für das Ausleuchten des Betätigungsmittels verwendet wird, ist ein kleinstbauendes Leuchtmittel wie beispielsweise eine Leuchtdiode, auch als LED bekannt, oder ähnliche kleinbauende elektronische Leuchtmittel, welches für den Einsatz in Kraftfahrzeugen verwendbar ist.
Dabei ist es gemäß der Erfindung wichtig, dass das Leuchtmittel ein Ausleuchten des Betätigungsmittels ermöglicht. Dies ist vorteilhaft, da diese Funktion eine zusätzliche Sicherheit für den Bediener, sowie den rückwärtigen Verkehr darstellt und somit die Funktionssicherheit des Kraftfahrzeuges erhöht. Des Weiteren ist das Ausleuchten eines Betätigungsmittels dahingehende vorteilhaft, da keine zusätzlichen Bauteile in die Tür eingebaut werden müssen. Dies ist eine konstruktiv einfache Lösung, welche sowohl kostengünstig ist und zeitgleich eine einfache Montage gewährleistet.
Nach einer zweckmäßigen Ausbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Leuchtmittel einer Öffnung des Betätigungsmittels zugeordnet ist. Dabei kann eine solche Öffnung verschiedene Geometrien und Tiefen aufweisen, welche der Hauptfunktion des Betätigungsmittels dienen. Diese Geometrie kann sowohl symmetrisch als auch asymmetrisch sein. Beispielhaft sind hier kreisförmige, rechteckige oder andere Geometrien zu nennen, die zum Beispiel auch zur Aufnahme von Bedienelementen ausgebildet sein können. Vorteilhafterweise ist solch eine Öffnung zentriert angebracht und ohne Überhänge gestaltet, so dass ein Ausleuchten des Betätigungsmittels gleichmäßig und ohne Schattenwürfe erfolgt.
Dadurch ist eine optimale Lichtausbeute, sowie ein Bündel beziehungsweise Fokussieren des Lichtstrahles möglich und somit eine optimale Funktionssicherheit des Kraftfahrzeuges gewährleistet. Nach einer weiteren zweckmäßigen Ausbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass eine Stromversorgung für das Leuchtmittel ein Teil des Kraftfahrzeugschlosses, insbesondere ein einen Gehäuseteil des Kraftfahrzeugschlosses bildender Elektrokomponententräger ist. In den meisten Kraftfahrzeugschlossern, ist solch eine Stromversorgung bereits vorhanden und wird beispielsweise für die Ansteuerung und/oder Stromversorgung zum Beispiel einer Zentralverrieglung genutzt.
Häufig wird dafür ein Elektrokomponententräger verwendet. Dabei lassen sich konstruktiv einfach verschiedene elektronische Bauteile auf diesem platzieren und mit Energie versorgen. Dabei ist auch das Platzieren eines Leuchtmittels auf dem
Elektrokomponententräger möglich, so dass eine Stromversorgung gewährleistet ist. Dieser Aufbau ist zu bevorzugen, da diese Ausbildung der Erfindung eine kostengünstige Variante darstellt, und keine zusätzliche Stromversorgung benötigt wird und die Anzahl der Bauteile minimal ist.
Um das Ausleuchten des Betätigungsmittels zu gewährleisten sieht der Erfindung vor, dass das Leuchtmittel beabstandet zum Elektrokomponententräger im Kraftfahrzeugschloss angeordnet ist. Dabei ist die elektrische Anbindung des Leuchtmittels, unabhängig von der Größe des Abstandes, direkt an der Stromversorgung, insbesondere an dem Elektrokomponententräger, anbindbar. Je nach Bauform und Baugröße des Kraftfahrzeugschlosses, kann der Abstand zwischen Leuchtmittel und Elektrokomponententräger variieren, so dass das Leuchtmittel vorteilhafterweise in der Nähe eine Austrittsöffnung, aus der das Licht austreten kann, platziert wird. Ebenso ist es beispielsweise möglich das Leuchtmittel in einem Winkel der nicht 45 Grad entspricht anzuordnen, so dass eine
optimale Funktion, nämlich das ausleuchten gewährleistet werden kann. Durch solch eine beabstandete Position nahe der Austrittsöffnung, ist die optimale Sicherheit für den Bediener gewährleistet, da auf diese Weise sich die Lichtquelle an der Oberfläche der Austrittsöffnung befindet und somit ein optimales Ausleuchten ermöglicht.
