DE20219274U1 - Antennenhalter - Google Patents
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- H01Q1/00—Details of, or arrangements associated with, antennas
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- H01Q1/1207—Supports; Mounting means for fastening a rigid aerial element
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Description
Die Erfindung betrifft einen Antennenhalter mit einer Montagebasis, einem Antennenmast und Haltemitteln zur Befestigung des Antennenmastes an der Montagebasis, wobei die Montagebasis Mittel zur Veränderung ihrer Längsausdehnung umfaßt. Des weiteren betrifft die Erfindung wichtige Bauelemente des Antennenhalters.
Ein Antennenhalter der genannten Art ist aus der DE 297 14 098 U1 bekannt. Die Montagebasis wird bei diesem Antennenhalter von zwei teleskopartig in- und auseinanderschiebbaren Vierkantstangen gebildet, an deren Stirnseiten Befestigungsplatten derart vorgesehen sind, daß die Montagebasis zwischen zwei Dachsparren eingeklemmt werden kann. Der Antennenmast weist dabei einen Mastfuß mit einem Vierkantrohr auf, wobei das Rohr derart dimensioniert ist, daß es auf einer der beiden Vierkantstangen der Montagebasis verschoben und mittels einer Feststellschraube in einer gewünschten Position fixiert werden kann.
Nachteilig bei diesem Antennenhalter ist, daß er konstruktionsbedingt nicht von oben auf eine über die Dachsparren gespannte Dichtungsbahn gesetzt und durch die Dichtungsbahn hindurch mit dem Dachsparren verschraubt werden kann. Vielmehr ist es notwendig, eine solche Dichtungsbahn zu entfernen bzw. zwischen den Dachsparren auszuschneiden, so daß hinterher eine aufwendige
Neuabdichtung erfolgen muß.
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Zudem kann bei dem bekannten Antennenhalter der Antennenmast zwar entlang der teleskopartig ineinanderschiebbaren Vierkantstangen verschoben werden, jedoch kann er, wenn er einmal auf die Vierkantstange aufgesteckt ist, naturgemäß nicht mehr um die Vierkantstange verdreht werden, so daß nach dem Festlegen der Position der Vierkantstange relativ zu den Dachsparren ein Verschwenken des Antennenmastes um die Vierkantstange nicht mehr möglich ist.
Zur Montage dieses Antennenhalters muß daher so vorgegangen werden, daß der materialbedingt sehr schwere Antennenhalter mit aufgestecktem Antennenmast zwischen zwei Dachsparren derart ausgerichtet wird, daß sich die gewünschte Neigung des Antennenmastes zur Vertikalen ergibt (wobei in der Regel eine lotrechte Ausrichtung des Mastes gewünscht sein wird), worauf die Vierkantstangen, an deren Enden sich die genannten Befestigungsplatten befinden, über die Befestigungsplatten an den Dachsparren verschraubt werden.
Da es sich gezeigt hat, daß dieses Ausrichten sehr schwer ist, wurde versucht, durch das Vorsehen entsprechender Langlöcher in den Befestigungsplatten eine zumindest geringe Ausgleichsmöglichkeit zu schaffen. Allerdings sind die Befestigungsplatten mit sich in das Holz der Dachsparren eingrabenden Zacken versehen, so daß die Langlöcher in der Praxis keine Bedeutung haben. Vielmehr sind zur Montage eines solchen Antennenhalters wenigstens zwei, besser drei Personen notwendig, von denen eine für die gewünschte (normalerweise lotrechte) Ausrichtung des Antennenmastes sorgt und, wenn die gewünschte Ausrichtung gegeben ist, die beiden anderen Personen die beiden teleskopartig auseinanderschiebbaren Vierkantstangen auseinanderziehen und an den Dachsparren befestigen. Diese Arbeit ist nicht nur mühselig, sie ist aufgrund des hohen Personalbedarfs auch teuer.
In der Praxis werden Antennenhalter der hier in Frage stehenden Art, die hauptsächlich dazu dienen, Antennenmasten für schüsseiförmige sogenannte Satellitenantennen zu errichten, meist nicht von in der Abdichtung von Dächern ausgebildeten Dachdeckern, sondern von Radio- und Fernsehtechnikern montiert. Wenn diese die zwischen den Dachsparren gespannte, auch als "Dachhaut"
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bezeichnete Dichtungsbahn wie bei der Montage des aus der genannten DE 297 098 U1 bekannten Antennenhalters großflächig ausschneiden müssen, sind Dichtungsprobleme vorprogrammiert.
