-
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf das Verpacken
scheibenförmiger Gegenstände aus dichtem Material, wie zum Beispiel
Kreissägeblätter.
-
Das Verpacken solcher Gegenstände, insbesondere von Sägeblättern
und anderen Scheiben mit scharfen Kanten bringt besondere
Verpackungsprobleme mit sich, weil die Scheibe innerhalb einer
Verpackung, die etwas größer als die Scheibe ist, nicht frei
beweglich sein darf. Dafür gibt es zwei Gründe: Erstens wird,
wenn beim Transport oder beim Handhaben eine Bewegung erfolgt,
die Scheibe mit den Kanten der Verpackung zusammenstoßen. Im
Falle von Sägeblättern können die Sägeblattzähne die Verpackung
durchschlagen und durchdringen, wenn nicht sogar die ganze
Verpackung aufplatzt. Zweitens werden einige hartmetallbestückte
Blätter durch eine solche Gleitbewegung leicht stumpf. Somit muß
die Verpackung an die Größe der Scheibe angepaßt werden. Das ist
teuer, weil dann jede Scheibengröße ihre eigene, spezifische
Verpackung haben muß.
-
Heute werden normalerweise Blasenverpackungen verwendet. Davon
gibt es im wesentlichen zwei Typen. Die halbstarre
Blasenverpackung beseitigt die vorher erwähnten Nachteile in der Praxis
jedoch nicht und im großen und ganzen muß die Blase der Scheibe
angepaßt werden. Die flexible wärmeschrumpfverpackung ist
anpaßbarer, weil sie das Blatt dicht umgibt, um jegliche Bewegung zu
verhindern und ihre Größe ist in gewissem Maße Nebensache. Es
gibt jedoch zahlreiche andere Probleme mit diesen Verpackungen.
-
Zuallererst, die Blasen sind aus Kuntstoffmaterial hergestellt
und sind fest mit einem Pappblatt zusammengefügt. Dieses
Zusammenfugen ist eine Schwachstelle der Verpackung und es ist ein
Maßstab für die Eignung der Verpackung, ob bei ihrem Öffnen
entweder einige der Kunststoff-Blasenteile noch am Pappblatt
haften bleiben oder wenn das nicht der Fall ist, das eigentliche
Gefüge der Pappblatt-Blasenteilchen, so daß das Pappblatt an dem
Kunststoff haften bleibt. In jedem Falle ist ein Recycling
dieser Art von Verpackung ein Alptraum und trotz ihrer Nützlichkeit
und weitverbreiteten Anwendung ist dieses Verfahren vom
Umweltschutzstandpunkt nicht befriedigend, insbesondere bei der
kürzlich in Kraft getretenen Umweltgesetzgebung in Deutschland.
-
Bei der Verpackung von Kreissägeblättern treten jedoch noch
andere Probleme auf. Kreissägeblätter sind relativ groß und die
Verpackung sollte nicht viel größer sein als der
Sägeblattdurchmesser, wenn sie nicht als unangemessen und überverpackt
erscheinen soll. Daher ist der zur Verfügung stehende Raum vor der
Karte, die die Verpackung abstützt, nur für das Einsetzen der
Produktinformation vorgesehen. Das ist insbesondere der Fall,
wenn die gleiche Abstützung für mehrere Größen von Blättern
verwendet wird, wobei Platz für die größte Blattgröße bleiben
muß. Ein Teil dieses Problems kann durch Aufdrucken der
Information auf das Blatt selbst beseitigt werden.
-
Ein weiteres Problem bei diesem Verpackungstyp ist, daß sie zum
Aufhängen an Hängeelementen im Lager bestimmt und daher mit
Aufhängeschlitzen versehen ist. Verglichen mit dem Gewicht eines
Sägeblattes ist das Gewicht der Verpackung vernachlässigbar
klein und um zu sichern, daß die Verpackung nicht schief in
ihrem Rahmen hängt, muß der Aufhängeschlitz sich direkt über dem
Mittelpunkt des Blattes befinden. Das erlegt der Vielseitigkeit
der Verpackung weitere Beschränkungen auf, wenn man daran
erinnert, daß es unter den gegebenen Voraussetzungen wünschenswert
ist, das Blatt auf einer Seite der Verpackung anzuordnen, um auf
der anderen Seite Platz für die Produktinformation zu haben.