Ein Schutzeffekt für das im Kraftfahrzeugschloss befindliche Leuchtmittel ist erfindungsgemäß dadurch vorgesehen, dass eine Abdeckung im Betätigungsmittel vorgesehen ist, so dass ein mittelbares Ausleuchten ermöglichbar ist. Dabei ist ein lichtdurchlässiges Material für solch eine Abdeckung, wie beispielsweise
Polymethylmethacrylat, auch bekannt als Plexiglas, verwendbar. Dieses kann je nach Bedarf farblos sein oder eingefärbt werden, so dass das Licht in verschiedenen Farben bereitstellbar ist. Die Abdeckung ist dabei so zu positionieren, dass sie zwischen der Austrittsöffnung des Lichtes und der Lichtquelle positioniert ist. Dies kann beispielsweise direkt an der Oberfläche, oder leicht nach innen versetzt sein.
Der Einbau einer Abdeckung ist dabei vorteilhaft, da sie das Leuchtmittel sowohl vor Beschädigungen als auch vor Verschmutzungen schützt. Dies bedeutet, dass das Leuchtmittel nicht durch eindringende Gegenstände beschädigt werden kann und auch durch den normalen Betrieb entstehende Verschmutzungen leicht von der
Oberfläche entfernbar sind. Zusätzlich ist das Schloss vor Verschmutzung dahingehende geschützt, dass die Öffnung nach außen hin verschlossen ist, so das keine Schmutzpartikel in das Schloss eindringen können und dieses von innen zu beschädigen. Dies gewährleistet eine optimale Funktionssicherheit des gesamten Schlosses.
Die Erfindung umfasst eine Abdeckung. Zweckmäßig ist diese Abdeckung so ausgebildet, dass sie eine lichtstreuende und/oder fokussierende Eigenschaft aufweist. Dies ist erzielbar durch eine konkave oder konvexe Form der Abdeckung, die dadurch gezielte, im vornherein gewünschte, Eigenschaften aufweisen kann.
Diese Eigenschaften können ja nach Bedarf beliebig kombiniert werden, so dass die Möglichkeit besteht etwas gezielt auszuleuchten, beispielsweise den Fußboden in Kraftfahrzeugtür Nähe, oder etwas zu beleuchten um beispielsweise den rückwärtigen Verkehr zu warnen. Die dadurch entstandene Form des Lichtkegels gewährt eine zusätzliche Sicherheit für den Kraftfahrzeugbediener da dadurch das
Licht gezielt gelenkt wird um den rückwärtigen Verkehr zu warnen und/oder den Fußboden optimal auszuleuchten.
Gemäß der Erfindung ist es vorgesehen, dass das Leuchtmittel mittels einer Abdeckung im Betätigungsmittel gehalten ist. Dabei kann es sich sowohl um die zuvor bereits erwähnte Abdeckung als auch um mindestens eine zusätzliche Abdeckung handeln. Diese Abdeckung befindet sich unmittelbar an der Oberfläche des Leuchtmittels und hält diese in Position. Dies ist konstruktiv beispielsweise durch eine Negativform des Leuchtmittels in der dem Leuchtmittel zugewandten Seite der Abdeckung ermöglichbar. Dies dient dem Vorbeugen eines Defektes der
Leuchtfunktion. Beispielsweise ist ein Verschieben des Leuchtmittels durch ein starkes Zuschlägen der Kraftfahrzeugtür möglich. Durch das Halten des Leuchtmittels mittels einer Abdeckung kann dieser Defekt nicht mehr, beziehungsweise nur noch in reduziertem Maße auftreten.