Aus der DE 297 08 195 U1 ist ein Antennenhalter bekannt, der es erlaubt, auf Dächern einen Antennenmast zu errichten, ohne dazu in den eigentlichen Dachraum eindringen zu müssen. Die Montage eines solchen Antennenhalters kann problemlos bei bereits fertig errichteten Dächern erfolgen. Ist das Dach mit Dachziegeln gedeckt, müssen zur Montage des Antennenhalters lediglich einige Dachziegel entfernt werden, worauf die Montagebasis an den Dachsparren über der über die Dachsparren gespannten Dichtungsbahn befestigt werden kann. Nach erfolgter Montage des Antennenhalters werden die Dachziegel wieder aufgesetzt, wobei einer der ursprünglichen Dachziegel durch einen sogenannten Mastlochziegel ersetzt wird, der, wie der Name bereits sagt, eine Öffnung für den Antennenmast aufweist und über den Antennenmast gestülpt wird.
Der aus der DE 297 08 195 U1 bekannte Antennenhalter hat den großen Vorteil, daß er bei relativ einfacher Bauweise und äußerst leichter Montierbarkeit (die Montagebasis muß lediglich mit einigen Schrauben auf zwei benachbarten Dachsparren befestigt werden) die Errichtung eines extrem stabilen Antennenmastes ermöglicht, so daß sich der Antennenhalter insbesondere zur Halterung von schüsseiförmigen Satellitenempfangs- und -Sendeantennen (nachfolgend kurz Satellitenantennen genannt) eignet, denn bauartbedingt greifen an diesen schüsseiförmigen Antennen bei Wind je nach Windrichtung sehr große Kräfte an, wie sie bei herkömmlichen Antennen, die im wesentlichen nur aus verschiedenen vertikalen und horizontalen Stäben bestehen, überhaupt nicht auftreten, da solche Antennen dem Wind keine große Angriffsfläche bieten.
Eine Sateiittenantenne verfügt in der Regel auf ihrer nach außen gewölbten Seite über zwei Klemmvorrichtungen, mittels derer sie an einem Antennenmast festgeklemmt werden kann. Satellitenantennen sind dabei in der Regel so ausgelegt, daß sie an einem im wesentlichen vertikal stehenden Antennenmast befestigt werden müssen. Da die Dachsparren bei verschiedenen Dächern in der
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Regel verschieden geneigt sind, ist die vertikale Ausrichtung des Antennenmastes bei den Antennenhaltern der hier in Frage stehenden Art ein Problem. Der Antennenhalter gemäß der DE 297 08 195 U1 löst dieses Problem vorteilhaft dadurch, daß der Antennenmast nach der Montage der Montagebasis auf den Dachsparren in verschiedene Schwenkstellungen relativ zur Montagebasis bewegt und dann in einer gewünschten Schwenkstellung festgelegt werden kann.
Zur im wesentlichen vertikalen Ausrichtung von Antennenmasten sind daneben weitere Lösungen bekannt. So schlägt die US 2,628,796 eine Halterung für einen Antennenmast vor, in welcher der Antennenmast schwenkbar gelagert ist. Die Halterung selbst soll dabei jedoch vorzugsweise aus einem Material bestehen, das ohne Verwendung spezieller Werkzeuge an die Form des Daches, auf dem die Halterung montiert werden soll, durch Biegen angepaßt werden kann und das daher relativ weich sein muß. Des weiteren wird der Antennenmast in der gewünschten vertikalen Position lediglich durch eine einzige Schraube kraftschlüssig, nämlich durch Festklemmen, gehalten. Ein solcher Antennenhalter ist daher zur Halterung von Satellitenantennen aufgrund der großen Kräfte, die bei diesen Antennen auftreten können, gänzlich ungeeignet.
In der Praxis hat sich der aus der genannten DE 297 08 195 U1 bekannte Antennenhalter überaus bewährt. Allerdings ist die Montagebasis, die bei diesem Halter von einem rechteckigen Rahmen gebildet wird, größenmäßig nicht an unterschiedliche Abstände der Dachsparren anpaßbar. Um dieses Problem zu lösen, weist der rechteckige Rahmen entlang seines Umfangs eine Vielzahl von Bohrungen auf, so daß sich in der Praxis in der Regel immer eine Bohrung mehr oder weniger mittig über einem Dachsparren befindet.
Dieser Antennenhalter erlaubt zwar das Verschwenken des Antennenmastes um eine im bestimmungsgemäßen Montagezustand im wesentlichen horizontal verlaufende Achse, jedoch ist die Position des Mastfußes relativ zur Montagebasis festgelegt, was in der Praxis manchmal zu Problemen führen kann, da einerseits die Montagebasis sicher auf den Dachsparren verankert werden muß, andererseits natürlich nach dem Montieren ein Mastlochziegel in der genannten Weise über den
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Antennenmast gestülpt werden muß, so daß also der Antennenmast nicht beliebige Positionen relativ zu den umgebenden Dachziegeln einnehmen kann.