-
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, sich diesen
Problemen zu widmen und, wenn sie auch nicht gelöst werden
können, ihre Einflüsse herabzumindern.
-
Aus GB 731 782 ist ein Verfahren zur Herstellung einer
Verpackung
für chirurgische Sägeblätter bekannt.
-
Die Erfindung ist durch die folgenden Verfahrensschritte
gekennzeichnet:
-
a) Zurverfügungstellung eines ersten und zweiten Blattes mit
jeweils einer Klebstoffschicht auf einer Seite;
-
b) Bildung einer Schichtanordnung aus den Blättern und einem
zwischen ihnen befindlichen Gegenstand, wobei die
Klebstoffschichten einander zugewandt sind; und
-
c) Zusammenfügen der Schichten, so daß der Gegenstand im
wesentlichen keinen Bewegungsfreiraum in der Verpackung hat;
-
d) Aushärten der Klebstoffschichten in einer Aufnahmevorrichtung
mit einer erwärmten Platte mit größerer Fläche als die Blätter
und einer Form mit einer kreisförmigen Öffnung, deren
Durchmesser geringfügig größer als derjenige der Scheibe ist; und
-
e) Pressen der Platte gegen die Form, wobei der Schichtaufbau
sich zwischen ihnen befindet.
-
Vorzugsweise hat die Scheibe eine Mittelöffnung, das zweite
Blatt hat eine Öffnung und die Form ist auf einer Basis mit
federbelastetem Zapfen befestigt und das Verfahren weist
zusätzlich die Schritte auf:
-
f) Positionieren des zweiten Blattes auf der Form, so daß sich
der Zapfen durch die öffnung erstreckt; und
-
g) Abstützen der Scheibe auf dem Zapfen in der Öffnung der
Scheibe, um die Scheibe bezüglich der Verpackung zu zentrieren.
-
Die vorliegende Erfindung stellt somit ein Verfahren zur
Herstellung einer Verpackung zur Verfügung, in der es keine
Mischung von Kunststoff- und Papiermaterial gibt. Der Klebstoff
ist ideal wasserlöslich, so daß die Verpackung als so
umweltfreundlich wie möglich angesehen werden kann.
-
Die Verpackung kann ohne Schwierigkeiten für eine Vielzahl von
verschiedenen Sägeblattgrößen verwendet werden. Die Scheibe
befindet sich immer in der Mitte der Verpackung, so daß der
Aufhängeschlitz ebenfalls in der Mitte sein kann und keine
Abhängigkeit davon besteht, welche Scheibe verpackt ist.
-
Das Verfahren zur Herstellung der Verpackung resultiert in einem
Verkleben der Blätter rund um die Scheibe herum und dicht an
ihr, so daß sie sich innerhalb der Verpackung nicht bewegen kann
und es unwahrscheinlich ist, daß die Verpackung beim normalem
Transport und beim normalen Handhaben beschädigt wird. Für
verschiedene Scheibengrößen werden verschiedene Formen verwendet,
so daß das Verkleben dicht an den Kanten der Scheibe erfolgt.
Gleichermaßen ist der Zapfen in seiner Größe den speziellen
Scheiben angepaßt.
-
Die Erfindung wird nachfolgend nur in Form eines Beispiels unter
Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben. Die
Zeichnungen zeigen in
-
Fig. 1 eine Draufsicht des Ausgangsverpackungsblattes gemäß der
vorliegenden Erfindung mit einem angeordneten Sägeblatt;
-
Fig. 2 eine geschlossene Verpackung gemäß der Erfindung;
-
Fig. 3 einen Schnitt entlang der Linie III-III in Fig. 2;
-
Fig. 4a und 4b Seitenansichten, teilweise im Schnitt
dargestellt, die den Verklebungsprozeß zeigen.