Ein weiterer Schutzeffekt ist dadurch gegeben, dass die Öffnung eine das Leuchtmittel fixierende Aufnahme bildet. Dabei kann die Öffnung das Leuchtmittel direkt, durch eine genaue Passung des Leuchtmittels in der Öffnung oder indirekt mittels der zuvor bereits erwähnten Abdeckung, welche sozusagen als Ausgleichselement der Fertigungstoleranzen zwischen Öffnung und Leuchtmittel dient, abgedeckt werden. Dabei ist es vorteilhaft, wenn die Form der Öffnung der Form des Leuchtmittels angepasst ist, so dass keine weiteren
Verbindungselemente benötigt werden. Zusätzlich ist es vorteilhaft, wenn die Öffnung als Aufnahme sozusagen einen Tunnel bildet, in dem das Leuchtmittel
positioniert ist, so dass das Leuchtmittel nicht nur an einer Seite sondern komplett in der Öffnung fixiert ist. Dadurch wird ein verschieben des Leuchtmittels verhindert.
Nach einer weiteren Zweckmäßigen Ausbildung der Erfindung ist es vorgesehen, dass das Leuchtmittel eine Leuchtdiode, insbesondere eine Leuchtdiode in SMD-
Bauweise, ist. Leuchtdioden sind dabei vorteilhaft einzusetzen, da sie eine hohe Lebensdauer aufweisen und Robust gegenüber äußeren Einflüssen, wie zum Beispiel häufiges Öffnen und Schließen der Tür und dadurch ein häufiges Aufleuchten des Leuchtmittels, sind. Insbesondere solche Leuchtdioden in SMD- Bauweise, auch als surface mounted device bezeichnet, sind hier aufgrund ihres geringen Platzbedarfs, bedingt durch ihre geringe Baugröße vorteilhaft einzusetzen. Dabei weißen solche im Handel einfach zu erhaltenen Leuchtionen, die für diese Funktion benötigte Strahlkraft auf. Um ein dauerhaftes Leuchten des Leuchtmittels zu verhindern ist das Leuchtmittel mittels eines eine Schließstellung des Kraftfahrzeugschlosses detektierenden Schaltmittels ansteuerbar. Solch ein Schaltmittel ist bereits für andere Funktionen, beispielsweise das Einschalten der Kraftfahrzeuginnenraumbeleuchtung beim Öffnen einer Kraftfahrzeugtüre, bekannt. Dabei erkennt dieses, ob sich das Schloss in einer Schließposition befindet und steuert bei Bedarf, nämlich bei geöffnetem
Zustand der Kraftfahrzeugtüre, das Leuchtmittel an. Dies ist vorteilhaft, da dadurch die Lebensdauer des Leuchtmittels nicht unnötig verkürzt wird. Darüber hinaus wird bei geschlossenem Zustand keine Energie benötigt. Dies ist vorteilhaft, da bei längerer Standzeit des Kraftfahrzeuges die Bordelektronik nicht unnötig belastet wird.
Weiter vorne ist darauf hingewiesen worden, dass das Leuchtmittel in einem Betätigungsmittel platziert wird. Gemäß der Erfindung kann dieses Betätigungsmittel eine Notverriegelungsfunktion sein. Notverriegelungsfunktionen sind bereits in Kraftfahrzeugtürschlössern eingebaut und ermöglichen das
mechanische Verschließen des Kraftfahrzeuges beziehungsweise einzelner Kraftfahrzeugtüren mit Hilfe eines Schlüssels. Dies ist notwendig für den Fall, dass ein elektronischer Fehler vorliegt und dadurch die Zentralverriegelung des Kraftfahrzeuges außer Betrieb gesetzt wird. Eine solche Notverrieglung ist in der Regel eine Vertiefung, in die zum Beispiel ein Schlüssel eingeführt werden kann und durch einfaches Drehen dieses Schlüssels wird des Schloss beim Schließen der Kraftfahrzeugtür verschlossen. Die Positionierung des Leuchtmittels in einer solchen Notverriegelungsfunktion ist vorteilhaft, da diese bereits im Schloss vorhanden ist und die Position der Öffnung an der für das Leuchtmittel benötigten Austrittsseite der Kraftfahrzeugtür vorliegt.