Um eine Ausrichtbarkeit des Mastfußes relativ zu den Dachziegel derart zu gewährleisten, daß der den Mastfuß später umgebende Mastlochziegel zwischen die anderen Dachziegel eingefügt werden kann, wird die Montagebasis daher immer größer bemessen als der Abstand zweier benachbarter Dachsparren, was aber material- und kostenintensiv ist und den Antennenhalter größer und unhandlicher macht.
Davon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen kompakten Antennenhalter mit einer größenmäßig variablen Montagebasis anzugeben, der in einfacher Weise, insbesondere von einer einzigen Person montiert werden kann, ohne daß zur Montage des Antennenhalters die Dachhaut aufgeschnitten werden muß.
Die Aufgabe wird hinsichtlich des Antennenhalters gelöst von einem Antennenhalter gemäß Anspruch 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche. Die nebengeordneten Ansprüche 20 bis 22 betreffen eine mittels eines erfindungsgemäßen Antennenhalters gehalterte Antenne bzw. wichtige Bauelemente eines solchen Antennenhalters.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden rein beispielhaften und nicht-beschränkenden Beschreibung verschiedener Ausführungsbeispiele in Verbindung mit der Zeichnung. Es zeigen:
Fig. 1 Abschnitte eines erfindungsgemäßen Antennenhalters mit einer Montagebasis mit zwei teleskopartig ineinanderschiebbaren Rohren und einem an der Montagebasis befestigten Antennenmast,
Fig. 2 die Montagebasis gemäß Fig. 1 in Draufsicht (ohne Antennenmast),
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Fig. 3 eine Seitenansicht der Montagebasis gemäß Fig. 2, gesehen entlang der Achse der teleskopartig ineinanderschiebbaren Rohre,
Fig. 4 einen Abschnitt des Mastfußes des Antennenmastes
gemäß Fig. 1 mit angeschweißter Schelle und zugehöriger Gegenschelle,
Fig. 5 den Mastfuß mit Gegenschelle gemäß Fig. 4 in Seitenansicht,
Fig. 6 eine Draufsicht auf die Gegenschelle gemäß Fig. 4,
Fig. 7 ein weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Antennenhalters, wobei die Montagebasis von zwei ineinanderschiebbaren Vierkantrohren gebildet wird, von denen eines eine mit Löchern versehene Lasche trägt, an der ein entsprechend ausgebildeter Mastfuß eines Antennenmastes in verschiedenen Schwenkpositionen festlegbar ist, und
Fig. 8 ein gegenüber dem in Fig. 7 gezeigten Antennenhalter leicht abgewandeltes Ausführungsbeispiel, bei dem die an einem der Rohre der Montagebasis vorgesehene Lasche das Festlegen des Antennenmastes in weiteren
Schwenkpositionen erlaubt.
In der Fig. 1 ist ein in seiner Gesamtheit mit 10 bezeichneter Antennenhalter gezeigt, der eine in dieser Figur nur ausschnittsweise gezeigte Montagebasis, einen hier nur abschnittsweise gezeigten Antennenmast 12 und Haltemittel, hier in Form einer am Antennenmast 12 angeschweißten Schelle 14 und einer damit verschraubbaren Gegenschelle 16, zur Befestigung des Antennenmastes 12 an der Montagebasis umfaßt.
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Die in Fig. 2 in ihrer Gesamtheit gezeigte und dort mit 18 bezeichnete Montagebasis besteht bei diesem Ausführungsbeispiel aus zwei teleskopartig ineinanderschiebbaren Rohren 20 und 22 und zwei an jeweils einer Stirnseite eines der Rohre angeschweißten Befestigungselementen 24 und 26, hier in Form abgelängter Winkelprofile.
Die Befestigungselemente 24 und 26 dienen zur Montage der Montagebasis 18 auf zwei benachbarten Dachsparren oder Dachlatten. Sie weisen dazu jeweils eine Anzahl von Bohrungen 28 (siehe Fig. 1) auf, durch welche entsprechende Befestigungsschrauben z.B. in einen Dachsparren hineingeschraubt werden können. Das Befestigungselement 24 weist zudem noch eine Bohrung 30 zur Befestigung einer hier nicht weiter gezeigten Erdungsleitung auf.
Grundsätzlich können die Befestigungselemente auch einfache gerade Profilstreifen sein. Winkelprofile sind jedoch wesentlich stabiler. Zudem haben Winkelprofile den Vorteil, daß sie leicht an einer Stirnseite eines der Rohre 20 bzw. 22 angeschweißt werden können. Auch T-Profile eignen sich zur Herstellung der Befestigungselemente.