-
In Fig. 1 hat ein Pappblatt 22 eine Faltlnie 12, um ein erstes
und zweites Blatt 14 und 16 einer Verpackung 10 (siehe Fig.2)
gemäß der vorliegenden Erfindung zu bilden. Die Verpackung 10
ist für scheibenförmige Gegenstände, insbesondere für
Sägeblätter 20, vorgesehen.
-
Auf einer Seite 24 des Blattes 22 ist die gesamte Oberfläche mit
einer Schicht eines geeigneten wasserlöslichen Klebstoffes eines
Typs bedeckt, der durch eine mäßige Temperatur aktiviert wird.
Solche Klebstoffe stehen allgemein zur Verfügung und bilden
daher keinen Bestandteil der vorliegenden Erfindung.
-
Auf der anderen Seite 26 des Blattes 22 sind das
Produktmarkenzeichen und andere Informationen aufgedruckt, die die ganze
Fläche sowohl der Vorder- als auch der Rückseite der
fertiggestellten Verpackung nutzen.
-
Eine Fläche 28 kann für das nachfolgende Aufdrucken von
spezifischen Informationen zum speziellen, verpackten Sägeblatt, wie
zum Beispiel Größe, Anzahl und Typ der Zähne, Werkstoffe, die
mit dem Sägeblatt geschnitten werden können usw., leer bleiben.
-
Oben und unten am Blatt 22 ist ein Paar von
Aufhängeschlitzlöchern 30a, b ausgestanzt, die einen Aufhängeschlitz 30 bilden,
wenn das erste und das zweite Blatt gegeneinander gefaltet
werden, um die Verpackung 10 zu bilden. Es ist zu bemerken, daß das
vordere Loch 30b im ersten Blatt 14 kleiner ist als das Loch
30a, so daß die Innenkante des Loches 30a von der Vorderseite
der Verpackung her noch sichtbar bleiben würde, wenn es zu
leichten Nichtüberdeckungen zwischen den Löchern 30a,b kommt.
-
In das erste Blatt 14 ist eine Öffnung 32 gestanzt, damit das
Sägeblatt 20 durch die Verpackung sichtbar ist. Es kann durch
diese Öffnung auch berührt und gefühlt werden. Das ist eine
wichtige Verkaufshilfe, die bei konventionellen Verpackungen im
wesentlichen vernachlässigt wird. Der Grund dafür, daß das hier
möglich ist, ist der, daß die Blätter 14, 16 um den Umfang 36
des Sägeblattes zusammengefügt werden und das Sägeblatt sich
innerhalb der Verpackung 10 nicht bewegen kann. Somit kann eine
kleine Öffnung 32 die Sicherheit der Verpackung nicht in
größerem Maße beeinträchtigen.
-
Eine andere Öffnung 33 ist auf dem ersten Blatt 14 ausgebildet.
Sie stimmt mit dem Mittelpunkt des Sägeblattes 20 überein, so
daß dessen Mittelöffnung 21 von außen sichtbar ist.
-
Schließlich ist aus Gründen, die nachfolgend erläutert werden,
im zweiten Blatt 16 eine Öffnung 35 ausgebildet.
-
Die Größe des Blattes 22 ist an eine Größenreihe der Sägeblätter
20 angepaßt, und es hat sich in der Praxis erwiesen, daß drei
Größen von Blättern 22, jede mit ihrer eigenen Aufnahmekapazität
für das Verpacken einer (unterschiedlichen) Größenreihe von
Sägeblättern, ausreichend sind, um die gesamte Größenreihe der
im allgemeinen verwendeten Kreissägeblätter verpacken zu können.