Um die Funktion zu gewährleisten ist es gemäß der Erfindung notwendig, dass das Betätigungsmittel, insbesondere eine Notverriegelungsfunktion, eine mit einem Werkzeug betätigbare Führung, insbesondere eine Schaltnuss, aufweist. Dabei kann diese Führung verschiedene Formen haben, so dass ein entsprechendes
Werkzeug, welches beispielsweise ein Schraubenzieher, ein Schlüssel oder ein anderes Objekt, welches ähnliche Eigenschaften aufweist, ist, eingeführt werden kann und dadurch, beispielsweise mittels einer Drehbewegung, betätigbar ist. Dabei kann es sich beispielsweise um eine Schaltnuss handeln, die durch die Drehung ein Schloss mechanisch verschließt.
Ergänzend zu der Formgebung ist Austrittsöffnung einer Notverriegelungsfunktion dem im Schließzustand nicht sichtbaren Türbereich zugeordnet. Dieser Türbereich ist bei den meisten Kraftfahrzeugen von der sogenannten B- oder bei den Hintertüren C-Säule verdeckt so dass diese Bereiche bei einer zum Beispiel geschlossenen Seitentür nur sichtbar sind, falls die Tür geöffnet ist. Dadurch kann die zusätzliche Beleuchtung der Kraftfahrzeugtür ohne Eingriffe in das Außen- oder Innendesign des Fahrzeuges realisiert werden. Zeitgleich wird dadurch die
Sicherheit für den Bediener des Kraftfahrzeuges und für andere Verkehrsteilnehmer erhöht.
Nachfolgend wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die anliegenden Zeichnungen anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es gilt jedoch der Grundsatz, dass die Ausführungsbeispiele die Erfindung nicht beschränken, sondern lediglich vorteilhafte Ausgestaltungsformen darstellen. Die dargestellten Merkmale können einzeln oder in Kombination mit weiteren Merkmalen der Beschreibung wie auch den Patentansprüchen einzeln oder in Kombination ausgeführt werden.
Es zeigt:
Figur 1 eine bereichsweise Darstellung einer Kraftfahrzeugschlossanordnung, mit einer Ansicht auf eine äußere Oberfläche eines Schlossgehäuses im Bereich einer Notbetätigung,
Figur 2 eine Explosionszeichnung eines Kraftfahrzeugseitentürschlosses mit einer detaillierten Darstellung einer mit einem Leuchtmittel versehenen Notbetätigung und
Figur 3 einen Schnitt entlang der Linie III - III durch ein
Kraftfahrzeugseitentürschloss gemäß der Figur 2.
In der Figur 1 ist eine Kraftfahrzeugschlossanordnung 1 in einer Seitenansicht, das heißt in einer Ansicht auf ein Schlossgehäuse 2 einer
Kraftfahrzeugschlossanordnung 1 wiedergegeben. Zu erkennen ist ein bereichsweise umlaufender Rand 3, in den bevorzugt ein nicht dargestellter Schlosskasten einfügbar ist. Unmittelbar daneben weißt das Schlossgehäuse 2 eine Öffnung 4 auf. Durch die Öffnung 4 hindurch ist ein Betätigungsmittel 5 und eine Abdeckung 6 für ein Leuchtmittel 7 zu erkennen. Weitere Geometrien 8 in der
Oberfläche des Schlossgehäuses 2 ergeben sich vorzugsweise aus den Formen der mittels des Schlossgehäuses 2 abgedeckten Funktionselementen in der Kraftfahrzeugschlossanordnung 1 .