Eine erfindungsgemäße Besonderheit dieses Ausführungsbeispiels ist, daß die Winkelprofile derart an den hier als Rundrohre ausgebildeten Rohren 20 und 22 angeschweißt sind, daß der Abstand a (siehe Fig. 3) zwischen der Ebene, die durch die Auflagefläche 32 definiert ist, und einer durch die strichpunktierte Linie 34 angedeuteten parallelen Ebene entlang der zu dieser Auflagefläche 32 nächstliegenden Rohraußenseite identisch ist zum Abstand b zwischen der Ebene, die durch die Auflagefläche 36 definiert ist, und der durch die doppeltstrichpunktierte Linie 38 angedeuteten dazu parallelen Ebene entlang der zu der Auflagefläche 36 nächstliegenden Rohraußenseite.
Diese Ausgestaltung bewirkt, daß die Befestigungselemente sowohl mit der Auflagefläche 32 als auch mit der Auflagefläche 36 auf die Dachsparren oder die Dachlatten aufgelegt werden können, ohne daß sich der Abstand der der Dachaußenseite zugewandten Rohraußenseite zur Unterkante der später
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aufgelegten Dachziegel erhöhte, was wichtig ist, da zwischen den Dachsparren bzw. den Dachlatten und der Dachziegelunterseite nur ein begrenzter Raum zur Verfügung steht. Der Abstand der der Dachaußenseite zugewandten Außenseite der Montagebasis zur der der Montagebasis zugewandten Unterseite der im bestimmungsgemäßen Montagezustand über der Montagebasis liegenden Dachziegel ist damit unabhängig davon, ob die Auflagefläche 32 oder die Auflagefläche 36 auf den Dachlatten oder Dachsparren aufliegt.
Der Fachmann kann daher bei der Montage in Abhängigkeit von der Einbausituation vor Ort die Auflagefläche 32 oder die Auflagefläche 36 zu den Dachlatten bzw. Dachsparren hin wenden, um so die in die Befestigungselemente eingebrachten Bohrungen 28 in. optimaler Weise relativ zu einem Dachsparren oder einer Dachlatte zu plazieren. Wenn die Auflagefläche 36 auf einem Dachsparren oder einer Dachlatte aufliegt, kann das Rohr 22 je nach Dicke des das Befestigungselement 26 bildenden Winkelprofils etwa 4 bis 6 mm weiter in Ausziehrichtung der beiden teleskopartig ineinandergesteckten Rohre 20 und 22 geschoben werden, als wenn die Auflagefläche 32 auf einem Dachsparren oder einer Dachlatte aufliegt. Bei maximalem Auszug der Rohre in Richtung auf die Dachsparren oder Dachlatten liegt im erstgenannten Fall die Stirnseite des Rohres 22 an dem Dachsparren oder der Dachlatte an, im zweitgenannten Fall liegt die Fläche 40 an dem Dachsparren oder der Dachlatte an.
Die Dimensionierung der Montagebasis 18 hängt von den landestypischen Dachkonstruktionen ab und kann entsprechend variiert werden. Zur Verwendung bei den in Deutschland üblichen Abständen von Dachsparren und Dachlatten werden die Rohre 20 und 22, die hierbei Mittel zur Veränderung der Längsausdehnung der Montagebasis bilden, typischerweise eine Länge von jeweils etwa 500 mm aufweisen, so die Länge der Montagebasis auf Dachsparrenabstände zwischen etwa 500 bis 950 mm einstellbar ist. Bei Bedarf kann auch zumindest eines der Rohre 20 oder 22 eine größere Länge von z.B. 800 mm aufweisen, so daß dann die Länge der Montagebasis auf Dachsparrenabstände bis zu etwa 1200 mm einstellbar ist.
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Für die Rohre 20 und 22 hat sich eine Rohrwandstärke von 4 bis 6 mm als vorteilhaft erwiesen. Bei dieser Rohrwandstärke beträgt eine geeigneter Außendurchmesser des äußeren Rohres 20 etwa 40 bis 60 mm. Der Außendurchmesser des inneren Rohres 22 richtet sich nach dem Innendurchmesser des äußeren Rohres 20 und ist so bemessen, daß das innere Rohr 22 sicher in dem äußeren Rohr 20 geführt ist. Der Antennenmast selbst weist typischerweise einen Außendurchmnesser von 43, 48 oder 60 mm auf.
Zur Fixierung der beiden Rohre 20 und 22, die bei diesem Ausführungsbeispiel wie durch den Bewegungspfeil 42 (Fig. 1) angedeutet aus- und ineinanderschiebbar sind, relativ zueinander dient eine Feststellschraube 44.
Wie in Fig. 1 durch die Bewegungspfeile 46 und 48 angedeutet, kann der Antennenmast 12 sowohl entlang des Rohres 20 translatorisch verschoben als auch um die Mittelachse des Rohres 20 und damit relativ zur Montagebasis 18 verschwenkt werden und ist so in der jeweils gewünschten Weise ausrichtbar.