Fig. 2 zeigt die relativen Größen der größten (Linie 36) und der
kleinsten (Linie 38) der Sägeblätter, die in geeigneter Weise
mit der Verpackung 10 verpackt werden.
-
Wie bereits erwähnt, sind die Blätter 14, 16 um den Umfang des
Sägeblattes 20 zusamengefügt. Das wird in einer
Aufnahmevorrichtung 40 erreicht, die in Fig. 4a und 4b dargestellt ist.
-
Die Aufnahmevorrichtung 40 besteht aus einer Platte 42, einer
Form 44 und aus der Basis 46. Die Platte hat eine
Heizeinrichtung (nicht gezeigt) und ist in Richtung des Pfeils A durch
einen Stempel 48 nach oben und unten beweglich. Die Form 44 ist
eine Gummischeibe mit einem Ausschnitt 50, der in der Draufsicht
kreisförmig ist.
-
Die Form 44 ist durch die Größe des Ausschnittes 50, dessen
Durchmesser geringfügig größer ist, als der Durchmesser des
Sägeblattes, an jede in der Verpackung 10 zu verpackende
Sägeblattgröße angepaßt. Die Form kann an der Basis 46 durch jede
geeigneten Mittel befestigt werden, einschließlich
Preßsitz-Befestigungseinrichtungen wie verstärktes Nylongewebe, das
jeweils an der Form 44 und an der Basis 46 befestigt ist.
-
Die Verpackung 10 wird durch Klebstoffbeschichten und Ausstanzen
des Ausgangspappblattes 22 gebildet. Das Blatt 20 wird dann auf
der zweiten, hinteren Seite 16 angebracht und das erste, vordere
Blatt 14, wird entlang der Linie 12 gefaltet, um das zweite
Blatt und das Sägeblatt zu bedecken.
-
Die Basis 46 ist aus Holz und hat eine Mittelbohrung 52, die
eine Feder 54 und einen Zapfen 56 aufnimmt. Der Zapfen 56 weist
einen Kopf 58 auf, der einen solchen Durchmesser hat, daß er in
das Loch 21 des Sägeblattes 20 paßt. Der Zapfenkopf 58 tritt in
das Loch 21 ein, nachdem er durch die Öffnung 35 im zweiten
Blatt 16 gelangt ist. Die Blätter 14, 16 sind in geeigneter
Weise durch Stife oder ähnliches (nicht gezeigt) auf der Form
und der Basis zentralisiert. Somit dient der Zapfen 56 zur
Zentrierung des Sägeblattes in Bezug auf die Verpackungsblätter 14,
16.
-
Die Platte 42 wird in Richtung des Pfeiles A abgesenkt und gegen
die Form 44 gedrückt, wobei die mehrschichtige Verpackung 10
dazwischen eingeschlossen ist.
-
Es wird Druck aufgebracht und die Platte 42 wird erwärmt. Dieser
Zustand wird über einen ausreichenden Zeitraum aufrechterhalten,
um den Klebstoff in der Beschichtung der Oberfläche 24 um den
Umfang der Einbuchtung 50 zu aktivieren und auszuhärten. Der
Druck sichert, daß der Klebstoff in das Gefüge der Pappblätter
eindringt.
-
Das Sägeblatt 20 fällt leicht in den Ausschnitt 50 und
verschiebt in geringem Maße das zweite, hintere Blatt 16 um das
Sägeblatt 20. Der Zapfen 56 wird in seine Aufnahmebohrung 52 in
der Basis 46 gestoßen und drückt die Feder 54 zusammen. Das
vordere, erste Blatt 14 bleibt im wesentlichen eben. Mit einem
wasserlöslichen Klebstoff, der gegenwärtig auf dem Markt zur
Verfügung steht, wurde eine sichere Verpackung mit einer guten
Haftung um das Sägeblatt herum erhalten, wobei vor der Freigabe
etwa vier Sekunden lang ein mäßiger Druck auf die Platte 42 bei
einer Temperatur von 160º ausgeübt wurde.