Die Öffnung 4 kann aus dem Schlossgehäuse 2 oder aber direkt aus dem Betätigungsmittel 5 gebildet sein. Die Öffnung 4 ist dabei aber derart angeordnet, dass die Öffnung 4 im geöffneten Zustand der Tür, Klappe, Abdeckung, Schiebetür oder Haube sichtbar sein kann aber zumindest ein Lichtstrahl L aus der Öffnung 4 heraus herausgeleitet werden kann, beziehungsweise emittierbar ist.
In der Figur 2 ist eine Explosionsdarstellung eines Kraftfahrzeugseitentürschlosses 9 dargestellt. Das Betätigungsmittel 5 ist Teil einer Notverriegelung 10 mit einem Zahnradsegment 1 1 , wobei das Betätigungsmittel 5 in dieser Ausführungsform einstückig in eine Verlängerung 1 2 der Notverriegelung 10 eingeformt ist. Bevorzugt besteht die Notverriegelung 1 0 aus Kunststoff. Die Notverriegelung 10 ist in die
Öffnung 4 des Kraftfahrzeugschlosses 9 einführbar und lagerbar. Die Abdeckung 6 wird in die Notverriegelung 10 eingeführt und dort gehalten. Das Leuchtmittel 7, das in dieser Ausführungsform als LED ausgebildet ist, ist dagegen in einem Schlossdeckel 13 und insbesondere in er Erstreckung 14 des Schlossdeckels 1 3 aufgenommen. Die Erstreckung 14 kann aber auch Teil eines separaten
Elektrokomponententrägers 15 sein, so dass das Leuchtmittel 7 im Elektrokomponententräger 15 gehalten ist. Der Elektrokomponententräger 15 bildet die elektrische Stromversorgung des Kraftfahrzeugschlosses 9. Das unmittelbare
Befestigen im Elektrokomponententräger 15 hat dabei den Vorteil einer leichten Kontaktierung des Leuchtmittels 7. Die Erstreckung 14 kann auch als separates Bauteil am Schlossdeckel 13 oder Elektrokomponententräger 15 befestigt oder angebunden sein.
In der Figur 3 ist ein Schnitt durch das Schlossgehäuse 2 entlang der Linie lll-lll aus der Figur 2 wiedergegeben. Dabei zeigt die Figur 3 den zusammengebauten Zustand des Seitentürschlosses 9, wobei lediglich die zur Verdeutlichung der Erfindung notwendigen Bauteile dargestellt sind.
Die Verlängerung 12 der Notverriegelung 10 ist in der Öffnung 4 des Schlossgehäuses 2 aufgenommen und lagert zusätzlich die Notverriegelung 10. Das Leuchtmittel 7 ist in der Erstreckung 14 und in dieser Ausführungsform im Elektrokomponententräger 15 aufgenommen. Die Erstreckung 14 ist einstückig mit dem Elektrokomponententräger 15 ausgebildet und bevorzugt aus Kunststoff mittels eines Spritzgießverfahrens hergestellt. Der Elektrokomponententräger 15 kann unmittelbar mit elektrischen Leiterbahnen versehen sein, die dann mit den Kontaktfahnen 16 des Leuchtmittels 7 verbindbar sind. Die Abdeckung 6 ist in einer Aufnahme 17 der Erstreckung 14 der Notverriegelung befestigt.
Deutlich zu erkennen ist in der Figur 3, dass ein vom Leuchtmittel 7 emittierter Lichtstrahl L durch eine entsprechende Ausbildung der Abdeckung 6 bündelbar, streubar oder auch farblich veränderbar ist. Durch die erfindungsgemäße Ausbildung einer Ausleuchtung eines Betätigungsmittels 5, wie beispielhaft hier an einer Notverriegelung 10, dargestellt kann somit eine Betätigung einer
Kraftfahrzeugschlossanordnung 1 mit einer Sicherheits- oder Leuchtfunktion kombiniert werden.