In der gewünschten Position kann der Antennenmast 12 mittels der bei diesem Ausführungsbeispiel am Fuß des Antennenmastes vorgesehenen Schelle 14 und einer entsprechenden Gegenschelle 16 am Rohr 20 und damit an der Montagebasis 18 befestigt werden. Gegen diese Art der Befestigung bestand in der Fachwelt ein Vorurteil. Es wurde angenommen, daß eine solche rein kraftschlüssige Befestigung den Antennenmast einer Satellitenantenne bei starkem Wind nicht halten könne.
Überraschend hat sich nun gezeigt, daß sich bei entsprechender Ausbildung der Schelle und der Gegenschelle mit einer Materialstärke von etwa 4 bis 6 mm bei einer Breite (in Draufsicht wie z.B. in Fig. 6 gezeigt) von etwa 40 bis 60 mm und einer Länge von etwa 90 bis 110 mm unter Verwendung entsprechender Schrauben zum Gegeneinanderpressen von Schelle und Gegenschelle Klemmkräfte erreichen lassen, die ausreichen, auch große Satelittenantennen mit Durchmessern von z.B.
1000 mm bei Sturm und sogar orkanartigen Windböen sicher zu haltern. Schelle 14 und Gegenschelle 16 sind in den Figuren 4 bis 6 in verschiedenen Ansichten gezeigt.
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Zum Gegeneinanderpressen von Schelle 14 und Gegenschelle 16 haben sich sogenannte 10er-Schrauben mit selbstsichernden oder an der Schelle 14 bzw. der Gegenschelle 16 angeschweißten Muttern bewährt. Vier Schrauben haben sich als ausreichend erwiesen, es können jedoch auch weniger oder mehr, z.B. sechs Schrauben vorgesehen sein, wobei dann zweckmäßigerweise die Schellen entsprechend verbreitert werden.
Man beachte, daß sich die Schellen 14 und 16 im bestimmungsgemäßen Montagezustand nicht berühren, sondern daß vielmehr auch nachdem Anziehen der Befestigungsschrauben ein Spalt 50 (vgl. Fig. 4) zwischen ihnen verbleibt. Die Schellen besitzen also einen an den Außendurchmesser des Rohres, an dem der Antennenmast befestigt werden soll (in der Regel wird dies das äußere Rohr 20 sein), angepaßten Innendurchmesser, umgreifen jedoch jeweils weniger als den halben Außenumfang des entsprechenden Rohres. Als zweckmäßig hat es sich erwiesen, wenn die Schellen so ausgebildet werden, daß der nach dem Anziehen der Schellen zwischen Schelle 14 und Gegenschelle 16 verbleibende Spalt etwa 4 bis 5 mm beträgt.
Diese Art der Befestigung des Antennenmastes an der Montagebasis hat drei wichtige Vorteile: Erstens kann sie an praktisch beliebiger Stelle entlang der Montagebasis erfolgen, so daß eine Ausrichtung des Mastes derart, daß ein Mastlochziegel problemlos zwischen die anderen Dachziegel eingesetzt werden kann, stets gewährleistet ist. Zweitens kann der Mast an beliebige Dachneigungen angepaßt werden, so daß immer die gewünschte lotrechte oder wie auch immer aus der Vertikalen um die Achse der Rohre 20 und 22 geneigte Ausrichtung des Mastes
erreicht werden kann. Drittens muß der Mast erst nach Befestigung der Montagebasis befestigt werden, so daß die Montagebasis zunächst allein (ohne Mast) leicht von einer Person befestigt werden kann, worauf dann, ebenfalls von einer einzigen Person, die Befestigung des Mastes an der Montagebasis erfolgt. 30
Wenngleich die auf diese Weise erzielbaren Haltekräfte bereits erwiesenermaßen außergewöhnlich hoch sind und zur Halterung handelsüblicher Satellitenantellen völlig ausreichen, kann zur weiteren Erhöhung der Haltekräfte auf der Außenseite
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desjenigen Rohres, an dem der Antennenmast angesetzt wird, eine Riffelung und auf der dem Rohr zugewandten Seite der Schelle und/oder der Gegenschelle eine dazu komplementäre Riffelung vorgesehen sein, so daß nach Anziehen der entsprechenden Befestigungsschrauben ein Formschluß zwischen dem Rohr und der Schelle und/oder der Gegenschelle erzielt wird.
Es sei an dieser Stelle betont, daß an Stelle der in den Figuren 1 und 2 gezeigten teleskopartig ineinander verschiebbaren Rohre 20 und 22 natürlich auch in anderweitiger Weise ineinandergreifende Rohre verwendet werden können, die eine Anpassung der Montagebasis an den Abstand zweier Dachsparren oder Dachlatten erlauben, also z.B. ineinanderschraubbare Rohre, von denen das eine mit einem Außengewinde und das andere mit einem entsprechenden Innengewinde versehen ist. Auch sei an dieser Stelle betont, daß das innere Rohr natürlich kein hohles Rohr, sondern eine Stange sein kann, was zwar einen höheren Materialaufwand und ein höheres Gewicht bedeutet, was jedoch aus Stabilitätsgründen vorteilhaft sein kann. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird hier jedoch meist nur kurz von "Rohren" gesprochen, ohne daß dieser Begriff Stangen ausschließen soll.
In den Fig. 7 und 8 sind zwei weitere Ausführungsbeispiele erfindungsgemäßer Antennenhalter rein schematisch angedeutet. Der nur abschnittsweise gezeigte
Antennenmast 52 bzw. 52' weist bei diesen Ausführungsbeispielen einen Mastfuß auf, der aus zwei parallelen Laschen besteht, von denen jeweils nur die Lasche bzw. 54' zu sehen ist. In diese Laschen sind bei diesen Ausführungsbeispielen jeweils drei Bohrungen 56, 58 und 60 bzw. 56', 58' und 60' eingebracht. 25
Die Montagebasen der beiden in den Fig. 7 und 8 gezeigten Ausführungsbeispiele können zwei oder mehr ineinanderschiebbare Rohre umfassen, von denen hier jeweils nur das Rohr 62 bzw. 62' gezeigt ist. Diese Rohre sind hier als Vierkantrohre ausgebildet. An dem Rohr 62 bzw. 62' ist jeweils eine Lasche 64 bzw. 64' angeschweißt. Diese Laschen wirken zusammen mit den am jeweiligen Antennenmast 52 bzw. 52' vorgesehenen Laschen als Haltemittel zur Befestigung des jeweiligen Antennenmastes am jeweiligen Rohr und damit an der jeweiligen Montagebasis.
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Die Laschen 64 bzw. 64' weisen jeweils mehrere Bohrungen 66 bzw. 66' auf, von denen aus Gründen der Übersichtlichkeit nur einige mit Bezugszeichen versehen wurden.
Die in Fig. 7 gezeigte Lasche 64 weist zudem Bohrung auf, die so angebracht ist, daß sie mit der Bohrung 56 der Lasche 54 des Antennenmastes 52 in Flucht gebracht werden kann. In der in Fig. 7 gezeigten Situation ist dies geschehen, so daß dieser Bohrung kein eigenes Bezugszeichen zugeordnet wurde. Die in Fig. 8 gezeigte Lasche 64' weist zwei solcher Bohrungen auf, von denen eine durch die gestrichelte Linie 68' angedeutet ist, während die andere Bohrung in der dargestellten Situation mit der Bohrung 56' der Lasche 54' des Antennenmastes 52' fluchtet, so daß dieser Bohrung kein eigenes Bezugszeichen zugeordnet wurde.
Nach erfolgter Montage der Montagebasis auf Dachsparren oder Dachlatten wird bei den in den Fig. 7 und 8 gezeigten Ausführungsbeispielen der Mastfuß des jeweiligen Antennenmastes so über die jeweilige Lasche 64 bzw. 64' gesteckt, daß diese Lasche 64 bzw. 64' zwischen den beiden Laschen des jeweiligen Mastfußes aufgenommen ist. Sodann kann ein Bolzen oder eine Schraube durch die Bohrung 56 bzw. 56', wenn diese mit einer der entsprechenden Bohrungen in den Laschen 64 bzw. 64' in Flucht gebracht wurde, gesteckt werden, wodurch eine Schwenkachse für den Antennenmast 52 bzw. 52' gebildet wird.
In einer gewünschten Schwenkposition kann der Antennenmast dann dadurch fixiert werden, daß eine Schraube, ein Bolzen o.dgl. durch eine der Bohrungen 58 oder bzw. 58' oder 60', die sich in Flucht mit einer der Bohrungen 66 bzw. 66' in der Lasche 64 bzw. 64' befindet, gesteckt wird. Der Mast ist dann formschlüssig in der gewünschten Position fixiert. Grundsätzlich wäre es natürlich auch möglich, in der Lasche 54 bzw. 54' statt zweier Bohrungen 58 und 60 bzw. 58' und 60' nur eine Bohrung vorzusehen. Zwei Bohrungen haben jedoch den Vorteil, daß sich zusätzliche Festlegungsmöglichkeiten ergeben.
Eine wie in Fig. 7 ausgebildete Lasche 64 erlaubt zusammen mit einem entsprechend ausgebildeten Mastfuß mit zwei Bohrungen 58 und 60 eine
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Verschwenkbarkeit des Antennenmastes 52 um etwa 90°. Eine wie in Fig. 8 ausgebildete Lasche 64" erlaubt eine Verschwenkbarkeit des Antennenmastes 12' um etwa 180°.