Bezugszeichenliste
1 Kraftfahrzeugschlossanordnung
2 Schlossgehäuse
3 Rand
4 Öffnung
5 Betätigungsmittel
6 Abdeckung
7 Leuchtmittel
8 Geometrien
9 Kraftfahrzeugseitentürschloss
10 Notverriegelung
1 1 Zahnradsegment
12 Verlängerung
13 Schlossdeckel
14 Erstreckung
15 Elektrokomponententräger
16 Kontaktfahnen
17 Aufnahme
L Lichtstrahl
Claims
1 . Kraftfahrzeugschlossanordnung (1 ), insbesondere ein Kraftfahrzeugseiten türschloss (9), aufweisend ein Schlossgehäuse (2, 13), ein Gesperre aus Drehfalle und mindestens einer Sperrklinke, einer elektrischen Stromversorgung (15), dadurch gekennzeichnet, dass das Kraftfahrzeugschloss (9) ein Betätigungsmittel (5) aufweist, wobei das Betätigungsmittel (5) in einer Einbauposition des Kraftfahrzeugschlosses (9) sichtbar ist und ein Leuchtmittel (7) aufweist, so dass ein Ausleuchten des Betätigungsmittels (5) ermöglichbar ist.
2. Kraftfahrzeugschlossanordnung (1 ) nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtmittel (7) einer Öffnung (4) des Betätigungsmittels (5) zugeordnet ist.
3. Kraftfahrzeugschlossanordnung (1 ) nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass eine Stromversorgung für das Leuchtmittel (7) ein Teil des Kraftfahrzeugschlosses (9), insbesondere ein einen Gehäuseteil (2, 13, 15) des Kraftfahrzeugschlosses (9) bildender Elektrokomponententräger (15) ist.
4. Kraftfahrzeugschlossanordnung (1 ) nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtmittel (7) beabstandet zum Elektrokomponententräger (15) im Kraftfahrzeugschloss (9) angeordnet ist.
5. Kraftfahrzeugschlossanordnung (1 ) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Abdeckung (6) im Betätigungsmittel (5) vorgesehen ist, so dass ein mittelbares Ausleuchten (L) ermöglichbar ist.
6. Kraftfahrzeugschlossanordnung (1 ) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (6) eine lichtstreuende und / oder fokussierende Eigenschaft aufweist.
7. Kraftfahrzeugschlossanordnung (1 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtmittel (7) mittels einer Abdeckung (6) im Betätigungsmittel (5) gehalten ist.
8. Kraftfahrzeugschlossanordnung (1 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung (4) eine das Leuchtmittel (7) fixierende
Aufnahme (17) bildet.
9. Kraftfahrzeugschlossanordnung (1 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtmittel (7) eine Leuchtdiode, insbesondere eine Leuchtdiode in SMD-Bauweise, ist.
10. Kraftfahrzeugschlossanordnung (1 ) nach einem der vorgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtmittel (7) mittels eines eine Schließstellung des Kraftfahrzeugschlosses (9) detektierenden Schaltmittels ansteuerbar ist.
1 1. Kraftfahrzeugschlossanordnung (1 ) nach einem der vorgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Betätigungsmittel (5) eine Notverriegelung (10) für das Kraftfahrzeugschloss (9) ist.
12. Kraftfahrzeugschlossanordnung (1 ) nach einem der vorgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Betätigungsmittel (5) eine mit einem Werkzeug betätigbare Führung, insbesondere eine Schaltnuss, aufweist.
13. Kraftfahrzeugschlossanordnung (1 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Austrittsöffnung einer Notverriegelung (10) einem im Schließzustand nicht sichtbaren Türbereich zugeordnet ist.
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