Auch die in den Fig. 7 und 8 gezeigten Ausführungsbeispiele verbessern den aus der eingangs genannten DE 297 14 098 U1 bekannten Antennenhalter, auch wenn bei ihnen nur bestimmte, durch die Bohrungen vorgegebene Schwenkpositionen des Antennenmastes festlegbar sind. So wird durch das Vorsehen von hier nicht gezeigten Befestigungselementen wie den in den Fig. 1 bis 3 gezeigten Befestigungselementen 16 und 1'8 an der jeweiligen Montagebasis eine Montage des Antennenhalters auf Dachsparren oder Dachlatten ermöglicht, ohne daß zur Montage des Antennenhalters die Dachhaut aufgeschnitten werden muß. Zudem kann der Mast vorteilhaft erst nach erfolgter Montage der Montagebasis an der Montagebasis befestigt und in verschiedenen Schwenkpositionen festgelegt werden, was problemlos von einer einzigen Person ausgeführt werden kann.
Die besondere Ausbildung der Lasche 64' gemäß Fig. 8 mit zwei Bohrungen, die mit einer entsprechenden Bohrung 56' im Mastfuß des Antennenmastes 52' in Flucht gebracht werden können, so daß sich zwei mögliche Schwenkachsen ergeben, ermöglicht eine Verschwenkbarkeit des Antennenmastes um etwa 180°, ohne daß dazu die entsprechenden Bohrungen 66' in der Lasche 64' in einem kompletten Halbkreis angeordnet sein müßten. Vielmehr bilden die Bohrungen 66' eine Art Spitzbogen, so daß die Lasche 64' vorteilhaft kleiner dimensioniert sein kann, als bei Anordnung der Bohrungen 66 in einem Halbkreis. Dies gewährleistet, daß die Lasche 64' unter einen üblichen Mastlochziegel paßt.
Im Rahmen des Erfindungsgedankens sind zahlreiche Abwandlungen und Weiterbildungen möglich, die sich z.B. auf die Art und Ausgestaltung der Montagebasis beziehen. So kann die Montagebasis an Stelle der gezeigten zwei ineinandergreifenden Rohre auch z.B. vier Rohre aufweisen, von denen jeweils zwei ineinandergreifen und wobei jeweils zwei ineinandergreifende Rohre parallel zu den beiden anderen ineinandergreifenden Rohren verlaufen. Eine solche Montagebasis
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kann dann eine Art rechteckigen Rahmen bilden, dessen eine Seitenlänge verstellbar ist.
Auch ist es möglich, gesonderte Haltemittel zur Befestigung des Antennenmastes an der Montagebasis vorzusehen, während bei den gezeigten Ausführungsbeispielen die Haltemittel zumindest teilweise fest mit dem Antennenmast oder der Montagebasis verbunden sind.
So werden bei dem in den Fig. 1 bis 6 gezeigten Ausführungsbeispiel die Haltemittel von einer Schelle und einer Gegenschelle gebildet, wobei die Schelle dauerhaft, nämlich durch Anschweißen, mit dem Antennenmast verbunden ist.
Bei den in den Fig. 7 und 8 gezeigten Ausführungsbeispielen werden die Haltemittel von wenigstens zwei Laschen gebildet, von denen jeweils wenigstens eine dauerhaft mit der Montagebasis und eine dauerhaft mit dem Antennenmast verbunden ist.
Statt dieser Haltemittel könnten z.B. Haltemittel vorgesehen werden, die z.B. eine rohrartige Aufnahme für den Antennenmast, in welcher der Antennenmast z.B. eingespannt wird, und ein z.B. über eines der ineinandergreifenden Rohre einer entsprechend ausgebildeten Montagebasis schiebbares und dort z.B. mittels einer Feststellschraube festklemmbares Rohrstück aufweisen.
Claims (22)
1. Antennenhalter (10) mit einer Montagebasis (18), einem Antennenmast (12; 52; 52') und Haltemitteln (14, 16; 54, 64; 54', 64') zur Befestigung des Antennenmastes an der Montagebasis, wobei die Montagebasis Mittel (20, 22) zur Veränderung ihrer Längsausdehnung umfaßt, dadurch gekennzeichnet, daß die Montagebasis (18) Befestigungselemente (24, 26) aufweist, mittels welcher sie auf zwei benachbarten Dachsparren oder Dachlatten befestigbar ist.
2. Antennenhalter (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltemittel (14, 16; 54, 64; 54', 64') zur Befestigung des Antennenmastes an der Montagebasis derart ausgebildet sind, daß eine Befestigung des Antennenmastes an der Montagebasis auch nach Montage der Montagebasis auf Dachsparren oder Dachlatten an der Montagebasis möglich ist.
3. Antennenhalter (10) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltemittel (14, 16) derart ausgebildet sind, daß der Antennenmast in verschiedenen translatorischen Positionen relativ zur Längsausdehnung der Montagebasis festlegbar ist.
4. Antennenhalter (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltemittel (14, 16; 54, 64; 54', 64') derart ausgebildet sind, daß der Antennenmast in verschiedenen Winkelstellungen relativ zur Montagebasis festlegbar ist.
5. Antennenhalter (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zur Veränderung der Längsausdehnung der Montagebasis wenigstens zwei ineinandergreifende Rohre (20, 22) oder ein Rohr und eine in das Rohr eingreifende Stange umfassen.
6. Antennenhalter (10) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Rohre (20, 22) teleskopartig ineinanderschiebbar sind.
7. Antennenhalter nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Rohre bzw. das Rohr und die Stange zumindest partiell ineinanderschraubbar sind.
8. Antennenhalter nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Rohre als Vierkantrohre (62; 62') ausgebildet sind.
9. Antennenhalter (10) nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Rohre (20, 22) als Rundrohre ausgebildet sind.
10. Antennenhalter (10) nach einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Befestigungselement (24, 26) an einem freien Ende eines der ineinandergreifenden Rohre (20, 22) angeschweißt ist.
11. Antennenhalter (10) nach Anspruch 4 und einem der Ansprüche 5 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltemittel (14, 16; 54, 64; 54', 64') derart ausgebildet sind, daß der Antennenmast (12; 52; 52') um eine zu den Mittelachsen der wenigstens zwei ineinandergreifenden Rohre (20, 22) parallele Achse verschwenkbar ist.
12. Antennenhalter (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungselemente (24, 26) Winkelprofile sind.
13. Antennenhalter (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltemittel (14, 16) kraftschlüssig arbeiten.
14. Antennenhalter (10) nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltemittel eine Schelle (14) und eine Gegenschelle (16) umfassen, welche durch Schrauben miteinander verbindbar sind.
15. Antennenhalter nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltemittel wenigstens zwei Laschen umfassen, von denen eine am Fuß eines Antennenmastes und eine an der Montagebasis angebracht ist, wobei alle Laschen über einen Bolzen oder eine Schraube derart miteinander verbindbar sind, daß der Antennenmast um eine durch den Bolzen oder die Schraube gebildete Schwenkachse verschwenkbar ist und wobei in wenigstens einer der Laschen ein gekrümmtes Langloch, dessen Krümmungsmittelpunkt auf der Schwenkachse liegt, derart vorgesehen ist, daß der Antennenmast mittels einer weiteren Schraube in einer von mehreren Schwenkpositionen um die Schwenkachse festklemmbar ist.
16. Antennenhalter nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltemittel (54, 64; 54', 64') formschlüssig arbeiten.
17. Antennenhalter nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltemittel eine Schelle und eine Gegenschelle umfassen, welche durch Schrauben derart miteinander verbindbar sind, daß sie einen Abschnitt der Montagebasis zwischen sich einklemmen, wobei auf der Außenseite des eingeklemmten Abschnittes der Montagebasis eine Riffelung und auf der diesem Abschnitt zugewandten Seite der Schelle und/oder der Gegenschelle eine dazu komplementäre Riffelung vorgesehen ist.
18. Antennenhalter nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltemittel wenigstens zwei Laschen (54, 64; 54', 64') umfassen, von denen eine (54; 54') am Fuß eines Antennenmastes (52; 52') und eine (64; 64') an der Montagebasis (62; 62') angebracht ist, wobei alle Laschen über einen Bolzen oder eine Schraube derart miteinander verbindbar sind, daß der Antennenmast um eine durch den Bolzen oder die Schraube gebildete Schwenkachse verschwenkbar ist und wobei die Laschen Bohrungen derart aufweisen, daß der Antennenmast mittels eines weiteren Bolzens oder einer weiteren Schraube in einer von mehreren Schwenkpositionen festlegbar ist.
19. Antennenhalter nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltemittel drei Laschen umfassen, von denen zwei derart parallel zueinander angeordnet sind, daß die dritte Lasche zwischen ihnen aufgenommen werden kann.
20. Antenne, insbesondere Satellitenantenne, dadurch gekennzeichnet, daß sie an einem Antennenhalter gemäß einem der Ansprüche 1 bis 18 befestigt ist.
21. Montagebasis für einen Antennenhalter gemäß einem der Ansprüche 1 bis 19.
22. Antennenmast für einen Antennenhalter gemäß einem der Ansprüche 1 bis 19.
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